Abrechnungsstelle für Zahnärzte: Welche ist die Beste?

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die externe Abrechnung und das Dental-Factoring dienen als strategisches Instrument zur Auslagerung der Privatliquidation (GOZ/BEMA) und der zahntechnischen Abrechnung, um Zahnarztpraxen von bürokratischen Prozessen zu entlasten.
  • Durch spezialisierte Modelle wie das „Echte Factoring“ erzielen Zahnarztpraxen sofortige Liquidität innerhalb von 24 bis 48 Stunden und einen vollständigen Schutz vor Honorarausfällen (Delkredere), wobei die Gebührenstrukturen üblicherweise zwischen 2 % und 5 % der Forderungssumme liegen.
  • Die Implementierung führt zu einer messbaren Steigerung der Fallabschlussquoten durch flexible Patiententeilzahlungen und ermöglicht es dem Praxisteam, administrative Ressourcen konsequent in die Patientenversorgung und wertschöpfende Tätigkeiten umzuleiten.

Was ist eine externe Abrechnungsstelle für Zahnärzte?

Eine externe Abrechnungsstelle für Zahnärzte übernimmt die Privatliquidation nach GOZ und BEMA sowie die zahntechnische Abrechnung gemäß BEL II und BEB. Als spezialisierter Finanzpartner entlastet sie die Zahnarztpraxis von Bürokratie, sichert durch Dental-Factoring die sofortige Liquidität und übernimmt das Forderungsmanagement inklusive Ausfallschutz, damit mehr Zeit für die Patientenversorgung bleibt.

Was macht eine externe Abrechnungsstelle für Zahnärzte?

Die externe Abrechnung für Zahnärzte ist weit mehr als ein outgesourcter Postversand: Sie ist das funktionale Herzstück Ihres Praxismanagements. Durch die gezielte Auslagerung optimieren Sie Ihre Kennzahlen und sichern die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Zahnarztpraxis. Eine rechtssichere und lückenlose zahnmedizinische Abrechnung nach BEMA und GOZ ist die Voraussetzung dafür, dass keine erbrachten Leistungen verloren gehen.

Cashflow-Optimierung: Liquidität innerhalb von 24 Stunden

Der klassische „Cashflow-Gap“ – die Zeitspanne zwischen der Behandlung und dem tatsächlichen Geldeingang – belastet oft die Rendite der Zahnarztpraxis. Während Fixkosten wie Gehälter und Materialdepots sofort fällig sind, warten Sie bei Eigenverwaltung oft Wochen auf den Honorarausgleich. 

  • Ihr Vorteil: Professionelle Abrechnungsdienstleister lösen diesen Engpass.
  • Der Effekt: Nach dem Datentransfer erhalten Sie Ihr Honorar oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
  • Strategischer Nutzen: Sie agieren jederzeit zahlungsfähig, planen Investitionen präzise und nutzen Skonti bei Lieferanten konsequent aus.

Delkredereschutz: Volle Sicherheit vor Forderungsausfällen

Besonders bei kostenintensiven prothetischen oder implantologischen Versorgungen ist das Ausfallrisiko ein Stressfaktor. Das „echte Factoring“ eliminiert dieses Risiko vollständig.

  • Garantierte Honorare: Sobald die Abrechnungsstelle die Forderung ankauft, ist Ihr Geld gesichert.
  • Risikotransfer: Das volle Ausfallrisiko (Delkredere) geht auf den Abrechnungsdienstleister über. Sollte ein Patient zahlungsunfähig werden, bleibt Ihr Gewinn unangetastet. Ihre Zahnarztpraxis wird immun gegen die typischen Risiken des Gesundheitsmarktes.

Administrative Entlastung und Management komplexer Abrechnungsfälle

In der modernen Zahnmedizin sind Mischfälle längst der Standard. Ob endodontische Leistungen, Funktionsdiagnostik oder augmentative Verfahren in der Prothetik: Die Kombination aus GKV-Sachleistungen und privaten Zusatzleistungen ist hochfrequent, aber fehleranfällig.

Das Risiko an der Schnittstelle:

  • Honorarverluste vermeiden: Eine unzulässige Vermischung der Abrechnungslogiken oder lückenhafte Dokumentation führt oft dazu, dass Sie Leistungen unter Wert abrechnen oder ganz darauf verzichten.
  • Regressschutz aktivieren: Spezialisten für die externe Abrechnung prüfen Ihre Fälle. Durch diese fundierte Plausibilitätskontrolle minimieren Sie das Risiko für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse effektiv. 

Operative Entlastung für Ihr Team

Bürokratie bindet Ressourcen, die in der Patientenversorgung fehlen. Der Abrechnungsdienstleister übernimmt die Prozesse ohne unmittelbare Wertschöpfung für Ihre Praxis:

  1. Versand-Logistik: Druck, Kuvertierung und rechtssicherer Versand aller Rechnungen.
  2. Zahlungs-Monitoring: Lückenlose Überwachung der Eingänge und automatische Buchungszuordnung.
  3. Konsequentes Mahnwesen: Vom empathischen Zahlungshinweis bis zum (falls nötigen) gerichtlichen Mahnbescheid.
  4. Rechtssicheres Inkasso (Ultima Ratio): Sollte ein Patient trotz Mahnungen nicht zahlen, leitet das Abrechnungszentrum automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Sie müssen keinen separaten Inkasso-Dienstleister beauftragen. Der Abrechnungsdienstleister übernimmt die Korrespondenz mit Anwälten und Gerichten bis hin zur Titulierung der Forderung.
  5. Patienten-Support: Klärung von Rückfragen zur Rechnung direkt durch Experten des externen Abrechnungsbüros. 

Patientenservice als Konversions-Turbo

Ein oft unterschätzter Faktor für den Praxiserfolg ist die Fallabschlussquote. Durch flexible Teilzahlungsmodelle des Abrechnungsdienstleisters werden hochwertige Versorgungen für Ihre Patienten sofort finanzierbar.

Dieses Segment des B2C-Factorings (Business to Consumer) wuchs im Jahr 2024 um beachtliche 15,8 Prozent auf ein Volumen von 13,9 Mrd. Euro. Der gesamte Health-Markt repräsentiert gegenwärtig bereits knapp 22 Prozent des Factoring-Gesamtmarktes, was einem Volumen von rund 76 Mrd. Euro entspricht. (Quelle: Deutscher Factoring-Verband, 2025)

Das Resultat: Ihr Team gewinnt wertvolle Stunden zurück. Diese Zeit fließt direkt in eine bessere Patientenbindung, ein effizientes Terminmanagement und die Neupatienten-Akquise.

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Externe Abrechnung Zahnarzt: Welches Modell passt zu Ihrer Praxis? 

Die Auslagerung der Zahnarzt-Abrechnung entlastet Ihr Team und sichert den Cashflow. Je nach individueller Risikobereitschaft und Liquiditätsbedarf haben sich drei Modelle am Markt etabliert.

ModellKernleistungAusfallrisikoLiquiditätKosten
HonorarabrechnungVerwaltung & VersandVerbleibt bei IhnenNach ZahlungseingangNiedrig (Geringe Provision / Gebühr pro Rechnung)
Unechtes FactoringVorfinanzierungVerbleibt bei IhnenSofort (Vorschuss)Mittel (Gebühr + Finanzierungszinsen)
Echtes FactoringFull-Service & SchutzÜbernimmt DienstleisterSofort (garantiert)Hoch (Gebühr + Zins + Risikoaufschlag)
Reine Honorarabrechnung: Die administrative Entlastung

Dieses Modell ist die klassische Outsourcing-Variante. Der Abrechnungsdienstleister übernimmt die Rechnungserstellung, den Versand und das Mahnwesen (lege artis nach GOZ).

  • Vorteil: Massive Entlastung Ihrer ZMFA von bürokratischen Prozessen.
  • Risiko: Zahlt der Patient nicht, tragen Sie den Honorarausfall.
  • Ideal für: Zahnarztpraxen mit stabiler Patientenstruktur und geringer Ausfallquote.
Unechtes Factoring: Der Liquiditäts-Boost

Hier erhalten Sie Ihr Honorar unmittelbar nach Rechnungstellung als bevorschusste Auszahlung. Es handelt sich rechtlich um ein Darlehen.

  • Vorteil: Sofortige Liquidität für Investitionen oder laufende Kosten, unabhängig vom Zahlungsziel des Patienten.
  • Risiko: Fällt die Forderung endgültig aus, bucht der Dienstleister den Betrag von Ihrem Konto zurück (Rückbelastung).
  • Ideal für: Zahnarztpraxen mit hohem Investitionsbedarf, die kurzfristige Liquidität schätzen.
Echtes Factoring: Das „Rundum-sorglos-Paket“

Der entscheidende Unterschied ist der Delkredereschutz. Der Factoring-Anbieter kauft Ihnen die Forderung komplett ab.

  • Vorteil: 100 % Planungssicherheit. Auch bei Patientenzahlungsunfähigkeit behalten Sie Ihr Honorar.
  • Risiko: Keine – das wirtschaftliche Risiko liegt vollständig beim Dienstleister.
  • Ideal für: Große zMVZ oder Zahnarztpraxen mit hohem Patientenwechsel und Fokus auf maximales Risikomanagement.

Vorteile und Nachteile

AspektVorteile (Externe Abrechnung)Nachteile / Risiken (Externe Abrechnung)
ZeitersparnisMassiver Zeitgewinn durch Übernahme des gesamten Mahnwesens und der Korrespondenz mit Erstattungsstellen.Möglicher Kontrollverlust über den aktuellen Status einzelner Abrechnungsfälle; verzögerte Einsicht in Reklamationen.
FinanzenSofortige Liquidität durch Vorfinanzierung (Auszahlung meist innerhalb von 24-48 Std.); 100% Ausfallschutz bei echtem Factoring.Laufende Kosten durch Gebührenstruktur (Prozentualer Anteil am Umsatz); Factoring-Gebühren können die Gewinnmarge schmälern.
ExpertiseZugriff auf hochspezialisiertes Fachwissen (GOZ/BEMA) ermöglicht eine fundierte Begründung für den angewandten GOZ-Faktor sowie ständige Aktualität bei Gesetzesänderungen ohne eigene Fortbildungskosten.Hohe Abhängigkeit von externen Strukturen; sukzessiver Verlust von eigenem Abrechnungs-Know-how im Praxisteam.
FehlermanagementReduktion von Honorarverlusten durch professionelle Plausibilitätsprüfungen und Optimierung der Abrechnungsketten.Kommunikationsrisiken an der Schnittstelle Praxis/Dienstleister; Übermittlungsfehler bei unklarer Dokumentation durch den Behandler.
PatientenbeziehungEntlastung des Praxispersonals von „unangenehmen“ Geldgesprächen; professionelle Ratenzahlungsangebote für Patienten.Psychologische Wirkung: Patienten fühlen sich durch Abtretungserklärungen oder externe Mahnungen teils unpersönlich behandelt.
TeamentlastungAdministrative Freiheit; Fokus des Personals auf die Patientenbetreuung vor Ort und das Praxismanagement (QM, Termine).Erhöhter Abstimmungsaufwand bei Rückfragen des Dienstleisters; Disziplin bei der Zuarbeit (Dokumentationsqualität) zwingend erforderlich.
Vorteile und Nachteile einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle

Woran erkennt man eine gute Abrechnungsstelle für Zahnärzte?

Ein guter Abrechnungsdienstleister für das Gesundheitswesen ist mehr als ein Finanzdienstleister – er ergänzt das vorhandene Know How Ihrer Praxisverwaltung und schützt Ihren guten Ruf. Achten Sie bei der Auswahl auf Transparenz und Stabilität. Die institutionelle Stabilität des Partners ist heute entscheidend: Die Anzahl der BaFin-zugelassenen Factoring-Unternehmen sank im Jahr 2024 besonders stark um 7 Prozent auf nur noch 157 Institute – der geringste Stand seit 2008 (Quelle: Deutscher Factoring-Verband, 2024).

Transparente Kostenstruktur: Fokus auf den „Total Cost of Ownership“

Lassen Sie sich nicht von extrem niedrigen Factoring-Prozentsätzen blenden. Eine seriöse Kalkulation erfolgt ohne versteckte Fallstricke.

  • Vorsicht bei Lockangeboten: Ein Satz von 1,9 % kann durch Zusatzgebühren (Porto, Kontoführung, Bonitätsprüfung) teurer werden als ein Pauschalsatz von 2,5 %.
  • Checkliste Kosten: Prüfen Sie monatliche Grundgebühren, Schnittstellenkosten und Gebühren pro Einzelsatz.

Verlangen Sie eine Gesamtkostenbetrachtung (TCO). Nur so lassen sich Abrechnungsunternehmen objektiv vergleichen.

Akzeptanzquoten: Patientenschutz durch intelligente Algorithmen

Es gibt kaum etwas Unangenehmeres, als wenn ein langjähriger Stammpatient aufgrund eines starren Scoring-Systems abgelehnt wird. Das belastet das Vertrauensverhältnis nachhaltig.

  • Der Benchmark: Eine Akzeptanzquote von über 98 % sollte der Standard sein.
  • Manuelle Revision: Erstklassige Abrechnungsstellen lehnen nicht automatisiert ab. Sie bieten eine manuelle Nachprüfung bei Grenzfällen an, bevor ein „Nein“ an den Patienten geht.
  • Differenziertes Scoring: Nutzen Sie Anbieter, die moderne, differenzierte Prüfalgorithmen statt starrer Kriterien verwenden.

Aktives Erstattungsmanagement: Support bei PKV-Kürzungen

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Honorare zunehmend mit standardisierten Textbausteinen. Ein exzellenter Abrechnungsservice lässt weder Sie noch Ihre Patienten mit diesen Rechtfertigungsschreiben allein.

  • Echter Mehrwert: Das externe Abrechnungsbüro bietet einen dedizierten Support, der Patienten hilft, berechtigte Ansprüche gegenüber Versicherern durchzusetzen.
  • Entlastung für die ZMV: Die zeitintensive Korrespondenz mit Versicherern wird minimiert.
  • Patientenzufriedenheit: Wenn der Dienstleister als lösungsorientierter Partner auftritt, steigt die Loyalität Ihrer Patienten – trotz externer Rechnungsstellung.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die externe Abrechnung eine echte Entlastung wird, muss die Technik im Hintergrund „unsichtbar“ und fehlerfrei funktionieren. Ein manuelles Exportieren von Dateien ist nicht mehr zeitgemäß – setzen Sie auf eine nahtlose Integration.

PVS-Integration: „Plug & Play“ statt Bastellösung

Ihre Zahnarztsoftware ist die Kommandozentrale. Die Anbindung an das externe Abrechnungszentrum muss hier nahtlos ineinandergreifen.

  • Das Must-have: Eine zertifizierte, bidirektionale Schnittstelle. Das bedeutet: Daten fließen nicht nur zum Dienstleister, sondern Status-Informationen (z. B. „Rechnung angekauft“) fließen automatisch in Ihre Patientenakte zurück.
  • Effizienz-Check: Der Datentransfer muss mit wenigen Klicks direkt aus dem Abrechnungsmodul erfolgen. Manuelle „Export-Import-Workflows“ sind fehleranfällig und kosten wertvolle MFA-Arbeitszeit.

Datensicherheit: Höchster Schutz für sensible Gesundheitsdaten

Die Übermittlung von Patientendaten unterliegt gemäß Art. 9 DSGVO strengsten Anforderungen. Hier gibt es keinen Spielraum für Kompromisse.

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Die Datenübertragung muss via TLS/SSL gesichert sein, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
  • Serverstandort Deutschland: Achten Sie auf zertifizierte Rechenzentren im Inland. Das bietet Ihnen rechtliche Sicherheit im Rahmen der deutschen Rechtsprechung.
  • AV-Vertrag: Ein professioneller Abrechnungsdienstleister stellt Ihnen proaktiv einen rechtssicheren Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) bereit.

Das digitale Dashboard: Ihr wirtschaftliches Cockpit

Ein modernes Online-Portal für den Behandler ist heute Standard. Es fungiert als Ihr externes Controlling-Tool und bietet Transparenz in Echtzeit.

Die wichtigsten Funktionen für Praxisinhaber:

  • Live-Monitoring: Wer hat gezahlt? Welche Posten befinden sich aktuell im Mahnwesen?
  • Liquiditäts-Vorschau: Sehen Sie tagesgenau, wann welche Honorarauszahlungen auf Ihrem Praxiskonto eingehen.
  • Controlling-Tools: Analysieren Sie auf Knopfdruck wichtige Kennzahlen wie Abrechnungsfrequenzen oder Ablehnungsquoten.

Tipp: Lassen Sie sich im Vorfeld eine Live-Demo des Dashboards zeigen. Die Benutzeroberfläche sollte so intuitiv sein, dass Sie Ihre Außenstände in weniger als 60 Sekunden voll im Blick haben. 

Change Management: So gelingt der Wechsel zur externen Abrechnung

Eine Neueinführung oder ein Dienstleisterwechsel ist ein strategisches Projekt. Ein strukturierter Implementierungsplan stellt sicher, dass weder Ihr Cashflow unterbrochen wird noch Ihre Patienten irritiert reagieren.

  1. Strategisches Onboarding & Vertragskontrolle
    1. Bevor Sie den Prozess starten, ist eine gezielte Analyse Ihrer aktuellen Vertragslandschaft essenziell, um Reibungsverluste zu vermeiden:
      1. Lückenlose Übergabe: Prüfen Sie, ob der neue Dienstleister bestehende Außenstände (Altforderungen) übernimmt oder nur das Neugeschäft ankauft.
      2. Vermeidung von Doppelgebühren: Stimmen Sie Kündigungsfristen und Starttermine präzise ab.
      3. Benchmark-Check: Nutzen Sie eine Beispielkalkulation auf Basis Ihres Real-Umsatzes, um die tatsächliche Gebührenersparnis gegenüber dem Status quo zu verifizieren.
  2. Team-Akzeptanz: Die ZMV  als Key-User gewinnen
    1. Ihr Personal an der Rezeption ist der wichtigste Botschafter für das neue Abrechnungssystem. Wenn Ihre Mitarbeiter das Outsourcing als Entlastung statt als Kontrolle begreifen, sichern Sie den Erfolg:
      1. Vom „Buhmann“ zum Werkzeug: Vermitteln Sie Ihrem Team, dass der Abrechnungsservice kein Ersatz für die ZMV (Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in) ist, sondern ein Werkzeug, das Freiraum für qualifizierte Aufgaben (z. B. HKP-Erstellung und Patientenberatung) schafft.
      2. Souveräne Patientenkommunikation: Schulen Sie Ihr Team darin, die Vorteile (z. B. Ratenzahlungsoptionen) aktiv und positiv gegenüber dem Patienten zu vertreten.
      3. Effiziente Workflows: Die technische Schnittstelle muss zum „One-Click“-Standard werden. Ein kurzes Software-Training minimiert die Fehlerquote beim ersten Datenexport.
  3. Rechtssicherheit: Patienteneinwilligung & DSGVO
    1. Die Weitergabe von Behandlungsdaten ist der sensibelste Punkt. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) muss durch rechtssichere Prozesse ausgeschlossen werden:
      1. Kombinierte Einwilligungserklärungen: Nutzen Sie ausschließlich aktuelle Formulare, die sowohl die datenschutzrechtliche Einwilligung als auch die Entbindung von der Schweigepflicht rechtssicher abdecken.
      2. Transparenzgebot: Informieren Sie Ihre Patienten proaktiv über den Partner und den Umfang der übermittelten Daten (Leistungen, Befunde, Stammdaten).
      3. Standardisierter Aushang: Ein Hinweis in den Datenschutzbestimmungen Ihrer Zahnarztpraxis sowie ein diskreter Aushang im Wartezimmer gehören heute zur Best Practice.

FAQ

Was kostet die externe Abrechnung für Zahnärzte?

Die Kosten für externe Abrechnungsservices bei Zahnärzten liegen üblicherweise zwischen 2 % und 5 % der Forderungssumme (Factoring). Zusätzlich können monatliche Grundgebühren zwischen 20 € und 100 € sowie variable Transaktionskosten für Porto und Bonitätsprüfungen anfallen. Alternativ werden Stundensätze von 100 € bis 125 € oder Pauschalen pro Rechnung berechnet. Die Preise variieren je nach Praxisgröße und Privatanteil. Zahnarztpraxen sparen dadurch Verwaltungskosten und steigern ihren Umsatz durch professionelle Potenzialausschöpfung.

Kann ich einzelne Patienten von der Abrechnung über den Dienstleister ausschließen?

Ja, bei den meisten Abrechnungsunternehmen können Sie einzelne Patienten über die selektive Abrechnung ausschließen. Dies ist besonders sinnvoll für Familienmitglieder, befreundete Kollegen oder Barzahler. Durch den gezielten Ausschluss behalten Sie die volle Souveränität über sensible Patientenbeziehungen und sparen unnötige Factoring-Gebühren in Fällen, in denen kein Ausfallrisiko oder Vorfinanzierungsbedarf besteht.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung des Honorars nach Datentransfer?

Die Auszahlung des Honorars erfolgt beim Factoring standardmäßig innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Datentransfer. Viele Anbieter bieten zudem eine Express-Auszahlung am selben Tag oder flexible Auszahlungsziele wie 7 oder 30 Tage an. Wichtig ist der Vergleich: Während moderne Dienstleister oft 100 % sofort ausschütten, behalten einige Anbieter einen Teilbetrag (Sicherungseinbehalt) bis zur endgültigen Zahlung durch den Patienten ein.

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?

Der Hauptunterschied zwischen echtem und unechtem Factoring liegt in der Übernahme des Ausfallrisikos (Delkredere). Beim echten Factoring übernimmt der externe Abrechnungsservice das Risiko; zahlt der Patient nicht, behält der Zahnarzt sein Honorar. Beim unechten Factoring verbleibt das Risiko beim Praxisinhaber. Bleibt die Zahlung aus, fordert die Abrechnungsstelle das vorfinanzierte Geld vom Zahnarzt zurück.

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