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Hygieneplan-Vorlagen als Muster zum Download: Word- und PDF-Format
Das Erstellen eines individuellen Hygieneplans kann durch die Nutzung von Mustervorlagen erheblich erleichtert werden. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stellt eine umfassende Mustervorlage für Arztpraxen zur Verfügung:
- Mustervorlage des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte (PDF)
- Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zur Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplans in der Zahnarztpraxis.
Wichtige Hinweise zu dieser Hygieneplan-Vorlage: Der Musterhygieneplan ist eine Hilfestellung, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung und Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten der Praxis sowie an die regionalen rechtlichen Anforderungen. Das wird im Dokument an mehreren Stellen sehr deutlich betont.
- Individuelle Anpassung erforderlich: Die Mustervorlage dient als Gerüst für einen praxiseigenen Hygieneplan. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da es nicht möglich ist, alle Fachbereiche und Leistungsspektren in einer einzigen Vorlage abzubilden. Daher müssen nicht oder unzureichend abgebildete Inhalte individuell ergänzt werden.
- Länderspezifische Unterschiede: Die Vorlage basiert auf bundesweit gültigen Vorgaben, weist jedoch explizit darauf hin, dass Länderhygiene-Verordnungen zusätzliche Regelungen enthalten können (z. B. Anforderungen an die Qualifikation von Hygienebeauftragten). Zudem können auch regionale Aufsichtsbehörden zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur Aufbereitung von Medizinprodukten, die nicht Teil der Mustervorlage sind.
- Verantwortung liegt bei der Praxisleitung: Die Praxisleitung trägt die Verantwortung dafür, sich über geltende gesetzliche Bestimmungen, regionale Vorschriften und Anforderungen der Aufsichtsbehörden zu informieren und den Hygieneplan entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.
- Bearbeitbarkeit und Flexibilität: Das Dokument ist so gestaltet, dass es bearbeitet, gekürzt, ergänzt oder teilweise übernommen werden kann. Nichtzutreffende Inhalte sollen gelöscht und das Inhaltsverzeichnis aktualisiert werden.
Was ist ein Hygieneplan für eine Arztpraxis?
Ein Hygieneplan ist ein verbindliches, schriftlich fixiertes Dokument, das alle hygienerelevanten Maßnahmen und Verfahrensanweisungen in einer Arztpraxis systematisch beschreibt. Ziel ist es, Patienten, Personal und Besucher vor Infektionen zu schützen und die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Der Hygieneplan legt unter anderem fest, wer, was, wann, wie und womit zu reinigen, desinfizieren oder sterilisieren hat – von der Händehygiene bis zur Instrumentenaufbereitung.
Ein Hygieneplan verfolgt das Ziel, durch klare Vorgaben zur Infektionsprävention und zum Infektionsschutz die Übertragung von Krankheitserregern in der Arztpraxis wirksam zu verhindern. Er sichert gesetzeskonformes Handeln und schützt Patienten wie Praxisteam gleichermaßen.
Wer erstellt den Hygieneplan in der Arztpraxis?
Die Verantwortung für die Erstellung des Hygieneplans liegt grundsätzlich bei der Praxisleitung – also bei dem niedergelassenen Arzt. Er trägt die rechtliche Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Hygienevorgaben und das gesamte Hygienemanagement in der Arztpraxis.
In der praktischen Umsetzung wird die Erstellung und Pflege des Hygieneplans häufig an eine speziell geschulte Hygienebeauftragte MFA delegiert. Diese Person übernimmt dann Aufgaben wie:
- Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (z. B. RKI-Richtlinien)
- Schulung des Praxispersonals zu hygienerelevanten Themen
- Organisation und Dokumentation der Hygienemaßnahmen im Alltag
- Vorbereitung auf Praxisbegehungen und Hygienekontrollen
In größeren Praxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kann auch eine externe Hygienefachkraft oder ein Hygienedienst hinzugezogen werden, insbesondere wenn komplexere Hygienestrukturen notwendig sind.
Hygiene unter Beobachtung: Diese Stellen nehmen Ihre Praxis genau unter die Lupe
Die Überwachung der Hygiene in Arztpraxen erfolgt durch mehrere Instanzen – sowohl extern durch Behörden und Institutionen als auch intern durch die Praxis selbst. Ziel ist die Sicherstellung gesetzeskonformer Hygienestandards zum Schutz von Patienten und Personal.
Gesundheitsämter
Die wichtigsten externen Kontrollinstanzen sind die zuständigen Gesundheitsämter. Sie führen routinemäßige oder anlassbezogene Praxisbegehungen durch, insbesondere bei Arztpraxen mit invasiven Eingriffen. Grundlage hierfür sind u. a. das Infektionsschutzgesetz, die Gesundheitsdienstgesetze der Länder sowie die Länderhygieneverordnungen.
Bei Begehungen werden unter anderem folgende Punkte überprüft:
- Vorhandensein und Aktualität des praxiseigenen Hygieneplans
- Umsetzung der Hygienemaßnahmen, z. B. Händehygiene, Flächendesinfektion, Umgang mit Abfällen
- Nachweise zur regelmäßigen Schulung des Personals
- Dokumentation von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- Maßnahmen bei infektiösen Patienten oder Risikogruppen (z. B. Immunsupprimierte)
- Desinfektionsmittellisten (z. B. VAH-gelistete Produkte)
- Trinkwasserhygiene (inkl. Spülpläne, ggf. mikrobiologische Prüfungen)
Kassenärztliche Vereinigungen
Die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) führen ebenfalls stichprobenartige Kontrollen durch – teils in Kooperation mit dem Gesundheitsamt oder im Rahmen von Qualitätssicherungsverfahren. Sie bieten darüber hinaus umfangreiche Unterstützung:
- Bereitstellung von Leitfäden und Mustervorlagen (z. B. „Mustervorlage – Hygieneplan für die Arztpraxis“)
- Beratung durch Hygieneberater der KVen
- Vorbereitung auf Begehungen und Hilfe bei der Mängelbehebung
Berufsgenossenschaften (z. B. BGW)
Im Rahmen des Arbeitsschutzes kontrollieren die Berufsgenossenschaften, ob geeignete Schutzmaßnahmen für Beschäftigte umgesetzt werden. Grundlage sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie technische Regeln wie TRBA 250 und TRGS 525.
Zu den Kontrollschwerpunkten gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
- Dokumentation von Arbeitsunfällen (z. B. Nadelstichverletzungen)
Interne Eigenkontrolle durch die Praxis
Neben der externen Überwachung ist jede Praxis verpflichtet, ein funktionierendes internes Hygienemanagement als Teil des Qualitätsmanagements zu etablieren. Zuständig ist in der Regel die Hygienebeauftragte. Die internen Maßnahmen umfassen:
- Regelmäßige Sichtkontrollen
- Nutzung standardisierter Checklisten
- Durchführung interner Audits oder Selbstinspektionen
- Schulungen und Dokumentation der Fortbildungen
Inhalte & Aufbau des Hygieneplans
Ein strukturierter Hygieneplan orientiert sich an den betrieblichen Abläufen und den hygienischen Risiken der Praxis. Er sollte modular aufgebaut und leicht aktualisierbar sein. Die Inhalte müssen verständlich, praxisnah und auf die konkreten Gegebenheiten der Einrichtung zugeschnitten sein.
Empfohlene Gliederungsmöglichkeiten:
- Themenblöcke analog zu den RKI-Vorgaben: z. B. Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Personalhygiene, Abfallentsorgung
- Arbeitsbereichsbezogene Struktur: z. B. Sprechzimmer, Labor, Aufbereitungsraum
- Chronologische Struktur: z. B. nach Tagesablauf oder Behandlungsablauf
- Alphabetische Ordnung oder tabellarische Übersicht
Der Hygieneplan umfasst alle innerbetrieblich relevanten Verfahrensweisen zur Infektionsvermeidung. Folgende Themenbereiche sind verpflichtend bzw. empfohlen:
- Basishygiene
- Händehygiene: Indikationen, Technik, Ausstattung der Waschplätze, chirurgische Händedesinfektion
- Schutzkleidung: Bekleidungsvorgaben, persönliche Schutzausrüstung, Maskenpflichten
- Hautschutz und -pflege: Anwendung von Schutz- und Pflegemitteln, Handschuhgebrauch
- Raum- und Flächenhygiene
- Reinigung und Desinfektion: Verfahren (ein-/zweistufig), Mittelwahl, Einwirkzeiten
- Raumhygiene: Anforderungen an Sanitäreinrichtungen, Aufbereitungsräume, Lüftung
- Abfallentsorgung: Sammlung, Lagerung, Entsorgung infektiöser und spitzer Abfälle
- Medizinproduktesicherheit
- Aufbereitung: Einstufung (semikritisch/kritisch), manuelle/maschinelle Verfahren, darunter auch Instrumentenaufbereitung gemäß RKI
- Qualitätssicherung: Validierung, Routinekontrollen, Freigabeprozesse
- Gerätemanagement: Medizingeräte Reparatur und Wartung, Einweisung, Dokumentation
- Patientenbezogene Hygiene
- Injektionen und Infusionen: Aseptische Zubereitung, hygienische Durchführung
- Katheterisierung: Maßnahmen zur Infektionsvermeidung bei Gefäß- und Blasenkathetern
- Wundversorgung: Schutzmaßnahmen, sterile Materialien, Verbandwechsel
- Besonderheiten: Umgang mit infektiösen oder immunsupprimierten Patienten
- Mitarbeiterschutz
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentation und Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Impfmanagement: Impfangebote, arbeitsmedizinische Vorsorge
- Unfallmanagement: Vorgehen bei Nadelstichverletzungen, Kontaminationen
Mitarbeiterschulungen sind bei Arbeitsantritt, bei relevanten Änderungen sowie mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Inhalte dieser Unterweisungen müssen überprüft und schriftlich dokumentiert werden. Die entsprechenden Schulungsnachweise sind in nachvollziehbarer Form zu erfassen und aufzubewahren. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Nachweise jederzeit zugänglich sind – sowohl in physischer als auch in digitaler Form. Der Hygieneplan selbst muss allen Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein (z. B. in Ordnerform oder im internen Netzwerk). Änderungen an den Schulungsinhalten und am Hygieneplan sind zu versionieren; frühere Versionen sind zu archivieren, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit sicherzustellen.
Die Erstellung und kontinuierliche Pflege des Hygieneplans erfolgt idealerweise durch ein interdisziplinär zusammengesetztes Hygieneteam. Grundlage der Hygienekonzeption bildet eine fundierte Ist-/Soll-Analyse der bestehenden Praxisprozesse unter Berücksichtigung aktueller Fachliteratur und geltender Richtlinien (z. B. Personelle und organisatorische Voraussetzungen für die Prävention nosokomialer Infektionen des RKI). Zur fachlichen Absicherung und Qualitätssicherung ist die vertragliche Einbindung externer Hygienefachkräfte oder Hygieneärzte empfehlenswert. Bei der Ausarbeitung des Hygieneplans können Mustervorlagen herangezogen werden, diese sind jedoch stets an die individuellen Gegebenheiten der Einrichtung anzupassen.
Wie gut Ihre Arztpraxis in puncto Hygiene aufgestellt ist, können Sie mit dem Praxischeck der KBV ganz einfach selbst überprüfen.
Anhang und unterstützende Dokumente
- Reinigungs- und Desinfektionspläne
- Risikobewertungen Medizinprodukte
- Schulungsprotokolle
- Arbeitsanweisungen (z. B. Aufbereitung, Verpackung, Desinfektion)
- Übersicht meldepflichtiger Erkrankungen
FAQ
Ist ein Hygieneplan in der Arztpraxis Pflicht?
Ja, ein Hygieneplan ist in Arztpraxen verpflichtend. Zwar enthält § 23 IfSG keine bundesweit einheitliche Pflicht für alle Arztpraxen, jedoch regeln die Hygieneverordnungen der Bundesländer die Anforderungen konkret. Demnach sind innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene verbindlich in Hygieneplänen festzuhalten. Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und im Praxisalltag umgesetzt werden. Sie dienen der rechtssicheren Umsetzung der infektionshygienischen Anforderungen und sind elementarer Bestandteil der Qualitätssicherung.