Förderung Arztpraxis: So sichern Sie sich die besten Zuschüsse

Darum vertrauen +1.400 Ärzte im Monat auf Medizinio

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Wir wählen aus +500 Anbietern die besten für Sie aus

Unsere Erfahrung: Vergleichen lohnt sich!

Warum ist die Förderung von Arztpraxen wichtig?

Die Förderung von Arztpraxen dient in erster Linie dazu, den Zugang zu einer modernen Gesundheitsversorgung zu sichern. 

Besonders im ländlichen Raum stehen viele Arztpraxen vor der Herausforderung, eine adäquate Versorgung sicherzustellen, während gleichzeitig die technischen und infrastrukturellen Anforderungen steigen. Förderprogramme können helfen, die Attraktivität der Niederlassung zu steigern, die Modernisierung der Praxis voranzutreiben und die „digitale Praxis“ möglich zu machen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für Arztpraxen stehen vielfältige Förderprogramme auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und EU-Ebene zur Verfügung. Fördermittel sind finanzielle Unterstützungen, die von Regierungen, staatlichen Stellen, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen oder anderen Institutionen bereitgestellt werden, um bestimmte Projekte oder Vorhaben zu fördern. Sie können in verschiedenen Formen gewährt werden:

  • Zuschüsse: Diese sind nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendungen, die beispielsweise für die Anschaffung von Medizintechnik oder zur Modernisierung der Praxisräume bereitgestellt werden.
  • Darlehen: Fördermittel in Form zinsgünstiger oder zinsloser Kredite, wie sie von der KfW angeboten werden, unterstützen Praxisübernahmen oder -gründungen und erleichtern Investitionen durch flexible Rückzahlungsbedingungen.
  • Sachleistungen: In manchen Fällen können Fördermittel auch in Form von Sachleistungen bereitgestellt werden, etwa durch die verbilligte Bereitstellung von Technologie oder Ressourcen zur Unterstützung der Digitalisierung.
  • Beteiligungen: Auch wenn Beteiligungen keine klassischen Fördermittel sind, können sie zur Finanzierung einer Arztpraxis beitragen. Dabei handelt es sich um Kapitalbeteiligungen durch Investoren, die eine Praxis finanziell unterstützen und im Gegenzug Anteile am wirtschaftlichen Erfolg erhalten.
  • Bürgschaften: Bürgschaften stellen ebenfalls keine direkte Förderung dar, sondern dienen der Absicherung von Krediten. Gerade für Ärzte, die eine Praxisübernahme oder Praxisgründung planen, können Bürgschaften hilfreich sein, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen und günstigere Darlehenskonditionen zu erhalten.

Neben der klassischen Investitionsförderung gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für Ärzte. BItte haben Sie Verständnis dafür, dass hier nicht jedes einzelne Förderprogramm gelistet werden kann:

Holzbuchstaben mit dem Wort 'Kredit' auf Euro-Geldscheinen – Symbol für Praxiskredit
Angebote für Praxisgründung
Kostenlos
Markenhersteller
Beratung
SSL-Datenschutz – Ihre Daten sind sicher
Förderung für Arztpraxen: Handshake vor Münzstapeln als Symbol für finanzielle Unterstützung und Wachstum

Beratungsförderung

  • INQA-Coaching: Unterstützt KMU bei der digitalen Transformation, Fachkräftesicherung und Entwicklung einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur. Gefördert werden dreistufige Beratungsprozesse, die Veränderungsbedarfe identifizieren, praktische Maßnahmen entwickeln und eine Evaluierung beinhalten. Fokus liegt auf agiler Beratung und Einbindung der Belegschaft.
  • Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden bis zu fünf Beratungen innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis Ende 2026), jedoch maximal zwei pro Jahr. Die Beratung umfasst Themen wie wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragestellungen und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie den Europäischen Sozialfonds Plus unterstützt. 

Digitalisierungsförderung

KfW-Förderkredite für Innovation und Digitalisierung
Bund
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Förderung für ländliche Regionen

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Energieeffizienz und Umweltförderung

Die KfW-Förderprodukte für Energie und Umwelt umfassen Kredite und Zuschüsse zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen in Bau, Sanierung, Mobilität, Energieeffizienz und Umweltschutz.

  • Neubau und Sanierung: Kredite bis zu 10 Mio. Euro für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen von Nichtwohngebäuden, inklusive Tilgungszuschüssen.
  • Klimaschutz: Finanzierung klimafreundlicher Maßnahmen bis 25 Mio. Euro, auch für nachhaltige Transformationen unter Risikoteilung.
  • Mobilität: Kredite für grüne Verkehrsinvestitionen, bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Energieeffizienz: Förderung hocheffizienter Technologien und Produktionsmodernisierung, bis zu 60 % Tilgungszuschuss.
  • Erneuerbare Energien und Umwelt: Kredite für Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen und innovative Umweltschutzprojekte.
  • Nachhaltiges Leasing: Refinanzierung klimafreundlicher Leasingprojekte für KMU.

Weiterbildungsförderung

Die ärztliche Weiterbildungsförderung in Deutschland unterstützt die ambulante Versorgung durch finanzielle und strukturelle Maßnahmen, um die ärztliche Versorgung, insbesondere in der Allgemeinmedizin und weiteren bedarfsorientierten Fachgebieten, zu sichern. Die Förderung erfolgt durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), Krankenkassen und weitere Organisationen und basiert auf bundesweiten Standards, die durch den KBV, den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft festgelegt wurden.

  • Finanzielle Förderung: Der monatliche Zuschuss für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte beträgt aktuell 5.400 € pro Vollzeitstelle im ambulanten Bereich. In unterversorgten Regionen gibt es zusätzliche Zuschläge von 250 bis 500 €. Die Förderung wird je zur Hälfte von KVen und Krankenkassen getragen und als Gehaltszuschuss an den Praxisinhaber ausgezahlt.
  • Geförderte Fachrichtungen: Neben der Allgemeinmedizin (mindestens 7.500 Stellen) wird die Weiterbildung in spezifischen Fachbereichen gefördert, die je nach regionalem Bedarf ausgewählt werden. Dazu zählen u.a. Kinder- und Jugendmedizin, Augenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie. Seit 2019 gibt es mindestens 250 Förderstellen speziell für Kinder- und Jugendärzte.
  • Strukturelle Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Koordinierungsstellen und Kompetenzzentren, die häufig an Universitäten angesiedelt sind, unterstützen die Organisation der Weiterbildung durch didaktische und fachliche Angebote sowie Mentoring. Seit 2017 haben sich diese Kompetenzzentren weiter etabliert und sind in 15 KV-Bezirken tätig.

Für Interessierte bietet die KBV bzw. die regionalen KVen und Koordinierungsstellen umfassende Beratung und Hilfestellung zur Nutzung der Förderprogramme. 

Holzbuchstaben mit dem Wort 'Kredit' auf Euro-Geldscheinen – Symbol für Praxiskredit
Angebote für Praxisgründung
Kostenlos
Markenhersteller
Beratung
SSL-Datenschutz – Ihre Daten sind sicher
Förderung für Arztpraxen: Handshake vor Münzstapeln als Symbol für finanzielle Unterstützung und Wachstum

KfW-Kredit für Praxisübernahme oder Praxisgründung

Die KfW bietet spezielle Kredite für Praxisgründungen und Praxisübernahmen an. Besonders hervorzuheben sind:

  • ERP-Gründerkredit StartGeld:
    • Bis zu 125.000 € für Gründungsvorhaben
    • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
    • Unterstützung für Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
    • Leichterer Kreditzugang: KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos
    • kein Eigenkapital erforderlich
  • ERP-Förderkredit KMU:
    • Für größere Praxen
    • Kredite bis zu 25 Mio. € möglich
    • Bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
    • Leichterer Kreditzugang: KfW übernimmt 50 % des Risikos
    • Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten

Barrierefreie Praxis

Eine barrierefreie Arztpraxis ermöglicht den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen für alle Patientengruppen, einschließlich Menschen mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, älteren Menschen und Personen mit temporären Mobilitätseinschränkungen. Für viele Arztpraxen stellt der Umbau zur Barrierefreiheit eine bedeutende Investition dar. Daher bieten verschiedene öffentliche Förderprogramme Anreize, um Arztpraxen zu helfen, die notwendigen Anpassungen umzusetzen und eine umfassendere Patientenversorgung sicherzustellen.

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau von medizinischen Einrichtungen. Diese Programme variieren je nach Bundesland und können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, Planungsleistungen oder spezielle technische Hilfsmittel umfassen. Informationen über länderspezifische Förderprogramme sind in der Regel bei den zuständigen Landesförderinstituten erhältlich.

Beispiel: Niedersachsen investiert 800.000 € in die Barrierefreiheit ländlicher Hausarztpraxen. Ziel ist, durch höhenverstellbare Möbel, behindertengerechte Zugänge und barrierefreie Kommunikation den Zugang für Menschen mit Behinderungen und ältere Personen zu verbessern und die Attraktivität ländlicher Arztpraxen zu steigern. Das Förderprogramm für bestehende Praxen in kleineren Gemeinden wird durch die Kassenärztliche Vereinigung abgewickelt und von Vertretern des Gesundheitswesens als wichtiger Schritt zur Inklusion begrüßt.

Ab Januar 2024 fördert Schleswig-Holstein die Barrierefreiheit in Arztpraxen: Haus- und frauenärztliche Praxen können bis zu 40.000 € für barrierefreie Websites oder Apps beantragen, während bauliche Maßnahmen wie Rampen und Leitsysteme mit bis zu 300.000 € unterstützt werden. Ein Eigenanteil von 30 % ist erforderlich, und Anträge können vom 2. Januar bis 1. April 2024 online eingereicht werden.

Allerdings sieht die Bundesregierung kein Bedürfnis für ein spezielles Förderprogramm zur Barrierefreiheit in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen. Ein solches Programm, beispielsweise durch KfW-Mittel, ist laut einer Antwort auf eine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion nicht erforderlich. Die KfW verweist darauf, dass bestehende KfW-/ERP-Förderkredite bereits Investitionen zur Barrierereduzierung in Praxen, Betrieben und Kanzleien unterstützen können.

Nicht nur Arztpraxen selbst, sondern auch deren Praxiswebsites können barrierefrei gestaltet und gefördert werden. In der Vergangenheit war das z. B. in Schleswig-Holstein der Fall. Behalten Sie das also im Hinterkopf und achten Sie auf entsprechende Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Förderungen

Um als Arzt Förderprodukte in Anspruch nehmen zu können, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die je nach spezifischem Förderprogramm und Förderziel erfüllt sein müssen. Dazu gehören üblicherweise folgende Anforderungen:

  • Vorhabenbeschreibung: In vielen Fällen muss ein Förderantrag eine genaue Planung des Vorhabens umfassen. Diese Planung könnte das Projekt insgesamt beschreiben und die Art und Anzahl etwaiger Qualifizierungsmaßnahmen erläutern. Häufig wird auch ein Überblick über den aktuellen Stand in der Praxis und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, erwartet.
  • Betriebsstätte in Deutschland: Häufig ist Voraussetzung, dass eine Arzt-Niederlassung in Deutschland besteht, die als Standort für das geplante Projekt genutzt wird.
  • Anforderungen an Standort und Spezialisierung: Spezifische Förderprogramme könnten auf bestimmte Regionen und Fachrichtungen ausgerichtet sein, z. B. für Ärzte in ländlichen Regionen oder Fachrichtungen wie Allgemeinmedizin, Pädiatrie oder Augenheilkunde. Die ärztliche Tätigkeit müsste dann entsprechend der regionalen Bedarfsplanung erfolgen und könnte eine langfristige Verpflichtung zur Tätigkeit an diesem Standort umfassen.
  • Projektbeginn und -dauer: Üblicherweise darf das Projekt erst nach der Förderbewilligung starten (“Spatenstich-Prinzip”) und sollte innerhalb eines festgelegten Zeitraums abgeschlossen sein.
  • Nachweisführung und Rechenschaftspflicht: In vielen Förderprogrammen ist es erforderlich, die Verwendung der Mittel zu dokumentieren und gegebenenfalls nachzuweisen.
  • Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit des Vorhabens: In der Regel muss die Förderwürdigkeit des Vorhabens nachgewiesen werden, manchmal auch durch eine unabhängige Stelle oder zertifizierte Berater. Es kann erforderlich sein, dass die Bestätigung der Förderwürdigkeit unabhängig vom durchführenden Beratungsunternehmen erfolgt.
  • Bonitätsprüfung: Viele Förderprogramme sind an Praxiskredite gekoppelt, weshalb eine Bonitätsprüfung erforderlich ist. Vorangehende Bonitätsprobleme können die Bewilligung der Förderung gefährden. Daher ist es wichtig, alle notwendigen finanziellen Voraussetzungen frühzeitig zu klären
  • Antragstellung und Budgetierung: In vielen Fällen ist es möglich, zusätzliche Anträge für neue Projekte zu stellen, sofern die maximale Fördersumme je Antragsteller noch nicht erreicht wurde. Es kann jedoch erforderlich sein, dass auch bei weiteren Anträgen alle Voraussetzungen erneut erfüllt und nachgewiesen werden.
Holzbuchstaben mit dem Wort 'Kredit' auf Euro-Geldscheinen – Symbol für Praxiskredit
Angebote für Praxisfinanzierung
Kostenlos
Markenhersteller
Beratung
SSL-Datenschutz – Ihre Daten sind sicher
Förderung für Arztpraxen: Handshake vor Münzstapeln als Symbol für finanzielle Unterstützung und Wachstum

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Beantragung von Fördermitteln ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Um die Förderung für eine Arztpraxis erfolgreich zu beantragen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine klare Strategie zu entwickeln und den Antragsprozess sorgfältig zu planen. Der Ablauf lässt sich in mehrere Schritte unterteilen:

  1. Informationseinholung und Auswahl des Förderprogramms: Zunächst sollten Ärzte sich umfassend über die verschiedenen Förderprogramme informieren. Fördermittel können auf Bundes-, Landes-, EU-Ebene oder von speziellen Institutionen bereitgestellt werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die KfW und die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind wichtige Anlaufstellen für Informationen und bieten oft detaillierte Übersichten der aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten.
  2. Beratungsangebote nutzen: Vor der Antragsstellung kann es sinnvoll sein, sich professionell beraten zu lassen. Die KfW, IHK und auch private Berater bieten gezielte Beratungsleistungen an. Ein professioneller Berater für das Gesundheitswesen kann wertvolle Unterstützung bei der Wahl des passenden Förderprogramms sowie bei der Zusammenstellung der Unterlagen bieten. Dabei wird sichergestellt, dass die Anforderungen erfüllt werden und keine wichtigen Dokumente fehlen. Eine fundierte Beratung erhöht die Chancen auf Bewilligung der Förderung.
  3. Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen: Zu den grundlegenden Unterlagen zählen ein detaillierter Investitionsplan, der die geplanten Maßnahmen und deren Kosten genau darstellt. Dieser Plan ist notwendig, um den Finanzierungsbedarf transparent zu machen und die Plausibilität des Projektes zu belegen. Zusätzlich werden häufig Bonitätsnachweise, Zulassungsnachweise als Vertragsarzt sowie eine Bestätigung der Bedarfsplanung benötigt, insbesondere wenn die Praxis in einem unterversorgten Gebiet eröffnet werden soll.
  4. Antragstellung: Die eigentliche Antragstellung erfolgt entweder direkt bei der jeweiligen Förderstelle (z.B. der KfW oder den Landesförderbanken) oder online über zentrale Förderplattformen. Bei der KfW kann dies beispielsweise über ein Kreditinstitut geschehen, da die KfW selbst keine direkten Kredite an Antragsteller vergibt. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, um Verzögerungen zu vermeiden.
  5. Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit eines Förderantrags kann variieren. In der Regel sind mehrere Wochen bis Monate einzuplanen. Während dieser Zeit kann die Förderstelle Rückfragen stellen oder zusätzliche Dokumente anfordern. Es empfiehlt sich daher, den Antrag möglichst vollständig und präzise einzureichen, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.
  6. Nachweis der Mittelverwendung: Nach der Bewilligung der Fördermittel ist es üblich, dass der Empfänger die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachweisen muss. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen für Anschaffungen oder Berichte über den Fortschritt der Investitionen. Dieser Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Fördergelder im Sinne des bewilligten Antrags verwendet werden.
  7. Kontrolle und Evaluierung: Einige Förderprogramme verlangen regelmäßige Zwischenberichte oder eine abschließende Evaluierung des Projekts, um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht wurden. Hier ist eine klare Dokumentation des Projektfortschritts entscheidend, um alle Anforderungen der Fördergeber zu erfüllen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Förderprogramme in der Regel keinen Rechtsanspruch gewähren. Es ist daher ratsam, parallel alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen und sich nicht ausschließlich auf eine bestimmte Förderung zu verlassen. Insgesamt gilt, dass eine frühzeitige und strukturierte Herangehensweise bei der Beantragung von Fördermitteln die Erfolgschancen maßgeblich erhöhen kann.

Klicken Sie, um diese Webseite zu bewerten!
[Anzahl Bewertungen: 6 Durchschnittliche Bewertung: 4.2]