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Das Wichtigste auf einen Blick
- Die digitale Brücke: Die GDT-Schnittstelle fungiert als essenzieller, vom QMS definierter Standard, der Praxisverwaltungssysteme und Medizintechnik bidirektional verknüpft, um Patientendaten und Befunde automatisiert auszutauschen und so die Fehleranfälligkeit manueller Eingaben zu eliminieren.
- Technische Evolution und Mechanik: Basierend auf einem simplen, aber robusten Dateiaustauschverfahren („digitaler Briefkasten“), gewährleistet der Standard – aktuell modernisiert durch Version 3.5 mit flexiblen Informationsobjekten und LDT-Harmonisierung – eine herstellerübergreifende Interoperabilität, die lediglich eine korrekte Synchronisation von Pfaden und GDT-IDs erfordert.
- Strategische Effizienz und Sicherheit: Die Implementierung transformiert isolierte „Geräte-Inseln“ in einen nahtlosen, papierlosen Workflow, der durch revisionssichere Zuordnung und sofortige Verfügbarkeit in der Patientenakte massive Zeitgewinne realisiert und eine kosteneffiziente, herstellerneutrale Alternative zu komplexen Standards wie DICOM oder proprietären Treibern bietet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine GDT-Schnittstelle?
Die GDT-Schnittstelle (Gerätedatentransfer) ist ein vom Qualitätsring Medizinische Software e.V. (QMS) definierter Standard zur Verbindung von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mit Medizingeräten. Sie automatisiert den bidirektionalen Datenaustausch mittels standardisierter Textdateien: Patientendaten werden an das Gerät gesendet und Messwerte sowie Befunde fließen direkt in die elektronische Karteikarte zurück. Dies eliminiert manuelle Eingabefehler und beschleunigt den Diagnose-Workflow in Arztpraxen signifikant.
Hier gelangen Sie zur offiziellen GDT-Schnittstellenbeschreibung des QMS inkl. Download-Möglichkeit.
GDT 2.1 – Der etablierte Standard
Die Version GDT 2.1 ist seit vielen Jahren im Einsatz und bildet aktuell das Rückgrat der Geräteanbindung im deutschen Gesundheitswesen. Sie ist bewusst geräte-, hersteller- und fachgruppenneutral konzipiert.
- Einsatzbereich: Sie verbindet sowohl PC-gestützte Messplätze (z. B. modernes Ruhe-EKG) als auch sogenannte „Standalone“-Geräte (eigenständige Medizingeräte ohne direkten PC-Anschluss) mit Ihrer Praxissoftware.
- Status: Aufgrund der langen Verfügbarkeit unterstützen nahezu alle am Markt befindlichen Systeme diese Version.
GDT 3.5 – Die revidierte Version (seit März 2024)
Seit März 2024 steht mit GDT 3.5 eine grundlegende Überarbeitung zur Verfügung, die laut QMS den Standard zukunftsfähig macht.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
- Einführung eines Objektkatalogs: Dies ist die größte technische Änderung. Informationen werden nun als sogenannte „Informationsobjekte“ (definierte Folgen von Feldkennungen) in separaten Dokumenten verwaltet.
- Der Vorteil: Änderungen an spezifischen Inhalten erfordern nicht mehr zwangsläufig eine neue Versionierung der gesamten Datensatzbeschreibung. Das System wird dadurch flexibler in der Pflege.
- Harmonisierung mit dem Laborstandard (LDT): GDT 3.5 referenziert nun auf Informationsobjekte des Labordatentransfers (LDT). Das bedeutet, dass Strukturen, die im Laborbereich genutzt werden, optional auch für die Geräteanbindung nutzbar gemacht wurden. Das sorgt für eine einheitlichere Datenstruktur über verschiedene medizinische Bereiche hinweg.
- Effizientere Implementierung: Für die Version 3.5 wurden „Best Practice“-Workflows aus der täglichen Praxis dokumentiert und Beispieldateien bereitgestellt.
- Ihr Nutzen: Dies verringert den zeitlichen Aufwand für Softwarehersteller und IT-Techniker bei der Realisierung der Schnittstelle erheblich. Fehlerquellen bei der Einrichtung werden durch klarere Vorgaben minimiert.
Welche Vorteile bietet die GDT-Anbindung für die Arztpraxis?
Auch in digital gut aufgestellten Praxen arbeiten Medizintechnik und PVS nicht immer nahtlos zusammen. Oft existieren noch „Insellösungen“: Patientendaten müssen manuell eingegeben werden oder Bilder landen auf lokalen Festplatten statt in der Akte.
Die GDT-Anbindung schließt diese letzte Lücke. Die Integration bietet Ihrer Praxis vier entscheidende Vorteile:
- Zeitgewinn und automatisierter Workflow
- Der entscheidende Hebel ist der Wegfall manueller Zwischenschritte.
- Kein Medienbruch: Das mühsame Zwischenspeichern von Daten auf lokalen Festplatten oder USB-Sticks gehört der Vergangenheit an. Alles läuft automatisch über die Schnittstelle.
- Effizienz: Ein Klick in der Karteikarte genügt, und das Gerät übernimmt die Stammdaten. Nach der Untersuchung sind die Ergebnisse sofort im System.
- Der Praxis-Effekt: Sie sparen sich pro Patient mehrere Minuten Verwaltungsaufwand – Zeit, die direkt der Behandlung zugutekommt.
- Multimedia-Handling & Diagnose-Qualität
- Moderne GDT-Anbindungen übertragen weit mehr als nur Zahlenwerte.
- Von Bild bis Clip: Egal ob statische Bilder, Videoclips (z. B. Endoskopie/Sono) oder klassische Messergebnisse – alle Formate werden direkt übertragen.
- Besserer Verlaufskontrolle: Da sämtliche Daten zentral gespeichert sind, können Sie aktuelle Aufnahmen sekundenschnell abrufen und mit Vorbefunden vergleichen. Das erhöht die diagnostische Präzision.
- Patientensicherheit & Datenintegrität
- Händische Eingaben bergen immer ein Fehlerrisiko.
- Die Lösung: Die Schnittstelle koppelt die Messung an die eindeutige Patienten-ID aus Ihrem PVS.
- Das Ergebnis: Sie haben die Gewissheit, dass jeder Befund revisionssicher dem korrekten Patienten zugeordnet wird – ohne manuelles Nachpflegen.
- Revisionssichere & Zentrale Dokumentation
- Ein modernes IT-Konzept zielt auf die papierlose Praxis ab. Die GDT-Schnittstelle ist hierfür eine technische Grundvoraussetzung.
- Automatischer Rückschrieb: Nach der Untersuchung sendet das Gerät die Daten zurück an das PVS. Dies können einfache Messwerte (z. B. „Größe: 180 cm“), Tabellen oder fertige Dokumente (z. B. PDF-Dateien der EKG-Kurve) sein.
- Zentrale Verfügbarkeit: Ärzte müssen nicht in separater Software nach Befunden suchen. Der Eintrag erscheint direkt in der Karteikarte (z. B. als Zeile „Lufu-Messung vom 12.10.“). Das erleichtert die Befundung sowie die Abrechnung, da die erbrachte Leistung sofort sichtbar dokumentiert ist.
Wie richtet man die GDT-Schnittstelle ein?
Das Prinzip einer GDT-Verbindung ist simpel: Es gleicht einem digitalen Briefkasten. Beide Systeme – Ihr PVS und das Medizingerät – müssen wissen, wo dieser Briefkasten liegt und in welcher „Sprache“ (Formatierung) die Nachrichten verfasst sind.
Der technische Prozess folgt einer klaren Drei-Schritt-Logik:
Schritt 1: Das Austauschverzeichnis („Der Briefkasten“)
Basis der Kommunikation ist ein gemeinsamer Ordner auf dem Praxis-Computer oder Server, auf den beide Programme vollen Zugriff haben (Lese- und Schreibrechte).
- Typisches Beispiel: C:\GDT\EKG oder \\Server\Praxisdaten\Lufu
Schritt 2: Konfiguration im PVS (Der Sender)
Im Praxisverwaltungssystem wird die Schnittstelle angelegt. Entscheidend für den reibungslosen Datentransfer sind drei Parameter:
- GDT-ID: Ein zweistelliges Kürzel zur Identifikation (z. B. „EK“ für EKG). Dieses muss im PVS und im Gerät identisch sein.
- Dateiname & Pfad: Wohin soll die Datei gesendet werden? (Verweis auf den Ordner aus Schritt 1).
- Zeichensatz (Encoding): Hier liegt oft die Fehlerquelle. Standard ist meist „ANSI/Windows-1252“ oder der ältere „IBM437“. Stimmt dieser Wert nicht, werden Umlaute falsch dargestellt.
Schritt 3: Konfiguration am Medizingerät (Der Empfänger)
Die Software des Geräts wird so eingestellt, dass sie permanent in den „Briefkasten“ schaut.
- Import-Pfad: Das Gerät überwacht denselben Ordner wie in Schritt 2 definiert.
- Rückweg (Export): Nach der Untersuchung sendet das Gerät die Daten in denselben Ordner zurück, damit das PVS sie importieren kann.
Der „Müller-Test“
Um die korrekte Konfiguration abzunehmen, empfiehlt sich ein einfacher Funktionstest. Legen Sie im PVS einen Testpatienten mit Umlauten an, zum Beispiel „Jürgen Müller“.
- Szenario A: Der Name kommt am Gerät als „Jürgen Müller“ an.
Diagnose: Perfekt. Die Konfiguration steht. - Szenario B: Der Name erscheint als „J}rgen M|ller“.
Diagnose: Fehler im Zeichensatz (Encoding). PVS und Gerät sprechen nicht dieselbe „Sprache“. Dies lässt sich in den Einstellungen mit wenigen Klicks korrigieren.
Auch wenn das Prinzip logisch ist, sollte die Ersteinrichtung idealerweise durch einen zertifizierten IT-Dienstleister erfolgen. Einmal korrekt justiert, läuft die GDT-Schnittstelle über Jahre wartungsfrei und stabil im Hintergrund.
Welche Alternativen gibt es zur GDT-Schnittstelle?
DICOM (Der Standard für Radiologen)
Wenn Sie mit großen Bildmengen arbeiten (Röntgen, CT, MRT), ist DICOM das Maß aller Dinge.
- Unterschied: GDT überträgt Daten und einfache Befunde. DICOM verwaltet hochauflösende Bilderserien in einem speziellen Archiv (PACS-System).
- Nachteil: DICOM-Schnittstellen sind oft sehr teuer (Lizenzkosten pro Gerät) und für einen Hausarzt, der nur ab und zu schallt, oft überdimensioniert.
Der „Sonderfall“: SonoGDT
Hierbei handelt es sich um eine intelligente Erweiterung des GDT-Standards, die speziell für die Ultraschall-Anbindung in Hausarzt- und internistischen Praxen entwickelt wurde.
- Das Problem: Standard-GDT ist super für Messwerte, aber schwach bei Bildern. DICOM ist super für Bilder, aber teuer.
- Die Lösung: SonoGDT nutzt die einfache Technik von GDT, um Arbeitsaufträge an das Ultraschallgerät zu senden. Die Rückübertragung der Ultraschallbilder erfolgt jedoch optimiert direkt in die Karteikarte des Patienten – ohne den Umweg über ein teures PACS-Archiv.
- Ihr Vorteil: Sie sparen oft hohe vierstellige Summen für DICOM-Lizenzen und erhalten trotzdem die Bilder direkt in der Patientenakte.
HL7 (Der „Klinik-Standard“)
Health Level 7 (HL7) ist der große Bruder von GDT.
- Einsatzgebiet: Vor allem in Krankenhäusern.
- Praxis-Relevanz: HL7-Schnittstellen sind komplex und wartungsintensiv. Für die niedergelassene Praxis ist GDT meist die robustere und günstigere Wahl („Kanonen auf Spatzen“).
Native Treiber (Direktanbindung)
Manche Praxisprogramme sprechen direkt über USB mit bestimmten Geräten.
- Vorteil: Sehr schnell.
- Nachteil: Sie machen sich abhängig („Vendor Lock-in“). Wechseln Sie das Praxisprogramm, funktioniert das Gerät eventuell nicht mehr. GDT ist hier die „neutrale Schweiz“ – es funktioniert fast immer.
FAQ
Kostet die Einrichtung einer GDT-Schnittstelle Geld?
Die Kostenfrage lässt sich nicht pauschal beantworten, da hier zwischen dem technischen Standard, den Lizenzen und der Dienstleistung unterschieden werden muss. Während die Spezifikation der Schnittstelle selbst gebührenfrei ist, entstehen Kosten meist auf Software- und Hardwareseite: PVS-Anbieter verlangen für das Freischalten des GDT-Moduls teils zwischen 80 und 400 Euro zzgl. monatliche Pflegepauschale, und auch bei Medizingeräten ist die Anbindung häufig ein aufpreispflichtiges Extra, das vor dem Kauf geprüft werden sollte. Hinzu kommt der Aufwand für die Einrichtung, für die Sie – trotz der technischen Vereinfachungen durch GDT 3.5 – etwa ein bis zwei Stunden Arbeitszeit eines IT-Technikers für Konfiguration und Testlauf einkalkulieren sollten.
Worin unterscheiden sich GDT, LDT und BDT?
Obwohl die Abkürzungen GDT, LDT und BDT alle zur sogenannten xDT-Familie des QMS gehören und technisch verwandt sind, erfüllen sie im Praxisalltag völlig unterschiedliche Aufgaben.
Die GDT-Schnittstelle ist der Spezialist für interne Abläufe und verbindet Medizintechnik direkt mit dem Praxisverwaltungssystem. Für die Kommunikation nach außen sorgen hingegen LDT und ADT: Der LDT (Labordatentransfer) tauscht medizinische Befunde und Aufträge mit Laborgemeinschaften aus, während der ADT (Abrechnungsdatentransfer) die Kassenleistungen quartalsweise an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt. Daneben gibt es noch die PAD-Schnitstelle (privatärztlicher Datentransfer), die für den Austausch von Abrechnungsdaten zwischen Praxis und privater Abrechnungsstelle.
Der BDT (Behandlungsdatentransfer) hingegen spielt im operativen Tagesgeschäft keine Rolle, ist aber strategisch entscheidend für Ihre Datenhoheit. Er dient als genormtes Austauschformat für den Export Ihres kompletten Patientenstamms inklusive aller Historien. Damit wird der BDT unverzichtbar, wenn Sie Ihr PVS wechseln (Systemmigration) oder eine revisionssichere Gesamtarchivierung durchführen müssen.
