Hygienemanagement in der Arztpraxis: So geht’s richtig

Was versteht man unter Hygienemanagement?

Hygienemanagement in der Arztpraxis bezeichnet die systematische Planung, Umsetzung, Überwachung und Optimierung aller Maßnahmen, die der Infektionsprävention und der Einhaltung gesetzlicher sowie fachlicher Hygieneanforderungen dienen. Ziel ist es, Patienten, medizinisches Personal sowie Besuchern wirksam vor der Übertragung von Krankheitserregern zu schützen.

Die Praxishygiene ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein integraler Bestandteil des Qualitätsmanagements (QM) einer Praxis. Im Rahmen des einrichtungsinternen QM-Systems, wie es nach § 135a SGB V verpflichtend ist, müssen alle Prozesse rund um Hygiene und Infektionsprävention abgebildet werden.

Hygienestandards in der Praxis: Maßnahmen & Umsetzung

Welche Hygienemaßnahmen gibt es in der Arztpraxis?

  • Personalhygiene
    • Konsequente Handhygiene gemäß den fünf Indikationen (vor Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit der Patientenumgebung)​.
    • Tragen geeigneter Schutzkleidung (z. B. Praxiskleidung, Kittel, Haarnetz).
    • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrillen und Masken, je nach Expositionsrisiko.
  • Umgebungshygiene
    • Auswahl geeigneter, desinfektionsmittelbeständiger Praxismaterialien.
    • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Flächen, insbesondere patientennahe Bereiche.
    • Hygienepläne für Reinigungs- und Desinfektionsintervalle.
    • Hygienischer Umgang mit Abfällen und Wäsche (z. B. getrennte Entsorgung infektiöser Materialien).
  • Hygienemaßnahmen bei der Patientenbehandlung
    • Aseptische Arbeitsweise bei Injektionen, Blutentnahmen und Punktionen.
    • Haut- und Schleimhautantiseptik vor invasiven Eingriffen.
    • Steriles Arbeiten bei Wundversorgung, Verbandwechsel und Operationen.
    • Hygienischer Umgang mit Kathetern und Inhalationsgeräten.
  • Umgang mit infektiösen Patienten
    • Isolierungsmaßnahmen bei übertragbaren Erkrankungen (z. B. durch Tröpfchen, Kontakt oder Blut).
    • Anwendung zusätzlicher Infektionsschutzmaßnahmen bei immunsupprimierten Patienten.
  • Medikamentenhygiene
    • Einhaltung von Lagerbedingungen (besonders bei kühlpflichtigen Präparaten).
    • Sorgfältiger Umgang mit Mehrfachentnahmelösungen unter aseptischen Bedingungen.
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
    • Risikobasierte Einstufung und sachgerechte Instrumentenaufbereitung (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Lagerung).
    • Dokumentation und Qualitätssicherung der Aufbereitungsprozesse.
    • Validierung und ggf. Fremdvergabe der Aufbereitung, falls keine innerbetriebliche Möglichkeit besteht.
Arzt bei der Händedesinfektion als Teil des Hygienekonzepts in der medizinischen Praxis
Händedesinfektion – ein essenzieller Bestandteil des Hygienemanagements.

Umsetzung im Praxisalltag: Worauf kommt es an?

Ein gutes Hygienemanagement einer Arztpraxis beginnt im Detail. Es reicht nicht aus, allgemeine Standards zu kennen – entscheidend ist deren konsequente, strukturierte und praxisnahe Anwendung im Alltag. Dabei müssen alle Praxismitarbeiter einbezogen, Prozesse klar definiert und regelmäßig überprüft werden. Die Umsetzung hygienischer Maßnahmen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Qualitätsprozess.

Folgende Aspekte sind dabei besonders praxisrelevant:

  • Individuell angepasster Hygieneplan
    • Der Hygieneplan bildet die Grundlage des Hygienemanagements und muss auf die spezifischen Gegebenheiten und Abläufe der jeweiligen Praxis abgestimmt sein. Er ist regelmäßig zu aktualisieren und allen Mitarbeitern in schriftlicher Form zugänglich zu machen. Nur so kann er als verbindliche Handlungsanleitung im Praxisalltag wirken.
  • Geeignete Arbeitsmittel und Materialien
    • Die Auswahl und sachgemäße Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist ein zentraler Bestandteil der Infektionsprävention. Zum Einsatz kommen ausschließlich geprüfte Produkte – vorzugsweise solche, die in der Desinfektionsmittel-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgeführt sind. Auch Waschmaschinen und Reinigungsmittel für die Praxiswäsche müssen so ausgewählt und eingesetzt werden, dass eine wirksame Reduktion von Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen gewährleistet ist.
  • Raumhygiene und Ausstattung
    • Die bauliche und funktionelle Gestaltung der Praxisräume hat direkten Einfluss auf die Hygienesicherheit. Dazu zählen unter anderem:
      • Waschbecken mit Armaturen zur berührungslosen Bedienung
      • räumliche Trennung von Reinigungs- und Arbeitsbereichen
      • Verwendung farblich gekennzeichneter Reinigungsgeräte für verschiedene Praxiszonen
      • definierte Hygienebereiche für kontaminierte und sterile Materialien
  • Körperhygiene und äußeres Erscheinungsbild des Personals
    • Verzicht auf lackierte oder künstliche Fingernägel
    • kein Tragen von Ringen, Armbändern oder Uhren an Händen und Unterarmen
    • saubere, funktionelle Praxiskleidung, die regelmäßig gewechselt und hygienisch aufbereitet wird
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion
    • Ein dokumentierter Reinigungs- und Desinfektionsplan ist verpflichtend. Für alle Praxisbereiche – vom Empfang über Warte- und Behandlungsräume bis hin zu sanitären Anlagen – müssen Intervalle, Zuständigkeiten und eingesetzte Reinigungsmittel festgelegt sein. Die Umsetzung ist lückenlos zu dokumentieren, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Verantwortungsvolle Führung und Teamkultur
    • Die Praxisleitung trägt nicht nur die rechtliche Verantwortung, sondern muss auch aktiv die Hygienekultur vorleben und fördern. Dies umfasst regelmäßige Schulungen, offene Kommunikation sowie eine Fehlerkultur, die das Melden und Korrigieren von Abweichungen ermöglicht.
  • Flexibilität und Aktualisierung
    • Hygienemaßnahmen sind stets an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an externe Ereignisse – wie z. B. neue Infektionskrankheiten – anzupassen. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des Hygieneplans ist daher wichtig.

Zusammenfassend gilt: Hygiene muss im Alltag gelebt werden. Nur wenn Standards auch unter hoher Arbeitsbelastung zuverlässig eingehalten werden, kann die Sicherheit für Patienten, Mitarbeiter und Besucher dauerhaft gewährleistet werden. Ein wirksames Hygienemanagement erfordert Präzision, Verantwortungsbewusstsein und eine gemeinsame Haltung im gesamten Team.

Interne Hygienekontrollen sollten regelmäßig durch die Hygienebeauftragte oder Praxisleitung erfolgen – mindestens einmal im Jahr.

Typische Hygienefehler vermeiden

Trotz klarer Vorgaben und etablierter Hygienepläne schleichen sich im Praxisalltag häufig Fehler ein, die das Infektionsrisiko erheblich erhöhen können. Diese entstehen oft aus Zeitdruck, fehlendem Bewusstsein oder unzureichender Schulung. Um einen hohen Hygienestandard dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, typische Schwachstellen zu kennen und gezielt zu vermeiden.

Die folgenden Fehlerquellen treten besonders häufig auf:

  • Unvollständige oder unterlassene Händehygiene
    • Die Händehygiene ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Infektionsvermeidung – wird aber im Alltag oft unzureichend oder zum falschen Zeitpunkt durchgeführt. Häufige Fehler sind:
      • fehlende Desinfektion vor und nach Patientenkontakt
      • zu kurze Einwirkzeit des Desinfektionsmittels
      • fehlende Händehygiene nach Kontakt mit der Patientenumgebung
  • Einsatz von Handwaschung statt Händedesinfektion in nicht-indizierten Situationen
  • Tragen von Schmuck und lackierten Fingernägeln
    • Ringe, Armbänder, Uhren sowie lackierte oder künstliche Nägel sind hygienisch problematisch, da sich Mikroorganismen in Ritzen und unter dem Material festsetzen können. Diese Gegenstände verhindern eine wirksame Desinfektion der Hände und sind daher strikt zu vermeiden.
  • Fehlender oder mangelhafter Schutz durch Schutzausrüstung
    • Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille oder Mund-Nasen-Schutz wird häufig falsch oder gar nicht verwendet. Typische Fehler sind:
      • Verwendung derselben Handschuhe bei mehreren Patienten
      • unterlassener Handschuhwechsel zwischen kontaminierten und sauberen Tätigkeiten
      • unsachgemäßes An- und Ablegen der Ausrüstung
  • Falsche oder unregelmäßige Flächendesinfektion
    • Die Desinfektion von Arbeitsflächen, Behandlungsstühlen, Geräten und Griffen wird vielfach vernachlässigt oder nicht regelkonform durchgeführt. Fehler entstehen etwa durch:
      • Einsatz nicht geeigneter Desinfektionsmittel
      • zu kurze Einwirkzeiten
      • fehlende Dokumentation der Reinigungsintervalle
  • Unzureichende Aufbereitung von Medizinprodukten
    • Fehler bei der Instrumentenaufbereitung – ob manuell oder maschinell – gefährden unmittelbar die Patientensicherheit. Dazu zählen:
      • fehlende Risikoeinstufung der Produkte
      • unvollständige Reinigung vor der Desinfektion
      • mangelhaft dokumentierte Aufbereitungsprozesse
      • unzureichende Lagerung oder Kennzeichnung des Sterilguts
  • Nicht aktualisierte oder unklare Hygienepläne
    • Hygienepläne, die veraltet, zu allgemein gehalten oder dem Personal nicht zugänglich sind, erfüllen ihre Funktion nicht. Sie verlieren ihre Wirkung, wenn sie nicht regelmäßig überprüft und an neue gesetzliche oder organisatorische Anforderungen angepasst werden.
  • Fehlende Sensibilisierung und Kontrolle
    • Ein zentraler Fehler besteht darin, dass Hygienestandards zwar definiert, aber nicht konsequent eingefordert werden. Fehlende Schulungen, mangelnde Unterweisung neuer Mitarbeitender oder unzureichende Kontrolle durch die Praxisleitung begünstigen Regelverstöße.

Um solche Fehler zu vermeiden, ist ein bewusstes Hygieneverhalten aller Mitarbeitenden unerlässlich. Die Etablierung einer offenen Hygienekultur, in der auch kritische Rückmeldungen möglich sind, trägt wesentlich zur nachhaltigen Qualitätssicherung bei. Nur durch eine Kombination aus Aufklärung, regelmäßiger Schulung, klaren Abläufen und gelebter Verantwortung lassen sich typische Hygienefehler langfristig vermeiden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Hygiene in Arztpraxen?

Die Hygiene in Arztpraxen wird durch ein dichtes Geflecht gesetzlicher Vorgaben, institutioneller Empfehlungen und praktischer Leitfäden geregelt. Entscheidend ist die Kombination aus bundesgesetzlichen Regelungen, landesspezifischen Auslegungen und kontinuierlicher Fortbildung, um ein hohes Hygieneniveau dauerhaft sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlagen und Hygienevorschriften

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG):
    • Das IfSG ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Gemäß § 23 IfSG sind Arztpraxen verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen und zur Bekämpfung von Krankheitserregern zu treffen. Dabei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft maßgeblich, insbesondere die Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI).
  • Landesrechtliche Hygieneverordnungen:
  • Weitere relevante Regelwerke:
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit ASR A4.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten): regelt u. a. die sanitären Anforderungen.
    • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): legt Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten fest.
    • Biostoffverordnung (BioStoffV): Regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere bei Tätigkeiten mit potenziell infektiösem Material. Sie verpflichtet unter anderem zur Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung von Schutzmaßnahmen und zur Erstellung eines Hygieneplans.
    • Biozidverordnung (EU-Verordnung Nr. 528/2012): Regelt die Zulassung und den Einsatz von bioziden Produkten wie Desinfektionsmitteln. In Arztpraxen dürfen nur zugelassene und wirksam geprüfte Produkte eingesetzt werden.
    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention oder Infektionsschutz der BGW).
    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): beinhaltet u. a. Pflichten zur Unterweisung (§ 14) und zum Gefahrstoffverzeichnis (§ 5–11).
    • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Legt fest, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Arbeitgeber bei der Einhaltung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Vorgaben, einschließlich Hygienemaßnahmen, beraten und unterstützen.
    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für Beschäftigte systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Hygiene zählt dabei zu den zentralen Arbeitsschutzmaßnahmen.
    • Arzneimittelgesetz: regelt Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln. Vorgaben zur Lagerung, Handhabung und Anwendung in der Arztpraxis.
    • Trinkwasserverordnung: relevant bei medizinischen Anwendungen, etwa bei der Aufbereitung von Medizinprodukten oder Trinkbrunnen im Wartezimmer.

Verpflichtung zur Erstellung eines schriftlichen Hygieneplans

Ja, ein Hygieneplan ist für Arztpraxen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG sind Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, durch Landesverordnung zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet. Die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Bundesländern.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Hygieneplan in der Arztpraxis bzw. Hygieneplan in der Zahnarztpraxis.

Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt

Die infektionshygienische Überwachung von Arztpraxen erfolgt durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere § 23 Abs. 6 IfSG. Dabei kann es sich sowohl um anlassbezogene als auch routinemäßige Kontrollen handeln. Während Einrichtungen für ambulantes Operieren oder Dialyseeinrichtungen regelmäßig überwacht werden, erfolgt die Kontrolle von Arztpraxen zumeist ereignisbezogen.

Die Durchführung und Ausgestaltung der Überwachung kann sich je nach Bundesland und zuständigem Gesundheitsamt unterscheiden. Dies betrifft insbesondere:

  • Umfang und Tiefe der geforderten Dokumentation: Die Anforderungen an Hygienepläne, Reinigungs- und Desinfektionspläne sowie Schulungsnachweise variieren länderspezifisch. In einigen Bundesländern kommen zusätzlich strukturierte Selbstauskunftsbögen oder Checklisten zum Einsatz.
  • Frequenz und Inhalt von Schulungen: Die Intervalle für Hygieneschulungen und deren Dokumentation werden unterschiedlich streng bewertet. In der Regel sind regelmäßige Unterweisungen zur Händehygiene, Schutzkleidung und Abfallentsorgung verpflichtend nachzuweisen.
  • Auslegung baulicher Anforderungen: Bei der Bewertung baulicher Gegebenheiten, z. B. fugendichter Übergänge zwischen Boden und Wand oder der Ausstattung von Aufbereitungsräumen, existieren Unterschiede in der Auslegung bestehender Vorschriften, die sich an den jeweiligen Länderhygieneverordnungen und KRINKO-Empfehlungen orientieren.
  • Länderspezifische Besonderheiten:: Einige Bundesländer – etwa Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen – haben überdies eigene Anforderungen und Leitfäden veröffentlicht. 

Die Überwachung orientiert sich darüber hinaus an bundesweit gültigen Vorgaben, wie den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) sowie an den Hygieneplänen und Mustervorlagen des Kompetenzzentrums (CoC) Hygiene und Medizinprodukte.

Bei einem Hygieneaudit – intern oder extern – werden u. a. folgende Aspekte überprüft:

  • Vollständigkeit und Aktualität des Hygieneplans
  • Schulungsnachweise des Personals
  • Protokolle zu Reinigung und Desinfektion
  • Einhaltung der Hygienestandards in sensiblen Praxisbereichen
  • Dokumentation von Zwischenfällen oder Abweichungen

Rollen & Zuständigkeiten im Hygienemanagement

In Arztpraxen liegt die Hauptverantwortung für Hygiene bei dem Praxisinhaber. Diese Verantwortung kann zwar teilweise delegiert werden, bleibt aber rechtlich bei der Praxisleitung. Der Praxisinhaber ist verpflichtet, alle organisatorischen, personellen und materiellen Voraussetzungen zur Einhaltung der geltenden Hygienevorgaben zu schaffen – und haftet im Zweifelsfall auch für Versäumnisse.

Die Rolle der Hygienebeauftragten

Die Hygiene-Medizinverordnungen (HygMedVO) der Länder schreiben vor, dass jede Praxis, in der invasive Maßnahmen durchgeführt werden – etwa Blutentnahmen oder Infusionen – sowie jede ambulante OP-Einrichtung (gemäß §115b SGB V), einen Hygienebeauftragten benennen muss. Diese Funktion kann ein Arzt mit Zusatzqualifikation oder ein entsprechend fortgebildeter Mitarbeiter übernehmen. In der Regel ist es eine hygienebeauftragte MFA.

Gemäß §23 IfSG stehen Prävention, Erkennung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen im Fokus. Zu den konkreten Aufgaben eines Hygienebeauftragten gehören:

  • Umsetzung und Kontrolle des Hygieneplans
  • Organisation und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
  • Dokumentation aller Hygienemaßnahmen und relevanter Vorkommnisse
  • Koordination zwischen Praxisleitung, Team und externen Stellen (z. B. Gesundheitsamt, RKI)
  • Die konkreten Qualifikationsanforderungen für Hygienebeauftragte variieren je nach Bundesland.

Praxispersonal: Hygiene ist Teamsache

Alle Mitarbeiter – ob medizinisch, administrativ oder unterstützend – sind zur Einhaltung der Hygienestandards verpflichtet. Das umfasst u. a.:

  • Teilnahme an Pflichtschulungen und Hygienebelehrungen
  • Befolgung der Arbeitsanweisungen zur Hygiene
  • Verantwortungsvolles Verhalten im Praxisalltag

Externe Hygieneberater: Unterstützung nach Maß

Gerade kleinere Praxen profitieren von der Zusammenarbeit mit externen Hygieneexperten, die z. B. bei der Erstellung oder Aktualisierung von Hygieneplänen, Schulungen oder Audits unterstützen. Diese Zusammenarbeit kann auf Honorarbasis erfolgen oder als dauerhafte Beratungsvereinbarung.

Schulungen, Fortbildungen & Pflichtunterweisungen

Regelmäßige Hygieneschulungen und Unterweisungen sind zentrale Bausteine eines funktionierenden Hygienemanagements in der Arztpraxis. Sie stellen sicher, dass alle Mitarbeiter über aktuelle Standards informiert sind und hygienerelevantes Wissen im Praxisalltag sicher anwenden können.

Ist die Hygieneschulung für MFA verpflichtend?

Ja. Medizinische Fachangestellte (MFA) sind zur regelmäßigen Teilnahme an Hygieneschulungen verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (§ 23 IfSG) sowie der Biostoffverordnung (§ 12 BioStoffV).

Einrichtungsleitungen, darunter Arztpraxen, sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhütung nosokomialer Infektionen und zur Eindämmung der Verbreitung resistenter Erreger umzusetzen. Dazu gehört insbesondere auch die Schulung des Personals in infektionshygienischen Belangen.

Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigten mit direktem oder indirektem Patientenkontakt – einschließlich Mitarbeitender in der Verwaltung, sofern sie mit Patientinnen und Patienten in Berührung kommen.

Wie oft muss eine Hygieneschulung erfolgen?

Eine Hygieneschulung muss mindestens einmal jährlich erfolgen, um die hygienerelevanten Kenntnisse des Praxispersonals aufzufrischen. Diese jährliche Unterweisung ist verpflichtend und trägt dazu bei, in der Arztpraxis ein konstant hohes Maß an Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine Schulung auch dann erforderlich, wenn neue Mitarbeitende eingestellt werden, sich die Aufgabenbereiche bestehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändern oder wenn es zu besonderen Vorkommnissen kommt – etwa im Fall von dokumentierten Hygieneabweichungen oder Infektionsereignissen.

Alle Hygieneschulungen unterliegen der Dokumentationspflicht. Das bedeutet, dass jede durchgeführte Schulung nachvollziehbar festgehalten werden muss – einschließlich des Datums, der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der vermittelten Inhalte. Diese Dokumentation dient im Rahmen der behördlichen Überwachung als Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Eine zunehmend etablierte Möglichkeit stellt die Online-Unterweisung dar. Sie bietet den Vorteil, dass Inhalte zeit- und ortsunabhängig vermittelt werden können, was die Integration in den Arbeitsalltag erleichtert. Darüber hinaus ermöglichen digitale Formate eine standardisierte, rechtssichere Dokumentation der Teilnahme. Online-Schulungen eignen sich besonders gut für regelmäßige Wiederholungsunterweisungen und tragen dazu bei, Ressourcen effizient zu nutzen, ohne auf die Qualität der Schulung zu verzichten.

Diese Inhalte deckt ein standardisiertes Schulungskonzept ab
  • Grundlagen und Definitionen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz
  • Basiswissen der Mikrobiologie zur Vermittlung von Übertragungswegen und Erregerarten
  • Rechtliche Grundlagen, insbesondere nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), TRBA 250, TRGS 525 sowie den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
  • Haut- und Händehygiene gemäß den Empfehlungen der WHO und des Robert Koch-Instituts (RKI)
  • Richtiger Umgang mit kontaminierten Materialien
  • Anwendung und Unterschiede von Flächen- und Händedesinfektion
  • Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) sowie hygienerelevante Verhaltensregeln (z. B. Verzicht auf Schmuck, kurze Fingernägel, angemessene Kleidung)
  • Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, medizinischer Geräte und Arbeitskleidung
  • Grundlagen der Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Hygieneregeln bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten
  • Abfallentsorgung, insbesondere bei infektiösen und medizinischen Abfällen
  • Umgang mit Medikamenten unter hygienischen Gesichtspunkten
  • Lagerung von Medizinprodukten und Verbandmitteln
  • Vorgehensweise und Meldepflicht bei Verdacht auf oder Auftreten übertragbarer Krankheiten

Checklisten und Leitfäden

Die folgenden Checklisten und Leitfäden können als praxisnahes Nachschlagewerk, das dabei unterstützt, typische Herausforderungen im Arbeitsalltag gezielt und systematisch zu meistern, fungieren:

FAQ

Lohnt sich der Einsatz digitaler Tools im Hygienemanagement?

Digitale Hygienelösungen verbessern Effizienz, Rechtssicherheit und Patientensicherheit in Arztpraxen. Solch eine Software kann die Dokumentation von Sterilisationszyklen, Chargendaten und Desinfektionsprotokollen automatisieren, wodurch manuelle Schritte entfallen und Fehler reduziert werden.

Die lückenlose Protokollierung erfüllt gesetzliche Anforderungen (z. B. RKI-Richtlinien, MPBetreibV) und erleichtert die Rückverfolgbarkeit sowie Praxisbegehungen. Integrierte Funktionen für Lager- und Chargenmanagement optimieren Bestellungen, vermeiden Engpässe und ermöglichen eine transparente Materialverwaltung.

Zusätzlich unterstützen digitale Tools das Hygiene- bzw. Qualitätsmanagement durch elektronische QM-Handbücher, automatisierte Freigaben und revisionssichere Archivierung. Die Systeme sind skalierbar, modular erweiterbar und lassen sich in bestehende Praxissoftware integrieren.

Weitere Quellen
Klicken Sie, um diese Webseite zu bewerten!
[Anzahl Bewertungen: 1 Durchschnittliche Bewertung: 4]

Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am