Private Krankenversicherung für Ärzte

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Grundlagen der Privaten Krankenversicherung für Ärzte

Was ist die private Krankenversicherung für Ärzte in Deutschland?

Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein eigenständiges Versicherungssystem, das Ärzten in Deutschland eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. Sie zeichnet sich durch eine individuelle Tarifgestaltung und umfassendere Leistungen aus, die speziell auf die Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten werden können. Für Mediziner bietet die PKV zahlreiche Vorteile, darunter eine verbesserte medizinische Versorgung, schnellere Terminvergaben und leichterer Zugang zu renommierten Spezialisten.

Wer kann sich als Arzt privat versichern?

Angestellte Ärzte können in die private Krankenversicherung wechseln, sobald ihr Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 73.800 €. Sobald das Einkommen diese Schwelle erreicht, steht einem Wechsel in die private Krankenversicherung nichts mehr im Weg. 

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Ärzte können ihre Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats beenden. Die Kündigung der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung muss unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats erfolgen, sofern keine individuellen Wahltarife oder eine bestehende Bindungsfrist dem entgegenstehen.

Selbstständige und freiberufliche Ärzte, wie etwa niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis, genießen in dieser Hinsicht mehr Flexibilität. Sie sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und können unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit zwischen GKV und PKV wählen.

Ärzte, die bereits in einer PKV versichert sind, können flexibel kündigen. Eine reguläre Kündigung erfolgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit meist mit einer Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende oder 31.12. Ein Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel.

Versicherungsfähigkeit bezeichnet die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um sich in einem bestimmten Versicherungssystem versichern zu können.

Wie funktioniert die Beitragsberechnung in der PKV für Ärzte?

Die Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Krankenversicherung. Während in der GKV das Einkommen die Höhe der Beiträge bestimmt, orientieren sich die PKV-Beiträge an individuellen Merkmalen und dem gewählten Tarif. Für Ärzte ergeben sich dadurch sowohl Vorteile als auch besondere Anforderungen bei der Planung.

Vergleich der Beitragsentwicklung von GKV und PKV seit 2005: Jährliche Steigerung von 3,8 % bei der GKV und 3,1 % bei der PKV.
Entwicklung der Beitragssteigerungen von Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung seit 2005: Während die Beiträge der GKV jährlich um durchschnittlich 3,8 % gestiegen sind, lagen die Steigerungen bei der PKV bei 3,1 %. | Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
  • Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip: In der PKV basiert die Beitragsberechnung auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Beiträge die erwarteten individuellen Gesundheitskosten sowie die Verwaltungskosten des Versicherers decken sollen. Folgende Faktoren fließen dabei in die Kalkulation ein:
    • Eintrittsalter: Je jünger der Versicherte beim Eintritt in die PKV ist, desto niedriger sind die Beiträge. Dies liegt daran, dass jüngere Versicherte in der Regel gesünder sind und weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
    • Gesundheitszustand: Vor Vertragsabschluss wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Ärzte ohne Vorerkrankungen profitieren von niedrigeren Beiträgen.
    • Gewählter Tarif und Leistungsumfang: Je umfangreicher der Versicherungsschutz, desto teurer der Arzttarif. Ärzte können zwischen Basistarifen, die vergleichbar mit der GKV sind, und Premiumtarifen mit umfassenderen Leistungen wählen. 
  • Altersrückstellungen, Vorsorge für das Alter: Ein wichtiger Bestandteil der PKV-Beiträge sind die Altersrückstellungen. Diese dienen dazu, die im Alter erwarteten steigenden Gesundheitskosten abzufedern.
    • Jungmediziner bezahlen zu Beginn mehr, als sie tatsächlich an Gesundheitskosten verursachen. Dieses Überschusskapital wird angespart, um die Beitragsstabilität im Alter zu gewährleisten.
    • Dadurch bleiben die Beiträge im Idealfall langfristig konstant, sofern keine außergewöhnlichen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem auftreten.
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
    • Viele PKV-Tarife bieten die Möglichkeit einer Kostenerstattung, wenn im Versicherungsjahr keine oder nur wenige Rechnungen eingereicht werden.
    • Ärzte, die ihre Gesundheitskosten gering halten und selten Leistungen beanspruchen, können so jährliche Rückzahlungen erhalten.
    • Typischerweise liegen die Rückerstattungen zwischen 15 % und 50 %.
Hand dreht Würfel mit den Buchstaben „GKV“ und „PKV“ als Symbol für die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, speziell für Ärzte.
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Unterschiede zwischen PKV und GKV für Ärzte

Kriterium Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung
System Äquivalenzprinzip: Beiträge basieren auf individuellem Risiko. Solidaritätsprinzip: Junge und Gesunde finanzieren Alte und Kranke.
Risikoprüfung schützt Versicherungskollektiv vor übermäßiger Belastung. Niemand wird aufgrund des Gesundheitszustands abgewiesen.
Beiträge Abhängig von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Abhängig vom Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Geringe Beiträge bei frühem Einstieg. Beitrag unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Leistungen Vertraglich festgelegt, lebenslange Garantie je nach Tarif. Vom Gesetzgeber festgelegt, können eingeschränkt werden.
Zugang zu innovativen und wirksameren Medikamenten. Einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten.
Facharztbesuche Direkter Zugang zu Fachärzten ohne Überweisung. Überweisung durch Hausarzt oft erforderlich.
Privatärztliche Praxen Freier Zugang zu rein privatärztlichen Praxen. Kein Zugang zu rein privatärztlichen Praxen.
Krankenhaus Wahl des Spezialisten, Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif). Mehrbettzimmer, Behandlung durch diensthabenden Arzt.
Beitragsrückerstattung Zwischen 15 % und 50 % Kostenerstattung bei Leistungsfreiheit. Nur bei einigen Krankenkassen möglich.
Beitragsentwicklung im Alter Altersrückstellungen mindern Beitragsbelastung im Ruhestand. Beitragssteigerungen durch demografischen Wandel wahrscheinlich
Beitragsentlastung durch spezielle Tarife im Alter möglich.
Abrechnung Privatliquidation zwischen Arzt und Patient, volle Transparenz über Kosten. Zwischen Arzt und GKV.
Flexibilität Individuelle Anpassung des Tarifs und Erweiterung der Leistungen. Keine individuelle Tarifgestaltung möglich.
Innovationen und Zugang zu Spezialisten Direkter Zugang zu innovativen Behandlungen und renommierten Spezialisten. Eingeschränkter Zugang zu innovativen Therapien und Spezialisten.
Unterschiede zwischen GKV und PKV für Ärzte.
Entwicklung der Ausgaben pro Versicherten von GKV und PKV (2011–2021, indexiert): Anstieg der GKV-Ausgaben um 50,8 % und der PKV-Ausgaben um 38,3 %.
Entwicklung der Ausgaben je Versicherten von GKV und PKV zwischen 2011 und 2021: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen um 50,8 %, während die private Krankenversicherung um 38,6 % zulegte (indexiert, 2011 = 100). | Quelle: Berechnungen des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. auf Grundlage von BMG (2022b) und PKV-Verband (2023b).

Was deckt die private Krankenversicherung für Ärzte ab?

Die Private Krankenversicherung bietet Ärzten einen umfangreichen und individuell gestaltbaren Versicherungsschutz, der in vielen Bereichen über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Der genaue Umfang der abgedeckten Leistungen hängt vom gewählten Tarif und den individuellen Bedürfnissen ab. Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungsbereiche der PKV für Ärzte erläutert:

  • Ambulante Behandlungen
    • Freie Arztwahl: Ärzte können frei wählen, welchen Allgemeinmediziner oder Facharzt sie konsultieren, ohne auf eine Kassenzulassung achten zu müssen.
    • Erstattung von Honoraren nach GOÄ: Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. was oft zu einer besseren Vergütung und umfangreicheren Behandlung führt.
      • Anders als in der GKV, wo viele Leistungen standardisiert und budgetiert sind, umfasst die GOÄ auch Leistungen, die in der GKV nicht abrechenbar sind. Beispiel: Ein PKV-Patient kann aufwendige Labordiagnostik oder alternative Heilmethoden erstattet bekommen, die in der GKV nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
  • Stationäre Behandlungen
    • Chefarztbehandlung: Im Krankenhaus haben privatversicherte Ärzte Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten.
    • Wahlleistungen bei der Unterbringung: Je nach Tarif können Ärzte eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
    • Kürzere Wartezeiten: Bevorzugte Aufnahme in Kliniken und Zugang zu Spezialkliniken.
  • Zahnärztliche Behandlungen
    • Hochwertiger Zahnersatz und Implantate: Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die in der GKV oft nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.
    • Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe: Regelmäßige Vorsorge und präventive Maßnahmen werden erstattet.
    • Kieferorthopädie: Je nach Tarif auch für Erwachsene.
  • Vorsorgeuntersuchungen und Prävention
    • Erweiterte Vorsorgeleistungen: Ärzte können umfassende Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen nutzen, die in der GKV oft nicht abgedeckt sind. Die Kosten werden häufig ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt übernommen.
    • Impfungen und Präventionsmaßnahmen: Umfassender Schutz, auch bei Reisen ins Ausland.
  • Alternative Heilmethoden
    • Heilpraktikerbehandlungen: Je nach Tarif können Leistungen von Heilpraktikern und Naturheilverfahren wie Akupunktur, Homöopathie oder Osteopathie erstattet werden.
    • Erstattung von alternativen Medikamenten: Unterstützung bei nicht schulmedizinischen Therapien.
  • Psychotherapie und Rehabilitationsmaßnahmen
    • Psychotherapeutische Leistungen: Im Gegensatz zur GKV oft schneller und umfangreicher verfügbar.
    • Rehabilitation und Kurmaßnahmen: Umfassendere Erstattungen bei Rehabilitationsprogrammen oder Anschlussheilbehandlungen.
  • Erstattungsfähige Medikamente und Hilfsmittel
    • Medikamentenversorgung: Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige und häufig auch rezeptfreie Medikamente, je nach Tarif.
    • Hilfsmittel und Prothesen: Breites Angebot an medizinischen Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Hörgeräte oder orthopädische Einlagen.
  • Auslandskrankenversicherung
    • Weltweiter Versicherungsschutz: Im Krankheitsfall sind privatversicherte Ärzte auch im Ausland umfassend abgesichert.
    • Kostenübernahme für Rücktransport: Medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland werden abgedeckt.

Worauf muss man bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung als Arzt achten?

Als Arzt stehen Sie vor der wichtigen Entscheidung, welche private Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt. Diese Wahl ist nicht nur für Ihre langfristige gesundheitliche und finanzielle Absicherung entscheidend, sondern bietet auch die Möglichkeit, verschiedene Absicherungen sinnvoll miteinander zu kombinieren. Neben der reinen PKV können Sie zusätzliche Bausteine wie eine Krankentagegeldversicherung oder weitere Zusatzversicherungen integrieren, um eine umfassende Vorsorge sicherzustellen.

Solch eine Kombination bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherung, die optimal auf Ihre berufliche und private Situation abgestimmt ist. Besonders für Ärzte, die häufig einem erhöhten beruflichen Risiko ausgesetzt sind oder auf ein stabiles Einkommen angewiesen sind, ist dies eine sinnvolle Ergänzung. Im Krankheitsfall sorgt beispielsweise die Krankentagegeldversicherung dafür, dass Sie trotz Verdienstausfalls finanziell abgesichert bleiben. Dadurch erhalten Sie nicht nur einen umfassenden Schutz vor gesundheitlichen, sondern auch vor finanziellen Risiken.

Es lohnt sich, bei der Auswahl Ihrer PKV darauf zu achten, wie flexibel die Tarife gestaltet werden können und welche Zusatzoptionen verfügbar sind. Diese Flexibilität trägt dazu bei, Ihren individuellen Anforderungen gerecht zu werden und langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Finanzielle Langzeitplanung
    • Beitragsentwicklung: PKV-Beiträge können mit zunehmendem Alter erheblich steigen. Planen Sie daher Ihre finanzielle Zukunft sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie die Beiträge auch im Ruhestand tragen können.
    • Einkommen und Vermögen: Ein stabiles und hohes Einkommen oder ausreichendes Vermögen sind wichtig, um die langfristigen Kosten der PKV zu decken. Hier erfahren Sie, wie Ihr Verdienst im Vergleich zu dem Ihrer Kollegen ausfällt: Arzt-Gehalt, Oberarzt-Gehalt, Chefarzt-Gehalt und Assistenzarzt-Gehalt im Überblick.
  • Alter beim Eintritt
    • Früher Einstieg: Ideal ist ein Eintrittsalter unter 40 Jahren. Jüngere Ärzte profitieren von niedrigeren Beiträgen und können über die Jahre mehr Altersrückstellungen aufbauen, was zukünftige Beitragserhöhungen abfedert.
  • Gesundheitszustand
    • Gesundheitsprüfung: Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen oder sogar zur Ablehnung. Ein guter Gesundheitszustand erleichtert den Zugang zu günstigen Arzttarifen.
    • Ehrliche Angaben: Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, um spätere Leistungsablehnungen zu vermeiden.
  • Familienplanung
    • Zusatzbeiträge: In der PKV gibt es keine kostenlose Familienmitversicherung. Für jedes Familienmitglied fallen separate Beiträge an.
    • Elternzeit: Während der Elternzeit müssen Sie den Arzttarif weiterhin in voller Höhe zahlen. Planen Sie diese Kosten in Ihre Familien- und Finanzplanung ein.
  • Berufliches Risiko
    • Berufsbedingte Risiken: Als Arzt sollten Sie prüfen, ob Ihre Fachrichtung mit erhöhten Risiken verbunden ist, die zu Beitragszuschlägen führen könnten.
  • Die richtige Tarifauswahl
    • Leistungsstarker Tarif: Wählen Sie einen Tarif mit umfassenden Leistungen, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Achten Sie auf nachhaltige Kalkulation und verzichten Sie auf vermeintliche Schnäppchen, die später teuer werden können.
    • Kompakttarife bevorzugen: Arzttarife mit umfassenden Inklusivleistungen sind oft kosteneffizienter und bieten ein höheres Maß an Sicherheit.
  • Absicherung bei Verdienstausfall
    • Krankentagegeldversicherung: Als niedergelassener Arzt ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig, um im Krankheitsfall Ihren Lebensunterhalt zu sichern.
    • Mutterschutz beachten: Falls relevant, prüfen Sie die Bedingungen für Krankentagegeld während Mutterschutzfristen und achten Sie auf eventuelle Wartezeiten.
  • Beratung in Anspruch nehmen
    • Expertenrat: Bei Unsicherheiten lohnt es sich, einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
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Übersicht: Diese PKVs gibt es für Ärzte

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Anbieter und Arzttarife für private Krankenversicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten sind. Diese Darstellung dient ausschließlich der Information und stellt weder eine Empfehlung noch eine Rangfolge dar.

Anbieter Arzttarife
Allianz ÄrztePlus
ÄrzteBest
Continentale COMFORT-MED + SP2
PREMIUM-MED + SP1
Inter JAK U
JA U + JE U
JA Best
Deutsche Ärzteversicherung (Teil der AXA Gruppe) VA Med Komfort (Humanmediziner)
VZ Dent Premium (Zahnmediziner)
Generali GesundProMed
LKH (Landeskrankenhilfe)
ottonova

Tipps für steuerliche Aspekte

Ärzte können nicht nur die umfassenden Leistungen der privaten Krankenversicherung nutzen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile genießen. Seit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 lassen sich Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung umfassend von der Steuer absetzen. Im Folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht, wie Sie diese Vorteile optimal ausschöpfen können.

  • Vollständige Absetzbarkeit der Basisbeiträge: Die Beiträge zur Basisabsicherung der PKV, die dem Leistungsniveau der GKV entsprechen, sind vollständig als Sonderausgaben absetzbar.
    • Gilt gleichermaßen für die Pflegepflichtversicherung.
    • Eintragung in der Steuererklärung: Anlage Vorsorgeaufwand.
  • Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen: Beiträge über die Basisabsicherung hinaus sind absetzbar, jedoch begrenzt durch folgende Höchstbeträge:
    • Angestellte, Rentner und Beihilfeberechtigte: bis zu 1.900 € jährlich.
    • Selbstständige und Freiberufler: bis zu 2.800 € jährlich.
    • Mehrleistungen (z. B. Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer):
      • Nur anrechenbar, wenn die Höchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind.
      • Beihilfeberechtigte Amtsärzte: Nur der selbst getragene Anteil der Beiträge ist steuerlich absetzbar.
  • Steuerliche Berücksichtigung von Familienmitgliedern
    • Beiträge für Ehepartner und Kinder sind ebenfalls absetzbar, wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten trägt.
      • Kinderbeiträge: Eintragung in der Anlage Kind.
  • Steuerliche Vorteile für Praxisinhaber
    • Ärzte, die Krankenversicherungsbeiträge für Praxisangestellte übernehmen (z. B. im Rahmen von betrieblichen Zusatzleistungen), können diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Nicht absetzbare Beitragsbestandteile
    • Nicht steuerlich absetzbar sind Leistungen, die über das Basisniveau der GKV hinausgehen, darunter:
      • Chefärztliche Behandlung.
      • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
      • Hochwertiger Zahnersatz.
      • Krankentagegeld.
  • Beitragsrückerstattungen
    • Rückerstattungen von der PKV mindern im Jahr der Auszahlung die absetzbaren Sonderausgaben.
    • Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Vorauszahlungen als Steuersparmodell
    • Ärzte mit hohem Einkommen können Vorauszahlungen von bis zu 2,5 Jahresbeiträgen leisten.
      • Dies erhöht den absetzbaren Betrag und senkt die Steuerlast im Vorauszahlungsjahr.
  • Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
    • Nicht von der PKV gedeckte Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
      • Beispiele: Hohe Selbstbehalte, Zuzahlungen für Medikamente.
      • Zumutbare Belastungsgrenze: Abhängig von Einkommen und Familiengröße.
  • Beiträge zu ausländischen PKV-Anbietern sind absetzbar, sofern der Versicherer in der EU/EWR ansässig ist und das Leistungsniveau der deutschen GKV erfüllt.
  • Familien, die gemeinsame PKV-Tarife abschließen, können Steuervorteile nutzen, da die Beiträge häufig unter die Höchstgrenzen fallen.
  • Beiträge zur Anwartschaftsversicherung (z. B. bei Elternzeit oder vorübergehendem Wechsel ins Ausland) sind absetzbar, sofern sie der Basisabsicherung zuzurechnen sind.
  • Wichtige Nachweise für die Steuererklärung
    • Sammeln Sie folgende Unterlagen für eine korrekte steuerliche Geltendmachung:
      • Jahresbescheinigung der PKV nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
      • Belege für Versicherungsbeiträge von Kindern oder Partnern.
      • Nachweise über außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Zuzahlungen).
  • Voraussetzungen für die elektronische Meldung an die Finanzbehörden
    • Die Beiträge müssen vom Versicherer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
    • Steuer-Identifikationsnummer beim Versicherer hinterlegen.
    • Sie erhalten eine Jahresbescheinigung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Krankenversicherung und Versorgungswerk

Das Versorgungswerk ist ein berufsständisches Altersvorsorgewerk, das für bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Ärzte, eine eigenständige Versorgung bietet. Die Krankenversicherungspflicht spielt hierbei eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Rentenauszahlung.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die auch bei der Inanspruchnahme einer Rente aus dem Versorgungswerk gilt. Abhängig von der Versicherungsbiografie und der Art der Rente ergeben sich unterschiedliche Regelungen:

  • Pflichtversicherung in der KVdR
    • Ärzte, die neben der Rente aus dem Versorgungswerk auch eine gesetzliche Rente (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung, DRV) beziehen und die Vorversicherungszeit in der GKV erfüllen, sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.
    • Für die Vorversicherungszeit gilt: Mindestens 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen in der GKV versichert gewesen sein.
  • Freiwillige Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung
    • Wird die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich sein. In diesem Fall tragen Rentenbeziehende ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst und in voller Höhe.
  • Private Krankenversicherung 
    • Personen, die von der KVdR ausgeschlossen sind, müssen sich privat krankenversichern. Die Beiträge zur PKV sind eigenständig und ebenfalls in voller Höhe zu tragen.

Beitragsregelungen für Rentner:

  • Pflichtversicherte Rentenbezieher
    • Für die Beiträge aus der gesetzlichen Rente zahlt die DRV die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.
    • Beiträge aus der Rente des Versorgungswerks werden vollständig vom Rentenbezieher getragen, ohne Zuschuss des Versorgungswerks.
  • Freiwillig Versicherte
    • Hier werden alle Einkünfte, einschließlich Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen, zur Beitragsbemessung herangezogen.
    • Der Beitrag ist vollständig vom Rentenbezieher zu zahlen.
  • Privatversicherte
    • Für privatversicherte Rentenbezieher gelten die Prämienregelungen der jeweiligen PKV. Ein Zuschuss des Versorgungswerks erfolgt nicht.

PKV für Medizinstudenten

Medizinstudenten sollten sich frühzeitig mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen, da diese Entscheidung sowohl während des Studiums als auch nach dessen Abschluss wichtige finanzielle und gesundheitliche Auswirkungen hat.

  • Optionen zu Studienbeginn
    • Zu Beginn des Studiums sind viele Medizinstudenten über die Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Der Antrag hierzu muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse gestellt und der Hochschule vorgelegt werden. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium und ist nicht widerrufbar.
  • Vorteile der PKV für Medizinstudenten
    • Bessere Leistungen: PKV-Tarife für Studenten bieten oft hochwertigere Leistungen wie freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten und die Übernahme spezieller Behandlungsmethoden.
    • Günstige Beiträge: Junge, gesunde Medizinstudenten profitieren von attraktiven Tarifen, die häufig günstiger sind als der Beitragssatz in der GKV.
    • Spezielle Tarife für Mediziner: Viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Medizinstudenten an. Diese beinhalten oft den Vorteil, dass keine jährliche Selbstbeteiligung anfällt.
    • Langfristige Planung: Nach dem Studium können Medizinstudenten in Ärztetarife wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Alternativ lässt sich eine Anwartschaft abschließen, um den Gesundheitszustand für den späteren PKV-Beitritt zu sichern.
  • Besonderheiten bei langen Studienzeiten
    • Da Medizinstudenten häufig aufgrund der Studiendauer über das 30. Lebensjahr hinaus versichert sein müssen, entstehen in der GKV deutlich höhere Beiträge. Hier kann eine private Krankenversicherung nicht nur kostengünstiger sein, sondern auch deutlich bessere Leistungen bieten.
  • Nach dem Studium
    • Nach Absolvierung der Approbation als Arzt und dem Einstieg in den Beruf als Assistenzarzt gelten neue Rahmenbedingungen:
      • Bei einer Festanstellung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahr 2025: 73.800 €) besteht eine Rückkehrpflicht in die GKV.
      • Ein erneuter Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich, sobald die Einkommensgrenze überschritten wird. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Anwartschaft abzuschließen, um den Gesundheitszustand zu konservieren.
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FAQ

Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Ein Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es Ärzten, durch zusätzliche Beitragszahlungen während der Erwerbsphase die Versicherungsprämien im Rentenalter zu reduzieren. 

Für angestellte Ärzte wird dieser Tarif besonders attraktiv, da der Arbeitgeber bis zu 50 % des Beitrags übernimmt. Selbstständige Ärzte können die Beiträge vollständig steuerlich geltend machen, was je nach individuellem Steuersatz zu erheblichen Einsparungen führt. 

Allerdings kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung als unrentabel, da sie teuer, intransparent und meist wenig effektiv sind. Trotz zusätzlicher Zahlungen bleiben die Beiträge im Alter hoch, während angespartes Kapital gering verzinst und bei Wechsel oder Todesfall oft verloren geht. Stattdessen wird ein Tarifwechsel innerhalb der bestehenden PKV empfohlen, da dieser meist deutlich mehr Einsparpotenzial bietet.

Gibt es spezielle Tarife für Zahnärzte in der PKV?

Ja, viele private Krankenversicherer bieten spezielle Tarife für Zahnärzte an. Diese berücksichtigen die beruflichen Anforderungen und Risiken dieser Fachgruppe. Typische Vorteile sind erweiterte Leistungen für berufsspezifische Vorsorgeuntersuchungen, Absicherungen bei Berufsunfähigkeit und maßgeschneiderte Tarife für Praxisinhaber. Zahnärzte profitieren zudem von flexiblen Tarifen, die an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden können.

Quellen
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