Lohnt sich eine Privatpraxis? Zahlen, Daten, Fakten

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Abstract – Wirtschaftlichkeit der Privatpraxis nach Fachrichtung

  • Der Kassenanteil an den Praxiseinnahmen sank 2023 auf einen historischen Tiefstand von 67,0 %, während der Privatanteil auf 28,0 % stieg – der Anteil reiner Privatpraxen wuchs von 3,8 % (2021) auf 6,5 % (2023).
  • Die Rentabilität einer Privatliquidation hängt stark vom Fachgebiet ab: Dermatologie (52,3 %), Orthopädie/Unfallchirurgie (47,2 %) und Urologie (45,5 %) erzielen die höchsten Privatanteile, während Allgemeinmedizin (12,8 %) und Kinder- und Jugendmedizin (15,5 %) strukturell auf Grundversorgung basieren.
  • Die GOÄ vergütet Einzelleistungen ohne Budgetdeckelung (Regelhöchstsatz 2,3-fach bei persönlichen Leistungen, bis 3,5-fach bei besonderer Begründung), was gegenüber dem quartalsbezogenen EBM-System der KV höhere Planungssicherheit und Cashflow-Vorteile bietet.
  • Vor dem Zulassungsverzicht sind eine lokale PKV-Dichte-Analyse, die Berufshaftpflicht nach § 21 (Muster-)Berufsordnung sowie eine Anlaufphase mit vorübergehend sinkender Patientenzahl einzuplanen, da ein einmal erklärter Zulassungsverzicht nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen ist.

Wie hat sich der Markt für Privatpraxen entwickelt?

Das Statistische Bundesamt registriert für 2023 einen historischen Tiefstand des Kassenanteils: Arztpraxen erwirtschafteten im Schnitt nur noch 67,0 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung — der niedrigste Wert seit Beginn der bundesweiten Erhebung im Jahr 2000. Der Anteil aus Privatabrechnung stieg im gleichen Zeitraum auf 28,0 %.

Diese Verschiebung verläuft nicht linear, sondern beschleunigt sich. Von 2021 auf 2022 sank der Kassenanteil von 71,7 auf 71,1 %. Von 2022 auf 2023 folgte ein deutlich stärkerer Rückgang auf 67,0 %.

JahrAnteil reiner PrivatpraxenKassenanteil (Durchschnitt)Privatanteil (Durchschnitt)
20213,8 %71,7 %24,5 %
20225,4 %71,1 %24,3 %
20236,5 %67,0 %28,0 %
Anteil reiner Privatpraxen 2021–2023. Quelle: Destatis

Auch innerhalb der Mischpraxen mit Kassenzulassung verschiebt sich die Einnahmenstruktur: Praxen, die weiterhin Kassenleistungen erbringen, erzielten 2023 nur noch 70,3 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung — 2022 waren es noch 73,6 %, bei einem entsprechenden Anstieg des Privatanteils auf 25,0 % (2022: 21,8 %). Der Trend zur Privatliquidation betrifft damit nicht nur reine Privatpraxen, sondern die gesamte Praxislandschaft.

Das Zi-Praxis-Panel bestätigt diese Entwicklung aus vertragsärztlicher Perspektive, zeigt aber auch ihre Grenzen: Zwischen 2019 und 2022 stiegen die GKV-Einnahmen je Praxisinhaber um insgesamt 18,4 %. Die Privateinnahmen wuchsen im selben Zeitraum nur um 5,2 %. Der Privatanteil an den Gesamteinnahmen lag 2022 im Durchschnitt aller Fachgebiete bei 14,8 % — mit erheblichen Unterschieden zwischen den Fachrichtungen, wie das folgende Kapitel zeigt.

Welche PKV-Marktdaten sind für die Standortentscheidung relevant?

Die private Krankenversicherung bildet die Nachfrageseite jeder Privatpraxis-Entscheidung. Der PKV-Verband meldet für 2025 eine Gesamtzahl von knapp 41 Millionen Versicherungsverträgen, davon 8,79 Millionen Vollversicherte — ein Plus von 0,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Versicherungsleistungen der PKV stiegen 2025 um 7,2 % auf 42,1 Milliarden €, davon entfielen 39,1 Milliarden € auf die Krankenversicherung. Dieser Kostenanstieg signalisiert eine wachsende Leistungsinanspruchnahme der PKV-Versicherten — ein Indikator für stabile bis steigende Nachfrage nach privatärztlichen Leistungen.

Auch die Wanderungsbewegung zwischen den Systemen bestätigt diesen Trend: 2022 entschieden sich laut PKV-Verband netto rund 30.000 Personen mehr für einen Wechsel aus der GKV in die PKV als umgekehrt — nach einem Plus von 23.300 im Vorjahr. Dieser Saldo ist seit mehreren Jahren durchgehend positiv. Er deutet auf eine strukturell wachsende Zielgruppe für privatärztliche Leistungen hin.

Vollversicherte, Zusatzversicherte und Wachstumstrend 2025

Neben der Vollversicherung wächst das Zusatzversicherungsgeschäft deutlich stärker: Die Zahl der Zusatzverträge stieg 2025 um 2,8 % auf 32,2 Millionen — ein Zuwachs von rund 873.000 Verträgen. Für Praxen bedeutet das eine relevante Zielgruppe auch unter gesetzlich Versicherten, die punktuell Selbstzahlerleistungen und IGeL über Zusatztarife absichern.

Die Alterungsrückstellungen der PKV — das langfristig gebundene Kapital für künftige Gesundheitskosten der Versicherten — wuchsen 2025 um 4,2 % auf rund 357 Milliarden €. Diese Kapitaldecke stützt die Finanzierungsfähigkeit der PKV auch bei weiter steigenden Behandlungskosten.

Regionale und demografische Verteilung der Privatversicherten

Die Kostenstrukturstatistik zeigt zusätzlich ein deutliches Süd-Nord-Gefälle bei der Inanspruchnahme privater Gesundheitsleistungen: In Süddeutschland nutzen 37 % der gesetzlich Versicherten IGeL, im Osten nur 26 %. Für die Standortwahl einer Privatpraxis ist diese regionale Kaufkraft- und Nachfragedifferenz ein relevanter Faktor — unabhängig von der PKV-Dichte selbst.

In welchen Fachgebieten lohnt sich eine Privatpraxis besonders?

Der Privatanteil an den Praxiseinnahmen hängt stark vom Fachgebiet ab. Dermatologische Praxen erzielten 2023 mit 52,3 % mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus Privatabrechnung — der höchste Wert aller Fachrichtungen.

FachrichtungPrivatanteil an Einnahmen
Dermatologie52,3 %
Orthopädie/Unfallchirurgie47,2 %
Chirurgie/MKG/N€chirurgie46,8 %
Urologie45,5 %
Kinder- und Jugendmedizin15,5 %
N€logie13,4 %
Allgemeinmedizin12,8 %
Privatanteil nach Fachrichtung. Quelle: Destatis 2023)

Warum der Privatanteil je Fachgebiet so stark variiert

Der Unterschied erklärt sich primär über den Anteil elektiver, selbstzahlerfähiger Leistungen im jeweiligen Fachgebiet. Orthopädie, Dermatologie und Urologie bieten strukturell mehr Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs an — etwa ästhetische Eingriffe, erweiterte Diagnostik oder Zusatzuntersuchungen. Allgemeinmedizin und Pädiatrie basieren dagegen überwiegend auf laufender Grundversorgung. Diese lässt kaum private Zusatzleistungen zu.

Der Privatanteil an den Einnahmen übersteigt in vielen Fachgebieten den Privatanteil an der Patientenzahl deutlich — Privatpatienten sind also überproportional umsatzstark. Das Zi-Praxis-Panel weist für die Urologie im Berichtsjahr 2022 einen Privatanteil an den Patienten von rund 15 % aus, während der Privatanteil an den Einnahmen bei 37,3 % liegt. Ein Privatpatient erbringt damit rechnerisch mehr als das Doppelte des Umsatzanteils, der seinem Anteil an der Patientenzahl entspräche.

Tipp: Urologische Praxen erzielten 2022 laut Zi-Praxis-Panel mit durchschnittlich 588.505 € Einnahmen je Inhaber und rund 301.500 € Jahresüberschuss die höchsten Werte im Fachgebietsvergleich. Das spricht dafür, dass sich Investitionen in die Privatpatientengewinnung in umsatzstarken Fachgebieten besonders auszahlen.

Zahnarztpraxen erreichen mit 47,2 % Privatanteil und 51,0 % Kassenanteil (2023) einen ähnlich hohen Privatanteil wie die genannten Facharztgruppen. Das zeigt: Hohe Privatanteile korrelieren grundsätzlich mit einem breiten Spektrum an nicht-kassenfähigen Zusatzleistungen, nicht allein mit der Fachrichtung selbst.

Welche Rolle spielen IGeL für die Wirtschaftlichkeit einer Privatpraxis?

Individuelle Gesundheitsleistungen bilden für viele Fachrichtungen einen wesentlichen Baustein der Privatliquidation. Der IGeL-Markt erreichte 2024 laut einer Repräsentativbefragung im Auftrag des Medizinischen Dienstes Bund ein Volumen von mindestens 2,4 Milliarden € jährlich — erhoben unter gesetzlich Versicherten zwischen 18 und 80 Jahren.

FachgebietIGeL-Umsatz (hochgerechnet)
Augenheilkunde544 Mio. €
Gynäkologie543 Mio. €
Orthopädie und Unfallchirurgie397 Mio. €
Allgemeinmedizin341 Mio. €
Dermatologie116 Mio. €
Umsatzstärkste Fachgebiete im IGeL-Markt

In der Augenheilkunde entstehen die hohen Umsätze durch den häufigen Verkauf der Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung sowie durch seltenere, aber teure Leistungen wie Speziallinsenimplantationen bei Grauem Star (Durchschnittskosten 1.954 €) oder LASIK-Operationen (durchschnittlich 3.500 € pro Fall). In der Gynäkologie treiben Früherkennungsuntersuchungen wie der transvaginale Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke den Umsatz — mit 3,3 Millionen Nutzerinnen die meistverkaufte Einzelleistung im IGeL-Markt. Auch die Follikulometrie bei Kinderwunsch trägt dazu bei.

Chancen und Reputationsrisiken: IGeL-Monitor-Bewertung als Praxisrisiko

Der IGeL-Monitor bewertet Leistungen wissenschaftlich nach Nutzen und Schaden. Von den in der Befragung genannten IGeL erhielten 24 die Bewertung „unklar“ oder „(tendenziell) negativ“ — auf diese Kategorien entfallen laut Studie über 585 Millionen € Jahresumsatz. Nur zwei genannte Leistungen wurden „tendenziell positiv“ bewertet.

Tipp: Prüfen Sie IGeL-Angebote Ihrer Fachrichtung vor der Einführung gegen die aktuelle IGeL-Monitor-Bewertung. Leistungen mit „negativ“- oder „unklar“-Einstufung bergen ein Aufklärungs- und Reputationsrisiko, das den kurzfristigen Erlös übersteigen kann.

455 Millionen € der IGeL-Ausgaben entfallen zudem auf Leistungen, die zusätzlich zu bereits bestehenden GKV-Früherkennungsprogrammen angeboten werden — etwa ein Ultraschall der Brust neben der regulären Mammografie. Diese Doppelstruktur erfordert bei der Patientenaufklärung besondere Sorgfalt: Laut IGeL-Report 2024 fühlt sich nur jeder vierte gesetzlich Versicherte gut über IGeL informiert. Zwei von drei Befragten gehen fälschlich davon aus, dass angebotene Selbstzahlerleistungen medizinisch notwendig seien.

Was bedeutet die GOÄ-Liquidation wirtschaftlich gegenüber der Kassenabrechnung?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet privatärztliche Leistungen nach Einzelleistung, während die KV-Abrechnung über das EBM-Punktesystem und quartalsbezogene Budgets erfolgt. Der Gebührenrahmen variiert nach Leistungstyp: Persönliche ärztliche Leistungen dürfen zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen des Basiswertes abgerechnet werden. Für medizinisch-technische Leistungen (etwa Sonographie oder EKG) gilt ein Rahmen von 1,0 bis 2,5, für Laborleistungen von 1,0 bis 1,3. Den Faktor setzt der Arzt je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der Behandlung an.

Struktur der Privatliquidation: Steigerungssätze, Einzelleistungsvergütung

Der Regelhöchstsatz — bis zu dem eine Abrechnung ohne gesonderte Begründung zulässig ist — liegt bei persönlichen ärztlichen Leistungen beim 2,3-fachen GOÄ-Steigerungssatz, bei medizinisch-technischen Leistungen beim 1,8-fachen Satz und bei Laborleistungen beim 1,15-fachen Satz. Bei besonderer Schwierigkeit oder Zeitaufwand ist bei persönlichen Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz ansetzbar, bei technischen Leistungen bis zum 2,5-fachen und bei Laborleistungen bis zum 1,3-fachen. Diese Bandbreite erlaubt eine differenziertere Vergütung des tatsächlichen Behandlungsaufwands als das pauschalierte EBM-System.

Abrechnung: Jede Überschreitung des jeweiligen Regelhöchstsatzes erfordert eine patienten-, krankheits- oder umstandsbezogene schriftliche Begründung auf der Rechnung — pauschale Höchstsatz-Ansätze ohne nachvollziehbare Begründung sind ein häufiger Streitpunkt mit der PKV und Beihilfestellen.

Cashflow- und Planungsvorteile gegenüber KV-Budgetierung

Die Kassenabrechnung unterliegt der Mengensteuerung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen: Überschreitet eine Praxis ihr Regelleistungsvolumen, sinkt die Vergütung je Fall. Die Privatliquidation kennt diese Budgetdeckelung nicht — jede erbrachte Leistung wird nach GOÄ-Satz vergütet, unabhängig vom Gesamtvolumen der Praxis.

Dieser Unterschied wirkt sich unmittelbar auf die Planungssicherheit aus: KV-Honorare werden quartalsweise mit Verzögerung und unter Vorbehalt der Honorarverteilung ausgezahlt. Privatpraxen liquidieren dagegen direkt nach Behandlung und erhalten die Zahlung planbar innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfristen.

Mit welcher Anlaufphase und welchen operativen Risiken müssen Sie rechnen?

Der Umstieg auf eine Privatpraxis ist kein Umschalter, der sofort wirkt. In der Übergangsphase sinkt regelmäßig die Zahl der behandelten Patienten, bevor sich ein tragfähiger Privatpatientenstamm aufgebaut hat. Diese Anlaufphase müssen Sie bei der Liquiditätsplanung einkalkulieren — welche Voraussetzungen für die Privatpraxisgründung dabei konkret zu erfüllen sind, zeigt unser Überblick. 

Die wirtschaftliche Lage niedergelassener Praxen hat sich zudem branchenweit verschlechtert: Laut Zi-Praxis-Panel bewerteten im ersten Halbjahr 2024 62 % der Praxisinhaber ihre berufliche Situation als weniger gut bis schlecht — 2020 waren es erst 41 %, 2022 bereits 55 %. Dieser Trend erhöht den Druck auf Kassenpraxen. Er verschiebt aber nicht automatisch das Risikoprofil einer Privatpraxis, die eigenen operativen Belastungen unterliegt.

Administrativer Mehraufwand ohne KV-Entlastung

Der Wegfall der KV-Anbindung bedeutet zugleich den Wegfall zentraler administrativer Unterstützung. Vertragsverhandlungen mit privaten Kostenträgern, eigenständige Rechnungsstellung nach GOÄ und die Bearbeitung von Erstattungsrückfragen der Patienten verursachen einen Mehraufwand, den Kassenpraxen über die KV-Sammelabrechnung nicht kennen. Ohne die Auslagerung dieser Aufgaben an spezialisierte Abrechnungsdienstleister bindet dies signifikant Praxisinhaberzeit.

Personalgewinnung als eigenständiges Risiko

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen betrifft Privatpraxen ebenso wie Kassenpraxen. Qualifiziertes medizinisches Fachpersonal zu finden und zu binden, wird auf einem angespannten Arbeitsmarkt zunehmend aufwendiger und teurer. Ein Ausfall in der Praxisorganisation lässt sich kurzfristig kaum kompensieren.

Einkommensschwankung statt Fixgehalt

Anders als ein angestelltes Arztgehalt hängt das Einkommen einer Privatpraxis unmittelbar vom Patientenaufkommen und den tatsächlich realisierten Liquidationssätzen ab. Unerwartete Ausgaben — etwa ein Geräteausfall — wirken sich in der Privatpraxis direkter auf die Liquidität aus als in einem Anstellungsverhältnis mit Fixgehalt. Diese Volatilität ist der Preis für die höhere Erlösfreiheit gegenüber der KV-Budgetierung.

Welche Voraussetzungen und Risiken sind vor der Umstellung zu prüfen?

Der Umstieg auf eine Privatpraxis setzt eine tragfähige Patientenbasis voraus, die sich nicht allein aus der bundesweiten PKV-Quote ableiten lässt. Entscheidend ist die lokale Dichte privatversicherter und zahlungsbereiter Patienten am konkreten Standort.

Patientenklientel-Analyse: Standort, Kaufkraft, PKV-Dichte

Städte mit hohem Anteil an Selbstständigen, Beamten und Freiberuflern weisen strukturell höhere PKV-Quoten auf als ländliche Regionen mit überwiegend abhängig Beschäftigten. Das bundesweite Süd-Nord-Gefälle bei der IGeL-Nutzung — 37 % im Süden gegenüber 26 % im Osten — liefert einen zusätzlichen Anhaltspunkt für die regionale Zahlungsbereitschaft, auch wenn IGeL-Nutzung und PKV-Status nicht deckungsgleich sind.

Bei der Umwandlung einer bestehenden Kassenpraxis bleibt erfahrungsgemäß ein Teil des bisherigen Patientenstamms als Selbstzahler erhalten. Praxisberater berichten von einer Größenordnung von etwa 30 bis 40 %, abhängig von der Dauer und Qualität der bisherigen Patientenbindung. Diese Erfahrungswerte ersetzen keine individuelle Prognose, liefern aber einen groben Anhaltspunkt für die Umsatzplanung in der Anlaufphase.

Regulatorische Anker: Zulassungsverzicht, BÄK-Vorgaben, Übergangsfristen

Der Verzicht auf die Kassenzulassung erfolgt gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und ist an Fristen und Formvorgaben gebunden, die je nach KV-Bezirk variieren. Vor der endgültigen Entscheidung lohnt sich eine Prüfung der Zulassungshistorie: Ein einmal erklärter Verzicht lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Ein erneuter Zulassungsantrag unterliegt der regulären Bedarfsplanung der KV.

Für die Niederlassung selbst gilt Niederlassungsfreiheit ohne Zulassungsbeschränkung: Als fachliche Qualifikation genügt die Approbation. Bei Führung einer Facharztbezeichnung müssen Sie die Tätigkeit auf das jeweilige Fachgebiet beschränken. Die ärztliche Berufsordnung verpflichtet Sie zur persönlichen Berufsausübung mit Präsenzpflicht während der Sprechstunden sowie zur Kenntlichmachung der Niederlassung durch ein Praxisschild. Ort und Zeitpunkt der Niederlassung müssen Sie der zuständigen Ärztekammer sowie dem Gesundheitsamt anzeigen. Unabhängig von der Kassenzulassung bleibt zudem der Facharztstandard nach § 630a Abs. 2 BGB geschuldet — auch reine Privatpraxen haften nach denselben zivilrechtlichen Maßstäben wie Vertragsarztpraxen.

Berufshaftpflichtversicherung als zwingende Voraussetzung

Unabhängig vom Verzicht auf die Kassenzulassung bleibt die Berufshaftpflichtversicherung eine berufsrechtliche Pflicht: Nach § 21 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte müssen Sie sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit versichern. Diesen Schutz müssen Sie der zuständigen Ärztekammer auf Verlangen nachweisen. Was als „hinreichend“ gilt, richtet sich nach Fachgebiet und Risikoprofil der Tätigkeit — bei operativ oder invasiv tätigen Fachrichtungen liegt die erforderliche Deckungssumme entsprechend höher als in der Grundversorgung.

Als Inhaber einer Einzelpraxis haften Sie umfassend: für eigene Behandlungsfehler ebenso wie für Fehler Ihres Praxispersonals. Bei fehlendem oder unzureichendem Versicherungsschutz drohen berufsrechtliche Sanktionen von der Rüge mit Ordnungsgeld bis zum berufsgerichtlichen Verfahren. Im Schadensfall selbst haften Sie ohne Versicherungsschutz mit Ihrem Privatvermögen. Prüfen Sie die Deckungssumme vor Praxiseröffnung gemeinsam mit einem auf Heilberufe spezialisierten Versicherungsmakler — pauschale Standardpolicen bilden das Risiko einzelner Fachrichtungen häufig nicht ausreichend ab.

Tipp: Lassen Sie vor dem Zulassungsverzicht eine Wirtschaftlichkeitsprognose auf Basis Ihrer tatsächlichen Patientenstruktur erstellen — bundesweite Durchschnittswerte zum Privatanteil sind für die individuelle Entscheidung nur ein grober Orientierungswert.

FAQ: Häufige Fragen zur Privatpraxis

Ab welchem Patientenaufkommen ist eine Privatpraxis wirtschaftlich tragfähig?

Eine pauschale Patientenzahl lässt sich nicht benennen, da die Tragfähigkeit von Fachrichtung, Steigerungssatz-Niveau und lokaler PKV-Dichte abhängt. Als Orientierung dient der fachrichtungsspezifische Privatanteil aus der Kostenstrukturstatistik: Fachgebiete mit bereits hohem Privatanteil in der Mischpraxis — etwa Dermatologie, Orthopädie oder Urologie — bieten strukturell bessere Voraussetzungen als grundversorgende Fachrichtungen.

Welche Fachrichtungen eignen sich am wenigsten für eine reine Privatpraxis? 

Allgemeinmedizin, Neurologie und Kinder- und Jugendmedizin weisen mit 12,8 bis 15,5 % die niedrigsten Privatanteile auf. Diese Fachgebiete basieren überwiegend auf laufender Grundversorgung mit begrenztem Anteil elektiver Selbstzahlerleistungen. Das schränkt die Patientenbasis einer reinen Privatpraxis strukturell ein.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am