Patientenakquise: Strategien für mehr Patienten

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Abstract – Patientenakquise: Strategien für Arztpraxen

  • Patientenakquise umfasst alle Maßnahmen zur gezielten Gewinnung neuer Patienten und ist von der Patientenbindung abzugrenzen, die auf den Erhalt des bestehenden Patientenstamms zielt.
  • Werbung im Gesundheitswesen unterliegt einem mehrstufigen Rechtsrahmen aus Heilmittelwerbegesetz (HWG), Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und DSGVO; anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung sowie Vergütungen für Patientenzuweisungen sind unzulässig.
  • Wirksame Kanäle reichen von Google Unternehmensprofil, SEO und SEA über Arztbewertungsportale und Social Media bis zu Empfehlungsmarketing und Zuweisernetzwerken, wobei sich Fachrichtungen wie Zahnarztpraxis, Physiotherapie und Heilpraktiker in der Kanalwirksamkeit unterscheiden.
  • Privatpatienten und Selbstzahler erzielen laut Statistischem Bundesamt einen wachsenden Einnahmeanteil (2023: 28,0 % bei Arztpraxen, 47,2 % bei Zahnarztpraxen) und erfordern eine eigenständige, auf Servicequalität und Positionierung ausgerichtete Ansprache.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Patientenakquise — und wie unterscheidet sie sich von Patientenbindung?

Patientenakquise bezeichnet die gezielte Gewinnung neuer Patienten für eine Praxis. Die Patientenbindung zielt dagegen auf den Erhalt und Ausbau bestehender Behandlungsverhältnisse. Beide Disziplinen greifen ineinander, folgen aber unterschiedlichen Erfolgskennzahlen: Akquise misst sich an Neupatientenzahlen und Terminanfragen, Bindung an Wiederkehrrate und Weiterempfehlungsquote.

Definition und Abgrenzung: Neupatientengewinnung vs. Bestandspatientenpflege

Neupatientengewinnung umfasst alle Maßnahmen für Erstkontakte mit bislang unbekannten Patienten — von der Google-Auffindbarkeit bis zur Zuweisung durch Kollegen. Bestandspatientenpflege setzt dagegen erst nach dem Erstkontakt an und wirkt über ein Recall-System (Termin-Erinnerungssystem) und Servicequalität. Praxen, die ausschließlich in Akquise investieren, ohne die Bindung mitzudenken, erzeugen eine hohe Fluktuation im Patientenstamm. Der Akquiseaufwand wiederholt sich entsprechend.

Rechtlicher Rahmen: Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Berufsordnung (MBO-Ä) als Grenze zulässiger Werbung

§ 27 Abs. 3 MBO-Ä untersagt Ärzten anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Jede Außendarstellung muss dem ärztlichen Selbstverständnis entsprechen. Das Heilmittelwerbegesetz begrenzt zusätzlich Werbung für konkrete Behandlungsverfahren — eine Übersicht zu den rechtlichen Grenzen der Arztpraxis-Werbung zeigt, welche Formulierungen im Detail zulässig sind. § 3 HWG verbietet garantierte Heilversprechen — zulässig sind ausschließlich relativierende Formulierungen wie „kann zur Linderung beitragen“.

Erlaubt bleiben dagegen sachliche berufsbezogene Angaben: die Nennung von Facharztbezeichnung, Spezialisierung, Behandlungsspektrum, Werdegang und Weiterbildungen sowie das Aushändigen von Informationsmaterial. 

Haftungsrisiko: Aussagen wie „die beste Praxis für Implantate“ verstoßen gegen § 27 Abs. 3 MBO-Ä und können zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach UWG darstellen.

Ein Verstoß gegen das HWG führt über § 3a UWG meist auch zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Bei einem gerichtlich bestätigten Verstoß droht zunächst eine Unterlassungsverfügung. Hält sich die Praxis nicht daran, kann das Gericht gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen — in der gerichtlichen Praxis liegen erste Ordnungsgelder allerdings meist deutlich niedriger. Patientenstimmen und Bewertungen auf Portalen dürfen dagegen als Meinungsäußerung eingebunden werden, solange sie erkennbar fremde Meinung bleiben und nicht als eigene Werbeaussage der Praxis erscheinen.

Auch Kooperationen mit anderen Ärzten und Heilberuflern haben eine klare Grenze: Sie sind zulässig, solange sie der Patientenversorgung dienen und nicht wirtschaftlich motiviert sind. § 31 MBO-Ä untersagt ausdrücklich Entgelt oder andere Vorteile im Gegenzug für Patientenzuweisungen. Fachlich begründete Empfehlungen ohne Gegenleistung bleiben zulässig — ebenso die sachliche Nennung von Kooperationspartnern auf der Praxis-Website.

Auch datenschutzrechtlich ist Patientenakquise kein rechtsfreier Raum: Wer Patienten per E-Mail um eine Bewertung bittet oder Kontaktdaten für Recall- und Newsletter-Systeme nutzt, benötigt hierfür eine Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung, in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung. Details zu den datenschutzrechtlichen Pflichten einer Arztpraxis finden Sie in unserem Beitrag zum Datenschutz in der Arztpraxis

Welche Kanäle eignen sich für die Patientenakquise?

Die Kanalwahl bestimmt maßgeblich, welche Zielgruppe eine Praxis erreicht und mit welchem Streuverlust sie rechnen muss — eine Entscheidung, die sich nicht isoliert, sondern immer im Rahmen einer umfassenden Praxismarketing-Strategie treffen lässt. Digitale Kanäle wie SEA oder Online-Terminbuchung zeigen ihre Wirkung meist kurzfristig. Organische Sichtbarkeit über SEO, Google-Profil und Zuweisernetzwerke trägt dagegen langfristig, aber nachhaltiger.

KanalZielgruppeAufwandtypischer Streuverlust
Google UnternehmensprofilLokal suchende PatientenNiedrigGering
SEO (Suchmaschinenoptimierung)Informationsorientierte PatientenMittel bis hochMittel
SEA (Google Ads)Akut suchende PatientenMittel, laufende KostenMittel
ArztbewertungsportaleVergleichende PatientenNiedrigGering
Social-MediaJunge, digital-affine PatientenMittel, laufendMittel
EmpfehlungsmarketingBestandspatienten-NetzwerkNiedrigSehr gering
ZuweisernetzwerkFachärztlich überwiesene PatientenHoch (Beziehungsaufbau)Gering
Praxisschild / StandortPassanten im EinzugsgebietEinmaligHoch

Auch der Ressourceneinsatz unterscheidet sich deutlich zwischen den Kanälen: SEA und bezahlte Social-Media-Werbung verursachen laufende Kosten pro Klick oder Kampagne, während SEO, Empfehlungsmarketing und der Aufbau eines Zuweisernetzwerks primär Zeitaufwand statt Werbebudget erfordern. Für Praxen mit begrenztem Marketingbudget empfiehlt sich daher meist ein Einstieg über die kostengünstigeren, zeitintensiveren Kanäle, ergänzt durch punktuelle SEA-Kampagnen bei Kapazitätsengpässen oder Neugründung. 

Digital: Praxis-Website, Google Unternehmensprofil, SEA/SEO, Arztbewertungsportale und Social-Media

Ein vollständig gepflegtes Google Unternehmensprofil erhöht die lokale Sichtbarkeit bei geringstem Pflegeaufwand und rankt in der Regel vor der eigenen Website. SEO auf der Praxis-Website erfordert dagegen längeren Vorlauf. Es bindet aber Patienten mit konkretem Informationsbedarf — etwa zu Leistungsspektrum, Sprechzeiten oder Spezialisierung. SEA-Kampagnen liefern schnellere Ergebnisse, verursachen jedoch laufende Kosten pro Klick. Sie eignen sich vor allem für Praxen mit freien Kapazitäten oder Praxisneugründung. Speziell für Selbstzahler-Leistungen lassen sich Anzeigen gezielt auf entsprechende Suchbegriffe ausrichten, etwa „ästhetische Zahnmedizin Privatpatienten“ oder „IGeL-Leistungen [Stadt]“. 

Während die Praxiswebsite primär einseitig informiert, ermöglichen Instagram, Facebook und vergleichbare Plattformen einen direkten Austausch mit potenziellen Patienten — wie sich dieser Kanal für die Praxis konkret nutzen lässt, zeigt der Beitrag zum Social-Media-Marketing für Ärzte. Praxiseinblicke, Gesundheitstipps und Behandlungsschwerpunkte schaffen Nähe und positionieren die Praxis als nahbar und kompetent — ein Effekt, der sich über die reine Website kaum erzielen lässt. Auch bezahlte Social-Media-Werbung ist möglich und eignet sich vor allem zur kurzfristigen Ansprache eng definierter Zielgruppen, etwa bei der Bewerbung von Selbstzahler-Leistungen. Wie bei jeder Außendarstellung gilt auch hier das Verbot irreführender, anpreisender oder vergleichender Werbung nach § 27 MBO-Ä.

Einmal produzierte Fotos oder Videos lassen sich zudem mehrfach verwerten — auf der Website, im Google-Profil und in sozialen Netzwerken — und sparen so wiederkehrenden Produktionsaufwand. 

Neben der klassischen Google-Suche nutzen Patienten zunehmend KI-Chatbots wie ChatGPT oder den Google KI-Modus, um sich vorab über Beschwerden, Behandlungsoptionen oder passende Praxen zu informieren. Anders als bei klassischem SEO lässt sich Sichtbarkeit in KI-Antworten kaum gezielt erkaufen — sie ergibt sich vor allem aus strukturierten, klar geschriebenen Inhalten auf der eigenen Website und aus einer konsistenten Nennung der Praxis über mehrere vertrauenswürdige Quellen hinweg, etwa Google-Profil, Bewertungsportale und Fachverzeichnisse. Diese sogenannte Generative Engine Optimization (GEO) ergänzt SEO, ersetzt es aber nicht: Eine Praxis, die bei Google gut auffindbar ist, verbessert damit meist auch ihre Chancen, in KI-generierten Antworten genannt zu werden.

Aktives Reputationsmanagement auf Bewertungsportalen

Ein gepflegtes Profil auf Arztbewertungsportalen reicht allein nicht aus — entscheidend ist der aktive Umgang mit Bewertungen. Bitten Sie zufriedene Patienten nach Abschluss der Behandlung unaufdringlich um eine Bewertung, etwa durch einen Hinweis am Empfang oder einen QR-Code auf der Ausgangsrechnung. Anreize wie Gutscheine oder Rabatte für Bewertungen sind unzulässig; Bewertungen müssen freiwillig erfolgen, sonst gelten sie als manipuliert und können gelöscht werden. Reagieren Sie auf positive Bewertungen mit einem kurzen Dank und auf kritische Bewertungen sachlich und lösungsorientiert — ohne dabei Patientendaten offenzulegen oder Patienten namentlich anzusprechen. Nachweislich falsche Behauptungen können Sie über das jeweilige Portal zur Prüfung und Löschung melden.

Analog: Empfehlungsmarketing, Zuweisernetzwerk, Standort- und Praxisschild-Sichtbarkeit

Empfehlungsmarketing erzeugt den geringsten Streuverlust, da bereits behandelte Patienten die Praxis an Personen mit ähnlichem Bedarf weitergeben. Ein belastbares Zuweisernetzwerk — etwa zu Hausärzten oder anderen Fachrichtungen — erfordert Beziehungsaufbau über Zeit. Es sichert aber kontinuierlichen Patientenzulauf ohne Werbekosten. Die reine Standortsichtbarkeit über Praxisschild oder Schaufenster wirkt nur im unmittelbaren Einzugsgebiet und eignet sich als ergänzender, nicht als alleiniger Akquisekanal.

Die Patient Journey als Planungsgrundlage

Hinter jeder Terminvereinbarung steht ein mehrstufiger Entscheidungsprozess, der oft länger verläuft als ein einzelner Klick vermuten lässt. Diese sogenannte Patient Journey beginnt mit einem Symptom oder Informationsbedürfnis. Sie führt über eine Online-Recherche zu Ursachen und Behandlungsoptionen und konkretisiert sich in der Suche nach einer passenden Praxis in der Region. Diese Recherche- und Suchphase verläuft zunehmend nicht mehr nur über klassische Suchmaschinen, sondern auch über KI-Chatbots, die direkt Behandlungsoptionen oder Praxisempfehlungen liefern. Nach einer Orientierungsphase mit Leistungsvergleich und Bewertungsprüfung endet sie in der Terminbuchung.

Für eine Zahnarztpraxis heißt das konkret: Ein Patient mit Zahnschmerzen recherchiert zunächst mögliche Ursachen. Anschließend sucht er nach „Zahnarzt in der Nähe“ und vergleicht mehrere Treffer anhand von Website, Bewertungen und Terminbuchungsoption. Er entscheidet sich für die Praxis, die an jedem dieser Kontaktpunkte überzeugt. Wer seine Akquisemaßnahmen entlang dieser Stufen ausrichtet, erreicht Patienten genau dort, wo die Entscheidung tatsächlich fällt: suchmaschinenoptimierte Inhalte für die Recherchephase, ein vollständiges Google-Profil für die Konkretisierungsphase, aussagekräftige Leistungsseiten und Bewertungen für die Orientierungsphase.

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Wie funktioniert Patientenakquise für Privatpatienten und Selbstzahler?

Die Akquise von Privatpatienten und Selbstzahlern folgt anderen Mechanismen als die Kassenpatienten-Gewinnung. Servicequalität, Terminverfügbarkeit und wahrgenommene Exklusivität fließen hier stärker in die Entscheidung ein. Wirtschaftlich ist diese Zielgruppe für Praxen von erheblicher Bedeutung: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stammten 2023 durchschnittlich 28,0 % der Einnahmen von Arztpraxen und 47,2 % der Einnahmen von Zahnarztpraxen aus der Privatabrechnung. Beide Anteile sind gegenüber den Vorjahren gestiegen.

Privatpatienten sind dabei eine vergleichsweise kleine, aber wirtschaftlich attraktive Zielgruppe: Rund 90 % der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert, entsprechend hart ist der Wettbewerb um die verbleibenden Privatpatienten. 

Diese Relevanz betrifft nicht nur Privatpraxen: Auch Kassenpraxen profitieren wirtschaftlich von gezielter Selbstzahler-Akquise, da GKV-Leistungen einer Budgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung unterliegen. Selbst eine zeitlich vollständig ausgelastete Praxis darf GKV-Leistungen nur bis zu einem festgelegten Punkt abrechnen — zusätzliche Behandlungszeit führt hier nicht automatisch zu mehr Umsatz. Bei Privatpatienten erfolgt die Vergütung dagegen pro erbrachter Leistung ohne Budgetgrenze.

Unterschiede zur Kassenpatienten-Akquise: Zielgruppenansprache und IGeL-Kommunikation

Privatpatienten und Selbstzahler entscheiden sich häufiger aufgrund kurzer Wartezeiten, erweiterter Sprechzeiten oder spezialisierter Leistungen als aufgrund reiner Erreichbarkeit. Bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) muss die Praxis sachlich über Nutzen, Kosten und wissenschaftliche Evidenz aufklären — eine rein verkaufsorientierte Patientenkommunikation widerspricht der ärztlichen Beratungspflicht.

Positionierung als Selbstzahler-freundliche Praxis ohne Verstoß gegen § 3 HWG

Eine Praxis darf ihr Leistungsspektrum für Selbstzahler klar kommunizieren, muss dabei jedoch Wirkversprechen vermeiden. Formulierungen mit Relativierung — etwa „kann zur Linderung beitragen“ — bleiben nach § 3 HWG zulässig. Garantierte Heilversprechen sind dagegen ausgeschlossen.

Tipp: Kommunizieren Sie IGeL-Leistungen mit konkretem Nutzenbezug und Preistransparenz, statt mit werblichen Erfolgsversprechen zu arbeiten — das erfüllt sowohl die Aufklärungspflicht als auch die Erwartung informierter Selbstzahler.

Für die gezielte Ansprache lohnt ein Blick auf die sogenannten Sinus-Milieus: Privatversicherte sind laut einer Studie der Fachhochschule Frankfurt/Main und des SINUS-Instituts Heidelberg überdurchschnittlich häufig in den Milieus der Konservativ-Etablierten, der Liberal-Intellektuellen und der Performer vertreten. Konservativ-Etablierte legen Wert auf Exklusivität und kurze Wartezeiten, Liberal-Intellektuelle schätzen individuelle Beratung und Offenheit für ganzheitliche Ansätze, Performer erwarten digitale Effizienz wie Online-Terminvergabe und kurzfristige Verfügbarkeit. Die Tonalität von Website und Corporate Identity sollte sich an diesen Erwartungen ausrichten.

Wie lässt sich Patientenakquise für einzelne Fachrichtungen zuschneiden?

Fachrichtungen unterscheiden sich vor allem darin, welcher zusätzliche Kanal neben dem Google Unternehmensprofil den größten Unterschied macht — dieses bleibt branchenübergreifend die Basis jeder Praxis. 

Fachrichtungwirksamster KanalBeispiel
ZahnarztpraxisBewertungsportaleTerminbuchung direkt über die Arztbewertungsplattform
PhysiotherapieZuweisernetzwerk (Orthopäden, Hausärzte)Rezeptbasierte Zuweisung
HeilpraktikerEmpfehlungsmarketing + Content-SEORatgeberartikel zu Behandlungsschwerpunkten
Fachärzte (spezialisiert)Zuweisernetzwerk + FachportaleÜberweisung durch Hausärzte

Sonderfall: Zahnarztpraxis, Physiotherapie, Heilpraktiker

Zahnarztpraxen profitieren bei der Patientengewinnung überproportional von Bewertungsportalen, da Patienten die Praxiswahl häufig nach Sternebewertung und Erreichbarkeit über Google treffen. Eine ausführliche Übersicht zu Strategien und Kanälen für die Patientengewinnung in der Zahnarztpraxis zeigt, welche Maßnahmen hier den größten Hebel bieten. Auch moderne Praxistechnik wirkt hier als Akquise-Argument: Ein Dentalscanner ersetzt den klassischen Abdruck und wird von Patienten häufig als angenehmer und moderner wahrgenommen — ein Vorteil, der sich aktiv in der Außendarstellung kommunizieren lässt. 

Physiotherapiepraxen erhalten den überwiegenden Patientenzulauf über ärztliche Verordnungen — die Pflege des Zuweisernetzwerks wirkt hier stärker als jede Online-Maßnahme. 

Heilpraktiker unterliegen keiner kassenrechtlichen Bindung. Sie erreichen Patienten primär über Vertrauen, das durch Empfehlungen und fachlich fundierten Content entsteht. Welche Kanäle und rechtlichen Grenzen dabei konkret gelten, zeigt der Überblick zum Marketing für Heilpraktiker

Unabhängig von der Fachrichtung hilft es, eine konkrete Patienten-Persona zu entwerfen — mit typischem Alter, Anliegen und Erwartungen —, um Ansprache und Kanalwahl gezielt daran auszurichten. 

Welche Fehler schwächen die Patientenakquise in der Praxis?

Akquisemaßnahmen verfehlen ihre Wirkung häufig nicht durch falsche Kanalwahl, sondern durch strukturelle Schwächen im Praxismanagement selbst.

Fehlende Erreichbarkeit und Terminlogistik als Akquise-Bremse

Eine Praxis, die telefonisch schwer erreichbar ist oder keine Online-Terminbuchung anbietet, verliert Interessenten bereits vor dem Erstkontakt — unabhängig vom investierten Sichtbarkeits-Budget. Diese Erwartung ist inzwischen Standard: Laut Bitkom haben 2025 bereits 64 % der Deutschen mindestens einmal einen Arzttermin online vereinbart. Akquise erzeugt Anfragen; fehlende Terminlogistik verhindert deren Umwandlung in tatsächliche Patienten.

Inkonsistentes Auftreten über Google-Profil, Website und Bewertungsportale

Widersprüchliche Öffnungszeiten, veraltete Leistungsangaben oder unterschiedliche Kontaktdaten zwischen Google-Profil und Website verunsichern Patienten und senken die Konversionsrate. Ein einheitlicher, aktuell gepflegter Datenbestand über alle Kanäle zählt zu den wirkungsvollsten Stellschrauben der Patientenakquise — und wird zugleich am häufigsten vernachlässigt.

FAQ: Häufige Fragen zur Patientenakquise

Unterscheidet sich die Patientenakquise bei einer Praxisübernahme von einer Neugründung?

Ja. Bei einer Praxisübernahme steht in der Regel ein bestehender Patientenstamm zur Verfügung, sodass der Schwerpunkt zunächst auf dessen Erhalt liegt — etwa durch ein persönliches Anschreiben zum Praxisübergang. Bei einer Neugründung entfällt dieser Vorteil vollständig, weshalb Sichtbarkeitsmaßnahmen wie Google Unternehmensprofil und Zuweisernetzwerk von Beginn an höhere Priorität erhalten.

Wie bekomme ich als neu gegründete Praxis die ersten Patienten?

Priorisieren Sie zu Beginn das Google Unternehmensprofil und die KV-Arztsuche — beide erzeugen Sichtbarkeit ohne Vorlaufzeit. Parallel dazu sichert der Aufbau eines Zuweisernetzwerks zu benachbarten Praxen kontinuierlichen Patientenzulauf, sobald die ersten Behandlungsfälle abgeschlossen sind.

Ist aktive Patientenakquise für Ärzte rechtlich uneingeschränkt erlaubt?

Nein. Praxismarketing ist grundsätzlich zulässig, unterliegt jedoch dem mehrstufigen Rechtsrahmen aus HWG, MBO-Ä, UWG und DSGVO. Sachliche Information ist erlaubt, anpreisende oder irreführende Werbung nach § 27 Abs. 3 MBO-Ä nicht.

Wie lässt sich der Erfolg einzelner Akquise-Maßnahmen messen?

Erfassen Sie je Kanal die Zahl der Neupatiententermine sowie deren Herkunft — etwa über eine kurze Erstanamnese-Frage „Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?“. So lässt sich der Kanal mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu tatsächlichem Patientenzulauf identifizieren.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am