Medizintechnik Leasing: 5 Anbieter im Vergleich

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Abstract – Medizintechnik-Leasing: Anbieter, Vertragsarten, Bilanzierung

  • Fünf eigenständige Leasinggeber – Grenke, Deutsche Leasing, GEFA Bank, LeaseForce AG und Commerz Leasing – unterscheiden sich strukturell nach Bonitätsprüfung, Objektfokus und Konzernanbindung (Sparkassen-Finanzgruppe, Groupe BPCE, Commerzbank-Gruppe oder eigenständig), nicht primär nach Zinssätzen, die keiner öffentlich ausweist.
  • Die bilanzielle Zuordnung des Leasingobjekts richtet sich nach der 40/90-Regel der BMF-Leasingerlasse (1971/1975): Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bilanziert der Leasinggeber, und die Praxis setzt die Rate voll als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG ab.
  • Für niedergelassene Ärzte entfällt der Vorsteuerabzug auf Leasingraten weitgehend, da Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind – ausgenommen sind Leasingobjekte, die anteilig für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wie IGeL oder Gutachten genutzt werden (Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG).
  • Das Andienungsrecht stellt die häufigste Vertragsfalle dar: Es verpflichtet die Praxis zur Übernahme des Geräts zum vereinbarten Restwert am Laufzeitende, unabhängig vom tatsächlichen Interesse, und sollte vor Vertragsabschluss gesondert geprüft werden.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Medizintechnik-Leasing — und wer least direkt?

Medizintechnik-Leasing überlässt Ihrer Praxis ein Medizingerät zur Nutzung, während das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber verbleibt. Sie zahlen eine monatliche Rate statt des vollen Kaufpreises und schonen damit Eigenkapital und Kreditlinien bei Ihrer Hausbank.

Abgrenzung: Leasinggeber vs. Vermittler/Broker

Ein Leasinggeber kauft das Gerät selbst und schließt den Leasingvertrag direkt mit Ihnen ab — er trägt das Objektrisiko und bilanziert das Wirtschaftsgut. Ein Vermittler oder Broker stellt dagegen nur den Kontakt zu einem oder mehreren Leasinggebern her, ohne selbst Vertragspartner zu werden. Für Ihre Praxis bedeutet das: Beim Direktanbieter verhandeln Sie Konditionen mit dem Unternehmen, das am Ende auch über Rückgabe, Kaufoption oder Vertragsverlängerung entscheidet. Bei einem Vermittler übernimmt diese Rolle ein Dritter, den Sie im Vertrag oft gar nicht sehen.

Vertragsarten: Vollamortisation, Teilamortisation, Restwertleasing, Mietkauf

In der Praxis unterscheidet man zwei Grundtypen: 

  1. Operate-Leasing: mietähnlich mit kurzer, flexibel kündbarer Laufzeit, bei dem der Leasinggeber das Wiedervermarktungsrisiko trägt 
  2. Finance-Leasing: Praxis bindet sich über eine feste Grundmietzeit

Innerhalb des Finance-Leasing unterscheidet man weiter nach Amortisationsgrad: Der Vollamortisationsvertrag hat eine feste, unkündbare Laufzeit. Ihre Leasingraten decken während dieser Zeit den vollen Kaufpreis samt Finanzierungskosten des Leasinggebers ab. Am Vertragsende entscheiden Sie zwischen Kaufoption, Rückgabe oder Vertragsverlängerung.

Der Teilamortisationsvertrag (Restwertleasing) kalkuliert einen Restwert am Laufzeitende ein — dadurch fallen die monatlichen Raten niedriger aus, das Objekt bleibt aber güter- und wertmäßig an Restwertregelungen gebunden.

Der Mietkauf unterscheidet sich grundlegend von beiden Modellen: Die Praxis erhält bereits während der Vertragslaufzeit das wirtschaftliche Eigentum am Gerät, das zivilrechtliche Eigentum geht erst mit Zahlung der letzten Rate über. Bilanziell wird der Mietkauf daher von Beginn an wie ein Ratenkauf behandelt, nicht wie Leasing — das Gerät wird sofort aktiviert und abgeschrieben.

Sale-and-lease-back als drittes, ergänzendes Modell eignet sich speziell für Bestandsgeräte: Die Praxis verkauft ein bereits vorhandenes, abbezahltes Gerät an den Leasinggeber und least es anschließend zurück. Das setzt kurzfristig Liquidität frei, ohne dass auf das Gerät verzichtet werden muss — ein Modell, das sich insbesondere bei Praxisübernahmen anbietet, wenn gebundenes Kapital für Ablösesummen benötigt wird. Commerz Leasing bietet dieses Modell explizit an.

Die 5 Anbieter im Überblick: Grenke, Deutsche Leasing, GEFA Bank, LeaseForce AG, Commerz Leasing

Alle fünf genannten Unternehmen agieren als eigenständige Leasinggeber — sie kaufen das Objekt selbst und schließen den Vertrag direkt mit Ihrer Praxis, ohne zwischengeschalteten Vermittler.

Grenke: Spezialisierung auf kleinvolumige Praxisausstattung

Grenke agiert hersteller- und finanzierungsunabhängig und finanziert Objekte bereits ab einem Nettokaufpreis von 500 Euro. Für Medizintechnik hat das Unternehmen mit Medical Lease ein eigenes Modell entwickelt: Bis zu einem Anschaffungswert von 150.000 Euro profitieren Praxen von einer vereinfachten, schnellen Bonitätsprüfung. Grenke bietet sowohl Voll- als auch Teilamortisationsverträge an — die Wahl der Vertragsart und Grundmietzeit legen Sie individuell je Objekt fest.

Deutsche Leasing: Sparkassen-Verbund, Kompetenzzentrum für Großgeräte

Die Deutsche Leasing AG mit Sitz in Bad Homburg fungiert als Kompetenzzentrum für Leasing innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und gilt als führendes herstellerunabhängiges Leasingunternehmen in Deutschland. Das Objektspektrum reicht von Maschinen und Fahrzeugen bis zu Medizintechnik, Immobilien und Großmobilien — geeignet also auch für kostenintensive Anschaffungen wie CT- oder MRT-Systeme. Über die Sparkassen-Anbindung profitieren Praxen von einer flächendeckenden Beratungspräsenz vor Ort.

GEFA Bank: deutsche Objektfinanzierungsbank, Konzernanbindung Groupe BPCE

Die GEFA Bank mit Sitz in Wuppertal ist ein Spezialfinanzierer für mobile Investitionsgüter und Teil der französischen Groupe BPCE. Neben dem klassischen Vollamortisationsvertrag bietet GEFA flexible Ratengestaltungen, darunter ansteigende Raten oder zahlungsfreie Startphasen — Letzteres kann für Praxisgründer in der Anlaufphase liquiditätsschonend wirken. Das Leistungsspektrum umfasst zudem Vollfinanzierungen inklusive Mehrwertsteuer und Investitionsnebenkosten, Sondertilgungsoptionen sowie die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung bei bestehenden Leasingverträgen. Für Praxisgründungen bindet GEFA auf Anfrage auch Förderkredite, etwa KfW-Programme, in die Finanzierungsstruktur ein. Ein Online-Rechner ermöglicht eine unverbindliche Preisindikation vorab. GEFA finanziert unter anderem Ultraschall-, Röntgen-, CT- und MRT-Geräte, dentalmedizinische Behandlungseinheiten sowie Kassensysteme, und richtet sich neben Arzt- und Zahnarztpraxen auch an Apotheken.

LeaseForce AG: bankenunabhängiger Mittelstandsfokus

LeaseForce, 2007 gegründet, positioniert sich als banken- und herstellerunabhängige Leasinggesellschaft und zählt laut Branchenverband BDL zu den etablierten Mittelstandsfinanzierern mit Fokus auf Medizintechnik von A bis Z, von Ultraschall- über Endoskopie- bis zu Röntgensystemen. Die vier geschäftsführenden Vorstände bringen zusammen über 100 Jahre Leasing-Erfahrung mit. Nach Vertragsende können Sie das Gerät behalten oder gegen ein aktuelles Modell austauschen — die vereinbarte Rate bleibt über die gesamte Laufzeit fix, unabhängig von Zins- oder Ratingveränderungen.

Commerz Leasing: Konzernfinanzierung, Bonitätsanforderungen

Commerz Leasing ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Commerzbank und agiert als herstellerunabhängiger Objektfinanzierer für den deutschen Mittelstand. Mit einem verwalteten Leasingvolumen von 5,5 Milliarden Euro, rund 140 Experten an acht Standorten und über 50 Jahren Markterfahrung zählt das Unternehmen zu den etablierten Leasinggesellschaften in Deutschland. Medizintechnik wie Ultraschall- und Röntgengeräte gehört explizit zum finanzierten Objektspektrum, ebenso wie Sale-and-lease-back-Lösungen für Bestandsgeräte. Commerzbank-Firmenkunden können ihren Leasingvertragsbestand direkt über das Onlinebanking einsehen.

Tabelle: Anbieter → Fokus/Branchenausrichtung → Bank-/Herstellerunabhängigkeit

AnbieterFokusKonzernanbindung
GrenkeSmall-Ticket bis Großgerät, Medical Leaseeigenständig
Deutsche LeasingGroßgeräte, KompetenzzentrumSparkassen-Finanzgruppe
GEFA BankObjektfinanzierung, Ratenflexibilität, FörderkrediteGroupe BPCE
LeaseForce AGMittelstand, feste Rate über Laufzeiteigenständig
Commerz LeasingGroßvolumen, Konzernbonität, Sale-and-lease-backCommerzbank-Gruppe

Konditionen im Vergleich: Laufzeiten, Zinssätze, Vertragsmodelle

Die konkrete Leasingrate, Laufzeit und Anzahlungshöhe hängen bei allen fünf Anbietern von Objektwert, Bonität und gewählter Vertragsart ab — pauschale Zinssätze veröffentlicht keiner der Anbieter öffentlich. Belastbar vergleichen lassen sich dagegen die strukturellen Unterschiede in Vertragsgestaltung und Zugangsvoraussetzungen.

Bonitätsprüfung: Welche Unterlagen Praxen einreichen müssen

Leasinggeber verlangen in der Regel die letzten Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR), eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie einen Identitätsnachweis der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers. Bei Neugründungen ohne BWA-Historie prüfen Anbieter wie Grenke oder GEFA häufig alternative Bonitätskriterien, etwa den Kapitaldienst aus der Investitionsplanung oder eine Bürgschaft. Da das Leasingobjekt selbst als Sicherheit dient, verzichten mehrere Anbieter auf zusätzliche dingliche Sicherheiten.

Tipp: Reichen Sie Bonitätsunterlagen bei mehreren Anbietern parallel ein — die Prüfungsdauer variiert, und ein früher Vergleich verschafft Verhandlungsspielraum bei der Rate.

Vollamortisation vs. Restwertleasing: Was passt für welche Gerätekategorie?

Die Wahl der Vertragsart hängt maßgeblich davon ab, wie schnell ein Gerät technisch veraltet und wie lange Sie es realistisch nutzen wollen.

Kurzlebige Technik (Ultraschall, Laser) vs. langlebige Anlagen (MRT, Röntgen)

Bei Geräten mit kurzem Innovationszyklus — etwa Ultraschallsystemen oder Lasergeräten — bietet ein Vollamortisationsvertrag mit kürzerer Laufzeit und anschließender Rückgabe- oder Austauschoption Flexibilität: Sie vermeiden die Bindung an technisch überholte Systeme. Bei langlebigen, hochpreisigen Anlagen wie MRT- oder Röntgensystemen mit Anschaffungskosten oft im sechs- bis siebenstelligen Bereich rechnet sich dagegen häufiger ein Restwertleasing mit längerer Laufzeit, da die niedrigere monatliche Rate die Liquidität stärker entlastet.

Leasing gebrauchter Medizingeräte

Neben Neugeräten bieten mehrere Leasinggesellschaften auch das Leasing gebrauchter oder generalüberholter (refurbished) Medizingeräte an. Der Leasinggeber erwirbt das Gerät dabei nicht vom Hersteller, sondern von einem spezialisierten Refurbisher oder aus einer Insolvenzmasse und least es anschließend an die Praxis weiter. Für die Praxis senkt das die monatliche Rate gegenüber einem Neugerät erheblich. Im Gegenzug verkürzt sich häufig die maximale Grundmietzeit, da sich die zulässige Bandbreite nach der verbleibenden Restnutzungsdauer des Gebrauchtgeräts richtet, nicht nach der ursprünglichen AfA-Tabelle für ein Neugerät. Prüfen Sie bei gebrauchten Leasinggeräten insbesondere die Restlaufzeit vorhandener Herstellergarantien sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

Bilanzielle Behandlung: Auswirkung auf Praxis-EÜR/Bilanz

Ob ein Leasingobjekt beim Leasinggeber oder bei der Praxis selbst bilanziert wird, regeln die Leasingerlasse des Bundesministeriums der Finanzen — der Mobilien-Leasingerlass von 1971 für Vollamortisationsverträge sowie der Teilamortisations-Erlass von 1975. Zentrales Kriterium ist die sogenannte 40/90-Regel: Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geräts, gilt der Leasinggeber als wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert das Objekt. Ihre Eigenkapitalquote bleibt dadurch unverändert, und Sie setzen die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG steuerlich ab. Wird die 40/90-Spanne unter- oder überschritten, rechnet die Finanzverwaltung das Gerät stattdessen der Praxis zu — mit der Folge einer Aktivierungspflicht in der eigenen Bilanz bzw. EÜR.

Der Mietkauf wird unabhängig von dieser Regel bilanziell wie ein Ratenkauf behandelt: Das Gerät erscheint als Anlagevermögen in Ihrer Bilanz oder EÜR, Sie schreiben es ab und aktivieren eine entsprechende Verbindlichkeit.

Hinweis für Freiberufler: Für niedergelassene Ärzte, die als Freiberufler nach § 18 EStG tätig sind, entfällt der bei Gewerbetreibenden übliche Vorteil der niedrigeren Gewerbesteuerbemessung durch Bilanzneutralität, da Freiberufler ohnehin nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Der einkommensteuerliche Effekt — die volle Absetzbarkeit der Leasingrate als Betriebsausgabe — bleibt davon unberührt bestehen.

Vorsteuerabzug bei Leasingraten

Für den Vorsteuerabzug gilt eine Besonderheit, die speziell niedergelassene Ärzte betrifft: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung schließt im Gegenzug den Vorsteuerabzug aus, soweit das geleaste Gerät ausschließlich für steuerfreie Heilbehandlungen eingesetzt wird. Praxen, die daneben auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen — etwa individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Gutachten —, können die auf die Leasingrate entfallende Vorsteuer anteilig geltend machen, soweit das Gerät diesen Leistungen zuzurechnen ist. Bei gemischter Nutzung ist eine sachgerechte Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG erforderlich; dokumentieren Sie den Nutzungsanteil je Leistungsart nachvollziehbar.

Wie läuft der Leasingprozess ab — von Anfrage bis Lieferung?

Der Ablauf ist bei allen fünf Anbietern strukturell ähnlich: Sie wählen das Objekt beim Hersteller oder Fachhändler Ihrer Wahl, reichen die Bonitätsunterlagen ein, erhalten ein Leasingangebot und unterzeichnen nach Freigabe den Vertrag. Anschließend kauft der Leasinggeber das Objekt und stellt es Ihnen zur Nutzung bereit. Ergänzend zum Leasing bieten manche Anbieter auch Medizintechnik mieten als kurzfristigere Alternative an, etwa für Überbrückungszeiträume oder Testphasen vor einer Kaufentscheidung.

Checkliste: Unterlagen für den Leasingantrag

  • [ ] Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • [ ] Letzter Jahresabschluss oder EÜR
  • [ ] Kostenvoranschlag oder Angebot des Geräteherstellers
  • [ ] Identitätsnachweis der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers
  • [ ] Gegebenenfalls Handelsregisterauszug bei MVZ oder GmbH-Struktur

Typische Bearbeitungsdauer im Anbietervergleich

Bei standardisierten Small-Ticket-Objekten bis rund 150.000 Euro, etwa im Rahmen von Grenkes Medical Lease, verläuft die Bonitätsprüfung in der Regel zügig und digital. Bei Großgeräten wie MRT- oder CT-Systemen im sechsstelligen Bereich verlängert sich die Prüfung durch den höheren Abstimmungsaufwand zwischen Praxis, Hersteller und Leasinggeber — hier lohnt sich ein früher Kontakt zum Anbieter, bevor die Kaufentscheidung final feststeht.

Worauf sollten Ärzte beim Vertragsvergleich besonders achten?

Andienungsrecht: die häufigste Vertragsfalle

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den automatischen Eigentumsübergang: Ohne gesondertes Kaufrecht bleibt das Gerät nach Laufzeitende beim Leasinggeber. Manche Verträge enthalten stattdessen ein Andienungsrecht — hier kann der Leasinggeber die Praxis verpflichten, das Gerät zum vereinbarten Restwert zu übernehmen, unabhängig davon, ob die Praxis daran interessiert ist. Das Andienungsrecht kehrt damit die sonst übliche Wahlfreiheit zwischen Kauf, Rückgabe und Anschlussleasing um und sollte vor Vertragsabschluss besonders aufmerksam geprüft werden.

Full-Service- vs. reine Finanzierungsverträge

Full-Service-Verträge bündeln Wartung, Software-Updates und teils auch Ersatzgerätestellung bei Ausfall in die Monatsrate ein. Reine Finanzierungsverträge beschränken sich auf die Nutzungsüberlassung — Wartung und Reparatur verhandelt die Praxis separat mit dem Hersteller oder einem Servicepartner. Leasinggesellschaften schließen Wartungsverträge häufig zu günstigeren Konditionen ab als einzelne Praxen, da sie über ihr Gerätevolumen bessere Konditionen mit Herstellern aushandeln. Dieser Skaleneffekt macht Full-Service-Verträge bei Großgeräten mit hoher Ausfallrelevanz wie MRT oder Röntgensystemen oft wirtschaftlicher, als Wartung eigenständig zu organisieren.

Besonderheit bei Berufsausübungsgemeinschaften

Least eine Gemeinschaftspraxis das Gerät gemeinsam, haften alle Praxispartner gesamtschuldnerisch für die vollständige Leasingrate — unabhängig vom jeweiligen Nutzungsanteil am Gerät. Scheidet ein Partner aus der Berufsausübungsgemeinschaft aus, sollte der Vertrag vorab regeln, ob die verbleibenden Partner den Vertrag fortführen oder eine Vertragsübernahme durch einen Nachfolger erfolgt. Ohne eine solche Regelung drohen bei Gesellschafterwechseln unklare Haftungsverhältnisse.

Leasingrechner: Monatliche Rate direkt berechnen 

Wie sich Anschaffungspreis, Laufzeit, Zins, Restwert und Sonderzahlung konkret auf Ihre Rate auswirken, zeigt der folgende Rechner. Er liefert eine unverbindliche Beispielrechnung nach der branchenüblichen Annuitätenmethode.

Leasingrechner für Medizintechnik

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis der finanzmathematischen Annuitätenmethode, kein verbindliches Angebot. Alle Beträge netto zzgl. USt., sofern nicht anders vereinbart. Da ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG überwiegend umsatzsteuerbefreit sind, entfällt für die meisten Praxen der Vorsteuerabzug – kalkulieren Sie in diesem Fall mit dem Bruttobetrag. Das tatsächliche Angebot Ihres Leasinggebers kann je nach Bonität, Vertragsart und Zahlungsweise (vorschüssig/nachschüssig) abweichen.

FAQ: Häufige Fragen zum Medizintechnik-Leasing

Ist Leasing für eine Neugründung ohne BWA-Historie möglich?

Ja, mehrere Anbieter prüfen bei Neugründungen alternative Kriterien wie die Investitionsplanung, den erwarteten Kapitaldienst oder eine Bürgschaft. Da das Leasingobjekt selbst als Sicherheit dient, verlangen Leasinggeber seltener zusätzliche Sicherheiten als klassische Bankkredite. Ein persönliches Beratungsgespräch vor Antragstellung klärt die individuellen Voraussetzungen, etwa im Rahmen einer allgemeinen Praxisfinanzierung.

Was passiert mit dem Leasingvertrag bei Praxisübergabe oder -verkauf?

Der Leasingvertrag geht nicht automatisch auf einen Praxisnachfolger über, da er an die ursprüngliche Praxis als Vertragspartner gebunden ist. Eine Vertragsübernahme setzt die Zustimmung des Leasinggebers voraus, der die Bonität des Nachfolgers erneut prüft. Fehlt diese Zustimmung, muss die abgebende Praxis den Vertrag bis Laufzeitende bedienen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, die den entgangenen Gewinn aus der restlichen Laufzeit abdeckt. Details regelt der Praxisübernahmevertrag.

Lohnt sich Leasing steuerlich gegenüber dem Direktkauf?

Leasingraten sind bei Zurechnung zum Leasinggeber als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar und mindern damit unmittelbar Ihren Gewinn, während ein Direktkauf über die Abschreibungsdauer verteilt steuerlich wirkt. Da ärztliche Leistungen überwiegend umsatzsteuerbefreit sind, entfällt für die meisten Praxen zudem der Vorsteuerabzug auf die Leasingrate — kalkulieren Sie in diesem Fall mit dem Bruttobetrag. Ob sich Leasing für Ihre Praxis lohnt, hängt von Liquiditätslage, aktueller Steuerbelastung und der Nutzungsdauer des Geräts ab — eine pauschale Aussage ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Ergänzend kann ein zinsgünstiger Kredit für Ärzte als Alternative zum Leasing geprüft werden, insbesondere wenn der spätere Eigentumsübergang gewünscht ist.

Was ist ein Andienungsrecht und warum ist es riskant?

Ein Andienungsrecht verpflichtet die Praxis, das Leasingobjekt am Vertragsende zum vereinbarten Restwert zu übernehmen — unabhängig vom tatsächlichen Interesse oder Zustand des Geräts. Anders als bei der üblichen Wahlfreiheit zwischen Kauf, Rückgabe und Anschlussleasing besteht hier ein Kaufzwang. Prüfen Sie die entsprechende Klausel vor Vertragsabschluss besonders sorgfältig, da sie eine unerwartete finanzielle Verpflichtung am Laufzeitende auslösen kann.

Welche Besonderheiten gibt es beim Leasing für Krankenhäuser?

Kliniken und MVZ unterliegen beim Medizintechnik-Leasing teils anderen Rahmenbedingungen als Einzelpraxen. Ein zentraler Unterschied betrifft die Investitionsförderung: Plankrankenhäuser erhalten Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren. Least ein Krankenhaus statt zu kaufen, entfällt in der Regel der Zugriff auf diese Investitionsförderung für das betreffende Gerät, da die Fördermittel an das Eigentum bzw. die Aktivierung in der Krankenhausbilanz anknüpfen.

Zudem leasen Kliniken Großgeräte häufig im Rahmen von Geräte-Pools über mehrere Abteilungen oder Standorte hinweg, was die Vertragsgestaltung komplexer macht als bei einer Einzelpraxis mit einem Nutzer. Auch die Bonitätsprüfung unterscheidet sich: Bei öffentlichen oder kirchlichen Trägern bewerten Leasinggesellschaften häufig die Bonität des Trägers statt der einzelnen Abteilung.

Für Krankenhäuser lohnt sich daher vor Vertragsabschluss ein Abgleich mit der zuständigen Landesbehörde, ob und in welchem Umfang eine Leasingfinanzierung die Förderfähigkeit nach KHG berührt.

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