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Kompetente Niederlassungsberatung: Der Schlüssel zur erfolgreichen Praxisgründung

Ärzte und Psychotherapeuten können nicht alle Aspekte der Niederlassung alleine bewältigen. Die Expertise und Unterstützung durch erfahrene Berater ist wichtig, um die typischen Fallstricke zu vermeiden, die bei der Gründung und Führung einer eigenen Praxis auftreten können. Berater helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und unterstützen bei der Planung und Umsetzung aller notwendigen Schritte.

Ein Arzt bei einer Niederlassungsberatung.
Vor einer Niederlassung ist es ratsam, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen.

Medizinio zeichnet sich durch ein weitreichendes Partnernetzwerk aus, das aus führenden Unternehmen und Experten der Gesundheitsbranche besteht. Dieses Netzwerk ermöglicht es uns, Ärzten eine umfassende und maßgeschneiderte Niederlassungsberatung anzubieten. Von der Standortanalyse über die Finanzierung bis hin zur optimalen Praxisgestaltung – wir begleiten unsere Kunden in jedem Schritt. Unsere Ansprechpartner bringen tiefgehendes Fachwissen und wertvolle Branchenkontakte mit, wodurch wir Ärzten eine erstklassige Beratung und nachhaltige Lösungen garantieren können. So schaffen wir die Basis für eine erfolgreiche und zukunftssichere Praxistätigkeit.

Häufige Fehler bei der Niederlassung als Arzt

Viele junge Praxisinhaber stellen in den ersten Jahren nach ihrer Niederlassung fest, dass die Praxis nicht wie erhofft läuft. Steuerberater oder Banker machen sie oft auf Probleme wie hohe Personalkosten oder unzureichende Praxisergebnisse aufmerksam. Die folgenden Fehler bei der Niederlassung und in den ersten Jahren danach können vermieden oder behoben werden, wenn man sich frühzeitig professionelle Beratung holt.

  • „Kostenlosen“ Beratern vertrauen
    • Einer der häufigsten Fehler ist das Vertrauen in „kostenlose“ Berater, die in der Vor-Niederlassungsphase oft zahlreich auftauchen. Diese Berater, die häufig aus dem persönlichen Umfeld stammen, bieten vermeintlich kostenfreie Dienstleistungen in den Bereichen Niederlassungs-, Finanzierungs- und Versicherungsberatung an. Doch diese „kostenlosen“ Beratungen können langfristig teuer werden.
    • Beispiele für riskante Geschäfte sind Finanzierungen mit Tilgungsaussetzung, Fremdwährungs- und Fondspolicen oder der Kauf einer privat genutzten Immobilie direkt bei der Niederlassung. Solche Entscheidungen sind oft mit hohen Risiken verbunden, die den Praxisinhabern nicht immer bewusst sind.
    • Empfehlung: Investieren Sie in unabhängige, erfahrene Berater, die nachweislich über fundierte Expertise und langjährige Erfahrung verfügen. Diese Berater sind gesetzlich zur vollständigen und korrekten Information verpflichtet und haften für ihre Beratung.
  • Kein realistischer Liquiditätsplan
    • Viele Praxisinhaber geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie vor der Niederlassung keinen realistischen Liquiditätsplan erstellen. Zu oft verlassen sie sich auf optimistische „Pseudo-Liquiditätspläne“ von Banken und Vermittlern, die nur die positiven Szenarien berücksichtigen und Risiken ausblenden.
    • Ohne einen soliden Liquiditätsplan wissen viele Praxisinhaber nach kurzer Zeit nicht mehr, wie sie ihre Mitarbeiter, die Miete und sich selbst bezahlen sollen, weil schlichtweg zu wenig Geld hereinkommt.
    • Empfehlung: Erstellen Sie einen ernstzunehmenden Liquiditätsplan, der auch Worst-Case-Szenarien berücksichtigt. Ein solcher Plan hilft, die finanziellen Risiken besser einzuschätzen und zeigt auf, ob die Selbstständigkeit der richtige Weg ist.
  • Hohe Privatkosten
    • Ein weiterer häufiger Fehler sind zu hohe privat veranlasste Kosten. Viele Praxisinhaber kaufen kurz nach der Niederlassung eine teure Immobilie oder andere Luxusgüter, was zu einer hohen finanziellen Belastung führt.
    • Beispiel: Ein Praxisinhaber übernimmt eine Praxis und kauft gleichzeitig eine teure Eigentumswohnung. Als die Praxis nicht den erwarteten Umsatz bringt, gerät er in finanzielle Schwierigkeiten und muss sogar Personal entlassen, um die Kosten zu senken.
    • Empfehlung: Halten Sie Ihre privaten Kosten in den ersten Jahren der Selbstständigkeit so niedrig wie möglich. Investieren Sie stattdessen in den Aufbau von Rücklagen und vermeiden Sie teure Anschaffungen, bis Ihre Praxis wirtschaftlich stabil ist.
  • Fehlende Kenntnis über KPIs
    • Viele Praxisinhaber kennen die Key Performance Indicators (KPIs) ihrer Praxis nicht und beschäftigen sich erst damit, wenn die Praxis nicht wie gewünscht läuft. Ein effektives Kennzahlenmanagement ist jedoch entscheidend für den Erfolg.
    • Empfehlung: Bauen Sie von Anfang an ein solides Kennzahlenmanagement auf und analysieren Sie regelmäßig Ihre KPIs. Dies hilft, frühzeitig Probleme zu erkennen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxis auf Erfolgskurs zu halten.
  • Mangelnde Führungskompetenz
    • Eine erfolgreiche Praxis benötigt einen Inhaber, der nicht nur medizinisch kompetent ist, sondern auch Führungsqualitäten besitzt. Mangelnde Führungskompetenz führt oft zu ineffizientem Arbeiten und Unzufriedenheit im Team.
    • Empfehlung: Investieren Sie in Ihre Führungskompetenz. Besuchen Sie Führungsseminare und bilden Sie sich in diesem Bereich weiter. Eine gute Führungskraft hat die Ziele der Praxis im Blick und motiviert ihr Team, was letztlich auch die Attraktivität der Praxis für potenzielle Bewerber erhöht.

Definitionen und Grundlagen

Niederlassung Arzt Definition: Was bedeutet ärztliche Niederlassung?

Die ärztliche Niederlassung bezeichnet den Prozess, durch den sich ein Arzt dazu entscheidet, eine eigene Praxis zu eröffnen und somit eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Dies umfasst sowohl die Übernahme einer bestehenden Praxis als auch die Praxis-Neugründung

Bei der Niederlassung übernimmt der Arzt die Verantwortung für die medizinische Versorgung seiner Patienten sowie für alle organisatorischen und administrativen Aufgaben der Praxisführung. Die Niederlassung bietet die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten und die Praxis nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vertragsarzt und einem niedergelassenen Arzt?

Der Hauptunterschied zwischen Vertragsarzt und niedergelassenem Arzt liegt in der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Ein Vertragsarzt hat eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und darf gesetzlich versicherte Patienten behandeln sowie seine Leistungen über die KV abrechnen. Er muss bestimmte gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen einhalten.

Ein niedergelassener Arzt betreibt eine eigene Praxis und kann sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten behandeln. Nicht jeder niedergelassene Arzt ist jedoch auch ein Vertragsarzt. Ein niedergelassener Arzt ohne Vertragsarztstatus behandelt meist nur Privatpatienten und rechnet direkt mit diesen oder deren privaten Krankenversicherungen ab.

Hier erfahren Sie detailliert, wie die Abrechnung in der Arztpraxis nach EBM und GOÄ funktioniert. Während nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ausschließlich gesetzlich versicherte Patienten abgerechnet werden, werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) privat versicherte Patienten oder Selbstzahler abgerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Allgemeinarzt und einem praktischen Arzt?

Der Hauptunterschied zwischen Allgemeinarzt und praktischem Arzt liegt in der Facharztausbildung und den gesetzlichen Anforderungen. Ein „Allgemeinarzt“ hat eine umfassende Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin abgeschlossen, die ein breites Spektrum an medizinischem Wissen und Fähigkeiten abdeckt, die für die hausärztliche Versorgung erforderlich sind. Allgemeinärzte fungieren als erste Anlaufstelle für Patienten, stellen Diagnosen, beginnen Behandlungen und überweisen gegebenenfalls an Fachärzte.

Der Begriff „praktischer Arzt“ ist historisch und bezeichnete früher Ärzte ohne spezifische Facharztausbildung, die in der allgemeinen medizinischen Versorgung tätig waren. In Deutschland wurde diese Ausbildung im Rahmen der Weiterbildungsordnung von 1992 weitgehend durch die Facharztausbildung in Allgemeinmedizin ersetzt. Heutzutage sind praktische Ärzte kaum noch anzutreffen, da die gesetzlichen Anforderungen an die ärztliche Qualifikation gestiegen sind.

Vorteile und Nachteile

Kategorie Vorteile Nachteile
Unabhängigkeit und Selbstbestimmung
  • Eigenverantwortung und Autonomie bei der Praxisführung
  • Möglichkeit, medizinische Entscheidungen unabhängig zu treffen
  • Gestaltung der eigenen Arbeitszeiten und Praxisphilosophie
  • Hohe Verantwortung und Entscheidungsdruck
  • Notwendigkeit zur Übernahme aller administrativen und organisatorischen Aufgaben
Einkommen
  • Potenzial für höheres Einkommen im Vergleich zu angestellten Ärzten
  • Möglichkeit, Einnahmen durch Privatpatienten zu steigern
  • Finanzielle Unsicherheit, besonders in den Anfangsjahren
  • Hohe Anfangsinvestitionen für Praxisgründung und Ausstattung
Rechtliche und administrative Aspekte
  • Möglichkeit, die Praxisstruktur und -organisation nach eigenen Vorstellungen zu gestalten
  • Komplexe rechtliche und regulatorische Anforderungen
  • Notwendigkeit zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Qualitätsstandards
Patientenversorgung
  • Langfristige Patientenbindung und -beziehung
  • Individuelle Gestaltung der Patientenversorgung und Behandlungsansätze
  • Hoher Arbeitsaufwand, um einen stabilen Patientenstamm aufzubauen
Praxisgestaltung
  • Freie Gestaltung der Praxisräumlichkeiten und Arbeitsabläufe
  • Auswahl und Führung des eigenen Teams
  • Notwendigkeit, Personal zu rekrutieren, zu schulen und zu managen
  • Verantwortung für alle Aspekte der Praxisausstattung und -instandhaltung
Weiterbildung und Spezialisierung
  • Möglichkeit zur Spezialisierung und Ausrichtung auf eigene Interessengebiete
  • Teilnahme an Fortbildungen nach eigenen Interessen und Zeitplänen
  • Zeit- und Kostenaufwand für kontinuierliche Weiterbildung
  • Notwendigkeit, immer auf dem neuesten Stand medizinischer Entwicklungen zu bleiben
Work-Life-Balance
  • Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Urlaubsplanung
  • Möglichkeit, die Praxis nahe dem eigenen zu Hause zu eröffnen
  • Lange Arbeitszeiten und hohe Arbeitsbelastung, besonders in der Anfangsphase
  • Schwierigkeiten, Arbeit und Privatleben zu trennen
Berufliche Erfüllung
  • Hohe berufliche Zufriedenheit durch eigenständige Praxisführung
  • Möglichkeit, einen positiven Einfluss auf die Gemeinde und das Gesundheitswesen zu haben
  • Risiko der beruflichen Isolation
  • Hoher Druck durch wirtschaftliche und medizinische Verantwortung
Finanzielle Förderung und Unterstützung
  • Zugang zu verschiedenen Förderprogrammen und Zuschüssen für Praxisgründung und -entwicklung
  • Bürokratischer Aufwand bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und den Bedingungen der Förderprogramme
Markt und Wettbewerb
  • Möglichkeit, Nischenmärkte zu erschließen und sich von Mitbewerbern abzuheben
  • Hoher Wettbewerbsdruck, besonders in städtischen Gebieten
  • Notwendigkeit zur kontinuierlichen Patientenakquise und Praxismarketing
Vorteile und Nachteile einer Niederlassung als Arzt

Voraussetzungen und Qualifikationen

Niederlassung Arzt Voraussetzung: Berufliche und persönliche Anforderungen

Um sich als Arzt niederzulassen, sind verschiedene berufliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Beruflich müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Approbation: Jeder niedergelassene Arzt muss im Besitz einer gültigen “Arzt Lizenz” sein, die ihn zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.
  • Facharztausbildung: Eine abgeschlossene Facharztausbildung ist erforderlich, um als Vertragsarzt zugelassen zu werden. Diese Ausbildung stellt sicher, dass der Arzt über die notwendige fachliche Kompetenz verfügt.
  • Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung: Um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu können, ist eine Zulassung als Vertragsarzt durch die KV notwendig.

Persönlich sollten niedergelassene Ärzte folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Unternehmerisches Denken: Die Führung einer Praxis erfordert unternehmerisches Geschick und ein Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge.
  • Belastbarkeit und Stressresistenz: Der Praxisalltag kann sehr fordernd sein, weshalb Belastbarkeit und die Fähigkeit, unter Stress zu arbeiten, unerlässlich sind.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Ein guter Umgang mit Patienten und Mitarbeitern ist essentiell für den Praxiserfolg.

Versorgungsauftrag: Verpflichtungen für niedergelassene Vertragsärzte

Der Versorgungsauftrag hat entscheidenden Einfluss auf die Niederlassung eines Arztes, da er die Verpflichtungen und den Umfang der vertragsärztlichen Tätigkeit festlegt. Laut § 19a der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) sind niedergelassene Ärzte verpflichtet, ihre vertragsärztliche Tätigkeit vollzeitig auszuüben. Dies bedeutet, dass sie mindestens 25 Stunden pro Woche in Form von Sprechstunden für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen müssen.

Für bestimmte Arztgruppen, die an der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung teilnehmen, besteht zusätzlich die Verpflichtung, mindestens fünf Stunden pro Woche offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten.

Der Versorgungsauftrag kann auf Wunsch des Arztes reduziert werden, entweder auf die Hälfte oder drei Viertel des regulären Umfangs. Dies muss schriftlich gegenüber dem Zulassungsausschuss erklärt werden und wird durch einen Beschluss festgestellt.

Die Kassenärztliche Vereinigung überprüft die Einhaltung der Mindestsprechstunden. Bei Unterschreitung dieser Vorgaben über mindestens zwei Quartale hinweg, muss der betroffene Arzt die Anzahl seiner Sprechstunden erhöhen oder seinen Versorgungsauftrag reduzieren. Andernfalls drohen Sanktionen wie die Kürzung der Vergütung oder der Entzug der Zulassung.

Arzt Niederlassung ohne Facharztausbildung in einer Privatpraxis

Die Niederlassung ohne abgeschlossene Facharztausbildung ist in Deutschland nur im Rahmen einer privatärztlichen Tätigkeit möglich. Ärzte ohne Facharztausbildung können eine Privatpraxis eröffnen und ausschließlich privat versicherte Patienten und Selbstzahler behandeln. Dabei sind sie nicht an die Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Privatärzte müssen jedoch über eine gültige Approbation verfügen.

Altersgrenze: In welchem Alter lassen sich Ärzte nieder?

Es gibt keine festgelegte Altersgrenze für die Niederlassung als Arzt. Viele Ärzte entscheiden sich nach Abschluss ihrer Facharztausbildung und einigen Jahren Berufserfahrung für die Niederlassung, oft im Alter von 42,3 Jahren.

Dennoch gibt es auch Ärzte, die sich später im Berufsleben, beispielsweise nach längerer Tätigkeit im Krankenhaus oder in anderen medizinischen Einrichtungen, für die Niederlassung entscheiden.

Ein Arzt kann seine Kassenzulassung aufgrund seines Alters nicht mehr verlieren. Dies ist eine Folge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen (GKV – OrgWG), das am 01.01.2009 in Kraft trat. Vor diesem Datum lag die Altersgrenze bei 68 Jahren.

Planung und Vorbereitung

Berufliche Standortanalyse: Zielgruppenanalyse, Wettbewerbsanalyse

Eine gründliche berufliche Standortanalyse ist der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Niederlassung als Arzt. Diese Analyse umfasst zwei wesentliche Aspekte: die Zielgruppenanalyse und die Wettbewerbsanalyse.

  • Zielgruppenanalyse: Bei der Zielgruppenanalyse wird ermittelt, welche Patienten in der gewählten Region potenzielle Praxisbesucher sein könnten. Hierzu gehören demografische Daten wie Alter, Geschlecht, Familienstand und sozioökonomischer Status. Ebenso wichtig sind gesundheitliche Bedürfnisse und Präferenzen der Bevölkerung. Ziel ist es, das Patientenpotenzial zu erkennen und die Praxisleistungen optimal auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abzustimmen.
  • Wettbewerbsanalyse: Die Wettbewerbsanalyse untersucht die vorhandenen Arztpraxen in der Region. Dabei werden Faktoren wie Anzahl der Praxen, Fachrichtungen, angebotene Leistungen, Praxisgröße und -ausstattung sowie die Erreichbarkeit analysiert. Diese Analyse hilft, Lücken im Angebot zu identifizieren und Alleinstellungsmerkmale (USPs) für die eigene Praxis zu entwickeln. Auch die Bewertung der Servicequalität und des Rufes der Wettbewerber spielt eine Rolle.

Kosten, finanzielle Planung und Förderung

Eine detaillierte Planung der Praxisfinanzierung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer Praxisgründung. Hierbei sind verschiedene Kostenfaktoren zu berücksichtigen:

  • Startkapital und Investitionen: Die Eröffnung einer Praxis erfordert erhebliche Anfangsinvestitionen, beispielsweise für die Anmietung oder den Kauf von Praxisräumen, die Anschaffung medizinischer Geräte und Einrichtung, IT-Systeme und Büromaterialien.
  • Laufende Kosten: Dazu zählen Mieten, Gehälter für Mitarbeiter, Versicherungen, Verbrauchsmaterialien, Wartung und Instandhaltung sowie Marketingkosten. Diese regelmäßigen Ausgaben müssen realistisch kalkuliert und in die Budgetplanung einbezogen werden.
  • Finanzierungsmöglichkeiten und Förderung: Verschiedene Finanzierungsoptionen wie Bankkredite, Leasing oder öffentliche Förderprogramme sollten in Erwägung gezogen werden. Es gibt spezifische Fördermittel und Zuschüsse für Ärzte, die eine Praxis gründen, wie beispielsweise zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für die Ansiedlung in unterversorgten Gebieten.

Eine sorgfältige finanzielle Planung minimiert Risiken und stellt sicher, dass die Praxis auch in der Anlaufphase wirtschaftlich stabil bleibt.

In 94 % aller Fälle erfolgt die ärztliche Niederlassung durch eine Übernahme und nicht durch eine Neugründung. In der begehrten Großstadt beträgt der Durchschnittspreis für die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis etwa 117.600 €. Auf dem Land liegt der Kaufpreis mit rund 48.000 € etwa 70.000 € niedriger.

Praxisgründung Kosten
Praxiseröffnung Kosten

Rechtliche Rahmenbedingungen: Niederlassungsgenehmigungen, Vertragsarztzulassung

Nicht jeder Arzt kann Vertragsarzt werden und nicht jeder Vertragsarzt darf sich überall niederlassen. Um Vertragsarzt zu werden, muss man sich zunächst ins Arztregister eintragen, was die Approbation, Facharztanerkennung und den Nachweis der Weiterbildung voraussetzt. 

Das Arztregister wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt und dient dazu, die ordnungsgemäße Ausbildung und Qualifikation von Ärzten zu überprüfen und sicherzustellen. Nur Ärzte, die im Arztregister eingetragen sind, dürfen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Danach wird im Rahmen der Bedarfsplanung geprüft, ob der gewünschte Niederlassungsort ein offener oder gesperrter Planungsbereich ist. In offenen Planungsbereichen ist eine Niederlassung ohne Einschränkungen möglich, während in gesperrten Bereichen eine Niederlassung nur erfolgt, wenn ein bestehender Vertragsarztsitz frei wird.

Der Zulassungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, entscheidet über die Zulassung zur Niederlassung. Dabei werden Anträge geprüft und Entscheidungen über Zulassungen, Anstellungen und Praxisgründungen getroffen. In gesperrten Planungsbereichen muss der Arzt sich auf eine Warteliste setzen lassen, wobei Kriterien wie Fachrichtung, Berufserfahrung und regionale Versorgungsschwerpunkte berücksichtigt werden.

Daneben müssen weitere rechtlicher Rahmenbedingungen für die Niederlassung eingehalten werden wie z. B.:

Praxisgründung

Praxisformen: Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder MVZ

Bei der Niederlassung als Arzt stehen verschiedene Praxisformen zur Auswahl, jede mit ihren eigenen Vor- und Nachteilen.

  • Einzelpraxis: In einer Einzelpraxis arbeitet der Arzt selbstständig und eigenverantwortlich. Diese Praxisform bietet maximale Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit. Der Arzt ist jedoch auch allein für alle administrativen Aufgaben und die Praxisführung verantwortlich. Diese Form eignet sich besonders für Ärzte, die Wert auf individuelle Patientenbetreuung legen und ihre Praxis nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten.
  • Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, ehemals: Gemeinschaftspraxis): In einer BAG schließen sich mehrere Ärzte zusammen und teilen sich die Praxisräume und die administrative Infrastruktur. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine breitere Patientenversorgung und Spezialisierung innerhalb der Praxis. Durch die Aufteilung von Kosten und Aufgaben können Synergien genutzt und die Arbeitsbelastung reduziert werden. Die Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis haben eine gemeinsame Patientenkartei und Abrechnung, was eine engere Zusammenarbeit und Austausch ermöglicht.
  • Praxisgemeinschaft: Eine Praxisgemeinschaft unterscheidet sich von der Gemeinschaftspraxis dadurch, dass die Ärzte zwar die Praxisräume und möglicherweise auch einige Ressourcen teilen, aber ansonsten weitgehend unabhängig voneinander arbeiten. Jeder Arzt führt seine eigene Patientenkartei und rechnet separat ab. Diese Form bietet den Vorteil der Kostenteilung bei gleichzeitig hoher individueller Freiheit in der Praxisführung. Ärzte in einer Praxisgemeinschaft können voneinander profitieren, indem sie gemeinsame Anschaffungen tätigen und administrative Aufgaben teilen, behalten jedoch ihre eigenständige Praxisführung bei.
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Ein MVZ ist eine interdisziplinäre Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. MVZs bieten Patienten eine umfassende medizinische Versorgung und ermöglichen Ärzten eine enge fachliche Zusammenarbeit. Diese Praxisform ist besonders geeignet für Ärzte, die in einem strukturierten, teamorientierten Umfeld arbeiten möchten. Die Gründung eines MVZ durch Ärzte, Krankenhäuser oder andere Institutionen bietet oft bessere finanzielle und organisatorische Bedingungen als Einzel- oder Gemeinschaftspraxen.

Rechtsformen

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Niederlassung als Arzt und kann weitreichende Konsequenzen für die Praxis und deren Betreiber haben. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die jeweils unterschiedliche rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen mit sich bringen. Die Rechtsformen beeinflusst Aspekte wie z. B. die Haftung und steuerliche Aspekte

Diese Rechtsformen (Einzelunternehmen, PartG, GbR, GmbH, eG) stehen je nach Praxisform zur Auswahl.

Einzelpraxen werden in der Regel als Einzelunternehmen geführt. In einigen Bundesländern ist zudem die Gründung einer Arzt-GmbH zulässig. Bei gemeinschaftlichen Praxisformen bieten sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als geeignete Rechtsformen an.

Praxisausstattung und -management

Eine gut geplante Praxisausstattung und ein effizientes Praxismanagement sind entscheidend für den reibungslosen Betrieb und den Erfolg der Praxis. Darunter fallen z. B.:

  • Räumlichkeiten: Die Wahl der Praxisräume spielt eine zentrale Rolle. Sie sollten gut erreichbar sein, genügend Platz für Warte- und Behandlungszimmer bieten und den hygienischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine ansprechende Praxiseinrichtung trägt zur Wohlfühlatmosphäre für Patienten und Mitarbeiter bei.
  • Medizintechnik: Eine moderne und hochwertige Ausstattung mit medizinischen Geräten ist unerlässlich. Die Auswahl der Geräte sollte sich nach den angebotenen Leistungen und den spezifischen Bedürfnissen der Patienten richten. Regelmäßige Wartung und Aktualisierung der Technik sind notwendig, um eine hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten.
  • Personalmanagement: Das Personalmanagement umfasst die Rekrutierung, Schulung und Leitung der Mitarbeiter. Ein kompetentes und motiviertes Team ist entscheidend für den Praxiserfolg. Zu den Aufgaben gehören die Erstellung von Arbeitsplänen, die Mitarbeiterentwicklung und die Sicherstellung eines guten Arbeitsklimas. Auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und die Organisation von Fortbildungen gehören zum Personalmanagement.
  • Digitalisierung der Arztpraxis: Die Nutzung digitaler Technologien kann den Praxisalltag erheblich erleichtern. Hierzu gehören z. B. die Online-Anamnese oder eine Online-Terminbuchung-Software.
  • Praxismarketing: Website, SEO, Social Media, Flyer

Niederlassung als Arzt in Spanien, Schweiz oder Österreich

Wenn Sie Ihre Niederlassung nicht in Deutschland, sondern im Ausland planen, dann finden Sie bei diesen externen Quellen weiterführende Informationen:

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter niedergelassener Arzt?

Ein niedergelassener Arzt ist ein Mediziner, der eine eigene Praxis betreibt und als selbstständiger Unternehmer tätig ist. Dies unterscheidet ihn von angestellten Ärzten, die in Krankenhäusern, Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen arbeiten. Der niedergelassene Arzt trägt die Verantwortung für die medizinische Versorgung seiner Patienten und ist gleichzeitig für die wirtschaftliche Führung seiner Praxis zuständig. Dies umfasst die Patientenakquise, die Abrechnung von Leistungen und das Personalmanagement.

Was ist ein nicht niedergelassener Arzt?

Ein nicht niedergelassener Arzt ist ein Mediziner, der keine eigene Praxis betreibt. Diese Ärzte arbeiten oft in Krankenhäusern, Kliniken, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen oder als Vertretungsärzte. Sie sind nicht an die kassenärztliche Vereinigung gebunden und haben keinen eigenen Patientenstamm, den sie regelmäßig betreuen.

Was verdient ein niedergelassener Hausarzt im Monat?

Das monatliche Einkommen eines niedergelassenen Hausarztes in Deutschland variiert je nach Standort, Patientenstamm und Praxisgröße. Durchschnittlich liegen die jährlichen Praxiseinnahmen eines niedergelassenen Allgemeinmediziners bei 537.000 € brutto, was einem Reinertrag von 292.000 € brutto entspricht. Über alle Fachrichtungen hinweg liegt das Bruttomediangehalt von Ärzten bei 7.621 € pro Monat.

Ist ein Privatarzt ein niedergelassener Arzt?

Ja, ein Privatarzt kann ein niedergelassener Arzt sein. Ein Privatarzt betreibt eine eigene Praxis, in der er ausschließlich Privatpatienten behandelt und seine Leistungen direkt mit den Patienten oder deren privaten Krankenversicherungen abrechnet. Auch ein niedergelassener Privatarzt trägt die volle Verantwortung für die medizinische und organisatorische Leitung seiner Praxis. Die Unterscheidung liegt hauptsächlich darin, dass er keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt und somit nicht mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnet.

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Weitere Quellen:

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