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Alles Wichtige im Überblick
- Die Praxiswebsite fungiert als zentrales Werkzeug für Patientensteuerung und Prozessautomatisierung, da 64% der Patienten Termine online buchen und 91% das Internet als primäre Gesundheitsquelle nutzen.
- Finanzielle Aufwände variieren zwischen 0 € für Baukastensysteme zzgl. laufende Kosten bei bis zu 80 Stunden Eigenleistung und 4.000 € bis 15.000 € für Spezialagenturen, die Branchen-Know-how sowie Rechtssicherheit inkludieren.
- Regulatorische Konformität erfordert die Einhaltung der Impressumspflicht nach § 5 DDG, strenger DSGVO-Vorgaben für Gesundheitsdaten sowie der Barrierefreiheit gemäß § 1 Abs. 3 BFSG ab Juni 2025.
- Technische Sichtbarkeit wird durch optimierte Core Web Vitals und die synergetische Verknüpfung der Praxishomepage mit einem vollständig gepflegten Google Business Profile sichergestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wir verwenden die Begriffe Praxiswebsite, Praxishomepage und Praxiswebseite synonym für Ihren gesamten Internetauftritt. Auch wenn Fachleute differenzieren – die Homepage ist eigentlich nur die Startseite und eine Webseite nur eine Einzelseite – nutzen wir diese Bezeichnungen im Folgenden gleichbedeutend.
Was eine Praxiswebsite heute leisten muss
Die moderne Praxiswebsite hat das Stadium der reinen digitalen Visitenkarte längst verlassen. In einem kompetitiven Marktumfeld und unter steigendem Kostendruck fungiert sie als zentrales Werkzeug für die Patientensteuerung und Patientenakquise.
Digitale Prozessoptimierung: Entlastung für das Team
Eine intelligente Praxis-Homepage fungiert als „digitaler Empfang“, der Standardprozesse asynchron löst und den Telefon-Flaschenhals eliminiert:
- Smartes Terminmanagement: Die nahtlose Integration von Systemen wie Doctolib oder jameda ist heute Standard. Das Ziel: Telefonvolumen senken, No-Show-Raten durch automatisierten Recall-Service (Terminerinnerung) minimieren.
- Asynchrone Kommunikation: Verschlüsselte Formulare für Rezeptbestellungen und Befundanforderungen entzerren Stoßzeiten und erlauben eine strukturierte Bearbeitung im Backoffice.
- Digitaler Self-Service: Das Bereitstellen von Online-Anamnesebögen und Unterlagen zur digitalen Patientenaufklärung verkürzt die Verweildauer im Wartezimmer und digitalisiert den Workflow, bevor der Patient die Arztpraxis betritt.
Patient Experience: Was Ihre Patienten wirklich erwarten
Die Erwartungshaltung hat sich radikal gewandelt. Patienten fordern eine „Seamless Experience“:
- Die 30-Sekunden-Regel: Informationen zu Erreichbarkeit und Terminen müssen sofort auffindbar sein.
- Verfügbarkeit 24/7: Laut Bitkom (12/2025) buchen bereits 64 % der Deutschen ihre Termine online – ein massiver Anstieg gegenüber 2023 (36 %). Neben Plattformen ist für jeden vierten Patienten die eigene Praxishomepage die erste Anlaufstelle für die Buchung.
- Unabhängigkeit: 84 % der Patienten setzen voraus, Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren zu können.
Wer den Online-Terminkalender verweigert, ignoriert die Bedürfnisse von über 80 % seiner Patientinnen und Patienten und verschenkt wertvolle Ressourcen in der Personalplanung.
„Dr. Google“ vs. Ärztliche Expertise: Die Praxiswebsite als medizinischer Anker
In einer Ära, in der laut forsa-Umfrage (01/2026) 91 % der Bürger das Internet als primäre Quelle für Gesundheitsfragen nutzen, muss Ihre Praxis-Website die Rolle des kuratierenden Experten übernehmen. Ein professionelles Webdesign für Ärzte ist dabei entscheidend, um medizinische Expertise seriös zu vermitteln und das notwendige Vertrauen bei Ratsuchenden bereits beim ersten Seitenaufruf aufzubauen. Die Tendenz zur Selbstdiagnose – insbesondere bei den 16- bis 34-Jährigen (20 %) – birgt signifikante Risiken für die Patientenführung.
Die Gefahr der „Cyberchondrie“ (Morbus Google): Ungefilterte Informationen führen bei 15 % der Nutzer zu massiver Verunsicherung. Die Fehlinterpretation von unspezifischen Symptomen als schwere Pathologien wirkt als „Brandbeschleuniger“ für Angststörungen. Dies führt oft dazu, dass Patienten notwendige Arztbesuche aus Scham oder Angst meiden.
Durch die Bereitstellung von hochwertigem Experten-Content auf Ihrer Praxis-Website wirken Sie der Cyberchondrie aktiv entgegen. Sie bieten verifizierte Informationen, die Patienten deeskalieren und zur richtigen Zeit in Ihre Praxis leiten. Das verbessert nicht nur die „Health Literacy“ (Gesundheitskompetenz), sondern zahlt massiv auf Ihr auf Ihr Konto bei den relevanten Suchmaschinen ein.
Welche Pflichtangaben sind rechtlich zwingend?
Fehlende Pflichtangaben führen in der Medizin häufig zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Impressumspflicht nach § 5 DDG
Die rechtlichen Anforderungen an das Impressum einer Arzt-Website ergeben sich primär aus § 5 DDG (vormals § 5 TMG). Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden .
Für die ärztliche Berufsausübung gelten folgende Pflichtinhalte:
- Allgemeine Identitäts- und Kontaktdaten
- Name und Anschrift der Niederlassung (bei juristischen Personen wie einer MVZ-GmbH zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte).
- Kommunikation: Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation, einschließlich der E-Mail-Adresse.
- Hinweis: Die Bereitstellung eines Kontaktformulars entbindet nicht von der Pflicht zur Angabe einer funktionierenden E-Mail-Adresse (Quelle: LG Düsseldorf, Az. 12 O 219/22).
- Registerdaten: Angabe des Handelsregisters, Partnerschaftsregisters sowie die dazugehörige Registernummer, sofern eingetragen.
- Identifikationsnummern: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
- Berufsrechtliche Transparenz
- Kammer: Name und Anschrift der zuständigen Landesärztekammer.
- Gesetzliche Berufsbezeichnung: Z. B. „Arzt“, „Fachärztin für Orthopädie“.
- Verleihungsstaat: Z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
- Regelwerk: Bezeichnung der Berufsordnung und des Heilberufegesetzes des Bundeslandes.
- Wichtig: Sie müssen angeben, wie diese zugänglich sind (effizientester Weg: Direktlink auf die entsprechende Unterseite der Landesärztekammer).
- Aufsichtsbehörden
- Approbationsbehörde: Die Behörde, die die Approbation erteilt hat (oft Landesamt für Gesundheit/Soziales).
- KV-Zugehörigkeit: Bei Vertragsärzten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (mit Anschrift).
Zusatzhinweis für Gesellschaften in Abwicklung: Befindet sich eine Arztpraxis-GmbH in Liquidation, muss dies explizit im Impressum angegeben werden.
Datenschutz (DSGVO & TTDSG)
Da Arztpraxen besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeiten, sind die Datenschutz-Anforderungen verschärft:
- Verschlüsselung: Eine SSL-Zertifikat/TLS-Verschlüsselung ist bei Kontaktformularen zwingend.
- Consent-Management & Cookie-Banner (§ 25 TDDDG)
- Mit Inkrafttreten des TDDDG (ehemals TTDSG) ist die Rechtslage für das Setzen von Cookies und das Auslesen von Informationen vom Endgerät des Patienten verschärft worden.
- Zustimmungspflicht (Opt-in): Für alle technisch nicht notwendigen Dienste (Google Analytics 4, Marketing-Pixel, eingebundene Google Maps zur Anfahrt) ist eine explizite, informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich, bevor das Skript geladen wird (Cookie-Banner).
- Haftung: Verstöße können Bußgelder nach Art. 83 DSGVO nach sich ziehen.
Die Datenschutzerklärung ist die zentrale Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie muss in präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form vorliegen.
Essenzielle Bestandteile für die Datenschutzerklärung einer Praxiswebsite:
- Verantwortlicher: Name des Praxisinhabers bzw. der BAG/MVZ.
- Datenschutzbeauftragter (DSB): Kontaktdaten des DSB (sofern die Praxis zur Bestellung verpflichtet ist, i. d. R. ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, oder bei besonderer Risikofolgenabschätzung).
- Zweck und Rechtsgrundlage: Explizite Nennung der Behandlungsvertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1b) und der Gesundheitsvorsorge (Art. 9 Abs. 2h).
- Speicherdauer: Hinweis auf Speicherdauer von personenbezogenen Daten.
- Betroffenenrechte: Aufklärung über Auskunft, Löschung, Berichtigung und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Berufsrechtliche Grenzen (Heilmittelwerbegesetz)
Praxismarketing im Gesundheitswesen erfordert rechtliche Präzision. Das Heilmittelwerbegesetz schützt Patienten vor irreführender Werbung und verpflichtet Praxisinhaber zu sachlicher, überprüfbarer und transparenter Darstellung ihrer Leistungen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden – informieren Sie sich daher vorab über die wichtigsten rechtlichen No-Gos und verbotene Maßnahmen in der Praxiswerbung.
Das HWG reguliert die Werbung für Heilbehandlungen strikt:
- § 11 HWG: Untersagt Vorher-Nachher-Darstellungen bei operativen Eingriffen sowie die Verwendung von Patienten-Testimonials in werblicher Absicht.
- Erfolgsversprechen: Aussagen über Erfolgsquoten sind nach § 3 HWG irreführend, wenn sie nicht wissenschaftlich fundiert belegbar sind.
Welche Umsetzungswege gibt es – und was kosten sie?
| Merkmal | Baukastensystem (z. B. Jimdo, Wix, WordPress mit Theme) | Allgemeine Webagentur | Spezialagentur Heilberufe |
| Einmalkosten | 0–1.500 € | 3.000–12.000 € | 4.000–15.000 € |
| Laufende Kosten/Jahr | 100–500 € | 500–3.000 € | 600–2.400 € |
| DSGVO-Konformität | Eigenverantwortung | Je nach Leistungspaket | Meist inkludiert |
| HWG/MBO-Ä-Kenntnis | Keine | Gering bis mittel | Hoch |
| Zeiteinsatz | Hoch | Mittel | Gering |
| Webdesign-Individualisierung | Begrenzt | Hoch | Mittel bis hoch |
| Technische Wartung | Eigenverantwortung | Je nach Vertrag | Meist inkludiert |
| Geeignet für | Kleinstpraxis, Budget <2.000 € | Wachstumsorientierte Praxis | Praxen mit hohem Rechts- und Reputationsanspruch |
Das Baukastensystem: Maximale Autonomie bei hohem Eigenrisiko
Systeme wie Wix, Jimdo oder vorkonfigurierte WordPress-Themes bieten einen niederschwelligen Einstieg. Die primäre Last liegt hier bei der ärztlichen Leitung: Sie fungieren de facto als Projektmanager, Content-Creator und IT-Sicherheitsbeauftragter in Personalunion. Während die monetären Fixkosten minimal sind, ist die Opportunitätskostenrechnung durch den hohen Zeitaufwand oft negativ. Besonders kritisch: Die DSGVO-Konformität (Einbindung von Google Fonts, Cookie-Consent-Management, AV-Verträge) sowie die rechtssichere Gestaltung nach dem Heilmittelwerbegesetz liegen allein in Ihrer Verantwortung. Ein Fehler im Impressum führt hier unmittelbar zur persönlichen Haftung.
Die allgemeine Webagentur: Individuelles Webdesign ohne Branchenfokus
Allgemeine Agenturen liefern technisch hochwertige und ästhetisch individualisierte Lösungen. Der Fokus liegt auf der Markenbildung und dem User-Interface-Design. Der entscheidende Nachteil für Ärzte: Es fehlt oft das tiefgreifende Verständnis für die Spezifika des Gesundheitsmarktes. Fachbegriffe werden oft unpräzise verwendet, und die strategische Patientenführung (Patient Journey) folgt eher allgemeinen E-Commerce-Logiken als medizinischen Versorgungsrealitäten. Ohne explizite Zuarbeit der Praxis hinsichtlich der rechtlichen Leitplanken riskieren Sie hier eine optisch ansprechende, aber rechtlich vulnerable Praxis-Website, die bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) für relevante Indikationen oft hinter spezialisierten Wettbewerbern zurückbleibt.
Die Spezialagentur für Heilberufe: Risikominimierung durch Branchen-Know-how
Diese Option stellt das Optimum für Arztpraxen mit hohem Reputationsanspruch und Expansionszielen dar. Spezialisierte Praxismarketing-Agenturen integrieren medizinisches Fachwissen direkt in den Erstellungsprozess. Der Information Gain für den Patienten ist durch fachlich korrekten Content höher, was sich positiv auf das Google-Ranking (E-E-A-T-Kriterien) auswirkt. Ein wesentlicher Vorteil ist die „Compliance-Garantie“: Die Agentur kennt die Fallstricke der Berufsordnung und des HWG.
Laufende Betriebskosten (Schätzung)
Rechnen Sie mit monatlichen Fixkosten zwischen 50 € und 200 €. Dies deckt:
- Hosting & Domain: DSGVO-konforme Server in Deutschland (~15 €/Monat).
- Wartung: CMS-Updates (Content Management System, Beispiel: WordPress) zur Schließung von Sicherheitslücken.
- Lizenzen: Premium-Plugins für SEO oder Terminbuchung (z.B. Doctolib/Samedi ca. 50–200 €/Monat).
Achtung Kostenfalle Fotorechte: Stockfotos ohne explizite Lizenz für die gewerbliche Nutzung sind ein häufiger Abmahnungsgrund. Professionelle Praxisfotografie (ca. 500–1.500 €) ist die rechtssichere Alternative.
Welche technischen und inhaltlichen Anforderungen gelten?
Barrierefreiheit (BFSG ab 2025)
Im Rahmen der Digitalisierung der Arztpraxis gewinnt die barrierefreie Gestaltung der Online-Präsenz an juristischer Relevanz. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet private Dienstleister ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.
Ziel des Gesetzgebers ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – definiert als Personen mit langfristigen (≥ 6 Monate) körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen – zu gewährleisten.
Für die Kalkulation von Kosten und Aufwand ist entscheidend, ob die Praxiswebsite lediglich als Informationsmedium dient oder interaktive Dienstleistungen bereitstellt:
- Informative Websites: Websites mit ausschließlich informativem Inhalt ohne nutzerseitige Interaktionsmöglichkeit werden nach aktueller Einschätzung nicht vom BFSG erfasst.
- Interaktive Dienstleistungen: Angebote wie Online-Terminbuchungen oder Videosprechstunden fallen unter den Begriff der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 1 Abs. 3 BFSG und unterliegen damit der vollen Pflicht zur Barrierefreiheit.
Ein wesentlicher Faktor für die Kostenplanung kleinerer Arztpraxen ist die Befreiung von der Umsetzungspflicht für Kleinstunternehmen. Viele Einzelpraxen fallen unter diese Ausnahme:
| Kriterium | Schwellenwert für Befreiung |
| Mitarbeiterzahl | Weniger als 10 Beschäftigte |
| Wirtschaftliche Kennzahlen | Jahresumsatz ≤ 2 Mio. € ODER Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio. € |
Wichtiger Hinweis: Diese Ausnahme gemäß § 3 Abs. 3 BFSG gilt nur, soweit lediglich digitale Dienstleistungen angeboten werden. Gemeinschaftspraxen und MVZ sollten eine sorgfältige Prüfung der Mitarbeiterzahl (Vollzeitäquivalente) vornehmen, da bei Überschreitung der Schwellenwerte die Einhaltung der WCAG 2.1 AA-Standards (Kontrastverhältnis ≥ 4,5:1, Tastaturnavigierbarkeit, Alternativtexte) zwingend ist.
Um den finanziellen Aufwand für Bestandssysteme zu dämpfen, sieht das BFSG spezifische Übergangsfristen vor:
- Dienstleistungskontinuität: Dienstleistungen können bis zum 27. Juni 2030 weiterhin unter Einsatz von Produkten erbracht werden, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden.
- Hardware-Bestandsschutz: Vor dem Stichtag genutzte Selbstbedienungsterminals (z.B. Anmeldeterminals für die Arztpraxis) dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, jedoch maximal 15 Jahre nach Ingebrauchnahme, weiterbetrieben werden.
Mobile first: Um eine optimale Nutzererfahrung zu gewährleisten, müssen Praxis-Webseiten im Responsive Design gestaltet sein. Dies garantiert eine fehlerfreie Darstellung und Bedienung auf allen gängigen mobilen Endgeräten sowie Browsern wie Safari und Chrome.
Core Web Vitals (CVW) als Ranking-Faktor
| Metrik | Zielwert | Bedeutung |
| LCP (Largest Contentful Paint) | < 2,5 s | Ladezeit des Hauptinhalts |
| INP (Interaction to Next Paint) | < 200 ms | Reaktionszeit auf Klicks |
| CLS (Cumulative Layout Shift) | < 0,1 | Visuelle Stabilität beim Laden |
Schlecht optimierte Praxiswebsites mit großen, unkomprimierten Bildergalerien (häufig bei Theme-basierten Lösungen) überschreiten LCP-Zielwerte regelmäßig. Bildkompression (WebP-Format), Lazy Loading und ein CDN (Content Delivery Network) beheben die häufigsten Ursachen. Zusätzliche Tipps zur Optimierung finden sich oft in den Auswertungen spezialisierter Analyse-Tools für die Performance wie z. B. Pagespeed Insights.
Haftungsrisiko: Kein unmittelbares Haftungsrisiko, aber schlechte CWV können Ihre Position in den lokalen Suchergebnissen (Local Pack) verschlechtern– und damit Patientenzuläufe.
Konversionsrelevante Inhalte (empfohlen für Patientengewinnung)
- Leistungsspektrum mit kurzen, klaren Beschreibungen: Semantisch optimiert für Long-Tail-Suchanfragen (z. B. „Schlafapnoe Diagnostik [Ort]“)
- Teamseite mit Fotos und Kurzbiografien: Steigert Vertrauen und kann No-Show-Raten reduzieren. Wenn sich das Praxisteam online sympathisch und kompetent präsentiert, sinkt die Hemmschwelle für den ersten Besuch erheblich.
- Webdesign: Das Design sollte stimmig sein und neben dem Praxislogo auch ein klares Leistungsspektrum mit kurzen Beschreibungen enthalten, die semantisch für Long-Tail-Suchanfragen optimiert sind.
- Anfahrt mit eingebetteter Google Maps-Karte oder Alternativlösung sowie ÖPNV-Hinweis
- FAQ-Bereich: Reduziert telefonische Anfragen für Routinefragen.
- Online-Terminbuchung: Senkt Schwelle zur Erstkontaktaufnahme erheblich.
Lokales SEO: Wie wird die Praxiswebsite gefunden?
Google Business Profile als Pflicht-Ergänzung zur Website
Das Google Unternehmensprofil (Google Business Profile, GBP, ehemals Google My Business) ist der wichtigste SEO-Rankingfaktor für lokale Suchanfragen in Maps und dem Local Pack. Eine Praxis-Homepage ohne verknüpftes, vollständig ausgefülltes GBP verliert einen Großteil ihres lokalen Suchpotenzials.
Pflichtfelder im GBP:
- Korrekte Kategoriezuordnung (primär: „Arzt“, sekundär: spezifische Fachrichtung)
- NAP-Daten (Name, Address, Phone) identisch zur Arztpraxis-Website
- Sprechzeiten inkl. Ausnahmen (Feiertage, Urlaub)
- Praxisbeschreibung (max. 750 Zeichen; Keyword-Integration möglich)
- Mindestens 5 aktuelle Fotos (Außenansicht, Empfang, Behandlungsräume)
Tipp: Aktivieren Sie die Beantwortung von Patientenfragen (Q&A-Funktion) im GBP und antworten Sie auf alle Bewertungen – sowohl positive als auch negative. Das verbessert das Engagement-Signal und zeigt Patientenorientierung.
On-Page-Faktoren: NAP-Konsistenz, Standortseiten, strukturierte Daten
NAP-Konsistenz (Name, Adresse, Telefonnummer) ist die Grundlage für lokales SEO: Abweichungen zwischen Praxis-Website, GBP, Jameda, DocCheck und anderen Verzeichnissen signalisieren Suchmaschinen Datenunzuverlässigkeit und senken das lokale Ranking.
Strukturierte Daten nach Schema.org: Die Auszeichnung Ihrer Arztpraxis mit dem Schema `MedicalOrganization` (Untertyp: `Physician` oder `MedicalClinic`) ermöglicht Rich Snippets in den Suchergebnissen. Relevante Properties:
Standortseiten sind relevant für Praxen mit mehreren Standorten oder bei Gemeinschaftspraxen: Jeder Standort benötigt eine eigene URL mit eigenem Schema-Markup und individuellen Inhalten.
Jameda, Doctolib & Co.: Verhältnis zu eigener Praxis-Homepage:
- Arztbewertungsportale wie Jameda, Doctolib, Sanego oder Google selbst ranken für viele Arztsuchen auf den ersten Positionen – und das werden sie auf absehbare Zeit bleiben. Die richtige Strategie ist Komplementarität, nicht Konkurrenz:
- Jameda: Pflegen Sie Ihr Basisprofil auch ohne Premium-Abonnement. Ein vollständiges Profil mit korrekter Fachrichtung und Sprechzeiten verbessert Ihre Auffindbarkeit.
- Doctolib/Samedi: Terminbuchungssysteme mit eigener Portalfunktion generieren Patientenkontakte unabhängig von Ihrer Praxis-Website. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem jeweiligen Anbieter ist Pflicht.
- Eigene Internetpräsenz als Anker: Nur die eigene Praxis-Website gibt Ihnen vollständige Kontrolle über Inhalte, Datenschutz und Patientenkommunikation. Externe Profile sollten immer auf die eigene Website verweisen (Backlink-Potenzial) und als sekundäre Kanäle behandelt werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Praxiswebsite
Was kostet eine professionelle Praxiswebsite bei einer Fachagentur für Heilberufe?
Professionelle Agenturen mit Spezialisierung auf Heilberufe berechnen für eine vollständige Praxiswebsite (5–10 Unterseiten, DSGVO-Konformität, responsives Design, GBP-Einrichtung) zwischen 2.500 und 10.000 € netto als Einmalkosten. Hinzu kommen laufende Kosten für Hosting, Wartung und Inhaltsaktualisierungen von typischerweise 1.200–2.400 €/Jahr. Systeme mit integrierter Online-Terminbuchung liegen 20–30 % höher.
Brauche ich als Arzt überhaupt eine eigene Website oder reicht ein Jameda-Profil?
Ein Jameda-Profil ist kein Ersatz für eine eigene Praxiswebsite. Portale kontrollieren Präsentationsformat, Datenschutzpolitik und Rankings nach eigenen Algorithmen. Eine eigene Website ist die einzige Plattform, auf der Sie vollständige inhaltliche, rechtliche und technische Kontrolle behalten. Darüber hinaus setzt Google bei der lokalen Suche zunehmend Signale von der eigenen Praxis-Website voraus, um die Autorität eines GBP-Eintrags zu untermauern.
Wie viel Eigenleistung ist für den Arzt nötig?
Auch bei vollständiger Agenturbeauftragung verbleiben unvermeidliche Eigenleistungen: Bereitstellung von Praxisfotos, Formulierung der Praxisphilosophie, Freigabe von Textentwürfen und rechtliche Prüfung des Impressums. Realistisch sind 8–15 Stunden initialer Eigenaufwand. Bei Baukastenlösungen erhöht sich dieser auf 40–80 Stunden für Erstellung und Erstbefüllung.
Wie lange dauert es von der ersten Idee bis zur fertigen Praxis-Homepage?
Bei einer Spezialagentur: 6–12 Wochen (Briefing, Konzept, Design, Texterstellung, technische Umsetzung, rechtliche Prüfung, Freigabe). Bei einer allgemeinen Agentur: 4–8 Wochen. Wer hingegen mit einem Baukasten-System und Eigenleistung eine Website erstellen möchte, sollte 2–6 Wochen einplanen, abhängig von der verfügbaren Zeit.
Welche DSGVO-Fallstricke gibt es speziell bei Arztpraxis-Websites?
Die drei häufigsten DSGVO-Probleme bei Arztpraxis-Websites: erstens Google-Dienste ohne DSGVO-konforme Einbindung (Google Fonts, Google Maps, reCAPTCHA), die IP-Adressen automatisch an US-Server übermitteln; zweitens fehlende oder unvollständige Auftragsverarbeitungsverträge mit Hosting-Anbietern und Terminbuchungssystemen; drittens Kontaktformulare, die Gesundheitsdaten ohne explizite Einwilligung nach Art. 9 DSGVO verarbeiten.
Gehört die Praxis-Website nach der Erstellung rechtlich mir oder der Agentur?
Das Urheberrecht an den erstellten Texten, Grafiken und dem Code liegt grundsätzlich beim Ersteller (hier: der Agentur), sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde. Ohne explizite vertragliche Rechteübertragung (Nutzungsrechte nach §§ 31 ff. UrhG) erhalten Sie lediglich ein Nutzungsrecht, das im Falle einer Kündigung des Vertrags eingeschränkt sein kann.
Um diesen kritischen rechtlichen Schritt abzusichern, sollten Sie schriftlich die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte, die Herausgabe aller Quelldateien (Texte, Bilder, Datenbankexporte) und den Zugriff auf das Content Management System bei Vertragsende vereinbaren.
