Cyberversicherung für die Arztpraxis

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Was ist eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung sichert Arztpraxen gegen Schäden durch Cyberkriminalität ab. Dazu zählen insbesondere Hackerangriffe, Datendiebstahl, Ransomware-Attacken oder Systemausfälle. Im Fokus steht der Schutz sensibler Patientendaten, die in einer Arztpraxis verarbeitet werden. Das Ziel der Versicherung ist es, finanzielle und operative Risiken zu minimieren und den Praxisbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen.

Was deckt eine Cyberversicherung ab?

Eine Cyberversicherung bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen und rechtlichen Folgen von Cyber-Angriffen und IT-Sicherheitsvorfällen. Je nach Police können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. Im Folgenden werden die zentralen Deckungsbereiche aufgeführt:

  • Kosten für Datenwiederherstellung und Systemreparatur
    • Nach einem Cyberangriff wie einem Ransomware-Angriff oder einer Malware-Infektion deckt die Versicherung die Kosten für die Datenwiederherstellung und die Reparatur oder den Neuaufbau der IT-Infrastruktur.
  • Schutz vor Betriebsunterbrechungen
    • Fällt der Praxisbetrieb durch einen IT-Ausfall aus, übernimmt die Cyberversicherung den entgangenen Gewinn sowie die laufenden Fixkosten wie Mieten und Gehälter. Diese Deckung stellt sicher, dass die finanzielle Stabilität der Praxis trotz eines Vorfalls gewahrt bleibt.
  • Schadensersatz und Haftpflicht bei Datenschutzverletzungen
    • Sollten durch einen Cybervorfall Patientendaten gestohlen oder kompromittiert werden, haftet die Praxis für mögliche Schadensersatzforderungen. Die Cyberhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, Bußgelder bei DSGVO-Verstößen sowie Entschädigungen an die Betroffenen.
  • Kosten für IT-Forensik und Sicherheitsmaßnahmen
    • Nach einem Vorfall ist es wichtig, die Ursache des Angriffs zu ermitteln und die Sicherheitslücken zu schließen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für IT-Forensik, um den Angriff zu analysieren, sowie für präventive Maßnahmen wie die Verbesserung der IT-Sicherheitsstruktur.
  • Rechtsschutz bei Cybervorfällen
    • Eine Cyber-Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus einem Cyberangriff resultieren. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten, z. B. bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen oder bei Bußgeldverfahren.
  • Krisenmanagement und Reputationsschutz
    • Die Versicherung deckt Kosten für Krisenkommunikation und PR-Maßnahmen, um den Imageschaden der Praxis nach einem Vorfall zu minimieren. Eine schnelle und professionelle Kommunikation ist entscheidend, um das Vertrauen der Patienten zurückzugewinnen.
  • Schutz vor Cyber-Erpressung und Lösegeldforderungen
    • Bei Erpressungsversuchen, z. B. durch Ransomware, übernimmt die Cyberversicherung entweder die Lösegeldzahlung oder die Kosten für alternative Maßnahmen zur Entschlüsselung der Daten.

Welche Risiken bestehen für Arztpraxen im Bereich Cybersicherheit?

Die nachfolgenden Informationen stammen aus dem Abschlussbericht des Projekts CyberPraxMed, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ins Leben gerufen wurde. Ziel war es, die spezifischen Risiken der Cybersicherheit in deutschen Arztpraxen umfassend zu untersuchen. Im Fokus standen 16 Praxen unterschiedlicher Fachrichtungen, die auf Schwachstellen in ihrer IT-Infrastruktur, medizinischen Geräten und organisatorischen Abläufen analysiert wurden.

Hacker mit Maske in dunklem Raum, umgeben von Bildschirmen mit Weltkarten und Daten – Bedrohung durch Cyberangriffe im Gesundheitswesen.
Cyberangriffe auf Arztpraxen: Hacker bedrohen sensible Patientendaten weltweit.

Radiologie-Praxen weisen im Vergleich zu anderen Praxisarten das höchste Sicherheitsniveau auf. Psychotherapie-Praxen haben hingegen die höchste Schwachstellenhäufigkeit.

Technische Schwachstellen

  • PCs mit angemeldetem Benutzerkonto: Geräte bleiben oft angemeldet, was unbefugten Zugriff ermöglicht.
  • Unzureichender Virenschutz: Viele IT-Systeme sind nicht durch aktuelle Antivirenprogramme gegen Computerviren und Trojaner geschützt.
  • Unverschlüsselte Backups und Daten: Patientendaten und Backups werden häufig ohne Verschlüsselung gespeichert​.
  • Ungesicherte Netzwerkdosen: Öffentlich zugängliche Netzwerkdosen bieten potenziellen Angreifern direkten Zugang zum Netzwerk​.
  • Fehlendes Patch- und Updatemanagement: Systeme und Software werden nicht regelmäßig aktualisiert, wodurch bekannte Sicherheitslücken bestehen bleiben.
  • Gemeinsam genutzte Benutzerkonten: Diese erschweren die Rückverfolgbarkeit und erhöhen das Risiko unbefugter Zugriffe​.

Organisatorische und prozessuale Schwachstellen

  • Unzureichende Schulungen: Mangelnde Awareness der Mitarbeiter zu IT-Sicherheitsfragen.
  • Fehlendes Berechtigungsmanagement: Keine klaren Richtlinien, wer auf welche Daten zugreifen darf​.
  • Unsichere Entsorgung von IT-Geräten: Daten auf alten Geräten werden nicht ordnungsgemäß gelöscht.
  • Privatgeräte im Netzwerk: Nutzung von nicht ausreichend geschützten Geräten im Praxisnetzwerk.

Spezifische Schwachstellen in der Medizintechnik

  • Ungesicherte medizinische Geräte: Viele Geräte sind veraltet oder nutzen Standardpasswörter.
  • Parallelbetrieb von Telematikinfrastruktur (TI)-Konnektoren: Unsichere Konfigurationen mindern den Schutz der TI​.

Weitere identifizierte Risiken

  • Unzureichende Netzwerksegmentierung: Keine Trennung zwischen kritischen und nicht-kritischen Systemen.
  • Unzureichendes Logging und Monitoring: Keine ausreichende Protokollierung von sicherheitsrelevanten Ereignissen.
  • Schwächen bei der physischen Sicherheit: Geräte in öffentlich zugänglichen Bereichen sind nicht ausreichend geschützt​.
  • Unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation: Sensible Daten werden über ungesicherte Kanäle übertragen​.

Die zunehmende Digitalisierung der Arztpraxen bietet erhebliche Vorteile, etwa durch effizientere Abläufe und verbesserte Patientenversorgung. Allerdings führt sie auch zu neuen Risiken: Cyberangriffe und Datenpannen können sensible Patientendaten gefährden und die Praxistätigkeit erheblich beeinträchtigen. Besonders kritisch sind zudem nicht gänzlich zu verhindernde Datenskandale bei Praxisverwaltungssystem-Anbietern (PVS), die eine Vielzahl von Praxen gleichzeitig betreffen können.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme für eine Cyberversicherung in einer Arztpraxis sein?

Die optimale Deckungssumme einer Cyberversicherung hängt von den individuellen Risikofaktoren und der Größe der Arztpraxis ab. Eine pauschale Empfehlung ist daher schwierig. Es gibt jedoch grobe Richtwerte, die als Orientierung dienen:

  • Kleine Praxen (1-2 Ärzte): 250.000 bis 500.000 €
  • Mittlere Praxen (3-5 Ärzte): 500.000 bis 1 Million €
  • Große Praxen, Praxisverbünde oder MVZ: 1 bis 2 Millionen € oder mehr

Wie viel kostet eine Cyberversicherung für Ärzte?

Die Kosten für eine Cyberversicherung für Ärzte in Deutschland liegen normalerweise zwischen 500 und 2.500 € pro Jahr. Der genaue Preis hängt von Faktoren wie Praxisgröße, Deckungssumme und individuellen Cyber-Risiken ab. Ein guter Basisschutz ist bereits ab etwa 650 bis 750 € pro Jahr zzgl. Versicherungssteuer erhältlich. Dies gilt bei folgenden Vertragsdaten:

  • Jahresumsatz der Praxis: unter 250.000 €
  • Selbstbeteiligung: 1.000 €
  • Versicherungssumme: 500.000 €

Bei einem Jahresumsatz von 800.000 € und einer Deckungssumme von 1.000.000 € belaufen sich die Kosten auf etwa 1.700 € pro Jahr. Höhere Deckungssummen und ein höherer Umsatz können die Prämie entsprechend erhöhen.

Wie teuer kann eine Cyberattacke für eine Arztpraxis werden?

Cyberangriffe können Arztpraxen erheblich finanziell belasten. Ein “Musterszenario Datenklau” aus dem GDV-Branchenreport verdeutlicht dies: Insgesamt belaufen sich die direkten Kosten auf 37.000 €. Nicht enthalten sind mögliche Bußgelder, die von Datenschutzbehörden verhängt werden können, sowie der langfristige Umsatzrückgang durch verlorene Patienten. 

  • Kosten für Informationspflichten durch die Veröffentlichung gestohlener Patientendaten (4.000 €)
  • Anwaltsgebühren (2.000 €)
  • IT-Forensik (5.000 €)
  • Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO (20.000 €)
  • Ausgaben für Krisenkommunikation (1.000 €)
  • Kosten für 2 Tage Betriebsunterbrechung (5.000 €

Die direkten Kosten für das “Musterszenario Ransomware” belaufen sich auf 18.500 €. Nicht berücksichtigt sind mögliche Folgekosten durch Umsatzeinbußen und langfristige Vertrauensverluste​.

  • Kosten für IT-Forensik: 5.000 €
  • Kosten für 5 Tage Betriebsunterbrechung: 12.500 €
  • Krisenkommunikation: 1.000 €

Wie kann man einem Cyber-Angriff vorbeugen?

Um die Cybersicherheit in einer Arztpraxis weiter zu verbessern, sollten die folgenden Maßnahmen ergänzend berücksichtigt werden:

  • Regelmäßige Schulungen zur Cybersicherheit
    • Training des gesamten Personals: Alle Mitarbeiter, einschließlich medizinischem und administrativem Personal, sollten regelmäßig Schulungen zur Erkennung und Vermeidung von Cyberbedrohungen erhalten. Themen könnten Phishing, sichere Passwortnutzung und der Umgang mit sensiblen Daten umfassen.
    • Awareness-Kampagnen: Interne Kampagnen zur Sensibilisierung für Cybersicherheit fördern ein stärkeres Bewusstsein und eine Kultur der Sicherheit.
  • Zusammenarbeit mit professionellen IT-Dienstleistern
    • Zertifizierte Anbieter: Es ist wichtig, mit IT-Dienstleistern zusammenzuarbeiten, die auf Cybersicherheit spezialisiert und zertifiziert sind (z. B. nach ISO 27001).
    • Rundum-Sicherheitslösungen: Diese Dienstleister können Netzwerküberwachung, Penetrationstests und Unterstützung im Falle eines Angriffs bieten.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen
    • Netzwerksegmentierung: Trennung sensibler Systeme (z. B. Patientendatenbanken) von weniger kritischen Netzwerken, um die Ausbreitung von Malware zu verhindern.
    • Verschlüsselung: Alle sensiblen Daten, sowohl während der Übertragung als auch bei der Speicherung, sollten durch moderne Verschlüsselungstechniken geschützt sein.
    • Sichere Authentifizierungsmechanismen: Neben starken Passwörtern sollten Zwei-Faktor-Authentifizierung und biometrische Lösungen eingesetzt werden.
  • Prüfung und Sicherung der Medizintechnik
    • Regelmäßige Updates: Alle medizinischen Geräte sollten stets mit den neuesten Sicherheitsupdates versehen sein, um bekannte Schwachstellen zu beheben.
    • Zugriffsschutz: Medizintechnik sollte durch Authentifizierungsmaßnahmen geschützt sein, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
    • Integration in das Sicherheitskonzept: Die Geräte sollten in das übergreifende Sicherheitsmanagement der Praxis eingebunden sein, um Angriffsflächen zu minimieren.

Welche Kriterien sollten Arztpraxen bei der Auswahl einer Cyberversicherung beachten?

Bei der Auswahl einer Cyberversicherung sollten Ärzte folgende Kriterien beachten:

  • Deckungssumme
    • Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein, um potenzielle finanzielle Schäden abzudecken, einschließlich Kosten für Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Haftungsansprüche von Patienten.
  • Versicherungsumfang
    • Cyberangriffe: Schutz vor Hackerangriffen, Malware, Phishing.
    • Datenverlust: Abdeckung bei Verlust oder Diebstahl von Patientendaten.
    • Menschliche Fehler: Versicherung von Schäden durch versehentliche Handlungen von Mitarbeitern.
    • Betriebsunterbrechung: Deckung von Einnahmeausfällen bei IT-Ausfällen.
  • Selbstbeteiligung
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst sowohl die Prämie als auch die finanzielle Belastung im Schadensfall.
  • Ausschlüsse und Bedingungen
    • Prüfen Sie das Kleingedruckte, um zu verstehen, welche Schäden oder Situationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
  • Reaktionszeit und Serviceleistungen
    • 24/7-Hotline: Sofortige Unterstützung im Ernstfall.
    • IT-Forensik: Hilfe von IT-Spezialisten bei der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen.
    • Rechtsbeistand: Unterstützung bei rechtlichen Fragen und Verfahren.
  • Anpassungsfähigkeit der Police
    • Die Versicherung sollte individuell an die Bedürfnisse und das Risikoprofil Ihrer Praxis angepasst werden können.
  • Erfahrungen des Versicherers im Gesundheitswesen
    • Ein Anbieter mit spezifischer Expertise kann besser auf die besonderen Anforderungen von Arztpraxen eingehen.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    • Vergleichen Sie die Prämien und Leistungen mehrerer Anbieter, um das beste Angebot zu finden.
  • Compliance-Unterstützung
    • Hilfe bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der EU-DSGVO, insbesondere im Umgang mit sensiblen Informationen.
  • Bewertungen und Referenzen
    • Informieren Sie sich über Erfahrungen anderer Ärzte mit dem Versicherer.
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Welche Dokumente werden für den Abschluss einer Cyberversicherung benötigt?

Beim Abschluss einer Cyberversicherung müssen Arztpraxen dem Versicherungsanbieter meist folgende Dokumente und Informationen vorlegen:

  • Risikofragebogen
    • Ein detaillierter Fragebogen zur Erfassung des individuellen Cyber-Risikoprofils der Praxis.
    • Enthält Fragen zu:
      • Art und Umfang der verarbeiteten Daten (insbesondere Patientendaten)
      • Vorhandene IT-Sicherheitsmaßnahmen
      • Nutzung von Cloud-Diensten wie z. B. webbasierte praxissoftware
      • Anzahl der Mitarbeiter mit IT-Zugang
      • Umsatz der Praxis
  • IT-Sicherheitskonzept
    • Dokumentation der implementierten technischen und organisatorischen IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie:
      • Firewall-Konfiguration
      • Virenschutz
      • Backup-Strategie
      • Zugriffsrechtekonzept
  • Notfallplan
    • Ein Konzept, wie im Falle einer Cyberattacke vorgegangen wird, inklusive Ansprechpartner und Prozesse.
  • Finanzunterlagen
    • Aktuelle Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Praxis zur Einschätzung des Betriebsunterbrechungsrisikos.
  • Vorversicherungen
    • Informationen zu bestehenden Versicherungen, die möglicherweise bereits Teile des Cyber-Risikos abdecken.
  • IT-Infrastruktur-Übersicht
    • Eine Aufstellung der genutzten Hard- und Software sowie der Netzwerkarchitektur.
  • Antragsformular des Versicherers
    • Ein vollständig ausgefülltes Formular mit spezifischen Fragen zum Betrieb und den IT-Sicherheitsmaßnahmen der Praxis.
  • Unternehmensdaten
    • Firmierung und Rechtsform der Praxis
    • Anschrift und Kontaktinformationen
    • Gründungsdatum und Historie der Praxis
    • Anzahl der Mitarbeiter und deren Rollen
  • Compliance und Zertifizierungen
    • Nachweise zur Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze
    • Vorhandene Zertifizierungen (z. B. ISO 27001)
  • Schadenshistorie
    • Angaben zu vorherigen Cybervorfällen oder Datenpannen
    • Informationen über frühere Versicherungsansprüche im Bereich Cyberrisiken

Wie gut ist die deutsche Arztpraxis gegen Cyberangriffe gewappnet?

Das BSI hat bewertet, wie gut deutsche Arztpraxen gegen Cyberangriffe gewappnet sind. Grundlage ist die IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß § 75b SGB V, die Mindestanforderungen für die IT-Sicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen festlegt, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sensibler Gesundheitsdaten sicherzustellen und einen sicheren Betrieb im ambulanten Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Zwischen März und Mai 2023 führte das BSI eine Umfrage unter 1.591 Praxen aus einer Zufallsstichprobe von 12.000 durch. Ziel war es, den Umsetzungsstand der Richtlinie, die IT-Ausstattung und das Sicherheitsbewusstsein zu analysieren. Die gewonnenen Daten bieten eine fundierte Basis, um den aktuellen Stand der IT-Sicherheit in Arztpraxen zu bewerten und deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyber-Gefahren einzuschätzen.

Der aktuelle Sicherheitsstatus in deutschen Arztpraxen sieht wie folgt aus:

  • Bewusstsein für IT-Sicherheit
    • Die Mehrheit der Praxen ist sich der Wichtigkeit von IT-Sicherheit bewusst. 97 % der Praxen verwalten ihre IT-Struktur eigenständig und bemühen sich um Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Datensicherungen. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter ist in fast jeder Praxis benannt, auch wenn diese Rolle häufig von Personen ohne IT-Hintergrund übernommen wird.
    • Schwachpunkt: Trotz dieser Bemühungen bleibt die Bekanntheit der IT-Sicherheitsrichtlinie gering, und viele Praxisinhaber verstehen deren konkrete Anforderungen nicht vollständig. Nur etwa ein Drittel der Praxen setzt die Richtlinie vollständig um.
  • Technische Maßnahmen und Schwächen
    • Einige technische Schutzmaßnahmen werden bereits in vielen Praxen umgesetzt, jedoch gibt es erhebliche Schwächen:
      • Datensicherung: Die regelmäßige Sicherung von Daten erfolgt in nahezu allen Praxen. Dies ist ein wichtiger Schutz gegen Datenverlust nach einem möglichen Angriff.
      • Datenverschlüsselung: Lediglich 40 % der Praxen verschlüsseln ihre Daten durchgängig. Hierbei handelt es sich jedoch um eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen, um die Vertraulichkeit sensibler Patientendaten zu gewährleisten.
      • Netzwerktrennung: Nur 42 % der Praxen verwenden separate Netzwerke, beispielsweise für Patienten-WLAN oder medizinische Geräte. Eine solche Trennung könnte die Auswirkungen eines Cyberangriffs begrenzen.
      • Schwachpunkt: 60 % der Praxen verfügen nicht über einen detaillierten Netzwerkplan, der eine systematische Überwachung und Absicherung der IT-Infrastruktur ermöglicht. Dies erschwert die präventive Absicherung sowie die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  • Telematikinfrastruktur
    • Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist in den meisten Praxen (93 %) vorhanden. Jedoch haben 60 % der Befragten keine Kenntnisse über die Anschlussart ihres Konnektors. Die Sicherheitsmechanismen des Konnektors werden somit häufig nicht vollständig genutzt.
  • Zugangsbeschränkungen
    • Zugangsbeschränkungen wie Passwort- oder PIN-Sperren sind weit verbreitet. Allerdings gibt es große Defizite bei fortschrittlicheren Schutzmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung oder automatischen Sperrmechanismen nach Inaktivität.
  • Kommunikationswege
    • Der Austausch von Patientendaten erfolgt häufig noch über veraltete, unsichere Kommunikationskanäle wie Fax und Briefpost. Der Einsatz moderner, sicherer Dienste wie der KIM-Dienst ist weniger verbreitet.

Ein zentrales Problem ist die mangelnde Dringlichkeit bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Viele Ärzte haben bisher keine Cyberangriffe erlebt, was zu einer trügerischen Sicherheitswahrnehmung führt. Zudem stellen fehlendes Budget, personelle Ressourcen und zeitliche Einschränkungen wesentliche Hürden dar.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema „sichere Praxis-IT“ oder schauen Sie sich alternativ unser Webinar an:

FAQ

Welche Fehler gefährden den Versicherungsschutz Ihrer Praxis?

Kein Cyber-Versicherungsschutz für die Arztpraxis besteht, wenn vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen vorliegen, beispielsweise wenn bewusst IT-Sicherheitsmaßnahmen unterlassen werden. Zudem entfällt der Schutz bei Verstößen gegen vertragliche Obliegenheiten, etwa wenn die Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V wissentlich nicht eingehalten werden. Auch wenn Sicherheitslücken bekannt sind, aber nicht behoben werden, kann der Versicherungsschutz entfallen. Zudem besteht ebenfalls kein Schutz, wenn Schäden verspätet oder unvollständig gemeldet werden.

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