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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen für Ärzte, da sie den Verlust der Arbeitskraft absichert. Als Arzt oder Mediziner hängt Ihre finanzielle Existenz in hohem Maße von Ihrer Fähigkeit ab, Ihren Beruf auszuüben. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, sei es durch Krankheit, Unfall oder andere gesundheitliche Einschränkungen, sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr Einkommen ab und schützt Sie vor existenziellen finanziellen Risiken.
Was deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenden Schutz, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf als Arzt nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Die Deckungsinhalte sind so gestaltet, dass Sie im Ernstfall finanziell abgesichert bleiben und Ihre Lebenshaltungskosten weiterhin tragen können. Für Ärzte, die oft hohe finanzielle Verpflichtungen haben, wie Praxisfinanzierungen oder Studienkredite, ist dieser Schutz besonders wichtig.
Leistungen im Überblick:
- Monatliche Berufsunfähigkeitsrente
- Die wichtigste Leistung der BU-Versicherung ist die monatliche Rente, die ausgezahlt wird, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Höhe der Rente wird individuell vereinbart und sollte Ihren Lebensstandard sowie laufende Kosten absichern.
- Teilweise Berufsunfähigkeit
- Viele Policen bieten auch Leistungen, wenn Sie zwar noch eingeschränkt arbeiten können, aber eine deutliche Einkommensminderung erleiden. Dies ist insbesondere für Ärzte relevant, die beispielsweise keine operativen Eingriffe mehr durchführen können.
- Rückwirkende Leistungen
- Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, leisten viele Versicherungen rückwirkend ab dem Beginn der Einschränkung. Das gibt Ihnen finanzielle Sicherheit, auch wenn die Diagnosezeit länger dauert.
- Schutz vor dauerhafter Berufsunfähigkeit
- Die BU zahlt solange, wie die Berufsunfähigkeit besteht, und in der Regel bis zum vereinbarten Endalter (meist 65 oder 67 Jahre).
- Ergänzende Absicherungen
- Nachversicherungsgarantien: Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensumstände (z. B. Praxisgründung, Heirat) anzupassen.
- Leistungen bei psychischen Erkrankungen: Stress, Überlastung, Burnout, Depressionen oder andere psychische Belastungen werden von modernen Tarifen meist mit abgedeckt.
Wann sollte man eine Ärzte-BU abschließen?
Der ideale Zeitpunkt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist so früh wie möglich – am besten bereits während des Medizinstudiums oder zu Beginn der beruflichen Laufbahn als Assistenzarzt. In dieser Phase profitieren Sie von günstigen Beiträgen, da das Risiko von Vorerkrankungen geringer ist und Ihr Alter positiv auf die Kalkulation der Prämien wirkt.
Gründe für einen frühen Abschluss:
- Gesundheitszustand
- Junge Ärzte haben in der Regel weniger gesundheitliche Beeinträchtigungen, was die Annahme durch Versicherer erleichtert und Ausschlüsse oder Zuschläge minimiert.
- Niedrigere Beiträge
- Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger ist die BU-Versicherung, da die Prämien vom Eintrittsalter abhängen.
- Berufliche Absicherung ab Tag 1
- Bereits im Studium oder in der Assistenzarztzeit können erste gesundheitliche Einschränkungen auftreten, die später den Abschluss erschweren oder verteuern könnten.
- Nachversicherungsgarantien
- Viele BU-Tarife bieten die Möglichkeit, die abgesicherte Summe später ohne erneute Gesundheitsprüfung an Ihr steigendes Einkommen anzupassen, z. B. bei Facharztabschluss, Praxisgründung oder Familienplanung.
Welche BU-Rentenhöhe ist für Ärzte empfehlenswert?
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so festgelegt werden, dass sie die finanziellen Bedürfnisse eines Arztes auch im Falle einer Berufsunfähigkeit abdeckt. Die richtige Absicherungssumme hängt von individuellen Faktoren wie Einkommen, finanziellen Verpflichtungen und Lebenszielen ab. Als Orientierung gilt: Die monatliche BU-Rente sollte etwa 60–80 % des Nettoeinkommens abdecken.
Faktoren für die optimale Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Einkommen und Lebensstandard
- Ärzte haben in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen, das abgesichert werden sollte.
- Die BU-Rente sollte so gewählt werden, dass sie die wesentlichen Lebenshaltungskosten sowie eventuelle Kredite (z. B. Praxisfinanzierung, Immobilien) deckt.
- Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 6.000 € sollte die BU-Rente mindestens 3.600 bis 4.800 € betragen.
- Laufende Kosten und finanzielle Verpflichtungen
- Fixkosten: Miete oder Kreditraten, Versicherungen, Unterhaltszahlungen.
- Variable Kosten: Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Mobilität und Freizeit.
- Berufliche Kosten: Fortbildungs- oder Praxisunterhaltskosten, die weiterhin anfallen könnten.
- Absicherungsbedarf in verschiedenen Lebensphasen
- Medizinstudenten und Berufsanfänger: Zu Beginn der Karriere sollte die BU-Rente an den erwarteten zukünftigen Verdienst angepasst werden. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt es, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Etablierter Arzt: Für Fach- und Oberärzte mit hohem Einkommen ist eine Absicherung der gesamten Fixkosten plus Rücklagenbildung wichtig.
- Steuerliche Aspekte
- Die BU-Rente ist im Leistungsfall steuerpflichtig. Deshalb sollte die Rente etwas höher angesetzt werden, um Steuerbelastungen zu kompensieren.
- Leistungsdauer und Endalter
- Das Versicherungsende sollte möglichst bis zum 65. oder 67. Lebensjahr gewählt werden, um den Zeitraum bis zur Rente vollständig abzudecken.
- Kürzere Laufzeiten reduzieren die Beiträge, bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte variieren stark und hängen von mehreren individuellen Faktoren ab. Entscheidende Einflussgrößen sind Alter, Gesundheitszustand, Fachrichtung, Höhe der gewünschten BU-Rente und die Vertragslaufzeit. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer beim Abschluss der BU ist, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus.
Höhe der BU-Rente | Monatsbeitrag |
1.000 € | ab 30 € |
1.500 € | ab 45 € |
2.000 € | ab 60 € |
Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Finanzielle Absicherung: Schützt Ärzte vor Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit. | Hohe Beiträge: Je nach Alter, Gesundheitszustand und Spezialisierung können die Kosten hoch sein. |
Flexibilität: Anpassung der Leistungen durch Nachversicherungsgarantien möglich. | Einschränkungen durch Gesundheitsprüfung: Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen. |
Abdeckung spezifischer Risiken: Psychische Erkrankungen, Infektionsrisiken und operative Einschränkungen werden berücksichtigt. | Komplexe Vertragsbedingungen: Verständigung und Prüfung der Bedingungen erfordern Fachkenntnis. |
Frühzeitiger Abschluss lohnt sich: Junge Ärzte und Medizinstudenten profitieren von günstigen Tarifen. | Leistungsnachweis: Ärztliche Berufsunfähigkeit muss detailliert nachgewiesen werden. |
Langfristige Absicherung: Schutz bis zum Rentenalter. | Nicht jede Ursache abgedeckt: Vorsätzliche Handlungen und bestimmte Vorerkrankungen sind ausgeschlossen. |
Erhalt des Lebensstandards: Monatliche Rente sichert finanzielle Verpflichtungen wie Kredite oder Praxisunterhalt. | Begrenzung der Rentenhöhe: Versicherungssumme muss individuell ausreichend kalkuliert werden. |
Wann ist man als Arzt berufsunfähig?
Ein Arzt gilt als berufsunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auszuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene theoretisch in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben. Entscheidend ist die individuelle Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen, die vor der Berufsunfähigkeit bestanden.
Kriterien für die Berufsunfähigkeit:
- Medizinische Gründe
- Körperliche Einschränkungen wie Verletzungen, chronische Erkrankungen oder degenerative Veränderungen.
- Psychische Erkrankungen, z. B. Burnout, Depressionen oder Angststörungen.
- Erkrankungen durch Infektionen, die zu einem Berufsverbot führen können.
- Berufliche Anforderungen
- Operierende Ärzte gelten als berufsunfähig, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen keine chirurgischen Eingriffe mehr durchführen können, auch wenn andere Tätigkeiten (z. B. Diagnostik oder Beratung) möglich wären.
- Für Ärzte in leitenden Positionen oder Forschungstätigkeiten ist eine psychische Erkrankung häufig ein Grund für Berufsunfähigkeit, wenn sie die Ausübung dieser spezialisierten Tätigkeiten unmöglich macht.
- 50 %-Regel
- Berufsunfähigkeit wird in der Regel dann anerkannt, wenn Sie mindestens 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können.
- Besonderheiten bei Ärzten
- Operative Tätigkeiten: Wenn operative Fähigkeiten eingeschränkt sind, gilt dies oft als Berufsunfähigkeit, auch wenn der Arzt theoretisch noch beratend tätig sein könnte.
- Psychische Belastungen: Die hohe Verantwortung und Arbeitsbelastung im medizinischen Alltag machen psychische Erkrankungen zu einer häufigen Ursache.
- Infektionsrisiken: Ärzte, die aufgrund von Infektionskrankheiten arbeitsunfähig sind oder ein Berufsverbot erhalten, können ebenfalls berufsunfähig werden.
Beispiele für berufsunfähige Ärzte:
- Ein Chirurg, der aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung dauerhaft keine Operationen mehr durchführen kann.
- Ein Allgemeinmediziner, der durch einen Bandscheibenvorfall nicht mehr stundenlang Patienten behandeln oder Untersuchungen durchführen kann.
- Ein Psychiater, der aufgrund eines Burnouts nicht mehr in der Lage ist, Patienten angemessen zu betreuen.
Ab wann gilt eine Krankheit als Berufsunfähigkeit?
Die Dauer, wie lange man krank sein muss, bis eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Schwere der Erkrankung, den Versicherungsbedingungen und der konkreten beruflichen Situation. Grundsätzlich ist Berufsunfähigkeit nicht an eine bestimmte Krankheitsdauer gebunden, sondern wird anhand der gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit beurteilt.
Maßgebliche Kriterien:
- Prognosezeitraum von sechs Monaten
- Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen orientieren sich an der sogenannten Sechs-Monats-Prognose. Dies bedeutet, dass Berufsunfähigkeit anerkannt wird, wenn ärztlich attestiert ist, dass Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben.
- Sofortige Anerkennung bei dauerhaften Einschränkungen
- In Fällen, in denen klar ist, dass die Einschränkungen dauerhaft sind (z. B. bei einem schweren Unfall oder einer chronischen Erkrankung), kann die Berufsunfähigkeit unabhängig von einer Wartezeit sofort anerkannt werden.
- Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeit bezeichnet eine vorübergehende Krankheit, bei der Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben können. Diese wird oft durch Lohnfortzahlung und Krankengeld abgedeckt.
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen langfristig oder dauerhaft sind und eine Rückkehr in den Beruf unwahrscheinlich ist.
- Individuelle Prüfung durch die Versicherung
- Jede Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Anspruchsvoraussetzungen individuell. Dabei wird berücksichtigt:
- Wie lange die Krankheit bereits besteht.
- Ob sich der Zustand durch medizinische Behandlung verbessern lässt.
- Ob eine Umschulung oder andere berufliche Tätigkeit möglich ist.
- Jede Berufsunfähigkeitsversicherung prüft die Anspruchsvoraussetzungen individuell. Dabei wird berücksichtigt:
Während der ersten Wochen oder Monate einer Krankheit sind Ärzte in der Regel durch die Lohnfortzahlung und anschließend durch das Krankengeld abgesichert. Erst wenn absehbar ist, dass die gesundheitlichen Einschränkungen längerfristig bestehen bleiben, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Übergangsphase dient dazu, akute Erkrankungen von chronischen oder dauerhaften Beeinträchtigungen abzugrenzen.
Es gibt keine fixe Dauer, die man krank sein muss, um als berufsunfähig zu gelten. Entscheidend ist die Prognose, dass die gesundheitlichen Einschränkungen mindestens sechs Monate andauern oder dauerhaft bestehen bleiben. Eine schnelle ärztliche Diagnose und Dokumentation ist daher entscheidend, um den Anspruch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig geltend zu machen.
Welche Vorerkrankungen sollten Ärzte bei der BU angeben?
Ärzte sollten beim BU-Antrag sämtliche relevanten Vorerkrankungen angeben, die vom Versicherer erfragt werden. Die korrekte und vollständige Angabe der Gesundheitshistorie ist essenziell, da falsche oder unvollständige Angaben dazu führen können, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt.
Grundsätzlich gilt: Alle Erkrankungen oder Behandlungen, nach denen im Gesundheitsfragebogen gefragt wird, müssen angegeben werden. Typische Beispiele für relevante Vorerkrankungen sind:
- Physische Erkrankungen
- Chronische Erkrankungen: z. B. Diabetes, Asthma, rheumatoide Arthritis, Multiple Sklerose.
- Orthopädische Beschwerden: Bandscheibenvorfälle, Rückenschmerzen, Gelenkerkrankungen, Sehnenscheidenentzündungen.
- Verletzungen oder Operationen: Frühere Unfälle, Knochenbrüche, Sportverletzungen.
- Psychische Erkrankungen
- Burnout: Besonders häufig bei Ärzten.
- Depressionen oder Angststörungen: Auch frühere Therapien müssen angegeben werden.
- Schlafstörungen: Insbesondere, wenn sie ärztlich behandelt wurden.
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen oder andere kardiologische Diagnosen.
- Infektionskrankheiten
- Virale oder bakterielle Infektionen mit Langzeitfolgen, z. B. Hepatitis oder Tuberkulose.
- Allergien und Autoimmunerkrankungen
- Schwere Allergien, Neurodermitis, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
- Medikamente und Therapien
- Regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder chronische Behandlungen (z. B. Physiotherapie).
Der Versicherer prüft bei Antragsstellung, ob und unter welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird. Wenn der Versicherer feststellt, dass relevante Vorerkrankungen nicht angegeben wurden, kann dies zur Kündigung des Vertrags oder Leistungsverweigerung führen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge: Warum Ärzte doppelt vorsorgen sollten
Die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge ist für Ärzte besonders wichtig, da der Verlust der Arbeitskraft nicht nur das laufende Einkommen gefährdet, sondern auch die langfristige finanzielle Planung, insbesondere die Altersvorsorge, beeinflusst. Viele Ärzte verlassen sich dabei ausschließlich auf das Versorgungswerk – eine potenziell riskante Entscheidung, da bei Berufsunfähigkeit sowohl Rentenansprüche als auch die Altersvorsorge beeinträchtigt werden können.
Wie beeinflusst die Berufsunfähigkeit die Altersvorsorge?
- Beitragsausfall bei Berufsunfähigkeit
- Wenn ein Arzt berufsunfähig wird, entfallen in der Regel die Beiträge zur Altersvorsorge, da das Einkommen wegfällt. Ohne zusätzliche Maßnahmen entsteht so eine Versorgungslücke im Alter.
- Geringere Rentenansprüche im Versorgungswerk
- Beim Versorgungswerk führt der Wegfall der Beitragszahlungen oft zu einer deutlichen Reduktion der späteren Altersrente. Zwar kann die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks kurzfristig helfen, langfristig reicht sie jedoch selten aus, um die Altersvorsorge zu sichern.
Wie hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann gezielt dazu beitragen, diese Lücken zu schließen:
- Fortführung der Altersvorsorge: Mit der BU-Rente lassen sich weiterhin Beiträge für private Rentenversicherungen, Vermögensaufbau oder Immobilienfinanzierung leisten.
- Sicherstellung des Lebensstandards: Neben der Altersvorsorge wird auch die finanzielle Absicherung des laufenden Lebensunterhalts gewährleistet.
Zusätzliche Optionen für Ärzte
- BU-Tarife mit Altersvorsorgekomponente
- Einige Versicherer bieten Tarife, bei denen ein Teil der BU-Rente direkt in eine Altersvorsorge investiert wird. Das stellt sicher, dass trotz Berufsunfähigkeit weiterhin Kapital für das Rentenalter angespart wird.
- Doppelte Vorsorge durch separate Verträge
- Neben der klassischen BU-Versicherung sollte auch in private Altersvorsorgeprodukte wie eine Rürup-Rente, private Rentenversicherung oder Investmentfonds investiert werden. Diese lassen sich oft flexibel an die Lebensumstände anpassen.
- Nachversicherungsgarantie
- Ärzte können ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Laufe ihrer Karriere an steigendes Einkommen und damit an wachsende Vorsorgebedürfnisse anpassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
FAQ
Was deckt eine BU nicht ab?
Nicht jede Ursache für eine Berufsunfähigkeit wird von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. So werden Fälle, in denen die Berufsunfähigkeit durch vorsätzliches Verhalten verursacht wurde, in der Regel ausgeschlossen. Ebenso können Vorerkrankungen, die beim Vertragsabschluss nicht korrekt angegeben wurden oder vom Versicherer ausdrücklich als Risiko definiert sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nachweispflicht: Ohne eine ärztliche Bestätigung der Berufsunfähigkeit kann der Versicherer die Leistung verweigern, weshalb eine lückenlose und korrekte Dokumentation unerlässlich ist.
Was ist eine Risikovoranfrage?
Eine Risikovoranfrage ermöglicht Ärzten eine anonyme und unverbindliche Prüfung ihrer individuellen Risiken, bevor sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Dies ist besonders wichtig, da Ärzte aufgrund berufsbedingter Risiken wie psychischer Belastungen, orthopädischer Beschwerden oder Infektionsgefahren häufig spezielle Anforderungen bei Versicherern erfüllen müssen.
Durch die Risikovoranfrage werden mögliche Leistungsausschlüsse, Zuschläge oder sogar Ablehnungen frühzeitig erkannt, ohne dass dies künftige Anträge negativ beeinflusst. Ein erfahrener Berater reicht die anonymisierten Gesundheits- und Berufsangaben des Arztes bei verschiedenen Versicherern ein, um die besten Konditionen zu ermitteln. Damit erhalten Ärzte eine fundierte Entscheidungsgrundlage und sichern sich optimale Vertragsbedingungen für ihre BU-Versicherung.
Wann lohnt sich keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine BU-Versicherung kann verzichtbar sein, wenn Ärzte durch ausreichende finanzielle Rücklagen oder alternative Absicherungen, wie einer privaten Vermögensstrategie wie z. B: börsengehandelte Fonds (englisch exchange-traded fund, ETF), abgesichert sind. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen, die hohe Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse bedingen, kann der Abschluss unwirtschaftlich sein. In solchen Fällen bieten spezielle Alternativen, wie eine Grundfähigkeitsversicherung oder Dread-Disease-Versicherung, möglicherweise einen besseren Schutz.
Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk der Ärzte bei Berufsunfähigkeit?
Mediziner sind verpflichtet, sich über das Versorgungswerk abzusichern, doch reicht diese Absicherung oft nicht aus. Zwei Formen der Absicherung der Berufstätigkeit sind zu unterscheiden: die freiwillige private Berufsunfähigkeitsversicherung und der berufsständische Berufsunfähigkeitsschutz.
Das Versorgungswerk der Ärzte bietet eine grundlegende Absicherung bei Berufsunfähigkeit, unterscheidet sich jedoch wesentlich von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar zahlt das Versorgungswerk eine Rente, wenn Ärzte dauerhaft ihren Beruf nicht mehr ausüben können, doch die Kriterien für die Anerkennung sind häufig strenger, und die Leistungen reichen meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Ein entscheidender Unterschied liegt in der Bewertung der Berufsunfähigkeit: Das Versorgungswerk orientiert sich an der allgemeinen Erwerbsfähigkeit. Hier greift häufig die sogenannte abstrakte Verweisung, bei der ein Arzt weiterhin als berufsfähig gilt, wenn er theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte, beispielsweise als Dozent oder Gutachter. Dadurch besteht das Risiko, dass keine Leistungen erbracht werden, obwohl der Arzt seinen ursprünglichen Beruf, etwa als Chirurg, nicht mehr ausüben kann. Dagegen schützt die private BU explizit die Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs, ohne dass eine abstrakte Verweisung erfolgt.
Private BU-Versicherungen sind zudem flexibler: Sie leisten bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit, während Versorgungswerke oft eine vollständige, also 100%ige Berufsunfähigkeit, voraussetzen. Darüber hinaus bieten private BU-Verträge in der Regel umfangreichere Leistungen und mehr Anpassungsmöglichkeiten, etwa durch Nachversicherungsgarantien oder individuell wählbare Rentenhöhen.