Steuerliche Abschreibung eines Ultraschallgerätes

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und linearer AfA-Satz eines Ultraschallgerätes

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Ultraschallgerätes beträgt 5 Jahre. Aber was bedeutet das?

Die Nutzungsdauer ist die Zeitspanne, über die ein Wirtschaftsgut in der Buchhaltung abgeschrieben wird. Sie basiert auf der geschätzten betriebsgewöhnlichen Lebensdauer des Gegenstandes. Die Nutzungsdauer ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Abschreibung, da sie bestimmt, über wie viele Jahre die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts verteilt werden.

  • Nutzungsdauer (ND) i.J.:
    • „ND“ steht für Nutzungsdauer.
    • „i.J.“ ist die Abkürzung für „in Jahren“.

Der lineare AfA-Satz ist der Prozentsatz, der angibt, welcher Anteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts pro Jahr abgeschrieben wird. Bei linearer Abschreibung bleibt dieser Satz über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts gleich. Er wird berechnet, indem man 100% durch die Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer teilt. Zum Beispiel führt eine Nutzungsdauer von 5 Jahren zu einem linearen AfA-Satz von 20% pro Jahr (100% / 5 Jahre = 20%).

  • Linearer AfA-Satz v.H.:
    • „AfA“ steht für „Absetzung für Abnutzung“, was ein Synonym für Abschreibung ist.
    • „v.H.“ bedeutet „vom Hundert“ und entspricht dem Prozentsatz.
Lfd. Nr. Anlagegüter Nutzungsdauer (ND) i.J. Linearer AfA-Satz v.H.
20 Doppler-Sonographiegeräte 5 20
89 Sonographiegeräte 5 20
98 Ultraschalldoppler 5 20
100 Ultraschallgeräte 5 20
Quelle: Bundesfinanzministerium

Die Abschreibung beginnt im Monat der Inbetriebnahme des Geräts. Es ist zu beachten, dass eine anteilige Abschreibung für das Jahr der Anschaffung oder Veräußerung vorgenommen wird.

Beispiel für die Abschreibung eines Ultraschallgerätes

Bei einem Ultraschallgerät mit Anschaffungskosten von 50.000 € und einer angenommenen Nutzungsdauer von 5 Jahren ergibt sich folgende Berechnung für die lineare Abschreibung:

  • Der lineare AfA-Satz beträgt 100 % / 5 Jahre = 20 % pro Jahr
  • Die jährliche Abschreibungssumme beträgt 50.000 € * 20 % = 10.000 €

Das bedeutet, dass pro Jahr 10.000 € von den Anschaffungskosten des Ultraschallgeräts abgeschrieben werden, über einen Zeitraum von 5 Jahren.

Auch wenn Sie ein Ultraschallgerät gebraucht kaufen, können Sie dieses abschreiben. Die Abschreibung eines gebrauchten Wirtschaftsguts in der Buchhaltung folgt prinzipiell denselben Regeln wie die eines neuen, aber: Die Nutzungsdauer für die Abschreibung eines gebrauchten Geräts basiert auf der verbleibenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Erwerbs. Das bedeutet, dass die ursprüngliche Nutzungsdauer des Geräts um das Alter des Geräts zum Kaufzeitpunkt reduziert wird (Restnutzungsdauer).

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Autor: Nils Buske, veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am