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Abstract – FHIR-Schnittstelle als Interoperabilitätsstandard im PVS
- HL7 FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) ist die technische Grundlage zentraler TI-Anwendungen wie E-Rezept, eAU, eVDGA und der elektronischen Medikationsliste (eML) der ePA; ohne FHIR-fähiges Praxisverwaltungssystem sind diese Anwendungen in der vertragsärztlichen Versorgung nicht nutzbar.
- § 371 SGB V verpflichtet PVS-Hersteller zu offenen, standardisierten Schnittstellen. Die Spezifikationen legen KBV (§ 372 SGB V) und gematik (§ 373 SGB V) fest, während das Kompetenzzentrum für Interoperabilität (KIG) nach § 385 SGB V verbindliche Standards steuert.
- Technisch arbeitet FHIR mit modularen Ressourcen (z. B. Patient, Observation, MedicationRequest) über eine REST-API im JSON- oder XML-Format. Deutsche Profile von HL7 Deutschland, KBV und gematik auf Basis von FHIR R4 (4.0.1) bilden LANR, Versichertennummer, ICD-10-GM und PZN korrekt ab.
- Für Praxisinhaber sind KBV-Zertifizierung, vollständige TI-Abdeckung und die FHIR-basierte Archiv- und Wechselschnittstelle (AWS) zentrale Auswahlkriterien beim PVS. Fehlende TI-Anwendungen führen zur Kürzung oder zum vollständigen Wegfall der TI-Pauschale.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine FHIR-Schnittstelle?
Eine FHIR-Schnittstelle überträgt medizinische und administrative Daten zwischen IT-Systemen nach dem Standard HL7 FHIR. Sie verbindet Praxisverwaltungssystem (PVS), Krankenhausinformationssystem (KIS), Labor, Apotheke und die Dienste der Telematikinfrastruktur (TI). Das Ziel heißt Interoperabilität: Ein System soll die Daten eines anderen ohne manuelle Nacherfassung und ohne Bedeutungsverlust übernehmen können.
HL7 FHIR: Fast Healthcare Interoperability Resources
FHIR steht für Fast Healthcare Interoperability Resources. Herausgeber ist die Standardisierungsorganisation HL7 International, in Deutschland vertreten durch HL7 Deutschland e. V. Die erste Entwurfsfassung (DSTU1) erschien im September 2014.
Für Ihre Praxis ist vor allem FHIR R4 relevant. Die Versionshistorie von HL7 führt R4 mit Datum 27. Dezember 2018 als erste Version mit normativen Inhalten. R5 folgte im März 2023, R6 ist in Vorbereitung. Die deutschen Spezifikationen von KBV und gematik bauen überwiegend auf R4 (Version 4.0.1) auf. Der Grund: Normative Teile bieten eine stabile Basis für verpflichtende Vorgaben.
Abgrenzung zu HL7 v2, CDA und xDT
Die FHIR-Schnittstelle ersetzt ältere Standards nicht auf einen Schlag. In vielen Praxen und Kliniken arbeiten mehrere Formate nebeneinander. Die Unterschiede liegen in Datenmodell, Übertragungsweg und Granularität.
| Standard | Datenformat | Einsatzbereich | Verbreitung in der Praxis |
|---|---|---|---|
| xDT (BDT, LDT, GDT) | Zeilenbasiertes Feldformat der KBV bzw. des QMS | Datenübergabe PVS, Laborbefunde, Gerätekopplung | Weit verbreitet, v. a. LDT und GDT |
| HL7 v2 | Nachrichtenbasiert, Segment-Syntax | Klinikinterne Kommunikation (Aufnahme, Aufträge, Befunde) | In Krankenhäusern etabliert, in Praxen selten |
| HL7 CDA | Dokumentbasiert, XML | Strukturierte Dokumente, z. B. VHitG-Arztbrief | Punktuell, v. a. im Briefverkehr |
| HL7 FHIR | Ressourcenbasiert, JSON oder XML über REST | E-Rezept, eAU, ePA, MIO, ISiK, Archiv- und Wechselschnittstelle | Gesetzlich vorgegebener Standard für neue TI-Anwendungen |
Der entscheidende Unterschied: HL7 v2 und xDT übertragen Nachrichten oder Dateien, FHIR bildet einzelne Informationseinheiten als abrufbare Ressourcen ab. So lassen sich einzelne Befunde gezielt abfragen und moderne Anwendungen leichter anbinden.
Wie funktioniert der Datenaustausch über FHIR?
Die FHIR-Schnittstelle beruht auf drei Bausteinen: standardisierten Ressourcen, einer webbasierten Programmierschnittstelle und nationalen Profilen. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass ein Laborwert aus dem Klinik-System im PVS unverändert ankommt. Einheit, Referenzbereich und Kodierung bleiben erhalten.
FHIR-Ressourcen als modulare Datenbausteine
FHIR-Ressourcen sind die kleinsten austauschbaren Informationseinheiten des Standards. Jede Ressource hat eine feste Struktur, eine eindeutige Kennung und definierte Verweise auf andere Ressourcen. Typische Beispiele:
- Patient: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer
- Practitioner: der behandelnde Arzt mit LANR und Fachgruppe
- Observation: Messwerte und Befunde, etwa Laborparameter oder Vitalwerte
- MedicationRequest: eine Arzneimittelverordnung mit Dosierung
- Bundle: ein Container, der mehrere Ressourcen zu einem Dokument zusammenfasst, etwa zum E-Rezept
Die Ressourcen verweisen aufeinander. Eine Observation verweist auf den Patient und den Practitioner, statt deren Daten zu wiederholen. Diese Verweisstruktur reduziert Redundanz und Übertragungsfehler.
REST-API, JSON und XML als technische Basis
HL7 FHIR nutzt die Architektur des Internets. Systeme greifen über eine REST-API mit Standard-HTTP-Befehlen auf Ressourcen zu: lesen (GET), anlegen (POST), ändern (PUT). Als Datenformat dienen JSON oder XML.
Für Ihre Praxis hat das eine praktische Folge. Entwickler von Praxissoftware, Terminbuchungs- oder Telemedizin-Anbieter können auf verbreitete Web-Technologien zurückgreifen. Eine FHIR-Schnittstelle ist dadurch in der Regel schneller und günstiger anzubinden als proprietäre Einzellösungen.
Profile und Extensions: Anpassung an deutsche Vorgaben
Der internationale FHIR-Standard kennt weder die Versichertennummer der GKV noch die LANR oder den EBM. Diese Lücke schließen Profile: Sie schränken Ressourcen ein, legen Pflichtfelder fest und binden Kodiersysteme wie ICD-10-GM, PZN oder LOINC.
In Deutschland bauen die Profile in mehreren Ebenen aufeinander auf:
- Basisprofile von HL7 Deutschland: nationale Grundlage, etwa für Identifikatoren und Adressen
- KBV-Profile: Vorgaben für die vertragsärztliche Versorgung, etwa für E-Rezept und eAU
- gematik-Spezifikationen: Vorgaben für TI-Anwendungen wie die ePA
Extensions ergänzen Felder, die der Grundstandard nicht vorsieht. Die Profile stehen unter anderem in der Registry Simplifier.net bereit. Erst dieses Zusammenspiel macht aus der generischen FHIR-Schnittstelle eine Schnittstelle, die deutsche Abrechnungs- und Verordnungsdaten korrekt abbildet.
Wo wird FHIR im deutschen Gesundheitswesen eingesetzt?
Die FHIR-Schnittstelle ist in der Regelversorgung angekommen. Verordnung, Krankschreibung, Medikationsdokumentation und Krankenhaus-IT nutzen den Standard bereits verpflichtend oder befinden sich in der Umsetzung.
E-Rezept und eAU
Das E-Rezept ist die bekannteste FHIR-Anwendung in der Praxis. Laut Bundesgesundheitsministerium ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Über seine FHIR-Schnittstelle erzeugt Ihr PVS dabei ein Bundle nach den KBV-Profilen. Sie signieren es mit dem Heilberufsausweis (QES), danach stellt das PVS es in den E-Rezept-Fachdienst ein.
Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung basiert auf FHIR. Die KBV führt eAU, E-Rezept und die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (eVDGA) als digitale Muster im FHIR-Format. Die eAU-Daten gehen per KIM an die Krankenkasse. Arbeitgeber rufen die AU-Daten seit dem 1. Januar 2023 elektronisch bei der Kasse ab.
Elektronische Patientenakte (ePA für alle)
Die ePA für alle startete am 29. April 2025 bundesweit. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen die ePA nutzen. Dazu gehört, Pflichtdokumente wie Befundberichte, Laborbefunde und eArztbriefe einzustellen.
Der FHIR-Kern der ePA ist die elektronische Medikationsliste (eML). Der ePA Medication Service der gematik basiert auf FHIR 4.0.1. Ihr PVS ruft die Daten über eine FHIR-Schnittstelle ab. Die eML füllt sich automatisch aus den Verordnungs- und Dispensierdaten des E-Rezepts. Arzneimittel, die Sie auf Muster 16 (Papier) verordnen, erscheinen dort nicht. Viele Dokumente in der ePA liegen dagegen weiterhin als PDF/A vor. Strukturierte FHIR-Inhalte bauen die Spezifikationen schrittweise aus.
Medizinische Informationsobjekte (MIO)
Medizinische Informationsobjekte sind standardisierte, FHIR-basierte Datenformate für einzelne medizinische Dokumente in der ePA. Die KBV legt sie fest, die Tochtergesellschaft mio42 GmbH entwickelt sie. Spezifiziert sind unter anderem:
- Impfpass
- Mutterpass
- Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)
- Zahnärztliches Bonusheft
Die KBV-Spezifikation zum Impfpass zeigt allerdings: Eine verpflichtende Umsetzung der MIOs in den Primärsystemen gab es bislang nicht. Wann Ihr PVS diese Objekte strukturiert schreiben und lesen muss, hängt von künftigen Festlegungen ab.
ISiK: FHIR-Anforderungen an Krankenhaus-Systeme
ISiK (Informationstechnische Systeme im Krankenhaus) überträgt das FHIR-Prinzip auf die stationäre Versorgung. Die gematik spezifiziert ISiK nach § 373 SGB V als REST-basierte FHIR-Schnittstelle für KIS, Dokumentenmanagement und Subsysteme. Laut gematik-Fachportal sind die Module der Stufe 3 seit dem 1. Juli 2025 verbindlich. Stufe 5 ist veröffentlicht und soll ebenfalls verbindlich werden.
Für Vertragsärzte zählt vor allem der sektorenübergreifende Effekt. Nutzen Klinik-IT und PVS dieselben FHIR-Ressourcen, lassen sich Entlassdaten, Befunde und Medikation künftig strukturiert übernehmen.
| Anwendung | FHIR-Einsatz | Verantwortliche Stelle |
|---|---|---|
| E-Rezept | FHIR-Bundle mit Verordnungsdaten, QES-signiert | KBV (Profile), gematik (Fachdienst) |
| eAU | FHIR-Datensatz, Versand per KIM | KBV |
| eVDGA | FHIR-Datensatz zur DiGA-Verordnung | KBV |
| ePA (eML) | ePA Medication Service auf FHIR 4.0.1 | gematik |
| MIO | FHIR-Profile für Impfpass, Mutterpass, U-Heft, Zahnbonusheft | KBV / mio42 GmbH |
| ISiK | REST-basierte FHIR-Schnittstellen für Krankenhaus-IT | gematik |
| Archiv- und Wechselschnittstelle | FHIR-basierter Datenexport für PVS-Wechsel und Archivierung | KBV |
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für FHIR-Schnittstellen?
Das SGB V schreibt FHIR nicht wörtlich vor. Es verpflichtet aber zu offenen und standardisierten Schnittstellen. Die Spezifikationen legen KBV und gematik fest, und diese setzen durchgehend auf die FHIR-Schnittstelle.
Interoperabilitätsvorgaben im SGB V
§ 371 SGB V verpflichtet IT-Systeme der vertragsärztlichen Versorgung und der Krankenhäuser, offene und standardisierte Schnittstellen zu integrieren. Dazu gehören unter anderem:
- Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung und zur Datenübertragung bei Systemwechsel
- Schnittstellen für elektronische Programme zur Arzneimittelverordnung
- Schnittstellen zum elektronischen Melde- und Informationssystem nach § 14 IfSG
- Schnittstellen für versorgungsorientierte IT-Systeme
- Schnittstellen für Terminmeldungen und sichere Kommunikationsverfahren
Nach § 372 SGB V legt die KBV die Spezifikationen für die vertragsärztliche Versorgung fest. § 373 SGB V überträgt diese Aufgabe für Krankenhäuser und Pflege an die gematik. Für die ePA-Inhalte regelt § 355 SGB V die semantische und syntaktische Interoperabilität. Auf dieser Grundlage entstehen die MIOs. Für PVS-Hersteller ist die FHIR-Schnittstelle damit der praktische Weg, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Die wichtigste Umsetzung für Ihre Praxis ist die Archiv- und Wechselschnittstelle (AWS) der KBV. Sie ist auf FHIR-Basis spezifiziert und dient dem PVS-Wechsel sowie der systemneutralen Archivierung. Die KBV zertifiziert, ob ein System die Schnittstelle korrekt umsetzt.
Kompetenzzentrum für Interoperabilität (KIG) bei der gematik
Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) steuert, welche Standards verbindlich werden. Seine gesetzlichen Grundlagen sind § 385 SGB V in der Fassung des Digital-Gesetzes (DigiG) und die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV).
Das KIG übernimmt vor allem zwei Aufgaben:
- Konformitätsbewertung: Es prüft, ob IT-Systeme die verbindlichen Standards einhalten.
- Interoperabilitäts-Navigator (INA): Die Plattform macht Standards, Profile und Leitfäden transparent.
Die Umsetzungsfristen für Hersteller ergeben sich nach § 371 Abs. 3 SGB V aus der Rechtsverordnung nach § 385 SGB V. Maßgeblich ist also, welche Spezifikation das BMG verbindlich festgelegt hat. Erst dann muss eine FHIR-Schnittstelle nach dieser Spezifikation im PVS verfügbar sein.
Ausblick: European Health Data Space (EHDS)
Der European Health Data Space erweitert den Rahmen auf EU-Ebene. Die Verordnung (EU) 2025/327 ist laut Nationaler Kontaktstelle Gesundheit am 26. März 2025 in Kraft getreten. Der grenzüberschreitende Austausch startet gestaffelt. Ab März 2029 gilt er für die ersten prioritären Datenkategorien wie Patientenkurzakte und E-Rezept. Ab März 2031 folgen weitere Kategorien wie Laborbefunde, Bildgebung und Entlassberichte.
Die Verordnung schreibt ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientendaten vor. Die technischen Details legt die EU-Kommission über Durchführungsrechtsakte fest. Die deutschen Spezifikationen beruhen bereits auf FHIR. Damit ist Ihre Praxis-IT für den EHDS grundsätzlich anschlussfähig.
Was bedeutet die FHIR-Schnittstelle für Ihre Praxis?
Sie programmieren keine FHIR-Schnittstelle selbst. Die technische Umsetzung verantwortet Ihr PVS-Hersteller. Als Praxisinhaber entscheiden Sie jedoch über die Software. Diese Wahl bestimmt, wie reibungslos E-Rezept, ePA und Datenaustausch im Alltag laufen. Für Arztpraxen ordnet der Praxissoftware-Vergleich nach KBV-Marktanteilen, für Zahnarztpraxen ordnet der Zahnarztsoftware-Vergleich nach KZBV-Marktanteilen die führenden Systeme ein.
PVS-Schnittstelle: Datenaustausch mit Labor, Klinik und Apps
Die PVS-Schnittstelle ist der Punkt, an dem Ihre Praxis mit der Außenwelt kommuniziert. Heute laufen dort mehrere Formate parallel: LDT für Laborbefunde, GDT für Medizingeräte und FHIR für die TI-Anwendungen. Die FHIR-Schnittstelle gewinnt dabei an Gewicht, weil neue Anwendungen ausschließlich auf FHIR aufsetzen.
Relevant wird das an drei Stellen. Beim Datenaustausch mit Kliniken ermöglichen ISiK-konforme Krankenhaussysteme perspektivisch die strukturierte Übernahme von Befunden. Bei Drittanwendungen wie Online-Terminbuchung, Videosprechstunde oder DiGA-Anbindung verkürzt eine offene FHIR-Schnittstelle die Integration. Beim PVS-Wechsel nennt die KBV die Archiv- und Wechselschnittstelle sowie die xBDT-Exportschnittstelle als Standardwege der Datenübernahme.
Vorteile und Grenzen im Praxisalltag
Die FHIR-Schnittstelle bietet klare Vorteile, stößt derzeit aber noch an Grenzen. Die folgende Übersicht ordnet beides ein.
| Vorteil | Einschränkung | Relevanz für die Praxis |
|---|---|---|
| Einheitliches Datenformat für TI-Anwendungen | Viele ePA-Dokumente noch als PDF, nicht strukturiert | Hoch: E-Rezept, eAU, eML laufen bereits über FHIR |
| Strukturierte Daten statt Freitext | Verbindliche MIO-Umsetzung im PVS steht aus | Mittel: Nutzen steigt mit jeder verbindlichen Spezifikation |
| Leichterer PVS-Wechsel über die Archiv- und Wechselschnittstelle | Umfang der Datenübernahme hängt vom Implementierungsstand ab | Hoch bei geplantem Systemwechsel |
| Schnellere Anbindung von Drittanwendungen über REST-API | Hersteller können Schnittstellen kostenpflichtig anbieten | Mittel: im Vertrag klären |
| Anschlussfähigkeit an EHDS und internationale Standards | Grenzüberschreitender Austausch erst ab 2029 | Niedrig bis mittel, langfristig steigend |
Tipp: Fordern Sie vor jedem PVS-Wechsel einen Probeexport über die Archiv- und Wechselschnittstelle an. So sehen Sie vor Vertragsunterzeichnung, welche Daten tatsächlich übernommen werden.
Checkliste: FHIR-Fähigkeit des PVS prüfen
Die folgenden Punkte helfen Ihnen, die FHIR-Schnittstelle Ihres aktuellen oder künftigen PVS einzuschätzen:
- [ ] Zertifizierung: Ist das PVS von der KBV für die relevanten Module zertifiziert, einschließlich Archiv- und Wechselschnittstelle?
- [ ] TI-Anwendungen: Unterstützt das System E-Rezept, eAU, eVDGA und die ePA einschließlich eML vollständig?
- [ ] Update-Zyklen: Setzt der Hersteller neue KBV- und gematik-Spezifikationen fristgerecht um?
- [ ] TI-Pauschale: Deckt das PVS alle Anwendungen ab, die für die volle TI-Pauschale erforderlich sind?
- [ ] Offene Schnittstellen: Bietet der Hersteller dokumentierte FHIR-Schnittstellen für Drittanwendungen an?
- [ ] Schnittstellenkosten: Sind Einrichtung, Lizenz und Wartung der Schnittstellen im Vertrag transparent beziffert?
- [ ] Datenexport: Ist der vollständige Datenexport bei Vertragsende vertraglich zugesichert?
Haftungsrisiko: Fehlt eine TI-Anwendung im PVS, kürzt die KV die TI-Pauschale. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, entfällt die Pauschale ganz. Prüfen Sie den Funktionsumfang deshalb vor Vertragsabschluss.
FAQ: Häufige Fragen zur FHIR-Schnittstelle
Muss ich als Vertragsarzt selbst eine FHIR-Schnittstelle einrichten?
Nein. Nach § 371 SGB V müssen die informationstechnischen Systeme offene und standardisierte Schnittstellen integrieren. Diese Pflicht trifft damit den PVS-Hersteller. Ihre Aufgabe ist es, eine zertifizierte Software einzusetzen, Updates einzuspielen und die TI-Anwendungen zu nutzen. Seit dem 1. Oktober 2025 gehört dazu auch die Pflicht zur Nutzung der ePA.
Wer trägt die Kosten für FHIR-fähige Schnittstellen im PVS?
Die Kosten für Ihr PVS tragen Sie als Praxisinhaber. Die TI-Anbindung und die TI-Fachanwendungen refinanziert seit dem 1. Juli 2023 die monatliche TI-Pauschale, die das BMG festlegt. Zusätzliche Schnittstellen, etwa zu Drittanwendungen, können Hersteller gesondert berechnen. Lassen Sie sich diese Positionen im Angebot einzeln ausweisen.
Erleichtert FHIR den Wechsel des Praxisverwaltungssystems?
Ja, mit Einschränkungen. Die Archiv- und Wechselschnittstelle der KBV exportiert Patientendaten FHIR-basiert und systemneutral. Welche Daten ankommen, hängt aber davon ab, welche Profile der alte und der neue Hersteller implementiert haben. Alternativ nennt die KBV den xBDT-Export. Ein Probeexport vor Vertragsabschluss schafft Klarheit.
