Der große Medizintechnik Leasing Guide für Ärzte

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Was bedeutet Leasing von Medizintechnik für Arztpraxen?

Leasing von Medizintechnik bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung medizinischer Geräte durch einen Leasinggeber an eine Arztpraxis oder Klinik gegen regelmäßige Ratenzahlungen. Das Eigentum verbleibt während der Vertragslaufzeit beim Leasinggeber, während die Praxis das Nutzungsrecht erhält.

Für Arztpraxen stellt Leasing eine alternative Finanzierungsform zum klassischen Kauf oder Praxiskredit dar. Es ermöglicht die Nutzung moderner Medizintechnik, ohne die Liquidität durch hohe Anschaffungskosten zu belasten. Besonders in kapitalintensiven Bereichen wie bildgebender Diagnostik, Laboranalytik oder OP-Ausstattung kann Leasing die Investitionsplanung deutlich flexibilisieren.

Leasingverträge sind in der Regel mittel- bis langfristig angelegt und können individuell auf die Nutzungsdauer und den technischen Fortschritt abgestimmt werden. Nach Vertragsende besteht häufig die Möglichkeit, das Gerät zurückzugeben, zu verlängern oder zu einem Restwert zu übernehmen.

Leasing ist letztlich ein betriebswirtschaftliches Werkzeug, das zwei Dinge miteinander verbindet, die in der Medizin oft im Widerspruch stehen: hohe Leistungsfähigkeit und finanzielle Sicherheit – besonders dort, wo Medizintechnik teuer ist und sich Innovationen rasant ablösen.

Welche Leasingmodelle gibt es für Praxen?

In der medizinischen Praxis haben sich mehrere Leasingmodelle etabliert, die sich hinsichtlich Laufzeit, Eigentumsverhältnissen und bilanzieller Behandlung unterscheiden. Die Wahl des passenden Modells hängt vom Investitionsziel, der geplanten Nutzungsdauer und der finanziellen Strategie der Praxis ab.

  • Operatives Leasing mit Rückgabeoption: Dieses Modell ähnelt einer Miete. Die Praxis nutzt das Gerät über einen festgelegten Zeitraum und gibt es am Ende der Laufzeit an den Leasinggeber zurück. Wartung und Versicherung sind häufig in den Raten enthalten. Da das wirtschaftliche Risiko beim Leasinggeber verbleibt, erscheint das Leasingobjekt in der Regel nicht in der Praxisbilanz. Operatives Leasing eignet sich insbesondere für Medizingeräte mit kurzen Innovationszyklen, etwa Sonographiegeräte.
  • Finanzierungsleasing mit Kaufoption: Beim Finanzierungsleasing steht die langfristige Nutzung im Vordergrund. Der Vertrag läuft meist über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts, eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen. Nach Ablauf besteht häufig eine Kaufoption zum vereinbarten Restwert. Dieses Modell ähnelt einem Ratenkauf, wobei die wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei der Praxis liegen. Bilanztechnisch wird das Gerät dem Leasingnehmer zugerechnet. Dieses Modell eignet sich besonders für langlebiges medizinisches Equipment wie Röntgenanlagen oder Laborsysteme.
  • Sale-and-Lease-Back als Liquiditätsmaßnahme: Hier verkauft die Praxis bereits vorhandene Medizintechnik an eine Leasinggesellschaft und least sie anschließend zurück. Dadurch wird gebundenes Kapital freigesetzt, das für andere Investitionen oder zur Liquiditätssicherung genutzt werden kann. Das Gerät bleibt weiter im Einsatz, während sich die Bilanzstruktur verbessert. Dieses Modell ist vor allem für etablierte Praxen interessant, die kurzfristig finanzielle Mittel benötigen.
  • Pay-per-Use-Modelle bei bestimmten Geräten: Ein modernes, nutzungsabhängiges Leasingkonzept ist das Pay-per-Use-Modell. Dabei zahlt die Praxis nur für tatsächlich genutzte Gerätekapazitäten – etwa pro Untersuchung, Behandlung oder Laboranalyse. Diese flexible Form eignet sich besonders für Geräte mit schwankender Auslastung, etwa medizinische Laser in Fachrichtungen mit variabler Patientenzahl.

Geläufig sind auch die Begriffe Vollamortisation und Teilamortisation. Bei der Vollamortisation werden alle Anschaffungs- und Finanzierungskosten während der Laufzeit vollständig über die Leasingraten gedeckt. Bei der Teilamortisation bleibt dagegen ein Restwert offen, der am Ende durch Kauf, Rückgabe oder Anschlussleasing ausgeglichen wird. Finanzierungsleasing mit Kaufoption basiert meist auf einer Teilamortisation, da der vereinbarte Restwert die Grundlage für die Kaufoption bildet.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
Schonung der Liquidität: Keine hohe Anfangsinvestition notwendig, Kapital bleibt für andere Praxiszwecke verfügbar. Laufende Zahlungsverpflichtung: Monatliche Raten müssen unabhängig von der Praxisauslastung gezahlt werden.
Planungssicherheit: Gleichbleibende Leasingraten ermöglichen eine verlässliche Kostenkalkulation. Langfristige Bindung: Verträge sind oft über mehrere Jahre festgelegt und schwer vorzeitig kündbar.
Technologische Aktualität: Regelmäßiger Gerätewechsel ermöglicht Zugang zu modernster Medizintechnik und schützt vor Wertverlust durch technische Überalterung. Kein Eigentum: Nach Vertragsende verbleibt das Gerät beim Leasinggeber, sofern keine Kaufoption besteht.
Steuerliche Vorteile: Leasingraten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Keine Abschreibung: Das Gerät kann nicht in der eigenen Bilanz aktiviert oder abgeschrieben werden.
Bilanzneutralität: Bei Operating-Leasing keine Belastung der Bilanz, dadurch bessere Eigenkapitalquote. Bilanzierungspflicht: Bei Finanzierungsleasing kann das Gerät bilanziert werden müssen.
Flexibilität: Möglichkeit zur Anpassung an neue Technologien oder Praxisentwicklungen. Eingeschränkte Nutzung: Vertragsbedingungen können individuelle Anpassungen oder Sondernutzungen einschränken.
Inklusive Serviceleistungen: Wartung, Reparaturen oder Ersatzgeräte sind häufig im Vertrag enthalten. Höhere Gesamtkosten: Über die gesamte Laufzeit kann Leasing teurer sein als ein direkter Kauf.
Vorteile und Nachteile von Medizintechnik-Leasing
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Wie läuft ein typischer Leasingprozess ab?

Ein typischer Leasingprozess für Medizintechnik folgt einer klar strukturierten Abfolge, die von der Anbieterwahl bis zur Inbetriebnahme des Geräts reicht. Ziel ist ein rechtssicheres, praxisgerechtes und vor allem auf langfristige Wirtschaftlichkeit ausgerichtetes Finanzierungskonzept.

  1. Auswahl des passenden Leasinganbieters: Am Anfang steht die Frage: Mit wem möchte ich das machen? Viele Praxen prüfen neben spezialisierten Anbietern auch Leasingangebote ihrer Hausbank. Alternativ bieten Medizintechnik-Leasinggesellschaften und herstellernahe Finanzierungsinstitute passgenaue Lösungen mit Branchenkenntnis. Wichtig sind Erfahrung im Gesundheitswesen, transparente Konditionen, flexible Laufzeiten – und die Möglichkeit, Servicepakete wie Wartung, Versicherung oder Geräteaustausch direkt zu integrieren. Denn was hilft der beste Zinssatz, wenn der Service nicht funktioniert? Gerade in dieser Phase kann Medizinio unterstützen – mit fundiertem Marktüberblick und Erfahrung aus zahlreichen Finanzierungsprojekten. So finden Praxen und Krankenhäuser schneller den Leasingpartner, der wirklich zu ihrem Bedarf und Budget passt.
  2. Technikauswahl und Vertragsverhandlung: Sobald klar ist, welches Gerät angeschafft werden soll – häufig in enger Abstimmung mit dem Hersteller oder Lieferanten –, kalkuliert der Leasinggeber die Konditionen. In der Vertragsphase geht es um die Details: Laufzeit, Ratenhöhe, Restwert, Serviceleistungen und Optionen am Ende der Laufzeit. Rückgabe, Verlängerung oder Kauf? Alles sollte offen besprochen werden. Entscheidend ist, die tatsächliche Nutzungsdauer und den technischen Fortschritt im Blick zu behalten. Sonst zahlt man womöglich zu lange für Technik, die längst überholt ist.
  3. Genehmigung und Bonitätsprüfung: Bevor der Vertrag unterschrieben wird, prüft der Leasinggeber die wirtschaftliche Situation der Praxis. Typisch sind Unterlagen wie BWA, Steuerbescheide oder aktuelle Praxiszahlen. Gerade bei Praxisneugründungen kann das Thema Sicherheiten wichtig werden – etwa in Form von Bürgschaften. Nach positiver Prüfung folgt die Freigabe des Vertrags, und der Weg zur Anschaffung ist frei.
  4. Lieferung, Inbetriebnahme und Vertragsbeginn: Jetzt wird’s konkret: Das Gerät wird geliefert, installiert und geprüft. Mit der Abnahmebestätigung durch die Praxis startet offiziell die Leasinglaufzeit – ab diesem Moment laufen auch die Raten sowie gegebenenfalls Service- und Wartungsverträge.

Welche Kosten fallen beim Medizintechnik-Leasing an?

Die Kostenstruktur beim Medizintechnik-Leasing setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die gemeinsam den wirtschaftlichen Gesamtaufwand bestimmen. Neben den monatlichen Leasingraten spielen Serviceleistungen, Versicherungen und vertragliche Regelungen am Laufzeitende eine zentrale Rolle.

  • Monatliche Leasingraten und Nebenkosten: Die Leasingrate bildet den Kern der Finanzierung. Sie ergibt sich aus dem Anschaffungswert des Geräts, der Vertragslaufzeit, dem kalkulierten Restwert und dem vereinbarten Zinssatz. Üblich sind feste monatliche Raten, die über die gesamte Laufzeit konstant bleiben und so eine klare Kalkulationsbasis bieten. Nebenkosten können bei Vertragsabschluss in Form von Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten oder Transportpauschalen anfallen. In manchen Fällen wird eine Sonderzahlung (Leasingsonderrate) zu Beginn des Vertrags vereinbart, um die monatliche Belastung zu senken.
  • Wartung, Versicherung und Serviceleistungen: Viele Leasingverträge im medizinischen Bereich beinhalten ergänzende Dienstleistungen, um den störungsfreien Betrieb der Technik sicherzustellen. Dazu zählen regelmäßige Wartungen, Funktionsprüfungen nach Medizinproduktegesetz, Gerätekalibrierungen sowie Software-Updates. Auch Medizintechnik-Versicherungen gegen Diebstahl, Defekt oder Ausfall sind oft integriert oder können optional hinzugebucht werden. Solche Full-Service-Leasingmodelle reduzieren das Risiko ungeplanter Zusatzkosten und erleichtern die Budgetplanung.
  • Restwertregelungen und End-of-Life-Konditionen: Am Ende der Laufzeit wird der weitere Verbleib des Geräts vertraglich geregelt. Beim operativen Leasing erfolgt meist die Rückgabe an den Leasinggeber; eventuelle Kosten entstehen, wenn das Gerät übermäßige Gebrauchsspuren oder fehlendes Zubehör aufweist. Beim Finanzierungsleasing kann eine Restwertzahlung fällig werden, falls die Praxis das Gerät übernehmen möchte. Manche Verträge bieten auch Verlängerungsoptionen oder Austauschprogramme für Nachfolgemodelle.

Leasingrechner Medizintechnik

Leasingrechner für Medizintechnik







Monatliche Rate: 0,00 EUR

Kostenbeispiel an einem geleasten MRT-Gerät

Ein praxisnahes Beispiel verdeutlicht die typische Kostenstruktur eines Medizintechnik-Leasings am Beispiel eines MRT-Geräts mittlerer Leistungsklasse, wie es in radiologischen oder orthopädischen Fachpraxen eingesetzt wird.

Beispielhafte Ausgangsdaten:

  • Beispielhafte Ausgangsdaten:
  • Anschaffungspreis: 1.000.000 € netto
  • Vertragslaufzeit: 7 Jahre (84 Monate)
  • Restwert am Vertragsende: 10 % des Anschaffungspreises = 100.000 €
  • Effektiver Leasingzins: 5 % p. a.
R = ( K RW × (1+i) n ) × i 1 (1+i) n Dabei gilt: K=1.000.000 RW=100.000 i=0,0512=0,0041667 (monatlicher Zinssatz) n=84 Monate Eingesetzt ergibt sich: R = ( 1.000.000 100.000 × (1,0041667) 84 ) × 0,0041667 1 (1,0041667) 84 14.045,00

Das Rechenbeispiel zeigt, dass die monatlichen Leasingraten von rund 14.000 € netto eine planbare und kalkulierbare Finanzierungslösung darstellen, insbesondere für Praxen mit hohem Kapitalbedarf. Über die gesamte Laufzeit summieren sich die Zahlungen inklusive Restwert auf etwa 1,28 Mio. €, was einem Zinsaufwand von rund 280.000 € entspricht.

Wie wirken sich Leasingverträge auf die Praxisfinanzen aus?

Leasingverträge für Medizintechnik wirken sich in mehrfacher Hinsicht auf die Finanzstruktur einer Praxis aus. Sie beeinflussen sowohl Liquidität und Steuerlast als auch Bilanzierung und Investitionsplanung.

Leasing schont die Liquidität, da keine hohe Einmalzahlung für den Gerätekauf erforderlich ist. Gleichzeitig bleiben vorhandene Kreditlinien unberührt, was Spielraum für andere betriebliche Ausgaben oder Investitionsvorhaben schafft. Stattdessen werden die Kosten über regelmäßige Leasingraten verteilt, was eine bessere Planbarkeit und Kapitalbindung ermöglicht. Aus bilanzieller Sicht bleibt das Gerät bei einem operativen Leasing, wie es im Praxisbereich üblich ist, im Eigentum des Leasinggebers. Es wird daher nicht im Anlagevermögen der Praxis aktiviert. Die monatlichen Leasingraten werden als Betriebsausgaben verbucht und mindern den steuerpflichtigen Gewinn unmittelbar.

Die Leasingraten sind in voller Höhe als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt, sofern der Vertrag den steuerrechtlichen Anforderungen entspricht. Entscheidend ist dabei, dass keine verdeckte Kaufabsicht oder eine unangemessen hohe Restwertgarantie vorliegt. Da das Gerät nicht in der Bilanz der Praxis erscheint, bleibt die Bilanzsumme geringer, was die Eigenkapitalquote rechnerisch verbessert. Dies kann sich bei Kreditverhandlungen positiv auswirken.

Darüber hinaus erleichtert Leasing die Investitionsplanung, da am Ende der Vertragslaufzeit meist ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. So bleiben Praxen technologisch wettbewerbsfähig und können im wachsenden Wettbewerb um Patienten mit moderner Ausstattung überzeugen, ohne Kapital langfristig im Altgerät zu binden. Zwar können die Gesamtkosten eines Leasingvertrags auf lange Sicht höher sein als bei einem Direktkauf, insbesondere wenn Wartung, Versicherung oder Servicepakete enthalten sind, diese Ausgaben sind jedoch steuerlich absetzbar und planbar.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Stabilisierung des Cashflows. Durch die gleichmäßigen monatlichen Zahlungen bleibt die Liquiditätsbelastung konstant, was insbesondere bei schwankenden Praxiseinnahmen von Vorteil ist. Nach Ablauf des Leasingvertrags besteht häufig die Möglichkeit, das Gerät gegen Zahlung eines Restwerts zu übernehmen. In diesem Fall wird es in das Anlagevermögen aufgenommen und über die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben.

Insgesamt bietet Leasing eine steuerlich vorteilhafte, liquiditätsschonende und flexible Finanzierungsform, die es Praxen ermöglicht, moderne Medizingeräte zu nutzen und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern.

Welche Risiken gibt es bei der Leasing-Vertragsgestaltung?

Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen

Ein wesentliches Risiko liegt in unklar formulierten Laufzeiten. Leasingverträge sind in der Regel fest befristet und können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Problematisch wird es, wenn die Vertragsdauer nicht eindeutig geregelt ist oder Verlängerungsklauseln automatisch greifen. Ärztinnen und Ärzte sollten daher prüfen,

  • ob der Vertrag eine klare Befristung enthält,
  • ob und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung erfolgt,
  • und welche Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung bestehen (z. B. bei Geräteausfall oder Praxisaufgabe).

Leasingraten und versteckte Zusatzkosten

Die vereinbarten Leasingraten decken häufig nicht alle anfallenden Kosten ab. Neben den monatlichen Zahlungen können Zusatzkosten entstehen, etwa für:

  • Versicherung, Transport oder Installation der Medizingeräte,
  • Wartungs- und Serviceleistungen,
  • Rücknahme oder Demontage am Vertragsende.

Vor Vertragsunterzeichnung sollte daher eine vollständige Kostenaufstellung vorliegen, um die tatsächliche Gesamtbelastung realistisch einschätzen zu können.

Eigentumsverhältnisse am Leasingende

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit automatisch in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht. Tatsächlich bleibt das Gerät im Eigentum des Leasinggebers, sofern kein gesondertes Kaufrecht (Restwert- oder Andienungsoption) vereinbart wurde. Es ist daher wichtig,

  • den vertraglichen Eigentumsübergang genau zu prüfen,
  • den kalkulierten Restwert nachzuvollziehen,
  • und sicherzustellen, dass die Rückgabeformalitäten klar geregelt sind.

Wartungs- und Reparaturverpflichtungen

Bei Medizintechnik ist die Betriebssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Unklarheiten bestehen häufig darüber, wer für Wartung, Kalibrierung und Reparaturen verantwortlich ist.

  • Im Vollamortisationsleasing trägt diese Pflicht meist der Leasingnehmer.
  • In anderen Modellen kann der Leasinggeber bestimmte Serviceleistungen übernehmen.

Fehlt eine eindeutige Regelung, drohen Haftungsrisiken bei Geräteausfällen oder Verstößen gegen Medizinproduktevorschriften.

Risiken bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Wird ein Leasingvertrag vor Ablauf der Laufzeit beendet – etwa durch Praxisaufgabe, Geräteausfall oder Insolvenz –, können erhebliche Nachzahlungen entstehen. Im Fall eines Standardgeräts wie einem EKG-Gerät lassen sich häufig Nachfolgevereinbarungen oder Ersatzmieter leichter finden, was das finanzielle Risiko senken kann. Vor Abschluss des Vertrags sollte daher geprüft werden,

  • welche Folgen eine vorzeitige Vertragsauflösung hat,
  • ob Ersatzmieter oder Nachfolgevereinbarungen zulässig sind,
  • und ob Versicherungsschutz für solche Fälle besteht.
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Welche Anbieter sind auf Medizintechnik-Leasing spezialisiert?

Die Wahl des richtigen Leasinganbieters für Medizintechnik ist selten so einfach, wie sie zunächst wirkt. Auf dem Papier sehen viele Angebote ähnlich aus – gleiche Raten, vergleichbare Laufzeiten, vertraute Schlagworte. Doch hinter diesen Zahlen verbergen sich oft große Unterschiede: bei den Servicepaketen, den Rücknahmebedingungen oder der Frage, wie flexibel Sie auf neue Technologien reagieren können.

Genau deshalb unterstützen wir Praxen und Kliniken dabei, den Überblick zu behalten. Auf Medizinio bringen wir medizinische Einrichtungen mit passenden, geprüften Leasingpartnern zusammen – neutral, transparent und mit einem klaren Verständnis für die Anforderungen des Gesundheitssektors.

Deutsche Leasing

Deutsche Leasing AG

Die Deutsche Leasing AG (Sitz in Bad Homburg) fungiert als Kompetenzzentrum für Leasing innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und gilt als führendes herstellerunabhängiges Leasingunternehmen in Deutschland. Seit Jahrzehnten ist Deutsche Leasing auch im Gesundheitswesen aktiv und entwickelt gemeinsam mit den Kunden passgenaue Finanzierungskonzepte für medizinische Geräte und Einrichtungen. Das Leistungsspektrum umfasst Medizintechnik-Leasing, Mietkauf, Investitionskredite sowie die Einbindung öffentlicher Fördermittel. Durch flexible Nutzungsverträge (z. B. Pay-per-Use-Modelle) können Praxen und Kliniken modernste Technik nutzen, ohne Kapital binden zu müssen; auf Wunsch bietet Deutsche Leasing auch Full-Service-Leasing mit Geräte-Management über den gesamten Lebenszyklus – von der Beschaffung über Wartung bis zum späteren Austausch oder Verkauf der Geräte. Dieses umfassende Angebot und die langjährige Branchenexpertise sorgen dafür, dass medizinische Einrichtungen stets finanziell planbar und aktuell ausgestattet bleiben.

Grenke

Grenke AG

Die GRENKE AG (Baden-Baden) ist ein international tätiger Finanzierungspartner für den Mittelstand und seit 1978 am Markt. Das banken- und herstellerunabhängige Unternehmen gehört zu den wachstumsstärksten Leasinggesellschaften Europas und ist insbesondere im Small-Ticket-Leasing (kleinere Investitionsvolumen) führend. Im Bereich Medizintechnik-Leasing konzentriert sich GRENKE vor allem auf Praxen, Therapiezentren und kleinere Kliniken, die kostspielige medizinische Geräte anschaffen möchten. Die Stärke von GRENKE liegt in der schnellen, unkomplizierten Finanzierung auch von geringeren Beträgen – mit Beratung vor Ort, attraktiven Konditionen schon bei kleineren Anschaffungen und einer zügigen, digitalen Abwicklung. Neben klassischem Leasing bietet GRENKE bei Bedarf auch Mietkauf oder andere Finanzierungsprodukte an und verfügt über eigene Bankdienstleistungen, sodass medizinische Kunden viele finanzielle Bedürfnisse (vom Leasing bis zum Zahlungsverkehr) aus einer Hand decken können. Dieses Rundum-Angebot und die Fokussierung auf kleine und mittlere Investitionen machen GRENKE zu einem gefragten Partner für Ärzte und Gesundheitsbetriebe, die flexibel bleiben wollen.

Gefa Bank GmbH

Gefa Bank GmbH

Die GEFA Bank GmbH (Wuppertal) ist ein Spezialfinanzierer für mobile Investitionsgüter und Teil der französischen Société Générale-Gruppe. Für den Gesundheitssektor bietet die GEFA Bank ein äußerst breites Spektrum an Finanzierungslösungen – von Medizintechnik-Leasing und Mietkauf über Darlehen und Mietmodelle bis hin zu Pay-per-Use-Konzepten. Ein großer Teil des Geschäfts erfolgt in Kooperation mit Medizintechnik-Herstellern und -Händlern: Ein spezialisiertes GEFA-Team unterstützt diese Vendor-Partner dabei, ihren Kunden Finanzierungslösungen für Medizingeräte wie MRT, CT, Röntgen oder Labor-Technik bereitzustellen. Kliniken, Arztpraxen und Apotheken können so Investitionen tätigen, ohne hohe Einmalzahlungen stemmen zu müssen – die Raten und Laufzeiten lassen sich individuell gestalten, auf Wunsch auch mit Einbindung von Förderkrediten (z. B. KfW-Mitteln). GEFA Bank betont, für praktisch jede Bedarfssituation die passende Lösung anbieten zu können (egal ob Leasing, Darlehen, Miete, Mietkauf oder Förderfinanzierung). Damit können Gesundheitsanbieter ihre Ausstattung liquiditäts- und bilanzschonend modernisieren und von einem erfahrenen Finanzierungspartner profitieren, der die Branche gut kennt.

Abcfinance

Abcfinance GmbH

Die abcfinance GmbH (Köln) hat mit abcfinance medical eine eigene Sparte geschaffen, die sich auf Finanzierungslösungen im Medizin- und Pflegebereich spezialisiert. Das Unternehmen bietet neben dem klassischen Leasing von medizinischen Geräten auch Mietkauf-Modelle an und hat besondere Vertragsoptionen entwickelt: Zum Beispiel ValueFlex für kostspielige Anschaffungen (über 25.000 €), das durch längere Laufzeiten niedrigere monatliche Raten ermöglicht, sowie StepInvest für komplexe Projekte mit vielen Komponenten – hierbei werden alle Lieferanten zunächst bezahlt und am Ende alle Käufe in einem einzigen Leasingvertrag gebündelt. Durch solche branchenspezifischen Lösungen können Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen moderne Diagnose- und Therapiegeräte finanzieren, ohne ihre Liquidität zu gefährden. abcfinance tritt als unabhängiger Anbieter auf und legt Wert auf maßgeschneiderte Konzepte für das Gesundheitswesen – von steuerlichen Vorteilen der Leasingraten bis zur freien Herstellerwahl des Kunden. Diese Spezialisierung auf Medizintechnik-Finanzierung, kombiniert mit einer hohen Flexibilität der Modelle, ist ein Alleinstellungsmerkmal von abcfinance im deutschen Markt.

FAQ

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung des Leasingvertrags?

Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Leasingvertrags bleibt der Leasingnehmer in der Regel zur Zahlung der vereinbarten Raten bis zum Ende der Laufzeit verpflichtet. Eine ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen, sodass nur eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Gründen – etwa Vertragsverletzungen des Leasinggebers oder Totalschaden des Geräts ohne Verschulden des Leasingnehmers – möglich ist. In den meisten Fällen fordert der Leasinggeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die den entgangenen Gewinn abdeckt. Wird der Vertrag wegen Praxisaufgabe oder Insolvenz beendet, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, sofern keine Nachfolgeregelung oder Versicherungsschutz besteht.

Kann ich ein geleastes Medizingerät später übernehmen oder kaufen?

Ob ein geleastes Medizingerät nach Vertragsende übernommen oder gekauft werden kann, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. In klassischen Leasingverträgen bleibt das Gerät Eigentum des Leasinggebers und muss nach Ablauf der Laufzeit zurückgegeben werden. Eine Übernahme ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kaufoption oder ein Andienungsrecht vorgesehen ist.

Das Andienungsrecht räumt dem Leasinggeber das Recht ein, dem Leasingnehmer das Medizingerät zum Vertragsende zum Kauf anzubieten. In diesem Fall ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Gerät zu einem zuvor festgelegten Restwert zu übernehmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht kein Anspruch auf den Erwerb des Geräts.

Es empfiehlt sich daher, bereits vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine Kaufoption oder eien Andienungsoption besteht, um eine spätere Übernahme des Medizingeräts zu ermöglichen.

Was besagt die 40/90-Regel beim Leasing?

Die 40/90-Regel ist eine steuerliche Orientierung zur Beurteilung, ob ein Leasingvertrag als operatives oder Finanzierungsleasing einzustufen ist. Sie besagt, dass ein Vertrag als Leasing anerkannt wird, wenn die Grundmietzeit mindestens 40 %, aber höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des geleasten Wirtschaftsguts beträgt. Liegt die Laufzeit unter 40 %, gilt das Objekt steuerlich als nicht ausreichend genutzt; liegt sie über 90 %, wird vermutet, dass wirtschaftlich ein Kauf vorliegt. Die Regel dient also dazu, die Bilanzierungspflicht und steuerliche Behandlung korrekt einzuordnen. Für Praxisinhaber bedeutet das: Nur wenn sich die Vertragslaufzeit innerhalb dieses Rahmens bewegt, bleibt das Leasing bilanzneutral und die Raten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Welche Leasingdauer ist bei Medizintechnik üblich?

Bei Medizintechnik liegen die üblichen Leasingzeiträume zwischen 36 und 96 Monaten. Kürzere Laufzeiten von rund 36 Monaten eignen sich für Geräte mit schneller technischer Entwicklung, etwa digitale Bildgebung oder IT-basierte Systeme. Vertragslaufzeiten von 48 bis 60 Monaten gelten als Standard, da sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen monatlicher Belastung, Nutzungsdauer und steuerlicher Abschreibung bieten. Längere Laufzeiten von 72 bis 96 Monaten kommen vor allem bei robusten, langlebigen Geräten wie MRT-Geräten, Behandlungseinheiten oder Labortechnik infrage. Die optimale Dauer richtet sich nach der geplanten Einsatzzeit und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Praxis.

Welche Unterlagen werden für einen Medizintechnik-Leasingvertrag benötigt?

Für einen Medizintechnik-Leasingvertrag sind in der Regel ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung, die Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste (SuSa) erforderlich. Zusätzlich verlangen Leasinggesellschaften meist Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Bonitätsnachweise und ein detailliertes Angebot des Geräteanbieters mit technischen Angaben und Preis.

Wie wird ein Leasingvertrag bei Praxisaufgabe behandelt?

Wird eine Praxis aufgegeben, bleibt der Leasingvertrag grundsätzlich bestehen, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit fester Laufzeit handelt. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen, sodass der Leasingnehmer weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Raten verpflichtet bleibt. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei vertraglich geregelten Sonderkündigungsrechten oder mit Zustimmung des Leasinggebers – kann der Vertrag vorzeitig beendet oder auf einen Nachfolger übertragen werden. In der Praxis bietet sich häufig eine Vertragsübernahme durch den Praxisnachfolger an, sofern der Leasinggeber zustimmt und die Bonität gegeben ist. Ohne solche Regelungen kann die Praxisaufgabe zu erheblichen Restverpflichtungen führen, da der Leasingnehmer für die verbleibenden Zahlungen haftet.

Welche Rolle spielt die Schufa bei der Bonitätsprüfung?

Die Schufa spielt bei der Bonitätsprüfung für Leasingverträge eine wichtige Rolle. Leasinggeber nutzen die Schufa-Auskunft, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers einzuschätzen und das Ausfallrisiko zu bewerten. Dabei werden insbesondere Zahlungserfahrungen, bestehende Kredite, laufende Leasingverträge und eventuelle Negativmerkmale – etwa Mahn- oder Vollstreckungseinträge – berücksichtigt.

Ein positiver Schufa-Score erleichtert die Vertragsgenehmigung und kann zu günstigeren Konditionen führen. Liegen hingegen negative Einträge vor, kann der Leasinggeber zusätzliche Sicherheiten verlangen, etwa Bürgschaften oder Anzahlungen, oder den Antrag ablehnen. Für Praxisgründer empfiehlt es sich, die eigene Schufa-Auskunft vorab zu prüfen, um mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig zu klären und die Chancen auf eine Leasingzusage zu verbessern.

Was sind die Unterschiede zwischen Leasing und Mietkauf bei Medizintechnik?

Beim Leasing bleibt das Gerät Eigentum des Leasinggebers, und der Nutzer zahlt für die zeitlich begrenzte Nutzung. Eine Rückgabe oder optionale Übernahme erfolgt am Vertragsende. Beim Mietkauf geht das Gerät nach der letzten Rate automatisch in das Eigentum des Käufers über. Leasing ist in der Regel bilanzneutral und steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar, während beim Mietkauf das Gerät aktiviert und abgeschrieben werden muss. Leasing bietet mehr Flexibilität, Mietkauf eignet sich eher für Praxen, die das Gerät langfristig behalten möchten.

Wie unterscheiden sich Leasinglösungen für Gemeinschaftspraxen?

Leasinglösungen für Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) unterscheiden sich vor allem in der vertraglichen Gestaltung und Haftungsverteilung. Da mehrere Partner gemeinsam als Leasingnehmer auftreten, müssen im Vertrag die Nutzungsrechte, Zahlungsmodalitäten und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sein. In der Regel haften alle Praxispartner gesamtschuldnerisch, das heißt: Jeder haftet für die gesamten Leasingraten, unabhängig von seinem Anteil an der Nutzung.

Wichtig ist zudem, festzuhalten, wer Eigentümer oder Nutzer des Geräts im Innenverhältnis ist und was bei Ausscheiden eines Partners passiert. Oft wird vereinbart, dass der Vertrag fortgeführt oder auf den verbleibenden Partner übertragen wird. Auch steuerlich ist eine klare Zuordnung erforderlich, damit die Leasingraten korrekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Spezielle Leasinganbieter für Medizingeräte bieten Gemeinschaftspraxen oft flexible Modelle, etwa anteilige Ratenaufteilung, individuelle Vertragsübernahme bei Gesellschafterwechsel oder Rahmenverträge für mehrere Geräte. Entscheidend ist, dass die vertragliche Struktur sowohl rechtlich als auch steuerlich transparent gestaltet ist, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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