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Inhaltsverzeichnis
Allgemeines zur Sachverständigenprüfung
Wurde ein Röntgen-Gerät nicht fachgerecht installiert, über einen längeren Zeitraum nicht gewartet oder durch ungeübtes Personal bedient, so kann die Strahlung einen erheblichen Gefahrenfaktor darstellen. Damit Sie Ihre Patienten gefahrlos mit einem Röntgen-Gerät untersuchen können, bedarf es einer regelmäßigen Strahlenschutzprüfung durch einen Sachverständigen.
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung wird zum Schutz von Anwender und Patienten die fachgerechte Installation medizinischer Röntgen-Geräte vor der ersten Inbetriebnahme überprüft. Außerdem wird in einem Abstand von 5 Jahren eine wiederkehrende Prüfung der aktiven Geräte durchgeführt. Nur auf diese Weise können hohe Sicherheitsstandards garantiert werden.
Wenn auch Sie ein Röntgen-Gerät in Ihrer Praxis verwenden wollen, ist die Sachverständigenprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Einmal initial und dann alle 5 Jahre. Bei uns finden Sie auch Techniker für die Sachverständigenprüfung aus Ihrer Nähe. Einfach eine kostenlose Anfrage stellen und unverbindliche Angebote einholen.
Richtlinien im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Das Strahlenschutzgesetz, kurz auch StrlSchG, setzt sich mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor ionisierenden Strahlungen auseinander. Im Fokus steht hierbei die kurzzeitige Expositionssituation, wie sie bei dem Einsatz von Röntgen-Geräten vorkommt.
Des Weiteren wird zwischen einer geplanten, im regulierten Bereich liegenden Expositionssituation, einer Notfall-Expositionssituation und einer bestehenden Expositionssituation unterschieden. Wenn ionisierende Strahlung auf biologisches Gewebe trifft, wird die Strahlungsenergie von den betroffenen Zellen absorbiert. Ist die Strahlungsdosis zu hoch, so kann es zu kurzfristigen oder permanenten Beschädigungen der Zellen kommen. Solche Veränderungen können langfristig die Entstehung von verschiedenen Krebserkrankungen begünstigen. Eine Sachverständigenprüfung trägt dazu bei, solche Zellschäden zu vermeiden.
Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind deshalb genaue Richtlinien zur Durchführung der Sachverständigenprüfung, Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) und Messtechnischen Kontrolle (MTK) festgelegt. Diese Prüfungen werden bei der Verwendung von einem Röntgen-Gerät unerlässlich und sind für alle behandelnden Ärzte verfplichtend.
Prüfungsform | Wichtigste Maßnahmen | Häufigkeit |
---|---|---|
Sachverständigenprüfungen | Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG an Röntgenanlagen | Bei Inbetriebnahme und dann alle 5 Jahre |
Schulungen zum Erhalt der Fachkunde (optional) | ||
Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes | ||
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) | Sicherheitstechnische Kontrollen nach § 11 MPBetreibV | Spätestens alle 2 Jahre |
Prüfung von medizinischen Lasern nach DGUV Vorschrift 11 und § 11 MPBetreibV | ||
Sicherheitstechnische Beurteilung von Gerätekombinationen | ||
Messtechnische Kontrolle (MTK) | Prüfung nach § 14 MPBetreibV (Messtechnische Kontrolle) | Spätestens alle 2 Jahre |
Übernahme des Prüfmanagements | ||
Erstellung von Bestandsverzeichnissen |
Sicherheitstechnische und Messtechnische Kontrollen
Neben der klassischen Sachverständigenprüfung werden auch Messtechnische Kontrollen (MTK) und Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) für Medizintechnik-Geräte notwendig. Bei der Messtechnischen Kontrolle wird die maximale Messabweichung von medizinischen Geräten überprüft. In einer Reihe von Tests wird hierbei festgestellt, ob das Gerät die vom Hersteller angegebenen maximalen Messabweichungen einhält.
Im Rahmen der Sicherheitstechnischen Kontrolle wird der technische Zustand von medizinischen Geräten überprüft. Dazu wird nicht nur der aktuelle technische Zustand erfasst, sondern auch sichergestellt, dass das Gerät bis zur nächsten Prüfung den festgelegten Standards entspricht. Auf diese Weise kannVerletzungen oder Fehldiagnosen durch defekte Geräte vorgebeugt werden.
Die wichtigsten Fragen zur Prüfung von Röntgen-Geräten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um die Sachverständigenprüfung von Röntgen-Geräten. Wir klären Sie über alle Pflichten und Kosten auf.
Grundsätzlich wird eine Sachverständigenprüfung für alle Praxen und Kliniken unausweichlich, wenn diese mit einem Röntgen-Gerät arbeiten wollen. Das betrifft sowohl die Humanmedizin als auch die Tiermedizin. Zu nennen wären hier besonders die Radiologie, Neurologie, Zahnmedizin und Veterinärmedizin.
Gleiches gilt natürlich auch für weitere Fachrichtungen, die ebenfalls mit mindestens einem Röntgen-Gerät arbeiten. Die Sachverständigenprüfung in der Zahnmedizin stellt dabei eine Ausnahme dar, weil beim Zahnarzt mit einem DVT-Gerät / OPG-Gerät und weiteren Kleinröntgen-Geräten jeweils einzelne Prüfungen durchgeführt werden müssen.
Dankenswerterweise kann die Sachverständigenprüfung für das Röntgen in der Zahnmedizin aber innerhalb eines Tages durchgeführt und alle Geräte können vor Ort gewartet werden. Das spart Ihnen einige Kosten, da zum Beispiel die An- und Abfahrt nicht mehrfach berechnet werden muss.
Wann muss eine Sachverständigenprüfung durchgeführt werden?
Eine Sachverständigenprüfung ist insbesondere vor der ersten Inbetriebnahme von neuen Röntgen-Geräten unausweichlich. Nur so kann garantiert werden, dass das Gerät korrekt funktioniert und keine Schäden bei Patienten und Anwendern verursacht. Außerdem ist alle 5 Jahre oder nach einer wesentlichen Veränderung am Gerät eine Kontrollprüfung notwendig. So beispielsweise nach der Digitalisierung eines Röntgen-Gerätes oder nach einer Neupositionierung.
Röntgen-Gerät | Häufigkeit Sachverständigenprüfung |
---|---|
Inbetriebnahme | Initiale Prüfung |
Maßgeblicher Umbau | Initiale Prüfung |
Alltäglicher Betrieb | Prüfung alle 5 Jahre |
Wer darf eine Sachverständigenprüfung durchführen?
Eine Sachverständigenprüfung darf ausschließlich durch zertifizierte Sachverständige durchgeführt werden. Entsprechende Sachverständige werden beispielsweise bei den zuständigen TÜV-Stellen ausgebildet und in der entsprechenden Region für die Durchführung von Sachverständigenprüfungen eingesetzt. Damit eine Sachverständigenprüfung durchgeführt werden kann, müssen die Geräte betriebsbereit und abgenommen worden sein.
Was kostet eine Sachverständigenprüfung?
Die Kosten für eine Sachverständigenprüfung werden im Regelfall pro überprüftemGerät berechnet. Für ein normales medizinisches Röntgen-Gerät können Sie mit Kosten zwischen 600 bis 800 Euro netto rechnen. Hinzu kommen möglicherweise Anfahrtskosten des Sachverständigen. Es kann deshalb sinnvoll sein, mehrere Geräte an einem Termin überprüfen zu lassen, um die anfallenden Anfahrtskosten zu verringern.
Sachverständigenprüfung | Erläuterung |
---|---|
Anforderungen | Die zu prüfenden Geräte sind betriebsbereit |
Ein Hersteller-Nachweis über die Abnahme liegt vor | |
Leistungen | Kontrolle der Ortsdosisleistung |
Schulung der Mitarbeiter und des Praxis-Teams (optional) | |
Überprüfung baulicher Strahlenschutz | |
Schutz Einzelner und der Allgemeinheit vor Strahlenschäden | |
Durchführung | Darf ausschließlich von Sachverständigen durchgeführt werden |
Dauer der Prüfung beträgt im Regelfall höchstens einen Tag | |
Kosten | Kosten fallen pro Gerät an |
Im Regelfall zwischen 600 – 800 Euro netto | |
Zusätzliche Kosten für Anfahrt |
Prüfbericht und Bescheinigung
Während der Sachverständigenprüfung erstellt der Sachverständige einen ausführlichen Prüfbericht. Dieser umfasst den aktuellen technischen Zustand der Geräte und mögliche Mängel. Hierbei führen nicht alle festgestellten Mängel automatisch zu einer Stilllegung des Röntgen-Gerätes.
Sollten lediglich geringfügige Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich sein, so müssen diese ausgebessert werden und das Gerät darf weiter im Einsatz bleiben. Bei schwerwiegenden Fehlern der Röntgen-Anlage kann allerdings unter Umständen der Umgang mit dem Röntgen-Gerät untersagt werden. Sollten keine sicherheitsrelevanten Defizite festgestellt worden sein, so wird eine Bescheinigung über das Ergebnis der Sachverständigenprüfung ausgestellt. Diese Bescheinigung erlaubt die Inbetriebnahme der abgenommenen Röntgen-Geräte und der möglichentechnischen Veränderungen am Gerät.
Neben einer Bescheinigung kann durch den entsprechenden technischen Überwachungsverein außerdem ein TÜV-Siegel vergeben werden. Sowohl Bescheinigung als auch TÜV-Siegel sind im Regelfall für eine Dauer von 5 Jahren gültig. Nach diesem Zeitraum ist eine neue Sachverständigenprüfung notwendig.
Die Prüfberichte und Bescheinigungen werden vom Sachverständigen direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Allerdings darf der Betreiber auch nach einer positiven Sachverständigenprüfung das Gerät nicht automatisch in Betrieb nehmen. Liegen der Behörde alle Informationen und Dokumente vor, gilt eine Frist von 4 Wochen. Falls in dieser Zeit keine Rückmeldung erfolgte, dann gilt dies als Erlaubnis das Gerät zu verwenden. Alternativ kann der Betreiber bei der Behörde auch um Erlaubnis fragen
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