Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Wir wählen aus +500 Anbietern die besten für Sie aus
Unsere Erfahrung: Vergleichen lohnt sich!
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Praxisausfallversicherung?
Eine Praxisausfallversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die sich an selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufler richtet. Sie dient dazu, finanzielle Verluste zu kompensieren, die durch einen vorübergehenden Ausfall des Praxisbetriebs entstehen können.
Die Praxisausfallversicherung übernimmt in der Regel die laufenden Fixkosten der Praxis, darunter Miete, Gehälter des Personals, Leasingraten für medizinische Geräte und andere betriebliche Ausgaben. Sie kann auch den entgangenen Gewinn ersetzen und Kosten für eine Vertretung finanzieren, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.
Was deckt eine Praxisausfallversicherung ab?
Eine Praxisausfallversicherung deckt eine Vielzahl von finanziellen Risiken ab, die durch einen vorübergehenden Praxisausfall entstehen können. Die genauen Leistungen hängen von der gewählten Police und dem Versicherer ab, lassen sich jedoch in folgende Hauptbereiche unterteilen:
- Deckung von laufenden Kosten
- Die Versicherung übernimmt die Fixkosten, die auch bei einem Praxisausfall weiterlaufen:
- Miete und Nebenkosten für Praxisräume
- Gehälter des Praxispersonals
- Leasingraten für medizinische Geräte und Fahrzeuge
- Darlehensrückzahlungen und Kreditkosten
- Versicherungskosten für andere Policen (z. B. Berufshaftpflicht)
- Wartungsverträge und IT-Dienstleistungen
- Die Versicherung übernimmt die Fixkosten, die auch bei einem Praxisausfall weiterlaufen:
- Ersatz des entgangenen Gewinns
- Ausgleich für den entgangenen Praxisumsatz während des Ausfalls.
- Sicherung des Lebensunterhalts des Praxisinhabers, insbesondere bei längerfristigen Ausfällen.
- Finanzierung von Vertretungskosten
- Übernahme der Kosten für die Einstellung eines Vertreters (z. B. eines anderen Arztes oder Zahnarztes), der den Praxisbetrieb interimistisch weiterführt.
- Unterstützung bei der Organisation und Vermittlung von Vertretungspersonal.
- Wiederherstellungskosten
- Falls die Praxis durch Sachschäden beeinträchtigt wird, deckt die Versicherung:
- Kosten für Reparaturen oder Ersatz defekter Geräte und Einrichtung.
- Wiederherstellung der Praxisinfrastruktur nach Schäden durch Feuer, Wasser, Blitzschlag, Vandalismus oder Einbruchdiebstahl.
- Falls die Praxis durch Sachschäden beeinträchtigt wird, deckt die Versicherung:
- Erweiterte Leistungen bei behördlichen Schließungen
- Entschädigung für Betriebsausfälle durch externe Ereignisse, wie:
- Epidemien oder Pandemien
- Naturkatastrophen
- Quarantäne
- Versorgungsengpässe (z. B. Strom- oder Wasserausfall)
- Behördlich angeordnete Schließungen (sofern in der Police eingeschlossen)
- Entschädigung für Betriebsausfälle durch externe Ereignisse, wie:
- Personenspezifische Leistungen
- Bei Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers:
- Tagegeldzahlungen, um persönliche Einkommensausfälle auszugleichen.
- Finanzierung von Rehabilitation und Heilbehandlungen (abhängig von der Police).
- Bei Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers:
- Branchenspezifische Zusatzleistungen
- Versicherungen bieten häufig spezifische Leistungen für verschiedene Fachrichtungen, wie:
- Schutz für Zahnarztpraxen bei Schäden an medizinischen Spezialgeräten.
- Besondere Absicherungen für Praxen mit hohem Patientenaufkommen oder in Spezialbereichen (z. B. Labormedizin).
- Versicherungen bieten häufig spezifische Leistungen für verschiedene Fachrichtungen, wie:
Wichtige Einschränkungen und Ausschlüsse: Obwohl die Praxisausfallversicherung umfassend schützt, gibt es häufig Ausschlüsse:
- Vorsätzliche Schäden oder grobe Fahrlässigkeit
- Langfristige Ausfälle, die in den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung fallen
- Spezifische Schäden, die durch zusätzliche Versicherungen (z. B. Cyber-Versicherung) abgedeckt werden müssten
Für welche Ärzte ist eine Praxisausfallversicherung sinnvoll?
Eine Praxisausfallversicherung ist besonders sinnvoll für niedergelassene Ärzte, die hohe Fixkosten tragen müssen und deren Betriebsausgaben nicht durch Rücklagen gedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise Mietkosten, Gehälter des Praxispersonals, Versicherungsbeiträge und laufende Nebenkosten. Sie schützt insbesondere Praxisinhaber von Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen oder größeren medizinischen Versorgungszentren, die bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen die finanziellen Verpflichtungen ihrer Praxis nicht eigenständig stemmen können. So bleibt der Praxisbetrieb auch in schwierigen Zeiten abgesichert.
Folgende Zielgruppen profitieren besonders von einer Praxisausfallversicherung:
- Ärzte mit hohen Fixkosten
- Risikoprofil: Praxen mit hohen laufenden Kosten wie Miete, Leasinggebühren, Gehältern für Praxispersonal oder Kosten für medizinische Geräte.
- Versicherungsnutzen: Die Versicherung sorgt dafür, dass diese Fixkosten bei einem Ausfall des Arztes oder einer Praxisschließung weiterhin gedeckt werden können.
- Selbstständige Praxisinhaber
- Risikoprofil: Allein tätige Ärzte ohne Partner oder Vertretungspersonal, die bei Krankheit oder Unfall keine Möglichkeit haben, den Betrieb der Praxis aufrechtzuerhalten.
- Versicherungsnutzen: Schützt vor einem vollständigen Einnahmeausfall, der bei Einzelpraxen schnell existenzbedrohend werden kann.
- Praxen mit angestelltem Personal
- Risikoprofil: Praxen mit mehreren Mitarbeitern (z. B. MFA, Reinigungspersonal, Verwaltungskräfte) und damit einer finanziellen Verpflichtung zu regelmäßigen Lohnzahlungen.
- Versicherungsnutzen: Die Versicherung übernimmt Gehälter und Sozialabgaben, sodass Mitarbeiter auch während eines Ausfalls weiterbezahlt werden können.
Wie teuer ist eine Praxisausfallversicherung?
Eine Praxisausfallversicherung kostet Ärzte meist zwischen 100 € und 400 € pro Monat. Die Kosten werden von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Berufsgruppe: Unterschiedliche medizinische Fachrichtungen haben unterschiedliche Risikoprofile.
- Versicherungssumme: Die Höhe der monatlichen Absicherung beeinflusst direkt die Prämie.
- Karenzzeit: Die Zeitspanne zwischen dem Schadenseintritt und dem Leistungsbeginn der Versicherung. Kürzere Karenzzeiten führen zu höheren Prämien.
- Vertragslaufzeit: Längere Verträge können Rabatte bieten.
- Haftungszeit: Viele Anbieter begrenzen die Leistungsdauer auf 12 oder 24 Monate.
- Alter und Gesundheitszustand: Ältere oder gesundheitlich vorbelastete Ärzte zahlen meist höhere Prämien.
- Kündigungsverzicht: Standardmäßig können Versicherer den Vertrag nach einem Schadenfall oder zum Ablauf kündigen. Ein vertraglicher Kündigungsverzicht schützt vor plötzlichem Verlust des Versicherungsschutzes und ist deshalb essenziell.
- Zusatzleistungen: Erweiterungen wie Vertretungskosten oder Absicherung gegen Pandemieausfälle erhöhen die Prämie.
Arzt | Versicherungssumme (pro Monat) | Karenzzeit | Vertragslaufzeit | Zusatzleistungen | Prämie (pro Monat) |
Allgemeinmediziner | 10.000 € | 14 Tage | 1 Jahr | / | ca. 100 € |
Tierarzt | 8.000 € | 3 Tage | 5 Jahre | / | ca. 180 € |
Zahnarzt | 15.000 € | 7 Tage | 3 Jahre | / | ca. 200 € |
Psychotherapeut | 20.000 € | 3 Tage | 5 Jahre |
| ca. 350 € |
Worauf muss man beim Abschluss einer Praxisausfallversicherung achten?
Die Gestaltung und der Abschluss einer Praxisausfallversicherung sind entscheidende Schritte, um den optimalen Schutz für den Praxisbetrieb sicherzustellen. Dabei sollten Praxisinhaber einige zentrale Aspekte berücksichtigen, um eine Police zu wählen, die den individuellen Anforderungen gerecht wird.
Auswahl des geeigneten Versicherers: Der erste Schritt ist die Wahl eines zuverlässigen und branchenspezifischen Anbieters. Ärzte und Zahnärzte sollten darauf achten, dass der Versicherer Erfahrung im Gesundheitswesen hat und maßgeschneiderte Lösungen für Praxen bietet. Kriterien für die Auswahl sind:
- Leistungsstärke und Flexibilität der Policen
- Kundenerfahrungen und Bewertungen
- Servicequalität, insbesondere bei der Schadensregulierung
- Zusätzliche Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler, die verschiedene Anbieter vergleichen können
Individuelle Risikoanalyse der Praxis: Ein weiterer essenzieller Schritt ist die Analyse der spezifischen Risiken der jeweiligen Praxis. Zu berücksichtigen sind:
- Größe und Umsatz der Praxis
- Fachrichtung (z. B. Zahnarztpraxis, Hausarztpraxis, Spezialpraxis)
- Abhängigkeit von kritischen Geräten und spezifischem Fachpersonal
- Regionale Gegebenheiten (z. B. höhere Risiken durch Naturereignisse oder Einbrüche) Diese Analyse hilft, den notwendigen Deckungsumfang und passende Leistungsbausteine zu identifizieren.
Festlegung von Deckungssummen und Leistungsdauer: Ein entscheidender Punkt bei der Vertragsgestaltung ist die Wahl der Deckungssumme:
- Sie sollte alle Fixkosten der Praxis sowie den entgangenen Gewinn vollständig abdecken.
- Für die Leistungsdauer gilt es, eine Absicherung für kurzfristige Ausfälle (z. B. bis zu 6 Wochen) sowie langfristige Szenarien zu prüfen.
- Es empfiehlt sich, die Deckungssummen regelmäßig an die wirtschaftlichen Entwicklungen der Praxis anzupassen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Vereinbarung von Selbstbehalten und Wartezeiten: Die Vereinbarung eines Selbstbehalts kann die Versicherungsprämien senken, erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung:
- Ein höherer Selbstbehalt bedeutet geringere Beiträge, erhöht jedoch das finanzielle Risiko im Schadensfall.
- Karenzzeit regeln, ab welchem Zeitraum nach einem Praxisausfall Leistungen greifen. Diese sollten so gewählt werden, dass kurzfristige Belastungen nicht zur existenziellen Bedrohung werden.
Wichtige Vertragsklauseln und Ausschlüsse: Vor Abschluss der Praxis-Ausfallversicherung ist es wichtig, die Vertragsbedingungen im Detail zu prüfen. Wichtige Punkte umfassen:
- Leistungseinschlüsse: Welche Ereignisse und Risiken sind abgedeckt?
- Ausschlüsse: Häufig sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Pandemien oder bestimmte technische Defekte nicht standardmäßig versichert.
- Nachweispflichten im Schadensfall: Welche Dokumentationen sind erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen? Ein professioneller Versicherungsberater kann helfen, die Klauseln zu analysieren und sicherzustellen, dass keine unerwünschten Lücken im Schutz bestehen.
Steuerliche Behandlung der Praxisausfallversicherung
Die steuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen ergibt sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2009 (VIII R 6/07, BStBl 2010 II S. 168). Dieses Urteil hat wesentliche Grundsätze zur Einordnung von Prämienzahlungen und Versicherungsleistungen festgelegt, die für Ärzte und andere selbstständig tätige Personen von großer Bedeutung sind.
Grundsätze der Steuerlichen Behandlung:
- Keine Betriebsausgabe für Prämienzahlungen: Beiträge zu einer Praxisausfallversicherung, die das Risiko einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit abdeckt, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen. Diese Zuordnung erfolgt unabhängig davon, dass die Versicherung im Schadensfall fortlaufende betriebliche Praxiskosten wie Mieten, Gehälter oder sonstige Betriebsausgaben ersetzt.
- Hintergrund: Das Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls ist als allgemeines Lebensrisiko anzusehen und nicht betrieblich bedingt.
- Folge: Prämienzahlungen für diese Versicherungen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
- Keine Steuerbarkeit der Versicherungsleistungen: Leistungen aus einer Praxisausfallversicherung, die durch eine private Risikoabsicherung (Krankheit oder Unfall) ausgelöst werden, sind ebenfalls der privaten Sphäre zuzuordnen. Diese Zahlungen gelten steuerrechtlich als nicht steuerbar.
- Begründung: Die Versicherungsleistung gleicht lediglich die finanziellen Folgen eines privaten Risikos aus.
- Ausnahme bei betrieblichem Risiko (Quarantäne): Wird mit der Praxisausfallversicherung auch ein betriebliches Risiko abgesichert, wie z. B. das Risiko einer Quarantäne aufgrund einer behördlichen Anordnung, kann dieser Teil der Versicherung anders behandelt werden:
- Prämienzahlungen für den betrieblichen Teil sind als Betriebsausgaben abziehbar.
- Versicherungsleistungen im Schadensfall stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar.
- Voraussetzung: Die Versicherung muss eine klare Trennung zwischen dem privaten und betrieblichen Risiko ermöglichen. Maßstab für die Aufteilung ist das Verhältnis der Prämien für die jeweiligen Risikoarten.
Praxisrelevanz für Ärzte:
- Prämienaufteilung notwendig
- Wenn eine Praxisausfallversicherung sowohl private als auch betriebliche Risiken abdeckt, ist eine Aufteilung der Versicherungsprämien erforderlich. Diese erfolgt anteilig nach dem jeweiligen Versicherungsumfang. Versicherer stellen hierzu in der Regel die relevanten Informationen bereit.
- Steuerliche Planung
- Ärzte sollten prüfen, ob ihre Praxisausfallversicherung ausschließlich private Risiken (Krankheit/Unfall) oder auch betriebliche Risiken (Quarantäne) abdeckt.
- Eine klare Dokumentation und Deklaration der Prämienaufteilung gegenüber dem Finanzamt ist wichtig, um Missverständnisse und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
- Besondere Abwägung bei Vertragsabschluss
- Ärzte, die ausschließlich das private Krankheitsrisiko versichern, müssen sich darauf einstellen, dass weder Prämien als Betriebsausgaben abziehbar noch Versicherungsleistungen steuerpflichtig sind.
- Wird jedoch auch das betriebliche Risiko wie Quarantäne abgesichert, kann dies steuerlich vorteilhaft sein, bedarf aber einer sauberen Trennung und Buchführung.
Was ist besser: Praxisausfallversicherung oder Krankentagegeld?
Für niedergelassene Ärzte ist ein krankheitsbedingter Ausfall nicht nur eine persönliche Belastung, sondern kann auch erhebliche finanzielle Folgen für die Praxis haben. Während volle Wartezimmer den Gewinn steigern, führt eine längere Krankheit dazu, dass gegen die laufenden Kosten keinerlei Einnahmen mehr stehen. Viele Ärzte haben sich daher mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert. Diese dient dazu, den persönlichen Verdienstausfall zu kompensieren, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Als Freiberufler haben Sie keinen Arbeitgeber, der Ihnen im Krankheitsfall weiterhin Arzt Gehalt zahlt; Ihr Einkommensausfall beginnt ab dem ersten Krankheitstag.
Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, indem Sie ein tägliches Krankentagegeld erhalten. Sie bestimmen selbst die Höhe dieses Tagessatzes und können so Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Allerdings deckt diese Versicherung ausschließlich den persönlichen Einkommensausfall ab und nicht die laufenden Kosten Ihrer Praxis wie Miete, Leasingraten oder Personalkosten. Dies kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zu einer größeren finanziellen Last werden.
Hier kommt die Praxisausfallversicherung ins Spiel. Sie sichert die laufenden fixen Kosten Ihrer Praxis ab, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer behördlich angeordneten Quarantäne ausfallen. Dazu gehören Miete, Gehälter, Leasingraten und andere betriebliche Ausgaben. Im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung, die ausschließlich den entgangenen Gewinn abdeckt, übernimmt die Praxisausfallversicherung Tagessätze, um die genannten Kosten zu tragen. Sie stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zum Krankentagegeld dar, aber keine Alternative. Einige Versicherer leisten bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 %, was Ihnen zusätzlichen Schutz bietet.
Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine Rolle. Bei der Krankentagegeldversicherung sind die Beiträge meist nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar, die Leistungen hingegen steuerfrei. Die Prämien für die Praxisausfallversicherung gelten (meist) als privat veranlasst und sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar; die Leistungen müssen jedoch nicht als Praxiseinnahmen versteuert werden.
Die Wahl zwischen Krankentagegeld- und Praxisausfallversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
- Einzelpraxis ohne Angestellte: Hier ist die Praxisausfallversicherung besonders wichtig, um die laufenden Kosten zu decken und eine Praxisschließung zu vermeiden.
- Gemeinschaftspraxis oder Praxis mit Angestellten: Wenn der Betrieb auch ohne Sie weiterlaufen kann, steht der persönliche Einkommensausfall im Vordergrund, sodass eine Krankentagegeldversicherung sinnvoller sein könnte.
- Kombination beider Versicherungen: Oft ist eine Kombination aus beiden Versicherungen die beste Lösung, um sowohl den persönlichen als auch den betrieblichen finanziellen Risiken vorzubeugen.
Beim Abschluss einer Praxisausfallversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese bis zur Praxisaufgabe weitergeführt werden kann, idealerweise bis mindestens zum 65. Lebensjahr. Da bei Vertragsabschluss immer eine Gesundheitsprüfung erfolgt und oft ein Höchsteintrittsalter definiert wird, empfiehlt es sich, diese Versicherung möglichst früh abzuschließen. Zudem ist es ratsam, auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten und die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. Praxisunterbrechungsversicherung abzuschließen. Während die Praxisausfallversicherung die fixen Kosten bei persönlicher Arbeitsunfähigkeit abdeckt, sichert die Praxisunterbrechungsversicherung die Praxis gegen Unterbrechungen aufgrund von Sachschäden wie Feuer, Einbruch oder Wasserschäden ab. Der Vorteil einer separaten Absicherung liegt darin, dass neben den fixen Kosten auch der entgangene Gewinn der Praxis versichert ist.
FAQ
Was ist eine Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung?
Eine Summenanpassung ohne Gesundheitsprüfung bei einer Praxisausfallversicherung ermöglicht es, den versicherten Tagessatz flexibel zu erhöhen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Dies schützt vor Ablehnung oder Risikozuschlägen und erlaubt eine Anpassung des Versicherungsschutzes an steigende Kosten oder veränderte Praxisumstände. Es gibt automatische Anpassungen, die regelmäßig anhand eines Index erfolgen, und optionale Anpassungen, bei denen der Tagessatz nach bestimmten Ereignissen wie Praxisvergrößerungen individuell erhöht werden kann. Automatische Anpassungen bieten Bequemlichkeit, während optionale Anpassungen mehr Flexibilität bieten. Beide Varianten erhöhen langfristig den Beitrag, verbessern jedoch den Schutz und die Planungssicherheit.
Welche Rolle spielt die Nachhaftung bei Praxisausfällen?
Die Nachhaftung einer Praxisausfallversicherung sichert Kosten ab, die nach Vertragsende oder einem Schadensfall fortbestehen. Sie greift, wenn Fixkosten wie Miete, Gehälter oder Praxiskredite nach einer Praxisaufgabe oder einem längeren Ausfall gedeckt werden müssen. Besonders bei längeren Erkrankungen oder einer Praxisaufgabe bietet sie Schutz, indem finanzielle Verpflichtungen für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 12 Monate) übernommen werden. Die Nachhaftung ist zeitlich und inhaltlich oft eingeschränkt und sollte bei Vertragsabschluss geprüft werden, um Lücken zu vermeiden.
Wer bietet Praxisausfallversicherungen an?
AXA
Deutsche Ärzteversicherung
INTER Versicherungsgruppe