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Allgemeines zur Sachverständigenprüfung

Wurde ein Röntgen-Gerät nicht fachgerecht installiert, über einen längeren Zeitraum nicht gewartet oder durch ungeübtes Personal bedient, so kann die Strahlung einen erheblichen Gefahrenfaktor darstellen. Damit Sie Ihre Patienten gefahrlos mit einem Röntgen-Gerät untersuchen können, bedarf es einer regelmäßigen Strahlenschutzprüfung durch einen Sachverständigen.

Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wird zum Schutz von Anwender und Patienten die fachgerechte Installation medizinischer Röntgen-Geräte vor der ersten Inbetriebnahme überprüft. Außerdem wird in einem Abstand von 5 Jahren eine wiederkehrende Prüfung der aktiven Geräte durchgeführt. Nur auf diese Weise können hohe Sicherheitsstandards garantiert werden.

Wenn auch Sie ein Röntgen-Gerät in Ihrer Praxis verwenden wollen, ist die Sachverständigenprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Einmal initial und dann alle 5 Jahre. Bei uns finden Sie auch Techniker für die Sachverständigenprüfung aus Ihrer Nähe. Einfach eine kostenlose Anfrage stellen und unverbindliche Angebote einholen.

Richtlinien im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Bild: Ein Ärzte-Team läuft in einem Krankenhaus zu einem Notfall
Bei mangelnden Strahlenschutz ist Eile geboten | © Syda Productions / shutterstock.com

Das Strahlenschutzgesetz, kurz auch StrlSchG, setzt sich mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor ionisierenden Strahlungen auseinander. Im Fokus steht hierbei die kurzzeitige Expositionssituation, wie sie bei dem Einsatz von Röntgen-Geräten vorkommt.

Des Weiteren wird zwischen einer geplanten, im regulierten Bereich liegenden Expositionssituation, einer Notfall-Expositionssituation und einer bestehenden Expositionssituation unterschieden. Wenn ionisierende Strahlung auf biologisches Gewebe trifft, wird die Strahlungsenergie von den betroffenen Zellen absorbiert. Ist die Strahlungsdosis zu hoch, so kann es zu kurzfristigen oder permanenten Beschädigungen der Zellen kommen. Solche Veränderungen können langfristig die Entstehung von verschiedenen Krebserkrankungen begünstigen. Eine Sachverständigenprüfung trägt dazu bei, solche Zellschäden zu vermeiden.

Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind deshalb genaue Richtlinien zur Durchführung der Sachverständigenprüfung, Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) und Messtechnischen Kontrolle (MTK) festgelegt. Diese Prüfungen werden bei der Verwendung von einem Röntgen-Gerät unerlässlich und sind für alle behandelnden Ärzte verfplichtend.

Prüfungsform Wichtigste Maßnahmen Häufigkeit
Sachverständigenprüfungen Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG an Röntgenanlagen Bei Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre
Schulungen zum Erhalt der Fachkunde (optional)
Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) Sicherheitstechnische Kontrollen nach § 11 MPBetreibV Spätestens alle 2 Jahre
Prüfung von medizinischen Lasern nach DGUV Vorschrift 11 und § 11 MPBetreibV
Sicherheitstechnische Beurteilung von Gerätekombinationen
Messtechnische Kontrolle (MTK) Prüfung nach § 14 MPBetreibV (Messtechnische Kontrolle) Spätestens alle 2 Jahre
Übernahme des Prüfmanagements
Erstellung von Bestandsverzeichnissen

Sicherheitstechnische und Messtechnische Kontrollen

Neben der klassischen Sachverständigenprüfung werden auch Messtechnische Kontrollen (MTK) und Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) für Medizintechnik-Geräte notwendig. Bei der Messtechnischen Kontrolle wird die maximale Messabweichung von medizinischen Geräten überprüft. In einer Reihe von Tests wird hierbei festgestellt, ob das Gerät die vom Hersteller angegebenen maximalen Messabweichungen einhält.

Im Rahmen der Sicherheitstechnischen Kontrolle wird der technische Zustand von medizinischen Geräten überprüft. Dazu wird nicht nur der aktuelle technische Zustand erfasst, sondern auch sichergestellt, dass das Gerät bis zur nächsten Prüfung den festgelegten Standards entspricht. Auf diese Weise kannVerletzungen oder Fehldiagnosen durch defekte Geräte vorgebeugt werden.

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Die wichtigsten Fragen zur Prüfung von Röntgen-Geräten

Bild: Eine Frau in einer Zahnarzt-Praxis während einer Kleinröntgen-Untersuchung
In der Zahnmedizin müssen mehrere Geräte kontrolliert werden | © Tyler Olson / shutterstock.com

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die Sachverständigenprüfung von Röntgen-Geräten. Wir klären Sie über alle Pflichten und Kosten auf.

Grundsätzlich wird eine Sachverständigenprüfung für alle Praxen und Kliniken unausweichlich, wenn diese mit einem Röntgen-Gerät arbeiten wollen. Das betrifft sowohl die Humanmedizin als auch die Tiermedizin. Zu nennen wären hier besonders die Radiologie, Neurologie, Zahnmedizin und Veterinärmedizin.

Gleiches gilt natürlich auch für weitere Fachrichtungen, die ebenfalls mit mindestens einem Röntgen-Gerät arbeiten. Die Sachverständigenprüfung in der Zahnmedizin stellt dabei eine Ausnahme dar, weil beim Zahnarzt mit einem DVT-Gerät / OPG-Gerät und weiteren Kleinröntgen-Geräten jeweils einzelne Prüfungen durchgeführt werden müssen.

Dankenswerterweise kann die Sachverständigenprüfung für das Röntgen in der Zahnmedizin aber innerhalb eines Tages durchgeführt und alle Geräte können vor Ort gewartet werden. Das spart Ihnen einige Kosten, da zum Beispiel die An- und Abfahrt nicht mehrfach berechnet werden muss.

Wann muss eine Sachverständigenprüfung durchgeführt werden?

Eine Sachverständigenprüfung ist insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme von neuen Röntgen-Geräten unausweichlich. Nur so kann garantiert werden, dass das Gerät korrekt funktioniert und keine Schäden bei Patienten und Anwendern verursacht. Außerdem ist alle 5 Jahre oder nach einer wesentlichen Veränderung am Gerät eine Kontrollprüfung notwendig. So beispielsweise nach der Digitalisierung eines Röntgen-Gerätes oder nach einer Neupositionierung.

Röntgen-GerätHäufigkeit Sachverständigenprüfung
InbetriebnahmeInitiale Prüfung
Maßgeblicher UmbauInitiale Prüfung
Alltäglicher BetriebPrüfung alle 5 Jahre

Wer darf eine Sachverständigenprüfung durchführen?

Eine Sachverständigenprüfung darf ausschließlich durch zertifizierte Sachverständige durchgeführt werden. Entsprechende Sachverständige werden beispielsweise bei den zuständigen TÜV-Stellen ausgebildet und in der entsprechenden Region für die Durchführung von Sachverständigenprüfungen eingesetzt. Damit eine Sachverständigenprüfung durchgeführt werden kann, müssen die Geräte betriebsbereit und abgenommen worden sein.

Was kostet eine Sachverständigenprüfung?

Die Kosten für eine Sachverständigenprüfung werden im Regelfall pro überprüftemGerät berechnet. Für ein normales medizinisches Röntgen-Gerät können Sie mit Kosten zwischen 600 bis 800 Euro netto rechnen. Hinzu kommen möglicherweise Anfahrtskosten des Sachverständigen. Es kann deshalb sinnvoll sein, mehrere Geräte an einem Termin überprüfen zu lassen, um die anfallenden Anfahrtskosten zu verringern.

Sachverständigenprüfung Erläuterung
Anforderungen Die zu prüfenden Geräte sind betriebsbereit
Ein Hersteller-Nachweis über die Abnahme liegt vor
Leistungen Kontrolle der Ortsdosisleistung
Schulung der Mitarbeiter und des Praxis-Teams (optional)
Überprüfung baulicher Strahlenschutz
Schutz Einzelner und der Allgemeinheit vor Strahlenschäden
Durchführung Darf ausschließlich von Sachverständigen durchgeführt werden
Dauer der Prüfung beträgt im Regelfall höchstens einen Tag
Kosten Kosten fallen pro Gerät an
Im Regelfall zwischen 600 – 800 Euro netto
Zusätzliche Kosten für Anfahrt
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Prüfbericht und Bescheinigung

Bild: Ein Praxis-Team während einer Röntgen-Untersuchung
Eine regelmäßige Kontrolle der Röntgen-Geräte ist Pflicht | © ALPA PROD / shutterstock.com

Während der Sachverständigenprüfung erstellt der Sachverständige einen ausführlichen Prüfbericht. Dieser umfasst den aktuellen technischen Zustand der Geräte und mögliche Mängel. Hierbei führen nicht alle festgestellten Mängel automatisch zu einer Stilllegung des Röntgen-Gerätes.

Sollten lediglich geringfügige Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich sein, so müssen diese ausgebessert werden und das Gerät darf weiter im Einsatz bleiben. Bei schwerwiegenden Fehlern der Röntgen-Anlage kann allerdings unter Umständen der Umgang mit dem Röntgen-Gerät untersagt werden. Sollten keine sicherheitsrelevanten Defizite festgestellt worden sein, so wird eine Bescheinigung über das Ergebnis der Sachverständigenprüfung ausgestellt. Diese Bescheinigung erlaubt die Inbetriebnahme der abgenommenen Röntgen-Geräte und der möglichentechnischen Veränderungen am Gerät.

Neben einer Bescheinigung kann durch den entsprechenden technischen Überwachungsverein außerdem ein TÜV-Siegel vergeben werden. Sowohl Bescheinigung als auch TÜV-Siegel sind im Regelfall für eine Dauer von 5 Jahren gültig. Nach diesem Zeitraum ist eine neue Sachverständigenprüfung notwendig.

Die Prüfberichte und Bescheinigungen werden vom Sachverständigen direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Allerdings darf der Betreiber auch nach einer positiven Sachverständigenprüfung das Gerät nicht automatisch in Betrieb nehmen. Liegen der Behörde alle Informationen und Dokumente vor, gilt eine Frist von 4 Wochen. Falls in dieser Zeit keine Rückmeldung erfolgte, dann gilt dies als Erlaubnis das Gerät zu verwenden. Alternativ kann der Betreiber bei der Behörde auch um Erlaubnis fragen

Sachverständigen mit Medizinio finden

Bild: Ein Praxis-Team lächelt in eine Kamera
Medizinio findet garantiert einen passenden Partner für Sie | © wavebreakmedia / shutterstock.com

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Tragen Sie sich einfach in unser Angebotsformular ein und innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie mehrere kostenlose Angebote von unseren Partnern. Alternativ stehen wir bei Nachfragen natürlich auch telefonisch bereit. Medizinio kann Ihnen darüber hinaus bei allen Fragen von der Praxisgründung, über die Praxisfinanzierung, bis hin zum Erwerb neuer oder gebrauchter Medizingeräte zu Seite stehen.

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