Digitalisierung Zahnarztpraxis: Das müssen Zahnärzte wissen

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Digitalisierung in der Zahnarztpraxis fungiert als obligatorisches Fundament für die Wettbewerbsfähigkeit durch die systemische Vernetzung von Administration, Diagnostik und Therapie innerhalb der Telematikinfrastruktur.
  • Die Einhaltung regulatorischer Fristen wie das KOB-Verfahren gemäß § 311 SGB V und die kryptografische RSA-zu-ECC-Migration bis Juni 2026 ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der BEMA- und GOZ-Abrechnungsfähigkeit mit Praxissoftware.
  • Technologische Bausteine wie Intraoralscanner und KI-basierte Befundungssysteme optimieren klinische Outcomes und eliminieren analoge Medienbrüche im Praxisverwaltungssystem.
  • Eine Investitionsstrategie erfordert Kapitalaufwände von ca. 30.000 € bis 80.000 €, die durch signifikante Effizienzsteigerung im Terminmanagement und reduzierte Materialkosten bei digitalen Workflows refinanziert werden.

Was ist eine digitale Zahnarztpraxis?

Eine digitale Zahnarztpraxis integriert digitale Technologien in alle wesentlichen Prozesse der zahnmedizinischen Versorgung. Diese Integration umfasst sowohl die klinische Behandlung, die administrative Verwaltung, als auch die Patientenkommunikation, wodurch sämtliche Praxisabläufe optimiert werden. Zentrales Element ist die Vermeidung von Medienbrüchen durch standardisierte Schnittstellen (z. B. VDDS-Media für Bilddaten, DICOM für die Radiologie, GDT/LDT für Labordaten). 

Digitale Zahnarztpraxen ersetzen Prozesse in Papierform durch elektronische Workflows. Der Intraoralscanner ersetzt den physischen Abdruck. Die Praxisverwaltungssoftware (PVS) ersetzt die handschriftliche Karteiführung. Die digitale Röntgentechnologie ersetzt analoge Filmaufnahmen. 

Im Gegensatz zur analogen Praxis ermöglicht die digitale Arbeitsweise eine nahtlose Datenintegration. Patientendaten fließen direkt vom Diagnosegerät in die elektronische Patientenakte (ePA). Diese Durchgängigkeit eliminiert Medienbrüche und reduziert Übertragungsfehler signifikant.

Die Abgrenzung zur analogen Zahnarztpraxis liegt in der Systemvernetzung. Während analoge Praxen mit isolierten Einzellösungen arbeiten, verknüpft die digitale Praxis alle Komponenten zu einem kohärenten Ökosystem, das den gesamten Praxisalltag strukturell verändert. Der digitale Workflow verbindet Terminplanung, Diagnostik, Therapie, Abrechnung und Nachsorge in einer durchgängigen Prozesskette.

Hybride Modelle existieren ebenfalls. Viele Praxen befinden sich im Transformationsprozess und kombinieren digitale mit analogen Elementen. Die vollständig digitale Praxis bildet jedoch das Zielbild moderner zahnmedizinischer Versorgung.

Vorteile einer digitalen Zahnarztpraxis

  • Die Digitalisierung steigert die operative Effizienz messbar. Automatisierte Abläufe reduzieren den administrativen Aufwand erheblich. Die elektronische Terminverwaltung minimiert Leerlaufzeiten und optimiert die Auslastung der Behandlungskapazitäten.
  • Digitale Diagnostiksysteme erhöhen die klinische Präzision erheblich. Die digitale Volumentomographie (DVT) liefert dreidimensionale Darstellungen anatomischer Strukturen mit einer Auflösung im Submillimeterbereich. Intraoralscan-Systeme erfassen die Zahnsituation mit einer Genauigkeit von bis zu 20 Mikrometern – ein Wert, den konventionelle Abdrücke nicht erreichen.
  • Die Fehlerquote sinkt durch digitale Prozesse deutlich. CAD/CAM-Systeme produzieren zahnärztlichen Zahnersatz mit reproduzierbarer Qualität. Die digitale Farbbestimmung eliminiert subjektive Einschätzungen bei der ästhetischen Restauration.
  • Patientenbindung profitiert von transparenter Kommunikation. Visualisierungstools machen Behandlungsnotwendigkeiten für Patienten nachvollziehbar. Die Intraoralkamera zeigt kariöse Läsionen in Echtzeit auf dem Monitor. Simulationssoftware präsentiert das voraussichtliche Behandlungsergebnis bereits vor Therapiebeginn.
  • Die Patientenzufriedenheit steigt durch verkürzte Behandlungszeiten. Der digitale Workflow reduziert die Anzahl notwendiger Sitzungen. Ein Intraoralscanner eliminiert unangenehme Abdrucknahmen. Die digitale Anamnese verkürzt Wartezeiten im Empfangsbereich.
  • Wettbewerbsvorteile entstehen durch moderne Praxisdarstellung. Online-Bewertungen von Patienten heben digitale Ausstattung regelmäßig positiv hervor. Die digitale Praxis positioniert sich (Corporate Identity) als innovativer Versorger im umkämpften Gesundheitsmarkt.

Zentrale Digitalisierungsbausteine in der Zahnarztpraxis

Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur bildet das sichere Kommunikationsnetzwerk des deutschen Gesundheitswesens und ist seit 2019 verpflichtende Grundlage für den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern und Patienten. Für Zahnarztpraxen sind drei Hardware-Komponenten zwingend erforderlich: 

  1. der Konnektor als zentrale Verschlüsselungseinheit,
  2. das Kartenterminal zur Authentifizierung über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie 
  3. ein eHealth-Kartenlesegerät für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Security Module Card Typ B (SMC-B). 

Diese Infrastruktur ist die Basis für die gesetzlichen Anwendungen, u. a.: ePA, KIM 1.5, E-Rezept und das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) für KBR, Prothetik und PAR.

Zum 1. Januar 2026 tritt eine bedeutende regulatorische Änderung in Kraft: Nur noch Praxisverwaltungssysteme, die ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 311 Abs. 6 SGB V erfolgreich durchlaufen haben, dürfen für die vertragszahnärztliche Abrechnung genutzt werden. Das KOB-Verfahren prüft, ob das PVS die technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben der gematik erfüllt, insbesondere hinsichtlich TI-Anbindung, Verschlüsselung und Datenschutz. PVS ohne gültige KOB-Zertifizierung dürfen ab dem Stichtag nicht mehr für BEMA- und GOZ-Abrechnungen verwendet werden, was faktisch einem Nutzungsverbot gleichkommt. Zahnärzte sollten umgehend prüfen, ob ihr aktuelles PVS über eine KOB-Zertifizierung verfügt – die Zertifikate sind bei den Herstellern oder auf der gematik-Website einsehbar. Bei fehlender Zertifizierung ist ein Software-Update oder im Extremfall ein Systemwechsel erforderlich.

Parallel dazu ergeben sich technische Herausforderungen durch die RSA-zu-ECC-Migration, die bis spätestens 30. Juni 2026 abgeschlossen sein muss. Hintergrund ist die Umstellung der kryptografischen Verfahren von RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf ECC (Elliptic Curve Cryptography), die bei gleicher Sicherheit deutlich kürzere Schlüssellängen und damit schnellere Verarbeitung ermöglicht. Als verantwortlicher Praxisinhaber sollten Sie beachten, dass alle TI-Komponenten betroffen sind:

  • der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), 
  • die SMC-B-Karte, 
  • Konnektoren, 
  • TI-Gateways der zweiten Generation 
  • sowie KIM-Dienste. 

Ältere RSA-basierte Komponenten können nach Ablauf der Frist nicht mehr auf die TI zugreifen. Die Migration erfolgt gestaffelt: Konnektoren müssen entweder per Firmware-Update auf ECC umgestellt oder durch neue Geräte ersetzt werden. eHBA und SMC-B-Karten mit RSA-Zertifikaten müssen bei der zuständigen Kammer bzw. KZV gegen ECC-Karten getauscht werden – dieser Prozess sollte frühzeitig initiiert werden, da Lieferengpässe auftreten können. Die Kosten für den Kartentausch werden in der Regel von den KZVen übernommen, Konnektor-Updates sind oft kostenpflichtig (200 bis 600 Euro) oder erfordern einen Gerätetausch.

Die TI entwickelt sich kontinuierlich weiter: Mit TI 2.0 werden höhere Bandbreiten, erweiterte Anwendungen wie der TI-Messenger für sichere Echtzeitkommunikation und verbesserte Schnittstellen für Drittanwendungen verfügbar. Zahnärzte sollten bei Neuanschaffungen auf Zukunftsfähigkeit achten und Komponenten wählen, die TI 2.0-kompatibel sind. Die laufenden Betriebskosten für TI-Komponenten (Konnektorwartung, Zertifikatserneuerung, Updates) liegen bei 800 bis 1.200 € jährlich und werden durch die KZBV mit einer monatlichen TI-Pauschale bezuschusst.

Praxisverwaltungssystem (PVS)

Das Praxisverwaltungssystem bildet das digitale Rückgrat der Zahnarztpraxis. Es integriert Terminplanung, Patientenverwaltung, Dokumentation, Abrechnung sowie Kommunikation in einer zentralen Plattform. Moderne PVS bieten Schnittstellen zur KZBV für die elektronische Abrechnung, zu den KZVen für Datenabfragen sowie zur Telematikinfrastruktur für ePA und KIM. Immer mehr Praxen setzen hierbei auf eine cloudbasierte Zahnarztsoftware, da diese den Wartungsaufwand für lokale Server minimiert und Sicherheitsupdates automatisiert einspielt.

Die Marktführer im deutschsprachigen Raum sind CHARLY, EVIDENT, DS-Win Pro und Z1. Die Systeme unterscheiden sich hinsichtlich Funktionsumfang, Benutzerfreundlichkeit, Integrationsfähigkeit und Kosten. Einen detaillierten Überblick finden Sie in unserem Zahnarzt-Software-Vergleich.

Die Wahl des PVS sollte langfristig getroffen werden, da ein Wechsel der Praxissoftware mit erheblichem Aufwand für Datenmigration, Mitarbeiterschulung und Prozessanpassung verbunden sind. Achten Sie auf offene Schnittstellen (z. B. Datev-Schnittstelle, FHIR), um künftige Integrationen zu erleichtern.

Digitale Bildgebung und Radiologie

Digitale Dentalröntgengeräte haben analoge Verfahren nahezu vollständig verdrängt. Die Vorteile liegen in reduzierter Strahlenbelastung, sofortiger Verfügbarkeit der Bilder, einfacher Archivierung und vielfältigen Nachbearbeitungsmöglichkeiten. Die relevanten Modalitäten in der Zahnmedizin sind intraorale Sensoren, Panoramaschichtaufnahmen (OPG-Gerät) und digitale Volumentomographie (DVT-Gerät).

Für die Archivierung und Verwaltung digitaler Bilder kommen PACS-Systeme (Picture Archiving and Communication System) zum Einsatz. Diese speichern Bilder im DICOM-Standard und ermöglichen die Integration in das PVS sowie die elektronische Übermittlung an Versicherte, Kostenträger oder konsiliarisch tätige Kollegen.

Digitale Röntgenbilder müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, bei kieferorthopädischen Behandlungen bis zum 28. Lebensjahr des Patienten. Die Archivierung muss revisionssicher erfolgen, Änderungen an Bildern sind zu protokollieren. Zudem ist eine fachkundige Person für den Strahlenschutz zu bestellen.

Die Integration digitaler Bildgebung in das PVS ermöglicht die direkte Zuordnung von Aufnahmen zum Patientendatensatz, die automatische Befundübermittlung und die Einbindung in Behandlungspläne. Bei der Beschaffung sollten Sie auf DICOM-Kompatibilität und die nahtlose Anbindung an Ihr PVS achten.

Intraoralscanner und CAD/CAM-Systeme

Intraoralscanner ersetzen zunehmend konventionelle Abformungen mit Silikon oder Alginat. Dieser Trend zur digitalen Zahn-Abformung bietet höhere Präzision, besseren Patientenkomfort und direkte Weiterverarbeitung in CAD/CAM-Systemen. Typische Indikationen umfassen Kronenherstellung, Brücken, Inlays, Onlays sowie Aligner-Planung.

Der digitale Workflow umfasst drei Schritte: 

  1. Intraoralscanning, 
  2. digitales Design (CAD) und 
  3. Fertigung (CAM) durch Fräseinheiten oder 3D-Drucker. 

Chairside-Systeme wie CEREC ermöglichen die Herstellung von Restaurationen direkt in der Praxis innerhalb einer Sitzung. Alternativ können Scandaten im STL-Format an externe Dentallabore übermittelt werden.

Die Wirtschaftlichkeit von Intraoralscannern hängt von der Fallzahl ab. Die Investitionskosten liegen zwischen 15.000 € (Basismodelle) und 40.000 € (High-End-Scanner mit integrierter CAD/CAM-Einheit). Bei durchschnittlich 20 Restaurationen pro Monat amortisiert sich die Investition typischerweise innerhalb von drei bis vier Jahren durch eingesparte Materialkosten und weniger Nacharbeiten.

Achten Sie auf offene STL-Schnittstellen, um die Zusammenarbeit mit verschiedenen Laboren zu ermöglichen. Proprietäre Systeme binden Sie an einen Hersteller und schränken Ihre Flexibilität ein.

Die digitale Patient Journey: Wie sieht das moderne Patientenerlebnis aus?

Die Patient Journey beginnt bereits vor dem ersten Praxiskontakt. Um in dieser frühen Phase Vertrauen aufzubauen, greifen Praxen auf gezielte Maßnahmen im Zahnarzt-Marketing zurück, die eine konsistente und professionelle Präsenz auf allen digitalen Kanälen sicherstellen.

Online-Terminbuchungssysteme ermöglichen Patienten die eigenständige Terminvereinbarung rund um die Uhr. Diese digitalen Portale synchronisieren sich automatisch mit der Praxisverwaltungssoftware und vermeiden Doppelbuchungen.

Ein Recall-System sorgt für maximale Verbindlichkeit: Durch die Automatisierung von SMS-Remindern und E-Mail-Notifications lassen sich No-Show-Raten signifikant senken. In Kombination mit dem digitalen Kalender wird so die Ressourcenplanung nachhaltig optimiert, was teuren Leerlauf verhindert und die Kapazitäten Ihres Teams effizient ausschöpft.

Die digitale Anamnese startet bereits zu Hause. Anamnesebögen und Online-Formulare erfassen Vorerkrankungen, Medikation und Allergien elektronisch, damit die Zahnärztin oder der Zahnarzt beim Erstkontakt bereits über alle relevanten Informationen verfügt. Die Praxissoftware importiert die Informationen direkt in die Patientenakte.

Im Empfangsbereich ersetzt das Patiententerminal oder Tablet den Papierfragebogen und ermöglicht eine digitale Patientenaufnahme. Elektronische Aufklärungsbögen dokumentieren die Einwilligung rechtskonform. Die digitale Signatur gewährleistet die Authentizität des Dokuments.

Die Behandlungsphase nutzt umfassend digitale Hilfsmittel. Der Intraoralscanner erfasst die Ausgangssituation berührungslos. Röntgenbilder erscheinen sofort auf dem chairside-Monitor. Der Zahnarzt erläutert den Behandlungsplan anhand der 3D-Visualisierung.

Digitale Workflows beschleunigen die prothetische Versorgung. Der Scan geht direkt an das Praxislabor oder den externen CAD/CAM-Dienstleister. Die Restauration entsteht ohne Zwischenschritte aus den digitalen Daten. Zeitverzögerungen durch Transportwege entfallen komplett. Eine medizinische KI-Spracherkennungssoftware ermöglicht dabei die berührungslose Dokumentation von Befunden in Echtzeit, sodass der Fokus vollständig auf dem Patienten bleibt und die Behandlungszeit optimal genutzt wird. 

Die Nachsorge erfolgt ebenfalls digital. Automatisierte Follow-up-Mails erinnern an Kontrolltermine, während Patientenportale Zugriff auf Behandlungsberichte, Dokumente, Röntgenbilder und Rechnungen bieten. Die Recall-Funktion aktiviert präventive Prophylaxeintervalle systematisch.

Feedback-Systeme schließen den Kreis. Digitale Zufriedenheitsumfragen erfassen die Patientenperspektive strukturiert und unterstützen das betriebliche Qualitätsmanagement der Zahnarztpraxis. Die Praxis gewinnt wertvolle Beschwerdemanagement-Daten zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung.

Implementierung und Praxisorganisation

Digitalisierungsstrategie entwickeln

Eine strukturierte Digitalisierungsstrategie beginnt mit einer IST-Analyse: Welche Prozesse laufen bereits digital, wo bestehen Medienbrüche, welche Systeme sind im Einsatz? Erfolgt der Einstieg in die Digitalisierung im Zuge einer Zahnarztpraxis-Gründung, liegt der Fokus primär auf der Auswahl eines zukunftsfähigen Ökosystems statt auf der Behebung von Schwachstellen. Typische Schwachstellen sind manuelle Datenübertragungen zwischen Systemen, papierbasierte Dokumentation oder fehlende Integration von Bildgebung und PVS.

Die Priorisierung sollte sich an rechtlichen Vorgaben orientieren: TI-Anbindung und ePA-Fähigkeit haben Vorrang vor optionalen Funktionen wie Intraoralscannern oder KI-gestützter Diagnostik. Anschließend sind Prozesse mit hohem Effizienzgewinn zu identifizieren, etwa die digitale Abrechnung oder Online-Terminbuchung.

Die Budgetplanung umfasst Investitionskosten (Hardware, Software, Installation), laufende Kosten (Lizenzen, Wartung, Support) und Schulungsaufwand. Nutzen Sie Fördermöglichkeiten der KZBV, die für TI-Anbindung und ePA-Integration Zuschüsse gewährt. Die genauen Konditionen werden von den KZVen regional unterschiedlich gehandhabt und sollten vorab erfragt werden.

Mitarbeiterschulung und Change Management

Die Akzeptanz digitaler Systeme im Team ist erfolgskritisch. Mitarbeiter müssen frühzeitig in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, um Widerstände abzubauen, die im hektischen Praxisalltag entstehen könnten. Erklären Sie den Nutzen der Digitalisierung nicht nur für die gesamte Praxisorganisation, sondern auch für die tägliche Arbeit: Zeitersparnis, Fehlerreduktion, bessere Übersichtlichkeit.

Schulungskonzepte sollten mehrstufig aufgebaut sein: Grundlagenschulung für neue Systeme, vertiefende Trainings für Spezialfunktionen, regelmäßige Updates zu Software-Änderungen. Viele Softwarehersteller bieten Webinare, Video-Tutorials und Online-Handbücher an. Planen Sie für die Einführung eines neuen PVS mindestens zwei bis drei Schulungstage ein, bei komplexen Systemen auch mehr. 

Benennen Sie Key-User im Praxisteam, die als Ansprechpartner für Kollegen fungieren und kleinere Probleme selbst lösen können. Dies entlastet den externen Support und beschleunigt die Problemlösung.

IT-Dienstleister und Support

Die Auswahl eines spezialisierten IT-Dienstleisters mit Erfahrung im Healthcare-Bereich ist essenziell. Allgemeine IT-Dienstleister verfügen oft nicht über die notwendige Expertise für TI-Komponenten, Datenschutzanforderungen und medizinspezifische Schnittstellen.

Wartungsverträge sollten Reaktionszeiten definieren (typischerweise vier Stunden für kritische Ausfälle), Notfall-Support außerhalb der Geschäftszeiten und regelmäßige Datensicherungen umfassen. Die Kosten liegen je nach Praxisgröße zwischen 200 und 600 € monatlich.

Die Entscheidung zwischen Managed Services und Inhouse-Lösung hängt von der Praxisgröße ab. Einzelpraxen und kleinere MVZ fahren in der Regel günstiger mit externem IT-Support, größere Einrichtungen können durch eigene IT-Mitarbeiter Kosten senken und Reaktionszeiten verkürzen. Hybrid-Modelle mit internem First-Level-Support und externem Second-Level-Support sind verbreitet.

Wirtschaftliche Aspekte der Digitalisierung

Investitionskosten und ROI

Die Gesamtinvestitionen für eine vollständige Digitalisierung einer Einzelpraxis liegen ungefähr zwischen 30.000 und 80.000 €, abhängig vom Ausgangszustand und gewählten Systemen. Die wesentlichen Positionen sind:

  • TI-Komponenten (Konnektor, Kartenterminals): 3.000–5.000 €
  • Praxisverwaltungssystem (inkl. Erstinstallation): 5.000–10.000 €
  • Digitales Röntgen (Sensor, OPG oder DVT): 15.000–60.000 €
  • Intraoralscanner: 15.000–40.000 €
  • Server, Netzwerk, Arbeitsplatzrechner: 8.000–15.000 €

Die laufenden Kosten setzen sich zusammen aus:

  • PVS-Lizenzen: 2.000–4.000 € p.a.
  • TI-Betriebskosten (Konnektorwartung): 800–1.200 € p.a.
  • IT-Support und Wartung: 2.400–7.200 € p.a.
  • Software-Updates und Erweiterungen: 500–1.500 € p.a.

Nach Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und der KV Westfalen-Lippe beliefen sich die mittleren Kosten für die Instandhaltung und Einrichtung der IT-Infrastruktur im Jahr 2021 auf 7.000 bis 15.000 € pro Praxis.

Obwohl die Digitalisierung von der Ärzteschaft als sehr kosten- und zeitintensiv sowie die Technik oft als fehlerbehaftet kritisiert wird, zeigen sich deutliche Effizienzgewinne in spezifischen Bereichen (Quelle: Zi/KVWL, 2022):

  • Digitales Terminmanagement: Dieses Tool wird als besonders effizient zur zeitlichen Entlastung von Patienten und Praxisteams bewertet. Etwa 50 % der Nutzer sehen hier Vorteile durch kürzere Wartezeiten sowie eine schnellere, flexiblere Terminvergabe. Zudem geben 58 % der Befragten eine gesteigerte Patientenzufriedenheit an.
  • Telemedizin (Videosprechstunde): Das Potenzial liegt primär im Wegfall weiter Anfahrtswege (ca. 75 % Zustimmung) und in der Besprechung von Untersuchungsergebnissen (43 %). Einschränkend wirken jedoch häufige Verbindungsprobleme (55 %) und limitierte klinische Untersuchungsmöglichkeiten (66 %).
  • Kommunikation: Der Einsatz sicherer Messengerdienste erhöht laut einem Großteil der Nutzenden die Flexibilität beim Daten- und Informationsaustausch mit Kolleg:innen.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Die KZBV gewährt Zuschüsse für die TI-Anbindung und ePA-Integration. Die Höhe variiert je nach Förderphase. Anträge sind über die zuständige KZV zu stellen. Auch jenseits der TI-Anbindung wird die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis durch verschiedene Programme gefördert.

Regionale Förderprogramme der Bundesländer unterstützen teilweise die Digitalisierung von Gesundheitseinrichtungen. Die KfW bietet im Rahmen des Programms „Digitalisierung und Innovation“ zinsgünstige Kredite für Praxisinvestitionen. Die Konditionen variieren und sollten individuell geprüft werden.

Steuerlich können Hard- und Software nach den üblichen Abschreibungsregeln geltend gemacht werden. Seit 2021 gilt für digitale Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sodass Software und IT-Geräte unter 800 Euro netto sofort abgeschrieben werden können. Teurere Systeme unterliegen der regulären AfA über drei bis fünf Jahre.

Zukunftsperspektiven: KI und erweiterte Anwendungen

Künstliche Intelligenz in der Zahnmedizin

Clinical Decision Support Systems (CDSS) auf KI-Basis (z. B. Diagnocat, Pearl) revolutionieren die Befundung. Diese Systeme agieren als digitale „Zweitmeinung“ und erhöhen die Detektionsrate initialer kariöser Läsionen signifikant. Rechtlich sind diese Tools als Klasse IIa/IIb Medizinprodukte unter der MDR zertifiziert. Abrechnungstechnisch ist zu beachten, dass die KI-gestützte Auswertung derzeit keine direkte Position im BEMA findet; im GOZ-Bereich ist eine Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu prüfen, um den technologischen Mehraufwand abzubilden.

Die Integration erfolgt typischerweise über PACS-Systeme oder direkt im PVS. Die Kosten liegen ungefähr zwischen 100 und 400 € monatlich, abhängig vom Funktionsumfang und der Anzahl der ausgewerteten Bilder. Der Einsatz lohnt sich insbesondere bei hoher Bildgebungsfrequenz und komplexen Befundungen.

Telemedizin und digitale Konsile

Telekonsultationen in der Zahnmedizin unterliegen rechtlichen Einschränkungen: Die ausschließliche Fernbehandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt ist nach der Berufsordnung der Zahnärztekammern grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind jedoch telemedizinische Nachsorge, Beratungsgespräche oder Vorabklärungen bei bestehender Zahnarzt-Patienten-Beziehung.

Digitale Konsile ermöglichen die Einholung von Zweitmeinungen oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachkollegen. Über KIM können Befunde, Röntgenbilder und Behandlungspläne sicher übermittelt werden. Dies ist insbesondere bei komplexen implantologischen oder kieferchirurgischen Fällen sinnvoll.

Checkliste: Schritt für Schritt zur digitalen Zahnarztpraxis

  1. TI-Anbindung prüfen und umsetzen: Sofern noch nicht erfolgt, umgehend TI-Komponenten beschaffen und installieren lassen. Honorarkürzungen vermeiden, Zuschüsse der KZBV beantragen.
  2. PVS evaluieren: Bestehendes System auf TI-Kompatibilität, ePA-Fähigkeit und DSGVO-Konformität prüfen. Bei Defiziten Systemwechsel oder Upgrade planen.
  3. Datenschutzkonzept aktualisieren: Technisch-organisatorische Maßnahmen dokumentieren, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Dienstleistern abschließen, gegebenenfalls Datenschutzbeauftragten bestellen.
  4. Mitarbeiterschulungen planen: Team frühzeitig einbinden, Schulungstermine koordinieren, Key-User benennen. Fortlaufende Fortbildungen zu Updates einplanen.
  5. Digitale Bildgebung und Intraoralscanner prüfen: ROI-Analyse durchführen, Angebote einholen, Finanzierung und Fördermöglichkeiten klären. Bei Investition auf DICOM-Kompatibilität und PVS-Integration achten.
  6. IT-Partner auswählen und Wartungsverträge abschließen: Spezialisierten Healthcare-IT-Dienstleister beauftragen, Service-Level-Agreements definieren, regelmäßige Datensicherungen vereinbaren.
  7. Fördermöglichkeiten ausschöpfen: KZBV-Zuschüsse für TI und ePA beantragen, regionale Förderprogramme recherchieren, KfW-Kredite prüfen.
  8. Kontinuierliche Evaluation und Anpassung: Digitalisierungsstrategie jährlich überprüfen, neue Technologien bewerten, Prozesse optimieren. Digitalisierung ist kein einmaliges Projekt, sondern kontinuierlicher Prozess.
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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am