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Die Bedeutung des Kredits für Ärzte

Ärzte stehen bei der Finanzierung ihrer Praxis bzw. Zahnarztpraxis-Finanzierung vor besonderen Herausforderungen, die eine sorgfältige Planung und durchdachte Kreditaufnahme erfordern. Die Anschaffung von medizinischen Geräten, die Übernahme einer bestehenden Praxis oder die Gründung einer neuen kann schnell erhebliche Investitionen erfordern, die in der Regel nicht aus dem laufenden Einkommen bestritten werden können. Daher spielen Kredite eine zentrale Rolle in der finanziellen Strategie eines Arztes.

Ein Praxiskredit ist dabei nicht nur ein Mittel zur Kapitalbeschaffung, sondern auch ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftliche Grundlage der eigenen Praxis zu sichern und langfristig erfolgreich zu betreiben. Da die Anforderungen und Kosten in der medizinischen Versorgung stetig steigen – von technischer Ausstattung über Mitarbeitergehälter bis hin zu laufenden Betriebskosten – ist es entscheidend, die Finanzierung frühzeitig und gezielt zu planen.

Was Kredite für Ärzte besonders macht, ist die Kombination aus hohem Investitionsvolumen und spezifischen Anforderungen des Gesundheitswesens. Die Kreditgeber, insbesondere auf das Gesundheitswesen spezialisierte Banken, bieten daher maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl den hohen Kapitalbedarf als auch die langfristige Stabilität der Praxis berücksichtigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Kreditnehmer im Gesundheitswesen genießen oft ein hohes Vertrauen bei Banken. Ärzte gelten als risikoarme Kreditnehmer aufgrund ihrer stabilen Einnahmenströme und der beständigen Nachfrage nach medizinischen Leistungen. Dennoch sollten Kreditverträge detailliert geprüft werden, um Konditionen zu finden, die zur individuellen Situation passen.

Praxiskredit für eine Praxisübernahme

Bei einer Praxisübernahme kauft der Arzt eine bestehende Praxis und profitiert dabei von einer etablierten Patientenbasis sowie einer bereits funktionierenden Infrastruktur. Der Kaufpreis wird im Rahmen der Praxiswertermittlung ermittelt und setzt sich aus dem materiellen und dem immateriellen Praxiswert zusammen. Hier bietet der Praxiskredit die Möglichkeit, den oft beträchtlichen Kaufpreis sowie eventuell notwendige Renovierungen oder Anpassungen zu finanzieren.

Spezialisierte Banken bieten für solche Übernahmen maßgeschneiderte Finanzierungsmodelle, die auf die Bedürfnisse von Ärzten zugeschnitten sind. Ein gutes Beispiel ist der KfW-Kredit für Praxisübernahmen, der mit günstigen Zinssätzen und flexiblen Laufzeiten den Einstieg erleichtert. Diese staatlich geförderten Kredite sind ideal, um die Übernahme finanziell tragbar zu gestalten und gleichzeitig Raum für Investitionen in die Weiterentwicklung der Praxis zu lassen.

Viele Banken bieten nicht nur feste Praxiskredite, sondern auch flexible Kreditlinien an, die es ermöglichen, bei kurzfristigem Finanzbedarf oder unerwarteten Kosten schnell auf zusätzliche Mittel zuzugreifen.

Praxiskredit für eine Praxisgründung

Die Gründung einer neuen Praxis bringt ähnliche finanzielle Herausforderungen mit sich, jedoch liegt der Fokus hier auf dem Aufbau von Grund auf. Zu den Anfangsinvestitionen zählen die Einrichtung der Praxisräume, der Erwerb von medizinischen Geräten, IT-Infrastruktur sowie laufende Kosten in den ersten Monaten. Der Praxiskredit ermöglicht es, diese Startkosten zu decken, ohne die finanzielle Liquidität zu gefährden.

Auch hier bieten Banken spezielle Gründerkredite, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Ärzten ausgerichtet sind. 

Welche Arten von Praxiskrediten stehen Ärzten zur Verfügung?

  • Annuitätendarlehen (Festzinsdarlehen)
    • Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie jährlich eine konstante Annuität, die sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt. Der Vorteil besteht in der Planbarkeit, da die Belastung konstant bleibt. Die Konditionen wie Zinssatz, Laufzeit und jährliche Annuität werden vorab festgelegt. Dieses Modell eignet sich für langfristige Investitionen, da die monatliche Belastung stabil ist.
  • Lineares Tilgungsdarlehen
    • Das lineare Tilgungsdarlehen bietet den Vorteil einer gleichbleibenden Tilgung, während der Zinsanteil über die Zeit abnimmt. Dadurch reduziert sich die Restschuld schneller als bei einem Annuitätendarlehen. Allerdings können die anfänglichen Raten höher sein, was die Liquidität stärker beanspruchen kann.
  • Endfälliges Darlehen (Tilgungsfreies Darlehen)
    • Hier zahlen Sie während der Laufzeit nur Zinsen, die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe. Diese Darlehensform ist oft mit einem Tilgungsträger (wie einem Sparplan, ETF oder einer Lebensversicherung) gekoppelt. Das Modell kann aus steuerlichen Gründen interessant sein, birgt jedoch das Risiko, dass die Rendite des Tilgungsträgers nicht ausreicht, um die Zinskosten zu decken.
  • Investitionskredit
    • Der Investitionskredit ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von langlebigem Anlagevermögen, wie z.B. Medizingeräten oder der Praxiseinrichtung. Er hat in der Regel eine lange Laufzeit von über 5 Jahren. Diese Art von Kredit ist ideal für größere Anschaffungen mit langfristiger Nutzung.
  • Betriebsmittelkredit
    • Im Gegensatz zum Investitionskredit wird der Betriebsmittelkredit verwendet, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken oder das Umlaufvermögen zu finanzieren. Die Laufzeit ist kürzer, die Zinsen sind oft höher, jedoch ist die Auszahlung schnell und unbürokratisch. Beispiele hierfür sind der Kontokorrentkredit und der Abrufkredit.
      • Kontokorrentkredit
        • Dieser Kredit ähnelt dem Dispositionskredit, erlaubt es jedoch, das Praxiskonto bis zu einer vereinbarten Kreditlinie zu überziehen. Er eignet sich zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich genutzten Betrag an, sind jedoch vergleichsweise hoch.
      • Lieferantenkredit
        • Ein Lieferantenkredit ermöglicht es, Waren oder Dienstleistungen sofort zu erhalten, die Bezahlung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Bei frühzeitiger Zahlung kann ein Skonto gewährt werden.
  • Eurokredit (Geldmarktkredit)
    • Diese Kreditform kann eine kostengünstige Alternative zum Kontokorrentkredit sein. Sie wird meist in Euro oder anderen Währungen vergeben und eignet sich für mittelfristige Finanzierungen. Die Zinsen orientieren sich an marktüblichen Sätzen wie dem EURIBOR.
  • Ratenkredit
    • Ein Ratenkredit ähnelt dem Annuitätendarlehen, jedoch kann ein Ratenkredit flexibler sein und wird oft für kürzere Laufzeiten und kleinere Beträge verwendet. Beim Ratenkredit zahlen Sie in festen, gleichbleibenden Raten, die sowohl Zinsen als auch Tilgung enthalten.
  • Akzeptkredit
    • Der Akzeptkredit ist ein Wechselkredit, bei dem der Kreditgeber für den Arzt haftet, indem er einen Wechsel akzeptiert. Der Arzt muss bis zum Fälligkeitstag den Kreditbetrag zurückzahlen.

Bei der Prolongation wird die Laufzeit eines bestehenden Kredits verlängert, wenn die Restschuld nach der ursprünglichen Laufzeit nicht beglichen ist. Alternativ können eine Umschuldung oder ein Forward-Darlehen in Betracht gezogen werden, um günstigere Konditionen zu sichern.

Das Finanzierungsgespräch – Erfolgreich verhandeln für Ihre Praxis

Das Finanzierungsgespräch mit der Bank ist ein kritischer Schritt zur Sicherung der Fremdfinanzierung für Ihre Praxisgründung oder -übernahme. Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend, um das Vertrauen des Kreditgebers zu gewinnen. 

Eine Voraussetzung dafür ist ein klar strukturierter Businessplan, der den Investitionsbedarf und die erwarteten Umsätze darstellt. Zeigen Sie Ihre Marktkenntnisse und erläutern Sie, wie die Fördermittel, wie der KfW-Kredit, in Ihr Finanzierungskonzept passen. Bereiten Sie sich auch darauf vor, Ihre eigene Bonität und mögliche Sicherheiten zu besprechen. Banken legen großen Wert auf transparente und realistische Planungen.

Darüber hinaus sollten Sie die verschiedenen Kreditkonditionen im Detail kennen. Verhandeln Sie nicht nur über den Zinssatz, sondern auch über Tilgungsmodalitäten, Laufzeiten und mögliche tilgungsfreie Anlaufphasen. Je besser Sie Ihre Praxis als wirtschaftlich tragfähiges Projekt darstellen, desto größer sind Ihre Chancen, attraktive Konditionen zu erhalten.

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Gründung leicht gemacht: Wie der KfW-Kredit Ihre Praxis unterstützt

Der KfW-Kredit bietet eine maßgeschneiderte Praxisfinanzierung. Mit speziellen Fördermöglichkeiten, wie dem ERP-Gründerkredit oder ERP-Förderkredit, unterstützt die KfW Existenzgründer und Nachfolger. Diese Förderungen ermöglichen es, Investitionen in die Praxisausstattung, Räumlichkeiten und Betriebsmittel zu tätigen. 

Die Vorteile eines KfW-Kredits umfassen niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Besonders attraktiv ist die Haftungsfreistellung, bei der die KfW bis zu 80 % des Kreditrisikos übernimmt. Dies erleichtert die Kreditvergabe, da die Hausbank ein geringeres Risiko trägt.

KfW-Kredit Max. Kredithöhe Besonderheiten
ERP-Gründerkredit – StartGeld 125.000 €
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • ab 3,55 % p.a. effektiver Jahreszins
  • bis zu 50.000 € für Betriebsmittel
  • Abruf des Kredits innerhalb von 9 Monaten nach Zusage
  • KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
ERP-Förderkredit KMU 25 Mio. €
  • für kleine und mittlere Unter­nehmen sowie Freiberufler/innen
  • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rück­zahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
  • KfW übernimmt 50 % des Risikos
KfW-Kredite für Ärzte

Hinweis: Das ERP-Kapital für Gründung (058) kann nicht mehr beantragt werden.

Neben der KfW-Bank bieten auch zahlreiche andere Banken spezielle Finanzierungslösungen für Praxisgründer an. Dazu gehören sowohl große Geschäftsbanken als auch regionale Sparkassen und Volksbanken. Diese Institute verfügen oft über spezielle Abteilungen oder Berater, die sich auf die Bedürfnisse von Heilberuflern spezialisiert haben.

Zusätzlich zu den bundesweiten KfW-Programmen existieren in vielen Bundesländern eigene Förderbanken mit spezifischen Angeboten

Es ist durchaus üblich und oft sinnvoll, den Kreditbedarf aus verschiedenen Quellen zu decken. So kann beispielsweise ein KfW-Darlehen mit einem Kredit der Hausbank und Mitteln einer Landesförderbank ergänzt werden, um ein optimales Finanzierungskonzept zu erreichen.

Praxiskredit-Zinsen und Zinssätze

Die Zinsen und Zinssätze sind entscheidende Faktoren bei der Aufnahme eines Praxiskredits, da sie maßgeblich die Gesamtkosten der Finanzierung beeinflussen. Für Ärzte, die eine Praxis gründen oder übernehmen, ist es besonders wichtig, die Zinsstruktur und die unterschiedlichen Optionen gut zu verstehen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Einflussfaktoren auf den Zinssatz

Der Zinssatz eines Praxiskredits hängt von verschiedenen Faktoren ab, die den individuellen Kreditrahmen eines Arztes beeinflussen. Dazu gehören:

  • Kreditlaufzeit: Je länger die Laufzeit des Kredits, desto höher sind in der Regel die Zinskosten. Kredite mit kurzer Laufzeit bieten oft niedrigere Zinssätze, erfordern aber höhere monatliche Rückzahlungen.
  • Eigenkapitalquote: Einen Praxiskredit mit viel Eigenkapital zu beantragen, kann aus mehreren Gründen vorteilhaft sein. Zum einen senkt es das Risiko für die Bank, was oft zu besseren Zinskonditionen führt. Dadurch zahlt man insgesamt weniger Zinsen. Außerdem wirkt ein hoher Eigenkapitalanteil positiv auf die Bonität, sodass man weniger von Fremdkapital abhängig ist. Das schafft finanzielle Sicherheit und sorgt dafür, dass mehr Geld für den Praxisbetrieb übrig bleibt.
  • Bonität: Mediziner gelten generell als risikoarme Kreditnehmer, da sie stabile Einkommensverhältnisse und gute berufliche Perspektiven haben. Dennoch wird die Bonitätsprüfung durchgeführt und eine hohe Bonität kann zu niedrigeren Zinsen führen.
  • Verwendungszweck: Bei Praxiskrediten, die speziell für die Praxisgründung oder Praxisübernahme vorgesehen sind, bieten Banken häufig Sonderkonditionen, da sie den Kreditnehmer langfristig binden möchten.

Feste vs. variable Zinssätze

Ein weiteres wichtiges Element bei der Kreditaufnahme ist die Entscheidung zwischen festen und variablen Zinssätzen:

  • Feste Zinssätze: Diese bieten Planungssicherheit, da der Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Besonders in Zeiten niedriger Zinsen kann ein fester Zinssatz langfristig von Vorteil sein, da er vor künftigen Zinssteigerungen schützt.
  • Variable Zinssätze: Diese sind oft zu Beginn günstiger, können jedoch im Laufe der Zeit steigen oder sinken, je nach Marktentwicklung. Variable Zinsen sind flexibler, bergen aber das Risiko, dass die Kosten im Verlauf der Kreditlaufzeit steigen.

Marktvergleich der Zinssätze

Ein sorgfältiger Vergleich der Zinssätze bei verschiedenen Banken ist unverzichtbar, um den besten Praxiskredit zu finden. 

Es gibt viele Banken, die sich für eine Praxisfinanzierung eignen: apoBank, mediserv Bank, Deutsche Bank usw. Aber welche ist die passende für mich? Hier lohnt es sich, verschiedene Angebote gegenüberzustellen und auf Details wie Effektivzins, Laufzeit und Sondertilgungsmöglichkeiten zu achten. 

Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem individuell passenden Finanzierungsvorhaben benötigen, kontaktieren Sie uns kostenlos!

Praxiskredit von der Steuer absetzen

Grundsätzlich können Ärzte alle Zinszahlungen eines Praxiskredits, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Praxis stehen, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für Kredite, die für die Praxisgründung als auch für die Übernahme einer bestehenden Praxis verwendet werden. Zu den absetzbaren Finanzierungskosten zählen unter anderem::

  • Zinsen: Diese stellen den größten Teil der absetzbaren Kosten dar. Da die Zinszahlungen eine laufende Belastung sind, können sie regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Nebenkosten: Dazu zählen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme anfallen, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, Notarkosten bei Sicherheiten oder Beratungskosten bei der Kreditvermittlung.
  • Abschreibungen: Sollte ein Teil des Kredits zur Finanzierung von medizinischen Geräten oder der Praxiseinrichtung genutzt werden, können diese Investitionen über die Jahre abgeschrieben werden, was ebenfalls die steuerliche Belastung mindert.

In der Betriebswirtschaftslehre werden Finanzierungskosten in zwei Kategorien unterteilt: quantitative und qualitative Finanzierungskosten. Quantitative Finanzierungskosten beinhalten neben den Zinsaufwendungen auch Kapitalbeschaffungskosten wie Disagio und Kosten für die Bestellung von Kreditsicherheiten. Qualitative Finanzierungskosten beziehen sich hingegen auf Risiken, wie das Risiko der Nichtverlängerung von Fremdkapital oder das Verlustrisiko durch die Belastung des Eigenkapitals.

Durch die Absetzbarkeit der Zinszahlungen und anderen Kreditkosten als Betriebsausgaben mindern sich die steuerpflichtigen Einnahmen der Praxis. Dies führt zu einer direkten Reduzierung der Einkommenssteuerlast des Praxisinhabers. Da Praxen in der Regel hohe laufende Kosten haben, kann diese steuerliche Entlastung erhebliche Auswirkungen auf die Nettoeinnahmen eines Arztes haben.

Die steuerliche Absetzbarkeit macht den Praxiskredit damit nicht nur zu einem wichtigen Instrument zur Finanzierung, sondern auch zu einem Steuersparmodell, das die laufenden Kosten der Praxis senkt. Es empfiehlt sich, bereits bei der Planung des Kredits einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu nutzen und die Absetzbarkeit der anfallenden Kosten voll auszuschöpfen.

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Welche Faktoren sollten bei der Berechnung eines Praxiskredits berücksichtigt werden?

Die Berechnung eines Praxiskredits hängt von mehreren Variablen ab, die den finanziellen Bedarf und die Rückzahlungsbedingungen direkt beeinflussen:

  • Kreditbetrag: Der Kreditbetrag sollte die gesamten Anschaffungskosten decken, von der Praxisübernahme oder dem Kaufpreis über Renovierungs- und Einrichtungskosten bis hin zu den laufenden Betriebskosten in den ersten Monaten. Es ist ratsam, auch einen gewissen Puffer für unerwartete Ausgaben einzuplanen.
  • Laufzeit: Die Kreditlaufzeit beeinflusst die monatliche Belastung erheblich. Eine längere Laufzeit führt zu geringeren Monatsraten, erhöht jedoch die Zinskosten über die gesamte Kreditdauer. Eine kürzere Laufzeit reduziert die Zinskosten, erfordert aber höhere monatliche Zahlungen.
  • Zinssatz: Der Zinssatz ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung eines Kredits. Ärzte sollten nicht nur den Nominalzins, sondern auch den Effektivzins beachten, da dieser alle Kosten, einschließlich etwaiger Gebühren, berücksichtigt. 
  • Tilgungsplan: Der Tilgungsplan legt fest, wie schnell der Kredit zurückgezahlt wird. Eine annuitätische Tilgung (gleichbleibende Raten) sorgt für Planungssicherheit, während eine variable Tilgung mehr Flexibilität bieten kann, jedoch das Risiko höherer Zahlungen mit sich bringt.
  • Nebenkosten: Neben den eigentlichen Zinsen können bei der Kreditaufnahme weitere Kosten anfallen, wie Bearbeitungsgebühren oder Kosten für Sicherheiten wie Bürgschaften oder Grundschulden. Diese sollten bei der Berechnung unbedingt mit einbezogen werden.

Praxiskredit-Rechner für Annuitätendarlehen

Um die monatliche Rate eines Praxiskredits zu berechnen, wird oft ein Annuitätendarlehen verwendet. Dabei bleiben die monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit gleich, aber der Zins- und Tilgungsanteil verändert sich. Die Berechnung erfolgt mit der sogenannten Annuitätenformel. Diese Formel berücksichtigt den Kreditbetrag, den Zinssatz, die Laufzeit und gegebenenfalls einen Restwert, der am Ende der Laufzeit bestehen bleibt.

Die Formel lautet:

R = (K - Restwert) * i * (1 + i)^n / ((1 + i)^n - 1)
  • R: Monatliche Rate
  • K: Kreditbetrag
  • Restwert: Restwert, der am Ende der Laufzeit bestehen bleibt (optional)
  • i: Zinssatz pro Rate (z.B. Zinssatz pro Monat)
  • n: Anzahl der Raten

Eine Beispielrechnung:

  • Kreditbetrag: 20.000 €
  • Zinssatz: 3 % pro Jahr (0,03 in Dezimalform)
  • Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)
  • Restwert: 5.000 €
  • Ratenintervall: monatlich
  1. Zinssatz pro Monat (i):
    i = 0,03 / 12 = 0,0025
  2. Anzahl der Raten (n):
    n = 5 * 12 = 60
  3. Berechnung des Faktors (1 + i)^60:
    (1 + 0,0025)^60 = 1,161617954
  4. Einsetzen in die Formel:
    R = (20.000 - 5.000) * 0,0025 * 1,161617954 / (1,161617954 - 1)
    R = 15.000 * 0,0025 * 1,161617954 / 0,161617954
    R = 43,56067178 / 0,161617954 = 269,53 €

Neben Annuitätendarlehen gibt es auch andere Arten von Praxiskrediten, die nicht auf dem Annuitätsprinzip basieren. Ein Beispiel ist der endfällige Kredit, bei dem während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und die Tilgung des gesamten Kreditbetrags am Ende der Laufzeit in einer Summe erfolgt. Ein weiteres Modell ist der Tilgungskredit, bei dem die Rückzahlung in gleichbleibenden Tilgungsbeträgen erfolgt, während die Zinslast über die Zeit sinkt. Darüber hinaus gibt es auch variable Kredite, bei denen der Zinssatz über die Laufzeit angepasst werden kann, je nach Marktentwicklung. 

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen?

Der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen liegt hauptsächlich in der Nutzung und dem Kontext der Begriffe. Ein Kredit ist ein Oberbegriff für jegliche Art von geliehener Geldsumme, bei der eine Rückzahlung inklusive Zinsen vereinbart wird. Ein Darlehen ist eine spezielle Form des Kredits, die sich oft durch einen festen Betrag, eine längere Laufzeit und genau definierte Rückzahlungsbedingungen auszeichnet. Zudem wird der Begriff Darlehen häufiger bei größeren Beträgen und längeren Finanzierungszeiträumen verwendet, während ein Kredit flexibler sein kann.

Welche Finanzierungsmodelle stehen Praxisgründern zur Verfügung?

Für Praxisgründer sind verschiedene Kreditarten relevant, je nach Bedarf der Praxis. Ein Investitionskredit wird zur Finanzierung von Praxisräumen, medizinischen Geräten und der Praxiseinrichtung genutzt. Der Betriebsmittelkredit dient dazu, laufende Kosten wie Miete, Personal und Materialien zu decken. Zusätzlich gibt es den Gründerkredit, der speziell für die Finanzierung der gesamten Praxisgründung gedacht ist. Leasing stellt eine flexible Option dar, um teure medizinische Geräte in Raten anzuschaffen. Für Bürgschaften oder Mietkautionen ist der Avalkredit eine passende Lösung.

Wann wird mein Kredit abgelehnt?

Ihr Kreditantrag für eine Praxisfinanzierung kann abgelehnt werden, wenn z. B.: eine Leistungsstörung/Pfändung, eine schlechte Bonität oder ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt.

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Autor: Nils Buske, veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am