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Inhaltsverzeichnis
Warum ist das Mieten von Medizintechnik für Arztpraxen eine sinnvolle Option?
Das Mieten von Medizintechnik stellt für Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) eine zunehmend attraktive Alternative zum klassischen Kauf dar. In einem Umfeld, das von technologischem Fortschritt, regulatorischen Anforderungen und wirtschaftlichem Druck geprägt ist, ermöglicht das Mietmodell eine flexible, planbare und risikoärmere Investitionsstrategie.
Finanzielle und operative Vorteile:
- Kosteneffizienz: Sie zahlen nur für die tatsächliche Nutzungsdauer, ohne hohe Anschaffungskosten tragen zu müssen. Damit wird der Kapitaleinsatz deutlich reduziert und die Wirtschaftlichkeit verbessert.
- Liquiditätsschonung: Durch den Wegfall einer hohen Anfangsinvestition bleibt die Liquidität erhalten. Mittel können gezielt für andere betriebliche Zwecke wie Praxiswachstum, Personal oder Marketing eingesetzt werden.
- Planbare Kosten: Monatlich konstante Mietraten ermöglichen eine präzise Budgetplanung und erleichtern die betriebswirtschaftliche Steuerung. Unerwartete Ausgaben für Wartung oder Reparaturen entfallen in der Regel, da diese im Mietvertrag inkludiert sind.
- Flexibilität: Mietmodelle eignen sich ideal für temporäre Einsätze, Projekte, Pilotphasen oder den Betrieb zusätzlicher Zweigpraxen. Die Geräteausstattung kann jederzeit an neue Anforderungen angepasst werden.
- Technologischer Fortschritt: Mietlösungen sichern den Zugang zu modernsten Geräten, ohne dass Sie sich um den Wiederverkauf oder die Entsorgung veralteter Systeme kümmern müssen. Dadurch bleibt die Praxis technologisch aktuell und konkurrenzfähig.
- Bilanzneutralität: Mietverträge werden in der Regel als betriebliche Aufwendungen behandelt und erscheinen nicht als Vermögenswerte in der Bilanz. Das wirkt sich positiv auf Eigenkapitalquote, Bonität und Finanzierungsrahmen aus.
- Integrierte Serviceleistungen: Wartung, Kalibrierung, Software-Updates und technischer Support sind meist Bestandteil des Mietvertrags. Dies reduziert den organisatorischen Aufwand.
- Einfache Rückgabe: Nach Ablauf der Mietdauer kann das Gerät problemlos zurückgegeben oder gegen ein neueres Modell getauscht werden – ohne Restwertproblematik oder Verwertungsaufwand.
Steuerliche Vorteile
- Absetzbarkeit als Betriebsausgaben: Die Mietraten sind vollständig steuerlich absetzbar und mindern direkt die Gewinnsteuerlast der Praxis. Im Gegensatz zu abgeschriebenen Kaufinvestitionen wirken sich Mietkosten unmittelbar auf das Jahresergebnis aus.
- Bilanzielle Entlastung: Da gemietete Medizintechnik nicht aktiviert wird, bleibt die Bilanz schlank. Dies verbessert die Kennzahlen, insbesondere im Hinblick auf Kreditwürdigkeit und Investitionsspielräume.
Wie funktioniert die Miete von Medizintechnik in der Praxis?
Die Miete von Medizintechnik folgt einem klar strukturierten und rechtlich geregelten Ablauf, der die wirtschaftlichen, technischen und regulatorischen Anforderungen medizinischer Einrichtungen berücksichtigt. Das Ziel ist eine transparente, planbare und sichere Nutzung hochwertiger Geräte über einen festgelegten Zeitraum – ohne Eigentumserwerb und Kapitalbindung.
- Bedarfsermittlung und Geräteauswahl
- Zu Beginn steht die Analyse des individuellen Praxisbedarfs. Entscheidend sind Leistungsumfang, Untersuchungsvolumen, Spezialisierung und Raumkapazität. Gemeinsam mit dem Anbieter wird festgelegt, welche Medizintechnik den fachlichen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Dabei werden auch Aspekte wie Serviceumfang, Nutzungsfrequenz und erwartete technische Entwicklung berücksichtigt.
- Angebot und Vertragsgestaltung
- Nach der Bedarfsanalyse erstellt der Anbieter ein detailliertes Mietangebot. Dieses umfasst in der Regel:
- Gerätebeschreibung: Modell, technische Spezifikationen und Leistungsdaten.
- Laufzeit und Konditionen: Mietdauer (oft 12 bis 60 Monate), monatliche Raten und Kündigungsoptionen.
- Serviceumfang: Wartung, Kalibrierung, Updates, Reparaturen, Ersatzgeräte und Supportleistungen.
- Medizintechnik-Versicherung und Haftung: Regelungen zu Geräteschäden, Ausfällen oder Verlusten.
- Der Mietvertrag orientiert sich häufig an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen der Investitionsplanung und wird so gestaltet, dass er rechtssicher und MPBetreibV-konform ist.
- Nach der Bedarfsanalyse erstellt der Anbieter ein detailliertes Mietangebot. Dieses umfasst in der Regel:
- Lieferung, Installation und Einweisung
- Nach Vertragsabschluss übernimmt der Anbieter die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Geräts in der Praxis. Gemäß den Anforderungen der Medizingeräte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erfolgt eine fachgerechte Einweisung des medizinischen Personals. Dabei werden Bedienung, Sicherheitshinweise und Dokumentationspflichten erläutert.
- Laufende Nutzung und Servicephase
- Während der gesamten Mietlaufzeit bleibt das Gerät Eigentum des Anbieters. Die Praxis nutzt es vollumfänglich, ohne für Wartung, Reparaturen oder Software-Updates selbst aufkommen zu müssen. Der Anbieter übernimmt:
- Regelmäßige Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen
- Software- und Funktionsupdates
- Störungsmanagement und Reparaturservice
- Bereitstellung von Ersatzgeräten bei Ausfall
- Diese Serviceleistungen stellen sicher, dass die Geräte jederzeit den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Normen nach MPG und MPBetreibV, entsprechen.
- Während der gesamten Mietlaufzeit bleibt das Gerät Eigentum des Anbieters. Die Praxis nutzt es vollumfänglich, ohne für Wartung, Reparaturen oder Software-Updates selbst aufkommen zu müssen. Der Anbieter übernimmt:
- Vertragsende und Rückgabe oder Verlängerung
- Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit bestehen mehrere Optionen:
- Rückgabe: Das Gerät wird fachgerecht abgebaut und an den Anbieter zurückgeführt.
- Verlängerung: Der Vertrag kann bei weiterem Bedarf zu angepassten Konditionen verlängert werden.
- Upgrade oder Austausch: Häufig bietet der Anbieter ein moderneres Gerät als Nachfolgemodell an.
- Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit bestehen mehrere Optionen:
- Dokumentation und Compliance
- Alle Wartungs- und Prüfprotokolle werden dokumentiert und stehen der Praxis für Audits oder Behördenprüfungen zur Verfügung. Dadurch erfüllt die Praxis ihre Nachweispflichten gemäß MPBetreibV und DIN EN ISO 13485 (Qualitätsmanagement für Medizinprodukte).


Welche Nachteile oder Risiken hat das Mieten von Medizintechnik?
- Langfristige Kostenbelastung
- Gesamtkosten über die Laufzeit: Obwohl die monatlichen Raten planbar und liquiditätsschonend sind, können sich die Gesamtkosten über eine mehrjährige Mietdauer höher gestalten als bei einem Direktkauf. Der Praxisinhaber zahlt nicht nur die Nutzung, sondern auch Service, Versicherung und Verwaltungsanteile.
- Fehlende Vermögensbildung: Im Gegensatz zum Kauf geht das Gerät am Ende der Mietzeit nicht in den Besitz der Praxis über. Damit entfällt die Möglichkeit, es nach der Abschreibung weiter zu nutzen oder gebraucht zu veräußern.
- Eingeschränkte Vertragsflexibilität
- Laufzeitbindung: Mietverträge sind in der Regel über einen festen Zeitraum abgeschlossen (z. B. 36 oder 60 Monate). Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur aus wichtigem Grund möglich und kann Zusatzkosten verursachen.
- Vertragsabhängigkeit vom Anbieter: Änderungen im Leistungsbedarf oder in der Praxisstruktur können zu Konflikten mit bestehenden Vertragslaufzeiten führen, insbesondere wenn keine Anpassungsoptionen vereinbart wurden.
- Abhängigkeit vom Anbieter
- Servicequalität und Reaktionszeiten: Die Funktionsfähigkeit der Geräte hängt maßgeblich von der Servicequalität des Vermieters ab. Unzureichender technischer Support oder verzögerte Wartung können den Praxisbetrieb beeinträchtigen.
- Eingeschränkte Individualisierungsmöglichkeiten
- Standardisierte Vertrags- und Gerätekonfigurationen: Mietmodelle sind häufig standardisiert, um Kosten und Logistik zu optimieren. Individuelle Anpassungen oder Sonderausstattungen sind nicht immer oder nur gegen Aufpreis realisierbar.
- Begrenzter Eingriff in Geräteeinstellungen: Da das Gerät Eigentum des Vermieters bleibt, können praxisinterne Anpassungen (z. B. Softwaremodifikationen oder Zubehörintegration) eingeschränkt sein.
- Psychologischer Faktor und Investitionsverhalten: Einige Praxisinhaber empfinden Mietmodelle als „Verlust von Eigentumskontrolle“. Während der Kauf als langfristige Investition wahrgenommen wird, gilt die Miete häufig als laufende Betriebsausgabe ohne bleibenden Wert. Dies kann insbesondere bei strategisch bedeutsamen Großgeräten (z. B. Röntgensystemen) eine emotionale Hemmschwelle darstellen.
Was kostet es, Medizintechnik zu mieten?
Die Mietkosten für Medizintechnik variieren je nach Gerätetyp, Laufzeit und Serviceumfang deutlich. Eine pauschale Preisangabe ist daher nicht möglich, jedoch lassen sich typische Orientierungswerte und Einflussgrößen nennen.
Die Mietkosten für Medizintechnik hängen im Wesentlichen von vier Faktoren ab: dem Gerätewert, der Laufzeit, dem Serviceumfang und der technologischen Entwicklung. Je höher der Neupreis und die technische Ausstattung, desto höher fällt die monatliche Rate aus. Längere Vertragslaufzeiten senken in der Regel die monatliche Belastung, während kürzere Laufzeiten zu höheren Raten führen. Der Umfang der Serviceleistungen – etwa Wartung, Software-Updates, Versicherung und technischer Support – beeinflusst die Gesamtkosten zusätzlich. Bei Geräten mit kurzer Innovationsdauer entstehen zudem höhere Mietzuschläge, um das technologische Risiko abzudecken.
Orientierungswerte:
- Kleinere Geräte (z. B. EKG, Sterilisatoren): ab ca. 50–300 € pro Monat
- Mittelklassegeräte (z. B. Ultraschallgeräte): ca. 150–1.500 € pro Monat
- Beim Ultraschallgerät mieten liegen mobile Geräte preislich meist im unteren Bereich, während Standgeräte teurer sind.
- Hochpreisige Systeme (z. B. digitale Röntgengeräte, Endoskopie): 1.500–3.000 € oder mehr pro Monat
Beispielkalkulation: Ein Ultraschallsystem mit einem Neupreis von 40.000 € kostet bei 36 Monaten Laufzeit und Full-Service-Paket etwa 1.000–1.400 € monatlich.
- Zusatzkosten: Installation, Schulung, Transport oder Versicherung können separat berechnet werden.
- Steuerlicher Vorteil: Alle Mietraten sind als Betriebsausgaben voll absetzbar.
Welche Finanzierungsalternativen zur Miete gibt es?
Neben der Miete stehen Arztpraxen verschiedene Alternativen der Medizintechnik-Finanzierung zur Verfügung, die sich in Kapitalbindung, steuerlicher Behandlung und bilanzieller Wirkung unterscheiden. Die Wahl hängt von den wirtschaftlichen Zielen, der Laufzeitplanung und dem gewünschten Maß an Flexibilität ab.
- Kauf (Direktinvestition): Der klassische Erwerb von Medizintechnik ist die einfachste, aber kapitalintensivste Variante. Der Kaufpreis wird entweder sofort oder über Fremdkapital finanziert, das Gerät geht unmittelbar in das Eigentum der Praxis über. Vorteile sind langfristige Nutzung, keine Vertragsbindung und die Möglichkeit, das Gerät individuell zu modifizieren oder später zu veräußern. Nachteilig ist die hohe Kapitalbindung sowie die Notwendigkeit, Wartung, Reparaturen und Software-Updates selbst zu tragen.
- Leasing: Beim Medizintechnik-Leasing handelt es sich um eine vertraglich geregelte Nutzungsüberlassung über einen festgelegten Zeitraum, ähnlich der Miete, jedoch mit stärkerer Finanzierungsorientierung. Es existieren zwei Hauptformen:
- Operatives Leasing: Kurz- bis mittelfristig, mit Rückgabeoption. Wartung und Service liegen häufig beim Leasinggeber.
- Finanzierungsleasing: Langfristig ausgelegt, mit fest vereinbarten Raten und meist ohne ordentliche Kündigung. Nach Vertragsende kann das Gerät oft übernommen oder durch ein neues Modell ersetzt werden. Leasing bietet planbare Kosten und steuerliche Absetzbarkeit, bindet das Gerät jedoch bilanziell stärker als ein Mietvertrag.
- Ratenkauf (Teilzahlungskauf): Der Ratenkauf kombiniert Elemente von Kauf und Finanzierung: Die Praxis wird sofort Eigentümerin des Geräts, bezahlt den Kaufpreis aber in festgelegten Raten über einen bestimmten Zeitraum. Diese Variante ermöglicht Investitionen ohne sofortige Kapitalbelastung, ist jedoch bilanzwirksam und erfordert die Aktivierung des Geräts als Anlagevermögen.
- Mietkauf (Miete mit Kaufoption): Der Mietkauf ist eine Mischform aus Miete und Ratenkauf. Während der Laufzeit werden Mietzahlungen geleistet, die am Ende ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden. Diese Lösung bietet zunächst Liquiditätsschonung und gleichzeitig die Option, das Gerät langfristig zu übernehmen.
- Bank- oder Lieferantenkredit: Viele Medizintechnikhersteller und Banken bieten spezifische Investitionskredite für Arztpraxen an. Sie ermöglichen die sofortige Anschaffung bei gestreckter Rückzahlung. Vorteile sind feste Zinssätze und Eigentum ab Beginn, während der administrative Aufwand und die Bilanzbelastung höher sind.
- Öffentliche Förderprogramme: Je nach Bundesland und Fachrichtung können öffentliche Institutionen, KfW-Banken oder Landesförderbanken Investitionsprogramme mit günstigen Zinsen oder Tilgungszuschüssen anbieten. Diese Programme zielen darauf ab, Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder den Ausbau medizinischer Versorgung zu fördern.
Wie wählt man den richtigen Anbieter für Medizintechnik-Miete?
Bei der Auswahl des passenden Mietanbieters für Medizintechnik sollten Ärzte systematisch vorgehen und verschiedene Kriterien prüfen. Nachfolgend eine strukturierte Übersicht wichtiger Auswahlkriterien:
- Bedarfsanalyse und Anbieter-spezialisierung: Zunächst sollte klar definiert werden, welche Gerätefunktion, welches Untersuchungsvolumen und welche Nutzungsdauer erforderlich sind. Ein Anbieter, der sich auf genau diese Geräte bzw. auf ambulante Praxen spezialisiert hat, bringt relevante Erfahrung mit.
- Reputation und Referenzen: Der Anbieter sollte über eine nachweisliche Erfolgsbilanz verfügen – insbesondere in vergleichbaren Praxissituationen. Online-Bewertungen, Fachreferenzen oder Praxisbeispiele sind hilfreiche Indikatoren.
- Nutzen Sie den Service von Medizinio und profitieren Sie von unserem großen Netzwerk aus geprüften und erfahrenen Medizintechnik-Vermietern.
- Qualität der Geräte und technische Ausstattung: Es ist zu prüfen, ob die angebotenen Geräte den aktuellen technischen Standards entsprechen, regelmäßig gewartet werden und über die erforderlichen Zertifikate verfügen. Geräte mit veralteter Technik oder mangelhafter Wartung bergen Risiken beim Betrieb und bei der Compliance.
- Service- und Wartungsleistungen im Mietvertrag: Ein umfassender Mietvertrag sollte klar regeln, welche Leistungen inklusive sind (z. B. Wartung, Kalibrierung, Ersatzgeräte). Die Reaktionszeiten bei Störungen sowie die Verfügbarkeit von Ersatz bei Ausfall sind wichtige Kriterien.
- Vertragskonditionen und Transparenz: Vertragslaufzeit, Kündigungsoptionen, mögliche Zusatzkosten, Transport- und Installationskosten sollten im Vorfeld transparent sein. Versteckte Gebühren oder unkalkulierbare Nebenkosten sind kritisch.
- Compliance und regulatorische Sicherheit: Der Anbieter muss sicherstellen, dass die Geräte den Anforderungen der Medizingeräte‑Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie geltenden Normen genügen. Zudem sollte geprüft werden, ob Service- und Wartungsnachweise zur Verfügung gestellt werden.
- Flexibilität und Zukunftsfähigkeit: Wichtig ist, ob im Mietvertrag Optionen für Geräte-Upgrades, Laufzeitverlängerung oder Rückgabe bestehen. Ein guter Anbieter berücksichtigt mögliche Praxisentwicklungen und technologische Veränderungen.
- Lokale Präsenz und technische Versorgung: Aufgrund der Bedeutung von Wartung und schnellen Eingriffen im Störfall ist eine gute regionale technische Versorgung durch den Anbieter ein Vorteil. Prüfen Sie die Service-Abdeckung für Ihre Region.
Für welche Praxen eignet sich das Mietmodell besonders?
Das Mietmodell eignet sich besonders für Praxen, die Flexibilität, Liquiditätserhalt und technologische Aktualität priorisieren. Es bietet klare Vorteile für Betriebe, die ihre Investitionen an betriebswirtschaftliche und strategische Entwicklungen anpassen möchten, ohne sich langfristig zu binden.
- Neugründungen und Praxisübernahmen: Bei Praxisgründungen ist die Miete eine attraktive Lösung, um mit geringem Kapitaleinsatz eine moderne Ausstattung zu realisieren. Hohe Anfangsinvestitionen entfallen, und die Liquidität bleibt für andere betriebliche Aufwendungen wie Personal, Marketing oder IT verfügbar. Auch bei Praxisübernahmen bietet das Mietmodell die Möglichkeit, bestehende Geräte schrittweise zu ersetzen, ohne das Investitionsbudget zu überlasten.
- Wachsende und sich verändernde Praxen: Praxen mit Expansionsplänen – etwa bei Standorterweiterungen, Zusammenschlüssen oder der Einführung neuer Leistungsbereiche – profitieren von der Skalierbarkeit des Mietmodells. Der Gerätebestand kann kurzfristig angepasst oder erweitert werden, ohne langfristige Kapitalbindung oder Restwertrisiken.
- Fachrichtungen mit rascher technischer Entwicklung: In Bereichen wie Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie, Ophthalmologie oder Labordiagnostik ist technischer Fortschritt besonders dynamisch. Hier ermöglicht die Miete, regelmäßig auf neueste Gerätegenerationen umzusteigen und so diagnostische Präzision, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
- Praxen mit saisonaler oder projektbezogener Auslastung: Einrichtungen mit temporären Leistungsangeboten, etwa reisemedizinische Zentren, arbeitsmedizinische Dienste oder mobile Versorgungseinheiten, profitieren von der zeitlich begrenzten Nutzungsmöglichkeit. Kurzzeitmieten bieten hier maximale Kosteneffizienz.
- Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ): In größeren Strukturen mit mehreren Leistungsträgern erlaubt die Miete eine zentral gesteuerte Geräteplanung mit klaren Kostenstrukturen. Mietverträge lassen sich auf verschiedene Standorte verteilen und bieten Transparenz in der Kosten- und Budgetverantwortung.
- Praxen mit Fokus auf Liquidität und Steueroptimierung: Da Mietzahlungen vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind und die Bilanz entlasten, ist das Modell besonders für Praxen interessant, die eine hohe Eigenkapitalquote oder Kreditwürdigkeit erhalten wollen.
- Praxen mit begrenztem Investitionsbudget oder eingeschränkter Finanzierungsmöglichkeit: Wenn Praxisfinanzierungen über die Bank nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen verfügbar sind, stellt die Miete eine unkomplizierte, bonitätsneutrale Lösung dar, um moderne Medizintechnik zu nutzen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Miete und Leasing bei Medizintechnik?
Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Leasingvertrags bleibt der Leasingnehmer in der Regel zur Zahlung der vereinbarten Raten bis zum Ende der Laufzeit verpflichtet. Eine ordentliche Kündigung ist meist ausgeschlossen, sodass nur eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Gründen – etwa Vertragsverletzungen des Leasinggebers oder Totalschaden des Geräts ohne Verschulden des Leasingnehmers – möglich ist. In den meisten Fällen fordert der Leasinggeber eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die den entgangenen Gewinn abdeckt. Wird der Vertrag wegen Praxisaufgabe oder Insolvenz beendet, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, sofern keine Nachfolgeregelung oder Versicherungsschutz besteht.
Kann ich gemietete Geräte am Ende der Laufzeit kaufen?
In vielen Fällen ja. Einige Anbieter bieten eine sogenannte Kaufoption oder einen Mietkauf an, bei dem die bereits gezahlten Mieten ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden. Alternativ kann das Gerät nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, gegen ein neues Modell getauscht oder der Vertrag verlängert werden. Ob ein Kauf möglich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter ab.
Kann ich die Miete steuerlich absetzen?
Ja, die Mietzahlungen für Medizintechnik sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Da gemietete Geräte nicht in der Bilanz aktiviert werden, mindern die monatlichen Raten direkt den Gewinn der Praxis und reduzieren somit die Steuerlast. Diese bilanzneutrale Behandlung ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber dem Kauf oder Leasing, bei dem Abschreibungen über mehrere Jahre erfolgen.
Sind gebrauchte Geräte zur Miete ebenfalls verfügbar?
Ja, viele Anbieter vermieten auch gebrauchte oder generalüberholte Medizintechnik, sogenanntes Refurbished-Equipment. Diese Geräte entsprechen den technischen und sicherheitstechnischen Standards, wurden geprüft und zertifiziert und bieten eine wirtschaftlich attraktive Alternative zum Neugerät. Für Praxen mit begrenztem Budget oder temporärem Bedarf ist die Miete gebrauchter Geräte eine kosteneffiziente und dennoch qualitativ hochwertige Lösung.