Vertragsarztrecht: Zulassung, Pflichten & Rechtsschutz für Ärzte
Was regelt das Vertragsarztrecht? Das Vertragsarztrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Teilnahme von Ärzten und medizinischen Versorgungszentren an der vertragsärztlichen Versorgung. An der vertragsärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen teil. Die zentralen Vorschriften finden sich in § 95 bis 98