Schneller Service
Kostenlose Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Erfolg durch Erfahrung
Aus über 15.000 Projekten im Jahr wissen wir, worauf es ankommt
Der digitale Marktführer
Unsere Kunden sprechen für uns:
4,9 von 5 Sternen auf Google
Inhaltsverzeichnis
Was ist das ärztliche Restrisiko?
Das ärztliche Restrisiko bezeichnet die unvermeidbare Unsicherheit, die selbst bei sorgfältigster medizinischer Behandlung bestehen bleibt. Obwohl Ärzte auf Basis ihres Fachwissens, moderner Diagnosetechniken und evidenzbasierter Methoden arbeiten, können unvorhersehbare Faktoren den Behandlungserfolg beeinflussen.
Der Arztberuf endet nicht mit dem Dienstschluss – Mediziner tragen rund um die Uhr Verantwortung, auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten. Das sogenannte ärztliche Restrisiko beschreibt die besonderen Haftungsrisiken, die durch ärztliche Tätigkeiten in Ausnahme- oder Alltagssituationen entstehen können.
Typische Beispiele hierfür sind:
- Erste-Hilfe-Leistungen: In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, in Notfallsituationen medizinische Hilfe zu leisten, auch wenn die Umstände suboptimal sind. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann man sich strafbar machen gemäß § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung).
- Notfallbehandlungen: Spontane medizinische Eingriffe oder Beratungen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten erfolgen, bergen ein erhöhtes Risiko.
- Ärztliche Freundschaftsdienste: Insbesondere im Verwandten- oder Bekanntenkreis kommt es vor, dass Mediziner um Rat oder Hilfe gebeten werden, sei es bei kleineren Beschwerden oder ernsteren Problemen.
Da solche Situationen oftmals schnell und ohne optimale Vorbereitung erfolgen, steigt das Risiko für Komplikationen oder unvorhersehbare Ereignisse. Genau hier greift das ärztliche Restrisiko: Es umfasst die Haftung für ärztliche Tätigkeiten, die außerhalb des geregelten Arbeitsumfeldes stattfinden.
Ärztliche Restrisikoversicherung
Um sich vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Haftungsfälle zu schützen, ist eine geeignete Versicherungslösung entscheidend. Eine Restrisikoversicherung deckt Haftungsansprüche ab, die aus ärztlichen Tätigkeiten außerhalb der regulären Berufsausübung resultieren. Diese Versicherung übernimmt nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch Kosten für rechtliche Prüfungen und Prozesse, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.
Ärzte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen. Allerdings ist das ärztliche Restrisiko nicht automatisch in jeder Police abgedeckt. Insbesondere Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Praxis- oder Kliniktätigkeit erfolgen, können in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein.
Es ist daher wichtig, bestehende Berufshaftpflichtversicherungen sorgfältig zu prüfen, um mögliche Deckungslücken zu identifizieren. In Fällen, in denen das ärztliche Restrisiko nicht in den Schutz eingeschlossen ist, bietet eine spezielle Restrisikoversicherung eine sinnvolle Ergänzung.