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Inhaltsverzeichnis
Warum ist die Wahl der Krankenversicherung für Ärzte besonders wichtig?
Die Wahl der Krankenversicherung ist für Ärzte wichtig, weil sie unterschiedliche Anforderungen und Risiken tragen, die sich nicht mit einer Standardlösung abdecken lassen.
Erstens sind finanzielle Aspekte entscheidend. Ärzte haben oft ein überdurchschnittliches Einkommen und profitieren von flexiblen Tarifen, etwa in der privaten Krankenversicherung (PKV). Gleichzeitig kann eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) günstiger sein, wenn das Einkommen zeitweilig sinkt oder die berufliche Situation sich ändert.
Zweitens spielen rechtliche und berufsspezifische Vorgaben eine Rolle. Einige Ärzte sind beihilfeberechtigt – etwa verbeamtete oder in bestimmten Positionen im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte – und erhalten vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu ihren Gesundheitskosten. Der individuell zu tragende Eigenanteil wird dann durch eine private Krankenversicherung abgedeckt, die speziell auf den beihilfeberechtigten Anteil abgestimmt ist. Dadurch ergeben sich oft deutlich geringere monatliche Versicherungsprämien, weil lediglich der verbleibende Prozentsatz versichert werden muss.
Anders sieht es bei angestellten Ärzten aus, die nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln können, aber sonst unter die gesetzliche GKV fallen. Hier stellt sich die Frage, ob die GKV im Vergleich zur PKV günstiger oder teurer ist, was wiederum von Einkommen, Familienstand und Leistungsansprüchen abhängt. Die individuelle Kombination aus eigenem Versicherungsanteil und eventueller Beihilfe bestimmt unmittelbar die finanzielle Belastung. Mit einer durchdachten Abstimmung dieser Faktoren lassen sich langfristig sowohl Kosten als auch Leistungsumfang optimieren.
Drittens unterscheidet sich das Leistungsspektrum. Im Praxisalltag besteht ein erhöhter Bedarf an Zusatzleistungen, beispielsweise bei stationären Aufenthalten in Komfortabteilungen oder beim Krankentagegeld, das bei längeren Ausfallzeiten wegen Krankheit den Einkommensausfall kompensiert. Auch Spezialversicherungen wie eine erweiterte Zahnzusatzversicherung sind für Ärzte oft sinnvoll.
Viertens ist die langfristige Absicherung relevant. Freiberufliche oder niedergelassene Ärzte benötigen eine stabile und verlässliche Kosten- und Beitragsplanung bis ins hohe Alter. Dabei können private Versicherer langfristige Prämienanpassungen vornehmen, während bei gesetzlichen Kassen Änderungen von politischen Rahmenbedingungen abhängen. Eine durchdachte Wahl verhindert finanzielle Engpässe und stellt eine umfassende Versorgungssicherheit sicher.
Fünftens wirkt sich die Entscheidung für GKV oder PKV nicht nur auf die Beiträge aus, sondern beeinflusst auch:
- Die medizinische Versorgung: Von der Wartezeit beim Facharzt bis zur Wahl des Krankenhauszimmers.
- Die Familienabsicherung: In der GKV sind (unter bestimmten Bedingungen) Familienmitglieder kostenfrei mitversichert, in der PKV nicht.
- Die finanzielle Belastung im Alter: Während GKV-Beiträge einkommensabhängig bleiben, steigen PKV-Beiträge mit den Jahren, wobei Altersrückstellungen eine Rolle spielen.
Vergleich zwischen PKV und GKV
Aspekt | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
Beitragsstruktur |
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Zugangsvoraussetzungen |
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Leistungsumfang |
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Behandlungsqualität |
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Wartezeiten |
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Honorar und Abrechnung für Ärzte |
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Verwaltung und Bürokratie |
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Zusatzangebote und Prävention |
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Selbstbehalt und Zuzahlungen |
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Tarifwechsel und Bindungsfristen |
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Staatliche Regulierung und Einfluss |
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Beitragsperspektive im Alter |
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Vergleich der Beitragsentwicklung seit 2005 |
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Zukunftsperspektiven |
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GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und sichert die medizinische Versorgung für die Mehrheit der Bevölkerung. Für Ärzte stellt sich häufig die Frage, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern sollen. Die Wahl der Krankenversicherung hängt maßgeblich davon ab, ob ein Arzt angestellt oder niedergelassen ist.
Angestellte vs. selbstständige Ärzte
- Angestellte Ärzte sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV, sofern ihr Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (aktuelle Grenze: 73.800 Euro brutto jährlich, Stand 2025). Wird diese Grenze überschritten, haben sie die Wahl zwischen GKV (freiwillige Mitgliedschaft) oder einem Wechsel in die private Krankenversicherung.
- Ärzte, die eine eigene Praxis betreiben oder freiberuflich tätig sind, gelten als Selbstständige und sind nicht automatisch in der GKV pflichtversichert. Sie können zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder einer privaten Krankenversicherung wählen.
- Besonderheiten für freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV:
- Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 % des Einkommens zzgl. eines kassenabhängigen Zusatzbeitrags.
- Ermäßigter Beitragssatz: Ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt der Beitragssatz 14,0 %.
- Krankengeldoption: Selbstständige Ärzte können durch einen Wahltarif Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern.
- Tipp: Selbstständige Ärzte können neben dem Wahltarif für Krankengeld in der GKV eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese bietet flexible Einkommensabsicherung ab dem ersten Krankheitstag oder nach einer gewählten Wartezeit. Versicherte bestimmen Höhe und Beginn der Auszahlung selbst. Sie ergänzt den gesetzlichen Wahltarif, der erst ab der 7. Woche greift.
- Beitragszahlung: Selbstständige Ärzte müssen ihre Krankenkassenbeiträge vollständig selbst tragen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der einen Anteil übernimmt.
- Besonderheiten für freiwillig versicherte Selbstständige in der GKV:
Leistungen der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Dazu gehören insbesondere:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Medikamente und Heilmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Satzungsleistungen an, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen, etwa Zuschüsse für alternative Heilmethoden oder erweiterte Präventionsprogramme
Kosten und Beitragsberechnung in der GKV
- Beitragsberechnung für angestellte Ärzte
- Die Beiträge berechnen sich prozentual am Bruttoeinkommen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt derzeit bei 5.175 Euro monatlich. Das bedeutet, dass der Beitrag nur bis zu diesem Betrag berechnet wird, selbst wenn das ärztliche Gehalt höher ist.
- Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des GKV-Beitrags.
- Beitragsberechnung für niedergelassene Ärzte (Selbstständige)
- Der Mindestbeitrag für Selbstständige mit niedrigem Einkommen beträgt etwa 320 Euro monatlich.
- Die Beitragsbemessung erfolgt auf Basis des steuerlichen Einkommens.
- Falls die Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, beträgt der Höchstbeitrag rund 900 Euro monatlich inkl. Pflegeversicherung.
- Selbstständige müssen sich bewusst sein, dass die Beiträge auf alle Einkünfte berechnet werden – auch auf Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte.
Vorteile und Nachteile der GKV
Vorteile | Nachteile |
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PKV
Die private Krankenversicherung ist eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für Ärzte. Sie bietet eine individuell anpassbare Absicherung mit umfangreicheren Leistungen, kürzeren Wartezeiten und besseren Behandlungsmöglichkeiten. Gerade für Mediziner gibt es spezielle Tarife mit maßgeschneiderten Konditionen.
Wer kann sich als Arzt privat versichern?
Nicht jeder Arzt kann sich frei für die PKV entscheiden. Die Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung hängt von der Art der beruflichen Tätigkeit und dem Einkommen ab:
- Angestellte Ärzte
- Angestellte Ärzte können in die PKV wechseln, sobald ihr Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
- Diese Grenze liegt im Jahr 2025 bei 73.800 € brutto jährlich. Sobald diese Schwelle überschritten wird, besteht die Möglichkeit zum Wechsel.
- Selbstständige und freiberufliche Ärzte
- Niedergelassene Ärzte oder Honorarärzte haben keine Versicherungspflicht in der GKV und können sich frei für die PKV entscheiden – unabhängig von ihrem Einkommen.
- Aufgrund der flexiblen Tarife und besseren Leistungen bevorzugen viele selbstständige Ärzte die PKV.
- Wechselmöglichkeiten für freiwillig gesetzlich versicherte Ärzte
- Ärzte, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats in die PKV wechseln.
Wie funktioniert die Beitragsberechnung in der PKV für Ärzte?
Die PKV unterscheidet sich grundlegend von der GKV, da die Beiträge nicht vom Einkommen, sondern von individuellen Faktoren abhängen:
- Eintrittsalter: Je jünger der Versicherte beim Eintritt ist, desto günstiger sind die Beiträge, da das Krankheitsrisiko geringer ist.
- Gesundheitszustand: Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
- Gewählter Tarif und Leistungsumfang: Ärzte können zwischen Basistarifen (vergleichbar mit der GKV) und Premiumtarifen mit erweiterten Leistungen wählen.
- Altersrückstellungen: Ein Teil der Beiträge wird angespart, um spätere Beitragserhöhungen im Alter abzufedern.
- Beitragsrückerstattung: Viele Tarife bieten Rückzahlungen zwischen 15 % und 50 %, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Kosten von GKV und PKV im Vergleich
Die Wahl zwischen GKV und PKV beeinflusst nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch die langfristige finanzielle Belastung. Während die GKV-Beiträge primär vom Einkommen abhängen, sind die Kosten in der PKV individuell kalkuliert. Beide Systeme unterliegen steigenden Gesundheitskosten, jedoch mit unterschiedlichen Mechanismen zur Beitragserhöhung.
Beitragshöhe und Entwicklung der PKV
Die Beiträge in der PKV variieren je nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person. Zum 1. Januar 2025 steigen die Beiträge für rund zwei Drittel der Privatversicherten um durchschnittlich 18 %, während der durchschnittliche Anstieg über alle Privatversicherten hinweg 12 % beträgt.
Beitragserhöhungen in der PKV erfolgen nur, wenn die Versicherungsleistungen eines Tarifs um mindestens 10 % über der ursprünglichen Kalkulation liegen. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft dabei, ob eine Anpassung notwendig ist.
Gründe für Beitragsanpassungen in der PKV:
- Steigende medizinische Kosten, insbesondere im Krankenhausbereich (+37,5 % pro Pflegetag zwischen 2021 und 2023).
- Erhöhte Personalkosten durch gestiegene Tarifgehälter in der Pflege.
- Steigende Arzneimittelpreise und Kosten für ambulante Behandlungen.
- Niedrigzinsphase der letzten Jahre, die die Rücklagenbildung erschwert hat.
Langfristig könnten steigende Zinsen jedoch zu einer Stabilisierung der PKV-Beiträge beitragen, da die Kapitalerträge aus Altersrückstellungen zunehmen.
Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
In der GKV sind die Beiträge einkommensabhängig und steigen mit dem Gehalt – jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), darüber hinausgehendes Einkommen bleibt beitragsfrei.
- Beitragsbemessungsgrenze 2025: 66.150 € pro Jahr (5.512,50 € monatlich)
Der Beitragssatz zur GKV beträgt 14,6 %, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 %, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 % ergibt.
Beispielhafte Beiträge für Arbeitnehmer in der GKV (2025, 17,1 %, ohne Pflegeversicherung):
Bruttogehalt pro Monat | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil |
2.500 € | 213,75 € | 213,75 € |
3.500 € | 299,25 € | 299,25 € |
5.512,50 € (BBG) | 471,82 € | 471,82 € |
Zum Vergleich: Der durchschnittliche PKV-Beitrag 2025 beträgt 623 € pro Monat.
Entwicklung der Ausgaben je Versicherten von GKV und PKV zwischen 2011 und 2021: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stiegen um 50,8 %, während die private Krankenversicherung um 38,6 % zulegte (indexiert, 2011 = 100). | Quelle: Berechnungen des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. auf Grundlage von BMG (2022b) und PKV-Verband (2023b).
Entwicklung der Beiträge in Zukunft
Die Beitragsentwicklung in der PKV und GKV zeigt Parallelen. Prognosen, die eine Verdopplung oder Verdreifachung der PKV-Beiträge bis zur Rente erwarten, sind ohne Vergleich zur GKV nicht aussagekräftig. Historisch betrachtet haben sich die GKV-Beiträge seit 1980 mehr als vervierfacht. Beide Systeme stehen vor steigenden Kosten im Gesundheitswesen.
Möglichkeiten zur Beitragssenkung in der PKV
Privatversicherte haben mehrere Optionen, ihre Beiträge zu optimieren:
- Tarifwechsel innerhalb der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Erhöhung des Selbstbehalts, um die monatlichen Kosten zu senken.
- Wechsel in brancheneinheitliche Sozialtarife (Basistarif oder Standardtarif).
PKV-Beiträge im Alter: Eine finanzielle Herausforderung?
Ein häufiges Argument gegen die PKV sind steigende Beiträge im Alter. Allerdings gibt es Mechanismen zur Stabilisierung der Beiträge für Rentner:
- Gesetzlicher Zuschlag: 10 % zusätzlich auf die Beiträge zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr zur Altersvorsorge.
- Wegfall der Krankentagegeld-Beiträge bei Renteneintritt.
- Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur PKV.
- Erhöhter Beihilfesatz für Beamte im Alter.
Gesonderte Regelungen für Medizinstudenten und Berufseinsteiger
Die Wahl der Krankenversicherung für Ärzte beginnt oft schon während des Medizinstudiums oder mit dem Einstieg ins Berufsleben. In diesen Phasen gibt es besondere Regelungen, die die Entscheidung zwischen GKV und PKV beeinflussen können.
- Medizinstudenten: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
- Krankenversicherungspflicht für Studierende:
- Bis zum 25. Lebensjahr (ggf. länger bei Wehr- oder Zivildienst) können Medizinstudenten über die familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert bleiben, sofern das eigene Einkommen die Grenze von 535 € (Stand 2025) nicht überschreitet.
- Nach Ablauf der Familienversicherung müssen Studenten eine eigene studentische Krankenversicherung in der GKV abschließen, die einen vergünstigten Beitrag bietet.
- Alternativ können sich Medizinstudenten für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dafür müssen sie sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung ist endgültig und gilt für die gesamte Studienzeit.
- Vorteile der PKV für Medizinstudenten: Günstige Einstiegstarife, bessere medizinische Versorgung und oft attraktive Konditionen für den späteren Berufsstart als Arzt.
- Krankenversicherungspflicht für Studierende:
- Berufseinsteiger: Assistenzärzte und ihre Krankenversicherungswahl
- Nach dem Medizinstudium beginnen die meisten Ärzte ihre Laufbahn als angestellte Assistenzärzte in Kliniken. Für sie gilt:
- Wenn das Jahres-Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 73.800 €), bleibt die GKV verpflichtend.
- Verdient ein Assistenzarzt über der Versicherungspflichtgrenze, kann er in die PKV wechseln.
- Selbstständige Ärzte, die sich direkt niederlassen oder z. B. als Honorararzt arbeiten, können sich frei zwischen GKV und PKV entscheiden.
Für viele Ärzte lohnt sich in dieser frühen Karrierephase ein Wechsel in die PKV, da die Beiträge meist noch niedrig sind und von günstigen Ärztetarifen profitiert werden kann. Allerdings sollten die langfristigen Auswirkungen – insbesondere im Alter oder bei Familienplanung – gut überlegt werden.
Krankenversicherung im Ruhestand
Ein Arzt im Ruhestand steht vor der Frage, wie sich seine Krankenversicherung im Alter gestaltet. Vor allem im Übergang zur Rente ergeben sich hierbei verschiedene Aspekte, die vom bisherigen Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) abhängig sind. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Die KVdR ist eine Pflichtversicherung in der GKV für Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen und bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Sie gewährleistet Rentenantragstellern und Rentnern umfassenden Krankenversicherungsschutz und wird von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der sozialen Absicherung und dient der Unterstützung pflegebedürftiger Personen.
- Pflichtversichert in der KVdR sind Personen, die:
- eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen,
- einen Rentenanspruch besitzen und
- die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen.
- Die Vorversicherungszeit gilt als erfüllt, wenn in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 9/10 dieser Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV (Pflicht- oder freiwillige Versicherung) oder eine Familienversicherung bestanden hat. Auch Zeiten in der Sozialversicherung oder Sonderversorgungssystemen im Beitrittsgebiet (bis 31.12.1990) können angerechnet werden.
- Die Mitgliedschaft in der KVdR ist ausgeschlossen, wenn eine andere Krankenversicherungspflicht besteht, beispielsweise durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit, Beamtenstatus oder eine Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Zudem ist eine Aufnahme in die KVdR nach dem 55. Lebensjahr nicht möglich, wenn in den letzten 5 Jahren keine gesetzliche Krankenversicherung bestand.
- Rentner oder Rentenantragsteller können sich auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der KVdR befreien lassen, wenn sie über eine private Krankenversicherung verfügen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
- Wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, kann sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Alternativ bleibt eine Familienversicherung bestehen, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
- Die Versicherung erfolgt grundsätzlich bei der bisherigen Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen kann eine andere gesetzliche Krankenkasse gewählt werden, darunter AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen.
- Die Versicherung in der KVdR beginnt mit der Rentenantragstellung. Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller besteht bis zur Rentenbewilligung oder Rentenablehnung.
- Die Beiträge richten sich nach dem allgemeinen GKV-Beitragssatz (14,6 %) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Die Beitragspflicht hängt vom Einkommen ab:
- Renten der gesetzlichen Rentenversicherung: Beiträge werden hälftig vom Rentenversicherungsträger übernommen.
- Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten): Der volle Beitragssatz wird fällig.
- Arbeitseinkommen: Auch selbstständige Tätigkeiten unterliegen der Beitragspflicht.
- Wie werden die Beiträge berechnet, wenn ich als Rentner noch beschäftigt bin?
- Pflichtversicherte Beschäftigte: Beiträge werden aus Arbeitsentgelt, Renten und Versorgungsbezügen berechnet.
- Freiwillig Versicherte: Beiträge werden zusätzlich aus Kapitalerträgen oder Vermietungseinkommen bemessen.
- Wie werden Pflegeversicherungsbeiträge berechnet?
- Der Beitragssatz beträgt 3,4 % (Kinderlose: 4,0 %). Rentner tragen die Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst.
- Rentner, die freiwillig oder privat versichert sind, erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 % der gesetzlichen Rente). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Rentenbeginn gestellt werden.
- Private Krankenversicherung im Alter
- Anders als in der GKV orientieren sich die Beiträge in der PKV nicht am persönlichen Einkommen. Zusätzliche Einkünfte aus Lebensversicherungen, Mieten oder anderen Quellen haben daher keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Für viele Ärzte bietet dies Planungssicherheit, da finanzielle Verbesserungen im Ruhestand nicht zu höheren Versicherungsbeiträgen führen.
- Ein wichtiger Vorteil sind die Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsanstieg im Alter abgefedert wird. Sollten dennoch finanzielle Engpässe entstehen, besteht die Option, in einen Basistarif oder Standardtarif zu wechseln. Diese Tarife liegen auf einem Leistungsniveau, das mit der GKV vergleichbar ist, bieten jedoch oft nicht den gewohnten Komfort aus hochpreisigen Volltarifen.
- Ehemalige Angestellte behalten ihren vereinbarten Versicherungsschutz im vollen Umfang. Nur eine Krankentagegeldversicherung endet mit Bezug der Altersrente. Da der Versicherungsbeitrag bei Renteneintritt grundsätzlich bestehen bleibt, greift anstelle des bisherigen Arbeitgeberzuschusses ein Zuschuss vom Rentenversicherungsträger, der auf Antrag gewährt wird. Dieser wird so berechnet, als bestehe eine Mitgliedschaft in der GKV, und ist damit abhängig von der Höhe der Rente. Wer zusätzlich einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, zahlt ab einem definierten Alter (in der Regel 65 bis 67 Jahre) einen reduzierten PKV-Beitrag.
- Pensionäre profitieren von einem erhöhten Beihilfesatz, der bei Eintritt in den Ruhestand häufig von 50 auf 70 % steigt. Der privat zu versichernde Anteil sinkt somit auf 30 % der Krankheitskosten, was den monatlichen Versicherungsbeitrag deutlich reduziert. Bei ehemaligen Staatsbediensteten mit freier Heilfürsorge (z. B. Polizei) greift im Ruhestand ebenfalls die Beihilfe. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Abschluss einer PKV erforderlich. Empfehlenswert ist jedoch, bereits in jungen Jahren eine Anwartschaft zu sichern, um trotz steigenden Alters und möglicher Vorerkrankungen einen moderaten Beitrag im Alter zu gewährleisten.
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FAQ
Wie gelingt der Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung?
Freiwillige GKV-Mitglieder können jederzeit in die PKV wechseln. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist hingegen schwierig. Selbstständige können zurückkehren, indem sie eine Anstellung aufnehmen und unter der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 € brutto jährlich bleiben. Personen ab 55 Jahren sind davon ausgenommen.
Ältere Ärzte, die ihre Arztpraxis verkaufen und damit ihre Selbstständigkeit aufgeben und angestellt bis zum Ruhestand arbeiten, können kaum in die GKV zurückkehren.
Angestellte Ärzte in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) haben mehr Möglichkeiten: Eine Reduzierung der Arbeitszeit und ein niedrigeres Gehalt können eine Rückkehr in die GKV ermöglichen.
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Broschueren/Web_181024_BMG_KV_Ratgeber.pdf
- https://www.bayerische-aerzteversorgung.de/Portals/6/Media/Dokumente/Themen/KV_der_Rentner/DRV_Merkblatt_KV_Rentner.pdf?ver=uhu7Dc3D8DFngB8yykpwIg%3d%3d
- https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-ruhestand/
- https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/