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Inhaltsverzeichnis
Persönliche Absicherung für Ärzte
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Ärzte vor finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern, Dokumentationsmängeln oder Aufklärungsversäumnissen. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ohne Versicherung drohen existenzbedrohende Kosten.
Ärzte müssen laut § 21 MBO-Ä sowie § 95e SGB V (Vertragsärzte) eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen:
- Mindestversicherungssumme:
- Einzelne Ärzte: Mind. 3 Mio. € pro Schadensfall
- Gemeinschaftspraxen & MVZ: Mind. 5 Mio. € pro Schadensfall
Die Berufshaftpflicht deckt folgende Schäden ab:
- Personenschäden: Behandlungsfehler, Diagnosefehler, OP-Fehler
- Sachschäden: Beschädigung von Patienteneigentum
- Vermögensschäden: Einkommensausfälle durch falsche Krankschreibung
- Rechtsschutz: Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung variieren je nach Fachrichtung und Karrierephase. Fachärzte zahlen monatlich ungefähr zwischen 18 € und 550 €, während Ärzte in Weiterbildung bereits ab 5 € pro Monat versichert sind. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar – entweder als Betriebsausgabe oder Werbungskosten.
Nachhaftungsversicherung
Die Nachhaftungsversicherung schützt Ärzte nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit vor Schadensersatzansprüchen aus früheren Behandlungen. Da medizinische Fehler oft erst Jahre später entdeckt werden, kann auch nach Praxisverkauf oder Ruhestand noch eine Haftung bestehen.
Darum ist eine Nachhaftungsversicherung sinnvoll:
- Gesetzliche Haftung: Ärzte haften für Behandlungsfehler bis zu 30 Jahre nach der schadenverursachenden Handlung (§ 199 Abs. 2 BGB).
- Aufbewahrungspflichten: Medizinische Unterlagen müssen über Jahre verfügbar bleiben – das kann zu späteren Haftungsrisiken führen.
- Hohe Schadenssummen: Ohne Versicherung müssten Ärzte Forderungen aus dem Privatvermögen begleichen.
- Praxisübergabe & Berufswechsel: Auch nach einer Praxisübergabe bleibt der Arzt für frühere Behandlungen haftbar.
So funktioniert die Nachhaftungsversicherung:
- Sie tritt nach dem Ende der regulären Berufshaftpflicht in Kraft.
- Deckungszeiträume wählbar: 5, 10 oder 30 Jahre.
- Übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Muss vor dem Berufsende abgeschlossen werden (rückwirkender Schutz meist nicht möglich).
Schutz für Erben:
- Erben übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch Haftungsrisiken (§ 1922 BGB).
- Maximale Verjährung von 30 Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB) – Forderungen können lange nach dem Tod geltend gemacht werden.
- Ohne Nachhaftungsversicherung kann dies finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen bedeuten.
Private Haftpflichtversicherung
Während die Berufshaftpflichtversicherung berufliche Risiken abdeckt, schützt die private Haftpflichtversicherung Ärzte vor finanziellen Folgen aus Schäden, die sie oder ihre Angehörigen im privaten Umfeld verursachen. Schon kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Welche Schäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab?
- Personenschäden: Übernahme von Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Schmerzensgeld, wenn eine Person durch eine Unachtsamkeit verletzt wird.
- Sachschäden: Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände Dritter, z. B. wenn ein teures Gemälde versehentlich zerstört wird.
- Vermögensschäden: Absicherung bei finanziellen Nachteilen Dritter, z. B. durch versehentlich gelöschte Daten.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Immobilien, z. B. an Ferienwohnungen oder Mietobjekten.
- Abwehr unberechtigter Forderungen: Juristische Unterstützung bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen.
Besondere Anforderungen für Ärzte
- Erweiterter Schutz für Nebenberufstätigkeiten: Absicherung für Ärzte, die als Referenten, in wissenschaftlichen Tätigkeiten oder ehrenamtlich aktiv sind.
- Hohe Deckungssummen: Aufgrund höherer Vermögenswerte sind Tarife mit mindestens 10 Millionen Euro Versicherungssumme empfehlenswert.
- Familienhaftpflicht: Schutz für Ehepartner und Kinder, auch wenn diese studieren oder in einer anderen Stadt wohnen.
- Mietsachschäden im Berufsleben: Schäden an gemieteten Praxisräumen oder Unterkünften während Dienstreisen.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Besonders relevant für Ärzte, die häufig an Kongressen oder Fortbildungen im Ausland teilnehmen.
Die Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung für Ärzte liegen je nach Anbieter und Leistungsumfang ungefähr zwischen 50 und 150 € pro Jahr. Der Beitrag wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Deckungssumme, die Anzahl der mitversicherten Personen, mögliche Zusatzleistungen sowie die Höhe der Selbstbeteiligung.


Krankenversicherung für Ärzte
Ärzte haben spezielle Anforderungen an ihre Krankenversicherung. Sie müssen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen – eine Entscheidung, die langfristige finanzielle und medizinische Folgen hat.
- Einkommen & Kosten: Ärzte verdienen oft überdurchschnittlich. In der PKV sind die Beiträge unabhängig vom Einkommen, während die GKV einkommensabhängig ist.
- Berufliche Situation: Angestellte Ärzte sind bis zur Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € brutto/Jahr) in der GKV pflichtversichert. Selbstständige und beihilfeberechtigte Ärzte haben freie Wahl.
- Leistungen & Wartezeiten: Die PKV bietet oft bessere Leistungen, z. B. Chefarztbehandlung oder kürzere Wartezeiten bei Fachärzten.
- Familienabsicherung: In der GKV sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert, in der PKV muss jeder einzeln versichert werden.
Für wen lohnt sich welche Versicherung?
- Gesetzliche Krankenversicherung ist sinnvoll für:
- Angestellte Ärzte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Ärzte mit Familie (wegen kostenloser Mitversicherung)
- Ärzte mit schwankendem oder niedrigerem Einkommen
- Private Krankenversicherung ist sinnvoll für:
- Selbstständige und niedergelassene Ärzte
- Gutverdienende Ärzte mit überdurchschnittlichem Einkommen
- Ärzte, die Wert auf bessere Leistungen & schnellere Facharzttermine legen
Wichtige Zusatzversicherungen in diesem Zusammenhang sind:
- Krankentagegeldversicherung: Deckt Einkommensausfälle bei längerer Krankheit. Insbesondere für selbstständige Ärzte interessant, da diese für ihren Verdienstausfall selbst aufkommen müssen.
- Beihilfeergänzungstarif: Für beihilfeberechtigte Ärzte (z. B. verbeamtete Mediziner)
- Pflegeversicherung: Ergänzt den Schutz bei langfristiger Pflegebedürftigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die finanzielle Existenz eines Arztes hängt maßgeblich von der Arbeitskraft ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert das Einkommen, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall dazu führt, dass der Arzt seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Besonders für niedergelassene Ärzte mit Praxisdarlehen oder hohe finanzielle Verpflichtungen ist diese Absicherung wichtig.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Monatliche BU-Rente: Auszahlung ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit – Höhe individuell vereinbar.
- Teilweise Berufsunfähigkeit: Reduzierte Rente bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit.
- Rückwirkende Leistungen: Auszahlung ab Beginn der Einschränkung, selbst wenn Diagnosezeit länger dauert.
- Leistung bis zum Renteneintritt: Meist bis 65 oder 67 Jahre abgesichert.
- Nachversicherungsgarantien: Anpassung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung (z. B. bei Facharztabschluss oder Praxisgründung).
- Psychische Erkrankungen: Moderne Tarife decken Burnout, Depressionen oder andere psychische Erkrankungen mit ab.
Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist so früh wie möglich – idealerweise im Medizinstudium oder als Assistenzarzt.
Vorteile eines frühen Abschlusses:
- Günstigere Beiträge: Die Höhe der Beiträge hängt stark vom Alter ab.
- Bessere Gesundheitsprüfung: Weniger Ausschlüsse oder Risikozuschläge.
- Flexibilität: Möglichkeit zur späteren Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Die BU-Rente sollte etwa 60–80 % des Nettoeinkommens betragen, um den Lebensstandard zu sichern.
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ärzte hängen von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Fachrichtung und der gewünschten BU-Rente ab. Ein 30-jähriger Assistenzarzt zahlt beispielsweise ab 30 € pro Monat für eine BU-Rente von 1.000 €, ab 45 € für 1.500 € und ab 60 € für 2.000 €. Ein früher Abschluss sichert in der Regel günstigere Beiträge und bessere Vertragsbedingungen.
Unfallversicherung
Ärzte arbeiten unter hoher körperlicher und psychischer Belastung. Unfälle – sei es im Krankenhaus, in der Praxis oder auf dem Weg zur Arbeit – können gravierende Folgen haben. Besonders Handverletzungen oder Rückenprobleme können die Berufsausübung erheblich beeinträchtigen.
Da die gesetzliche Unfallversicherung (BGW) nur Arbeits- und Wegeunfälle absichert, bietet eine private Unfallversicherung umfassenden Schutz – auch im privaten Bereich und weltweit.
Leistungen der privaten Unfallversicherung:
- Invaliditätsleistung: Einmalige Kapitalzahlung oder Unfallrente bei dauerhafter Beeinträchtigung.
- Unfall-Krankenhaustagegeld: Zusätzliche Zahlung für stationäre Aufenthalte.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Übernahme von Physiotherapie und Ergotherapie.
- Kosmetische Operationen: Erstattung bei Narben oder Verformungen.
- Bergungskosten: Kostenübernahme für Rettungsdienste oder Hubschraubereinsätze.
- Todesfallleistung: Einmalige Auszahlung für Hinterbliebene.
- Umbaukosten: Anpassung des Wohnraums nach schwerem Unfall.
- Viele Versicherer bieten spezielle Ärztetarife mit besonderen Leistungen, wie Infektionsschutz (z. B. bei Nadelstichverletzungen) oder verbesserte Gliedertaxen für Handverletzungen.
Die Beiträge zur BGW für niedergelassene Ärzte liegen bei rund 200 € pro Jahr. Private Unfallversicherungen beginnen ab 5 €/Monat, leistungsstarke Tarife kosten 20–50 €/Monat. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad gemäß der Gliedertaxe. Eine Progression kann die Entschädigung vervielfachen, sodass bei hoher Invalidität bis zu 500 % der Versicherungssumme ausgezahlt werden.
Altersvorsorge und Rentenversicherung für Ärzte
Ärzte haben spezielle Rentensysteme: Sie sind in der Regel im berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert und können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Doch die Rente aus dem Versorgungswerk reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Daher ist eine ergänzende private Altersvorsorge essenziell.
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV): Pflicht für angestellte Ärzte (sofern nicht befreit), basiert auf dem Umlageverfahren. Die Rente ist unsicher, da sie stark vom demografischen Wandel abhängt.
- Berufsständische Versorgungswerke: Kapitalgedecktes System für approbierte Ärzte mit oft höheren Renten als die GRV. Beiträge orientieren sich an der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Private Altersvorsorge: Individuell gestaltbar mit Optionen wie private Rentenversicherung, Immobilien, Aktien oder ETFs zur Schließung der Rentenlücke.
Die private Rentenversicherung bietet lebenslange Rentenzahlungen oder eine Einmalzahlung im Alter. Je nach Modell sind garantierte Leistungen (klassische Rentenversicherung) oder renditeorientierte Anlagen (fondsgebundene Rentenversicherung) möglich. Besonders für Ärzte mit hohem Einkommen können steuerlich geförderte Modelle wie die Rürup-Rente attraktiv sein.
Warum ist private Altersvorsorge wichtig?:
- Rentenlücke: Die Rente aus dem Versorgungswerk deckt oft nur ca. 30–40 % des letzten Bruttoeinkommens.
- Steuerliche Vorteile: Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge reduzieren die Steuerlast.
- Flexibilität: Kapital kann in Immobilien, Aktien oder Versicherungen investiert werden.
- Inflationsschutz: Sachwerte wie Immobilien oder breit gestreute Fonds schützen vor Kaufkraftverlust.
Rechtsschutzversicherung
Ärzte sind im Berufsalltag hohen rechtlichen Risiken ausgesetzt – von Patientenklagen bis hin zu Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Mitarbeitern. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten und ermöglicht es Medizinern, ihre Rechte durchzusetzen, ohne finanzielle Belastung.
- Leistungsumfang
- Berufsrechtsschutz: Schutz bei Behandlungsfehler-Vorwürfen, strafrechtlichen Ermittlungen oder Streit mit der Kassenärztlichen Vereinigung.
- Arbeitsrechtsschutz: Abdeckung von Konflikten mit Angestellten oder Arbeitgebern (z. B. Kündigungen, Gehaltsfragen).
- Mietrechtsschutz: Hilfe bei Auseinandersetzungen um Praxisräume, z. B. Mieterhöhungen oder Kündigungen.
- Vertragsrechtsschutz: Absicherung bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Dienstleistern.
- Privatrechtsschutz (optional): Deckung bei privaten Rechtsproblemen, z. B. mit Nachbarn oder privaten Mietverhältnissen.
Die Prämien für eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte hängen vom Tätigkeitsbereich ab. Angestellte Ärzte zahlen jährlich ungefähr zwischen 200 und 600 Euro, während die Kosten für niedergelassene Ärzte je nach Praxisgröße und Fachrichtung zwischen 400 und 2.500 Euro liegen. Zusätzliche Bausteine wie Mietrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz können die Prämie um 100 bis 500 Euro pro Jahr erhöhen.
Ärzte sollten Tarife mit mindestens 500.000 € Deckungssumme, kurzen Wartezeiten und flexiblen Selbstbeteiligungen wählen. Spezialisierte Anbieter für Mediziner bieten oft besseren Schutz als Standardversicherungen. Eine Kombination mit der Berufshaftpflicht kann günstiger sein.
Regressversicherung
Eine Regressversicherung schützt Ärzte vor finanziellen Forderungen, die durch Regressansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder anderer Institutionen entstehen. Diese Rückforderungen können durch Abrechnungsfehler, unwirtschaftliche Verordnungen oder Dokumentationsmängel ausgelöst werden.
Diese Risiken sind abgedeckt:
- KV-Rückforderungen: Regress nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder fehlerhaften Abrechnungen.
- Falsche Verordnungen: Nicht zulässige oder unwirtschaftliche Arznei- und Heilmittelverordnungen.
- Dokumentationsfehler: Unzureichende Behandlungsnachweise oder fehlerhafte Diagnosen (ICD-10, OPS).
- Rückforderungen durch private Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen.
- Prozesskosten: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Nicht abgedeckt sind vorsätzliche Fehler oder Behandlungsfehler (hier greift die Berufshaftpflichtversicherung).
Ärztliches Restrisiko
Das ärztliche Restrisiko bezeichnet Haftungsrisiken, die insbesondere außerhalb der regulären ärztlichen Tätigkeit entstehen können. Selbst bei größter Sorgfalt können in bestimmten Situationen Fehler oder unvorhersehbare Komplikationen auftreten. Dazu gehören insbesondere:
- Erste-Hilfe-Leistungen (§ 323c StGB) – Ärzte sind zur Hilfeleistung verpflichtet, auch unter schwierigen Bedingungen.
- Notfallbehandlungen außerhalb der Praxis oder Klinik, z. B. auf Reisen oder im Bekanntenkreis.
- Ärztliche Freundschaftsdienste, etwa Ratschläge oder kleinere Behandlungen im privaten Umfeld.
Solche Situationen bergen ein erhöhtes Risiko, da sie oft ohne optimale Vorbereitung und Diagnostik erfolgen.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die geregelte ärztliche Tätigkeit in Klinik oder Praxis ab. Tätigkeiten außerhalb dieses Rahmens sind oft nicht automatisch versichert. Eine ärztliche Restrisikoversicherung schließt diese Deckungslücke und übernimmt:
- Schadensersatzforderungen bei Behandlungsfehlern in Notfällen oder im privaten Umfeld.
- Rechtsschutzkosten, falls Patienten oder Angehörige Ansprüche geltend machen.
Wer braucht diese Versicherung:
- Alle Ärzte, die gelegentlich außerhalb des geregelten Praxisbetriebs ärztlich tätig sind.
- Niedergelassene Ärzte, die sich nicht auf ihre Berufshaftpflicht verlassen können.
- Ärzte in leitenden Positionen, die privat um medizinische Ratschläge gebeten werden.


Absicherung der Praxis
Praxisinhaltsversicherung
Eine Praxisinhaltsversicherung schützt Praxisinhaber vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Inventar, Medizintechnik und Praxisräumen. Die genaue Deckung hängt vom Tarif ab, umfasst aber meist:
- Feuer-, Wasser- und Sturmschäden (z. B. Brandschäden, Rohrbrüche, Überschwemmungen).
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus (z. B. gestohlene Medizingeräte, zerstörte Möbel).
- Schäden an Medizintechnik (z. B. Defekte durch Überspannung oder Bedienungsfehler).
- Glasbruch (z. B. beschädigte Fenster, Glastüren, Vitrinen).
- Betriebsunterbrechung (Ersatz für Fixkosten und Umsatzausfälle bei Schließung).
Die Prämie für die Versicherung ist von mehreren Faktoren abhängig, darunter die Größe der Praxis, der Standort sowie die gewählte Versicherungssumme. Die jährlichen Beiträge variieren entsprechend: Bei einer Versicherungssumme von 200.000 € beträgt der Jahresbeitrag ca. 250 €, während für 500.000 € Versicherungsschutz ein Beitrag von ca. 500 € anfällt. Eine Absicherung in Höhe von 1.000.000 € kostet jährlich ca. 750 €. Darüber hinaus können zusätzliche Versicherungen, wie eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Elektronikversicherung, die Gesamtkosten weiter erhöhen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Arztpraxen, MVZs und Kliniken vor finanziellen Risiken, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Besonders wichtig: Mitarbeiter sind mitversichert, sodass Schäden, die durch Praxisangestellte verursacht werden, ebenfalls abgedeckt sind.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Kosten für:
- Personenschäden: Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall Dritter.
- Beispiel: Ein Patient stürzt über ein ungesichertes Kabel im Wartezimmer und bricht sich das Bein.
- Sachschäden: Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände.
- Beispiel: Ein Mitarbeiter stößt versehentlich das Laptop eines Medizinlieferanten vom Tisch.
- Vermögensschäden: Einnahmeausfälle oder finanzielle Nachteile Dritter.
- Beispiel: Eine Behandlung verzögert sich wegen eines technischen Defekts, wodurch ein Patient Verdienstausfälle hat.
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Praxisräumen, z. B. durch Feuer oder Wasserschäden.
- Fehlverhalten von Mitarbeitern: Schäden durch Unachtsamkeit oder Bedienungsfehler.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung betriebliche Schäden abdeckt, schützt die Berufshaftpflichtversicherung vor Fehlbehandlungen oder Diagnosefehlern.
Die Kosten liegen je nach Praxisgröße, Fachrichtung und Deckungssumme zwischen 500 und 1.500 € pro Jahr.
Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung sichert selbstständige Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler gegen finanzielle Verluste ab, die durch einen vorübergehenden Ausfall der Praxis entstehen. Sie übernimmt laufende Fixkosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten und kann den entgangenen Gewinn ersetzen.
Diese Schäden deckt eine Praxisausfallversicherung ab:
- Fixkostenübernahme
- Miete & Nebenkosten der Praxis
- Gehälter für Praxispersonal
- Leasingraten für medizinische Geräte
- Darlehens- & Kreditrückzahlungen
- IT- & Wartungsverträge
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Kompensation von Umsatzverlusten während des Ausfalls
- Sicherung des persönlichen Einkommens des Arztes
- Vertretungskosten
- Finanzierung eines vertretenden Arztes zur Weiterführung der Praxis
- Unterstützung bei der Vermittlung von Fachkräften
- Schutz bei Sachschäden
- Reparaturkosten für beschädigte Praxisräume oder Geräte (Feuer, Wasser, Einbruch)
- Wiederherstellung der Praxisinfrastruktur
- Absicherung bei behördlichen Schließungen (abhängig vom Tarif)
- Pandemien, Quarantäne, Naturkatastrophen, Versorgungsengpässe
Für diese Ärzte kann eine Praxisausfallversicherung sinnvoll sein:
- Praxen mit hohen Fixkosten (Miete, Personal, teure Geräte)
- Einzelpraxen ohne Partner, die bei Krankheit keine Einkünfte haben
- Praxen mit vielen Angestellten, um Löhne weiterzahlen zu können
- Ärzte mit speziellen Geräten, die schwer zu ersetzen sind (z. B. Zahnärzte, Radiologen)
Die Kosten liegen meist zwischen 100 € und 400 € pro Monat, abhängig von: Fachrichtung & Risikoprofil, Versicherungssumme, Karenzzeit, Vertragslaufzeit und Zusatzleistungen.
Während eine Krankentagegeldversicherung nur den persönlichen Einkommensausfall deckt, übernimmt die Praxisausfallversicherung auch Fixkosten der Praxis. Oft ist eine Kombination beider Policen sinnvoll, um sowohl privat als auch betrieblich abgesichert zu sein.
Cyberversicherung
Die Cyberversicherung schützt Arztpraxen vor den finanziellen und rechtlichen Folgen von Cyberangriffen, Hackerattacken, Datenlecks oder Systemausfällen. Besonders sensibel sind Patientendaten, die bei einem Vorfall gestohlen oder verschlüsselt werden können. Die Versicherung sorgt für schnelle Reaktion und Wiederherstellung des Praxisbetriebs.
Diese Schäden deckt eine Cyberversicherung ab:
- Datenwiederherstellung & IT-Reparatur
- Kosten für Wiederherstellung von Patientendaten nach einem Cyberangriff
- Neuaufbau der IT-Infrastruktur nach Ransomware-Attacken oder Malware-Befall
- Betriebsunterbrechung
- Übernahme von Miete, Gehältern, Fixkosten während eines IT-Ausfalls
- Ersatz für entgangene Einnahmen
- Haftpflichtschutz & Schadensersatz
- Übernahme von Bußgeldern und Schadensersatzforderungen bei Datenschutzverletzungen (z. B. DSGVO-Verstöße)
- Rechtliche Unterstützung bei Haftungsansprüchen von Patienten
- IT-Forensik & Sicherheitsmaßnahmen
- Ermittlung der Angriffsmethode durch IT-Spezialisten
- Präventive Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung erneuter Angriffe
- Rechtsschutz & Krisenmanagement
- Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Kosten für PR-Maßnahmen, um Imageschäden zu minimieren
- Cyber-Erpressung & Lösegeldforderungen
- Übernahme von Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken (je nach Police)
- Kosten für alternative Entschlüsselungsmaßnahmen
Die Jahresprämien liegen in der Regel zwischen 500 und 2.500 €, je nach Größe der Praxis/MVZ.
Elektronik- und Medizintechnikversicherung
Eine Medizintechnik-Versicherung schützt medizinische Geräte vor finanziellen Risiken durch technische Defekte, Bedienfehler oder äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser oder Diebstahl. Sie sorgt dafür, dass Kliniken, Arztpraxen und Labore ihren Betrieb ohne längere Ausfallzeiten fortsetzen können, indem sie Reparaturkosten oder den Ersatz beschädigter Geräte übernimmt.
Diese Schäden deckt eine Medizintechnik-Versicherung ab:
- Sachschäden
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser- und Überschwemmungsschäden
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Sturm- und Hagelschäden
- Bedienfehler & Fahrlässigkeit
- Schäden durch unsachgemäße Handhabung
- Unachtsamkeit oder versehentliche Fehlbedienung
- Technische Defekte
- Materialfehler, Konstruktionsmängel, Überspannungsschäden
- Kurzschlüsse und Ausfälle durch Stromschwankungen
- Betriebsunterbrechung
- Einnahmeverluste durch den Stillstand medizinischer Geräte
- Mietkosten für Ersatzgeräte
- Transport- und Montageschäden
- Schäden beim Transport oder während der Installation
- Ersatzgeräte oder Reparaturkosten
- Kosten für Reparaturen, Ersatzteile oder Leihgeräte
Gebäude- und Mietausfallversicherung
Eine Gebäudeversicherung schützt Praxis- und Klinikgebäude vor finanziellen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere unvorhersehbare Ereignisse. Sie deckt Reparatur-, Sanierungs- und Wiederaufbaukosten, sodass der Praxisbetrieb bei einem Schadensfall schnell wieder aufgenommen werden kann.
Mieter müssen oft eine eigene Inventarversicherung abschließen – das Gebäude versichert meist der Vermieter.

