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Die Software ist ein Produkt der Thieme Compliance GmbH mit Sitz in Erlangen, die, ebenso wie der renommierte Georg Thieme Verlag, zur Thieme Gruppe gehört. Seit 1979 ist das Unternehmen führend in der Entwicklung und Herausgabe von Materialien zur medizinisch und juristisch fundierten Patientenaufklärung, die unter den Namen proCompliance und Diomed bekannt sind. Um die Produkte hochwertig und stets aktuell zu gestalten, beschäftigt Thieme Compliance mehr als 400 Mediziner, Autoren und Juristen. Das Sortiment umfasst neben digitalen Lösungen klassische Printprodukte sowie Filme. Das Unternehmen ist nach DIN EN ISO 13485 und DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Funktionsumfang und Vorteile

Die Software besteht aus einem Grundmodul und mehreren Zusatzmodulen nach Wahl.
Das Grundmodul beinhaltet mehr als 2000 Aufklärungsbögen aus allen Fachgebieten, die zudem in über 20 Sprachen verfügbar sind. Die Anwendung ist in die meisten Krankenhaus- und Praxisinformationssysteme integrierbar. Aufklärungsbögen können auf diese Weise mit dem Patientenfall gekoppelt werden und wahlweise mit oder ohne Patientendaten ausgedruckt werden. Danach werden sie wie gehabt handschriftlich bearbeitet.

Mit dem Zusatzmodul E-ConsentPro mobile lässt sich der gesamte Vorgang der Patientenaufklärung digitalisieren. Der Bogen wird auf einem Mobilgerät, etwa einem Tablet, geöffnet und dem Patienten zur Bearbeitung gereicht. Im Formular können Verlinkungen zu ergänzendem Filmmaterial eingebunden sein. Der Patient füllt elektronisch den Bogen aus und kann anmerken, wozu noch Rückfragen bestehen. Dies ist vom aufklärenden Arzt im Voraus einsehbar und ermöglicht so eine gezielte Vorbereitung auf das persönliche Aufklärungsgespräch.

Der Arzt kann während des anschließenden Gespräches Anmerkungen und Zeichnungen direkt im Online-Dokument vornehmen und speichern. Die Unterzeichnung des Dokumentes durch Arzt und Patient erfolgt ebenfalls elektronisch und wird per PDF/A-Dokument rechtsverbindlich gespeichert. Das Dokument wird nach Speicherung auf dem Server aus Datenschutzgründen vom peripheren Gerät gelöscht.

Das Zusatzmodul E-ConsentPro documents ermöglicht die Einbindung eigener Formulare, deren Bearbeitung ebenfalls vollständig digital erfolgen kann. Sie können damit beispielsweise Ihre Anamnesebögen und weitere Aufnahmedokumente in die Software integrieren. Dazu werden Ihre Dokumente von Thieme Compliance entsprechend aufbereitet, sodass auch hier eine elektronische Bearbeitung, Signierung und datenschutzkonforme Speicherung gewährleistet ist.

Mit dem Zusatzmodul E-ConsentPro connect gehen Sie noch einen Schritt weiter und ermöglichen Ihren Patienten, die Anamnese und weitere Formulare bereits zu Hause am heimischen Gerät auszufüllen.
Welcher Arzt kennt nicht die Situation, in der der Patient den Medikamentenplan oder andere wichtige Dokumente vergessen hat und so häufig nur begrenzt aussagefähig ist. Dies führt regelmäßig zu Verzögerungen in der geplanten Pflege und Behandlung des Patienten. Mit dem Zusatzmodul connect liegen die erforderlichen Patienteninformationen sogar schon vor der Aufnahme vor und es können rechtzeitig eventuell notwendige Vorbereitungen getroffen werden. Außerdem erhält der Patient mit den Aufklärungsmaterialien bereits ausführliche Informationen zur geplanten Behandlung und kann gezielt seine Fragen dazu vorbereiten.

Die Vorteile von E-ConsentPro liegen neben der Digitalisierung der Abläufe in einer bedarfsgerechten Abrechnung der Kosten, da nur die tatsächlich verwendeten Dokumente berechnet werden. Bestellung und Bedarfsberechnung der Dokumente entfallen und selbstverständlich müssen auch keine Bögen bevorratet werden. Zudem ist immer die aktuelle Version verfügbar. Eine Erhebung von Thieme ergab eine hohe Zufriedenheit bei Ärzten und Patienten mit der Handhabung.

Für die Software werden Lizenzgebühren und eine Softwarepflegegebühr erhoben. Zusätzlich wird pro abgerufenem Patientenbogen eine Gebühr fällig. Die Kosten für die Lizenzen richten sich nach den gebuchten Modulen. Das Produkt kann zunächst mehrere Wochen kostenlos getestet werden und ist zum Teil KHZG-förderfähig.

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