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Abstract – Autoklav Bedienung: Anleitung in 7 Schritten
- Die Autoklav Bedienung folgt einem festen 7-Schritte-Ablauf – Sichtprüfung, Vorbereitung, Beladung, Programmwahl, Start, Entnahme, Dokumentation –, der Sterilität und Nachweisbarkeit nach § 8 MPBetreibV gleichermaßen sicherstellt.
- Die Programmwahl richtet sich nach DIN EN 13060: Hauptprogramm 1 sterilisiert 15 Minuten bei 121 °C und 2,1 bar, Hauptprogramm 2 arbeitet bei 134 °C für 3–4 Minuten und 3,04 bar; die KRINKO-Risikoklassifizierung der Instrumente (unkritisch, semikritisch, kritisch) bestimmt das zulässige Verfahren.
- Helix-Test, Vakuumtest und Chargendokumentation (Chargennummer, Datum, Prozessparameter, freigebende Person) sind gesetzlich verpflichtende Nachweise; eine nicht dokumentierte Charge begründet im Schadensfall den Vorwurf eines Organisationsverschuldens.
- Nur Personen mit dokumentierter Einweisung nach § 4 MPBetreibV dürfen den Autoklaven bedienen; Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle, Validierung und Druckbehälterprüfung sind eigenständige Pflichten außerhalb der reinen Bedienung.
Inhaltsverzeichnis
Was Sie vor der Bedienung wissen müssen
Der Autoklav sterilisiert Instrumente mittels gesättigtem Wasserdampf unter definiertem Druck und definierter Temperatur. Wie das Gerät im Detail funktioniert, welche Klassen (B, S, N) es gibt und wie sich der Autoklav vom Heißluftsterilisator unterscheidet, lesen Sie in der Grundlagen-Übersicht.
Für die Bedienung entscheidend ist die Risikobewertung nach der KRINKO-/BfArM-Empfehlung: Sie legt fest, welches Verfahren ein Instrument benötigt. Bei unkritischen Medizinprodukten mit reinem Hautkontakt genügt eine Wischdesinfektion. Semikritische Medizinprodukte werden je nach Anforderungsstufe maschinell oder verpackt aufbereitet. Kritische Medizinprodukte, die Haut oder Schleimhaut durchdringen, benötigen grundsätzlich eine verpackte Sterilisation im Autoklav – diese Einstufung bestimmt direkt die Programmwahl in Schritt 4.
Autoklav Bedienung in 7 Schritten
Die Autoklav Bedienung folgt einem festen Ablauf, der Sterilität und Nachweisbarkeit gleichermaßen sicherstellt.
- Sichtprüfung: Dichtung, Kammer und Verschlussmechanismus auf Beschädigung und Verschmutzung prüfen
- Vorbereitung: Instrumente reinigen, desinfizieren und trocknen, bevor sie in die Kammer gelangen
- Beladung: Sterilgutbehälter und Verpackungen nach Herstellervorgabe positionieren
- Programmwahl: Sterilisationsprogramm nach Beladungsart wählen (verpackt, unverpackt, Hohlkörper)
- Start: Zyklus auslösen und Prozessparameter (Druck, Temperatur, Zeit) protokollieren lassen
- Entnahme: Sterilgut erst nach vollständigem Trocknungsprogramm und Abkühlung entnehmen
- Dokumentation: Chargenprotokoll prüfen und Freigabe im Medizinproduktebuch vermerken
Für die Programmwahl in Schritt 4 sehen die meisten Klein-Sterilisatoren zwei Hauptprogramme nach DIN EN 13060 vor. Hauptprogramm 1 sterilisiert 15 Minuten bei 121 °C und rund 2,1 bar Absolutdruck. Hauptprogramm 2 arbeitet bei 134 °C für 3 bis 4 Minuten und etwa 3,04 bar. Für gemischtes Instrumentarium mit Hohlkörperinstrumenten ist ein Klasse-B-Autoklav Voraussetzung – nur dieses Verfahren entfernt Luft zuverlässig aus engen Hohlräumen. Welches Programm für welche Beladung zulässig ist, gibt der Hersteller in der Gebrauchsanweisung verbindlich vor.
Beladungsmuster: Was bei der Beladung zu beachten ist
Das Beladungsmuster bestimmt, ob der Dampf jede Instrumentenoberfläche erreicht. Sterilgutbehälter dürfen sich nicht berühren, da sonst Kondensat zwischen den Verpackungen verbleibt. Hohlkörperinstrumente positionieren Sie so, dass Kondenswasser ablaufen kann, und Papierseiten von Klarsichtverpackungen zeigen einheitlich in dieselbe Richtung. Die maximale Kammerbeladung laut Herstellerangabe überschreiten Sie nicht – Überladung reduziert die Dampfzirkulation messbar.
Typische Bedienfehler und ihre Folgen
Überladung verhindert eine vollständige Dampfdurchdringung und gefährdet die Sterilität ohne erkennbares äußeres Zeichen. Ein falsch gewähltes Programm für Hohlkörperinstrumente in einem Klasse-N-Gerät erzielt keine ausreichende Luftentfernung. Feuchte Verpackungen bei der Entnahme ermöglichen eine Rekontamination durch Keimeinwanderung über die noch feuchte Papierseite. Eine Ursache hierfür kann unzureichende Gerätepflege sein – Details zu Intervallen und zugelassenen Mitteln liefert der Beitrag Autoklav reinigen.
Haftungsrisiko: Eine nicht dokumentierte oder fehlerhaft freigegebene Charge begründet im Schadensfall den Vorwurf eines Organisationsverschuldens – unabhängig davon, ob der Sterilisationserfolg tatsächlich ausblieb.
Wie wird die Sterilisation überprüft und dokumentiert?
Helix-Test und Vakuumtest: Zweck und Durchführung
Der Helix-Test prüft mit einem Typ-B-Prüfkörper nach DIN EN 867-5, ob der Autoklav die Luft auch aus engen Hohlräumen zuverlässig entfernt. Praxen führen den Helix-Test üblicherweise arbeitstäglich vor der ersten Sterilisationscharge durch sowie nach längeren Stillstandzeiten oder Reparaturen. Der Vakuumtest prüft dagegen die Dichtheit der leeren Kammer und läuft in der Regel wöchentlich, sofern der Hersteller keine andere Frequenz vorgibt. Bei Validierung und Sonderfällen setzen Praxen zusätzlich den Sporentest als ergänzendes biologisches Prüfverfahren ein.
Chargendokumentation nach § 8 MPBetreibV
§ 8 MPBetreibV verpflichtet den Betreiber, die Aufbereitung mit validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg nachvollziehbar gewährleistet ist. Die Chargendokumentation hält Chargennummer, Datum, gewähltes Programm, Prozessparameter und freigebende Person fest. Ohne diese Dokumentation lässt sich eine Charge im Streitfall nicht als ordnungsgemäß aufbereitet nachweisen.
Medizinproduktebuch: Nachweispflicht im Überblick
§ 13 MPBetreibV verpflichtet den Betreiber, für Produkte der Anlagen 1 und 2 ein Medizinproduktebuch zu führen. Das Medizinproduktebuch dokumentiert Funktionsprüfung, Einweisung, sicherheitstechnische Kontrollen und Funktionsstörungen des Autoklaven. Ergänzend verlangt § 14 MPBetreibV ein Bestandsverzeichnis aller aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte der Praxis.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Bedienung?
Betriebsanweisung Autoklav: Pflichtinhalte nach Gefährdungsbeurteilung
Die Betriebsanweisung für den Autoklav ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV, da der Autoklav als Druckbehälter gilt. Die Betriebsanweisung regelt Aufstellung, Verhalten bei technischem Defekt, Sofortmaßnahmen und die Mindestqualifikation des Bedienpersonals. Ergänzend fordert § 4 MPBetreibV, dass der Betreiber nur Personen mit erforderlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung beauftragt.
Einweisungspflicht für Praxispersonal
§ 4 MPBetreibV verpflichtet den Betreiber, jede mit dem Autoklaven betraute Person in die Handhabung einzuweisen. Die Einweisung dokumentiert der Betreiber im Medizinproduktebuch, einschließlich Zeitpunkt und einweisender Person. Bei baugleichen Geräten entfällt eine erneute Einweisung, sofern bereits eine Einweisung an einem baugleichen Modell erfolgt ist.
Weiterführende Vorgaben: KRINKO-Empfehlung und Landesärztekammern
§ 8 Abs. 2 MPBetreibV verweist auf die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Landesärztekammern und Zahnärztekammern stellen ergänzend Muster-Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen für die Praxishygiene bereit.
Wartung, Validierung und Druckbehälterprüfung: getrennte Pflichten
Die Bedienung endet mit der Chargenfreigabe. Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle und Validierung sind eigenständige, gesetzlich getrennte Pflichten des Betreibers – die laufenden Kosten sollten Sie bereits beim Kauf eines Autoklaven mit einplanen. Details zu Wartungsintervallen und STK-Pflicht finden Sie in der Wartungs-Übersicht für Sterilisatoren, zur Erst- und Revalidierung des Sterilisationsprozesses in der Autoklav-Validierungs-Übersicht. Da der Autoklav als Druckbehälter gilt, greift zusätzlich die Druckbehälterprüfung nach BetrSichV.
FAQ: Häufige Fragen zur Autoklav-Bedienung
Wie oft muss ein Helix-Test durchgeführt werden?
Fachgesellschaften empfehlen den Helix-Test arbeitstäglich vor der ersten Sterilisationscharge sowie zusätzlich nach längeren Stillstandzeiten, Standortwechseln oder Reparaturen. Das Testergebnis dokumentieren Sie im Medizinproduktebuch. Ein negatives Ergebnis schließt die weitere Nutzung des Geräts bis zur Fehlerbehebung aus.
Was tun, wenn der Autoklav einen Fehlercode anzeigt?
Stoppen Sie den Zyklus und geben Sie die betroffene Charge nicht frei. Landesärztekammern empfehlen, die Fehlerbehandlung als eigenen Vorgang getrennt vom regulären Chargenprotokoll im Medizinproduktebuch zu dokumentieren – mit Fehlercode, Chargennummer, Uhrzeit und eingeleiteter Maßnahme. Kontaktieren Sie anschließend den Hersteller-Service oder Ihren Medizintechniker. Bereits aufbereitete, aber nicht freigegebene Instrumente bereiten Sie erneut auf.
Wer darf einen Autoklav in der Praxis bedienen?
Ausschließlich Personen mit der nach § 4 MPBetreibV erforderlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung sowie einer dokumentierten Einweisung. Die Einweisung erfolgt durch den Hersteller, eine vom Hersteller befugte Person oder eine bereits eingewiesene Fachkraft der Praxis. Ohne dokumentierte Einweisung darf die Person den Autoklaven nicht selbstständig bedienen.