Digitale Praxis: Definition, Bausteine & Reifegrad

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Abstract – Digitale Praxis: Definition, Bausteine und Reifegrad

  • Digitale Praxis und digitale Arztpraxis bezeichnen als Synonyme den Zielzustand vollständig digital abgebildeter Praxisverwaltung, Patientenkommunikation und Telematikinfrastruktur – im Unterschied zur Digitalisierung als dem Prozess dorthin.
  • Vier Reifegrade – papierbasiert, teildigital, vernetzt, vollintegriert – lassen sich anhand von Kriterien wie ePA-Befüllung, digitaler eAB/eAU-Übermittlung und PVS-TI-Integration unterscheiden; die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe nutzt hierfür ein eigenes digitales Reifegradmodell.
  • Kernbausteine sind das Praxisverwaltungssystem, die Telematikinfrastruktur mit eAB, E-Rezept, ePA und KIM, digitale Patientenaufnahme und -anamnese, Videosprechstunde, Online-Rezeption und Self-Check-in sowie papierlose Dokumentation; laut PraxisBarometer Digitalisierung 2025 des IGES Instituts nutzen bereits rund 95 Prozent der Arztpraxen eAU und E-Rezept, jedoch erst jede dritte Hausarztpraxis die Opt-out-ePA.
  • Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen betreiben eigene Showroom-Programme unter dem Namen „digitale Praxis“ (KVWL, KV Berlin, KV Nordrhein, Landesärztekammer Baden-Württemberg, KVB Bayern) als Beratungsangebot – unabhängig von bundesweiten Förderkrediten; zusätzlich regelt Paragraf 9 der Datenschutz-Grundverordnung sowie der US Cloud Act die Anforderungen an digitale Souveränität bei der Cloud-Anbieterwahl.

Was bedeutet „digitale Praxis“ – und wie unterscheidet sie sich von „Digitalisierung“?

Was ist eine digitale Praxis?

Eine digitale Praxis ist eine Arzt- oder Zahnarztpraxis, deren Verwaltung, Patientenkommunikation und Telematikinfrastruktur vollständig digital organisiert sind — ohne papierbasierte oder isolierte Insellösungen. Der Begriff beschreibt ein Zielbild der Praxisorganisation, nicht einzelne Digitalisierungsschritte. Fachpresse und Kassenärztliche Vereinigungen verwenden „digitale Praxis“ und „digitale Arztpraxis“ synonym; eine inhaltliche Unterscheidung existiert nicht.

Abgrenzung: Zustand (digitale Praxis) vs. Prozess (Digitalisierung)

„Digitalisierung“ bezeichnet den Prozess, der zu diesem Zustand führt — die einzelnen Schritte von der Software-Auswahl über die Datenmigration bis zur Mitarbeiterschulung. Eine Praxis befindet sich häufig mitten im Digitalisierungsprozess, ohne bereits eine digitale Praxis im vollen Sinn zu sein. Konkrete Umsetzungsschritte liefert der Digitalisierungs-Ratgeber. Dieser Artikel ordnet stattdessen den Zielzustand ein und zeigt, wie er sich messen lässt.

Vorteile einer digitalen Praxis für Ärzte als Unternehmer

Eine digitale Praxis reduziert den Verwaltungsaufwand. Digitale Terminvergabe und ein automatisches Erinnerungssystem senken die Zahl der Telefonanrufe merklich. KIM ersetzt Fax und unverschlüsselte E-Mail im Datenaustausch mit anderen Leistungserbringern. Die Praxis gewinnt dadurch Zeit für die Patientenversorgung statt für Bürokratie.

Der Datenaustausch mit Fachärzten, Kliniken und Apotheken läuft strukturiert statt über Papier oder Fax — das reduziert Übertragungsfehler und beschleunigt Behandlungsentscheidungen. 

Der Effekt von Online-Terminvereinbarung auf die Termintreue ist in der Praxis nicht einheitlich. Laut PraxisBarometer Digitalisierung 2025 des IGES Instituts im Auftrag der KBV befürchtet ein Drittel der Praxen mehr Terminausfälle durch Online-Buchung, und Praxen mit Online-Terminvereinbarung berichten tendenziell tatsächlich häufiger von höheren No-Show-Anteilen als Praxen ohne dieses Angebot. Eine Einzelpraxis-Studie zur Termintreue kommt zu einem gegenläufigen Ergebnis; belastbarer ist die breiter abgestützte Einschätzung aus der repräsentativen Befragung von 1.719 Praxen. 

Wie digital ist eine Praxis wirklich? Reifegrade im Überblick

Vier Reifegrade lassen sich in der Praxis unterscheiden — von papierbasierten Abläufen bis zur vollintegrierten digitalen Praxis.

ReifegradMerkmaleTypisches Beispiel
PapierbasiertKarteikarten, händische Terminplanung, Fax als StandardkommunikationPraxis ohne PVS oder mit reiner Abrechnungssoftware
TeildigitalPVS vorhanden, TI-Basisanwendungen genutzt, Papier bleibt paralleler StandardeAB und KIM aktiv, Anamnese weiterhin auf Papierbogen
VernetztPVS, TI-Anwendungen und digitale Patientenkommunikation greifen ineinanderePA-Befüllung, Online-Terminbuchung, Videosprechstunde etabliert
VollintegriertDurchgängig digitaler Datenfluss ohne Medienbrüche, inklusive AuswertungKI-gestützte Dokumentation, strukturierte Datennutzung über alle Systeme

Kurz-Selbsttest für Praxisinhaber: 5 Kriterien zur Einordnung

Jedes der folgenden fünf Kriterien wird mit 0 Punkten (trifft nicht zu), 1 Punkt (trifft teilweise zu) oder 2 Punkten (trifft vollständig zu) bewertet:

  • Läuft die ePA-Befüllung ohne manuellen Zusatzaufwand im laufenden Betrieb?
  • Erreichen eAB und Laborbefunde die Praxis ausschließlich digital, ohne Fax oder Papier?
  • Können Patienten Termine und Anamnese vollständig online abwickeln?
  • Greifen PVS, TI-Konnektor und Abrechnung ohne manuelle Doppelerfassung ineinander?
  • Lässt sich der Cloud-Anbieter der Praxis eindeutig einer Rechtsordnung zuordnen?

Die Summe aller Punkte (0 bis 10) ordnet die Praxis näherungsweise einem Reifegrad zu: 0 bis 2 Punkte entsprechen papierbasiert, 3 bis 5 Punkte teildigital, 6 bis 8 Punkte vernetzt, 9 bis 10 Punkte vollintegriert.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) setzt in ihrer Fortbildung „Digi-ManagerIn“ ein digitales Reifegradmodell ein — damit Praxisteams ihren eigenen Digitalisierungsstand einordnen können.

Aus welchen Bausteinen setzt sich eine digitale Praxis zusammen?

Welcher Baustein zuerst digitalisiert werden sollte, lässt sich anhand der Patient Journey einordnen — dem typischen Weg eines Patienten durch die Praxis von der Terminvereinbarung über Anmeldung und Anamnese bis zur Behandlung und Abrechnung. Praxen mit begrenztem Budget setzen meist zuerst an den Kontaktpunkten mit dem höchsten Verwaltungsaufwand an, üblicherweise Terminvergabe und Anmeldung, bevor tiefere TI-Integration folgt.

Praxisverwaltungssystem als Rückgrat

Das Praxisverwaltungssystem verwaltet Patientendaten, Termine und Abrechnung zentral und bildet damit die technische Basis jeder digitalen Praxis. Ohne PVS-Anbindung lassen sich weder ePA noch eAB oder KIM sinnvoll nutzen. Eine vollständige Marktübersicht aller Praxisverwaltungssysteme mit Filterung nach Fachrichtung und Praxisgröße findet sich in der Software-Kategorie. Ausreichende Rechnerleistung und eine stabile Internetanbindung sind Grundvoraussetzung für den laufenden Betrieb aller TI-Anwendungen. Details zur technischen Ausstattung liefert der Ratgeber zur IT-Infrastruktur in der Arztpraxis

Telematikinfrastruktur kurz erklärt: eAB, E-Rezept, ePA, KIM

Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet Praxen, Apotheken und Kliniken über standardisierte Anwendungen. eAB übermittelt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch. Das E-Rezept ersetzt das Papierrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel und ist für Kassenpatienten seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. KIM ersetzt Fax und unverschlüsselte E-Mail in der Kommunikation zwischen Leistungserbringern. Die ePA bündelt Befunde, Diagnosen und Medikationspläne je Versicherten. Seit dem 1. Januar 2026 droht eine einprozentige Honorarkürzung, wenn kein elektronischer Nachweis über die ePA-Befüllung vorliegt.

Wie tief diese Anwendungen im Alltag verankert sind, zeigt das PraxisBarometer Digitalisierung 2025 des IGES Instituts: eAU und E-Rezept nutzen bereits rund 95 Prozent der Arztpraxen, den eArztbrief 82 Prozent. KIM erreichte 2025 erstmals eine Nutzungsquote von 61 Prozent und liegt damit etwa gleichauf mit E-Mail. Bei der Opt-out-ePA lag die Nutzung im Versorgungsalltag zum Befragungszeitpunkt dagegen erst bei jeder dritten Hausarztpraxis, bei Facharztpraxen bei 17 Prozent und bei psychotherapeutischen Praxen bei 5 Prozent. Störungsfrei arbeiteten in den zwei Monaten vor der Befragung nur 7 Prozent der Praxen; bei 70 Prozent mussten Kartenlesegeräte, bei 65 Prozent Konnektoren neu gestartet werden. 

Tipp: Vor dem PVS-Update auf das ePA-Modul beim Hersteller das gültige KOB-Zertifikat der gematik abfragen — ohne Zertifizierung bleibt die ePA-Anbindung technisch blockiert.

Digitale Patientenaufnahme, Anamnese und Videosprechstunde

Digitale Patientenaufnahme und digitale Anamnese erfassen Vorerkrankungen, Medikation und Formulare bereits vor dem eigentlichen Praxisbesuch. Die Videosprechstunde ergänzt das Angebot für Kontrollen und Beratungen ohne Präsenztermin. Eine ausschließliche Fernbehandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt ist berufsrechtlich nur im Einzelfall zulässig, wenn sie gemäß § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt bei Befunderhebung und Dokumentation gewahrt bleibt. Details zu Anbietern, Kosten und Umsetzung liefern die Vertiefungsartikel zur digitalen Patientenaufnahme und zur Videosprechstunde.

Online-Rezeption und Self-Check-in am Empfang

Die Online-Rezeption verlagert Anfragen wie Terminwünsche oder Rezeptbestellungen von der Telefonanlage auf digitale Kanäle und entlastet damit den Empfang im laufenden Betrieb. Self-Check-in-Terminals ergänzen das im Wartezimmer: Patienten melden sich eigenständig an, ohne an der Anmeldung anzustehen. Details zu Anbietern und Umsetzung liefern die Vertiefungsartikel zur Online-Rezeption und zum Patienten Self-Check-in.

KI-gestützte Diagnoseunterstützung als ergänzender Baustein

Symptomchecker und KI-basierte Diagnoseunterstützung werten die bei der digitalen Anamnese erhobenen Daten aus und schlagen mögliche Diagnosen oder Differenzialdiagnosen vor. Die finale Diagnose bleibt in jedem Fall ärztliche Aufgabe; die KI liefert lediglich eine zusätzliche Einschätzung auf Basis strukturierter Symptomdaten und etablierter medizinischer Nachschlagewerke.

Papierlose Dokumentation als Teilaspekt

Papierlose Dokumentation betrifft vor allem interne Abläufe: Befundablage, Rezeptausstellung und Teamkommunikation ohne Papierakte. Sie ist Voraussetzung für einen hohen Reifegrad, deckt aber nur einen Teilaspekt der digitalen Praxis ab. Der Ratgeber zur papierlosen Praxis beschreibt die Umsetzung im Detail.

Welche KV-Programme tragen konkret den Namen „Digitale Praxis“?

Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen und Landesärztekammern betreiben eigene Beratungs- und Erlebnisformate mit dem Titel „digitale Praxis“ — als Showroom, nicht als Fördergeld für die einzelne Praxis. 

KVProgrammStandortKernangebot
KVWLdipraxisDortmundInteraktive Musterpraxis seit 2021, 2023 modernisiert; PVS- und TI-Anwendungen vor Ort testbar
KV BerlinDEMO – E-Health-ShowpraxisBerlinShowpraxis u. a. mit eArztbrief, KI-Anwendungen und digitalem Telefonassistenten
KV Nordrheinpraxis4futureKöln und DüsseldorfMultimediale Räume seit Dezember 2023, herstellerunabhängige Beratung
Landesärztekammer Baden-WürttembergDigitalisierungs-ShowroomStuttgartShowroom seit 2022, 2023 um Apotheken-Arbeitsplatz erweitert; Basis der „Digi-Managerin“-Fortbildung der KV Baden-Württemberg
KVB (Bayern)ePraxisMünchen, Standort Würzburg angekündigtShowroom für digitale Tools im Praxisalltag, im August 2026 eröffnet

Die praxis4future der KV Nordrhein erhielt für den Aufbau einen Zuschuss von 450.000 Euro vom Bundesministerium für Gesundheit. Die Förderung betraf das Projekt der KV, nicht einzelne Mitgliedspraxen.

Abgrenzung zu bundesweiten Förderkrediten

dipraxis, DEMO und praxis4future sind Beratungs- und Erlebnisformate der jeweiligen KV — sie ersetzen keine Investitionsförderung für die einzelne Praxis. Wer konkrete Fördermittel für die eigene Digitalisierung sucht, etwa über KfW-Förderkredite, findet die Übersicht im Artikel zur Förderung der Praxisdigitalisierung.

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Digitale Souveränität: Wem gehören die Daten in der digitalen Praxis?

Cloud-Anbieter, Serverstandort und Datenhoheit bei PVS und TI

Der Serverstandort einer Cloud-Praxissoftware entscheidet nicht allein über die Datenhoheit. Der US Cloud Act verpflichtet Unternehmen mit US-Mutterkonzern zur Datenherausgabe an US-Behörden. Das gilt auch dann, wenn die Daten ausschließlich auf Servern innerhalb der EU liegen. Datenschutzbehörden empfehlen deshalb, besonders sensible Gesundheitsdaten ausschließlich innerhalb der EU zu speichern und zu verarbeiten.

Haftungsrisiko: Private Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram sind für den Austausch von Patientendaten ungeeignet, da sie keine ausreichenden Sicherheitsstandards für besondere Kategorien personenbezogener Daten bieten. Gelangen Daten dadurch ungeschützt an Dritte, haftet der Praxisinhaber persönlich; zulässig sind ausschließlich Ende-zu-Ende-verschlüsselte Systeme wie KIM oder zertifizierte Arzt-Messenger. 

Abgrenzung zur DSGVO-Grundpflicht

Eine Praxis muss die allgemeinen DSGVO-Pflichten — Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzepte, Patientenaufklärung — unabhängig vom Digitalisierungsgrad erfüllen. Der Ratgeber zum Datenschutz in der Arztpraxis beschreibt sie im Detail. Digitale Souveränität ergänzt diese Grundpflicht um eine zusätzliche Frage: Welchem Anbieter und welcher Rechtsordnung vertraut die Praxis ihre Daten an?

FAQ: Häufige Fragen zur digitalen Praxis

Ist „digitale Praxis“ dasselbe wie „digitale Arztpraxis“?

Ja. Beide Begriffe beschreiben denselben Zielzustand. Fachpublikationen und die Kassenärztlichen Vereinigungen verwenden sie synonym. Eine inhaltliche Abgrenzung existiert nicht — die Wahl des Begriffs ist reine Formulierungsvariante, keine fachliche Unterscheidung.

Wie lange dauert der Umstieg auf eine vollständig digitale Praxis realistisch?

Das hängt maßgeblich vom Ausgangs-Reifegrad, der Bestandssoftware und dem Umfang der TI-Anbindung ab. Ein PVS-Wechsel allein bindet üblicherweise mehrere Monate an Vorbereitung, Datenmigration und Schulung. Eine pauschale Zeitangabe für den vollständigen Umstieg lässt sich seriös nicht benennen — der Reifegrad-Selbsttest oben liefert den realistischeren Ausgangspunkt.

Ist eine digitale Praxis auch für Psychotherapie-Praxen sinnvoll umsetzbar?

Ja. Die TI-Pflichten — ePA, eAB, KIM — gelten für Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten gleichermaßen wie für Ärzte. Besonderheiten bestehen vor allem bei der ePA-Befüllung: Für unter 15-Jährige besteht keine Übermittlungspflicht, sofern erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am