BDT-Schnittstelle: Definition, Aufbau und Funktion

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Abstract – BDT-Schnittstelle: Aufbau, Funktion und Grenzen im PVS

  • Die BDT-Schnittstelle (Behandlungsdatentransfer, früher Behandlungsdatenträger) ist ein dateibasiertes xDT-Format, mit dem Praxisverwaltungssysteme (PVS) Patientenstamm-, Behandlungs- und Abrechnungsdaten herstellerunabhängig exportieren und importieren – vor allem beim PVS-Wechsel. Der BDT arbeitet einseitig als Momentaufnahme und bietet keine bidirektionale Integration.
  • Jede Zeile einer BDT-Datei enthält genau ein Feld aus dreistelliger Feldlänge, vierstelliger Feldkennung, Feldinhalt und CR/LF; die Feldkennung 8000 bestimmt die Satzart. Entwickelt hat den BDT Anfang der 1990er-Jahre das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), zuletzt pflegte ihn der Qualitätsring Medizinische Software (QMS).
  • Viele optionale Kann-Felder und herstellerspezifische Auslegungen führen bei BDT-Migrationen häufig zu Datenverlusten, etwa bei eingescannten Arztbriefen, Formularinhalten, Textbausteinen oder strukturierten Befundwerten. Eine BDT-Datei enthält zudem unverschlüsselte Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO; externe Migrationsdienstleister erfordern einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB.
  • Die Weiterentwicklung des BDT ist seit 2019 eingestellt; als Nachfolger spezifiziert die KBV nach §§ 371, 372 SGB V die FHIR-basierte Archiv- und Wechselschnittstelle (AW-SST). Die Behandlungsdokumentation muss nach § 630f Abs. 3 BGB unabhängig vom Exportformat mindestens zehn Jahre verfügbar bleiben.

Was ist die BDT-Schnittstelle?

Die BDT-Schnittstelle ist ein textbasiertes Austauschformat für Praxisdaten im ambulanten Sektor. Sie überträgt Daten herstellerunabhängig von einem Praxisverwaltungssystem (PVS) in ein anderes System. Technisch ist sie ein Dateiexport mit anschließendem Import und keine laufende Verbindung zwischen zwei Programmen.

Behandlungsdatenträger: Begriff und Zweck

Der Name stammt aus der Zeit, als Praxen Daten per Diskette übertrugen. Die aktuelle Spezifikation verwendet die Bezeichnung Behandlungsdatentransfer; „Behandlungsdatenträger“ ist die frühere Benennung. Beide Begriffe meinen denselben Standard.

Der Zweck ist klar umrissen. Der BDT regelt den systemunabhängigen Transfer der Daten, die eine Praxissoftware in einer deutschen Arztpraxis typischerweise verwaltet. Die Schnittstelle schützt Sie damit vor einer vollständigen Abhängigkeit von einem einzelnen Softwarehersteller.

Herkunft: Entwicklung durch Zi und KBV

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) entwickelte den BDT Anfang der 1990er-Jahre. Ziel war es, komplette Datensätze zwischen Praxisprogrammen verschiedener Hersteller auszutauschen. Die übergeordnete xDT-Familie entstand im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Später wechselte die Zuständigkeit. Seit November 2011 verantwortet der Qualitätsring Medizinische Software e. V. (QMS) als Standardentwicklungsorganisation die Weiterentwicklung von GDT und BDT. Im September 2017 gab der QMS den BDT 3 in Version 3.1.0 als Release Candidate frei.

Welche Daten ein BDT-Export umfasst: Stamm-, Behandlungs- und Abrechnungsdaten

Ein BDT-Export deckt drei Datenbereiche ab:

  • Patientenstammdaten: Personalien, Versichertendaten und Kostenträger.
  • Behandlungsdaten: Neben Abrechnungsdaten kann der BDT die gesamte Karteikarte mit Anamnese, Untersuchungsergebnissen und Verlaufsinformationen übertragen.
  • Abrechnungsdaten: Quartalsbezogene Datensätze, die sich an der KVDT-Systematik orientieren.

Mit Version 3 erweiterte der QMS den Umfang. Zum BDT 3 gehören nach Angaben des QMS auch Geräteanbindungen, Terminkalender, Adressbücher, Textbausteine, Makros sowie offene Aufträge und Abrechnungen. Ob Ihr PVS diesen erweiterten Umfang tatsächlich exportiert, hängt von der jeweiligen Implementierung ab.

Wie ist ein BDT-Datensatz aufgebaut?

Eine BDT-Datei folgt einer dreistufigen Hierarchie aus Datei, Satz und Feld. Diese Struktur teilt der BDT mit allen xDT-Formaten. xDT-Standards erzeugen einen Datenstrom aus Feldern nach dem Tag-Length-Value-Prinzip. Die Felder bestehen ausschließlich aus darstellbaren Zeichen. Die Datei ist deshalb in jedem Texteditor lesbar, ohne Kenntnis der Feldkennungen aber kaum interpretierbar.

Zeilenstruktur: Zeilenlänge, Feldkennung, Feldinhalt

Jede Zeile einer BDT-Datei enthält genau ein Feld. Das Feld besteht aus Feldlänge, Feldkennung, Feldinhalt und einer Feldende-Markierung.

ElementStellenFunktion
Feldlänge3Gesamtlänge der Zeile inklusive Zeilenende
Feldkennung4Numerischer Code, der die Bedeutung des Inhalts festlegt
FeldinhaltvariabelEigentlicher Datenwert, z. B. Name, Datum, Diagnose
Feldende2Zeilenumbruch aus Carriage Return und Line Feed (CR/LF)

Ein Beispiel ist die Zeile 01380006100. Sie hat 13 Zeichen, die Feldkennung lautet 8000 (Satzart) und der Inhalt ist 6100. Wegen dieser festen Präfixstruktur lassen sich Feldkennungen in einer BDT-Datei gezielt mit regulären Ausdrücken durchsuchen.

Satzarten und Datenbereiche

Mehrere Felder bilden einen Satz. Die Feldkennung 8000 leitet jeden Satz ein und bestimmt über ihren Inhalt die Satzart. Die folgende Übersicht orientiert sich an der Satzbeschreibung BDT 3.0 des QMS.

DatenbereichSatzartInhalt
Datei-Header0020Metadaten zur Übertragung, referenzierte Formatbeschreibungen
Praxisverwaltungsdaten0010Praxis- und Arztstammdaten
Adressen und Termineadrs, termAdressbuch, Terminkalender
Kürzeldiag, text, kurz u. a.Diagnosenkürzel, Textbausteine, sonstige Kürzel
Patienten- und Behandlungsdatengemäß SatzbeschreibungStammdaten, Karteikarteneinträge, Befunde
Abrechnungsdaten010x, sadxQuartalsbezogene Datensätze nach KVDT-Systematik

Die Satzbeschreibung legt für jeden Satz Art, Anzahl und Reihenfolge der Felder fest. Ob ein Feld existiert und welchen Inhalt es haben darf, regeln feld- und satzbezogene Regeltabellen. Bei den Abrechnungssätzen gilt eine Besonderheit: Die exportierenden und importierenden Systeme müssen die Abrechnungsdatensätze selbst quartalstreu darstellen.

Dateiformat und Zeichenkodierung

Eine BDT-Datei ist eine reine Textdatei, meist mit der Endung .bdt. Zeichen-Code und Dateiname der Exportdatei regelt die Satzbeschreibung jeweils in einem eigenen Abschnitt.

In der Praxis verursacht die Zeichenkodierung häufig Probleme. Ältere Systeme und neuere BDT-Versionen verwenden teilweise unterschiedliche Zeichensätze. Falsch dargestellte Umlaute in Patientennamen sind deshalb ein typisches Symptom einer fehlerhaften Migration.

Tipp: Prüfen Sie nach einem Testimport stichprobenartig Patientennamen mit Umlauten und ß. Fehler in diesen Feldern weisen auf eine abweichende Zeichenkodierung zwischen Quell- und Zielsystem hin.

Wie funktioniert der Datenaustausch über BDT?

Die BDT-Schnittstelle arbeitet dateibasiert und einseitig. Das Quellsystem schreibt die Daten in eine Datei, das Zielsystem liest diese Datei ein. Der Standard sieht keine Rückmeldung vor, ob alle Datensätze korrekt angekommen sind. Die Qualitätskontrolle liegt damit bei Ihnen und den beteiligten Softwareanbietern.

Export-Import-Prinzip: Datenträgeraustausch statt bidirektionaler Integration

Der Unterschied zu einer echten Integration ist erheblich. Eine bidirektionale Integration liest und schreibt Daten fortlaufend in beiden Systemen. Die BDT-Schnittstelle erzeugt dagegen eine Momentaufnahme zum Exportzeitpunkt.

Daraus ergibt sich folgender Ablauf:

  1. Das Quell-PVS exportiert den gewählten Datenbestand in eine BDT-Datei.
  2. Die Datei wird auf das Zielsystem übertragen.
  3. Das Ziel-PVS liest die Datei ein und ordnet die Felder seiner eigenen Datenbankstruktur zu.
  4. Die Praxis prüft Vollständigkeit und Korrektheit der übernommenen Daten.

Alle Einträge, die nach dem Export im Altsystem entstehen, fehlen im Zielsystem. Planen Sie den Stichtag deshalb so, dass Ihr Team zwischen Export und Produktivstart nicht mehr im Altsystem dokumentiert.

Typische Einsatzszenarien: PVS-Wechsel, Archivierung, Auswertungen

Der häufigste Anlass ist der Wechsel des Praxisverwaltungssystems. Laut QMS eignet sich der BDT 3 außerdem für die systemneutrale Archivierung und für patientenbezogene Exporte. Beispiele sind die Umsetzung von § 630g BGB, eine Fallakte oder ein Hausarztwechsel.

Weitere Szenarien:

  • Praxisübernahme und Praxiszusammenlegung: Übernahme des Patientenstamms in das System der aufnehmenden Praxis.
  • Bereitschaftsdienst: Daten aus einer Notfall- oder Bereitschaftsdienstpraxis lassen sich in die eigene Praxis übernehmen.
  • Versorgungsforschung: Der Standard erleichtert es, Daten für Forschungszwecke bereitzustellen.

Datenschutz bei Export und Übertragung

Eine BDT-Datei enthält Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO in unverschlüsselter Textform. Jeder Export erzeugt damit ein vollständig lesbares Abbild Ihrer Patientendokumentation. Die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Datenschutz-Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gilt auch für diese Datei.

Übernimmt ein externer IT-Dienstleister die Migration, benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Zusätzlich greift die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Der Dienstleister muss daher zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.

Tipp: Übertragen Sie BDT-Dateien ausschließlich verschlüsselt. Löschen Sie Zwischenkopien auf USB-Sticks oder Dienstleister-Rechnern nach der Migration nachweisbar.

Welche Rolle spielt BDT im xDT-Standard?

Der BDT ist einer von mehreren Standards der xDT-Familie. Alle xDT-Formate teilen ein gemeinsames Feldverzeichnis und eine textorientierte Syntax. Darin bildet jedes Feld eine eigene Zeile. Die Standards unterscheiden sich im Anwendungszweck und in den Kommunikationspartnern.

Tabelle: BDT, GDT, LDT, KVDT

StandardZweckDatenrichtungKommunikationspartnerPflege
BDTTransfer kompletter Praxisdatenbeständeeinseitig (Export → Import)PVS ↔ PVS, ArchivQMS (eingestellt)
GDTAnbindung medizinischer Gerätebidirektional (Auftrag und Ergebnis)PVS ↔ GerätesoftwareQMS
LDTLaboraufträge und LaborbefundebidirektionalPVS ↔ LaborQMS, KBV-Profil
KVDTQuartalsabrechnung vertragsärztlicher LeistungeneinseitigPVS → Kassenärztliche VereinigungKBV

Der Abrechnungsstandard KVDT der KBV gehört zur selben Familie. Für die Laborkommunikation im vertragsärztlichen Bereich hat sich der LDT durchgesetzt und ist inzwischen in einem KBV-Profil verbindlich festgelegt.

Abgrenzung: Gerätekommunikation (GDT) vs. Laborkommunikation (LDT) vs. Datenmigration (BDT)

Die drei Formate lösen unterschiedliche Probleme und ersetzen einander nicht.

GDT verbindet Ihr PVS im laufenden Praxisbetrieb mit Diagnostikgeräten. Das Praxisprogramm schreibt dabei eine Datei mit den Patientenstammdaten. Das Zielprogramm, etwa eine EKG-Software, liest diese Datei ein und antwortet nach der Untersuchung mit einer Ergebnisdatei. Die GDT-Schnittstelle arbeitet somit fallbezogen und wiederholt sich bei jeder Untersuchung.

LDT steuert den Auftrags- und Befundfluss mit dem Labor. Auch dieser Austausch läuft fortlaufend im Tagesgeschäft.

BDT setzen Praxen dagegen nur selten ein, typischerweise einmal bei einem Systemwechsel. Die Schnittstelle überträgt den Gesamtbestand und nicht einzelne Vorgänge. Spricht ein Anbieter von „BDT-Integration“, meint er daher fast immer eine Import- oder Exportfunktion und keine laufende Datensynchronisation.

Wo liegen die Grenzen der BDT-Schnittstelle?

Die BDT-Schnittstelle garantiert keine verlustfreie Migration. Der Standard definiert zwar ein gemeinsames Format, lässt aber zu viel Interpretationsspielraum. Das Ergebnis eines Datenaustauschs hängt deshalb stark davon ab, wie sorgfältig Quell- und Zielsystem den Standard umsetzen.

Herstellerspezifische Auslegung und daraus folgende Datenverluste

Die Hauptursache für Datenverluste liegt in der Satzbeschreibung selbst. Weil sie viele optionale Kann-Felder enthält, fallen Datenaustausche häufig inkonsistent aus. Selbst die Muss-Felder interpretieren Hersteller oft unterschiedlich.

Hinzu kommt der Aufwand. Beim Austausch zwischen Programmen verschiedener Hersteller sind fast immer zusätzliche Programmierarbeiten an der Schnittstelle nötig. Zudem integriert nicht jede Software die Schnittstelle, und häufig ist sie kostenpflichtig.

Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss mit einem neuen PVS-Anbieter schriftlich bestätigen, welche Datenbereiche der BDT-Import übernimmt und was die Migration kostet.

Nicht oder unvollständig abgebildete Inhalte

Beim BDT-Export können Inhalte verloren gehen, die im Praxisalltag nützlich, aber nicht unbedingt medizinisch relevant sind. Dazu zählen Arztadressen, E-Mail-Adressen, Textbausteine, praxiseigene Abrechnungsziffern sowie eingescannte Arztbriefe. Auch Funktionen des Zielsystems begrenzen die Übernahme. Fehlt dort eine Programmfunktion, lassen sich die zugehörigen Altdaten nicht anzeigen, zum Beispiel Perzentilen, Wachstumskurven oder To-do-Listen.

Prüfen Sie vor und nach der Migration insbesondere diese Bereiche:

  • [ ] Eingescannte Dokumente und externe Arztbriefe
  • [ ] Bilddaten und Anhänge
  • [ ] Ausgefüllte Formulare (z. B. Heilmittelverordnungen) mit vollständigem Text
  • [ ] Dauermedikation und Wiederholungsverordnungen
  • [ ] Freitexte und praxiseigene Textbausteine
  • [ ] Strukturierte Befundwerte und Verlaufskurven
  • [ ] Abrechnungshistorie offener Quartale

Patienteneigene Medikamentenlisten für Wiederholungsverordnungen oder alte Formularinhalte übernimmt der Import in der Regel nicht in wiederverwendbarer Form.

Stellenwert heute: Pflegestatus und neuere Standards wie HL7 FHIR

Der BDT wird nicht mehr weiterentwickelt. Der QMS stellte die Weiterentwicklung zum 1. Januar 2019 ein. Der Grund: Die KBV hatte den gesetzlichen Auftrag erhalten, eine Archiv- und Wechselschnittstelle sowie Medizinische Informationsobjekte zu standardisieren.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 371 SGB V. Danach müssen informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen Versorgung offene und standardisierte Schnittstellen enthalten. Diese Schnittstellen ermöglichen eine systemneutrale Archivierung und die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel. Die KBV legt diese Schnittstellen nach § 372 Abs. 1 SGB V fest und muss zudem ein Zulassungsverfahren anbieten. Für beide Zwecke spezifiziert die KBV eine einheitliche, dateibasierte Schnittstelle, die auf HL7 FHIR im XML-Format basiert.

KriteriumBDT-SchnittstelleArchiv- und Wechselschnittstelle (AW-SST)
HerausgeberZi, später QMSKBV
Rechtsgrundlagekeine gesetzliche Pflicht§ 371 Abs. 1, § 372 Abs. 1 SGB V
Technische BasisxDT, zeilenbasierter TextHL7 FHIR, XML
PflegestatusWeiterentwicklung seit 2019 eingestelltaktiv gepflegt
Nachweis der Umsetzungkein verpflichtendes PrüfverfahrenZulassungsverfahren der KBV

Trotzdem bleibt die BDT-Schnittstelle relevant. Viele Altsysteme bieten keinen anderen Exportweg, und zahlreiche Migrationen laufen weiterhin über BDT-Dateien. Fragen Sie Ihren PVS-Anbieter deshalb gezielt, ob er die AW-SST unterstützt und welche Datenbereiche sie abdeckt.

FAQ: Häufige Fragen zur BDT-Schnittstelle

Lässt sich eine BDT-Datei ohne Praxisverwaltungssystem öffnen und lesen?

Ja, technisch öffnet jeder Texteditor eine BDT-Datei, weil sie ausschließlich darstellbare Zeichen enthält. Ohne die Feldkennungen der Satzbeschreibung bleibt der Inhalt aber schwer interpretierbar. Für eine strukturierte Ansicht gibt es spezialisierte BDT-Viewer. Die Datei enthält unverschlüsselte Gesundheitsdaten. Öffnen Sie sie deshalb nur auf geschützten Rechnern.

Wie lange müssen exportierte BDT-Daten aufbewahrt werden?

Maßgeblich ist die Patientenakte, nicht das Dateiformat. Nach § 630f Abs. 3 BGB müssen Sie die Behandlungsdokumentation zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren, soweit andere Vorschriften keine längeren Fristen vorsehen. Längere Fristen gelten etwa im Strahlenschutzrecht. Dient die BDT-Datei als einziges Archiv, muss sie über diesen Zeitraum lesbar bleiben.

Worin unterscheidet sich BDT vom KVDT-Abrechnungsdatensatz?

KVDT ist der Abrechnungsstandard der KBV und überträgt quartalsweise Leistungs- und Diagnosedaten an die Kassenärztliche Vereinigung. BDT überträgt dagegen den Datenbestand einer Praxis zwischen Softwaresystemen. Beide Formate teilen die xDT-Syntax. BDT-Abrechnungssätze orientieren sich zudem an der KVDT-Systematik, ersetzen aber keine KV-Abrechnung.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am