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Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnarzt-Factoring optimiert die wirtschaftliche Praxisstruktur durch den regresslosen Verkauf von Privatliquidationen (GOZ) an spezialisierte Finanzdienstleister, um sofortige Liquidität zu generieren und das Honorarausfallrisiko (Delkredere) vollständig zu eliminieren.
- Der volldigitalisierte Prozess integriert sich z. B. über VDDS-Schnittstellen nahtlos in die Praxis-IT, ermöglicht Honorarauszahlungen binnen 24–48 Stunden und senkt administrative Lasten durch ein rechtssicheres, externes Mahnwesen bei typischen Gesamtkosten zwischen 1 % und 5 % des Abrechnungsvolumens.
- Neben einer verbesserten Eigenkapitalquote durch Bilanzverkürzung steigert Factoring die Behandlungsakzeptanz bei kostenintensiven Therapien durch flexible Patienten-Teilzahlungsmodelle und schützt die Arzt-Patienten-Beziehung, indem finanzielle Konflikte professionell an neutrale Dritte delegiert werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Zahnarzt-Factoring?
Zahnarzt-Factoring ist ein Finanzmodell, bei dem Zahnärzte ihre Honorarforderungen aus Privatleistungen (GOZ) an einen Finanzdienstleister (Factor) verkaufen. Die Zahnarztpraxis erhält sofortige Liquidität, während der Factor das Forderungsmanagement und beim „Echtfactoring“ auch das vollständige Ausfallrisiko (Delkredere) übernimmt. Dies sichert den Cashflow und entlastet die Praxisverwaltung nachhaltig vom Mahnwesen.
Wie läuft der Factoring-Prozess in der Zahnarztpraxis konkret ab?
Der operative Ablauf des Factorings ist heute vollständig digitalisiert. Das Ziel: Minimaler Aufwand für Ihr Team bei maximaler Liquiditätssicherung.
- Datentransfer: Nahtlos aus Ihrem PVS
- Nach Abschluss der Behandlung exportieren Sie die Abrechnungsdaten direkt aus Ihrer Zahnarzt-Praxissoftware. Über gesicherte Schnittstellen (z. B. VDDS) werden die Daten verschlüsselt an das Rechenzentrum übertragen.
- Ihr Vorteil: Kein manuelles Drucken, kein Postversand – die Schnittstelle erledigt die Arbeit im Hintergrund.
- Echtzeit-Check: Planungssicherheit beim HKP
- Nutzen Sie die Bonitätsprüfung in Echtzeit. Bereits während der Erstellung des Heil- und Kostenplans (HKP) prüfen Sie im Portal, ob der Factoring-Partner die Forderung ankauft.
- Ihr Vorteil: Sofortige Sicherheit über die Finanzierbarkeit bei umfangreichem Zahnersatz – noch bevor Sie den ersten Bohrer ansetzen.
- Sofort-Liquidität: Honorar binnen 24–48 Stunden
- Sobald die Daten übermittelt sind, erfolgt der Forderungsankauf. Sie erhalten Ihr Honorar (abzüglich der Gebühr) meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen auf Ihr Praxiskonto.
- Ihr Vorteil: Unabhängigkeit vom Zahlungsziel des Patienten. Ihr Geld arbeitet sofort für Ihre Zahnarztpraxis, nicht für die Bank.
- Full-Service-Factoring: Mahnwesen & rechtssicheres Inkasso
- Hier entfaltet das Factoring seinen größten administrativen Nutzen: Der Dienstleister übernimmt die komplette Debitorenbuchhaltung inklusive des gerichtlichen Inkassos.
- Rechtssicherheit: Bei echtem Factoring trägt der Anbieter das volle Ausfallrisiko (Delkredere).
- Entlastung: Falls ein Patient nicht reagiert, leitet der Partner alle notwendigen juristischen Schritte ein – vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung.
- Patientenbeziehung: Ihr Team bleibt aus unangenehmen Gesprächen über das liebe Geld heraus. Das schont die Patientenbindung, da die „Eintreiber-Rolle“ professionell ausgelagert ist.
Vorteile und Nachteile
| Aspekt | Vorteile | Nachteile |
| Liquidität | Sofort-Cash: Honorar innerhalb von 24–48h. Nutzen Sie Skonti bei Materialeinkäufen konsequent aus. | Gebühr: Die Liquidität wird durch ein Disagio finanziert, was die Marge geringfügig beeinflusst. |
| Risikoschutz | 100 % Sicherheit: Beim „echten Factoring“ liegt das Ausfallrisiko komplett beim Anbieter. | Annahmequote: Patienten mit negativer Bonität werden ggf. abgelehnt. Hier steuern Sie die Kommunikation. |
| Effizienz | Fokus auf Behandlung: Ihr Team wird komplett vom Mahnwesen und der Debitorenbuchhaltung befreit. | Schnittstellen: Eine saubere Dokumentation im PVS ist essenziell für die reibungslose Übergabe. |
| Banking | Top-Rating: Die Bilanzverkürzung verbessert Ihre Eigenkapitalquote. | Partner-Wahl: Die Zahnarztpraxis bindet sich an die Annahmepolitik des Dienstleisters. |
Wie teuer ist Zahnarzt-Factoring?
Die Kosten für Zahnarzt-Factoring sind kein Pauschalbetrag, sondern eine Investition in Ihre Liquidität und Verwaltungseffizienz. Als Faustformel für Ihre Kalkulation gilt: Rechnen Sie mit einem niedrigen zweistelligen Betrag pro 1.000 € Rechnungsvolumen.
Die Kerngebühr für den Forderungsankauf und den Ausfallschutz bewegt sich typischerweise zwischen 1 % und 5 %.
Diese Gebühr deckt zwei wesentliche Säulen ab:
- Dienstleistungsgebühr: Rechnungsdruck, Postversand, Buchhaltung und Mahnwesen.
- Delkredere-Schutz: Ihre Absicherung gegen 100 % der Forderungsausfälle.
Je nach Anbieter und gewähltem Tarif können weitere Positionen anfallen, die Sie im Preisverzeichnis prüfen sollten:
- Zinsen für Vorfinanzierung: Wenn Sie die Sofortauszahlung innerhalb von 24–48 Stunden wählen, fallen bankübliche Zinsen für den Zeitraum bis zum tatsächlichen Zahlungseingang an.
- IT- & Systemgebühren: Einmalige Einrichtung der PVS-Schnittstelle oder monatliche Pauschalen für das Portal.
- Einzelabrechnungen: Manche Dienstleister berechnen Extra-Posten für Bonitätsabfragen, komplexe Inkassoverfahren oder den Briefversand von Mahnungen.
Die Konditionen sind kein Zufall, sondern das Ergebnis Ihrer Praxisstruktur:
- Abrechnungsvolumen: Je mehr Umsatz Sie über den Factor abwickeln, desto stärker sinkt die prozentuale Gebühr (Skaleneffekte).
- Bonität & Risiko: Eine Patientenstruktur mit historisch geringen Ausfällen führt zu günstigeren Delkredere-Sätzen.
- Service-Umfang: Full-Service-Pakete inklusive gerichtlichem Inkasso sind teurer als reine Vorfinanzierungs-Modelle.
Tipp: Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf das Disagio. Ein Anbieter mit 2,0 % Gebühr inklusive Porto und Mahnwesen kann günstiger sein als ein 1,5 %-Angebot, bei dem jede Bonitätsprüfung und jeder Brief extra berechnet wird.
Beispielrechnung
Basierend auf den Daten des KZBV Jahrbuchs 2025 betrugen die durchschnittlichen Einnahmen eines Praxisinhabers, die nicht über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) abgerechnet wurden (also Privatliquidationen, Zuzahlungen etc.), im Jahr 2023 324.500 €. Dies entspricht einem Anteil von 47,9 % der Gesamteinnahmen.
Für unsere Beispielrechnung legen wir diesen Durchschnittswert zugrunde, um ein realistisches monatliches Factoring-Volumen für eine Einzelpraxis zu ermitteln.
In dieser Kalkulation gehen wir von einem monatlichen Abrechnungsvolumen von gerundet 27.000 € aus (entspricht ca. 1/12 der jährlichen nicht-KZV-Einnahmen von 324.500 €).
| Kostenstelle | Kalkulationsbasis (Beispielwerte) | Betrag (monatlich) |
| Brutto-Umsatz (Abrechnungsvolumen) | Basis (Privat/Zuzahlung 2023) | 27.000,00 € |
| Factoring-Gebühr (Service & Abrechnung) | 2,0 % vom Umsatz (Vorgabe) | – 540,00 € |
| Delkredere-Gebühr (100 % Ausfallschutz) | 0,5 % vom Umsatz | – 135,00 € |
| Vorfinanzierungszinsen | ca. 3,5 % p.a. (für 30 Tage) | – 78,75 € |
| Bearbeitungsgebühr pro Rechnung | 1,50 € bei 80 Rechnungen/Monat | – 120,00 € |
| Gesamtkosten des Factoring | ca. 3,24 % vom Brutto-Umsatz | – 873,75 € |
| Netto-Auszahlungsbetrag | Sofortige Liquidität | 26.126,25 € |
Wie wirkt sich Factoring auf die Patientenbindung und die Behandlungsakzeptanz aus?
Factoring ist weit mehr als ein Buchhaltungstool – es ist ein mächtiges Instrument für Ihr Zahnarztpraxis-Marketing. Es transformiert die Honorarabrechnung von einer bürokratischen Hürde in einen echten Service-Vorteil für Ihre Patienten.
Amazon-Effekt in der Arztpraxis: Warum Patienten heute flexible Zahlungsziele erwarten
Der Markt für B2C-Factoring boomt: Mit einem Rekordumsatz von 13,9 Mrd. Euro (+16 %) im Jahr 2024 setzt die Branche neue Maßstäbe. Besonders relevant für Sie: Das „Health-Factoring“ ist mit einem Volumen von 76 Mrd. Euro längst kein Nischenphänomen mehr, sondern hält bereits 22 % des Gesamtmarktes. (Quelle: Deutscher Factoring-Verband e.V., 2025)
Für Ihre Zahnarztpraxis ist dieser Trend weit mehr als eine statistische Randnotiz:
- Erwartungsmanagement: Durch den E-Commerce sind Patienten flexible Zahlungsziele gewöhnt. Factoring überträgt diesen Standard in den medizinischen Sektor.
- Service-Plus: Moderne Ratenzahlungsmodelle machen kostspielige Therapien für Ihre Patienten zugänglicher – ohne Ihr finanzielles Risiko zu erhöhen.
Mehr Behandlungsakzeptanz durch flexible Teilzahlung
Hochwertige Versorgungen – etwa in der Implantologie oder Prothetik – scheitern selten am medizinischen Verständnis, sondern oft an der punktuellen finanziellen Belastung. Hier fungiert der Factoring-Partner als Enabler:
- Zinsfreie Kurzläufer: Viele Partner ermöglichen Patienten, Ratenzahlungen über 4 bis 6 Monate zinsfrei zu begleichen
- Langzeit-Finanzierung: Für größere Sanierungen sind Laufzeiten von bis zu 72 Monaten möglich.
- Der Effekt: Der Patient unterschreibt den HKP eher, da die monatliche Rate in sein Budget passt. Sie hingegen erhalten Ihr Honorar sofort und vollständig.
Professioneller Auftritt und digitale Usability
Factoring-Unternehmen bieten heute einen Standard in der Rechnungsgestaltung, den eine Einzelpraxis kaum leisten kann:
- Klarheit: Übersichtliche Designs bei der Rechnungsstellung reduzieren Rückfragen beim Patienten und beschleunigen die Erstattung durch PKV und Beihilfestellen.
- Modern Payment: Integration von QR-Codes für Fotoüberweisungen oder direkte Zahlungslinks.
- Self-Service-Portale: Patienten können Ratenzahlungen oder Kopien ihrer Rechnung diskret und rund um die Uhr online verwalten.
Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses
Geldthemen können die über Jahre aufgebaute Patientenbindung belasten. In einer Zahnarztpraxis ohne Factoring muss bei Zahlungsverzug oft die ZMFA oder der Zahnarzt selbst das unangenehme Gespräch suchen.
Durch Dental-Factoring bleibt Ihre Rolle klar definiert: Sie sind der Heiler und Berater. Die administrative Rolle des Forderungsmanagements wird an den neutralen Finanzexperten delegiert. Bleibt eine Zahlung aus, wird dies nicht als Konflikt mit „seinem Zahnarzt“ wahrgenommen, sondern als formaler Prozess mit einem Finanzdienstleister. Das schont das Klima in Ihrer Praxis nachhaltig.
Welche rechtlichen Voraussetzungen und Datenschutzvorgaben müssen erfüllt sein?
Das rechtliche Fundament ist das Nadelöhr des Factorings. Ein Formfehler bei der Schweigepflichtsentbindung kann im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen nach § 203 StGB haben. Daher muss dieser Abschnitt absolute Präzision ausstrahlen, ohne den Leser mit juristischem Kauderwelsch zu erschlagen.
Die Auslagerung der Honorarabrechnung ist rechtlich ein sensibler Prozess. Damit Sie die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) wahren und die Datenschutz-Vorgaben in der Praxis (DSGVO) erfüllen, müssen drei Kernvorgaben erfüllt sein:
- Schweigepflichtsentbindung: Das Schriftformerfordernis für die Einwilligungserklärung
- Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten dürfen keinerlei Behandlungsdaten die Zahnarztpraxis verlassen.
- Separates Dokument: Die Einwilligung darf nicht in den AGB versteckt sein. Sie erfordert eine separate, optisch hervorgehobene Unterschrift.
- Transparenz: Das Formular muss exakt benennen, welche Daten (Stammdaten, Diagnosen, Leistungen) an welches Factoring-Unternehmen übermittelt werden.
- Widerrufbarkeit: Der Patient muss über sein Recht informiert werden, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
- DSGVO-Konformität: Schutz sensibler Gesundheitsdaten
- Da Sie „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ (Art. 9 DSGVO) verarbeiten, sind die IT-Anforderungen maximal:
- Datenschutzvereinbarung: Da der Factoring-Partner beim Forderungskauf oft als eigenständiger Verantwortlicher agiert, ist eine spezifische Vereinbarung zur Datenübermittlung zwingend.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Der Export aus Ihrem PVS muss über gesicherte, zertifizierte Schnittstellen erfolgen.
- Informationspflicht: Die Zusammenarbeit muss in Ihren Datenschutzhinweisen (Aushang in der Praxis/Website) explizit aufgeführt werden.
- Die rechtssichere Zession (Abtretung)
- Damit der Forderungsübergang rechtlich wirksam ist, muss die Rechnung eine Abtretungsanzeige enthalten:
- Zessionsvermerk: Ein klarer Textbaustein auf der Rechnung informiert den Patienten, dass die Forderung an die Factoring-Gesellschaft abgetreten wurde.
- Schuldbefreiende Wirkung: Der Hinweis ist essenziell, damit der Patient weiß, dass er mit rechtlich befreiender Wirkung nur noch an das Konto des Factors zahlen kann.
Tipp: Seriöse Factoring-Anbieter stellen Ihnen rechtlich geprüfte Vorlagen für Aufnahmebögen und Patienteneinwilligungen zur Verfügung. Nutzen Sie diese Vorlagen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Wie erfolgt die technische Integration in die bestehende Praxissoftware?
Die Einführung von Factoring soll Ihren Praxisalltag entlasten, nicht verkomplizieren. Moderne Factoring-Unternehmen setzen daher auf eine tiefe Integration – das Factoring-Modul verschmilzt direkt mit Ihrer bestehenden IT-Infrastruktur.
- Kompatibilität: „Plug-and-Play“ für Ihre Software
- Die meisten Factoring-Anbieter arbeiten eng mit den führenden Herstellern von Praxisverwaltungssystemen zusammen. Über die standardisierte VDDS-Schnittstelle wird der Datenaustausch zum Kinderspiel.
- Marktführer: Systeme wie Dampsoft DS-WIN-Plus, Charly (solutio) oder Z1 (CGM) verfügen bereits über vorkonfigurierte Export-Routinen.
- Kein IT-Projekt: In der Regel ist keine aufwändige Neuinstallation nötig. Eine Freischaltung des entsprechenden Moduls durch Ihren PVS-Partner genügt oft, um den Workflow zu aktivieren.
- Der automatisierte 3-Klick-Workflow
- Manuelle Dateneingaben gehören der Vergangenheit an. Ein automatisierter Workflow minimiert Übertragungsfehler und spart wertvolle Zeit an der Anmeldung:
- Abrechnungslauf: Ihre ZMV erstellt die Abrechnung wie gewohnt direkt in Ihrem PVS.
- Validierung: Die Software prüft im Hintergrund automatisch auf Vollständigkeit (z. B. ob das Feld für die Schweigepflichtsentbindung markiert ist).
- One-Click-Transfer: Mit einem Klick werden die verschlüsselten Datensätze (Stammdaten, Leistungsziffern, Begründungen) Ende-zu-Ende-verschlüsselt an den Factor übertragen.
- Volle Kontrolle im digitalen Dashboard
- Den administrativen Überblick behalten Sie über ein intuitives Web-Portal (Dashboard) des Partners. Das bietet Ihnen:
- Echtzeit-Tracking: Verfolgen Sie live, welche Rechnungen „in Prüfung“, „angekauft“ oder bereits „ausgezahlt“ sind.
- Papierlose Praxis: Moderne Factoring-Unternehmen unterstützen digitale Signaturlösungen via Tablet oder Sign-Pad. Die Einverständniserklärung wird direkt rechtssicher archiviert und dem Patientendatensatz zugeordnet.
- Ticket-System: Rückfragen zu einzelnen Posten klären Sie effizient über eine integrierte Chat-Funktion – zeitfressende Warteschleifen am Telefon entfallen.
Für welche Praxisformen und Fachgebiete ist Factoring besonders rentabel?
Factoring ist heute kein Notfall-Instrument für Praxen in Schieflage, sondern ein Wachstumstreiber. Je nach Praxisform und Fachgebiet ergeben sich unterschiedliche strategische Vorteile:
Spezialisten: Schutz vor der „Labor-Falle“
In Fachrichtungen wie der Implantologie, Prothetik oder Kieferorthopädie ist der Material- und Fremdlaboranteil extrem hoch.
- Das Problem: Sie gehen oft mit fünfstelligen Beträgen für Implantate und Zahnersatz sowie externe Dentallabore in Vorleistung, während der Patient sich Zeit mit der Zahlung lässt.
- Die Lösung: Factoring wandelt diese an Dentallabore gebundene Liquidität sofort wieder in Cash um. Sie bezahlen Ihre Lieferanten pünktlich (und ziehen Skonto!), ohne Ihre eigenen Reserven anzugreifen.
Praxisgründer: Die „Überlebensversicherung“ für den Cashflow
Bei einer Zahnarzt-Praxisgründung ist Liquidität in den ersten 24 Monaten das kritischste Gut.
- Kreditrahmen schonen: Dental-Factoring ist oft günstiger und flexibler als die Ausreizung des Kontokorrents bei der Hausbank.
- Fokus auf Wachstum: Da Gründer selten über eine spezialisierte Abrechnungskraft verfügen, hält Factoring dem Team den Rücken frei für den Aufbau des Patientenstamms.
zMVZ & Großpraxen: Skalierung durch Effizienz
In zahnmedizinischen Versorgungszentren (zMVZ) oder Mehrbehandler-Strukturen potenziert sich der Verwaltungsaufwand.
- Radikale Verschlankung: Statt die Verwaltung proportional zum Wachstum aufzublähen, standardisiert Factoring die Prozesse. Das Personal kann für die direkte Patientenberatung (HKP-Coaching) eingesetzt werden, was den Umsatz zusätzlich steigert.
- Einkaufsmacht: Aufgrund des hohen Abrechnungsvolumens verhandeln Großstrukturen meist Top-Konditionen, wodurch die Kosten pro Rechnung oft unter die Kosten einer internen Bearbeitung sinken.
Nach welchen Kriterien sollte die Wahl des Factoring-Unternehmens erfolgen?
Die Entscheidung für einen Factoring-Anbieter ist eine strategische Partnerschaft. Da die Zahnarzt-Abrechnungsstelle direkt mit Ihren Patienten kommuniziert, ist die Wahl nicht nur eine Preisfrage, sondern eine Frage der Praxiskultur. Achten Sie auf diese drei Säulen:
- Spezialisierung: Dental-Know-how statt Generalist
- Ein spezialisierter Dental-Factor versteht die Komplexität der GOZ/GOÄ sowie der BEMA-Abrechnung. Das ist aus drei Gründen essenziell:
- Kompetenz bei Mischfällen (GKV + Privat): Viele Behandlungen (z. B. Parodontitis-Therapie oder Zahnersatz mit gleichartigem/andersartigem Anteil) bestehen aus einem Kassenanteil (BEMA) und einer privaten Zuzahlung (GOZ). Ein spezialisierter Factor weiß genau, wie diese Hybrid-Rechnungen rechtssicher und für den Patienten verständlich aufbereitet werden müssen.
- Kompetente Argumentation: Bei Rückfragen von Versicherungen zu Steigerungssätzen oder Analogpositionen kann die Factoring-Gesellschaft fachlich fundiert antworten.
- Erstattungsservice: Top-Anbieter unterstützen Ihre Patienten aktiv, wenn PKV oder Beihilfestellen Leistungen ungerechtfertigt kürzen. Dieser „Rückendeckungs-Service“ ist ein massiver Pluspunkt für Ihre Patientenbindung.
- Sollten Sie eine fachübergreifende Kooperation planen, bietet unser Ratgeber zum Factoring für Ärzte weiterführende Einblicke in die spezifischen Abrechnungsmodelle anderer medizinischer Fachrichtungen.
- Ein spezialisierter Dental-Factor versteht die Komplexität der GOZ/GOÄ sowie der BEMA-Abrechnung. Das ist aus drei Gründen essenziell:
- Vertrags-Check: Transparenz schlägt „Lockangebote“
- Vergleichen Sie nicht nur den nominalen Gebührensatz, sondern die Total Cost of Ownership. Ein seriöser Partner bietet:
- Echte Inklusiv-Preise: Sind Porto, Kontoführung und Bonitätsprüfungen enthalten? Ein nominal günstiger Satz von 1,5 % kann durch versteckte „Add-ons“ schnell teurer werden als ein transparentes 2,0 %-Modell.
- Liquidität ohne Abzug: Prüfen Sie, ob 100 % des Ankaufbetrages sofort fließen oder ob das Factoring-Unternehmen „Sicherheitseinbehalte“ (Reserven) zurückhält.
- Flexibilität: Vermeiden Sie lange Mindestlaufzeiten. Ein guter Partner überzeugt durch Leistung, nicht durch Knebelverträge.
- Service-Qualität: Die externe Visitenkarte Ihrer Praxis
- Wenn ein Patient Fragen zu seiner Rechnung hat, landet er beim Kundensupport des Factors.
- Empathisches Mahnwesen: Wie tritt der Factor auf? Ein zu aggressives Vorgehen schadet Ihrem Ruf. Seriöse Factoring-Unternehmen setzen auf „mediiertes Mahnwesen“, das Lösungen (z. B. Ratenzahlung) anbietet, statt nur Druck aufzubauen.
- Support für Ihr Team: Hat Ihre ZMV feste Ansprechpartner für technische Fragen oder schnelle Datenauswertungen? Eine persönliche Betreuung spart Ihrem Team pro Woche Stunden an Verwaltungszeit.
FAQ
Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Nutzung von Factoring relevant?
Factoring beeinflusst die Steuerlast von Zahnarztpraxen (EÜR) primär über das Zuflussprinzip gemäß § 11 EStG. Durch die sofortige Honorarauszahlung wird der Gewinn zeitnah realisiert, was eine gezielte Steuergestaltung zum Jahreswechsel ermöglicht. Zudem sind sämtliche Factoring-Gebühren sowie die darauf anfallende Umsatzsteuer als Betriebsausgaben zu 100 % steuerlich absetzbar und mindern so unmittelbar den steuerpflichtigen Gewinn.
Was geschieht, wenn ein Patient Einwände gegen die medizinische Notwendigkeit erhebt?
Bei medizinischen Einwänden („Die Füllung hält nicht“ oder „Die Krone passt nicht“) greift der Delkredereschutz (Ausfallschutz) normalerweise nicht. Der Factor wird die Forderung an Sie zurückbelasten (Rückzession), da es sich um eine fachliche Streitigkeit handelt, die nicht das Zahlungsunvermögen betrifft. Hier müssen Sie das Gespräch mit dem Patienten suchen.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder Mindestumsätze bei Factoring-Anbietern?
Ja, das ist branchenüblich. Die meisten Verträge haben eine Erstlaufzeit von 12 bis 24 Monaten. Auch Mindestumsätze pro Jahr werden oft vereinbart, um die Fixkosten des Dienstleisters zu decken. Für kleine Zahnarztpraxen oder Gründer gibt es jedoch spezialisierte Tarife ohne hohe Hürden.
Müssen Patienten bei Inanspruchnahme von Ratenzahlung Zinsen an den Factor zahlen?
Das hängt vom Modell ab. Viele Factorer bieten zinsfreie Teilzahlungen über kurze Zeiträume (z. B. bis zu 6 Monate) als Marketinginstrument für Ihre Praxis an. Bei längeren Laufzeiten (bis zu 72 Monate) fallen marktübliche Zinsen an, die der Patient direkt an die Factoring-Gesellschaft zahlt.
Bleibt die Hoheit über die Rechnungsgestaltung und GOZ-Auslegung beim Zahnarzt?
Absolut. Sie allein bestimmen, welche Leistungen Sie erbringen und wie Sie diese gemäß GOZ/GOÄ steigern. Der Factor fungiert nur als Käufer der Forderung. Er prüft die Rechnung lediglich auf formale Richtigkeit und Plausibilität, um spätere Rückfragen der Erstattungsstellen zu minimieren.
Welche unterschiedlichen Factoring-Modelle gibt es für Zahnarztpraxen?
In der dentalen Abrechnungslandschaft ist das offene Factoring der absolute Standard, da es die maximale Transparenz bietet und den Patienten direkt über den Forderungsübergang informiert. Bei dieser Variante weiß der Patient von Beginn an, dass er sein Honorar an den Finanzdienstleister überweist, was die Professionalität der Praxisverwaltung unterstreicht. Im Gegensatz dazu findet beim stillen Factoring keine Abtretungsanzeige auf der Rechnung statt, sodass der Patient weiterhin davon ausgeht, direkt an den Zahnarzt zu zahlen; dieses Modell ist jedoch aufgrund der strengen Anforderungen an die ärztliche Schweigepflicht und die notwendige Einverständniserklärung in der Zahnmedizin kaum praktikabel und birgt erhebliche rechtliche Risiken.
Eine weitere Unterscheidung betrifft das Inhouse-Factoring, bei dem die Praxis zwar die Software und Expertise eines Dienstleisters nutzt, das Ausfallrisiko und die Refinanzierung jedoch formal in der eigenen Bilanz verbleiben, was vor allem für sehr große zMVZ-Strukturen mit eigener Finanzabteilung relevant sein kann.
In der Regel entscheiden sich Praxisinhaber jedoch für das Full-Service-Factoring, welches neben der reinen Vorfinanzierung auch das komplette Mahnwesen und das rechtliche Inkasso umfasst. Wer hingegen lediglich die Liquidität sichern will, aber die Kommunikation bei Zahlungsverzug lieber selbst steuern möchte, wählt ein Modell ohne Übernahme des Mahnwesens.
Letztlich differenzieren Experten zudem zwischen dem echten Factoring, bei dem das Ausfallrisiko komplett auf den Factor übergeht, und dem unechten Factoring, bei dem der Dienstleister die Forderung bei Zahlungsunfähigkeit des Patienten an die Praxis zurückbelasten kann, was jedoch den entscheidenden Vorteil der Planungssicherheit untergräbt.
