Schneller Service
Kostenlose Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Erfolg durch Erfahrung
Aus über 15.000 Projekten im Jahr wissen wir, worauf es ankommt
Der digitale Marktführer
Unsere Kunden sprechen für uns:
4,9 von 5 Sternen auf Google
Inhaltsverzeichnis
Wer prüft eigentlich die Röntgeneinrichtungen – und warum?
Verantwortlich für die Prüfungen sind unabhängige Sachverständige, die im TÜV-Verband organisiert sind. Sie prüfen Röntgengeräte in Praxen, Kliniken, Industrieanlagen und weiteren Einsatzbereichen. Ziel ist es, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und Risiken für Patienten, Personal und Umwelt zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage dafür bilden das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung, ergänzt durch spezifische Richtlinien wie die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) und die Qualitätssicherungs-Richtlinie Röntgendiagnostik (QS-RL RöD).
Was wird geprüft – und wie wird ein Mangel bewertet?
Im Rahmen der Prüfungen wird eine Vielzahl an technischen, sicherheitsrelevanten und dokumentarischen Aspekten untersucht – darunter:
- Bildqualität und Strahlendosis
- Schutzmaßnahmen für Patienten und Personal
- Einhaltung technischer Normen
- Dokumentationspflichten
Treten dabei Mängel auf, werden sie je nach Schwere in drei Kategorien eingestuft:
- Kategorie 1: schwerwiegende Mängel, Betrieb nur nach Behebung erlaubt
- Kategorie 2: erhebliche Mängel, Behebung erforderlich, aber kein Betriebsverbot
- Kategorie 3: einfache oder formale Mängel, z. B. fehlende Kennzeichnungen
Wann wird geprüft? Die drei Anlässe im Überblick
Nicht alle Prüfungen erfolgen planmäßig im Alltag. Laut Strahlenschutzgesetz gibt es drei spezifische Prüfanlässe, die jeweils eine Sachverständigenprüfung erfordern:
- Vor Inbetriebnahme einer neuen Röntgeneinrichtung
- Wiederkehrend alle fünf Jahre – um laufenden Betrieb sicher zu bewerten
- Nach wesentlichen Änderungen, etwa bei Umbauten am Gerät oder im Röntgenraum
Diese systematische Überprüfung sorgt dafür, dass auch bei älteren Geräten mögliche Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden können.
Ergebnisse des Röntgenreports 2025: Wo stehen wir – und wo gibt es Nachholbedarf?
Der TÜV-Röntgenreport 2025 zeigt deutlich: Die Qualitätssicherung von Röntgeneinrichtungen in Deutschland funktioniert – doch sie ist kein Selbstläufer. Zwar ist der Anteil der Geräte mit Mängeln auf 12 % gesunken (2023: 16 %), aber in jeder achten geprüften Einrichtung gab es dennoch sicherheitsrelevante oder formale Beanstandungen.
Die 15.567 Prüfungen des Jahres 2024 verteilen sich auf vier große Einsatzbereiche:
- Dentalmedizin – 54 %
- Humanmedizin – 19 %
- Technische Anwendungen – 19 %
- Veterinärmedizin – 8 %

Insgesamt wurden 2.849 Mängel dokumentiert, davon:
- 56 % als erhebliche Mängel (Kategorie 2)
- 25 % als einfache/formale Mängel (Kategorie 3)
- 19 % als schwerwiegende Mängel (Kategorie 1)



Humanmedizinische Geräte: Viele Geräte mit hohem Risiko – Nachholbedarf im laufenden Betrieb
Insgesamt wurden 2.939 humanmedizinische Röntgengeräte geprüft. Davon waren 394 Geräte (13 %) mangelhaft – das liegt über dem Durchschnitt. Insgesamt wurden 698 einzelne Mängel festgestellt – davon fast ein Fünftel (19 %) schwerwiegend. Besonders kritisch: 68 % der schwerwiegenden Mängel wurden im Rahmen wiederkehrender Prüfungen entdeckt. Das bedeutet, dass viele Defizite nicht bei der Inbetriebnahme, sondern erst im laufenden Betrieb entstanden sind – etwa durch unzureichende Wartung, fehlende Anpassung an neue Vorschriften oder Vernachlässigung von Kontrollpflichten.

Stationäre Aufnahmeplätze (891 geprüft)
Stationäre Aufnahmeplätze kommen vor allem in Kliniken sowie in radiologischen und fachärztlichen Praxen zum Einsatz und dienen der klassischen Röntgendiagnostik etwa im Bereich des Skeletts oder der Lunge.
- 265 Mängel festgestellt, v. a. bei:
- Speicherfolien: Nutzung alter, verschlissener oder ungeprüfter Folien mit Artefakten, die Fehldiagnosen begünstigen können.
- Dosisindikatorwert (Exposureindex): Fehlende Anzeige oder falsche Softwarekonfiguration, wodurch überhöhte Strahlenbelastung unbemerkt bleibt.
- Patientenschutzmittel: Fehlende Schürzen oder veraltete Schutzausrüstung trotz klarer Vorgaben in der SV-RL.

Kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte (598 geprüft)
Kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte werden vorwiegend in Kliniken eingesetzt und ermöglichen sowohl klassische Röntgenaufnahmen als auch dynamische Bildgebung während diagnostischer oder therapeutischer Eingriffe.
- 142 Mängel, u. a.:
- Fehlende oder falsch übertragene Dosisflächenprodukte ins Archivierungssystem.
- Strahlenschutz nicht ausreichend – insbesondere beim Schutz des Kopfbereichs.
- Versäumnisse bei der Umsetzung neuer Prüfanforderungen nach SV-RL, insbesondere bei Umnutzung.

C-Bögen (607 geprüft)
C-Bögen finden vor allem im Operationssaal Anwendung und werden dort für bildgeführte Eingriffe wie Lagekontrollen bei chirurgischen Maßnahmen oder in der interventionellen Schmerztherapie genutzt.
- 241 Mängel – besonders betroffen:
- Bildwiedergabesysteme (Monitore): Fehlende oder nicht dokumentierte Abnahmeprüfungen.
- Schutzausrüstung: Beschädigte Bleischürzen, die keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
- Anforderungen aus Anlage I der SV-RL wurden nicht erfüllt.



Dentalmedizin: Viele Prüfungen, viele kleinere Mängel – und enormes Optimierungspotenzial
Mit 8.407 geprüften Dental-Röntgengeräten ist die Dentalmedizin die zahlenmäßig größte Fachgruppe. 1.245 Geräte (15 %) wurden beanstandet, mit 1.814 Mängeln insgesamt. Während schwerwiegende Mängel (Kategorie 1) hier nur 15 % ausmachten, entfielen 54 % auf Kategorie 2 (erheblich) und 30 % auf formale Mängel (Kategorie 3).

Dental-Tubus-Geräte (4.965 geprüft)
Diese Geräte sind in nahezu jeder Zahnarztpraxis zu finden und werden zur Anfertigung von intraoralen Aufnahmen einzelner Zähne oder kleiner Zahngruppen eingesetzt.
- 785 Geräte mit 1.236 Mängeln, v. a.:
- Fehlende Patientenschutzmittel: z. B. Schilddrüsenschutz – verpflichtend seit 2020, aber noch nicht flächendeckend vorhanden.
- Kennzeichnung des Kontrollbereichs: oft nach Renovierungen entfernt oder nie angebracht.
- Fehlende Formateinblendung: Fehlende Einblendungen oder Positioniervorrichtungen zum Abgleich zwischen Strahlenfeld und Detektorgröße – erhöht unnötig die Strahlenexposition.

Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 geprüft)
Panoramaschichtaufnahmegeräte werden hauptsächlich in Zahnarztpraxen eingesetzt, um das gesamte Gebiss in einer einzigen Übersichtsaufnahme darzustellen.
- 378 Geräte mit 534 Mängeln, vor allem:
- Veraltete oder beschädigte Speicherfolien/Kassetten
- Nicht geprüfte Monitore
- Mangelhafte Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollberiechs

Veterinärmedizin: Überwiegend mittlere bis einfache Mängel
Röntgengeräte für die Veterinärmedizin waren mit 1.245 geprüften Geräten am wenigsten im Röntgenreport vertreten. Hier gab es bei 109 mangelhaften Geräten 151 einzelne Mängel:
- 50 % der Mängel: Kategorie 2 (erheblich)
- 42 %: Kategorie 3 (formale Mängel)
- Nur 8 %: Kategorie 1 (schwerwiegend)

Mammographiegeräte: Vorbildliche Umsetzung der Qualitätsanforderungen
Die 109 geprüften Mammographiegeräte schnitten im Vergleich am besten ab: Nur 11 Mängel (10 %) wurden festgestellt – die meisten bei Neugeräten vor Inbetriebnahme.
Mängelart:
- Fehlende Beschriftung des Kontrollbereichs
- Einzelne Probleme bei der Monitorabnahme
- In einem Fall: veraltetes Speicherfoliensystem
Warum läuft es hier so gut?
- Das Mammographie-Screening-Programm (MSP) verlangt engmaschige technische und fachliche Prüfungen.
- Mammographiegeräte werden in großen Zentren von hochqualifizierten Fachpersonal betrieben
- Zentrale Referenzzentren begleiten die Qualitätssicherung und Fortbildung.


Technische Röntgeneinrichtungen: Alarmierend viele schwerwiegende Mängel
In der Industrie, im Sicherheitsbereich oder bei mobilen Geräten zur Werkstoffprüfung wurden 145 mangelhafte Geräte mit 186 Mängeln festgestellt – vor allem in der Kategorie 1 (60 %), also mit direkter Gefahr für die Sicherheit.
Typische Mängel:
- Fehlende Stückprüfbescheinigungen: Ein zentrales Dokument für die Bauartzulassung – in vielen Fällen gar nicht vorhanden.
- Fehlende Abschaltautomatik oder Not-Aus-Funktion: Besonders kritisch bei handgeführten Geräten.
- Zugangsprobleme: Türen zu Röntgenräumen ließen sich nicht von innen öffnen – lebensgefährlich im Ernstfall.