Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) einfach erklärt

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Abstract – Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) für Fachärzte

  • Das Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ist ein eigenständiges, genehmigungsgebundenes Abrechnungsbudget nach § 87b SGB V, das parallel zum Regelleistungsvolumen (RLV) vergütet wird — ein Verbrauch im QZV mindert das RLV nicht.
  • Ein QZV entsteht nur durch eine aktive KV-Genehmigung auf Basis nachgewiesener Qualifikationen (Zusatzbezeichnung, Fachgesellschaftszertifikat oder KV-Abrechnungsgenehmigung); ohne gültige Genehmigung werden QZV-GOP bei der Quartalsabrechnung ersatzlos gestrichen.
  • Das QZV-Budget ergibt sich aus Fallzahl × arztgruppenspezifischer QZV-Fallwert; dieser Euro-Fallwert variiert erheblich nach Fachgruppe und QZV-Art — reale KVBW-Werte für Q2/2026 reichen von 0,38 € (Psychosomatik Augenheilkunde) bis 18,02 € (Teilradiologie Neurochirurgie).
  • Nicht ausgeschöpfte QZV-Anteile verfallen zum Quartalsende; häufigste Abrechnungsfehler sind abgelaufene Genehmigungen und falsche GOP-Zuordnung zu RLV statt QZV, was zu vermeidbaren Honorarverlusten führt. Seit Q4/2025 gilt die QZV-Systematik ausschließlich im fachärztlichen Versorgungsbereich — Hausärzte erhalten kein RLV/QZV mehr.

Was ist das QZV — und wie unterscheidet es sich vom RLV?

Definition: QZV als qualifikationsabhängige Budgeterweiterung im EBM

Das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ist ein eigenständiges Abrechnungsbudget innerhalb der vertragsärztlichen Vergütung. Es gilt für Gebührenordnungspositionen (GOP), die an spezifische Qualifikationen gebunden sind — Zusatzbezeichnungen, Abrechnungsgenehmigungen oder zertifizierte Weiterbildungen.

Das Regelleistungsvolumen gilt arztgruppenspezifisch für alle Grundleistungen. Das QZV ist genehmigungsgebunden: Ohne gültige KV-Genehmigung existiert das Volumen für den betreffenden Arzt nicht. Das Kernprinzip: QZV-fähige Leistungen werden aus einem separaten Topf vergütet. Beide Volumina laufen parallel — ein Verbrauch im QZV reduziert das RLV nicht.

Tabelle: QZV vs. RLV vs. freie Leistungen — Abgrenzung auf einen Blick

MerkmalRLVQZVFreie Leistungen
GrundlageArztgruppe, FallzahlQualifikation/GenehmigungGOP außerhalb beider Volumina
VoraussetzungKassenarztzulassungZusatzgenehmigung der KVKeine Mengenbegrenzung
Vergütung bei ÜberschreitungQuotierter PunktwertQuotierter PunktwertVoller Punktwert
QuartalsbezogenJaJaJa
Beispiel-GOP03000, 0400013250, 3070601430, 40100

Rechtsgrundlage: § 87b SGB V und KBV-Vorgaben

Die gesetzliche Grundlage liegt in § 87b Abs. 2 SGB V. Die KVen verteilen danach die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung so auf die Vertragsärzte, dass arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina separat ausgewiesen werden. Die KBV konkretisiert die Vorgaben in den Bundesmantelverträgen und in den HVM-Vorgaben gemäß § 87b Abs. 4 SGB V. Die Ausgestaltung im Detail — also welche GOP in welchem QZV-Topf landen — obliegt den regionalen KVen im Rahmen dieser Vorgaben.

Haftungsrisiko: Regionale Abweichungen zwischen den KVen sind erheblich. Prüfen Sie den HVM Ihrer zuständigen KV — nicht den einer anderen Region.

Wer hat Anspruch auf ein QZV?

Qualifikationsvoraussetzungen: Zusatzbezeichnungen, Genehmigungen, Zertifikate

Ein QZV entsteht nicht automatisch mit der Kassenzulassung. Es setzt voraus, dass der Arzt eine anerkannte Qualifikation nachweist, die zur Abrechnung der QZV-gebundenen GOP berechtigt. Typische Qualifikationsnachweise sind:

  • Zusatzbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer (z.B. Sportmedizin, Notfallmedizin, Suchtmedizin)
  • KV-Abrechnungsgenehmigungen für spezifische Leistungsbereiche (z.B. Schmerztherapie, Akupunktur, Sonographie)
  • Zertifikate anerkannter Fachgesellschaften (z.B. DEGUM-Zertifizierung für sonographische Leistungen)

Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme begründet einen QZV-Anspruch. Ausschlaggebend ist ausschließlich die Genehmigung durch die zuständige KV.

Antragsweg bei der zuständigen KV

Den Antrag stellen Sie schriftlich — in vielen KV-Bezirken auch digital über das Mitgliederportal — bei der KV, in deren Bezirk Sie zugelassen sind. Die KV prüft die eingereichten Nachweise und erteilt bei positivem Bescheid die Genehmigung. Diese gilt in der Regel ab dem Folgequartal nach Antragseingang.

Checkliste: Nachweise und Fristen für die QZV-Beantragung

  • [ ] Kopie der Weiterbildungsurkunde oder des Fachgesellschaftszertifikats
  • [ ] Ausgefülltes KV-Antragsformular (formulargebunden — kein formloses Schreiben)
  • [ ] Nachweis über absolvierte Stunden- oder Fallzahlvoraussetzungen (falls gefordert)
  • [ ] Aktueller Arztausweis / Zulassungsbescheid
  • [ ] Antragsfrist beachten: In den meisten KV-Bezirken gilt das Quartal nach Eingang als frühestmöglicher Genehmigungsbeginn
  • [ ] Bestätigungsschreiben der KV abwarten — erst danach QZV-Leistungen abrechnen

Wie wird das QZV berechnet und zugeteilt?

Berechnungsbasis: Fallzahl, Fallwert, Arztgruppen-Referenzwert

Das QZV wird quartalsbezogen berechnet. Die Berechnungsformel variiert nach KV-Bezirk, folgt aber einem gemeinsamen Grundprinzip:

QZV-Budget = Fallzahl des Arztes × arztgruppenspezifischer QZV-Fallwert

Der Fallwert wird auf Basis der abgerechneten Leistungen der Fachgruppe im Vorjahresquartal ermittelt. Die KV teilt die kalkulatorischen Fallwerte in der Regel vor Jahresbeginn mit. Bei starker Mengendynamik innerhalb einer Fachgruppe können die tatsächlichen Fallwerte zum Zeitpunkt der Honorarermittlung nach unten abweichen.

Tipp: Fordern Sie bei Ihrer KV jährlich die aktuellen QZV-Fallwerte und Ihre individuelle Ausschöpfungsquote an. Sie finden diese Angaben in den Quartalsabrechnungsunterlagen oder im KV-Mitgliederportal.

Quartalsbezogene Zuteilung durch die KV

Die KV teilt das QZV als Planvolumen zu Quartalsbeginn zu. Nach Quartalsende erfolgt die Abrechnung: GOP innerhalb des Volumens werden zum vollen Fallwert vergütet. Leistungen, die das Volumen übersteigen, werden quotiert — in einigen KV-Bezirken mit deutlicher Absenkung des Punktwerts.

Tabelle: Beispielrechnung QZV nach Fachgebiet und Genehmigung 

Die folgende Tabelle kombiniert reale QZV-Fallwerte der KVBW (Q2/2026) mit fiktiven Beispielfallzahlen. Sie zeigt, wie das QZV-Budget je Praxis entsteht:

ArztgruppeQZVQZV-Fallwert Q2/2026*Fallzahl (Beispiel)QZV-Budget (Beispiel)
Fachärzte für OrthopädieChirotherapie/Manuelle Medizin3,68 €3001.104 €
Fachärzte für NeurochirurgieTeilradiologie18,02 €1502.703 €
Fachärzte für FrauenheilkundeKurative Mammographie4,14 €2501.035 €
Fachärzte für UrologieSonographie I9,04 €4003.616 €
Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)Sonographie II6,77 €3502.370 €
Fachärzte für Haut- und GeschlechtskrankheitenAllergologie3,10 €280868 €

Welche Leistungen sind QZV-fähig?

Übersicht relevanter EBM-Kapitel und GOP mit QZV-Bindung

QZV-fähige Leistungen sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) über Genehmigungsvermerke gekennzeichnet. Ärzte dürfen diese GOP nur abrechnen, wenn die entsprechende KV-Genehmigung vorliegt. Relevant sind insbesondere: 

  • EBM-Kapitel 13 (Internistische Leistungen): GOP 13300 ff. für kardiologische Basisdiagnostik, GOP 13250 als fachinternistische Zusatzpauschale 
  • EBM-Kapitel 30 (Spezielle Versorgungsbereiche): GOP 30700, 30702, 30704, 30706, 30708 für Schmerztherapie, GOP 30790 f. für Akupunktur, GOP 30100 ff. für Allergologie, GOP 30200 f. für Chirotherapie 
  • EBM-Kapitel 31/36 (Ambulantes Operieren): GOP-Komplexe nach Operationsschlüssel
  • EBM-Kapitel 33 (Sonographie): GOP 33010 ff. (Sono I), 33020 ff. (Sono II), 33060 ff. (Sono III)
  • EBM-Kapitel 34 (Radiologie/MRT): GOP 34210 ff. (Teilradiologie), 34410 ff. (MRT-Leistungen)
  • EBM-Kapitel 35 (Psychosomatik/Psychotherapie): GOP 35100 ff. für Psychosomatische Grundversorgung

Die vollständige Zuordnung von GOP zu QZV-Töpfen regelt der jeweilige KV-eigene HVM-Anhang. Pauschalisierungen über Fachgrenzen hinweg sind nicht zulässig.

Sonderfall: Leistungen außerhalb des QZV — wann greift das freie Kontingent?

Bestimmte Leistungen sind aus beiden Volumina herausgenommen. Sie werden als freie Leistungen oder extrabudgetäre Leistungen bezeichnet — quartalsbezogen ohne Mengenbegrenzung vergütet. Typische Beispiele: Früherkennungsuntersuchungen (GOP 01731 ff.), Impfleistungen nach Schutzimpfungsrichtlinie und Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen nach § 73b oder § 140a SGB V. Prüfen Sie für jede GOP, ob sie im RLV, im QZV oder extrabudgetär abgerechnet wird. Verwechslungen führen zu systematischer Mindestvergütung.

Häufige Fehler bei der QZV-Abrechnung — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Fehlende oder abgelaufene Genehmigung

Eine abgelaufene oder noch nicht erteilte KV-Genehmigung macht die QZV-Abrechnung der betroffenen GOP unwirksam. Die KV storniert diese Leistungen bei der Quartalsabrechnung — ohne vorherige Warnung. Besonders kritisch: Genehmigungen, die an persönliche Weiterbildungsnachweise gebunden sind, erlöschen bei fehlender Nachweispflicht automatisch.

Prüfen Sie jedes Quartal aktiv, ob alle genutzten Genehmigungen gültig sind. Legen Sie Wiedervorlagetermine 6 Wochen vor Ablauf fest.

Fehler 2: Falsche Zuordnung von GOP zum falschen Volumen

Einige GOP können — je nach Behandlungskontext — sowohl dem RLV als auch einem QZV zugeordnet werden. Die Abrechnungssoftware übernimmt diese Zuordnung nicht immer fehlerfrei. Wird eine Leistung fälschlich dem RLV belastet, obwohl eine QZV-Genehmigung vorliegt, verschenken Sie Vergütungspotenzial aus dem QZV-Topf.

Abrechnung: Lassen Sie bei der Praxissoftware-Konfiguration prüfen, ob GOP mit QZV-Bindung dem richtigen Volumen zugeordnet sind. Wenden Sie sich an Ihren KV-Abrechnungsberater.

Checkliste: QZV-Abrechnungsprüfung vor Quartalsabschluss

  • [ ] Alle genutzten QZV-Genehmigungen auf Gültigkeit geprüft
  • [ ] GOP-Zuordnung RLV vs. QZV in der Abrechnungssoftware kontrolliert
  • [ ] QZV-Ausschöpfungsgrad im laufenden Quartal abgerufen (KV-Portal)
  • [ ] Behandlungsfälle mit QZV-GOP auf korrekte Diagnosezuordnung geprüft
  • [ ] Keine QZV-GOP ohne zugehörige Grundpauschale (soweit EBM es vorschreibt)
  • [ ] Delegierbare QZV-Leistungen nur bei qualifiziertem Personal erbracht und dokumentiert

FAQ: Häufige Fragen zum QZV

Was passiert, wenn das QZV im laufenden Quartal ausgeschöpft ist?

Leistungen, die das QZV übersteigen, werden quotiert vergütet — mit einem abgestaffelten Punktwert. Ein vollständiger Vergütungsausschluss tritt in der Regel nicht ein. Die genaue Quotierungsuntergrenze variiert je KV-Bezirk. Planen Sie hochpunktige QZV-GOP bevorzugt in der ersten Quartalshälfte, um Quotierungsverluste zu minimieren.

Kann das QZV auf das nächste Quartal übertragen werden?

Nein. Das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ist streng quartalsbezogen. Nicht ausgeschöpfte Anteile verfallen zum Quartalsende. Eine Übertragung auf das Folgequartal ist nach den KBV-Vorgaben zu § 87b SGB V nicht vorgesehen. Das gilt auch umgekehrt: Eine Vorziehung aus dem nächsten QZV-Topf ist ausgeschlossen.

Wie verhalte ich mich bei einer neuen Genehmigung mitten im Quartal?

Erteilt die KV eine Genehmigung unterjährig, wird das QZV für das laufende Quartal in der Regel anteilig berechnet — ab dem Datum des Genehmigungseingangs bei der KV. Reichen Sie den Antrag daher frühzeitig ein. In einigen KV-Bezirken gilt eine Mindestabrechnungszeit im Quartal als Voraussetzung für die anteilige QZV-Zuteilung. Prüfen Sie dies im HVM Ihrer KV.

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Autor: Medizinio Redaktion, zuletzt aktualisiert am