HVM – Honorarverteilungsmaßstab einfach erklärt

Bekannt aus
Angebote vom digitalen Marktführer. Individuell für Ihre Praxis.

Schneller Service

Kostenlose Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Erfolg durch Erfahrung

Aus über 15.000 Projekten im Jahr wissen wir, worauf es ankommt

Der digitale Marktführer

Unsere Kunden sprechen für uns:
4,9 von 5 Sternen auf Google

Abstract – Honorarverteilungsmaßstab (HVM): Funktion und Praxisrelevanz

  • Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ist das KV-regionale Regelwerk nach § 87b SGB V, das die von den Krankenkassen überwiesene Gesamtvergütung auf Vertragsärzte und Psychotherapeuten verteilt — er variiert je nach Kassenärztlicher Vereinigung erheblich und ist nicht bundeseinheitlich.
  • Die Kernsteuerungsinstrumente des HVM sind das praxisindividuelle Regelleistungsvolumen (RLV, berechnet als Fallzahl × arztgruppenspezifischer Fallwert) und das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV); Leistungen oberhalb des RLV werden mehrstufig abgestaffelt — bis auf 25 % des Orientierungswertes (2026: 12,7404 Ct/Punkt).
  • Seit Oktober 2025 (GVSG) gilt für die allgemeine hausärztliche Versorgung keine RLV-Mengenbegrenzung mehr; Vorhaltepauschalen gewinnen systematisch an Gewicht und verändern die HVM-Logik für Hausarztpraxen grundlegend.
  • Gegen fehlerhafte Honorarbescheide steht der Widerspruch bei der KV (Ausschlussfrist: 1 Monat) und bei Erfolglosigkeit die Klage vor dem Sozialgericht offen; eine anwaltliche Begleitung durch einen Vertragsarztrechtsspezialisten ist empfehlenswert.

Was ist der Honorarverteilungsmaßstab (HVM)?

Der Honorarverteilungsmaßstab ist das Regelwerk, nach dem jede Kassenärztliche Vereinigung die vereinbarte Gesamtvergütung auf die zugelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten verteilt. Er ist kein bundesweit einheitliches Dokument. Jede der 17 KVen beschließt ihn eigenständig — innerhalb des Rahmens, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorgibt.

Rechtliche Grundlage: § 87b SGB V und KBV-Rahmenvorgaben

Die gesetzliche Ermächtigung für den HVM liegt in § 87b SGB V. Danach sind die KVen verpflichtet, einen Verteilungsmaßstab zu erlassen, der eine leistungsgerechte Vergütung sicherstellt und Honorarverteilungsgerechtigkeit zwischen den Arztgruppen gewährleistet. Die KBV konkretisiert dies in jährlich aktualisierten Rahmenvorgaben, an die alle regionalen HVM gebunden sind.

Änderungen am HVM bedürfen eines Beschlusses der KV-Vertreterversammlung. Sie werden in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Vertragsärzte können Einsicht in den aktuell geltenden HVM ihrer KV verlangen — er ist Satzungsbestandteil.

Abgrenzung: HVM vs. EBM vs. Gesamtvergütung

Diese drei Begriffe werden häufig vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Ebenen des Vergütungssystems:

<figure class=“wp-block-table“><table><thead><tr><th>Begriff</th><th>Funktion</th><th>Regelungsebene</th></tr></thead><tbody><tr><td><strong>EBM</strong> (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)</td><td>Definiert abrechnungsfähige Leistungen und bewertet sie in Punkten</td><td>Bundeseinheitlich (KBV + GKV-Spitzenverband)</td></tr><tr><td><strong>Gesamtvergütung</strong></td><td>Pauschalbetrag, den die Krankenkassen an die KV überweisen</td><td>Vertragsebene KV ↔ Krankenkassen</td></tr><tr><td><strong>HVM</strong></td><td>Verteilt die Gesamtvergütung auf die Arztpraxen</td><td>KV-regional</td></tr></tbody></table></figure>

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab legt also fest, was abrechenbar ist. Der HVM bestimmt, wie viel davon am Ende tatsächlich ausgezahlt wird.

Wer erlässt den HVM? Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen

Jede KV erlässt ihren HVM durch Beschluss der Vertreterversammlung. Diese setzt sich aus gewählten Vertretern der zugelassenen Vertragsärzte zusammen. Der Vorstand bereitet den Entwurf vor; die Vertreterversammlung verabschiedet ihn mit einfacher Mehrheit. Niedergelassene Ärzte haben damit — über ihre Wahlbeteiligung — formal Einfluss auf den Maßstab, der ihr Honorar bestimmt.

Wie funktioniert der Honorarverteilungsmaßstab in der Praxis?

Der Geldfluss folgt einer klaren Kaskade: Die gesetzlichen Krankenkassen überweisen die auf Basis der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung verhandelte Gesamtvergütung an die KV. Die KV verteilt diese Summe zunächst auf Arztgruppen (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten) und anschließend innerhalb jeder Gruppe auf die einzelnen Praxen — nach Maßgabe des HVM.

Grafik von https://medizinio.de/blog/gesamtverguetung-aerzte

Punktwert, Orientierungswert und Konvergenzverfahren

Der Orientierungswert ist der bundeseinheitliche Wert eines EBM-Punktes in Euro. KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren ihn jährlich. Für 2026 beträgt er 12,7404 Cent pro Punkt. Der tatsächlich ausgezahlte Punktwert in Ihrer Praxis kann davon abweichen — nach unten, wenn die Gesamtvergütung der KV nicht ausreicht, um alle abgerechneten Punkte zum Orientierungswert zu vergüten.

Das Konvergenzverfahren (§ 87a Abs. 3 SGB V) gleicht regionale Vergütungsunterschiede zwischen den KVen schrittweise an. Es bewirkt, dass finanzschwache KVen sukzessive höhere Vergütungsanteile erhalten. In finanzstarken KVen kann das rechnerisch zu niedrigeren Punktwerten führen.

Tipp: Vergleichen Sie den tatsächlichen Punktwert Ihrer KV-Abrechnung mit dem Orientierungswert. Eine dauerhafte Unterschreitung um mehr als 5 % ist ein Signal, Ihre Fallzahl- und Leistungsstruktur zu überprüfen.

Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV)

Das Regelleistungsvolumen (RLV) ist das praxisindividuelle Honorarbudget für die Kernleistungen Ihrer Arztgruppe. Leistungen innerhalb des RLV werden zum vollen Punktwert vergütet. Leistungen darüber hinaus werden abgestaffelt oder quotiert.

Berechnung des praxisindividuellen RLV

Das RLV errechnet sich aus zwei Faktoren:

Praxisindividuelles RLV = Fallzahl (Vorjahresquartal) × arztgruppenspezifischer Fallwert

Den arztgruppenspezifischen Fallwert legt die KV auf Basis der Vorjahresstatistik fest. Er unterscheidet sich nicht nur zwischen Haus- und Fachärzten, sondern auch innerhalb der Facharztgruppen erheblich. Radiologische Praxen mit apparateintensiven Leistungen weisen typischerweise deutlich höhere Fallwerte aus als allgemeinmedizinische Praxen.

Haftungsrisiko: Wer seine Fallzahl durch organisatorische Maßnahmen (z.B. Termin-Splitting) künstlich erhöht, riskiert nicht nur eine KV-Korrektur, sondern auch eine Überprüfung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

QZV: Welche Zusatzqualifikationen berechtigen zu Mehrleistungen?

Das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) ergänzt das RLV für Leistungen, die eine spezifische Zusatzqualifikation erfordern. Typische QZV-Bereiche sind Koloskopien, Akupunktur, Sozialpädiatrie oder Sportmedizin. Das QZV wird separat berechnet und dem RLV aufgeschlagen. Es schützt Spezialleistungen vor der RLV-Quotierung.

ArztgruppeTypischer RLV-Fallwert (ca.)Häufige QZV-Bereiche
Hausarzt55–75 €Geriatrie, Palliativmedizin
Internist (fachärztlich)80–120 €Kardiologie, Gastroenterologie
Gynäkologe70–100 €Kolposkopie, pränatale Diagnostik
Radiologe180–280 €MRT-Zusatzvolumen, Interventionen
Psychiater/Neurologe90–140 €Neuropsychologische Testung

Leistungen außerhalb des RLV: freie Leistungen und Ausnahmen

Nicht alle EBM-Leistungen unterliegen der RLV-Budgetierung. Zu den freien Leistungen — vollvergüteten Leistungen außerhalb des RLV — gehören Früherkennungsuntersuchungen (Krebsvorsorge, U-Untersuchungen), Impfleistungen, Leistungen im organisierten Notdienst sowie bestimmte Kostenpauschalen. Diese Leistungen fließen in die extrabudgetäre Gesamtvergütung. Für Ihre Praxisplanung ist die genaue Abgrenzung dieser Leistungsgruppen abrechnungskritisch.

Was passiert bei Überschreitung des Honorarvolumens?

Überschreiten die abgerechneten Punkte einer Praxis das zugeteilte RLV, greift der HVM-Mechanismus der Abstaffelung: Mehrleistungen werden nicht zum vollen Punktwert, sondern zu einem reduzierten Satz vergütet. Die genaue Abstaffelungskurve variiert je nach KV und Arztgruppe.

Abstaffelung und Quotierung: Mechanismus und Auswirkung

ÜberschreitungsbereichVergütungsquote (Beispiel)Effektiver Punktwert (bei 12,7404 Ct Orientierungswert 2026)
Bis 100 % RLV100 %12,74 Ct
100–125 % RLV75 %9,56 Ct
125–150 % RLV50 %6,37 Ct
Über 150 % RLV25 %3,19 Ct
Hinweis: Die Abstaffelungsstufen sind ein vereinfachtes Beispielmodell. Die tatsächlichen Quoten entnehmen Sie dem gültigen HVM Ihrer KV.

Die wirtschaftliche Konsequenz ist erheblich: Wer strukturell im Überbereich arbeitet, subventioniert mit seinen Mehrleistungen die Vergütung der Praxen innerhalb ihres RLV. Eine gezielte Steuerung der Leistungserbringung — insbesondere die Verlagerung von Leistungen auf folgende Quartale — kann die Budgetausschöpfung optimieren.

Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kontext des HVM

Wer dauerhaft deutlich über dem Fachgruppendurchschnitt abrechnet, sollte seine Dokumentation entsprechend vorbereiten. Da unzureichende Unterlagen oder Fehler bei der Codierung oft zu hohen Rückforderungen führen, empfiehlt sich zudem ein Vergleich leistungsstarker Angebote für eine Regressversicherung, um existenzbedrohende Honorarkürzungen effektiv abzufangen.

HVM-Änderungen: Wann und wie passt die KV den Maßstab an?

Der Honorarverteilungsmaßstab ist kein statisches Regelwerk. KVen passen ihn regelmäßig an — auf Druck veränderter Gesamtvergütungen, als Reaktion auf neue EBM-Leistungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch GKV-Reformgesetze.

Beschlussverfahren in der KV-Vertreterversammlung

Änderungen am HVM durchlaufen das reguläre Satzungsänderungsverfahren: Vorstandsvorlage → Ausschussberatung → Beschluss der Vertreterversammlung → Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (zuständige Landesbehörde). Die Genehmigung kann versagt werden, wenn der HVM gegen höherrangiges Recht (§ 87b SGB V, KBV-Rahmenvorgaben) verstößt.

Vertragsärzte erhalten Änderungen über das KV-Mitgliederrundschreiben und das KV-eigene Mitgliederportal. Eine aktive Beteiligung am KV-Wahlprozess ist der einzige formale Einflusskanal für niedergelassene Ärzte.

Anfechtungsmöglichkeiten für Vertragsärzte

Halten Sie einen HVM-Beschluss für rechtswidrig oder Ihren Honorarbescheid für fehlerhaft, stehen folgende Rechtswege offen:

  1. Widerspruch gegen den Honorarbescheid bei der KV (Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe)
  2. Klage vor dem zuständigen Sozialgericht (SG) nach erfolglosem Widerspruch
  3. Normenkontrollklage gegen den HVM als Satzungsrecht — in der Praxis selten, aber möglich (vgl. BSG zu Honorarverteilungsregelungen nach § 87b SGB V)

Tipp: Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist eine Ausschlussfrist. Dokumentieren Sie das Zugangsdatum Ihres Honorarbescheids und prüfen Sie die Abrechnung zeitnah auf Differenzen zu Ihrem RLV-Bescheid.

Aktuelle Entwicklungen: GVSG und Vorhaltepauschalen

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom Februar 2025 hat die HVM-Systematik an zentraler Stelle verändert. Seit dem 1. Oktober 2025 dürfen im HVM für Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars mehr angewendet werden (§ 87b Abs. 1 SGB V n.F.). Für Hausärzte entfällt damit die RLV-Quotierung. Gleichzeitig gewinnen Vorhaltepauschalen an Gewicht, was die reine Leistungsmengenvergütung schrittweise zurückführt. Welche konkreten Änderungen für Ihre KV und Arztgruppe gelten, erfahren Sie über das Mitgliederportal Ihrer KV sowie die KBV-Honorarberichte.

FAQ: Häufige Fragen zum Honorarverteilungsmaßstab

Gilt für jeden Vertragsarzt derselbe HVM oder variiert er je nach KV?

Jede der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen erlässt ihren eigenen HVM. Die KBV gibt lediglich einen Rahmen vor (§ 87b Abs. 4 SGB V). Fallwerte, Abstaffelungsstufen und QZV-Kategorien unterscheiden sich teils erheblich. Ein Vergleich zwischen KV-Regionen ist deshalb nur bedingt aussagekräftig.

Wie wirkt sich eine Praxisgemeinschaft auf das RLV aus?

In einer Praxisgemeinschaft rechnet jeder Arzt eigenständig ab und erhält ein eigenes praxisindividuelles RLV auf Basis seiner Fallzahlen. Kritisch wird es, wenn die KV eine faktische Berufsausübungsgemeinschaft vermutet. In diesem Fall kann sie eine gemeinsame RLV-Zuordnung vornehmen, was das effektive Budget pro Arzt reduziert. Eine klare vertragliche und organisatorische Trennung ist daher essenziell.

Kann ich gegen meinen KV-Honorarbescheid vorgehen, wenn ich den HVM für fehlerhaft halte?

Ja. Zunächst ist Widerspruch bei der KV einzulegen (Frist: 1 Monat). Bleibt dieser erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt. Beauftragen Sie dabei einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt. Die Erfolgsaussichten hängen stark davon ab, ob der HVM formell korrekt beschlossen wurde und ob Ihr individueller Bescheid den HVM-Vorgaben entspricht.

Klicken Sie, um diese Webseite zu bewerten!
[Anzahl Bewertungen: 0 Durchschnittliche Bewertung: 0]

Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am