Konstanzprüfung Röntgen: Digital und Analog

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Was ist eine Konstanzprüfung?

Eine Konstanzprüfung ist ein regelmäßiger Qualitätssicherungsprozess, der sicherstellt, dass bildgebende medizinische Geräte (z. B. Röntgengeräte) ihre Leistung und Genauigkeit über die Zeit hinweg beibehalten. Das Ziel einer Konstanzprüfung ist es, die gleichbleibend hohe Qualität der diagnostischen Bilder und die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu gewährleisten, um eine korrekte Diagnose zu ermöglichen und die Strahlenbelastung für Patienten und Personal so gering wie möglich zu halten.

Was ist der Unterschied zwischen Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung?

Der Unterschied zwischen Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung liegt in ihrer jeweiligen Zielsetzung, dem Zeitpunkt der Durchführung und den spezifischen Anforderungen, die sie erfüllen sollen. Beide Prüfungen sind wesentliche Bestandteile der Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Bildgebung, insbesondere bei der Nutzung von Röntgengeräten und anderen strahlenemittierenden Geräten.

Aspekt Abnahmeprüfung Konstanzprüfung
Definition einmalige, umfassende Prüfung eines neuen oder veränderten Geräts vor Inbetriebnahme regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung eines im Einsatz befindlichen Geräts
Ziel Sicherstellung, dass das Gerät den technischen Spezifikationen und gesetzlichen Anforderungen entspricht Sicherstellung der konstanten Bildqualität und Funktionstüchtigkeit des Geräts über die Zeit
Zeitpunkt der Durchführung: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen, nach Standortveränderung in festgelegten Intervallen (z. B. monatlich), nach kleineren Reparaturen oder Wartungsarbeiten
Umfang Umfassend: Überprüfung aller sicherheitsrelevanten und funktionalen Aspekte des Geräts Weniger umfangreich: Fokus auf Parameter, die im Betrieb verändert werden könnten
Unterschiede zwischen Abnahmeprüfung und Konstanzprüfung bei Röntgengeräten.

Vorschriften und Gesetze

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Es regelt den Schutz von Menschen und Umwelt vor Strahlenbelastung und enthält allgemeine Anforderungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und die Nutzung ionisierender Strahlung. Im Zusammenhang mit der Konstanzprüfung legt das Strahlenschutzgesetz die Verantwortung für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen bei den Betreibern von Röntgengeräten fest.

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes. Sie enthält spezifische Regelungen zur Durchführung der Konstanzprüfungen, einschließlich der Häufigkeit, der zu prüfenden Parameter und der Dokumentation der Ergebnisse. Die Konstanzprüfung gemäß § 116 StrlSchV umfasst mehrere wichtige Aspekte:

  • Regelmäßige Überprüfung: Nach der Inbetriebnahme von Geräten und Anlagen, die ionisierende Strahlung erzeugen (wie Röntgen- oder Bestrahlungsgeräte), muss der Strahlenschutzverantwortliche regelmäßig prüfen, ob die Geräte weiterhin die geforderte Qualität und Sicherheitsstandards erfüllen. Diese Prüfungen sollen in festgelegten Abständen stattfinden, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden können, um den Schutz der Menschen zu gewährleisten.
  • Verwendung passender Prüfmittel: Bei den Konstanzprüfungen müssen Prüfmittel verwendet werden, die denjenigen ähnlich sind, die ursprünglich zur Festlegung der Qualitätsstandards verwendet wurden. In besonderen Fällen kann die Behörde auch andere Prüfmittel erlauben, wenn die vorgeschriebenen Prüfmittel den Betrieb zu sehr stören würden.
  • Umfang der Prüfungen: Die Konstanzprüfung muss sicherstellen, dass alle zuvor festgelegten Standards und Werte, die bei der ersten Abnahme oder durch andere Qualitätssicherungsmaßnahmen definiert wurden, eingehalten werden. Zusätzlich muss überprüft werden, ob das gesamte System, insbesondere nach Änderungen an den Geräten oder Anlagen, weiterhin die erforderliche Qualität bietet.
  • Dokumentation und Aufbewahrung: Der Verantwortliche für den Strahlenschutz muss die Ergebnisse und den Zeitpunkt jeder Prüfung genau dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden: Für die Prüfungen nach § 115 (Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung; Bezugswertfestlegung) für die gesamte Betriebsdauer des Geräts, mindestens jedoch drei Jahre nach der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung. Für Prüfungen nach § 116 müssen die Aufzeichnungen fünf Jahre nach der Prüfung aufbewahrt werden.

DIN-Normen

Die DIN-Normen legen technische Standards für die Durchführung von Konstanzprüfungen fest. Sie enthalten detaillierte Anforderungen und Prüfmethoden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen notwendig sind. Wichtige DIN-Normen im Bereich der Konstanzprüfung sind:

  • DIN 6868-157: Diese Norm legt die Anforderungen an Abnahme- und Konstanzprüfungen für Röntgeneinrichtungen fest. Sie definiert die Prüfmethoden, die zur Sicherstellung der Bildqualität und zur Begrenzung der Strahlenbelastung anzuwenden sind.
  • DIN 6868-4: Diese Norm regelt die Konstanzprüfung an medizinischen Röntgeneinrichtungen für die Projektionsradiografie und Durchleuchtung mit digitalen Bildempfängersystemen, einschließlich digitaler Volumentomographie (DVT) und digitaler Subtraktionsangiographie (DSA).
  • DIN 6868-5: Diese Norm richtet sich speziell an zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen und beschreibt die erforderlichen Prüfungen und Qualitätsanforderungen, um die Sicherheit und Bildqualität sicherzustellen.

Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL)

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) der Bundesärztekammer (BÄK) ist eine weitere wichtige Vorschrift im Zusammenhang mit der Konstanzprüfung. Sie stellt spezifische Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Radiologie und Nuklearmedizin und ergänzt die gesetzlichen Regelungen des Strahlenschutzes.

  • Anwendungsbereich
    • Die Verwaltungsvorschrift gilt für die regelmäßige Überprüfung der Konstanz der Abbildungsqualität und der dosimetrischen Parameter von Röntgeneinrichtungen in der medizinischen Diagnostik. Sie ist anzuwenden auf alle Röntgeneinrichtungen, die zur Erzeugung von Röntgenbildern genutzt werden, um die diagnostische Bildqualität und die Einhaltung der Strahlenschutzvorgaben sicherzustellen.
  • Durchführungsintervalle
    • Konstanzprüfungen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Die Intervalle für die Durchführung der Prüfungen sind in der Regel mindestens einmal im Monat. Sollte die Nutzung der Röntgeneinrichtung oder die Erfahrung aus den bisherigen Konstanzprüfungen dies erfordern, können kürzere Prüfintervalle festgelegt werden.
  • Prüfumfang und -methoden
    • Die Konstanzprüfung umfasst die Überprüfung der Abbildungsqualität und der Strahlenexposition. Die Prüfung muss mit geeigneten Prüfkörpern und unter festgelegten Bedingungen erfolgen, um vergleichbare und reproduzierbare Ergebnisse zu gewährleisten. Zu den zu prüfenden Parametern gehören unter anderem:
      • Kontrast
      • Auflösung
      • Homogenität des Röntgenbildes
      • Dosisleistung
    • Die Prüfung ist durchzuführen, indem die gleichen Einstellungen und Bedingungen verwendet werden, die auch im normalen klinischen Betrieb zur Anwendung kommen.
  • Dokumentation und Auswertung
    • Alle Ergebnisse der Konstanzprüfungen sind zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss folgende Informationen enthalten:
      • Datum und Uhrzeit der Prüfung
      • Bezeichnung der Röntgeneinrichtung
      • Name des durchführenden Prüfers
      • Detaillierte Beschreibung der Prüfergebnisse und deren Bewertung
    • Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und ist für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Abweichungen von den festgelegten Referenzwerten müssen unverzüglich Maßnahmen zur Fehlerbehebung eingeleitet werden.
  • Verantwortlichkeiten
    • Die Verantwortung für die Durchführung der Konstanzprüfung und die Sicherstellung der Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards liegt bei der Betreiberin oder dem Betreiber der Röntgeneinrichtung. Sie müssen sicherstellen, dass qualifiziertes Personal für die Durchführung der Prüfungen zur Verfügung steht und dass die Prüfungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  • Fehlerbehebung und Nachprüfungen
    • Wenn bei der Konstanzprüfung Abweichungen von den festgelegten Referenzwerten festgestellt werden, sind sofortige Maßnahmen zur Fehlerbehebung zu ergreifen. Nach der Fehlerbehebung muss eine Nachprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Mängel vollständig behoben wurden und die Röntgeneinrichtung wieder ordnungsgemäß funktioniert.
  • Kalibrierung der Prüfmittel
    • Die Prüfmittel, die zur Durchführung der Konstanzprüfungen verwendet werden, müssen regelmäßig kalibriert werden, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Prüfergebnisse zu gewährleisten. Die Kalibrierung ist mindestens einmal jährlich oder entsprechend den Vorgaben des Herstellers der Prüfmittel durchzuführen.

Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regelt den Betrieb von Medizinprodukten in Deutschland. Bezogen auf das Thema legt Sie fest, dass Betreiber von Röntgengeräten regelmäßige Inspektionen und Röntgengerät-Wartungen gemäß § 7 Abs. 1 MPBetreibV durchführen müssen, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten.

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Wer darf die Konstanzprüfung durchführen?

Die Strahlenschutzverordnung enthält spezifische Regelungen zu den Personen, die zur Durchführung einer Konstanzprüfung berechtigt sind. Die relevanten Paragraphen und Absätze, die diese Berechtigungen festlegen, sind:

  • § 47 Abs. 1: Dieser Paragraph beschreibt die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Er legt fest, dass die Personen, die Aufgaben im Strahlenschutz übernehmen, über die erforderliche Fachkunde verfügen müssen. Dies schließt auch die Durchführung von Konstanzprüfungen ein, da diese eine spezielle Fachkompetenz im Strahlenschutz erfordern.
  • § 116: Dieser Paragraph bezieht sich direkt auf die Konstanzprüfung und beschreibt die Anforderungen und Verantwortlichkeiten für die Durchführung solcher Prüfungen. Es wird festgelegt, dass die Konstanzprüfung von Personen durchgeführt werden muss, die die erforderliche Fachkunde besitzen (z. B. Ärzte, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Techniker, Medizinphysiker (Medizinphysik-Experten, MPE)).
  • § 179 Abs. 1: Dieser Paragraph bezieht sich auf die Überprüfung der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung der Sachverständigen, die Sachverständigenprüfungen für Röntgengeräte durchführen. Er stellt sicher, dass nur qualifizierte und zuverlässige Personen als Sachverständige tätig werden dürfen.

Wie oft muss eine Konstanzprüfung durchgeführt werden?

Gemäß 5.1.2 QS-RL muss eine Konstanzprüfung mindestens halbjährlich durchgeführt werden, um die Einhaltung der Bezugswerte und die Funktion der Filter-Röntgenröhrenspannungs-Verriegelung zu verifizieren. Für spezielle Anwendungen, wie die onkologischen Bestrahlungen mit Röntgenröhrenspannungen von mehr als 100 kV, ist zusätzlich eine monatliche Konstanzprüfung erforderlich​. Auch andere Prüfungen, wie z. B. die Funktionsprüfung der Kompressionsvorrichtung einer Röntgeneinrichtung für digitale Mammographie muss monatlich durchgeführt werden.

Laut § 116 StrlSchV muss die Konstanzprüfung regelmäßig und in den erforderlichen Zeitabständen durchgeführt werden. Die genaue Frequenz für die Konstanzprüfung wird nicht festgelegt, sondern kann von der zuständigen Behörde festgelegt werden.

Warum ist die Konstanzprüfung notwendig?

Die Konstanzprüfung ist notwendig, um die Qualität und Sicherheit der Röntgenbildgebung zu gewährleisten. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der Qualitätssicherung und im Strahlenschutz. Im Folgenden sind die Hauptgründe aufgeführt, warum die Konstanzprüfung unerlässlich ist:

  • Sicherstellung der Bildqualität
    • Konstante Bildqualität: Die Konstanzprüfung hilft sicherzustellen, dass die Bildqualität über die Zeit hinweg konstant bleibt. Dies ist entscheidend für die korrekte Diagnose von Erkrankungen, da schon geringfügige Abweichungen in der Bildqualität zu Fehlinterpretationen führen können.
    • Vermeidung von Bildartefakten: Regelmäßige Prüfungen helfen, Bildartefakte und andere Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie die diagnostische Qualität beeinträchtigen.
  • Minimierung der Strahlenbelastung
    • Optimierung der Strahlendosis: Die Konstanzprüfung gewährleistet, dass die Strahlendosis, die bei jeder Untersuchung verwendet wird, optimal eingestellt ist. Dadurch wird die Strahlenbelastung für Patienten und Personal auf ein Minimum reduziert, ohne die diagnostische Qualität zu beeinträchtigen.
    • Verhinderung unnötiger Wiederholungen: Eine gute Bildqualität reduziert die Notwendigkeit, Aufnahmen zu wiederholen, was die Strahlenexposition für Patienten weiter verringert.
  • Sicherstellung der Gerätesicherheit und Funktionsfähigkeit
    • Früherkennung von technischen Problemen: Regelmäßige Konstanzprüfungen ermöglichen es, technische Probleme oder Abnutzungserscheinungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie die Funktionstüchtigkeit des Geräts beeinträchtigen oder zu Fehlfunktionen führen.
    • Vorbeugung von Ausfällen: Durch die Überwachung der Geräteleistung können Ausfälle und teure Reparaturen vermieden werden.
  • Qualitätssicherung in der medizinischen Praxis
    • Aufrechterhaltung hoher Standards: Die Konstanzprüfung trägt dazu bei, hohe Standards in der medizinischen Praxis aufrechtzuerhalten, indem sie sicherstellt, dass die eingesetzten Geräte stets in einem optimalen Zustand sind und die erforderlichen diagnostischen Leistungen erbringen.
    • Vertrauen der Patienten: Durch die Gewährleistung der Qualität und Sicherheit der medizinischen Bildgebung wird das Vertrauen der Patienten in die diagnostischen Verfahren und die behandelnde Einrichtung gestärkt.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Normen
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Durchführung der Konstanzprüfung von digitalen und analogen Röntgensystemen

Die Konstanzprüfung unterscheidet sich bei digitalen und analogen Systemen. Bei analogen Systemen liegt der Fokus auf der Überprüfung der Filmverarbeitung und der Strahlendosis, während bei digitalen Systemen die Bildqualität und die digitale Bildverarbeitung im Vordergrund stehen.

Digitale Systeme

Hier werden Parameter wie die Linearität der Detektoren, das Rauschen und die Auflösung geprüft. Zudem wird sichergestellt, dass die Bildverarbeitungskette einwandfrei funktioniert und keine Datenverluste oder -verfälschungen auftreten.

Nr Prüfposition Technik QS-Anforderungen
1 Anzeige des Dosisflächenproduktes (DFP) Ablesen des DFP-Wertes. Schwächungskörper nach Herstellerangabe Abweichung vom Bezugswert: ± 30 %
2 3D-Ortsauflösung Bleichstrichraster in Systemachse. Prüfkörper nach Herstellerangabe Abweichung vom Bezugswert: – 40 %, aber mindestens 0,8 Lp/mm, bezogen auf BV- Durchmesser ≤ 25 cm
3 Scanzeit Bewegungszeit des C-Bogens ± 10 % zur Herstellerangabe
Scanwinkel Angezeigter Wert ± 2 % zur Herstellerangabe
Aufnahmezahl pro Scan Angezeigte Aufnahmezahl. Prüfergebnisse können mit der Prüfung der 3D-Ortsauflösung erfasst werden. ± 2 % zur Herstellerangabe
Konstanzprüfung der 3D-Funktion von C-Bögen und Geräten in der Humanmedizin
Nr Prüfposition QS-Anforderungen
1 visuelles Auflösungsvermögen mindestens 1 Lp/mm (mit Prüfkörper im Scanzentrum)
2 Bildelement-Rauschen örtliche Schwankungen der Grauwerte um einen Mittelwert (nach Herstellerangabe)
3 Grauwert Pixelwerte eines Bereichs konstanter Dichte bei einer vom Hersteller vorgegebenen Detektordosis
4 Positionierhilfe Differenz des Abstandes zwischen den Lagen des Pilotlichts und der Strahlenfeldlage höchstens ± 5 mm
5 Artefakte Herstellerangabe
Konstanzprüfung an DVT-Geräten in der Zahnmedizin
Nr. Abschnitt PAS 1054 Prüfposition Prüfhäufigkeit
1 7.1 Sicht- und Funktionsprüfungen monatlich: soweit nach Einschätzung des Anwenders angemessen
jährlich: gesamter Umfang1)
2 7.2 Röntgenröhrenspannung jährlich: gesamter Umfang1)
3 7.5 Nutzstrahlfeld:
a) thoraxseitengestützter Bildverlust
b) Bildempfangsüberstrahlung
a) täglich: CR-Systeme
monatlich: DR-Systeme
b) jährlich
4 7.6 Dosisleistung, Strahlungsabsteuerung, Linearität der Strahlungsausbeute, Kurz- und Langzeitreproduzierbarkeit der Strahlungsabgabe monatlich, bestehend, in DIN 6868-7 benannte KV-Filter-Kombinationen
Langzeitreproduzierbarkeit kürzere Prüffristen: siehe DIN 6868-7
5 7.7.1 kleinstes Strom-Zeit-Produkt bei Belichtungsautomatik jährlich
6 7.7.2.1 Variation der Objektdicke und der Aufnahmebedingungen bei unterschiedlicher Strahlungsqualität monatlich, drei Kombinationen von Dicke (20 mm, 46 mm und 60 mm PMMA) und unterschiedlicher Strahlungsqualität
jährlich, gesamter Umfang1)
7 7.7.2.2/7.7.2.3 Signal- oder Kontrast-Rausch-Verhältnis bei Variation der Objektdicke und der Röhrenspannung jährlich, gesamter Umfang1)
8 7.7.2.5 Reproduzierbarkeit der geschalteten Dosis jährlich
9 7.9 Kompressionsvorrichtung monatlich: Funktionsprüfungen
jährlich: Messung der Kompressionskraft
10 7.10.1 Artefakte (auch: Rasterabbildung) monatlich: aus Prüfkorperaufnahme
jährlich: gesamter Umfang1)
11 8.1.1 Detektorgleichförmigkeit monatlich: aus Prüfkorperaufnahme
jährlich: gesamter Umfang1)
12 8.1.2 Ortsauflösungsvermögen monatlich: aus Prüfkorperaufnahme
jährlich: gesamter Umfang1)
13 8.1.3 Kontrastauflösungsvermögen monatlich: aus Prüfkorperaufnahme
jährlich: gesamter Umfang1)
14 8.2 Dynamikumfang monatlich
15 8.3.1 Scan- und Expositionszeit bei Zeilenscan-Systemen monatlich: Scanzeit
halbjährlich: Expositionszeit
16 8.4.2 Einfallsdosis monatlich: weitere Prüfungen siehe Text im Anschluss an diese Tabelle in der QS-RL
Für beide Prüfungen entfällt der in PAS 1054 angegebene Grenzwert, wenn der Einfallswert um weniger als 0,5 mGy erhöht wird.
17 8.5 Ausfall von Detektorelementen bei integrierten Systemen vierteljährlich: Detektorausfallprüfung
monatlich: für alle anderen Elemente nach Herstellerangabe
18 8.6.1 visuelle Prüfung der Abklingeffekte monatlich
Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie: Häufigkeit der Prüfungen
1)Prüfumfang wie bei der Abnahmeprüfung
Nr. Prüfposition QS-Anforderungen
1 Reproduzierbarkeit der CT-Zahlen Abweichung vom Bezugswert: ± 3
2 Homogenität Betrag der Differenz der CT-Zahl einer äußeren Prüffläche und der CT-Zahl einer inneren Prüffläche höchstens 8
3 Bildelement-Rauschen (örtliche Schwankung der Schwankungszahlen einzelner Bildelemente) als Maß für die Empfangsdosis Abweichung vom Bezugswert: ± 10 %
4 Auflösungsvermögen in der Schichtebene bei hohem Kontrast Abweichung vom Bezugswert: – 30 %
5 Auflösungsvermögen in der Schichtebene bei niedrigem Kontrast Abweichung vom Bezugswert des Bildelement-Rauschens: ± 10 %
6 Schichtdicke Abweichung vom Bezugswert: ± 25 % (für alle Schichtdicken)
7 Reproduzierbarkeit der Tischpositionierung Die Patientenlagerung ist unter Beachtung der elektronischen Positionsanzeige um 30 cm zu verfahren. Ein Lineal, das am feststehenden Teil der Liege befestigt ist, zeichnet eine Markierung auf dem beweglichen Teil während der Bewegung auf. Die Belastung der Liege soll etwa 70 kg betragen. Bei dieser Belastung sollte die Markierung weniger als 3 mm vom Endpunkt des Verfahrweges von 30 cm abweichen. Nach Verfahren der gleichen Wegstrecke in die entgegengesetzte Richtung sollte der ursprüngliche Ausgangspunkt bis auf 1 mm wieder erreicht werden.
Konstanzprüfung an CT-Geräten alternativ zu DIN EN 61223-2-6

Analoge Systeme

Analoge Röntgengeräte sind heute kaum noch im Einsatz, da digitale Technologien zunehmend die konventionellen Verfahren ersetzen. Dennoch ist es wichtig, die verbleibenden analogen Geräte regelmäßig zu prüfen, um eine zuverlässige Bildqualität und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Die Konstanzprüfung analoger Röntgengeräte orientiert sich an DIN 6868-3. Neben der Bildqualität wird auch die Funktion der Belichtungskontrolleinheit, die Konsistenz der Filmempfindlichkeit und die chemische Verarbeitung der Filme überprüft, so das BLZK.

  • Prüfintervalle und -bereiche:
    • Wöchentliche Prüfungen: Die Filmentwicklung wird zu Beginn jeder Arbeitswoche mit einem festgelegten Röntgengerät kontrolliert.
    • Monatliche Prüfungen: Alle in der Praxis vorhandenen Röntgengeräte und Strahler werden monatlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie korrekt funktionieren und eine konstante Bildqualität liefern.
    • Jährliche Prüfungen: Eine Dunkelraumprüfung wird einmal jährlich und zusätzlich bei Änderungen der Raumbeleuchtung oder des Tageslichtvorsatzes mit einem ausgewählten Röntgengerät durchgeführt.
  • Zu prüfende Parameter für verschiedene Geräte:
    • Tubus-Röntgengeräte: Temperatur des Entwicklers, optische Dichte (visueller Vergleich mit der Referenzaufnahme), und mechanische Unversehrtheit des Tubus.
    • OPG- und Fernröntgengeräte:Temperatur des Entwicklers, optische Dichte, Artefaktfreiheit, und das Nutzstrahlenfeld (mit umlaufendem unbelichtetem Rand).
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Autor: Nils Buske, veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am