Medizintechnik-Versicherung und Elektronikversicherung

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Was ist eine Medizintechnik Versicherung?

Eine Medizintechnik-Versicherung ist eine speziell entwickelte Versicherungspolice, die darauf abzielt, medizinische Geräte und Anlagen vor finanziellen Risiken zu schützen. Sie deckt Schäden ab, die durch technische Defekte, Bedienfehler oder äußere Einflüsse entstehen können. Der Hauptzweck dieser Versicherung besteht darin, den Betrieb medizinischer Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Labore zu sichern, indem sie finanzielle Verluste durch Geräteausfälle oder Reparaturen abfedert.

Was ist der Unterschied zwischen einer Medizintechnik-Versicherung und einer Elektronikversicherung?

Eine Medizintechnik-Versicherung, Elektronikversicherung oder Maschinenversicherung bezeichnet im Kern dasselbe Versicherungsprodukt – lediglich die Bezeichnung variiert je nach Anbieter. Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, da sie denselben Zweck erfüllen: den Schutz von medizintechnischen Geräten vor einer Vielzahl von Risiken, die im täglichen Betrieb auftreten können.

Unter diesen Versicherungen werden medizintechnische Geräte wie MRTs, Ultraschallgeräte, Dialysemaschinen oder Laborgeräte gegen Risiken wie technische Defekte, Bedienfehler, Umweltschäden (z. B. Feuer, Wasser) und Diebstahl abgesichert. Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Geräte und technische Systeme (z.B. Bürotechnik, Labortechnik, Sicherheitstechnik) in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Auch Kosten für zertifizierte Reparaturen, die speziell in der Medizintechnik erforderlich sind, werden abgedeckt.

Die Bezeichnung einer Versicherung hängt oft vom Anbieter ab:

  • Medizintechnik-Versicherung: Betont die branchenspezifische Ausrichtung auf medizinische Einrichtungen.
  • Elektronikversicherung: Hebt den Fokus auf elektronische Komponenten hervor, der in der Regel auch für medizintechnische Geräte gilt.
  • Maschinenversicherung: Deckt den allgemeinen Aspekt des Schutzes für Maschinen und Geräte, einschließlich medizintechnischer Anlagen.

Warum ist eine Versicherung für Medizintechnik wichtig?

Eine Versicherung für Medizintechnik ist wichtig, weil Medizingeräte eine zentrale Rolle in der Patientenversorgung spielen und gleichzeitig eine hohe finanzielle Investition darstellen. Schäden oder Ausfälle können nicht nur den Praxis- oder Klinikbetrieb erheblich beeinträchtigen, sondern auch hohe Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verursachen.

Wichtige Gründe für eine Medizintechnik-Versicherung sind:

  1. Hohe Anschaffungskosten: Medizintechnische Geräte wie Röntgengeräte, MRTs oder Ultraschallsysteme sind äußerst kostspielig. Ein unerwarteter Schaden könnte finanzielle Risiken für die Einrichtung bedeuten.
  2. Sicherung der Betriebsfähigkeit: Ein defektes Gerät kann zu Betriebsunterbrechungen führen, was finanzielle Verluste und Einschränkungen bei der Patientenversorgung zur Folge hat.
  3. Schutz vor unvorhersehbaren Risiken: Gefahren wie Feuer, Wasserschäden, Diebstahl oder Vandalismus können nicht ausgeschlossen werden.
  4. Cyber- und Bedienungsrisiken: Moderne Medizintechnik ist oft digital vernetzt und anfällig für Cyberangriffe oder Bedienfehler. Eine gute Versicherung kann solche Szenarien abdecken.

Der Schutz durch eine Medizintechnik-Versicherung sorgt somit für finanzielle Stabilität und Betriebssicherheit

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Was deckt eine Medizintechnik-Versicherung ab?

Eine Medizintechnik-Versicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die medizintechnische Geräte und Anlagen betreffen. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes variiert je nach Anbieter und Police, umfasst jedoch in der Regel folgende Bereiche:

Der Schutzumfang kann individuell angepasst werden, um die spezifischen Anforderungen einer Praxis, Klinik oder Einrichtung zu erfüllen. 

  • Sachschäden
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Wasserschäden (Leitungswasser, Überschwemmung)
    • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
    • Vandalismus
    • Naturereignisse (Sturm, Hagel)
  • Bedienfehler und Fahrlässigkeit
    • Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienfehler
    • Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit der Benutzer
  • Technische Defekte
    • Ausfall durch Materialfehler oder Konstruktionsmängel
    • Elektronikschäden, z. B. durch Überspannung oder Kurzschluss
  • Betriebsunterbrechung
    • Finanzielle Absicherung bei Einnahmeverlusten, wenn der Betrieb durch den Ausfall wichtiger Geräte eingeschränkt wird.
  • Transport- und Montageschäden
    • Schäden, die während der Lieferung, Installation oder Demontage entstehen.
  • Ersatzgeräte oder Reparaturkosten
    • Übernahme der Kosten für Reparaturen, Ersatzteile oder die Bereitstellung eines Leihgeräts, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
  • Optional erweiterbare Leistungen
    • Glasbruch bei empfindlichen Displays oder Komponenten
    • Versicherung gegen Verlust durch höhere Gewalt (z. B. Erdbeben)
    • Schutz bei Hackerangriffen, Virenbefall oder Datenverlust, insbesondere bei vernetzten Geräten.

Zusätzlich kann eine Medizintechnik-Versicherung auf spezifische Gerätetypen und Einsatzorte zugeschnitten werden:

  • Stationäre Geräte: Feste Installationen wie MRT-Scanner oder Dialysemaschinen sind weniger transportanfällig, weshalb der Fokus der Versicherung auf Schäden durch technische Defekte, Umwelteinflüsse (z. B. Feuer, Wasser) oder Abnutzung im stationären Betrieb liegt.
  • Mobile Geräte: Tragbare Geräte wie mobile Ultraschallgeräte oder Defibrillatoren sind häufiger Transportrisiken ausgesetzt. Ihre Versicherungen decken zusätzlich Sturz-, Diebstahls- und Transportschäden ab, die bei häufigem Ortswechsel entstehen können.
Vergleich von stationären und mobilen Medizingeräten:  Links ein tragbares Ultraschallgerät mit höherem Transportrisiko, rechts ein stationäres Gerät mit Fokus auf technische Defekte und Umweltschäden.
Stationäre und mobile Medizintechnik: Unterschiedliche Einsatzbereiche erfordern angepasste Versicherungsleistungen

Zu den typischen Geräten, die durch eine Medizintechnik-Versicherung abgedeckt werden können, gehören:

  • Bildgebende Geräte wie Röntgengeräte und MRT-Scanner.
  • Lebensrettende Systeme wie Beatmungsgeräte und Herzmonitore.
  • Diagnostische Geräte wie EKG-Systeme und Laborausrüstungen.
  • Mobile Geräte wie tragbare Ultraschallgeräte oder Defibrillatoren.
  • Büro- und Kommunikationstechnik wie Computer, Kopierer oder Telefonanlagen

Haftpflicht im Kontext einer Medizintechnik-Versicherung

Die Haftungsfrage bei medizintechnischen Geräten ist komplex, da sie sowohl den Hersteller, den Betreiber als auch das Bedienpersonal betreffen kann. Eine Medizintechnik-Versicherung deckt in der Regel keine Haftpflichtansprüche ab, weshalb zusätzliche Policen wie eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung notwendig sind, um diese Risiken zu minimieren.

Wer haftet bei fehlerhaften Geräten?

Wenn ein medizintechnisches Gerät aufgrund eines technischen Defekts oder eines Produktionsfehlers falsche Ergebnisse liefert oder gar zu gesundheitlichen Schäden führt, greifen die Regelungen der Produkthaftung gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), laut denen der Hersteller des Geräts haftet, wenn der Fehler auf einen Konstruktionsmangel, Fertigungsfehler oder unzureichende Warnhinweise zurückzuführen ist.

Der Betreiber (z. B. Arztpraxis oder Klinik) kann haftbar gemacht werden, wenn es zu Schäden kommt, weil das Gerät nicht regelmäßig gewartet wurde (nach §§ 7 und 14 MPBetreibV) oder Dokumentationspflichten (§§ 12 und 13 MPBetreibV) missachtet wurden.

Wer haftet bei Bedienfehlern?

Wenn ein Schaden durch einen Fehler des Bedienpersonals verursacht wird, gilt in der Regel folgendes:

  • Persönliche Haftung: Für Fehler, die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses geschehen, haftet meistens der Arbeitgeber (§ 831 BGB), außer bei grobem Verschulden sowie bei selbständiger Tätigkeit greift die persönliche deliktische Haftung.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung schützt den Betreiber vor Ansprüchen Dritter, wenn das Bedienpersonal einen Fehler gemacht hat, der zu einem Schaden führt (z. B. fehlerhafte Bedienung eines Röntgengeräts).
  • Medizinische Berufshaftpflicht: Für Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend, um Ansprüche aus Behandlungsfehlern oder unsachgemäßer Anwendung eines Geräts abzudecken.

Empfehlung: Ergänzender Versicherungsschutz

Um umfassend abgesichert zu sein, sollten Betreiber von Medizintechnik folgende Versicherungen kombinieren:

  1. Medizintechnik-Versicherung (Schutz der Geräte selbst)
  2. Betriebshaftpflichtversicherung (Schäden durch Bedienfehler oder Betriebsfehler)
  3. Berufshaftpflichtversicherung (für Ärzte und medizinisches Personal)
  4. Praxis-Vielschutz-Versicherung (Schäden am Praxisinventar und Kosten durch Betriebsunterbrechungen)
  5. Praxis-Ausfallversicherung (Übernahme von Kosten die aufgrund eines Betriebsausfalls durch Krankheiten oder Unfälle entstehen – nur nötig falls nicht schon in Medizintechnik-Versicherung enthalten)
  6. Cyberversicherung (je nach Anbieter Übernahme von Kosten durch Cyberangriffe, Datenschutzverletzungen, Erpressungen oder Datenwiederherstellungen)

Wie teuer ist eine Medizintechnik-Versicherung?

Eine Medizintechnik-Versicherung gibt es schon ab 150 € netto jährlich für eine Versicherungssumme von maximal 1.000.000 €. Die genauen Kosten einer Medizintechnik-Versicherung hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Alter und Zustand der Geräte: Ältere Geräte weisen ein höheres Ausfallrisiko auf und führen oft zu höheren Prämien.
  • Art und Nutzung der Geräte: Häufig genutzte oder besonders komplexe Geräte können teurer in der Versicherung sein.
  • Versicherungsumfang: Umfassendere Policen, wie Praxis-Vielschutz-Versicherungen, kosten in der Regel mehr.
  • Standort und Umgebungsbedingungen: Geräte, die in Gebieten mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen stehen, können höhere Beiträge erfordern.

Die Beitragshöhen variieren je nach Art der Versicherung und Anbieter. Während eine Haftpflichtversicherung vergleichsweise günstig sein kann, steigen die Kosten bei umfassenden Elektronikversicherungen oder All-Risk-Policen. Ein Vergleich der Anbieter ist entscheidend, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten einer Medizintechnik-Versicherung zu reduzieren:

  • Regelmäßige Medizingeräte-Wartung: Geräte in einwandfreiem Zustand verursachen seltener Schäden, was die Prämien senken kann.
  • Eine Pauschalversicherung ist oft günstiger als Einzelversicherungen für jedes Gerät
  • Prüfen Sie, ob alle Zusatzdeckungen wirklich notwendig sind oder ob auf einige verzichtet werden kann
  • Bündelversicherungen: Das Kombinieren mehrerer Policen bei einem Anbieter führt oft zu Rabatten.
  • Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Jahresbeitrag deutlich senken, im Schadensfall wird es dafür jedoch teurer.
  • Holen Sie Angebote von verschiedenen Versicherern ein und vergleichen Sie diese sorgfältig.

Wie finde ich die richtige Medizintechnik-Versicherung?

Bei der Auswahl eines Versicherers sollten Betreiber auf folgende Kriterien achten:

  • Branchenerfahrung: Anbieter mit Erfahrung im Bereich Medizintechnik kennen die spezifischen Anforderungen besser.
  • Deckungsumfang: Die Versicherung sollte alle wesentlichen Risiken abdecken.
  • Deckungssumme: Die maximale Deckungssumme sollte den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert aller Geräte abdecken. Besonders für hochpreisige Anlagen wie MRT-Geräte ist eine angemessene Summe essenziell.
  • Kundendienst: Schneller und zuverlässiger Service ist im Schadensfall essenziell.
  • Transparenz der Vertragsbedingungen: Klare und verständliche Policen sind ein Zeichen für Seriosität.

Um das beste Angebot zu finden, sollten Betreiber Versicherungsoptionen systematisch vergleichen

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Ebenfalls ist ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen unerlässlich. Häufige Ausschlüsse sind Schäden durch vorsätzliche Handlungen oder unsachgemäße Nutzung. Auch Selbstbeteiligungen können bei einigen Anbietern variieren und sollten berücksichtigt werden.

Rechtliche und regulatorische Aspekte

Die Betreiber medizintechnischer Geräte müssen gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten zu gewährleisten. Diese Pflichten spielen auch im Zusammenhang mit einer Medizintechnik-Versicherung eine zentrale Rolle, da Versicherer im Schadensfall prüfen, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Verstöße können dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder vollständig entfällt.

Wichtige gesetzliche Pflichten für Betreiber

  • Regelmäßige Prüfungen und Wartungen mit Fristen: Betreiber sind verpflichtet, für bestimmte Medizinprodukte sicherheits- und messtechnische Kontrollen (STK und MTK) regelmäßig und fristgerecht durchzuführen (§§ 7 und 11 MPBetreibV). Die Fristen für STK liegen in der Regel bei maximal alle zwei Jahre (§ 11 Abs. 1 MPBetreibV). Versäumnisse oder Überschreitungen dieser Fristen können als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden. Insbesondere Geräte mit kritischen Funktionen wie Defibrillatoren oder bildgebende Systeme unterliegen strengen Prüfintervallen.

Welche Medizinprodukte messtechnischen Kontrollen unterliegen, erfahren Sie in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in der Anlage 2.

  • Personalschulung und Einweisung: Medizinprodukte dürfen nur von qualifiziertem und eingewiesenem Personal bedient werden (§ 4 Abs. 2 und 3 MPBetreibV). Schäden durch unsachgemäße Bedienung können von der Versicherung abgelehnt werden, wenn nachweislich keine ausreichende Einweisung erfolgte.
  • Lückenlose Dokumentation: Betreiber müssen für bestimmte Medizinprodukte (MPBetreibV Anlage 2) ein Medizinproduktebuch führen (§ 12 MPBetreibV) und für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte ein Bestandsverzeichnis erstellen (§ 13 MPBetreibV). Diese Dokumente enthalten Informationen über Prüfungen, Wartungen und Funktionsstörungen. Fehlt diese Dokumentation oder ist sie unvollständig, kann dies im Schadensfall zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung führen.
  • Beauftragter für Medizinproduktesicherheit: Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine sachkundige Person benennen, die für die Koordination von Melde- und Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist (§ 6 MPBetreibV). Das Fehlen einer solchen Position kann als Verstoß gegen die Betriebspflichten gewertet werden.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine wesentliche Grundlage für den Versicherungsschutz. Versicherer legen im Schadensfall besonderen Wert auf:

  • Nachweise fristgerechter Wartung und Kontrolle: Schäden, die durch nicht durchgeführte Prüfungen oder überfällige Sicherheitskontrollen entstehen, werden oft als vermeidbar eingestuft. In solchen Fällen kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.
  • Umfassende und vollständige Dokumentation: Fehlen Protokolle zu durchgeführten Prüfungen, Einweisungen oder Wartungen, kann die Versicherung Leistungen verweigern, da die Einhaltung der Vorschriften nicht belegt werden kann.

Was ist besser: Geräte einzeln oder in einer Gesamtlösung versichern?

Die Frage, ob medizintechnische Geräte einzeln oder im Rahmen einer Gesamtlösung versichert werden sollten, hängt von den individuellen Bedürfnissen der Praxis oder Einrichtung ab. Beide Ansätze haben ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Eine Einzelversicherung bietet die Möglichkeit, für jedes Gerät einen maßgeschneiderten Schutz zu wählen. Dies kann sinnvoll sein, wenn:

  • Besonders teure oder kritische Geräte abgesichert werden sollen, die eine spezifische Versicherung benötigen, wie MRT-Scanner oder Röntgenanlagen.
  • Geräte unterschiedlicher Hersteller spezielle Anforderungen an Wartung oder Reparatur haben.
  • Seltene Nutzung vorliegt, wodurch ein umfassender Schutz für das gesamte Inventar nicht notwendig ist.

Der Nachteil dieser Methode liegt in der Komplexität: Mehrere Einzelverträge erfordern einen hohen Verwaltungsaufwand, und die Prämien können in der Summe teurer sein.

Eine Gesamtlösung versichert alle Geräte und Anlagen einer Praxis in einem einzigen Vertrag. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Einheitlicher Schutz: Sämtliche Geräte, vom Diagnosegerät bis zur Bürotechnik, sind unter den gleichen Bedingungen versichert, was die Verwaltung erleichtert.
  • Kosteneffizienz: In der Regel bieten Gesamtlösungen günstigere Prämien, da mehrere Geräte in einem Vertrag gebündelt werden.
  • Flexibilität bei Neuzugängen: Neue Geräte können häufig unkompliziert in die bestehende Police aufgenommen werden.
  • Breite Abdeckung: Neben medizintechnischen Geräten werden oft auch andere Praxisinventare wie Möbel oder IT-Systeme mitversichert.

Ein möglicher Nachteil einer Gesamtlösung kann sein, dass diese weniger spezifisch auf die Bedürfnisse einzelner Geräte eingeht. Kritische oder sehr teure Geräte könnten möglicherweise nicht optimal abgesichert sein.

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FAQ

Wie läuft die Schadensabwicklung bei meinem Versicherer ab?

Die Schadensabwicklung bei einer Medizintechnik-Versicherung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss der Schaden unverzüglich, oft innerhalb von 3 bis 7 Tagen, dem Versicherer gemeldet werden. Dabei sind die Versicherungsnummer, eine Beschreibung des Schadens, Art und Umfang der Beschädigung sowie Beweismaterial wie Fotos oder Videos einzureichen. Im nächsten Schritt ist der Schaden zu dokumentieren, indem Beweismaterial gesichert, ein Schadensbericht erstellt und relevante Unterlagen wie Rechnungen oder Wartungsprotokolle beigefügt werden.

Der Versicherer prüft anschließend, ob eine Begutachtung vor Ort notwendig ist, insbesondere bei größeren Schäden. Kleinere Schäden werden meist auf Basis der Unterlagen geprüft. Während der Prüfung dürfen keine Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, es sei denn, der Versicherer stimmt zu.

Im vierten Schritt wird die Versicherungsdeckung geprüft, insbesondere ob der Schaden von der Police abgedeckt ist und ob der Versicherte seine Pflichten, etwa Wartungsintervalle, eingehalten hat. Nach Zustimmung des Versicherers kann das Gerät repariert oder ersetzt werden, wobei Reparaturkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen werden. Ersatzgeräte können bei Betriebsunterbrechungen bereitgestellt werden. Viele Versicherer arbeiten hierbei mit zertifizierten Werkstätten oder Herstellern zusammen.

Nach Einreichung der Rechnungen erfolgt die Kostenübernahme. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Auszahlung abgezogen. Zum Abschluss des Vorgangs informiert der Versicherer schriftlich und gibt gegebenenfalls Hinweise zur Schadensvermeidung. Für eine reibungslose Abwicklung sollten Fristen eingehalten, alle Informationen vollständig und ehrlich angegeben und Rückfragen zeitnah geklärt werden.

Was sind typische Ausschlüsse bei Medizintechnik-Versicherungen?

Typische Ausschlüsse bei Medizintechnik-Versicherungen umfassen vorsätzlich herbeigeführte Schäden, die absichtlich durch den Versicherungsnehmer oder das Personal verursacht wurden, sowie normale Abnutzung und Verschleiß, die als Betriebskosten gelten. Ebenso ausgenommen sind Schäden, die durch mangelnde Wartung oder die Nichteinhaltung gesetzlich vorgeschriebener Prüfintervalle entstehen. 

Cyberangriffe werden nur dann abgedeckt, wenn eine spezielle Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. 

Schäden durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Kriegsereignisse oder Terroranschläge, sowie Schäden an Zubehörteilen oder Verbrauchsmaterialien sind ebenfalls häufig ausgeschlossen. 

Haftpflichtansprüche Dritter, wie bei Patienten- oder Personenschäden, sind nicht Teil des Versicherungsschutzes und erfordern separate Versicherungen. Schäden, die außerhalb des geografischen Geltungsbereichs entstehen, oder während des Transports, sofern nicht explizit versichert, gehören ebenfalls nicht zum Standardumfang einer Medizintechnik-Versicherung.

Lohnt sich eine Versicherung für kleinere Praxen?

Ja, eine Medizintechnik-Versicherung kann sich besonders für kleinere Praxen lohnen, wenn teure und moderne Geräte eingesetzt werden. Sie schützt vor hohen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten und sichert den Praxisbetrieb bei Geräteausfällen ab, etwa durch eine Betriebsunterbrechungsdeckung, die Einnahmeverluste minimiert und schnelle Reparaturen ermöglicht. Die Prämien sind meist gut kalkulierbar und geringer als unvorhergesehene Schadenskosten.

Für kleine Praxen mit begrenzter Ausstattung ist der Ausfall eines einzelnen Geräts besonders gravierend, da dies den Betrieb stark beeinträchtigen kann. Zudem sind mobile Geräte, etwa für Hausbesuche, Transportrisiken und Diebstahl ausgesetzt. Eine Versicherung reduziert auch Haftungsrisiken, etwa durch Bedienfehler oder technische Defekte, die indirekt Patientenansprüche auslösen könnten. Sie entlastet kleinere Praxen, die sich so auf die Patientenversorgung konzentrieren können, statt sich mit ungeplanten Kosten zu befassen.

Eine Medizintechnik-Versicherung ist jedoch weniger sinnvoll, wenn die Praxis nur über ältere oder kostengünstige Geräte verfügt oder über ausreichende finanzielle Rücklagen zur Deckung potenzieller Schäden.

Welche Risiken gibt es ohne Versicherung für Medizintechnik?

Der Verzicht auf eine Versicherung für Medizintechnik birgt erhebliche finanzielle und betriebliche Risiken. Medizintechnische Geräte sind nicht nur kostspielig in der Anschaffung, sondern auch essenziell für den reibungslosen Praxis- oder Klinikbetrieb. Ohne adäquaten Versicherungsschutz drohen bei unvorhergesehenen Ereignissen folgende Konsequenzen:

Hohe Reparatur- und Ersatzkosten: Bei Defekten oder Ausfällen können die Kosten für Reparaturen oder den Austausch schnell das Budget übersteigen. Insbesondere hochspezialisierte Geräte wie MRT-Scanner oder Dialysemaschinen sind mit erheblichen Investitionen verbunden.

Betriebsunterbrechungen: Ein Ausfall wichtiger Geräte kann den gesamten Praxis- oder Klinikbetrieb zum Stillstand bringen. Ohne Versicherung fehlt die finanzielle Unterstützung, um schnell Ersatz zu beschaffen und den Betrieb wiederaufzunehmen.

Verlust von Patientenvertrauen: Eine längere Unterbrechung oder mangelnde Funktionsfähigkeit von Geräten kann das Vertrauen der Patienten beeinträchtigen und sich negativ auf die Reputation der Einrichtung auswirken.

Rechts- und Haftungsrisiken: Auch wenn Hersteller bei technischen Mängeln haften müssen, können in der Praxis zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Gutachten oder rechtliche Auseinandersetzungen, die ohne Versicherung nicht gedeckt sind.

Keine Absicherung bei äußeren Einflüssen: Schäden durch Feuer, Wasser, Überspannung oder Vandalismus können erhebliche Kosten verursachen, die ohne Versicherung komplett selbst getragen werden müssen.

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