Zahnarztpraxis verkaufen: Mit Medizinio zur erfolgreichen Praxisabgabe
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Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Marktsituation für Praxisabgeber
Die gesetzlichen Änderungen seit 2007 haben die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung in Deutschland grundlegend verändert. Mit dem Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) und weiteren Anpassungen, wie dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, wurde es Vertragszahnärzten ermöglicht, in größerem Umfang Zahnärzte anzustellen, Zweigpraxen zu eröffnen und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zu gründen.
Diese Entwicklungen haben zu einer zunehmenden Zentralisierung und Konzentration in der zahnärztlichen Praxislandschaft geführt.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Vertragszahnärzte kontinuierlich zurückgegangen, während die Zahl der angestellten Zahnärzte deutlich gestiegen ist. Diese Verschiebung deutet darauf hin, dass junge Zahnärzte zunehmend ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, anstatt den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen. Für Praxisinhaber, die ihre Zahnarztpraxis abgeben möchten, bedeutet dies, dass es möglicherweise schwieriger wird, einen Nachfolger zu finden, der bereit ist, die Praxis in Selbstständigkeit weiterzuführen. Stattdessen könnte die Option, die Praxis an ein Z-MVZ zu verkaufen oder junge Zahnärzte als Angestellte zu gewinnen, zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Zusätzlich zeigt sich ein deutlicher Trend zur Konzentration von Praxen, was die Zahl der eigenständigen Zahnarztpraxen in den letzten Jahren reduziert hat. Dieser Trend wird durch die Zunahme von MVZ und Gemeinschaftspraxen verstärkt, die oft größere und spezialisiertere Einheiten bilden. Im Jahr 2011 gab es noch 44.583 Zahnarztpraxen in Deutschland. Zehn Jahre später, im Jahr 2021, war diese Zahl auf 39.876 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 4.707 Praxen oder etwa 10,6 %.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Praxisabgabe berücksichtigt werden sollte, ist der demografische Wandel unter den Zahnärzten. In den letzten Jahren ist das Durchschnittsalter der Vertrags- und angestellten Zahnärzte kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2021 lag das Durchschnittsalter der Zahnärzte in Deutschland bei 50,6 Jahren, während es 2015 noch bei 50,4 Jahren lag. Insbesondere in den höheren Altersgruppen ab 55 Jahren gibt es einen deutlichen Zugang, was auf die geburtenstarken Jahrgänge zurückzuführen ist.
Für Praxisinhaber, die über eine Abgabe ihrer Praxis nachdenken, bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren eine wachsende Zahl von Zahnarztpraxen zur Übernahme angeboten wird, was den Wettbewerb unter den abgebenden Zahnärzten verschärft.
Eine frühzeitige und strategisch geplante Praxisabgabe zusammen mit Medizinio ist daher entscheidend, um in diesem demografischen Umfeld erfolgreich zu sein. Es könnte sinnvoll sein, Modelle wie die schrittweise Übergabe durch die Anstellung junger Zahnärzte oder die Integration in ein MVZ zu prüfen, um den Übergang reibungslos und gewinnbringend zu gestalten.
Die Marktsituation für Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, ist stark vom Standort abhängig, zumal es seit dem Jahr 2007 keine Zulassungsbeschränkungen und keine geschlossenen Planungsbereiche mehr für Zahnärzte gibt. In städtischen Gebieten sind die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf gut, oft getrieben durch die Nachfrage von Investoren und Z-MVZ. In ländlichen Regionen hingegen gestaltet sich die Nachfolgesuche schwieriger, was zu längeren Verkaufsprozessen und niedrigeren Kaufpreisen führen kann.
Schrittweise Übergabe der Praxis per Job-Sharing oder Teilzulassung
Die schrittweise Übergabe einer Zahnarztpraxis ist eine attraktive Möglichkeit, den Übergang für alle Beteiligten reibungslos zu gestalten. Insbesondere die Modelle des Job-Sharing und der Teilzulassung bieten flexible Lösungen, um den Übergabeprozess fließend zu gestalten. Diese Optionen ermöglichen es dem Praxisabgeber, weiterhin in der Praxis tätig zu bleiben, während der Nachfolger schrittweise Verantwortung übernimmt. Dadurch kann nicht nur die Patientenbindung aufrechterhalten, sondern auch das Vertrauen in den neuen Praxisinhaber gestärkt werden.
Die Kassenzulassung ist das Herzstück einer Vertragszahnarztpraxis. Sie erlaubt es dem Zahnarzt, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und die erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen. Bei der Praxisabgabe muss diese Zulassung auf den Nachfolger übertragen werden, was nicht automatisch erfolgt, sondern einer Genehmigung durch die KZV bedarf.
Der Nachfolger muss die formalen Kriterien erfüllen, um die Kassenzulassung zu übernehmen. Dazu gehören die fachliche Qualifikation sowie die Erfüllung der Zahnärzte-ZV. Es ist ratsam, frühzeitig mit der KZV in Kontakt zu treten, um den Prozess der Übertragung zu besprechen und alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten.
Job-Sharing
Eine interessante Option im Rahmen der Praxisabgabe ist das sogenannte Job-Sharing. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Praxisführung, bei der zwei Zahnärzte eine Zulassung teilen. Dies kann entweder als Übergangsmodell genutzt werden, um die Praxis schrittweise an den Nachfolger zu übergeben, oder als dauerhafte Lösung, um die Arbeitszeit und Verantwortung zwischen zwei Zahnärzten zu verteilen.
Job-Sharing bietet Flexibilität und ermöglicht es dem abgebenden Zahnarzt, weiterhin in reduzierter Form tätig zu bleiben, während der Nachfolger schrittweise eingearbeitet wird. Zudem bleibt die Praxis kontinuierlich geöffnet, was die Patientenbindung stärkt.
Beide Zahnärzte müssen über eine Kassenzulassung verfügen, und die Gesamtleistung der Praxis darf das zulässige Maß nicht überschreiten. Die KZV muss das Job-Sharing genehmigen und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Geteilte Zulassung
Eine weitere Möglichkeit im Rahmen der Praxisabgabe ist die Teilzulassung. Hierbei handelt es sich um eine Zulassungsform, bei der zwei Zahnärzte gemeinsam eine Kassenzulassung besitzen und gemeinsam die Praxis betreiben. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn der abgebende Zahnarzt nicht vollständig aus dem Beruf ausscheiden möchte, sondern weiterhin, jedoch in reduziertem Umfang, tätig bleiben will.
Die geteilte Zulassung ermöglicht es beiden Zahnärzten, sich die Arbeit und die Verantwortung zu teilen, ohne dass ein formaler Verkauf der Praxis erforderlich ist. Dies kann insbesondere in der Übergangsphase von Vorteil sein, da der abgebende Zahnarzt weiterhin für die Praxis verantwortlich bleibt, während der Nachfolger sich einarbeitet.
Auch bei der geteilten Zulassung ist eine Genehmigung durch die KZV erforderlich. Beide Zahnärzte müssen die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, und die Zusammenarbeit muss so gestaltet sein, dass die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet ist.
Alternative: Umwandlung in eine BAG oder Praxisgemeinschaft
Beim Verkauf einer Zahnarztpraxis gibt es neben der vollständigen Veräußerung noch weitere Optionen, die in Betracht gezogen werden sollten. Eine interessante Möglichkeit besteht darin, die Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eine Praxisgemeinschaft umzuwandeln. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie weiterhin in reduzierter Form tätig sein oder die Verantwortung teilen möchten. Eine BAG ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit anderen Zahnärzten, während in einer Praxisgemeinschaft die wirtschaftliche Unabhängigkeit der einzelnen Praxen gewahrt bleibt. Beide Modelle bieten Flexibilität und können die Attraktivität Ihrer Praxis für potenzielle Käufer oder Partner erhöhen.
Zahnarztpraxis an ein MVZ verkaufen
Der Verkauf einer Zahnarztpraxis an ein MVZ ist für viele Zahnärzte eine attraktive Option, insbesondere wenn es darum geht, das wirtschaftliche Risiko der eigenen Praxis hinter sich zu lassen. In solchen Fällen wird die Praxis häufig von einem Investor übernommen, der den ehemaligen Praxisinhaber im neu gegründeten MVZ anstellt und ihm eine Position als zahnärztlicher Leiter anbietet. Dies mag auf den ersten Blick eine vorteilhafte Lösung sein, da der Verkaufspreis oftmals höher ausfällt als bei einem Verkauf an einen niederlassungswilligen Kollegen. Zudem entfällt das wirtschaftliche Risiko, und man kann sich stärker auf die eigentliche Behandlungstätigkeit konzentrieren.
Der Verkauf einer Zahnarztpraxis an ein MVZ unterliegt spezifischen rechtlichen Regelungen, die den Prozess beeinflussen. Besonders relevant ist dabei die sogenannte „3-Jahres-Frist„. Diese besagt, dass ein Zahnarzt, der seine Praxis an ein MVZ verkauft, in der Regel innerhalb von drei Jahren nach dem Verkauf weiterhin in der Praxis tätig bleiben muss, um den Fortbestand der vertragszahnärztlichen Zulassung zu sichern. Diese Frist soll sicherstellen, dass der Patientenstamm und die Kontinuität der Versorgung gewahrt bleiben. Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Frist von großer Bedeutung ist. Die genaue Ausgestaltung dieser Verpflichtung sollte im Kaufvertrag detailliert geregelt werden, um Klarheit für beide Parteien zu schaffen.
Allerdings sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein: Mit dem Verkauf verliert man die Selbstständigkeit und unterliegt fortan dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass wesentliche Entscheidungen, wie die Beschaffung von Materialien oder die Einstellung von Personal, nicht mehr in den eigenen Händen liegen. Auch die Gestaltung der Praxis kann stark eingeschränkt sein, was sich negativ auf die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit auswirken kann. Darüber hinaus können vertragliche Klauseln eine vorzeitige Kündigung des Anstellungsvertrags erschweren, was zu langfristiger Unzufriedenheit führen kann. Daher ist es entscheidend, alle Verträge vorab sorgfältig zu prüfen und sich der langfristigen Auswirkungen bewusst zu sein.
Vorteile | Nachteile |
Höherer Verkaufspreis und mögliche Umsatzbeteiligung | Verlust der Selbstständigkeit und Einflussnahme auf Praxisentscheidungen |
Konzentration auf die zahnärztliche Tätigkeit ohne wirtschaftliches Risiko | Abhängigkeit von den Entscheidungen des neuen Arbeitgebers, z.B. bei Investitionen und Personal |
Fortführung der Arbeit in den gewohnten Praxisräumen | Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten der Praxis und mögliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen |
Mögliche Bonuszahlungen bei Erreichen bestimmter Umsatzziele | Schwierigkeiten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch lange Bindungsfristen |
Wie läuft der Verkauf einer Zahnarztpraxis ab?
Entscheidung und Zielsetzung
Die Praxisabgabe sollte nicht kurzfristig entschieden werden. Idealerweise beginnt die Planung mindestens fünf Jahre im Voraus. Eine langfristige Planung ermöglicht es, den Praxisverkauf optimal vorzubereiten, die Patientenbindung zu stärken und eventuelle Schwachstellen in der Praxisorganisation zu beseitigen.
Zahnärzte sollten sich darüber im Klaren sein, warum sie ihre Praxis abgeben möchten und was sie sich vom Verkauf erhoffen. Dazu gehören finanzielle Ziele, wie die Sicherstellung einer angemessenen Altersvorsorge, ebenso wie persönliche Überlegungen, etwa der Wunsch nach mehr Freizeit oder beruflicher Veränderung. Eine klare Zielsetzung hilft, den gesamten Prozess zu strukturieren und Prioritäten zu setzen.
Praxisbewertung
Nach der Entscheidung zur Abgabe folgt die professionelle Bewertung der Praxis. Eine fundierte Praxisbewertung ist unerlässlich, um einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Ertragswert: Der Wert der Praxis basierend auf den erzielten und prognostizierten Gewinnen.
- Substanzwert: Der materielle Wert der Praxiseinrichtung und -ausstattung.
- Immaterieller Wert: Der Wert des Patientenstamms, des guten Rufs und der Lage der Praxis.
Ein spezialisierter Gutachter oder Berater kann hierbei helfen, eine präzise Bewertung vorzunehmen und eventuelle Optimierungspotenziale aufzuzeigen.
Vorbereitung der Praxisunterlagen
Sobald der Wert der Praxis ermittelt wurde, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Dies umfasst:
- Finanzdokumente: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Steuerunterlagen der letzten Jahre.
- Vertragsunterlagen: Mietverträge, Leasingverträge, Arbeitsverträge, ggf. Vereinbarungen mit Kooperationspartnern.
- Patientendaten: Übersicht über den Patientenstamm, Behandlungshistorie (anonymisiert), Praxisstatistiken.
- Inventarlisten: Dokumentation der gesamten Praxisausstattung und deren Zustand.
Diese Unterlagen sind entscheidend, um potenziellen Käufern einen transparenten Einblick in die Praxis zu gewähren und die Verhandlungen auf einer soliden Grundlage zu führen.
Suche nach einem geeigneten Käufer
Die Suche nach einem Käufer ist ein kritischer Schritt im Abgabeprozess. Hier stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Eigenes Netzwerk: Ansprechen von Kollegen oder Bekannten, die Interesse an einer Praxisübernahme haben könnten.
- Makler: Beauftragung eines spezialisierten Maklers, der auf den Verkauf von Zahnarztpraxen spezialisiert ist und Zugang zu einem breiten Netzwerk von Interessenten hat.
- Praxisbörse: Nutzung von Online-Plattformen, auf denen Praxen zum Verkauf angeboten werden.
- Diskrete Direktansprache: In bestimmten Fällen kann eine direkte, aber diskrete Ansprache potenzieller Käufer sinnvoll sein.
Es ist wichtig, den richtigen Käufer zu finden, der nicht nur finanziell, sondern auch fachlich und persönlich zur Praxis passt. Die Patientenbindung und der Fortbestand der Praxis hängen maßgeblich von der Wahl des Nachfolgers ab.
Verhandlungen und Vertragsabschluss
Nachdem ein geeigneter Käufer gefunden wurde, beginnen die Verhandlungen. Diese umfassen mehrere entscheidende Punkte:
- Kaufpreis: Basierend auf der Praxisbewertung und den Verhandlungsergebnissen wird der finale Kaufpreis festgelegt.
- Zahlungsmodalitäten: Klärung, ob der Kaufpreis in einer Summe oder in Raten gezahlt wird und welche Sicherheiten dafür vereinbart werden.
- Übergabebedingungen: Festlegung, wie die Praxisübergabe erfolgt, ob eine Einarbeitungszeit vorgesehen ist und wie die Weiterführung der Praxis gestaltet wird.
- Vertragsdetails: Klärung aller rechtlichen Details, einschließlich Garantien, Haftungsausschlüsse und Wettbewerbsverbote.
Der Kaufvertrag sollte alle diese Punkte detailliert regeln und von einem erfahrenen Anwalt aufgesetzt werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Übergangsphase
Die Übergangsphase ist die Zeit, in der die Praxis schrittweise an den neuen Eigentümer übergeben wird. Diese Phase kann unterschiedlich gestaltet sein, abhängig von den getroffenen Vereinbarungen:
- Einarbeitung des Nachfolgers: Der abgebende Zahnarzt unterstützt den neuen Praxisinhaber für eine bestimmte Zeit, um eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten.
- Kommunikation mit Patienten und Mitarbeitern: Transparente Information an Patienten und das Praxisteam über den Eigentümerwechsel und die geplanten Veränderungen.
- Administrative Übergabe: Übertragung aller administrativen Aufgaben, wie Abrechnungssysteme, Versicherungsverträge und Lieferantenverträge, auf den neuen Inhaber.
Abschluss und Nachbereitung
Nach der Übergabe der Praxis folgt der finale Abschluss des Abgabeprozesses. Dies beinhaltet:
- Endgültige Abrechnung: Abschluss aller finanziellen Transaktionen, wie der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Begleichung aller offenen Verbindlichkeiten.
- Übergabeprotokoll: Dokumentation der Übergabe, um den ordnungsgemäßen Zustand der Praxis und die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen festzuhalten.
- Nachbetreuung: In manchen Fällen bleibt der abgebende Zahnarzt in einer beratenden Funktion dem Nachfolger verbunden oder steht für Rückfragen zur Verfügung.
- Reflexion und Zukunftsplanung: Abschließend sollte der Prozess reflektiert werden, um mögliche Lernerfahrungen zu identifizieren. Zudem kann nun die Planung des nächsten Lebensabschnitts in Angriff genommen werden, sei es der Ruhestand, eine berufliche Neuorientierung oder private Projekte.
Was für einen Preis kann ich für meine Zahnarztpraxis verlangen?
Der Preis, den Sie für Ihre Praxis verlangen können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sorgfältig analysiert und bewertet werden müssen. Ein realistischer Verkaufspreis ist entscheidend, um sowohl Ihre finanziellen Ziele zu erreichen als auch potenzielle Käufer nicht abzuschrecken.
Zur Orientierung: Im Jahr 2019 lag das durchschnittliche Finanzierungsvolumen für die Übernahme einer Zahnarztpraxis (Einzelpraxis) bei 410.000 €, so der InvestMonitor Zahnarztpraxis. Rund 28 % (116.000 €) des Verkaufspreises entfallen auf den ideellen Wert (Goodwill), während 15 % (60.000 €) für den materiellen Wert Ihrer Praxis, also den Substanzwert, angesetzt werden. Investitionen in Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen machen etwa 6 % (25.000 €) des Volumens aus, während 24 % (98.000 €) für die medizinisch-technische Ausstattung, Einrichtung und EDV kalkuliert werden. Zudem werden 13 % (55.000 €) für sonstige Investitionen und 14 % (56.000 €) durch einen Betriebsmittelkredit abgedeckt.
Gründe für die Praxisabgabe
Die Entscheidung, eine Zahnarztpraxis zu verkaufen, ist oft von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Diese reichen von persönlichen Umständen bis hin zu externen Marktbedingungen.
- Altersbedingter Ruhestand
- Der Übergang in den Ruhestand ist der wohl häufigste Grund für die Praxisabgabe. Viele Zahnärzte entscheiden sich nach jahrzehntelanger Tätigkeit für den wohlverdienten Ruhestand. Die Praxisabgabe ermöglicht es ihnen, das berufliche Kapitel abzuschließen und sich neuen Lebensabschnitten zu widmen.
- Wechsel in eine andere berufliche Tätigkeit
- Manche Zahnärzte verspüren den Wunsch, sich beruflich neu zu orientieren. Sei es, dass sie eine Position im akademischen Bereich anstreben, eine Tätigkeit in der Industrie aufnehmen oder sich einem ganz neuen Berufsfeld widmen möchten.
- Gesundheitliche Gründe
- Gesundheitliche Probleme können dazu führen, dass Zahnärzte ihre Praxis nicht mehr in vollem Umfang führen können. In einigen Fällen erfordert eine Erkrankung oder ein Unfall eine frühzeitige Praxisabgabe, um die bestmögliche Versorgung und Erholung des Arztes zu gewährleisten.
- Veränderungen in der Lebenssituation
- Veränderungen im privaten Umfeld, wie etwa ein Umzug in eine andere Stadt oder ins Ausland, können ebenfalls zur Abgabe der Zahnarztpraxis führen. Auch familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen oder die Geburt eines Kindes, können den Wunsch nach einer Reduzierung der beruflichen Verantwortung auslösen.
Checkliste: Tipps für den Verkauf einer Zahnarztpraxis
- Frühzeitige Planung
- Zeitlicher Vorlauf: Der Verkaufsprozess sollte idealerweise mindestens 5 Jahre im Voraus geplant werden. Dies ermöglicht eine optimierte Vorbereitung und bessere Verhandlungsposition.
- Bestandsaufnahme: Erstellen Sie eine detaillierte Übersicht über den aktuellen Zustand der Praxis, einschließlich Patientenstamm, Umsätze, Mitarbeiterstruktur und Praxisinventar.
- Modernisierung: Eine Modernisierung der Zahnarztpraxis vor dem Verkauf kann den Gesamtwert und den potenziellen Verkaufspreis deutlich steigern. Zum Einen können Investitionen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden und zum Anderen ist eine technisch moderne Praxis für Investoren attraktiver, da sie weniger Anfangsinvestitionen erfordert, was höhere Verkaufspreise ermöglichen kann. Zudem erhöht eine effiziente, modernisierte Praxis oft den Umsatz, was sich ebenfalls positiv auf den Verkaufspreis auswirkt, insbesondere wenn der Käufer auf Basis der letzten Umsätze zahlt.
- Qualitätsmanagement: Für potenzielle Käufer ist eine Zahnarztpraxis mit einem etablierten Qualitätsmanagementsystem besonders attraktiv, da es die Wahrscheinlichkeit von Betriebsstörungen nach dem Verkauf minimiert und eine nachhaltige Praxisführung garantiert. Ein gut dokumentiertes und wirksames Qualitätsmanagementsystem kann auch den Übergang zu neuen Eigentümern erleichtern, da es klare Strukturen und Prozesse bietet, die weitergeführt werden können.
- Praxisbewertung
- Wertbestimmung: Die Praxisbewertung sollte durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen. Faktoren wie Lage, Patientenstruktur, Umsatz, Gewinn und Praxisausstattung fließen in die Bewertung ein.
- Immaterielle Werte: Berücksichtigen Sie auch immaterielle Werte wie den Ruf der Praxis und das vorhandene Netzwerk.
- Rechtliche und steuerliche Aspekte
- Vertragsgestaltung: Lassen Sie die Verkaufsverträge von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Der Vertrag sollte alle relevanten Aspekte regeln, wie den Übergang des Patientenstamms, die Übernahme von Mitarbeitern und die Haftung.
- Steueroptimierung: Konsultieren Sie einen Steuerberater, um die steuerlichen Konsequenzen des Verkaufs zu minimieren. Themen wie Abschreibungen, Veräußerungsgewinne und mögliche Steuerbefreiungen (z.B. § 16 EStG) sollten dabei im Fokus stehen.
- Patientenübergang
- Informationspflicht: Informieren Sie Ihre Patienten frühzeitig über den geplanten Übergang. Dies stärkt das Vertrauen und reduziert mögliche Abwanderungen.
- Übergabephase: Erwägen Sie eine Übergangsphase, in der Sie den neuen Inhaber unterstützen und so die Kontinuität der Patientenversorgung gewährleisten.
- Mitarbeiter
- Kommunikation: Besprechen Sie den geplanten Verkauf rechtzeitig mit Ihrem Team. Klare Kommunikation hilft, Unsicherheiten und Unruhe im Team zu vermeiden.
- § 613a BGB regelt die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang, wie es beim Verkauf einer Zahnarztpraxis der Fall sein kann. Wenn eine Praxis auf einen neuen Inhaber übergeht, übernimmt dieser automatisch alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mitsamt den Rechten und Pflichten. Diese dürfen in der Regel ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer verändert werden. Der bisherige Arbeitgeber haftet weiterhin für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind, und zwar bis zu einem Jahr nach dem Übergang. Kündigungen, die allein wegen des Praxisverkaufs ausgesprochen werden, sind unwirksam. Der bisherige oder der neue Inhaber muss die betroffenen Arbeitnehmer über den Übergang informieren, und die Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats zu widersprechen.
- Praxisräumlichkeiten
- Mietverträge: Klären Sie frühzeitig, ob der Mietvertrag auf den neuen Inhaber übertragbar ist. Falls die Praxisräume im Eigentum sind, muss auch hier eine Regelung getroffen werden, sei es durch Verkauf oder Vermietung.
- Renovierungsbedarf: Überlegen Sie, ob vor dem Verkauf Renovierungen oder Modernisierungen sinnvoll sind, um den Verkaufspreis zu steigern.
- Käuferfindung
- Zielgruppe: Definieren Sie die Zielgruppe für den Verkauf – ob Einzelpersonen, größere zahnmedizinische Versorgungszentren oder Investoren.
- Angebotspräsentation: Präsentieren Sie Ihre Praxis in geeigneten Kanälen und Netzwerken, um potenzielle Käufer zu erreichen. Professionelle Exposés und eine transparente Darstellung sind hier entscheidend.
- Finanzierung
- Käuferfinanzierung: Unterstützen Sie den potenziellen Käufer bei der Finanzierung der Zahnarztpraxis, z.B. durch die Bereitstellung von Unterlagen oder durch Kontakte zu Finanzinstituten.
- Eigene Rücklagen: Planen Sie die finanzielle Absicherung nach dem Verkauf, insbesondere wenn keine sofortige vollständige Auszahlung erfolgt.
- Nachfolgeregelung
- Einarbeitung des Nachfolgers: Bieten Sie eine Einarbeitungszeit an, um den Nachfolger in die Praxisabläufe einzuweisen.
- Beratende Tätigkeit: Überlegen Sie, ob Sie nach der Praxisübergabe in beratender Funktion tätig bleiben möchten, um den Übergang zu erleichtern.
- Emotionale Aspekte
- Loslassen: Der Verkauf einer Praxis ist oft auch eine emotionale Herausforderung. Planen Sie den Übergang sorgfältig, um sowohl für sich als auch für Ihr Team und die Patienten einen harmonischen Abschluss zu finden.
- Zukunftsplanung: Denken Sie darüber nach, wie Sie Ihre Zeit nach dem Verkauf gestalten möchten, um den neuen Lebensabschnitt erfüllend zu erleben.
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Quellen: