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Inhaltsverzeichnis
Was sollte man vor dem Kauf eines gebrauchten Ultraschallgeräts beachten?
Der Kauf eines gebrauchten Ultraschallgeräts will gut vorbereitet sein. Wer planvoll vorgeht, minimiert Risiken und schafft die Basis für eine wirtschaftlich sinnvolle Investition. Folgende Punkte sollten unbedingt vor der Anschaffung geklärt werden:
- Anwendungsbereich und Leistungsanforderungen: Welche Untersuchungen sollen durchgeführt werden (z. B. Abdomen, Gefäße, Gynäkologie, Veterinärmedizin)? Die Antwort bestimmt, welche Funktionen, Sonden und Bildqualität erforderlich sind.
- Mobilität und Einsatzumfeld: Überlegen Sie, ob das Gerät stationär oder mobil eingesetzt werden soll. Tragbare Ultraschallgeräte bieten mehr Flexibilität, insbesondere in der ambulanten Versorgung, im Außendienst oder in beengten Praxisräumen.
- Modellauswahl und Herstellerzuverlässigkeit: Setzen Sie auf bewährte Ultraschallgeräte-Hersteller mit stabiler Ersatzteil- und Serviceverfügbarkeit. Informieren Sie sich, ob das Modell weiterhin vom Hersteller oder Drittanbietern betreut wird.
- Zustand, Alter und Betriebsstunden: Baujahr allein ist kein Qualitätsmerkmal. Entscheidend sind der allgemeine Zustand, die Betriebsstunden und vorhandene Wartungsprotokolle. Achten Sie auf lückenlose Dokumentation.
- CE-Kennzeichnung und rechtliche Konformität: Ohne gültige CE-Kennzeichnung darf ein Ultraschallgerät in Deutschland nicht betrieben werden. Auch Umbauten oder Eigenreparaturen können die Konformität gefährden.
- Garantie und Serviceoptionen: Klären Sie vorab, ob der Anbieter eine Garantie, Gewährleistung und Servicepakete wie Ultraschallgeräte Wartung und Reparatur bietet.
- Seriosität des Anbieters: Achten Sie auf klare Herkunftsnachweise, transparente Prüfberichte und Referenzen. Anbieter mit Spezialisierung auf gebrauchte Ultraschallgeräte bieten meist mehr Sicherheit als private Verkäufer oder anonyme Online-Marktplätze.
- Kontaktieren Sie Medizinio, wenn Sie bei diesem Schritt Unterstützung wünschen. Wir kooperieren ausschließlich mit zuverlässigen Herstellern und erfahrenen Händlern. Profitieren Sie kostenlos von unserem umfassenden Netzwerk an geprüften Partnern für gebrauchte Sonographiegeräte.
Garantie und Gewährleistung beim Gebrauchtkauf
Beim Kauf gebrauchter Ultraschallgeräte ist eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Regelungen zu Gewährleistung und Garantie unerlässlich. Diese beiden Rechtsinstitute unterscheiden sich grundlegend und haben jeweils unterschiedliche rechtliche Tragweite:
- Gesetzliche Gewährleistung: Nach §§ 437 ff. BGB haftet der Verkäufer für Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen. Bei Gebrauchtgeräten dürfen gewerbliche Verkäufer die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen. Private Verkäufer können die Gewährleistung hingegen im Kaufvertrag vollständig ausschließen, sofern keine Arglist vorliegt. Für medizinische Einrichtungen, die auf die Funktionssicherheit des Geräts angewiesen sind, sollte ein solcher Ausschluss stets sorgfältig geprüft werden.
- Freiwillige Garantie: Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie kann etwa die kostenfreie Reparatur oder den Austausch bei Defekten innerhalb eines bestimmten Zeitraums umfassen. Die Bedingungen einer solchen Garantie müssen transparent und vertraglich festgehalten sein.
- Restgarantie und Händlergarantien: Beim Gebrauchtkauf kann noch eine Restlaufzeit der ursprünglichen Herstellergarantie bestehen – insbesondere, wenn das Gerät erst wenige Jahre alt ist. Seriöse Fachhändler für Medizintechnik bieten darüber hinaus häufig eigene Gebrauchtgeräte-Garantien an, um die Funktionsfähigkeit der Geräte abzusichern und Vertrauen zu schaffen.


Was sollte man nach dem Kauf eines gebrauchten Ultraschallgeräts beachten?
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Ultraschallgeräts beginnt die Phase der Integration in den Praxisbetrieb. Um einen sicheren und gesetzeskonformen Einsatz zu gewährleisten, sind mehrere technische und organisatorische Schritte erforderlich.
- Dokumentation und Geräteakte: Erstellen Sie eine vollständige Geräteakte mit allen relevanten Unterlagen:
- Prüfprotokolle, Bedienungsanleitung, CE-Kennzeichnung, Wartungsdokumentation sowie Nachweise über technische Prüfungen.
- Diese Unterlagen sind nicht nur für den täglichen Betrieb wichtig, sondern auch bei behördlichen Prüfungen oder Versicherungsfragen erforderlich.
- Einweisungspflicht: Gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Geräts verpflichtend – unabhängig davon, ob das Ultraschallgerät neu oder gebraucht ist. Entscheidend ist allein, dass es sich um ein Medizinprodukt handelt, das in einer Arztpraxis/Krankenhaus verwendet wird.
- VDE 0751-1-Prüfung zur elektrischen Sicherheit: Ultraschallgeräte sind in der Regel nicht STK-pflichtig, unterliegen aber der sogenannten Wiederholungsprüfung nach VDE 0751-1 (DIN EN 62353). Diese Prüfung dient dem Nachweis der elektrischen Sicherheit und der grundlegenden Funktionstüchtigkeit. Gesetzlich vorgeschriebene Intervalle gibt es nicht – es liegt in der Verantwortung des Betreibers, geeignete Prüfzyklen festzulegen. In der Praxis haben sich jährliche bis zweijährige Prüfintervalle etabliert, orientiert an den Empfehlungen des Herstellers.
- Planen Sie zudem Wartungsintervalle ein. Dies dient nicht nur der Betriebssicherheit, sondern trägt auch zum Werterhalt bei. Anbieter, die optionale Serviceverträge mit inkludierter Ultraschallgeräte Wartung und Reparatur anbieten, können hier eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
- Integration in die Praxis-IT: Um eine nahtlose Dokumentation und Befundung zu ermöglichen, sollte das Gerät möglichst über DICOM– oder Netzwerkfähigkeit sowie SonoGDT verfügen. Eine reibungslose Anbindung an das PVS oder PACS spart Zeit und verbessert die Datenqualität.
Wo kann man seriös gebrauchte Ultraschallgeräte kaufen?
Der Kauf eines gebrauchten Ultraschallgeräts sollte ausschließlich über seriöse und spezialisierte Anbieter erfolgen. Die Auswahl des richtigen Partners ist entscheidend für Investitionssicherheit, technische Qualität und rechtliche Konformität. Die folgenden Bezugsquellen haben sich in der Praxis bewährt:
- Medizinio: Wir haben uns auf die Vermittlung gebrauchter medizinischer Geräte spezialisiert, darunter auch Ultraschallgeräte namhafter Hersteller. Wir arbeiten mit zertifizierten Fachhändlern zusammen und legen Wert auf geprüfte Qualität, transparente Angebote und individuelle Beratung. Für Praxisinhaber bietet Medizinio damit eine komfortable und sichere Möglichkeit, passende Geräte zu finden – inklusive Unterstützung bei der Finanzierung. Profitieren Sie jetzt von unserem großen Hersteller- und Händlernetzwerk!
- Fachhändler für medizinische Gebrauchttechnik: Spezialisierte Händler mit Fokus auf bildgebende Systeme bieten geprüfte, technisch aufbereitete Geräte inklusive Prüfprotokollen, Garantieoptionen und Beratung. Diese Anbieter kennen die regulatorischen Anforderungen und unterstützen oft auch bei Einweisung und Integration. Achten Sie auf Zertifizierungen (z. B. ISO 13485) und nachvollziehbare Qualitätsstandards.
- Hersteller mit Gebrauchtprogrammen (Refurbished-Angebote): Einige namhafte Hersteller (z. B. GE, Siemens, Philips) bieten eigene Programme für werksüberholte Sonogeräte an. Diese Geräte sind meist technisch neuwertig, umfassend geprüft und mit Originaldokumentation sowie Garantie ausgestattet.
- Leasingrückläufer und Praxisauflösungen über spezialisierte Portale: Plattformen, die sich auf medizinische Geräte aus Leasingverträgen oder Praxisaufgaben konzentrieren, bieten häufig hochwertige Geräte mit bekanntem Vorbesitzer. Hier ist jedoch besondere Sorgfalt bei der Prüfung von Zustand, Dokumentation und rechtlicher Konformität erforderlich.
- Zertifizierte Medizintechnik-Dienstleister: Einige Dienstleister bieten nicht nur den Verkauf, sondern auch Inbetriebnahme, Einweisung, Wartung und Service aus einer Hand an. Dies kann besonders für kleinere Praxen sinnvoll sein, die keine eigene Technikabteilung haben.
Davon raten wir ab:
- Kauf über allgemeine Online-Marktplätze oder Kleinanzeigenportale: Geräte, die über nicht-spezialisierte Plattformen angeboten werden, weisen häufig Mängel auf oder erfüllen die Anforderungen der MPBetreibV nicht. Hier fehlen oft Nachweise über Prüfungen oder verlässliche Angaben zum Vorbesitzer.
- Importe aus Nicht-EU-Staaten: Bei Geräten aus Drittländern drohen fehlende CE-Kennzeichnungen, inkompatible Softwareversionen oder Probleme bei der Ersatzteilversorgung. Der rechtssichere Betrieb solcher Geräte ist oft nicht gewährleistet.
Wann lohnt sich Leasing oder Miete gegenüber dem Gebrauchtkauf?
Leasing oder Miete von Ultraschallgeräten kann in bestimmten Situationen wirtschaftlich und strategisch sinnvoller sein als der Gebrauchtkauf – insbesondere dann, wenn Flexibilität, Liquidität oder technologische Aktualität im Vordergrund stehen. Im Folgenden sind die wichtigsten Entscheidungskriterien aufgeführt.
Vorteile von Leasing oder Miete:
- Planbare Liquidität und Schonung des Eigenkapitals: Statt einer hohen Einmalzahlung wird das Gerät über monatliche Raten finanziert. Das schont die Liquidität und erleichtert die betriebswirtschaftliche Planung – besonders für junge Praxen oder bei begrenztem Investitionsbudget.
- Technologische Flexibilität: Durch festgelegte Vertragslaufzeiten besteht die Möglichkeit, regelmäßig auf aktuelle Technik umzusteigen. Gerade bei rasanter Geräteentwicklung kann dies einen klinischen und wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
- Inklusive Service und Wartung: Viele Leasing- und Mietverträge beinhalten Wartungs- und Reparaturleistungen. Dadurch wird das Ausfallrisiko minimiert und der organisatorische Aufwand reduziert.
- Steuerliche Vorteile: Leasingraten sind in der Regel als Betriebsausgaben voll absetzbar. Das kann je nach Praxisstruktur steuerlich attraktiver sein als ein Kauf.
- Kurzfristiger Bedarf, z. B. für Vertretungszeiten oder Spezialprojekte: Bei temporärem Bedarf – etwa während einer Gerätereparatur, bei saisonalen Zusatzleistungen oder Forschungsprojekten – bietet Miete eine unkomplizierte Lösung ohne langfristige Bindung.
Wann ist der Gebrauchtkauf vorteilhafter?
- Längerfristiger Einsatz bei klar definiertem Leistungsprofil: Wenn das Gerät dauerhaft und regelmäßig genutzt wird, kann der Gebrauchtkauf unter dem Strich wirtschaftlich günstiger sein – vor allem bei geringer technischer Innovationsrate.
- Wertbeständigkeit und Eigentum: Ein gekauftes Ultraschallgerät geht in das Vermögen der Praxis über und kann weiterverkauft oder bilanziell abgeschrieben werden. Das schafft langfristige Investitionssicherheit. Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Abschreibung und Nutzungsdauer eines Ultraschallgeräts.
- Geringere Gesamtkosten über Nutzungsdauer: Über mehrere Jahre hinweg kann ein gebrauchtes, gut gewartetes Gerät deutlich günstiger sein als ein Leasingvertrag – insbesondere bei stabilen Einsatzzwecken und geringem Wartungsbedarf.
Wie viel kostet ein gebrauchtes Ultraschallgerät?
Ein gebrauchtes Ultraschallgerät kostet je nach Ausstattung, Hersteller und Zustand zwischen etwa 2.000 und über 40.000 Euro. Tragbare Basismodelle sind bereits ab 2.000 Euro erhältlich, während leistungsstarke Systeme mit Spezialfunktionen deutlich teurer sein können. Entscheidend für den Preis sind unter anderem der Anwendungsbereich, die enthaltenen Sonden, das Baujahr, die Betriebsstunden sowie vorhandene Service- und Garantieoptionen.
Grundsätzlich bewegen sich die Preise in folgenden Bereichen:
- Einfache tragbare Geräte (z. B. für Basisuntersuchungen, Veterinärmedizin): ab ca. 2.000 bis 8.000 Euro
- Kompakte Mittelklassegeräte (für allgemeine Diagnostik in der Humanmedizin): ca. 8.000 bis 20.000 Euro
- Hochwertige Systeme mit Spezialfunktionen (z. B. 3D/4D, kardiologische Anwendungen): ca. 20.000 bis 40.000 Euro
- Premiumsysteme mit aktueller Software und umfangreichem Zubehör: über 40.000 Euro


Gebrauchte Ultraschallgeräte für die Veterinärmedizin – worauf Tierärzte achten sollten
Auch in der Tiermedizin nehmen Ultraschallgeräte einen festen Platz in der diagnostischen Routine ein – sei es bei Kleintieren, Großtieren oder insbesondere beim Pferd. Der Kauf eines gebrauchten Ultraschallgeräts kann für Tierärzte eine wirtschaftlich attraktive Lösung sein, vorausgesetzt, das Gerät passt zum Einsatzbereich und erfüllt die branchenspezifischen Anforderungen.
Typische Einsatzbereiche in der Veterinärmedizin
In der Praxis von Tierärzten wird Ultraschalltechnik vor allem für folgende Anwendungen genutzt:
- Trächtigkeitsdiagnostik bei Pferd, Rind oder Schwein
- orthopädische Beurteilung von Sehnen und Gelenken bei Pferden
- Abdominaldiagnostik bei Kleintieren
- Thorax- und Herzuntersuchungen bei Hunden und Katzen
Für die genannten Anwendungen sind unterschiedliche Schallköpfe erforderlich – z. B. lineare Sonden für Sehnenuntersuchungen oder konvexe Sonden für abdominale Scans.
Worauf Veterinärmediziner beim Gebrauchtkauf achten sollten
- Robuste Bauweise und Mobilität: In der Pferdepraxis oder im Stallalltag sind robuste, transportable Geräte mit Akkubetrieb von Vorteil. Besonders für Großtierpraktiker empfiehlt sich ein kompaktes, stoßfestes Modell mit Tragekoffer.
- Sondenkompatibilität für tierartspezifische Untersuchungen: Achten Sie darauf, dass das Gerät mit den passenden Sonden für Pferd, Rind oder Kleintier kompatibel ist – ggf. mit Frequenzbereich zwischen 2,5 und 20 MHz, je nach Einsatzzweck.
- Bildqualität bei schwierigen Bedingungen: Gerade bei Pferden mit starker Muskulatur oder adipösen Kleintieren ist eine hohe Bildtiefe und Kontrastdarstellung entscheidend. Ältere Geräte mit schwacher Auflösung sind hier oft ungeeignet. Hier erfahren Sie mehr über Ultraschallgeräte für Pferde.
Gebrauchtes Ultraschallgerät verkaufen oder fachgerecht entsorgen?
Wenn ein Ultraschallgerät nicht mehr genutzt wird, sind Weiterverkauf, Recycling oder fachgerechte Entsorgung die Optionen – abhängig vom Zustand des Geräts.
Ist es funktionstüchtig oder reparabel, lohnt sich ein Verkauf des Ultraschallgeräts, etwa über Medizinio. So lassen sich Entsorgungskosten vermeiden und ein Verkaufserlös erzielen. Auch ältere Modelle finden Abnehmer – z. B. als Ersatzteilspender oder für Praxen mit geringem Budget.
Ist das Gerät irreparabel, ist eine Entsorgung über zertifizierte Fachbetriebe gesetzlich vorgeschrieben. Ultraschallgeräte gelten als B2B-Elektroschrott und unterliegen der WEEE-Richtlinie sowie dem ElektroG. Hausmüll oder Wertstoffhöfe sind unzulässig. Betreiber gelten bei Eigenentsorgung als „entsorgungspflichtige Besitzer“ und müssen Mengen bis zum 30. April des Folgejahres an die Stiftung ear melden.
Vor der Entsorgung sind Batterien und Flüssigkeiten zu entfernen sowie das Gerät zu reinigen oder zu desinfizieren – gemäß Herstellervorgaben. Eine lückenlose Dokumentation ist ratsam, da viele Behörden einen Nachweis fordern.Alternativ bietet sich Recycling an: Spezialisierte Dienstleister bereiten defekte Geräte auf und führen sie z. B. sozialen Einrichtungen oder Projekten mit begrenztem Budget zu.