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Das Wichtigste auf einen Blick
- Effektive Tierarzt Werbung sichert durch rechtssicher gestaltete Kommunikation nach § 3 HWG die Marktpositionierung inhabergeführter Praxen gegenüber Klinikverbünden und optimiert die Patientenakquise.
- Die ökonomische Skalierung erfordert Initialinvestitionen von 2.500 € bis 6.000 € für digitale Kanäle sowie eine Budgetallokation von 3% bis 5% des Praxisumsatzes für kontinuierliches Praxismarketing.
- Konforme Werbemaßnahmen basieren auf sachlicher Information zur Vermeidung von Verstößen gegen das Preisrecht nach § 1 Abs. 2 GOT sowie gegen das Irreführungsverbot gemäß § 5 UWG.
- Digitales Recruiting mit Kampagnenbudgets zwischen 2.000 € und 4.500 € pro Vakanz adressiert den strukturellen Personalmangel und stärkt die Arbeitgebermarke durch professionelles Employer Branding.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist Werbung für Tierarztpraxen und Tierkliniken wichtig?
Werbung ist für Tierarztpraxen und Tierkliniken wichtig, weil die fortschreitende Marktkonsolidierung durch Klinikverbünde und Investorengruppen inhabergeführte Betriebe, besonders in wettbewerbsintensiven Großstädten, zur individuellen Positionierung zwingt. Professionelles Praxismarketing fungiert hierbei als Instrument der selektiven Patientenstromsteuerung hin zu margenstarken Leistungen wie Spezialdiagnostik oder präventiven Abo-Modellen (Pet-Health-Plans). Gleichzeitig transformiert Employer Branding die Tierarztpraxis in eine attraktive Arbeitgebermarke, um Fachkräfte über eine klare Werte-Kultur (CI) langfristig zu binden und im Wettbewerb um Veterinärmediziner und TFAs zu bestehen.
Welche Ziele verfolgt Tierarzt-Werbung?
Effektives Tierarzt-Marketing verfolgt diese zentralen Ziele:
- Markenbildung & Reputation: Aufbau einer starken „Brand“ durch professionelles Corporate Design, um Kompetenz, Empathie und Vertrauen transparent zu kommunizieren.
- Zuweisermanagement : Gezielte B2B-Kommunikation zur Etablierung als Referenzzentrum für überweisende Kollegen sowie spezialisierte Tiertherapeuten hin zu speziellen Leistungen.
- Patientenakquise: Strategische Maßnahmen zur Gewinnung neuer Patienten.
- Patientenbindung (Retention): Minimierung der Churn-Rate. (Patientenabwanderungsquote) durch digitales Recall-Management und proaktive Patientenaufklärung zur langfristigen Sicherung der Patientenbasis.
- Operative Exzellenz: Steigerung der Praxiseffizienz und spürbare Entlastung im Praxisalltag durch eine Conversion-optimierte Website mit nahtlosem OTM-Workflow (Online-Termin-Management).
- Asset-Wert & Nachhaltigkeit: Kontinuierliche Marktentwicklung und Steigerung des materiellen Praxiswerts für einen späteren Praxisverkauf oder Nachfolge.
Digitales Vertrauen und lokale Bindung
Laut einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom vereinbaren bereits zwei Drittel der Menschen ihre Termine bevorzugt online. Dieser Trend hat die Tiermedizin längst erreicht: Tierhalter recherchieren heute primär im Netz und setzen Transparenz sowie eine praktische digitale Abwicklung bereits voraus, bevor sie Ihre Tierarztpraxis überhaupt betreten. Eine starke digitale Präsenz ist daher kein „Nice-to-have“ mehr, sondern das zentrale Instrument, um digitales Vertrauen aufzubauen und die lokale Bindung nachhaltig zu stärken.
Hierbei ergänzen sich Online-Präsenz und regionale Nähe zu einer stabilen Einheit:
- Digitale Sichtbarkeit: Die Kombination aus einer modernen Website und einem gepflegten Google-Profil sorgt dafür, dass Ihre Expertise dort sichtbar wird, wo die Suche beginnt.
- Persönliche Begegnung: Fachvorträge, Erste-Hilfe-Kurse oder lokale Presseberichte machen Ihre Marke vor Ort erlebbar und stärken die regionale Verankerung.
- Das Fundament: Während die Qualität Ihrer tierärztlichen Arbeit weiterhin die erfolgreichste Form der Werbung bleibt , nimmt die professionelle Außendarstellung einen immer breiteren Raum ein, um Neupatienten überhaupt erst den Weg in Ihre Praxis zu ebnen.
Durch diese Symbiose aus fundierter Online-Information und vertrauensvoller lokaler Präsenz entsteht eine nachhaltige Praxisbindung, die über das rein Medizinische hinausgeht.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Was dürfen Tierärzte?
Werbung ist für Veterinärmediziner ein wesentliches Instrument, um sichtbar zu bleiben. Dabei hat sich das ehemalige ärztliche Werbeverbot durch richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in ein modernes Werberecht verwandelt. War Werbung früher generell untersagt, bietet die heutige Liberalisierung Tierärzten weitreichende Möglichkeiten, ihre Spezialisierungen, medizinische Verfahren und Tätigkeitsschwerpunkte öffentlich darzustellen.
Ein Blick ins Recht: Dass Ärzten und Tierärzten jegliche Werbung untersagt ist, stimmt schon lange nicht mehr. So hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.02.2002 das tierärztliche Werberecht stark liberalisiert. Die darin aufgestellten „Grundsätze zur Werbung“ zeigen, was marketingtechnisch heute möglich ist: Solange die Informationen sachlich, berufsbezogen und nicht irreführend sind, ist die Kommunikation mit Tierhaltern ausdrücklich geschützt.
Die Basis für eine rechtssichere Arztpraxis-Werbung bilden dabei drei zentrale Regelwerke, die den Rahmen für eine seriöse Patientenansprache definieren:
1. Heilmittelwerbegesetz (HWG)– regelt Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit. Es regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen:
- Verbot irreführender Werbung (§ 3 HWG): Es dürfen keine falschen oder übertriebenen Aussagen über Behandlungen oder Heilungschancen getroffen werden.
- Verbot von Heilungsversprechen (§ 3 Nr. 2a HWG): Es ist untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder „Wunderheilungen“ garantiert sind.
- Verbot unzulässiger Zuwendungen (§ 7 HWG): Das Anbieten oder Gewähren von Werbegaben (z. B. Tierfutter) oder Rabatten als Anreiz für Behandlungen ist unzulässig. Ausgenommen sind lediglich geringwertige Kleinigkeiten oder informative Kundenzeitschriften.
2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG) – schützt Verbraucher und Mitbewerber
Das UWG schützt Verbraucher und Mitbewerber vor unfairem Verhalten am Markt:
- Verbot irreführender Angaben (§ 5 UWG): Täuschungen über Leistungen, Preise oder die eigene Qualifikation sind untersagt. So darf sich eine Praxis nur dann „Gesundheitszentrum“ nennen, wenn ihre Ausstattung die der Mitbewerber erheblich übertrifft.
- Verbot aggressiver Geschäftspraktiken (§ 4a UWG): Werbung, die den Tierhalter unter Druck setzt oder durch Belästigung zur Entscheidung drängt, ist rechtswidrig.
- Regeln für vergleichende Werbung (§ 6 UWG): Vergleiche sind nur zulässig, wenn sie objektiv, sachlich und nachprüfbar sind, ohne Kollegen herabzusetzen.
3. Gebührenordnung für Tierärzte(GOT) – Preisrechtliche Restriktionen
Das Preisrecht setzt klare wirtschaftliche Grenzen für Marketingaktionen:
- Unterschreitungsverbot (§ 1 Abs. 2 GOT): Das Unterschreiten des einfachen Gebührensatzes ist berufsrechtlich unzulässig; Rabattaktionen auf medizinische Leistungen sind somit rechtswidrig.
- Notdienstgebühr (§ 4) & Wegegeld (§ 10): Die Erhebung der Notdienstgebühr (50 Euro) sowie des Wegegeldes ist verpflichtend. Ein Verzicht ist nur im begründeten Einzelfall zulässig und darf nicht pauschal zu Werbezwecken genutzt werden.
Was erlaubt die Berufsordnung der Tierärztekammer?
Die Berufsordnungen der Landestierärztekammern definieren die Grenzen zulässiger Kommunikation. Grundsätzlich gilt: Information ja – Übertreibung nein.
- Zulässigsind sachliche Angaben zu:
- Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Lage
- Behandlungsspektrum und technische Ausstattung
- Qualifikationen, Weiterbildungstiteln und Spezialisierungen
- Videosprechstunden
- Unzulässig sind u. a.:
- Übertreibungen („beste Tierklinik der Stadt“)
- Heilungsversprechen (§ 3 HWG)
- Vergleiche mit Kollegen (§ 6 UWG)
- Marktschreierische Sprache oder aggressive Formulierungen (§ 4a UWG)
- Rabattaktionen oder Preisunterbietungen (§ 1 Abs. 2 GOT)
Welche Werbeformen sind rechtlich kritisch?
Bestimmte Werbeformen sind rechtlich besonders kritisch:
- Arzneimittel- und Produktwerbung: Nach HWG streng reguliert. Schon Empfehlungen wie „Wir empfehlen Präparat XY“ können gegen § 3a HWG (Werbeverbot für nicht zugelassene Arzneimittel) oder § 4 HWG (Pflichtangaben) verstoßen.
- Testimonials: Prominente oder Werbefiguren sind unzulässig, wenn dadurch ein Tierarzt als überlegen dargestellt wird (§ 5 UWG).
- Klinik-Begriff: Die Bezeichnung „Tierklinik“ (oder „Tierärztliche Klinik“) setzt zwingend eine entsprechende Zulassung der Tierärztekammer voraus; eine Umgehung dieser Regel ist wettbewerbswidrig.
- Krankheitsspezifische Werbung: Öffentlich nur gegenüber Fachkreisen erlaubt (§ 2 HWG).
- Gewinnspiele: Das Verlosen medizinischer Leistungen, wie etwa eines „Gesundheits-Checks“, ist unzulässig (§ 11 Abs. 1 Nr. 13 HWG).
- Krankengeschichten: Die Wiedergabe von Patientenstorys ist kritisch, da Tierhalter sich fälschlich mit den Fällen identifizieren könnten; werbliche Bezüge auf Heilungserfolge bei konkreten Patienten sind untersagt.
Wie kann man rechtssicher werben?
Rechtssichere Werbung gelingt durch eine sachliche und transparente Darstellung von Leistungen, Qualifikationen und technischer Ausstattung, ohne dabei unzulässige Heilungsversprechen oder aggressive Slogans zu verwenden. Da die Durchsetzung des Werberechts bei Mitbewerbern liegt und teure Abmahnungen drohen, ist eine kanalübergreifende Konsistenz sowie eine fachliche Prüfung aller Werbemittel vorab wirtschaftlich geboten.
- Sachlich informieren: Leistungen, Team und technische Ausstattung klar darstellen.
- Transparenz zeigen: Qualifikationen und Weiterbildungen korrekt benennen.
- Keine Heilungsversprechen: Formulierungen wie „Wir heilen Arthrose“ vermeiden → besser: „Wir bieten moderne Therapieverfahren zur Behandlung von Arthrose“ (§ 3 HWG).
- Dosierter Einsatz von Emotionen: Sympathische Teamfotos sind erlaubt, reißerische Slogans jedoch unzulässig (§ 4a UWG).
- Kanalübergreifende Konsistenz: Website, Flyer, Social Media (z. B. Facebook) und Google Ads sollten inhaltlich abgestimmt sein.
- Rechtliche Absicherung: Da in Deutschland keine staatliche Behörde das Werberecht proaktiv überwacht, liegt die Durchsetzung allein bei Mitbewerbern und Verbänden. Bei einem vermeintlichen Verstoß droht eine kostenpflichtige Abmahnung inklusive der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein gerichtlicher Wettbewerbsprozess über mehrere Instanzen kann extrem teuer werden; bereits für die erste Instanz ist mit Kosten von ca. 3.500 € zu rechnen. Eine fachliche Prüfung von Broschüren und Webauftritten vor der Veröffentlichung ist daher wirtschaftlich dringend geboten
Effektive Online-Marketing-Strategien für Tierärzte
Diese Marketing-Strategien sind effektiv: Eine mobil optimierte Website und lokale Google-Präsenz sichern die Auffindbarkeit bei akuten Anfragen, während edukative Fachinhalte und authentische Social-Media-Einblicke nachhaltiges Vertrauen aufbauen. Durch die Kombination aus regionaler Vernetzung und digitalen Prozess-Tools wird zudem die Patientenbindung gestärkt.
Digitale Reichweite & Lokale Auffindbarkeit (SEO & Google)
Dieser Bereich kombiniert Online-Marketing-Strategien, lokales SEO und Google My Business. Ziel ist es, gefunden zu werden, wenn der Tierbesitzer akut sucht.
- Zentrale Praxiswebsite: Das digitale Aushängeschild – ein professionelles Webdesign muss hierbei mobiloptimiert sein und schnelle Ladezeiten bieten.
- Google Business Profil: Der wichtigste Hebel für lokale Sichtbarkeit. Fokus auf vollständige Basisdaten (Öffnungszeiten, Notdienst), aktuelle Fotos und aktives Bewertungsmanagement.
- Lokales SEO:Nutzung regionaler Keywords
- Google Ads: Nutzung gezielter Google Werbeanzeigen, um bei akuten Suchanfragen (z. B. „Tierarzt Notdienst + [Ort]“) sofort im Sichtfeld der Tierhalter zu erscheinen.
- Verzeichnisse: Konsistente Einträge in Branchenportalen stärken die Relevanz bei Google.
Vertrauensaufbau durch Content & Edukation
Hier verschmelzen Content-Marketing, Blog, Video-Formate und die edukative Patientenansprache. Ziel ist die Positionierung als Experte.
- Mehrwert durch Informationen im Internet: Blogbeiträge, Newsletter und Social Media dienen der Aufklärung (z. B. Impf-Checks, Erste Hilfe, saisonale Tipps).
- Edukative Patientenansprache: Vertrauensaufbau bereits vor dem Besuch durch verständliche Fachinfos und Checklisten.
- Videos & Webinare: Komplexe Behandlungen anschaulich erklären. Videos fördern die Authentizität, während Webinare und digitale Sprechstunden die Patientenbindung vertiefen.
- Praxis-Insights: Sympathische Teamvorstellungen und (anonymisierte) Fallbeispiele schaffen eine emotionale Bindung.
Regionale Vernetzung & Offline-Präsenz
Kombiniert lokale Tierarzt-Werbung, Kooperationen und klassische Maßnahmen. Ziel ist die physische Sichtbarkeit vor Ort.
- Strategische Partnerschaften: Enge Zusammenarbeit mit Tierheimen, Hundeschulen oder Züchtern sowie Sponsoring lokaler Vereine.
- Präsenz vor Ort: Fachvorträge, Infoabende und Presseartikel in der lokalen Zeitung machen die Marke erlebbar.
- Analoge Begleiter: Hochwertige Flyer, Patientenmagazine und ein einheitliches Corporate Design (CD) sorgen für Wiedererkennung.
- Wartezimmer-Marketing: Digitale Displays zur Information und Bindung der Praxisbesucher während der Wartezeit
Reputationsmanagement für Tierärzte
Reputationsmanagement für Tierärzte basiert auch auf dem aktiven Einholen von Google-Bewertungen sowie der gezielten Präsenz auf Arztbewertungsportalen, die heute als digitaler Vertrauensbeweis und Orientierungshilfe für Tierhalter fungieren. Da die Außendarstellung der Tierarztpraxis einen immer breiteren Raum einnimmt, ist es zudem essenziell, dass Tierärzte aktiv auf Bewertungen antworten und wertschätzend mit den Patienten bzw. Tierhaltern interagieren, um Nahbarkeit und Servicequalität zu signalisieren. Ein souveräner, empathischer Umgang mit Kritik stärkt die Patientenbindung nachhaltig, während datenbasierte Erfolgskontrollen und eine saisonale Planung das professionelle Image sowie das Wachstum der Tierarztpraxis langfristig sichern.
Empfehlungen & Feedback
Vertrauen ist die wichtigste Währung in der Tiermedizin. Ein professioneller Umgang mit Tierhaltern steuert Ihr Image.
- Bewertungen aktiv steuern: Bitten Sie zufriedene Tierhalter gezielt um Feedback auf Google. Das stärkt die Sichtbarkeit und schafft Nähe.
- Souveräner Umgang mit Kritik: Reagieren Sie auf negatives Feedback zeitnah, sachlich und empathisch. Keine Löschversuche, sondern Transparenz zeigen – das verwandelt Kritik oft in langfristiges Vertrauen.
- Erfahrungsberichte: Nutzen Sie anonymisierte Fallbeispiele oder Testimonials, um Ihre Fachkompetenz greifbar zu machen.
Erfolgskontrolle: KPIs & Analyse-Tools
Marketing ist nur dann sinnvoll, wenn es messbar ist. Nutzen Sie Daten statt Bauchgefühl.
- Entscheidende Kennzahlen (KPIs):
- Sichtbarkeit: Google-Ranking und Reichweite.
- Interaktion: Klicks, Social-Media-Engagement und – am wichtigsten – Online-Terminbuchungen
- Bindung: Newsletter-Abos und die Wiederkehrerquote Ihrer Patienten.
- Werkzeuge: Setzen Sie auf Standard-Tools wie Google Analytics und die Search Console für die Website sowie spezialisierte SEO- und E-Mail-Marketing-Tools, um den Erfolg Ihrer Kampagnen präzise zu verfolgen.
Strategische Planung & Budgetierung
Ein nachhaltiger Praxiserfolg basiert auf einem strukturierten Konzept, nicht auf Einzelaktionen.
- Das 5-Phasen-Konzept: Jedes Marketing startet mit der Analyse, gefolgt von Zieldefinition, Maßnahmenplanung, Umsetzung und abschließender Erfolgskontrolle.
- Saisonale Roadmap: Planen Sie Aktionen vorausschauend (z. B. Zeckenschutz im Frühjahr, Zahncheck-Wochen). Kombinieren Sie dabei digitale und analoge Kanäle.
- Realistisches Budget: Die Investitionen richten sich nach Praxisgröße und Zielen. Berücksichtigen Sie Kosten für Website, SEO, Anzeigen und ggf. externe Beratung durch spezialisierte Praxismarketing-Agenturen.
- Nachhaltigkeit: Kontinuierliche Kommunikation von Mehrwerten und ein professioneller Auftritt über alle Kanäle hinweg sichern die Marktposition dauerhaft.
Wie teuer ist Tierarzt-Marketing?
Tierarzt-Marketing kostet initial zwischen 2.500 € und 6.000 € für eine rechtssichere Website mit Online-Termin-Management sowie einmalig 1.500 € bis 3.500 € für ein professionelles Branding. Die laufende Betreuung für SEO, SEA und Content-Marketing erfordert monatliche Honorare von 600 € bis 1.500 € zuzüglich eines Media-Budgets ab 400 €, während gezieltes Social Recruiting pro Vakanz bei 2.000 € bis 4.500 € liegt. Insgesamt sollte eine zukunftsorientierte Tierarztpraxis für ganzheitliche Maßnahmen ein Budget von 3 % bis 5 % des Praxisumsatzes einplanen.
- Digitale Infrastruktur (Website & OTM): Die Entwicklung einer responsiven, HWG-konformen Praxiswebsite mit integriertem Online-Termin-Management liegt initial zwischen 2.500 € und 6.000 €. Laufende IT-Wartung und Hosting: ca. 80 € bis 200 €/Monat.
- Performance-Marketing (SEO/SEA): Zur Sicherung der lokalen Marktführerschaft im „Local Pack“ (Google Business Profile) und für SEA-Kampagnen (Fokus: Notdienst, spezialisierte Chirurgie) ist ein monatliches Management-Honorar von 600 € bis 1.500 € zzgl. Media-Budget (mind. 400 €) einzukalkulieren.
- Content-Marketing & Employer Branding: Die Positionierung als Fachexperte und attraktiver Arbeitgeber via Social Media (Instagram/LinkedIn) erfordert professionelles Content-Asset-Management. Monatliche Pauschalen für Strategie und Redaktion: 500 € bis 1.200 €.
- Social Recruiting: Gezielte Ad-Kampagnen zur Gewinnung von Tierärzten und TFAs liegen pro Vakanz (Kampagnenlaufzeit ca. 3 Monate) bei 2.000 € bis 4.500 € inkl. Funnel-Erstellung.
- Corporate Identity (CI) & Print: Ein fachlich fundiertes Branding (Logo, Typografie, Bildsprache) bildet die Basis für die Zuweiser-Kommunikation. Kosten: einmalig 1.500 € bis 3.500 €.
Eine zukunftsorientierte Tierarztpraxis sollte für ein ganzheitliches Marketing (Patientenbindung + Recruiting) ein monatliches Budget von 3 % bis 5 % des Praxisumsatzes reservieren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Tierarzt-Werbung
Was muss ich bei Flyern und Broschüren beachten?
Bei der Gestaltung von Flyern und Broschüren für Tierarztpraxen ist vor allem auf die Einhaltung rechtlicher Standards zu achten: Neben den notwendigen Pflichtangaben wie Praxisname, Anschrift, Kontaktdaten und der jeweiligen Kammerzugehörigkeit sollte der Inhalt stets sachlich und informativ über das Leistungsspektrum, die Qualifikationen des Teams sowie die Öffnungszeiten aufklären. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, sind Heilungsversprechen (§ 3 HWG) sowie irreführende Preisangaben (§ 5 UWG) strikt untersagt. Schließlich spielt der Datenschutz eine zentrale Rolle, weshalb Fotos von Tieren oder deren Haltern im Sinne der DSGVO nur dann abgedruckt werden dürfen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung vorliegt.
Darf ich mit lokalen Partnern wie Tierheimen oder Hundeschulen zusammenarbeiten?
Ja, eine Zusammenarbeit mit lokalen Partnern ist absolut erlaubt und sogar sehr empfehlenswert, da sie die lokale Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit stärkt. Während Tierheime ideal für soziale Projekte, Spendenaktionen oder gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit sind, bieten Hundeschulen exzellente Möglichkeiten für fachliches Networking und Cross-Promotion bei einer aktiven Zielgruppe. Wichtig ist dabei vor allem ein „Werte-Match“ – also eine ähnliche Philosophie in der Tierhaltung –, sowie eine klare Absprache über Haftungsfragen und gegenseitige Erwartungen. Wenn du auf sie zugreifst, punktest du am besten mit einem konkreten Vorschlag, der dem Partner einen direkten Mehrwert bietet (z. B. Entlastung oder Reichweite), statt nur den eigenen Vorteil zu suchen.
Sind Vorträge, Infoabende oder Sponsoring erlaubt?
Ja, Vorträge, Infoabende und Sponsoring sind für Tierärzte rechtlich absolut zulässig, sofern sie einen sachlichen Charakter bewahren und der Information dienen. Besonders edukative Formate wie Erste-Hilfe-Kurse oder Themenabende für Tierhalter sind hervorragende Instrumente, um Fachkompetenz zu zeigen und das Praxisimage nachhaltig zu stärken. Auch das Sponsoring von lokalen Vereinen (z. B. im Hundesport oder Tierschutz) ist möglich, solange es transparent gestaltet wird und auf übertriebene, marktschreierische Werbeformate verzichtet.
Wie kombiniere ich Offline- und Online-Marketing sinnvoll?
Offline- und Online-Marketing lassen sich heute hocheffizient verzahnen, um die Reichweite einer Tierarztpraxis zu maximieren. Beispielsweise schlagen QR-Codes auf gedruckten Flyern eine direkte Brücke zur Online-Terminbuchung, während lokale Veranstaltungen zeitgleich über die Praxiswebsite und Social-Media-Kanäle angekündigt werden. Auch Presseartikel in der regionalen Presse lassen sich durch gezielte Verweise auf die Internetpräsenz aufwerten, wodurch klassische Werbemaßnahmen nicht nur messbar, sondern auch nachhaltig digital erweiterbar werden.
