Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS): Das müssen Ärzte wissen

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Abstract – Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in der Arztpraxis

  • Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verpflichtet Ärzte zu strukturierten Prüfprozessen bei der Arzneimittelverordnung, um die rund 250.000 jährlich vermeidbaren, medikationsfehlerbedingten Krankenhauseinweisungen in Deutschland zu reduzieren.
  • Rechtlicher Rahmen: § 31a SGB V begründet den Anspruch auf einen Medikationsplan ab drei gleichzeitig verordneten Arzneimitteln, § 135a SGB V verpflichtet zur Integration von AMTS in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement.
  • Praxisinstrumente umfassen die PRISCUS 2.0-Liste zur Identifikation potenziell inadäquater Medikation bei über 65-Jährigen, das KBV-Selbstbewertungstool „Mein PraxisCheck“ sowie strukturierte Medikationsanalysen in Zusammenarbeit mit Apotheken (u. a. ATHINA, ARMIN).
  • Fehlt ein dokumentiertes AMTS-Vorgehen bei Polymedikation, kann dies im Schadensfall unabhängig vom individuellen Verordnungsfehler als Organisationsverschulden der Praxis gewertet werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)?

Arzneimitteltherapiesicherheit bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen für einen optimalen Medikationsprozess. Sie reduzieren vermeidbare Risiken für Patienten. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) koordiniert seit 2007 die nationale Umsetzung. AMTS umfasst dabei nicht nur die einzelne Verordnung, sondern den gesamten Prozess. Er reicht von Anamnese über Verordnung und Abgabe bis zur Einnahme und Therapiekontrolle.

Evidenzbasiert, versorgungsnah, patientenzentriert: der aktuelle Fachdiskurs

Diese drei Begriffe prägen derzeit den fachlichen Diskurs zur AMTS. Sie sind der Titel eines Referenzwerks, das 2026 erschienen ist — herausgegeben von zentralen Mitgliedern der AMTS-Koordinierungsgruppe. Sie beschreiben, woran sich AMTS-Maßnahmen in der Praxis messen lassen: an belastbarer Evidenz statt Plausibilitätsannahmen, an Umsetzbarkeit im Versorgungsalltag statt im Modellprojekt, und an der individuellen Situation des Patienten — Multimorbidität, Adhärenz, Gesundheitskompetenz.

Abgrenzung: AMTS vs. Pharmakovigilanz vs. Patientensicherheit

Pharmakovigilanz überwacht Arzneimittelrisiken auf Populationsebene. Sie meldet unerwünschte Arzneimittelwirkungen an Behörden wie das BfArM. AMTS setzt eine Ebene tiefer an: Sie zielt darauf ab, Medikationsfehler im individuellen Behandlungsprozess zu vermeiden. Patientensicherheit umfasst als Oberbegriff sämtliche Risikofelder der Versorgung, von Hygiene bis Eingriffsverwechslung. AMTS bildet darin ein Teilgebiet mit eigenem Instrumentarium.

Der englische Fachbegriff: Medication/Drug Therapy Safety

Im internationalen Kontext firmiert AMTS unter den Begriffen Medication Safety oder Drug Therapy Safety. Die WHO hat das Thema 2017 mit der Patientensicherheitsinitiative „Medication Without Harm“ aufgegriffen. Diese ist als konzeptionelle Grundlage in den deutschen Aktionsplan AMTS eingeflossen.

Welche gesetzlichen und regulatorischen Grundlagen gelten für AMTS?

Kein einzelnes Gesetz regelt AMTS abschließend – die Verpflichtungen ergeben sich aus einem Geflecht sozialrechtlicher Normen und untergesetzlicher Vereinbarungen. § 31a SGB V begründet den Anspruch auf einen Medikationsplan. § 135a SGB V verpflichtet Leistungserbringer zu Qualitätssicherung und einrichtungsinternem Qualitätsmanagement. Beide Normen greifen in der Praxis ineinander.

Zentrale Akteure: AkdÄ, BfArM, KBV, ABDA, Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)

Die AkdÄ koordiniert die Fortschreibung des Aktionsplans AMTS und betreibt die zugehörige Koordinierungsgruppe. Das BfArM überwacht Arzneimittelrisiken auf Bundesebene und wertet Meldungen zu unerwünschten Wirkungen aus. Sicherheitsrelevante Änderungen an bereits zugelassenen Arzneimitteln kommunizieren pharmazeutische Unternehmer gemäß § 11a Abs. 2 AMG in Abstimmung mit BfArM und AkdÄ über Rote-Hand-Briefe. Dieses etablierte Instrument informiert Ärzte direkt über neue Kontraindikationen, Warnhinweise oder Chargenrückrufe. Die KBV vertritt die vertragsärztliche Perspektive in der Koordinierungsgruppe und setzt AMTS-Maßnahmen wie den Medikationskatalog und das Selbstbewertungstool „Mein PraxisCheck“ praxisnah um. Die ABDA bündelt die Apothekerschaft. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) entwickelt interprofessionelle Handlungsempfehlungen zum klinischen Risikomanagement.

Tipp: Fortbildungsveranstaltungen der AkdÄ zu AMTS-Themen sind in der Regel CME-zertifiziert. Prüfen Sie am besten direkt bei Ihrer Landesärztekammer, ob und mit wie vielen Punkten eine konkrete Veranstaltung auf Ihre Pflichtfortbildung nach § 95d SGB V angerechnet wird.

Nationaler Aktionsplan AMTS — aktuelle Zielsetzungen

Das Bundeskabinett hat am 1. April 2026 den Aktionsplan AMTS 2026–2029 beschlossen, den sechsten seit 2007. Er enthält 20 Maßnahmen mit Schwerpunkten auf Digitalisierung des Medikationsprozesses und interprofessioneller Zusammenarbeit. Hintergrund ist eine Zahl, die sich seit Jahren kaum verändert: Medikationsfehler verursachen jährlich rund 250.000 vermeidbare Krankenhauseinweisungen in Deutschland. Das Ausmaß wird deutlich, wenn man es in Relation zum Gesamtmarkt setzt: In Deutschland sind über 100.000 Arzneimittel behördlich zugelassen, mehr als die Hälfte davon verschreibungspflichtig. Die AkdÄ beziffert den Anteil unerwünschter Arzneimittelwirkungen an Notaufnahme-Kontakten auf 3 bis 7 Prozent. Die jährlichen Kosten vermeidbarer UAW in Notaufnahmen schätzt sie auf rund 1,3 Milliarden Euro. Der Aktionsplan verankert unter anderem ein AMTS-Stewardship-Konzept und verzahnt die elektronische Patientenakte (ePA) enger mit E-Rezept und elektronischem Medikationsplan.

Welche Medikationsfehler treten am häufigsten auf – und wie lassen sie sich vermeiden?

Medikationsfehler entstehen an mehreren Punkten des Prozesses: bei Verordnung, Dosierung, Abgabe und an Schnittstellen zwischen Versorgungssektoren. Die Mehrzahl der AMTS-relevanten Zwischenfälle lässt sich nicht auf einzelne fahrlässige Handlungen zurückführen. Meist liegen strukturelle Schwachstellen im Prozess zugrunde.

Typische Fehlerquellen bei Verordnung, Dosierung und Schnittstellen

Doppelverordnungen entstehen häufig, wenn mehrere Ärzte unabhängig voneinander behandeln, ohne Kenntnis von der Medikation der Kollegen. Das BfArM erfasst gemeldete Medikationsfehler in festen Kategorien. Dazu zählen Verwechslungen durch ähnlich klingende oder ähnlich aussehende Arzneimittelnamen (sogenannte Sound- und Look-Alikes) sowie unklare Stärkeangaben und unverständliche Produktinformationen. Dosierungsfehler treten gehäuft bei eingeschränkter Nierenfunktion auf, wenn die Anpassung an die glomeruläre Filtrationsrate unterbleibt. Informationsverluste an Schnittstellen – etwa bei Krankenhausaufnahme oder -entlassung – zählen laut Aktionsbündnis Patientensicherheit zu den größten Risikofeldern der Arzneimitteltherapie.

AMTS-Prüfschritte bei Neuverordnung

  • [ ] Aktuelle Medikation vollständig erfassen, inklusive Selbstmedikation und Nahrungsergänzungsmitteln
  • [ ] Interaktionspotenzial mit bestehender Dauermedikation prüfen
  • [ ] Nieren- und Leberfunktion bei dosisrelevanten Wirkstoffen berücksichtigen
  • [ ] Medikationsplan nach § 31a SGB V aktualisieren
  • [ ] Patienten über relevante Wechselwirkungen aufklären

Welche AMTS-Instrumente müssen Ärzte in der Praxis anwenden?

Um AMTS praktisch umzusetzen, stehen mehrere standardisierte Instrumente zur Verfügung. Sie unterscheiden sich in Rechtsgrundlage und Reichweite.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP): Anspruch und Pflicht

§ 31a SGB V gewährt einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Voraussetzung: Der Versicherte wendet gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel an. Der verordnende Vertragsarzt muss den Patienten aktiv über diesen Anspruch informieren – die Informationspflicht ist gesetzlich verankert, nicht optional. Sobald die elektronische Patientenakte flächendeckend zur Verfügung steht, müssen Ärzte zusätzlich einen elektronischen Medikationsplan erstellen.

Medikationsanalyse bei Polymedikation

Eine strukturierte Medikationsanalyse identifiziert arzneimittelbezogene Probleme, die eine reine Verordnungsübersicht nicht aufdeckt: Doppelmedikation, klinisch relevante Interaktionen, potenziell inadäquate Medikation im Alter. Die Bundesapothekerkammer hat dafür eine eigene Leitlinie entwickelt, die auch als fachliche Referenz für die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Apotheken dient.

Digitalisierung: elektronischer Medikationsplan und ePA

Seit Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Die ePA verknüpft perspektivisch Medikationsdaten aus E-Rezept und elektronischem Medikationsplan. So entsteht ein sektorenübergreifender Überblick über die Arzneimitteltherapie eines Patienten. Der Aktionsplan AMTS 2026–2029 klärt hier unter anderem, welche Berufsgruppe an welcher Stelle Medikationsdaten in der ePA pflegt.

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Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Apotheken im Rahmen von AMTS?

AMTS gelingt nur interprofessionell. Die alleinige ärztliche Verordnung erfasst nicht, was der Patient tatsächlich in der Apotheke erhält oder zusätzlich einnimmt.

ARMIN — das ABDA/KBV-Modell zur Medikationssteuerung

ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen) hat von 2014 bis Juni 2022 das ABDA-KBV-Modell in der Praxis erprobt. Dabei führte das Projekt Ärzte und Apotheker in einem gemeinsamen Medikationsmanagement zusammen. Die Evaluation durch das Universitätsklinikum Heidelberg zeigte ein reduziertes Mortalitätsrisiko bei teilnehmenden Patienten. Das Modellprojekt ist inzwischen beendet. Ein bundesweites Roll-out in die Regelversorgung steht bislang aus. Die Ergebnisse fließen jedoch in die Diskussion um künftige Vergütungsmodelle ein.

Rolle des Apothekers: Medikationsmanagement (u.a. ATHINA-Programm)

Die Apothekenbetriebsordnung definiert Medikationsmanagement als eigenständige pharmazeutische Tätigkeit. Programme wie ATHINA qualifizieren Apotheker für strukturierte Medikationsanalysen nach der Methodik des Brown Bag Review. Ergebnis ist ein geprüfter, aktualisierter Medikationsplan, den der Apotheker im Idealfall mit dem behandelnden Arzt abstimmt.

Schnittstellenmanagement bei Klinikeinweisung/-entlassung

Beim Übergang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung entstehen die meisten AMTS-relevanten Informationsverluste. Ein strukturierter Medikationsabgleich bei Aufnahme und Entlassung reduziert nachweislich das Risiko unbeabsichtigter Medikationsänderungen. Der Aktionsplan AMTS führt dieses Vorgehen als eigenes Handlungsfeld „Transitions of Care“.

Welche Risikogruppen erfordern besondere AMTS-Aufmerksamkeit?

Nicht jeder Patient trägt das gleiche AMTS-Risiko. Bestimmte Konstellationen erhöhen die Fehlerwahrscheinlichkeit systematisch und rechtfertigen eine intensivierte Prüfung.

Polypharmazie bei multimorbiden und geriatrischen Patienten

Polypharmazie bezeichnet die gleichzeitige Anwendung von mindestens fünf Arzneimitteln. Sie erhöht das Interaktionsrisiko überproportional. Geriatrische Patienten weisen zusätzlich eine veränderte Pharmakokinetik auf. Dadurch sind Standarddosierungen bei ihnen häufig ungeeignet. Für die Verordnung bei Patienten ab 65 Jahren gibt es mit der PRISCUS-Liste ein etabliertes Hilfsmittel. Die aktualisierte Fassung PRISCUS 2.0 stuft 177 Wirkstoffe und Wirkstoffklassen als potenziell inadäquate Medikation (PIM) im Alter ein. Nach Auswertung der GKV-Verordnungsdaten 2021 entfielen rund 12,4 Prozent aller an über 65-Jährige verordneten Tagesdosen auf PIM-Wirkstoffe. Besonders ausgeprägt ist das Risiko bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen. In Deutschland leben dort dauerhaft rund 800.000 Menschen, im Durchschnitt 82 Jahre alt und häufig mit mehr als fünf Dauermedikamenten. Die AMTS-1-Studie ist das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Vorläuferprojekt des Programms AMTS-AMPEL. Sie dokumentierte in dieser Gruppe eine 30-Tage-Inzidenz von 7,87 unerwünschten arzneimittelbezogenen Ereignissen pro 100 Heimbewohnermonaten.

RisikofaktorTypisches FehlerpotenzialAMTS-Maßnahme
Polypharmazie (≥5 Wirkstoffe)Wechselwirkungen, DoppelverordnungStrukturierte Medikationsanalyse
PIM-Verordnung bei ≥65-JährigenErhöhtes Nebenwirkungsrisiko trotz LeitlinienkonformitätAbgleich mit PRISCUS 2.0-Liste
Pflegeheimbewohner (Langzeitpflege)Hohe UAE-Rate, verzögerte SymptomerkennungStrukturierte Therapiebeobachtung
Eingeschränkte NierenfunktionÜberdosierung dosisrelevanter WirkstoffeDosisanpassung nach GFR
Sektorenübergang (Klinik/Praxis)Informationsverlust, unbeabsichtigte ÄnderungMedikationsabgleich bei Auf-/Entlassung
Kognitive EinschränkungFehleinnahme, Non-AdhärenzEinbindung von Angehörigen/Pflege
MultimorbiditätPriorisierungskonflikte zwischen LeitlinienInterdisziplinäre Abstimmung

Wie lässt sich AMTS im Praxis-Qualitätsmanagement verankern?

AMTS ist kein isoliertes Zusatzprojekt, sondern lässt sich strukturell in bestehende QM-Prozesse integrieren.

AMTS als Bestandteil des einrichtungsinternen QM nach § 135a SGB V

§ 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte, ein Qualitätsmanagement in der Arztpraxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert diese Pflicht. Sie lässt AMTS-Prozesse – etwa standardisierte Medikationschecks – als dokumentierbaren Bestandteil zu. Neu gegründete Praxen haben nach der QM-Richtlinie drei Jahre Zeit, ein funktionsfähiges System einzuführen. Für die Selbstbewertung stellt die KBV mit „Mein PraxisCheck“ ein kostenloses, anonymes Online-Tool bereit. Sieben Fragen zum Modul Arzneimitteltherapiesicherheit liefern nach rund 15 Minuten einen Ergebnisbericht mit konkreten Verbesserungshinweisen und einem anonymisierten Vergleich zu anderen teilnehmenden Praxen.

Haftungsrisiko: Fehlt ein dokumentiertes AMTS-Vorgehen bei Polymedikation, kann ein Gericht dies im Schadensfall als Organisationsverschulden werten – unabhängig vom individuellen Verordnungsfehler. Ob ein solcher Fall über die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gedeckt ist, hängt maßgeblich vom vereinbarten Leistungsumfang ab. 

Spezifika: Krankenhaus vs. ambulante Praxis

Auch Krankenhäuser müssen sich – wie Vertragsärzte – an einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligen. Zusätzlich schreibt § 135a SGB V ihnen ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement vor. Ambulante Praxen können AMTS-Prozesse schlanker gestalten. Medikationsabgleiche sollten sie dennoch ebenso konsequent dokumentieren – insbesondere bei Patienten mit häufigen fachärztlichen Mitbehandlungen.

FAQ: Häufige Fragen zur Arzneimitteltherapiesicherheit

Ist die Erstellung eines Medikationsplans für Ärzte verpflichtend?

Ja, sofern der Patient den Anspruch nach § 31a SGB V erfüllt – also mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig anwendet. Der Vertragsarzt muss den Patienten aktiv über diesen Anspruch informieren. Die Erstellung selbst erfolgt auf Wunsch des Patienten.

Wer trägt die Verantwortung bei einem AMTS-bedingten Verordnungsfehler?

Der verordnende Arzt haftet für die eigene Sorgfaltspflicht. Bei fehlendem dokumentiertem AMTS-Prozess kann zusätzlich ein Organisationsverschulden der Praxis geprüft werden, etwa wenn Standardprüfschritte bei Polymedikation nachweislich unterblieben sind. Die genauen Folgen einer solchen Lücke regelt die Beweislastumkehr bei mangelhafter Dokumentationspflicht

Gilt AMTS auch für Zahnarztpraxen?

Das AMTS-Prinzip – Vermeidung von Medikationsfehlern – gilt grundsätzlich für jeden verordnenden Heilberufler, also auch für Zahnärzte, die etwa Analgetika oder Antibiotika verschreiben. § 31a SGB V knüpft den Rechtsanspruch auf einen Medikationsplan wörtlich an die „vertragsärztliche Versorgung“ an. Ob er damit auch Vertragszahnärzte unmittelbar verpflichtet, regelt der Gesetzestext nicht eindeutig. Klären Sie diese Frage im Einzelfall mit Ihrer Landeszahnärztekammer. Die QM-Pflicht nach § 135a SGB V gilt für Vertragszahnärzte in jedem Fall.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am