Krankenbeförderung: Krankentransport und Krankenfahrt

Was ist ein Krankentransport?

Als Krankentransport wird ein medizinisch notwendiger Transport einer kranken oder pflegebedürftigen Person bezeichnet. Dieser erfolgt in einem speziell für diese Beförderung ausgestatteten Krankentransportwagen und wird durch ausgebildete Fachkräfte begleitet. Als Voraussetzung für einen Transport von Kranken gilt, dass ein lebensbedrohlicher Zustand während der Fahrt ausgeschlossen ist.

Im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen wird der Krankentransport als sogenannter Sekundäreinsatz definiert, da es sich bei den Patienten nicht um Notfälle handelt.

Gründe für einen medizinische notwendigen Transport sind z. B.:

  • Kurz bevorstehende Geburt
  • Verwirrtheit oder Desorientierung
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten
  • Eingeschränkte Mobilität
  • Schlechte allgemeine Verfassung

Definition Krankenbeförderung

Als Krankentransport, manchmal auch Krankenbeförderung genannt, bezeichnet man eine Kategorie von Transporten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Korrekter wäre eigentlich der Begriff des qualifizierten Krankentransports. Die unter dieser Bezeichnung zusammengefassten Leistungen sind durch die Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Rettungsdienstgesetz, was dazu führt, dass in vielen Ländern unterschiedliche Regeln gelten. Diese Vielfalt an Gesetzen kann die genaue Definition eines Krankentransports im Einzelfall erheblich erschweren.

Grundsätzlich gilt eine Beförderung von Patienten und pflegebedürftigen Personen dann als qualifizierter Krankentransport, wenn die Fahrt als medizinisch notwendig eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel bei einem Transport eines akut Erkrankten bzw. Verletzten in einem Fahrzeug mit besonderer Ausstattung der Fall.

Hiervon zu unterscheiden ist eine sogenannte Patientenfahrt. Da es sich bei dieser nicht um akute Notfälle handelt, erfordert diese Form der Patientenbeförderung kein intensivmedizinisches Fachwissen des Transportpersonals und weniger medizinische Ausrüstung im Fahrzeug selbst. Eine Krankenbeförderung stellt daher nur eine von vielen möglichen Einsatzarten des Rettungsdienstes dar und wird durch qualifiziertes Personal mithilfe von speziellen Einsatzwagen durchgeführt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Krankenfahrt und einem Krankentransport?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport besteht darin, dass bei Letzterem medizinisches Fachpersonal den Transport begleitet. Bei einer Krankenfahrt hingegen verfügen die Begleiter nicht über eine Ausbildung als medizinische Fachkraft.

Für Notfälle gilt: Rettungsfahrten mit Notarztwagen, Rettungswagen oder Rettungsflüge müssen ebenfalls verordnet werden, was allerdings auch nachträglich geschehen kann.

Die aufgelisteten Rettungsbeförderungsmittel und konkreten Leistungen unterscheiden sich also nicht nur in der Art und Weise des Transports, sondern darüber hinaus auch in der Dringlichkeit und medizinischen Notwendigkeit. Vor allem Letztere entscheidet über die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Welche Beförderungsmittel gibt es für den Krankentransport?

Unterschiedliche Situationen erfordern differenzierte Angebote an Rettungs- bzw. Krankenwagen. Hier folgt eine kurzer Überblick darüber, welche Transportmittel für Kranke und Pflegebedürftige existieren und wann diese zum Einsatz kommen:

  • Rettungshubschrauber
  • Rettungswagen
  • Intensivtransportwagen
  • Krankentransportwagen
  • Notarzteinsatzfahrzeug
Der Krankentransport findet sehr häufig mit einem Rettungswagen (RTW) statt.

Ein Rettungshubschrauber kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn der Notfallmediziner besonders schnell zu seinem Einsatzort gelangen möchte. An Bord eines Rettungshubschraubers befindet sich neben dem Piloten ein Notarzt in Begleitung eines Notfallsanitäters. Für einen Transport per Rettungshubschrauber sollte sich der Patient in einem stabilen Zustand befinden.

Rettungswagen sind für die Notfallrettung konzipiert. Sie sind mit den nötigen Medikamenten und Apparaturen ausgestattet, die im Notfall Vitalfunktionen aufrechterhalten und dabei helfen Folgeschäden aufgrund von Verletzungen bzw. Herzinfarkten oder Schlaganfällen zu vermeiden. Daten können bereits während der Fahrt an ein Krankenhaus gesendet werden, so dass die anschließende Weiterbetreuung in der Notaufnahme reibungslos funktioniert.

Noch besser ausgestattet für bestimmte Notfälle sind Intensivtransportwagen. Diese kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn Patienten, die unter intensivmedizinischer Betreuung stehen, von einem Krankenhaus in eine Spezialklinik transportiert werden müssen. Je nach Bedarf befindet sich zusätzlich ein Kardiotechniker an Bord.

Ein Krankentransportwagen wird häufig in Situationen eingesetzt, die als weniger dringend eingestuft wurden. Kranke und Pflegebedürftige, die nicht als Notfälle gelten, können sich auf eine solide Grundausrüstung des Fahrzeugs verlassen, auch wenn das Fahrzeug in den meisten Fällen weniger komplex ausgestattet ist als Rettungs- bzw. Intensivtransportwagen.

Das Notarztfahrzeug dient weniger dem Transport von Erkrankten oder Verletzten, sondern ist für Fälle ausgelegt, in denen ein schwer verletzter Patient vor Ort eine ärztliche Behandlung benötigt. Um eine möglichst gründliche Therapie zu ermöglichen, befindet sich der Notarzt häufig in Begleitung ein Notfallsanitäters.

Welche Anbieter für Krankenbeförderung gibt es?

Das „Deutsches Rotes Kreuz“ (DRK) ist ein sehr bekannter Anbieter von Krankenbeförderungen.

Der qualifizierte Transport von Kranken wird als Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Landesrettungsdienstgesetzen von beauftragten Diensten ausgeführt. Zu den Organisationen, welche Transporte von Pflegebedürftigen und Kranken durchführen, zählen:

  • kommunale Rettungsdienste
  • Johanniter Unfallhilfe
  • Malteser Hilfsdienst
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Rotes Kreuz

Kommunale Rettungsdienste sind Tochtergesellschaften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Des Weiteren existiert in vielen Rettungsdienstgesetzen eine eindeutige Rechtsgrundlage für den sogenannten geschäftsmäßigen Transport von Kranken. Private Anbieter, welche sich auf den professionellen Transport von Erkrankten und pflegebedürftigen Personen spezialisiert haben, ist es aufgrund dieser Gesetzeslage möglich, Leistungen in der Krankenbeförderung anzubieten.

Welche Möglichkeiten des Transports existieren?

  1. Service für Rollstuhlfahrer

Transportdienste sind darauf vorbereitet, Patienten zu befördern, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Kranke, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können daher Fahrzeuge bestellen, die sie in ihrem eigenen Rollstuhl befördern, ohne dass umständliches Ein- uns Aussteigen erforderlich wird. Spezialfahrzeuge verfügen über Befestigungsvorrichtungen und Auffahrrampen, welche auf alle gängigen Rollstuhlmodelle ausgelegt sind.

  1. Transport im Tragestuhl

Für pflegebedürftige und kranke Personen, die zwar noch mobil sind, aber nur eingeschränkt Treppen steigen können, bieten Fahrdienste die Option von Tragestühlen an. Anbieter holen Patienten per Tragestuhl auch aus höher gelegenen Stockwerken ab und befördern diese sicher und bequem zu ihrem Termin in die Klinik.

  1. Transport im Liegen

Für geschwächte oder schwerverletzte Personen, aber auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung ans Bett gefesselt sind, können auf Bestellung Fahrzeuge mit Liegendtransport bereitgestellt werden. Liegendtransporte werden zumeist von speziell ausgebildeten Mitarbeitern begleitet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Patient seinen besonderen Voraussetzungen entsprechend zu seinem Arzt oder der Behandlung transportiert werden kann.

Kosten, Preise und Bezahlung

Je nach individueller Situation und Art der Krankenversicherung fallen Kosten und Zahlungsmodalitäten unterschiedlich aus. Im Folgenden sind einige wichtige Informationen aufgelistet, die dabei helfen können, Transportkosten richtig einzuschätzen.

Wie viel kostet ein Krankentransport?

Oft ist eine Anfahrtspauschale zu entrichten, welche sich zwischen 100 € und 300 € bewegt. Außerdem sollte man mit 2 – 3 € pro Kilometer kalkulieren. Ebenfalls gilt es zu beachten, zu welcher Tageszeit ein Transport stattfindet und ob es sich bei dem Zeitpunkt um einen regulären Arbeitstag handelt. Gegebenenfalls kommt es zu Nacht- bzw. Feiertagszuschlägen. Wer die Gesamtkosten genau abschätzen möchte, sollte sich zuvor um einen Kostenvoranschlag des Fahrdienstanbieters bemühen.

Wann muss ich einen Transport bezahlen?

Ob ein Transport selbst gezahlt werden muss, entscheidet die Krankenkasse anhand der Versicherungskriterien. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzttermin fährt oder ein Taxi nutzt, zahlt zunächst den anfallenden Betrag. Sollte eine medizinische Notwendigkeit für den Transport bestanden haben, wird der Betrag unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung von der Krankenkasse zurückerstattet. Daher ist es empfehlenswert, vor der Bestellung eines Fahrdienstes das Transportmittel mit Arzt und Krankenversicherung zu besprechen.

Welche Transporte übernimmt die Krankenkasse?

Abhängig von der zu fahrenden Strecke und der Häufigkeit von Untersuchungen bzw. Therapien kann die Beförderung von kranken und pflegebedürftigen Personen sehr kostspielig werden. Deswegen ist es sinnvoll, mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Krankenkasse bzw. Sozialversicherung über eine Kostenübernahme zu sprechen. Welche Kriterien gilt es zu berücksichtigen?

  1. Verordnung einer Krankenbeförderung

Um eine Übernahme der Transportkosten zu gewährleisten, muss der zuständige Arzt die Krankenfahrt verordnen. Jedoch können nur Transporte verordnet werden, die medizinisch notwendig sowie sinnvoll sind. Als medizinisch notwendig gelten ausschließlich Fahrten auf direktem Weg vom Aufenthaltsort des Patienten zum nächstmöglichen Behandlungsort. Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird umgangssprachlich auch Transportschein genannt.

  1. Verordnung bei stationärer bzw. ambulanter Behandlung

Darüber hinaus wird nur diejenige Therapie als medizinisch notwendig anerkannt, die als Kassenleistung gilt. Zudem können Fahrten außer in Ausnahmefällen wie Dialysefahrten und Fahrten zur Chemotherapie nur in Verbindung mit einer stationären Behandlung verordnet werden. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Taxi anreisen möchte, kann ebenfalls eine Entlastung beantragen.

  1. Verordnungen werden nicht benötigt, sollten Patienten mit folgenden Nachweisen Ansprüche geltend machen:
  • Pflegestufe 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Pflegestufe 4 und 5
  • Personen mit langfristigem Behandlungsbedarf ohne Pflegegrad, aber eindeutiger Mobilitätseinschränkung
  • Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen aG, BI oder H

Was kostet ein Transport mit dem Roten Kreuz?

Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 € jedoch höchsten 10 € pro Fahrt. Diese Beträge gelten auch als Zuzahlung bei Minderjährigen.

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Unabhängig, in welchem Land sich gesetzlich Versicherte befinden: Sollte im Krankheitsfall ein Transport nach Deutschland notwendig werden, ist dieser grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Daher sollte sowohl für Urlaubs- als auch für Geschäftsreisen immer eine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen werden, die explizit Rücktransporte in die Heimat im Leistungsspektrum enthält. Sogar innerhalb Europas können sich die Kosten für einen Krankenrücktransport auf 10.000 € summieren.

Die möglichen Kosten eines Krankenrücktransports müssen also privat getragen werden, wenn kein Versicherungsschutz besteht oder die Versicherung den Transport nicht genehmigt. Wer sich vor dem Transport über den genauen Kostenrahmen informieren möchte, sollte einen individuell an die Situation angepassten Reiseplan erstellen und mit den behandelnden Ärzten alle notwendigen Maßnahmen durchgehen.

Richtlinie über die Verordnung von Krankentransportdienstleistungen

Die Richtlinie gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V regelt, wie bei der Verordnung von
Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten vorzugehen ist.

Eine Verordnung ist demnach auf einem Vordruck auszustellen und sollte im Regelfall vor der Krankenbeförderung beantragt werden. In Notfällen kann ein Transport auch nachträglich verordnet werden. Notfälle sind jedoch eng definiert und ergeben sich fast ausschließlich aus Situationen der Lebensgefahr.

Für Fahrten mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln sind keine Verordnungen erforderlich. Gleiches gilt für Fahrten zu ambulanten und stationären Reha-Therapien. Zur Klärung der Kostenübernahme sollten Patienten vor der An- bzw. Abreise direkt in Kontakt mit der Krankenversicherung treten.

FAQ

Wann kann man einen Krankentransport in Anspruch nehmen?

Für die Fahrt zu stationären Behandlungen, die medizinisch notwendig sind und als Kassenleistung gelten, kann der behandelnde Arzt eine Verordnung über einen Krankentransport ausstellen. Dies gilt in bestimmten Fällen auch für ambulante Maßnahmen, wie z. B. Dialyse und Chemotherapie. Unfälle und Notfälle gelten ebenfalls als Situationen, in denen ein medizinischer Transport notwendig ist. In solchen Fällen können Transportverordnungen auch nachträglich eingereicht werden.

Was sind genehmigungsfreie Krankenfahrten?

Für bestimmte Personengruppen können Ärzte Krankenfahrten verordnen, ohne diese zuvor von der Krankenkasse genehmigen zu lassen. Darunter fallen alle Personen, welche nach § 60 Abs. 1 S. 5 Sozialgesetzbuch mit erheblichen gesundheitlichen oder anderweitigen Einschränkungen leben. Pflegegrade 3, 4 und 5 bzw. Schwerbehindertenausweise sind ausschlaggebend für einen genehmigungsfreien Transport.

Wann wird ein Transport von Kranken nötig?

Qualifizierte Transporte von Kranken und Pflegebedürftigen müssen von einem Arzt verordnet werden. Dieser entscheidet auf der Basis des Gesundheitszustandes seines Patienten, ob der Transport notwendig ist. Dies kann bei dem Verdacht auf eine infektiöse Krankheit oder aber auch zur Abklärung bestimmter Diagnosen der Fall sein. Eine professionelle Krankentransportdienstleistung garantiert, dass der Patient unterwegs medizinisch fachgerecht betreut wird

Wie bestelle ich einen Krankentransportwagen?

Unter der Nummer 19222 kann man Kontakt mit der Krankentransportleitstelle aufnehmen. Mithilfe von gezielten Fragen wird nun ermittelt, welche Art von Transport für den aktuellen Fall nötig ist. Gemeinsam mit der Leitstelle wird geklärt, ob es sich um regelmäßige Termine oder einen akuten Fall handelt. Zusätzlich zum Abfahrts- bzw. Zielort werden weiter Fragen geklärt, die den reibungslosen Ablauf des Transports gewährleisten sollen:
– Liegt eine Infektionskrankheit vor?
– Bei welcher Krankenkasse ist der Patient versichert?
– Werden medizinische Geräte während des Transports benötigt?
– Welche Art des Transports (im Rollstuhl, liegend oder sitzend) wird bevorzugt?

Quellen:

  • https://www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/aktuelles/krankenruecktransport/
  • https://www.pflege-durch-angehoerige.de/zuschuesse-erstattung/krankenfahrten-krankentransporte/
  • https://www.krankenhaus.de/aufenthalt/krankentransport-wann-darf-er-in-anspruch-genommen-werden/
  • https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/fragen-und-antworten-fahrkosten
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Autor: Medizinio Redaktion, veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am