Praxisabgabe und Praxisverkauf richtig vorbereiten
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Inhaltsverzeichnis
Wie läuft eine Praxisabgabe ab?
- Entscheidungsphase
- Überlegung und Entscheidung, die Praxis abzugeben (z.B. aufgrund von Alter, Gesundheit, beruflicher Neuorientierung).
- Festlegung eines Zeitplans für die Übergabe.
- Bewertung der Praxis
- Ermittlung des Wertes der Praxis durch eine Praxisbewertung (Berücksichtigung von Einrichtung, Patientenstamm, Umsatz, Gewinn, Standort etc.).
- Möglicherweise Beauftragung eines Experten (z.B. Medizinio-Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) für die Bewertung.
- Vorbereitung der Praxis
- Optimierung des Zustandes der Praxis (Renovierung etc.).
- Organisation und Bereinigung von Patientenakten und Geschäftsunterlagen.
- Suche nach einem Nachfolger
- Identifizierung potenzieller Käufergruppen (z.B. junge Ärzte, MVZs, Investoren)
- Einsatz verschiedener Kanäle zur Nachfolgersuche (Anzeigen in Fachzeitschriften, Online-Plattformen, Kontakte zu Berufsverbänden).
- Vorselektion und Gespräche mit potenziellen Nachfolgern.
- Verhandlungen und Kaufvertrag
- Führung von Verhandlungen mit Interessenten.
- Erstellung eines Kaufvertrags (häufig mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt).
- Klärung von Details wie Übergabedatum, Kaufpreis, Übernahme von Personal.
- Finanzierung und rechtliche Aspekte
- Klärung der Finanzierung (für den Käufer).
- Überprüfung und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. berufsrechtliche Bestimmungen, Datenschutz).
- Übergabephase
- Einarbeitung und Übergabe an den Nachfolger.
- Informierung von Patienten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern über die Praxisübergabe.
- Nachbereitung
- Abschluss aller administrativen und finanziellen Angelegenheiten.
- Mögliche beratende Unterstützung des Nachfolgers in der Anfangsphase.
Steuerliche Aspekte des Praxisverkaufs
Wie wird ein Praxisverkauf besteuert?
Der Praxisverkauf ist steuerlich komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Hauptaspekte sind:
- Einkommensteuer: Der Gewinn aus dem Verkauf der Praxis unterliegt der Einkommensteuer. Dieser Gewinn wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis um den Buchwert der Praxis und um die Verkaufskosten reduziert.
- Freibeträge: Unter bestimmten Bedingungen kann ein Freibetrag geltend gemacht werden, besonders wenn es sich um den Verkauf einer langjährig geführten Praxis handelt.
- Steuersatz: Der anwendbare Steuersatz hängt vom individuellen Einkommensteuersatz des Verkäufers ab. In manchen Fällen kann der Verkauf als außerordentliche Einkünfte behandelt werden, was möglicherweise zu einem ermäßigten Steuersatz führt.
- Umsatzsteuer: Normalerweise ist der Verkauf einer Praxis als Geschäftsveräußerung im Ganzen von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn wesentliche Praxiselemente (wie medizinische Geräte) kurz vor dem Verkauf erneuert wurden und separat veräußert werden.
Ermittlungs des Veräußerungsgewinns
Der Gewinn aus dem Verkauf der Praxis unterliegt der Einkommensteuer. Dieser Gewinn wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis um den Buchwert der Praxis und um die Verkaufskosten reduziert.
Die Formel lautet: Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis − Buchwert des Betriebsvermögens − Veräußerungskosten.
Wie kann die Steuerlast beim Praxisverkauf minimiert werden?
Bei der Abgabe einer Arztpraxis sind verschiedene steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die wesentlichen Punkte umfassen:
- Berechnung des Veräußerungsgewinns (§ 16 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 18 Abs. 3 EStG.): Der Veräußerungsgewinn wird als Differenz zwischen dem Veräußerungspreis, dem Buchwert des Betriebsvermögens und den Veräußerungskosten berechnet. Dieser Gewinn unterliegt der Einkommensteuer, kann aber unter bestimmten Bedingungen bis zu einer Höhe von 45.000 Euro steuerfrei sein.
- Steuern bei einem Praxisverkauf: Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer freiberuflichen Arztpraxis zählt zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Für die Steuerpflicht ist es notwendig, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen der Praxis verkauft oder in das steuerliche Privatvermögen überführt werden. Dazu gehören unter anderem der Patientenstamm, medizinische Geräte und eventuell die Praxisimmobilie.
- Steuer- und Tarifbegünstigungen: Ärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft berufsunfähig sind, können von einem Veräußerungsfreibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG von bis zu 45.000 Euro und dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 3 EStG, dem sogenannten „halben“ Steuersatz, profitieren. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56% des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich aus dem individuellen zu versteuernden Einkommen im Jahr der Betriebsveräußerung berechnet.
- Fünftel-Regelung (§ 34 Absatz 1 EStG): Alternativ zum halben Steuersatz kann die sogenannte „Fünftel-Regelung“ beantragt werden, bei der ein einmaliges steuerliches Einkommen fiktiv auf fünf Jahre verteilt wird. Diese Regelung kann sich lohnen, wenn der Freibetrag bereits anderweitig verbraucht wurde.
- Voraussetzungen für Steuervergünstigungen: Um diese Vergünstigungen (Freibetrag, halber Steuersatz und Fünftel-Regelung) nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie die endgültige Einstellung der Tätigkeit und die Veräußerung sämtlicher wesentlicher Praxisgrundlagen.
- Sonderfälle und Steuerfallen: Es gibt verschiedene Szenarien, die nach dem Verkauf einer Praxis zu beachten sind. Dazu gehören die Weiterarbeit in einem Angestelltenverhältnis oder in einer anderen selbstständigen Tätigkeit, die nicht direkt mit der verkauften Praxis in Verbindung steht. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man plant, erneut als niedergelassener Arzt tätig zu werden, da dies die steuerlichen Begünstigungen gefährden kann.
- Praxisimmobilie: Wenn die Praxis in einer eigenen Immobilie betrieben wurde, gehört diese zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen. Bei einer Veräußerung oder Umwandlung in ein Vermietungsobjekt müssen eventuelle Wertzuwächse der Immobilie (stille Reserven) versteuert werden.
Bewertung der Praxis
Die Bewertung einer Arztpraxis ist ein komplexer Prozess, der eine genaue Analyse verschiedener Faktoren erfordert. Der Wert einer Praxis ist nicht nur von materiellen Werten, sondern auch von immateriellen Faktoren abhängig.
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Methoden zur Ermittlung des Praxiswerts
Um den Praxiswert zu berechnen, wird üblicherweise eines dieser zwei Verfahren angewendet: das modifizierte Ertragswertverfahren oder die Ärztekammermethode.
Das modifizierte Ertragswertverfahren ist eine angepasste Form des klassischen Ertragswertverfahrens, das speziell für die Bewertung von Arztpraxen entwickelt wurde. Bei diesem Verfahren wird der zukünftig zu erwartende nachhaltige Gewinn der Praxis ermittelt und auf den Bewertungszeitpunkt abgezinst. Die Modifikationen im Vergleich zum traditionellen Ertragswertverfahren liegen vor allem in der Art und Weise, wie die zukünftigen Gewinne berechnet und bewertet werden, und berücksichtigen die spezifischen Gegebenheiten und Risiken einer Arztpraxis.
Die Ärztekammermethode, auch bekannt als Umsatzmethode, ist ein vereinfachtes Bewertungsverfahren, das von einigen Ärztekammern empfohlen wird. Bei dieser Methode wird der Wert der Praxis in erster Linie auf Basis des Umsatzes ermittelt. Ein bestimmter Prozentsatz des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten Jahre wird als Basis für die Bewertung der Praxis herangezogen. Dieser Ansatz ist einfacher als das modifizierte Ertragswertverfahren, da er weniger auf zukünftige Erträge und mehr auf vergangene Leistungen fokussiert ist. Jedoch berücksichtigt diese Methode nicht direkt die Rentabilität oder die Kostenstruktur der Praxis.
Einflussfaktoren auf den Wert einer Praxis
- Lage, Infrastruktur und Einzugsgebiet: Städtische oder ländliche Lage beeinflusst Patientenzahl und -struktur. Verkehrsanbindung und Sichtbarkeit spielen ebenfalls eine Rolle.
- Patientenstamm: Größe, Alter und Treue des Patientenstamms sind entscheidend. Ein guter Mix verschiedener Patientengruppen kann den Wert steigern.
- Umsatz und Profitabilität: Vergangene und aktuelle finanzielle Leistungsfähigkeit. Ertragskraft und Kosteneffizienz der Praxis.
- Ruf und Marktposition: Reputation bei Patienten und in der Fachwelt. Spezialisierungen und Alleinstellungsmerkmale.
- Ausstattung und Technologie: Zustand und Modernität der medizinischen Geräte und der Praxiseinrichtung. Investitionen in moderne Technologien können den Wert erhöhen.
Der Substanzwert einer Arztpraxis bezeichnet den materiellen Wert ihrer Vermögensgegenstände, wie medizinische Ausrüstung und Immobilien. Es handelt sich im Wesentlichen um den Liquidationswert bei Einzelverkauf der Bestandteile. Der Verkehrswert hingegen reflektiert den Marktwert der Praxis, der neben den materiellen Werten auch immaterielle Faktoren wie Kundenstamm, Ruf und Marktposition berücksichtigt. Er ist in der Regel höher als der Substanzwert, da er das laufende Geschäft und dessen Ertragspotenzial einschließt. Andere relevante Begriffe in diesem Zusammenhang sind der Ertragswert, der auf zukünftigen Erträgen basiert, und der Goodwill, der immaterielle Werte wie den Ruf der Praxis abbildet.
Besonderheiten bei der Bewertung eines KV-Sitzes
Bei der Bewertung eines Kassenarztsitzes (KV-Sitzes) müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden, die sich von der Bewertung anderer Unternehmensarten unterscheiden. Diese Besonderheiten ergeben sich aus den einzigartigen Rahmenbedingungen und Regularien des Gesundheitswesens.
Zunächst ist der Zulassungsstatus von entscheidender Bedeutung. Der Wert eines KV-Sitzes hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine Voll- oder Teilzulassung handelt und ob besondere Bedingungen wie Sonderbedarfszulassungen vorliegen. Diese Faktoren beeinflussen direkt, wie der Sitz in der Zukunft genutzt werden kann und welche Einnahmen damit erzielt werden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region. In Gebieten mit hoher Nachfrage nach Kassenarztsitzen kann der Wert eines Sitzes signifikant höher sein als in Regionen mit einem Überangebot. Dabei spielen auch der regionale Versorgungsgrad und eventuelle Zulassungsbeschränkungen eine Rolle. In unterversorgten Gebieten kann ein KV-Sitz beispielsweise attraktiver und damit wertvoller sein.
Die Übertragbarkeit des KV-Sitzes ist ebenfalls ein entscheidender Faktor. Hierbei müssen die spezifischen Bedingungen und Einschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beachtet werden. Nicht jeder KV-Sitz kann einfach übertragen werden, und die Konditionen der Übertragung können den Wert beeinflussen.
Ein KV-Sitz kostet ungefähr 100.000 € – 300.000 €.
Wie funktioniert die Übernahme eines KV-Sitzes?
Der Prozess der Übernahme eines KV-Sitzes beginnt typischerweise mit der Identifizierung eines verfügbaren Sitzes in den gewünschten Planungsgebieten. In bestimmten Regionen können Zulassungssperren bestehen, die es schwierig machen, einen neuen Sitz zu erwerben, was die Suche nach einem zur Übernahme verfügbaren Sitz einschränkt.
Sobald ein passender KV-Sitz gefunden ist, stellt der Interessent einen Nachbesetzungsantrag bei dem zuständigen Zulassungsausschuss. Dieser Antrag ist ein wesentlicher Schritt, um die offizielle Kassenzulassung zu erhalten. Der Zulassungsausschuss prüft den Antrag unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, darunter die Qualifikation des Bewerbers und die Einhaltung bestehender Zulassungsbeschränkungen.
Diese Zulassungsbeschränkungen können durch verschiedene Faktoren bestimmt sein, wie zum Beispiel die ärztliche Versorgungsdichte im entsprechenden Planungsbereich. In überversorgten Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung geringer als in unterversorgten Gebieten.
Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Versicherte ambulant behandeln möchten, benötigen einen Arztsitz. Die Möglichkeit, sich niederzulassen, hängt davon ab, ob der Planungsbereich „offen“ oder „gesperrt“ ist, was wiederum vom Versorgungsgrad der Fachgruppe in der Region abhängt (ab 110 % Versorgungsgrad wird gesperrt).
In einem offenen Planungsbereich können Ärzte und Psychotherapeuten eine neue Praxis gründen, eine bestehende übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis eintreten, ohne auf einen freien Arztsitz warten zu müssen.
In einem gesperrten Planungsbereich ist eine Niederlassung oder Anstellung nur möglich, wenn ein Arztsitz durch die Aufgabe der Zulassung eines anderen Arztes oder Psychotherapeuten frei wird.
Bei positiver Entscheidung des Zulassungsausschusses erhält der Bewerber die Kassenzulassung und kann somit den KV-Sitz übernehmen. Diese Genehmigung ist entscheidend, um als Vertragsarzt in der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sein zu können.
Häufige Fehler beim Praxisverkauf
Der Virchowbund hat die 10 größten Fehler bei der Praxisabgabe hier zusammengefasst:
- Bei nötigen Investitionen sparen: Viele ältere Ärzte neigen dazu, in den letzten Jahren vor der Praxisabgabe keine großen Investitionen mehr zu tätigen. Dies kann jedoch kontraproduktiv sein, da eine modernisierte und gut ausgestattete Praxis attraktiver für potenzielle Käufer ist.
- Die Meldung an die KV verschlafen: In gesperrten Planungsbereichen ist es notwendig, ein Nachbesetzungsverfahren für den Arztsitz zu beantragen. Dies sollte rechtzeitig geschehen, um Probleme bei der Praxisübergabe zu vermeiden.
- Den Mietvertrag nicht prüfen: Bei gemieteten Praxisräumen ist es wichtig, den Mietvertrag auf Regelungen zum Mieterwechsel zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
- Keine saubere Buchhaltung führen: Eine transparente und nachvollziehbare Buchhaltung ist essentiell, um potenziellen Käufern einen klaren Überblick über die finanzielle Situation der Praxis zu geben.
- Praxiswert nicht ermitteln: Eine professionelle Ermittlung des Praxiswertes ist grundlegend für die Preisverhandlungen beim Verkauf.
- Zu kurzfristig denken: Eine Praxisübergabe sollte langfristig geplant werden, idealerweise 2 bis 5 Jahre, besser noch 10 Jahre im Voraus.
- Den Nachfolger am falschen Ort suchen: Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger sollte über lokale Anzeigen hinausgehen und beispielsweise Universitäten oder Praxisbörsen der KVen einbeziehen.
- Zu wenig flexibel sein: Viele junge Ärzte bevorzugen einen schrittweisen Einstieg in die Praxis-Übernahme. Flexibilität in Bezug auf Übergabemodelle kann hier von Vorteil sein.
- Mitarbeiter und Patienten zu spät informieren: Sowohl Mitarbeiter als auch Patienten sollten rechtzeitig und schriftlich über die bevorstehende Praxisübernahme informiert werden.
- Keinen professionellen Übergabevertrag aufsetzen: Ein individuell angepasster, professioneller Übergabevertrag ist unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Potenzielle Käufer für Arztpraxen
Beim Verkauf einer Arztpraxis kommen unterschiedliche Käufertypen in Betracht, von einzelnen Ärzten oder Berufseinsteigern, die eine eigene Niederlassung anstreben, über bestehende Berufsausübungs- und Praxisgemeinschaften, die expandieren möchten, bis hin zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Investoren. Jede Käufergruppe bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich.
Wer kauft Arztpraxen? Übersicht über verschiedene Käufertypen.
Käufertyp | Motivation | Vorteile | Nachteile |
Junge Ärzte und Berufseinsteiger | Eigene Praxis führen, Unabhängigkeit | Persönliches Engagement, langfristige Fortführung | Begrenzte finanzielle Ressourcen, Unterstützungsbedarf |
Etablierte Ärzte/Praxisinhaber | Expansion, Erweiterung des Patientenstamms | Erfahrung im Praxismanagement, finanzielle Stabilität | Integration in bestehende Strukturen, unterschiedliche Praxisphilosophien |
Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften | Räumliche/fachliche Erweiterung, Kooperation | Ressourcen- und Wissensteilung, kollegiale Zusammenarbeit | Abstimmung von Praxisabläufen, Einigung auf gemeinsame Ziele |
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) | Erweiterung des Angebots, regionale Präsenz | Professionelles Management, umfangreiche Ressourcen | Verlust der Praxisidentität, Anpassung an Organisationsstrukturen |
Private Investoren und Investmentgruppen | Wirtschaftlicher Gewinn, Investitionsdiversifizierung | Finanzielle Investitionskraft, innovative Managementansätze | Fokus auf Profitabilität, Diskrepanzen zwischen unternehmerischen und medizinischen Zielen |
Krankenhäuser und Klinikketten | Erweiterung des ambulanten Angebots, Synergien | Integration in Gesundheitssystem, spezialisierte Ressourcen | Einschränkungen in der Autonomie |
Erwägen Sie die Möglichkeit des Jobsharings. Dabei integrieren Sie einen potenziellen Nachfolger über einen längeren Zeitraum in Ihre Praxis. Dies ermöglicht es dem Nachfolger, sich mit den Abläufen und Besonderheiten Ihrer Praxis vertraut zu machen, was ihn zu einem idealen Kandidaten für die spätere Übernahme macht.
Praxisverkauf an Medizinische Versorgungszentren
Der Verkauf einer Arztpraxis an ein Medizinisches Versorgungszentrum bietet eine Reihe von Vorteilen, bringt jedoch auch spezifische Herausforderungen mit sich. Zu den wesentlichen Vorteilen zählt zunächst die finanzielle Sicherheit. MVZs sind in der Regel gut finanziert, was es ihnen ermöglicht, einen angemessenen Marktpreis für die Praxis zu bieten. Dies gibt dem Praxisinhaber die Sicherheit, dass seine langjährige Arbeit angemessen entlohnt wird. Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die nahtlose Übergabe der Praxis. Die Integration in ein bereits bestehendes, strukturiertes System erleichtert sowohl die organisatorische Abwicklung als auch die Patientenübergabe. Darüber hinaus gewährleisten MVZs oft die Fortführung der Praxis im bisherigen Sinne, was für viele Praxisinhaber eine wichtige emotionale Komponente darstellt.
Wird nicht nur die Arztpraxis, sondern auch der KV-Sitz an ein MVZ verkauft, dann läuft dies wie folgt ab:
- Praxisabgeber verlegt seinen Kassensitz an den Standort des MVZ und verzichtet gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V auf seine Kassenzulassung, damit er sich anschließend im MVZ anstellen lässt (mindestens 3 Jahre)
- Aus der Perspektive eines MVZ: Diese Variante ist sicherer, da es kein Nachbesetzungsverfahren und damit auch keine Konkurrenz gibt, die einem den KV-Sitz “wegschnappen” könnte.
Das klassische Nachbesetzungsverfahren sieht hingegen wie folgt aus:
- MVZ tritt als Bewerber auf den ausgeschriebenen Kassensitz auf.
- MVZ muss einen Arzt als Übernehmer benennen.
- In vielen KVen wird der übernommene Vertragsarztsitz ab Praxisverkauf automatisch zum Sitz des MVZ inkludiert.
- Wenn die ärztliche Tätigkeit am Ort des Vertragsarztsitzes fortgeführt werden soll, muss das MVZ einen Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis oder Arztpraxis-Filiale gemäß § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV stellen.
Praxisverkauf an Investoren
Der Verkauf an einen Investor, insbesondere an Kapitalbeteiligungsgesellschaften im Gesundheitssektor oder ein investorengetragenes Medizinisches Versorgungszentrum (iMVZ), ist oft finanziell attraktiver und geht in der Regel mit einem höheren Verkaufspreis einher. Dies steht im Kontrast zum Verkauf an einen niedergelassenen Arzt, wo der Verkaufserlös meist geringer ist.
Ein solcher Verkauf kann Teil einer strategischen Akquisition im Gesundheitswesen sein, wobei Finanzinvestoren im Gesundheitsmarkt oder Gesundheitskonzerne zunehmend Buy-outs von Arztpraxen oder Kapitalmarktfinanzierte Gesundheitseinrichtungen als Teil ihrer Portfolio-Erweiterung durch Praxisakquisitionen betrachten. Dabei wird immer häufiger auf Private Equity im medizinischen Bereich oder Venture-Capital-finanzierte medizinische Einrichtungen gesetzt.
Die Bundesärztekammer betont die Wichtigkeit einer Regulierung von iMVZ, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung zu gewährleisten und die Gesundheitsversorgung vor einer übermäßigen Kommerzialisierung zu schützen.
Marketingstrategien für den Verkauf der Praxis
Marketing für einen Praxisverkauf kann auf vielfältige Weise erfolgen, wobei eine Kombination aus Online- und Offline-Strategien oft am effektivsten ist. Der Schlüssel liegt darin, die richtigen Kanäle zu nutzen, um potenzielle Käufer gezielt anzusprechen.
Online-Marketing spielt eine entscheidende Rolle, da es eine breite Reichweite bietet und zielgerichtet eingesetzt werden kann. Sofern Sie bereits Praxismarketing in der Vergangenheit betrieben haben, wird ihnen die Suchmaschinenoptimierung (SEO), um die Praxiswebsite in den Suchergebnissen prominent zu platzieren, sicherlich ein Begriff sein. Erstelle Sie eine separate Landingpage, auf der Sie über Ihren Praxisverkauf aufmerksam machen und präsentieren Sie diese prominent in Ihrer Navigation. Dies hilft, die Praxis für potenzielle Käufer, die online nach Kaufmöglichkeiten suchen, sichtbar zu machen. Social Media Marketing auf Plattformen wie LinkedIn oder speziellen medizinischen Netzwerken kann ebenfalls effektiv sein, um mit potenziellen Käufern in Kontakt zu treten und das Interesse an der Praxis zu wecken.
Eine weitere Möglichkeit für das Marketing beim Praxisverkauf sind Praxisbörsen. Diese spezialisierten Online-Plattformen ermöglichen es, Kauf- und Verkaufsangebote für Arztpraxen zu inserieren und so gezielt mit potenziellen Käufern in Kontakt zu treten.
Wenn Sie den Verkaufsprozess Ihrer Praxis so einfach und unkompliziert wie möglich gestalten möchten dann können Sie einen professionellen Praxisvermittler beauftragen. Diese Experten haben in der Regel Zugang zu einem Netzwerk von potenziellen Praxisübernehmern und -abgebern und können so effektiv einen passenden Match zwischen Ihnen und einem geeigneten Käufer herstellen.
Im Offline-Bereich sind traditionelle Marketingmethoden wie die Teilnahme an Fachmessen und Konferenzen nützlich, um direkte Kontakte zu potenziellen Käufern oder Vermittlern zu knüpfen. Printmedien, wie Fachzeitschriften im Gesundheitswesen, bieten ebenfalls eine Plattform, um die Praxis einer spezifischen, fachlich interessierten Leserschaft vorzustellen. Sehr vielversprechend sind Printmedien jedoch eher nicht.
Zusätzlich kann die Nutzung professioneller Netzwerke und Empfehlungen eine wichtige Rolle spielen. Das Einbinden von Kollegen, Berufsverbänden oder auch Vermittlungsagenturen kann dabei helfen, die Praxis einem relevanten Publikum zu präsentieren.
Zu guter Letzt ist die persönliche Kommunikation mit potenziellen Käufern entscheidend. Das bedeutet, Gespräche bei Branchenveranstaltungen zu führen oder individuelle Besichtigungstermine anzubieten, um Interessenten einen direkten Eindruck von der Praxis zu vermitteln.
Praktische Hilfsmittel und Ressourcen
Checklisten
Beratungsangebote für die Praxisabgabe
Für eine erfolgreiche Praxisabgabe ist eine frühzeitige Planung und Beratung unerlässlich.
Folgende Bereiche sollten Sie bei der Beratung berücksichtigen:
- Rechtliches: Beratung zu rechtlichen Aspekten wie Vertragsgestaltung, Nachfolgeregelung und steuerlichen Fragen
- Steuerliches: Beratung zu steuerlichen Aspekten wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Schenkungssteuer
- Wirtschaftliches: Beratung zu wirtschaftlichen Aspekten wie Praxisbewertung, Marketing und Finanzierung
Wichtig ist, dass Sie sich von einem erfahrenen Berater unterstützen lassen, der sich mit den Besonderheiten der Praxisabgabe auskennt. Kontaktieren Sie uns und wir kümmer uns individuell um Ihr Anliegen!
Weiterarbeiten nach dem Praxisverkauf
Nach dem Verkauf ihrer Praxis stehen Ärzte vor der Herausforderung, ihre berufliche Laufbahn sinnvoll fortzusetzen. Eine attraktive Option ist die Weiterarbeit in der eigenen Praxis unter dem neuen Eigentümer, entweder als Angestellter oder freier Mitarbeiter. Dies bietet mehrere Vorteile:
- Kontinuierliche Patientenversorgung: Die Ärzte können ihre Patienten weiterhin betreuen, was einen nahtlosen Übergang für Patienten und Praxisnachfolger ermöglicht.
- Reduzierte administrative Pflichten: Als Angestellte oder freie Mitarbeiter können sich Ärzte stärker auf die medizinische Versorgung konzentrieren und administrative Aufgaben dem neuen Eigentümer überlassen.
- Finanzielle und berufliche Sicherheit: Die Anstellung bietet eine gewisse Sicherheit nach dem Praxisverkauf, insbesondere im Hinblick auf Einkommen und berufliche Kontinuität.
Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, um den Freibetrag ausschöpfen zu können. Laut Steuerberater Dennis Janz ist eine Voraussetzung, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit in der verkauften Praxis zumindest zeitweise einstellen. Eine Weiterarbeit in der Praxis als Angestellter oder freier Mitarbeiter des neuen Inhabers ist jedoch steuerlich unproblematisch, solange die Behandlung der Patienten im Namen des Erwerbers erfolgt.
Für Ärzte, die nach dem Praxisverkauf weiterhin kassenärztlich tätig sein möchten, ist zu beachten, dass die freie Mitarbeit nur unter bestimmten Bedingungen, wie bei Krankheits- oder Urlaubsvertretung, zulässig ist. Eine dauerhafte Mitarbeit könnte zu sozialversicherungsrechtlichen Problemen führen. Die freie Mitarbeit als Privatarzt ist jedoch unproblematisch.
FAQ
Wann sollte man mit der Planung des Praxisverkaufs anfangen?
Der ideale Verkaufszeitpunkt liegt in der Regel fünf Jahre vor dem geplanten Verkaufstermin. Dies kann jedoch je nach individuellen Umständen variieren. Besitzen Sie beispielsweise eine besonders attraktive Praxis in einer ausgezeichneten Lage, könnte eine Planungszeit von nur sechs Monaten ausreichend sein. Generell ist ein Planungszeitraum von zwei bis fünf Jahren empfehlenswert.
Ist es sinnvoll, die Praxis vor dem Praxisverkauf zu modernisieren bzw. aufzuhübschen?
Ja, es kann durchaus sinnvoll sein, eine Praxis vor dem Verkauf zu modernisieren oder aufzuwerten. Solche Maßnahmen können den Wert der Praxis steigern und sie für potenzielle Käufer attraktiver machen. Eine modernisierte Praxis kann einen professionellen Eindruck vermitteln und signalisieren, dass sie gut gepflegt und auf dem neuesten Stand ist. Denken Sie daran, dass der erste Eindruck zählt! Allerdings sollte dabei auf ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet werden, um sicherzustellen, dass die Investitionen in die Modernisierung sich im Verkaufspreis auch tatsächlich widerspiegeln. Besonders die Umstellung der Praxis-IT sollte jedoch sehr genau überlegt werden. Diese kann zwar die Effizienz und Attraktivität der Praxis erhöhen, erfordert aber auch eine sorgfältige Planung. Mitarbeiter müssen möglicherweise umgeschult werden, und es kann zu vorübergehenden Beeinträchtigungen im Praxisablauf kommen. Wenn Sie Ihre Praxis im ländlichen Raum haben und nicht damit rechnen, einen Praxisnachfolge zu finden, dann ist eine Modernisierung eher unsinnig.
Ist das Aufsetzen eines Vorvertrags sinnvoll?
Der Vorvertrag legt die Grundlagen und Bedingungen für den bevorstehenden Praxisverkauf fest und dient als eine Art Vorabvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Er bietet beiden Parteien Klarheit und Sicherheit über wichtige Aspekte wie den Kaufgegenstand, den Preis oder sonstige Zahlungsbedingungen. Durch einen Vorvertrag entsteht eine gewisse Verbindlichkeit, die beiden Parteien Planungssicherheit gibt und ihnen erlaubt, die notwendigen Schritte für die Praxisfinanzierung und Praxisübergabe effizient zu planen. Zudem kann der Vorvertrag Regelungen für den Fall beinhalten, dass eine der Parteien sich entscheidet, vom Verkauf zurückzutreten, wie beispielsweise die Zahlung einer Entschädigung.
Auf der anderen Seite können die im Vorvertrag festgelegten Bedingungen die Verhandlungspositionen in der späteren Phase der Kaufvertragsverhandlungen beeinträchtigen oder einschränken. Zudem kann die Einigung auf bestimmte Konditionen im Vorvertrag die Flexibilität während des weiteren Verkaufsprozesses verringern, falls sich Umstände oder Marktbedingungen ändern.
Inwiefern ein Vorvertrag sinnvoll ist oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Da er Vorteile als auch Nachteile in sich birgt, kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Welche Vorteile hat ein Praxisverkauf in Raten?
Der Praxisverkauf in Raten ermöglicht es dem Käufer, den Kaufpreis für die Praxis in festgelegten Teilzahlungen zu begleichen. Diese Zahlungsmethode kann besonders vorteilhaft sein, wenn direkte Finanzierungsmöglichkeiten begrenzt sind oder um hohe einmalige Zahlungen zu vermeiden. Bei dieser Variante wird der Gesamtkaufpreis in mehrere Raten aufgeteilt, wodurch der Käufer finanzielle Flexibilität erhält und der Verkäufer dennoch die Sicherheit hat, den vollständigen Betrag zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, dass beide Parteien klare Vereinbarungen über Zahlungsfristen und -bedingungen treffen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Welche Rolle spielt die Bürgschaft bei einem Praxisverkauf?
Bei einem Praxisverkauf kann eine Bürgschaft eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn der Kaufpreis nicht sofort in voller Höhe gezahlt wird, sondern in Raten erfolgt oder wenn der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit benötigt. In solchen Fällen kann der Verkäufer eine Bürgschaft verlangen, um sich gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls abzusichern. Die Bürgschaft dient dann als Sicherheit, dass der vereinbarte Kaufpreis auch tatsächlich gezahlt wird. Sie kann von einer Bank, einem Kreditgeber oder einer anderen vertrauenswürdigen dritten Partei gestellt werden. Für den Verkäufer bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit, insbesondere bei einer längerfristigen Finanzierung des Praxisverkaufs.
Was ist ein Asset Deal?
Bei einem Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte (Assets) einer Praxis, wie Ausstattung, Inventar, Patientenstamm oder auch immaterielle Werte wie der Goodwill, separat verkauft. Im Gegensatz zum „Share Deal“, bei dem Anteile an einer Gesellschaft (etwa einer GmbH, die eine Praxis betreibt) verkauft werden, wird beim Asset Deal direkt das Eigentum an den einzelnen Vermögensgegenständen übertragen. Der Verkäufer kann der Inhaber einer Einzelpraxis, eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Trägergesellschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sein. Dieser Verkaufstyp ermöglicht eine gezielte Übertragung einzelner Assets, wobei rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen sind
Werden die Mitarbeiter bei einem Praxisverkauf übernommen?
Bei einem Praxisverkauf regelt § 613a BGB den Übergang der Arbeitsverhältnisse. Dieser Paragraph besagt, dass im Falle eines Betriebsübergangs, wie es bei einem Praxisverkauf der Fall ist, alle bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der übernommenen Mitarbeiter. Der neue Praxisinhaber tritt in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass ihre Arbeitsverhältnisse mit den bisherigen Konditionen fortgeführt werden, es sei denn, es werden rechtzeitig Änderungen vereinbart. Dieser gesetzliche Schutz soll die Kontinuität der Arbeitsverhältnisse bei einem Inhaberwechsel gewährleisten.
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Weitere Quellen:
- https://www.deutsche-unternehmensverkauf.de/praxisverkauf-steuer/
- https://www.rtskg.de/service/news/beitrag/praxisverkauf-einzelunternehmer-freiberufler.html