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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Zweigpraxis?
Eine Zweigpraxis, auch als Filialpraxis oder Zweitpraxis bezeichnet, ermöglicht es Vertragsärzten, -zahnärzten und -psychotherapeuten, neben ihrem Vertragsarztsitz an bis zu zwei weiteren Orten ärztlich tätig zu sein. Dies wurde durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz von 2007 ermöglicht.
Der Hauptzweck einer Zweigpraxis besteht darin, die medizinische Versorgung der versicherten Patienten insbesondere in Regionen mit drohender oder bereits bestehender Unterversorgung zu optimieren. Durch die Eröffnung einer Zweigpraxis können Ärzte ihren Einzugsbereich erweitern und ihren Patientenstamm vergrößern.
Voraussetzungen für die Eröffnung einer Zweigpraxis
Die Eröffnung einer Zweigpraxis ist in § 24 der Ärzte ZV geregelt und erfordert die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass sowohl am Vertragsarztsitz als auch am neuen Ort eine optimale Patientenversorgung gewährleistet ist. Die zentralen Anforderungen sind:
Verbesserung der Patientenversorgung am Zweigpraxis-Standort
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) genehmigt eine Zweigpraxis nur, wenn sie zu einer qualitativen oder quantitativen Verbesserung der medizinischen Versorgung am neuen Standort führt. Dies kann durch ein erweitertes Leistungsspektrum, besondere Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, verkürzte Wartezeiten oder erweiterte Sprechzeiten, beispielsweise abends oder am Wochenende, erreicht werden. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde eine geringfügige Verschlechterung der Versorgung am Vertragsarztsitz ermöglicht, wenn sie durch die Verbesserung der Versorgung am Ort der Zweigpraxis kompensiert wird. Außerdem ist es laut GKV-VStG nicht erforderlich, dass die in der Zweigpraxis angebotenen Leistungen auch am Vertragsarztsitz verfügbar sind.
Sicherstellung der Versorgung am Vertragsarztsitz
Die ordnungsgemäße Patientenversorgung am Vertragsarztsitz darf durch die Eröffnung einer Zweigpraxis nicht beeinträchtigt werden. Auch die Sprechstundenzeiten müssen beachtet werden: Gemäß § 17 Abs. 1a des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) müssen Vertragsärzte mindestens 25 Sprechstunden pro Woche an ihrem Vertragsarztsitz anbieten. Die Tätigkeit am Vertragsarztsitz sollte dabei zeitlich überwiegen.
Für medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten hinsichtlich der Verteilung von Tätigkeiten und Zeiten abweichende Regelungen. Mindest- und Höchstzeiten gelten nicht für den einzelnen Arzt, sondern nur für das MVZ insgesamt.
Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung
Vor der Eröffnung ist eine Genehmigung der zuständigen KV erforderlich. Der Antrag muss detailliert darlegen, wie die Zweigpraxis zur Verbesserung der Versorgung beiträgt und dass die Versorgung am Vertragsarztsitz weiterhin sichergestellt ist.
Persönliche Leistungserbringung oder Anstellung von Ärzten
Die medizinischen Leistungen in der Zweigpraxis müssen entweder vom Praxisinhaber persönlich oder von angestellten Ärzten erbracht werden, deren Beschäftigung zuvor von der zuständigen KV genehmigt werden muss.
Teilnahme am Notfalldienst
Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst im Bereich ihrer Zweigpraxis teilzunehmen, um eine umfassende Patientenversorgung sicherzustellen.
Räumliche Anforderungen
Wenn die Zweigpraxis in den Räumlichkeiten einer anderen Praxis betrieben wird, muss eine klare räumliche Abgrenzung, beispielsweise durch ein eigenes Praxisschild, erfolgen, um Transparenz für die Patienten zu gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass die Eröffnung einer Zweigpraxis sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch den organisatorischen Anforderungen der medizinischen Versorgung gerecht wird.
Vorteile und Nachteile
Die Eröffnung einer Zweigpraxis bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich:
Vorteile | Nachteile |
Erweiterung des Patientenstamms | Erhöhter Verwaltungsaufwand |
Höhere Umsätze und wirtschaftliche Sicherheit | Höhere Kosten für Miete, Personal und die Praxiseinrichtung |
Bessere Erreichbarkeit für Patienten | Gewerbesteuer-Risiko, wenn angestellter Arzt nicht leitend und eigenverantwortlich tätig ist (“Stempel der Persönlichkeit”) |
Spezialisierungsmöglichkeit |


Wann lohnt sich eine Zweigpraxis für Ärzte?
Die Entscheidung zur Eröffnung einer Zweigpraxis sollte sorgfältig abgewogen werden. Dies kann sich insbesondere in folgenden Situationen lohnen:
- Erweiterung des Patientenstamms und des Einzugsgebiets: Durch die Präsenz an mehreren Standorten können Ärzte ihr Einzugsgebiet erweitern und so neue Patienten gewinnen.
- Verbesserung der Patientenversorgung in unterversorgten Gebieten: In Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung kann eine Zweigpraxis dazu beitragen, die medizinische Betreuung der Bevölkerung zu sichern. Dies entspricht nicht nur dem ärztlichen Versorgungsauftrag, sondern kann auch das Ansehen der Praxis in der Gemeinschaft stärken.
- Nutzung von Fördermöglichkeiten: In einigen Bundesländern werden die Eröffnung und der Betrieb von Zweigpraxen finanziell gefördert, insbesondere in unterversorgten Regionen. Solche Förderungen können die finanziellen Belastungen reduzieren und die Wirtschaftlichkeit der Zweigpraxis erhöhen.
- Diversifizierung des Leistungsspektrums: Eine Zweigpraxis ermöglicht es, das Leistungsspektrum zu erweitern und spezialisierte medizinische Angebote in unterschiedlichen Regionen bereitzustellen. Dies kann nicht nur zusätzliche Einnahmequellen erschließen, sondern auch die Attraktivität der Praxis für verschiedene Patientengruppen erhöhen.
Zweigpraxis vs. ausgelagerte Praxisräume: Was ist der Unterschied?
Der Hauptunterschied zwischen Zweigpraxis und ausgelagerten Praxisräumen liegt im Zweck und der rechtlichen Regelung. Eine Zweigpraxis erfordert eine Genehmigung, erlaubt allgemeine Sprechstunden und dient der Versorgung an zusätzlichen Standorten. Ausgelagerte Praxisräume sind nur anzeigepflichtig, erlauben keine Sprechstunden und dienen spezialisierten Leistungen.
- Zweigpraxis: Erweiterung der ärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort mit dem Ziel, die Patientenversorgung zu verbessern; erfordert eine Genehmigung und ermöglicht allgemeine Sprechstunden sowie Patienten-Erstkontakte.
- Ausgelagerte Praxisräume: Dienen der Durchführung spezieller Untersuchungs- und Behandlungsleistungen in unmittelbarer Nähe zum Vertragsarztsitz; keine allgemeinen Sprechstunden oder Erstkontakte erlaubt; lediglich anzeigepflichtig.
Zweigpraxis-Ermächtigung: Wann wird sie benötigt?
Eine Zweigpraxis-Ermächtigung ist erforderlich, wenn ein Vertragsarzt beabsichtigt, eine Zweigpraxis im Zuständigkeitsbereich einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung zu betreiben. In diesem Fall entscheidet der Zulassungsausschuss der KV, in deren Bereich die Zweigpraxis angesiedelt werden soll, über den Antrag. Dabei werden insbesondere die Verbesserung der regionalen Versorgungssituation und die Sicherstellung der Patientenversorgung am Hauptstandort berücksichtigt.
Zweigpraxis erfolgreich eröffnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Gründung einer Zweigpraxis erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten. Die folgenden Schritte helfen dabei, den Prozess effizient zu gestalten:
- Bedarfsanalyse und Standortwahl: Eine gründliche Analyse hilft dabei, einen Ort mit hoher Nachfrage und geringer Konkurrenz zu finden. Hilfreich ist es, sich hierbei an die “Grundregeln” der Praxisgründung zu halten und z.B. einen Businessplan zu erstellen.
- Sicherstellung der Versorgung am Hauptsitz: Stellen Sie sicher, dass die Patientenversorgung an Ihrer Hauptbetriebsstätte durch die Eröffnung der Zweigpraxis nicht beeinträchtigt wird (mind. 25 Sprechstunden / Woche)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung: Eine Kosten-Nutzen-Analyse stellt sicher, dass sich die Investition langfristig rentiert. Eventuell wird zur Praxisfinanzierung auch ein Praxisdarlehen benötigt.
- Antragstellung bei der KV: Die Genehmigung durch die zuständige KV ist Voraussetzung für die Eröffnung einer Zweigpraxis.
- Genehmigung abwarten: Nach der Antragstellung muss auf die Entscheidung der KV gewartet werden, was einige Wochen dauern kann. Mit der Genehmigung erhalten Ärzte auch eine Nebenbetriebsstättennummer.
- Praxisräume anmieten und einrichten: Nach der Genehmigung können geeignete Praxisräume angemietet und mit der notwendigen Ausstattung versehen werden.
- Personal rekrutieren: Die Einstellung von qualifiziertem Fachpersonal ist von großer Bedeutung, um einen reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten..
- IT-Infrastruktur und Abrechnungssysteme einrichten: Eine Praxissoftware, sowie weitere digitale Lösungen erleichtern die Verwaltung und die Abrechnung mit den Krankenkassen
- Marketing- und Kommunikationsstrategie entwickeln: Ein gezieltes Praxismarketing hilft dabei, die Praxis schnell bekannt zu machen und Patienten zu gewinnen.
- Eröffnung und laufender Betrieb: Nach der Eröffnung müssen im Sinne der Praxisoptimierung Prozesse kontinuierlich verbessert werden, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.
Wie finde ich den richtigen Standort für eine Zweigpraxis?
Die Wahl des richtigen Standorts für eine Zweigpraxis ist entscheidend für ihren Erfolg und die optimale Patientenversorgung. Folgende Aspekte sollten bei der Standortwahl berücksichtigt werden:
- Bedarfsermittlung und Versorgungsanalyse: Identifizieren Sie Regionen mit Unterversorgung oder spezifischem Bedarf an Ihren Fachleistungen, um die Patientenversorgung zu verbessern.
- Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung: Eine zentrale Lage mit guter Verkehrsanbindung und ausreichenden Parkmöglichkeiten erleichtert Patienten den Zugang zur Praxis.
- Konkurrenzsituation: Ein Standort mit geringer Konkurrenz bietet Potenzial für einen größeren Patientenstamm und kann die Wirtschaftlichkeit der Zweigpraxis erhöhen.
- Demografische und sozioökonomische Faktoren: Analysieren Sie die Bevölkerungsstruktur, da ein höherer Anteil älterer Menschen beispielsweise einen erhöhten Bedarf an bestimmten medizinischen Leistungen bedeuten kann.
- Räumliche Nähe zum Vertragsarztsitz: Gemäß den Bestimmungen des Bundesmantelvertrags/Ärzte muss die Tätigkeit am Vertragsarztsitz zeitlich überwiegen. Daher sollte die Entfernung zwischen Hauptpraxis und Zweigpraxis so gewählt werden, dass eine effiziente Organisation und persönliche Präsenz an beiden Standorten möglich ist.
- Wirtschaftliche Aspekte: Führen Sie eine betriebswirtschaftliche Analyse durch, um sicherzustellen, dass die Einnahmen der Zweigpraxis die entstehenden Kosten decken und langfristig Gewinne erzielen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir verbinden Sie mit individuell passenden Partnern aus unserem Netzwerk, die Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Zweigpraxis unterstützen, etwa bei der Standortwahl, Finanzierung und allen weiteren Schritten.
Gibt es Fördermöglichkeiten für Ärzte, die eine Zweigpraxis eröffnen?
Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für Ärzte, die eine Zweigpraxis eröffnen möchten. Diese Förderungen variieren je nach Bundesland und sind oft darauf ausgerichtet, die medizinische Versorgung in unterversorgten oder ländlichen Regionen zu verbessern. Nachfolgend einige Beispiele:
Baden-Württemberg
Im Rahmen des Programms „Ziel und Zukunft“ unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Errichtung von Zweigpraxen in unterversorgten Gebieten. Dabei ist die Höhe der Förderungssumme abhängig von der Anzahl der in der Zweigpraxis gegebenen Sprechstunden:
- Ab 12,5 Sprechstunden / Woche:
- Vertragsarzt: max. 20.000 € Förderung
- Psychotherapeut: max. 10.000 € Förderung
- Ab 25 Sprechstunden / Woche:
- Vertragsarzt: max. 40.000 € Förderung
- Psychotherapeut: max. 20.000 € Förderung
Bayern
In Planungsbereichen mit (drohender) Unterversorgung fördert die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns die Errichtung einer Zweigpraxis mit folgenden Beträgen:
- Unterversorgte Planungsbereiche
- Vertragsarzt: bis zu 22.500 €
- Vertragspsychotherapeut: bis zu 7.500 €
- Drohend unterversorgte Planungsbereiche
- Vertragsarzt: bis zu 15.000 €
- Vertragspsychotherapeut: bis zu 5.000 €
Zusätzlich gibt es in (drohend) unterversorgten Regionen eine Förderung für die Beschäftigung eines angestellten Arztes / Psychotherapeuten von bis zu 4.000 € / Quartal.
Berlin
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin fördert die Gründung einer Zweigpraxis mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von 40.000€. Die Gewährung der Förderung setzt unter anderem voraus, dass die Zweigpraxis mindestens für eine Dauer von 4 Jahren betrieben wird und mindestens 10 Sprechstunden / Woche angbeoten werden.
Brandenburg
In Regionen mit bestehender oder drohender Unterversorgung fördert die KV Brandenburg die Errichtung einer Zweigpraxis mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 €.
Hessen
Ärzte, die in einem förderungsfähigen Gebiet eine Zweigpraxis eröffnen, können von der KV Hessen einen Zuschuss von einmalig 10.000 € erhalten.
Niedersachsen
In förderfähigen Planungsbereichen gewährt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro für die Gründung einer Zweigpraxis.
Nordrhein
Zweigpraxen, die in einem Fördergebiet von Ärzten mit einer förderfähigen Fachgruppe gegründet werden, können von der KV Nordrhein “in besonders begründeten Einzelfällen auf Antrag” eine Förderung bis maximal 10.000 € erhalten.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Gründung von Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit Zuschüssen von bis zu 15.000 Euro.
Sachsen
Unter der Voraussetzung, dass in der Zweitpraxis Mindestsprechzeiten von 10 Stunden / Woche angeboten werden und die Zulassung der Praxis nicht länger als 2 Jahre ruht, bietet der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen eine Förderpauschale in Höhe von 15.000 € für die Neugründung einer Zweigpraxis.
Schleswig-Holstein
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung fördert die KV Schleswig-Holstein in besonderen Einzelfällen Zweigpraxen mit bis zu 50.000 € pro Jahr.
Thüringen
Bei der Gründung einer Zweigpraxis in Thüringen kann eine Förderpauschale von bis zu 15.000 Euro durch die KV Thüringen gewährt werden. Als Auszahlung ist entweder eine Einmalzahlung oder 1.500 € quartalsweise für 10 Quartale möglich.
FAQ
Wie viele Praxen darf ein Arzt haben?
Vertragsärzte in Deutschland dürfen neben ihrer Hauptpraxis bis zu zwei weitere Zweigpraxen betreiben. Somit können sie insgesamt an bis zu drei Praxisstandorten tätig sein.