Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) einfach erklärt

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Was ist die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV)?

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) ist das zentrale Finanzierungsinstrument für die ambulante ärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie stellt ein festgelegtes Budget dar, das die Krankenkassen an die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zahlen, um die Honorare der niedergelassenen Vertragsärzte, -Zahnärzte und -Psychotherapeuten zu finanzieren.

Die Höhe der MGV orientiert sich an dem medizinisch notwendigen Behandlungsbedarf der Versicherten in einer bestimmten KV-Region. Sie wird jährlich neu vereinbart und basiert auf zwei wesentlichen Komponenten:

  • Mengenkomponente: Die erwartete Gesamtmenge der notwendigen Behandlungsleistungen, gemessen in Punktzahlen.
  • Preiskomponente: Der für ein Kalenderjahr festgelegte Wert eines Punktes in Euro.

Aus diesen Faktoren ergibt sich das Gesamtvolumen der MGV, das den KVen zur Honorierung der Ärzte zur Verfügung steht.

Kernpunkte der MGV:

  • Bedarfsorientierte Finanzierung: Vergütung richtet sich nach der Krankheitslast der Patienten.
  • Budgetierung: Gesamtvergütung ist begrenzt und wird zwischen KVen und Krankenkassen verhandelt.
  • Steuerung der Gesundheitsversorgung: Ziel ist eine kosteneffiziente und gerechte Verteilung ärztlicher Leistungen.

Die MGV ersetzt die frühere Einzelleistungsvergütung und soll Überversorgung sowie Kostenexplosionen im Gesundheitswesen verhindern.

Die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist nicht mit der Gesamtvergütung gleichzusetzen. Während die Gesamtvergütung alle Zahlungen der Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) umfasst, besteht sie aus zwei Teilen: der MGV, die sich an der Krankheitslast der Versicherten orientiert, und der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV), die bestimmte Leistungen außerhalb der MGV abdeckt (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen). Die MGV ist also nur ein Bestandteil der Gesamtvergütung.

Rechtliche Grundlagen und Entwicklung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

Die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wurde 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingeführt. Sie ersetzte das frühere Vergütungssystem, das auf festen Budgets basierte, und sollte eine gerechtere, an der Krankheitslast der Patienten orientierte Vergütung ermöglichen.

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • § 85 SGB V: Regelt die Vergütung von Vertragsärzten und die MGV-Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.
  • GKV-WSG (2007, in Kraft seit 2009): Einführung der MGV zur besseren Berücksichtigung der Morbidität.
  • Gesundheitsreformen der letzten Jahre: Anpassungen der Vergütungsmodelle und Budgetgrenzen zur Steuerung der Gesundheitskosten.

Wie funktioniert die MGV?

Steuerung durch Morbidität

Vor der Einführung der MGV im Jahr 2009 war die vertragsärztliche Gesamtvergütung an die Grundlohnsumme gekoppelt, also an die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Das hatte den Nachteil, dass steigende Krankheitslasten oder eine alternde Bevölkerung nicht direkt berücksichtigt wurden.

Mit der MGV wird nun der tatsächliche Behandlungsbedarf berücksichtigt. Krankenkassen und KVen definieren relevante Morbiditätsfaktoren wie:

  • Veränderte Krankheitslast: Zunahme bestimmter Erkrankungen (z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
  • Demografische Entwicklung: Mehr ältere Patienten mit chronischen Erkrankungen.
  • Erweiterung des Leistungsumfangs: Neue medizinische Behandlungen oder gesetzliche Vorgaben.

Abrechnung und Quotierung

Die Abrechnung erfolgt über die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) der KVen. Da die MGV budgetiert ist, kann es zu einer Quotierung kommen, wenn die erbrachten Leistungen das verfügbare Budget überschreiten. Ein Teil des Honorars wird dabei über das Regelleistungsvolumen (RLV) geregelt, das eine definierte Vergütung für bestimmte Leistungen innerhalb des Budgets sicherstellt. Leistungen, die darüber hinausgehen, können von einer Quotierung betroffen sein.

Quotierungsmechanismus:

  • Alle Leistungen werden gesammelt und mit dem verfügbaren Budget abgeglichen.
  • Falls die Summe der Leistungen höher ist als das Budget, wird das Honorar anteilig gekürzt.
  • Die Auszahlungsquote gibt an, wie viel Prozent der abgerechneten Honorare tatsächlich erstattet werden.

Wegfall der Honorarbudgets: Bundestag beschließt Reform zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung

Der Bundestag hat den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte beschlossen, um die allgemeine hausärztliche Versorgung von mengenbegrenzenden und honorarmindernden Vorgaben zu befreien. 

Zudem wurden neue Pauschalen eingeführt: eine Versorgungspauschale für chronisch Kranke und eine Vorhaltepauschale zur Förderung von Haus- und Heimbesuchen. Weitere Maßnahmen umfassen Bürokratieabbau, bessere psychotherapeutische Versorgung und eine erleichterte Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren. 

Die Reform beeinflusst die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, indem sie die Honorarbegrenzung aufhebt und eine neue Vergütungsstruktur etabliert. Die KBV begrüßt diesen Schritt und ist bereit, mit den Krankenkassen über die Umsetzung zu verhandeln.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am