Praxisübernahme Beratung: Der ultimative Guide (inkl. Checkliste)

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Wie beliebt ist die Praxisübernahme unter Ärzten?

Wenn Sie eine Praxis übernehmen wollen, dann sind Sie damit nicht allein. Laut der apoBank-Analyse der ärztlichen Existenzgründungen 2019/2020 erfolgten 94 % der Niederlassungen durch die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis. Dies zeigt, dass der Großteil der Ärzte diese Möglichkeit der Selbstständigkeit bevorzugt, anstatt eine Praxis neu zu gründen.

Interessanterweise gibt es auf dem Land verhältnismäßig mehr Neugründungen, da in diesen Regionen teils eine Unterversorgung herrscht. Hier entscheiden sich etwa 10 % der Ärzte für eine Neugründung, während in der Stadt nur 4 % eine neue Praxis aufbauen.

Zu beachten ist in diesem Kontext die Bedarfsplanung der KBV, die zwischen offenen und gesperrten Planungsbereichen unterscheidet. Das bedeutet, dass eine Vertragsarztpraxis nicht in jeder Stadt oder Gemeinde gegründet oder übernommen werden kann. Zwar ist in einem gesperrten Planungsbereich im Gegensatz zur Neugründung eine Übernahme möglich, allerdings kann der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 140 % das Nachbesetzungsverfahren verweigern.

Grafische Darstellung der Zulassungsbedingungen für Vertragsärzte in offenen und gesperrten Planungsbereichen in Deutschland zur Praxisübernahme oder -gründung.
Darstellung der Zulassungsbedingungen in offenen und gesperrten Planungsbereichen für Vertragsärzte in Deutschland. Praxisübernahme in offenen Planungsbereichen ist ohne Wartezeit möglich, während in gesperrten Bereichen erst ein Arztsitz frei werden muss.

In den letzten fünf Jahren blieb die Einzelpraxis mit 61 % der Existenzgründungen beliebt, vor allem bei Fachärzten (63 %). Hausärzte bevorzugen häufiger Kooperationen (45 %), können jedoch auch in Einzelpraxen bis zu drei Ärzte anstellen und kooperativ arbeiten.

Alternativen: Praxisübernahme, Praxisgründung und Praxisbeitritt im Vergleich

Eine Praxisübernahme ist nicht die einzige Option – es gibt auch andere Wege, um eine eigene Praxis zu führen, die je nach persönlicher Präferenz und Ausgangslage sinnvoller sein können.

Die Praxisübernahme bietet den Vorteil, dass der Arzt eine bestehende Struktur, einschließlich Patientenstamm, Personal und Ausstattung, übernimmt. Dies ermöglicht einen schnelleren Start, erfordert jedoch meist eine höhere Anfangsinvestition und den Umgang mit bestehenden Verträgen oder Arbeitsweisen. 

Bei der Praxisgründung hingegen beginnt der Arzt bei null und hat volle Gestaltungsfreiheit über Standort, Ausstattung und Patientenakquise. Diese Variante ist besonders für Ärzte attraktiv, die ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen wollen, erfordert jedoch erheblich mehr Zeit und Planung

Der Praxisbeitritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) stellt eine Zwischenlösung dar, bei der ein Arzt in eine bestehende Praxis eintritt, entweder als Partner oder Angestellter. Hier profitiert man von bereits vorhandenen Strukturen und einem etablierten Patientenstamm, während die Investition und das unternehmerische Risiko im Vergleich zur Praxisübernahme oder -gründung geringer sind. Der Nachteil besteht jedoch in der eingeschränkten Entscheidungsfreiheit, da gemeinsame Vereinbarungen mit den bestehenden Partnern getroffen werden müssen.

Kriterium Praxisübernahme Praxisgründung Praxisbeitritt
Vorteile
  • etablierte Patientenbasis
  • eingespieltes Personal
  • Wissenstransfer vom alten Praxisinhaber bei gestaffelter Praxisübernahme
  • vorhandene Infrastruktur
  • finanzielle Planungssicherheit durch historische Daten
  • vollständiger Gestaltungsspielraum
  • modernste Ausstattung von Anfang an
  • Aufbau einer eigenen Markenidentität
  • geteilte Verantwortung mit Partnern
  • Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen
  • Möglichkeit zur Spezialisierung
Nachteile
  • Anpassungsbedarf an bestehende Strukturen
  • hoher Kaufpreis
  • Übernahme von bestehenden Verpflichtungen und Verträgen
  • kein bestehender Patientenstamm
  • hoher Anfangsaufwand für Ausstattung, Personal und Marketing
  • finanzielle Unsicherheiten zu Beginn
  • Zulassungsbeschränkung in gesperrten Planungsbereichen für Kassensitze
  • eingeschränkte Autonomie bei Entscheidungen
  • komplexe Vertragsgestaltung erforderlich
  • potenzielle Konflikte mit Partnern
Eignung für
  • Ärzte, die schnell in den Praxisbetrieb einsteigen möchten
  • Ärzte, die von bestehenden Strukturen profitieren wollen
  • Praxisgründer mit klarer Vision und dem Wunsch nach individueller Gestaltung
  • unternehmerisch denkende Mediziner
  • Ärzte, die Teamarbeit in einer Gemeinschaftspraxis schätzen und Verantwortung teilen möchten
  • Personen, die von Synergien profitieren wollen
  • Ärzte, die das alleinige Unternehmerrisiko scheuen
Vergleich der Vorteile und nachteile zwischen Praxisübernahme, Praxisgründung und Praxisbeitritt

Wer darf eine Praxis übernehmen?

Nur Personen, die eine Erteilung der Approbation (Approbationsurkunde) erhalten haben, dürfen eine Praxisübernahme vollziehen. Denn erst nach Erhalt der Approbationsurkunde dürfen die Absolventen Ihrer ärztlichen/therapeutischen Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich nachgehen.

Möchte man eine Vertragsarztpraxis übernehmen, in der GKV-Patienten (Gesetzliche Krankenversicherung) abgerechnet werden, muss man im Arztregister eingetragen sein und eine Kassenzulassung besitzen. Der Antrag auf Kassenzulassung kann beim örtlichen Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkasse gestellt werden. 

Approbierte Ärzte ohne Kassenzulassung können lediglich eine Privatpraxis gründen.

Vergleich der verschiedenen Rechtsformen

Die Wahl der Arztpraxis-Rechtsform beeinflusst nicht nur die rechtliche und steuerliche Situation, sondern auch Haftungsfragen und die Zusammenarbeit mit Kollegen.

Unterscheidungsmerkmal Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gründungsvoraussetzungen
  • Anzeige beim zuständigen Finanzamt
  • Gesellschaftsvertrag, meist formlos gültig
  • Anzeige beim zuständigen Finanzamt
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag
  • Mindest-Stammkapital von 25.000 €
  • Eintragung ins Handelsregister
Führung und Organisation
  • Inhaber führt die Praxis alleine
  • Mindestens zwei Gesellschafter
  • Gemeinsame Geschäftsführung, sofern nicht anders im Vertrag geregelt
  • Mindestens zwei Partner
  • Gemeinsame Geschäftsführung, sofern nicht anders im Vertrag geregelt
  • Geschäftsführer leitet die GmbH
  • Strikte Trennung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern
Haftung
  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen
  • Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen
  • Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Betriebsvermögen und Privatvermögen der Partner
  • Ausnahme: bei Berufsfehlern haftet nur der verantwortliche Partner
  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Ausnahmen: bei Vosätzlichkeit und Fahrlässigkeit besteht persönliche Schadensersatzpflicht
Steuerliche Behandlung
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen jedes Gesellschafters
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer auf persönliches Einkommen jedes Partners
  • bei gewerblicher Tätigkeit anteilige Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer auf Gewinne
  • Gewerbesteuer auf Gewinne
Kapitalbedarf und Finanzierung
  • Gering, abhängig von persönlichen Mitteln
  • Gering, abhängig von Beiträgen der Gesellschafter
  • Moderat, abhängig von der Spezialisierung und Ausstattung der Praxis
  • hoch, Mindestkapital erforderlich und höhere Gründungskosten
Rechnungslegung
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
  • Einnahmenüberschussrechnung ausreichend
  • Bilanz
Gesellschaftsform /
  • Personengesellschaft
  • Personengesellschaft
  • Kapitalgesellschaft
Geeignet für Ärzte, die alleine arbeiten möchten. Es bietet eine einfache Verwaltungsstruktur und volle Entscheidungsfreiheit, allerdings mit der Verpflichtung zur unbeschränkten persönlichen Haftung. Ärzte, die eine einfache, flexible Partnerschaft suchen, ohne großes Anfangskapital. Hier teilen sich mehrere Ärzte die Geschäftsführung und die Haftung, was Kooperationen ohne umfangreiche formale Anforderungen ermöglicht. Ärzte, die mit anderen freiberuflichen Ärzten in einer strukturierten Form zusammenarbeiten möchten, wobei jeder Partner für seine eigenen beruflichen Fehler haftet. Diese Rechtsform bietet eine professionelle Struktur mit dem Vorteil begrenzter Haftung in bestimmten Bereichen. Ärzte, die größere Praxisstrukturen mit klarer Trennung zwischen Management und ärztlichen Gesellschaftern anstreben und von der beschränkten Haftung profitieren möchten. Diese Form ist besonders geeignet für größere medizinische Versorgungszentren, die hohe Investitionen und eine formalere Unternehmensstruktur erfordern.
Rechtsformen für die Arztpraxis im Vergleich

Vergleich der verschiedenen Praxisformen

Die Praxisform beeinflusst die organisatorische Struktur, die Zusammenarbeit mit Kollegen und die Art der Leistungserbringung. Im Folgenden werden die gängigen Praxisformen vorgestellt: Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft und Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ).

Kriterium Einzelpraxis Berufsausübungsgemeinschaft Praxisgemeinschaft MVZ
Merkmale
  • Alleinige Verantwortung: Der Inhaber ist für alle medizinischen und organisatorischen Belange verantwortlich.
  • Unabhängigkeit: Volle Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Behandlungsmethoden, Praxisorganisation und Personal.
  • Direkte Patientenbindung: Persönliche Betreuung und Aufbau einer langfristigen und intimen Arzt-Patienten-Beziehung.
  • Gemeinsame Patientenversorgung: Ärzte behandeln die Patienten gemeinsam oder abwechselnd.
  • Gemeinsame Abrechnung: Einnahmen und Ausgaben werden gemeinschaftlich verwaltet.
  • Gemeinsame Infrastruktur: Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, Ausstattung und Personal.
  • Getrennte Patientenversorgung: Jeder Arzt hat seinen eigenen Patientenstamm.
  • Getrennte Abrechnung: Finanzielle Trennung der Einnahmen und Ausgaben, außer bei gemeinsam genutzten Ressourcen.
  • Gemeinsame Infrastruktur: Teilen von Praxisräumen, Geräten und eventuell Personal.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Integration verschiedener Fachrichtungen ermöglicht umfassende Patientenversorgung.
  • Anstellungsverhältnisse: Ärzte können im MVZ angestellt oder als Gesellschafter beteiligt sein.
  • Rechtliche Form: MVZ können in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden, häufig als GmbH.
Vorteile
  • Flexibilität: Schnelle Entscheidungsprozesse ohne Abstimmung mit Partnern.
  • Individuelle Praxisgestaltung: Freiheit bei der Gestaltung von Räumlichkeiten und Abläufen.
  • Vertraulichkeit: Volle Kontrolle über Patientendaten und interne Informationen.
  • Arbeitsteilung: Verteilung von Aufgaben und Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete.
  • Vertretungsmöglichkeiten: Leichtere Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.
  • Kosteneffizienz: Teilen von Fixkosten wie Miete, Personal und Ausstattung.
  • Kosteneinsparungen: Reduzierung von Fixkosten durch gemeinschaftliche Nutzung von Räumlichkeiten und Ausstattung.
  • Unabhängigkeit: Medizinische Entscheidungen trifft jeder Arzt eigenständig.
  • Flexibilität: Möglichkeit, eigene Sprechstundenzeiten und Behandlungsmethoden zu gestalten.
  • Umfassendes Leistungsspektrum: Patienten profitieren von kurzen Wegen und abgestimmten Behandlungen.
  • Professionelles Management: Oft gibt es ein zentrales Management, das administrative Aufgaben übernimmt.
  • Skaleneffekte: Größere Einheiten können Kosten reduzieren und Investitionen besser stemmen.
Nachteile
  • Hohe Arbeitsbelastung: Alle Aufgaben liegen beim Inhaber, was zu Überlastung führen kann.
  • Eingeschränkte Vertretungsmöglichkeiten: Bei Krankheit oder Urlaub muss die Vertretung extern organisiert werden.
  • Finanzielle Risiken: Alle Investitionen und laufenden Kosten trägt der Inhaber allein.
  • Abstimmungsbedarf: Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, was zu Konflikten führen kann.
  • Gemeinsame Haftung: Risiken und Verbindlichkeiten werden gemeinsam getragen (Ausnahme: deliktische Haftung).
  • Eingeschränkte Individualität: Weniger Spielraum für persönliche Präferenzen bei Praxisgestaltung und -organisation.
  • Weniger Synergieeffekte: Keine gemeinsame Patientenbetreuung oder gegenseitige Vertretung.
  • Abgrenzungsbedarf: Klare Trennung von Verantwortlichkeiten und Abläufen erforderlich.
  • Konfliktpotenzial bei Ressourcenverteilung: Abstimmung bei Nutzung gemeinsamer Ressourcen notwendig.
  • Weniger Individualität: Ärzte haben weniger Einfluss auf organisatorische Entscheidungen.
  • Komplexe Strukturen: Höherer Verwaltungsaufwand und komplexere Entscheidungsprozesse.
  • Abhängigkeit vom Träger: Bei angestellten Ärzten besteht weniger unternehmerische Freiheit.
Eignung Für Ärzte, die Wert auf Unabhängigkeit legen und bereit sind, die volle Verantwortung zu übernehmen. Für Ärzte, die in enger Kooperation mit Kollegen arbeiten möchten und die Vorteile der gemeinsamen Praxis nutzen wollen. Für Ärzte, die die Vorteile gemeinsamer Infrastruktur nutzen möchten, aber medizinisch unabhängig bleiben wollen. Für Ärzte, die in einem größeren, interdisziplinären Team arbeiten möchten und bereit sind, organisatorische Aufgaben abzugeben.
Verschiedene Praxisformen im Vergleich
Arzt spricht mit Bankberater über eine bevorstehende Praxisübernahme
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Planung und Vorbereitung

Checkliste – Wie übernehme ich eine Praxis?

Diese Checkliste zur Praxisübernahme dient als Leitfaden, um Sie Schritt für Schritt durch den Übernahmeprozess zu führen und sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen.

  1. Persönliche Vorbereitung
    1. Selbstreflexion durchführen
      1. Ziele definieren: Was sind Ihre kurz- und langfristigen beruflichen Ziele?
      2. Bereitschaft prüfen: Sind Sie bereit für die unternehmerische Verantwortung?
      3. Arbeitsstil überlegen: Bevorzugen Sie eine Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis?
    2. Fachliche Ausrichtung klären
      1. Spezialisierung: Passt die Praxis zu Ihrem Fachgebiet?
      2. Weiterentwicklung: Gibt es Potenzial für Spezialisierung oder Erweiterung?
    3. Standortpräferenzen festlegen
      1. Region wählen: Stadt oder Land? Welche Infrastruktur ist Ihnen wichtig?
      2. Demografie beachten: Passt die Patientenstruktur zu Ihren Vorstellungen?
  2. Finanzielle Planung
    1. Budget festlegen
      1. Eigenkapital ermitteln: Wie viel können Sie selbst investieren?
      2. Finanzierungsspielraum: Welche monatlichen Belastungen sind tragbar?
    2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
      1. Bankkredite: Konditionen verschiedener Banken vergleichen.
      2. Fördermittel: Informationen über staatliche Förderprogramme einholen.
      3. Investoren: Möglichkeiten für private Investitionen sondieren.
    3. Kostenanalyse durchführen
      1. Kaufpreis der Praxis
      2. Renovierungs- und Modernisierungskosten
      3. Laufende Betriebskosten
      4. Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben
  3. Suche nach der passenden Praxis
    1. Marktanalyse betreiben
      1. Angebote recherchieren: Online-Portale, Praxisbörsen, Fachzeitschriften, Netzwerke nutzen.
      2. Berater hinzuziehen: Professionelle Unterstützung von Medizinio in Anspruch nehmen.
    2. Praxisbesichtigungen vereinbaren
      1. Räumlichkeiten prüfen: Zustand, Größe, Ausstattung.
      2. Lage bewerten: Erreichbarkeit, Konkurrenzsituation, Einzugsgebiet.
    3. Patientenstamm analysieren
      1. Anzahl der Patienten
      2. Altersstruktur und Krankheitsbilder
      3. Loyalität und Überweisungsverhalten
  4. Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung (Due Diligence)
    1. Praxisbewertung durchführen
      1. Finanzkennzahlen prüfen: Umsatz, Gewinn, Kostenstruktur.
      2. Gutachten einholen: Wert der Praxis von einem Experten ermitteln lassen.
    2. Verträge prüfen
      1. Miet- und Leasingverträge
      2. Arbeitsverträge mit Personal
      3. Lieferanten- und Dienstleistungsverträge
    3. Rechtliche Aspekte klären
      1. Zulassungen und Genehmigungen
      2. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten oder Altlasten
    4. Steuerliche Beratung einholen
      1. Steuerliche Auswirkungen: Kaufpreisaufteilung, Abschreibungen.
  5. Verhandlungen und Vertragsgestaltung
    1. Kaufpreis verhandeln
      1. Argumentation auf Basis des Gutachtens
      2. Zahlungsmodalitäten festlegen: Anzahlung, Ratenzahlung, Finanzierung.
    2. Übergabemodalitäten vereinbaren
      1. Zeitplan erstellen
      2. Einarbeitungsphase mit Hilfe des bisherigen Praxisinhabers
    3. Vertragliche Details klären
      1. Wettbewerbsverbote für den Verkäufer
      2. Garantien und Gewährleistungen
      3. Regelungen bei Vertragsrücktritt
  6. Finanzierung sichern
    1. Businessplan erstellen
      1. Finanzplanung: Umsatz- und Kostenprognose.
      2. Marktanalyse: Wettbewerber, Zielgruppen, Wachstumspotenzial.
    2. Finanzierungsgespräche führen
      1. Unterlagen vorbereiten: Businessplan, Praxisbewertung, persönliche Bonität.
      2. Banktermine vereinbaren
    3. Fördermittel beantragen
      1. Regionale Programme
      2. Bundesweite Förderungen
    4. Versicherungen abschließen
      1. Berufshaftpflichtversicherung
      2. Praxisversicherung (Inventar, Betriebsausfall)
      3. Rechtsschutzversicherung
      4. Cyberschutzversicherung
  7. Organisatorische Vorbereitung
    1. Mitarbeiterübernahme planen
      1. Personalgespräche führen
      2. Arbeitsverträge neu aufsetzen oder anpassen
    2. IT-Systeme und Datenschutz
      1. Einarbeitung in die Praxissoftware 
    3. Praxisumbau und -gestaltung
      1. Renovierungsarbeiten koordinieren
      2. Praxisbranding entwickeln
    4. Kommunikation vorbereiten
      1. Patienten informieren: Anschreiben, Aushänge, persönliche Gespräche
      2. Kooperationspartner benachrichtigen: Apotheken, Fachärzte, Krankenhäuser
  8. Formalitäten und Behördengänge
    1. Zulassungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen und Betriebsstättennummer erhalten
    2. Meldung bei der zuständigen Ärztekammer
    3. Meldung beim Gesundheitsamt
    4. Meldung beim Versorgungswerk
    5. Finanzamt informieren und “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen
      1. Wird Ihre Tätigkeit vom Finanzamt nicht als freiberuflich eingestuft, sind Sie verpflichtet, beim Gewerbeamt an Ihrem Praxissitz ein Gewerbe anzumelden.
    6. Meldung bei den Krankenkassen/Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege/Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) ihrer Mitarbeiter
  9. Praxisstart und Marketing
    1. Eröffnung planen
      1. Datum festlegen
      2. Eröffnungsveranstaltung organisieren
    2. Marketingmaßnahmen umsetzen
      1. Website erstellen oder aktualisieren
      2. Einträge in Online-Verzeichnissen
      3. Praxisbroschüren und Visitenkarten
    3. Patientenbindung fördern
      1. Willkommensangebote
      2. Feedbackmöglichkeiten schaffen
  10. Nachbereitung und Weiterentwicklung
    1. Qualitätsmanagement etablieren
      1. Prozessoptimierung
      2. Patientenzufriedenheit messen
    2. Fortbildungen planen
      1. Eigene Weiterbildung
      2. Schulungen für Mitarbeiter
    3. Netzwerkpflege
      1. Teilnahme an Fachveranstaltungen
      2. Aktive Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Wichtige Fragen bei der Praxisübernahme

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Warum wird die Praxis verkauft?
    • Altersgründe, Standortwechsel oder wirtschaftliche Probleme können unterschiedliche Implikationen haben.
  • Wie ist der Zustand der Praxis?
    • Zustand der Räumlichkeiten, medizinische Geräte und IT-Infrastruktur.
  • Welche Verträge und Verpflichtungen bestehen?
    • Mietverträge, Leasingverträge für Geräte, Lieferantenverträge, Gas-/Strom-/Internetverträge und Personalverträge.
  • Wie ist der Patientenstamm strukturiert?
    • Altersverteilung, Versichertenstatus (gesetzlich/privat), Bindung an die Praxis.
  • Gibt es Wettbewerber in der Nähe?
    • Analyse der Konkurrenzsituation und des Einzugsgebiets.
  • Wie ist das Personal aufgestellt?
    • Qualifikation, Erfahrung und Zufriedenheit der Mitarbeiter.
  • Wie performant ist das Praxisverwaltungssystem?

Barrierefreiheit, Hygiene und Mietrecht: Anforderungen bei der Praxisübernahme

Bei der Übernahme der Praxisräume oder der Praxisimmobilie müssen sowohl rechtliche, baurechtliche als auch betriebliche Anforderungen berücksichtigt werden.

Die baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes definieren unter anderem, welche Anforderungen die Praxisräume erfüllen müssen, insbesondere in Bezug auf:

  • Sicherheitsaspekte (z.B. Brandschutzvorschriften)
  • Hygieneanforderungen
  • Barrierefreiheit: Nach dem Gesetz müssen Arztpraxen in der Regel behindertengerecht und barrierefrei gestaltet sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn eine barrierefreie Gestaltung aufgrund baulicher Gegebenheiten unverhältnismäßig aufwendig wäre. Dies muss mit dem zuständigen Bauamt besprochen und eventuell beantragt werden.
  • Räumliche Aufteilung: Praxisräume sollten so gestaltet sein, dass die Vertraulichkeit der Behandlung gewährleistet ist. Dies kann zum Beispiel durch den Einbau von schalldichten Türen erreicht werden, um sicherzustellen, dass Gespräche aus dem Behandlungsraum nicht in die Wartezone dringen.

Alte Praxisräume, die vor Inkrafttreten neuer baurechtlicher Vorschriften genutzt wurden, können unter bestimmten Umständen Bestandsschutz genießen. Das bedeutet, dass sie nicht zwingend an die neuen Standards angepasst werden müssen. Dies gilt jedoch nicht unbegrenzt und kann von den jeweiligen Länderregelungen abhängig sein.

Wenn die Praxisräume aus strukturellen oder finanziellen Gründen nicht den aktuellen Anforderungen angepasst werden können, kann beim Bauamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Laut Baurecht müssen für eine Arztpraxis in der Regel mindestens drei Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Auch hier variieren die Anforderungen je nach Bundesland. Vor der Übernahme der Praxisräume sollte deshalb geprüft werden, ob die erforderliche Anzahl an Parkplätzen vorhanden ist oder wie sie realisiert werden kann.

Falls die Praxisräume nicht gekauft, sondern gemietet oder untervermietet werden, sollten die Mietverträge und die damit verbundenen Rechte und Pflichten genau geprüft werden. Besonders im Untermietverhältnis ergeben sich spezifische Fragestellungen, die etwa das Zugangsrecht des Vermieters betreffen: Der Vermieter hat grundsätzlich kein Recht, während der Mietzeit die Praxisräume zu betreten, auch nicht in Notfällen. Zudem kann der Mieter dies ablehnen, besonders um die Schweigepflicht gegenüber den Patienten zu schützen. In einem Notfall, wie etwa einem Wasserrohrbruch, darf der Vermieter zwar den Raum betreten, sollte dies aber am besten in Anwesenheit von Zeugen tun, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praxisübernahmevertrag: Rechtliche und wirtschaftliche Eckpunkte

Der Praxisübernahmevertrag ist ein äußerst komplexes und rechtlich sensibles Dokument, das alle wesentlichen Aspekte der Übergabe einer Arztpraxis detailliert regeln muss. Besonders in überversorgten Planungsbereichen ist es unabdingbar, dass ein im Vertragsarztrecht erfahrener Rechtsanwalt den Vertrag ausarbeitet. Der Vertrag muss die individuellen Bedingungen der Praxisübernahme abbilden und umfassend alle rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Belange berücksichtigen:

  • Formvorschrift und Vertragsgegenstand
    • Der Vertragsgegenstand umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte. Materielle Werte wie medizinische Geräte, Einrichtung und technisches Inventar sollten genau erfasst und in einem Übergabeprotokoll beschrieben werden. Der ideelle Wert (Goodwill) basiert auf der Ertragslage der Praxis und dem Patientenstamm, der nur nach Zustimmung der Patienten weitergegeben werden darf. Zudem sollte der Vertrag klar regeln, welche laufenden Verträge (z. B. Miet-, Leasing- und Wartungsverträge) vom Käufer übernommen werden.
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
    • Der Kaufpreis der Praxis wird durch den materiellen und ideellen Wert bestimmt. Es ist wichtig, dass eine objektive Praxiswertermittlung erfolgt, um den Kaufpreis nachvollziehbar zu gestalten. Die Zahlungsmodalitäten sollten ebenfalls klar definiert sein, inklusive einer möglichen Ratenzahlung oder Anpassungsklauseln, falls die wirtschaftliche Lage der Praxis nach der Übernahme abweicht.
  • Gewährleistung und Haftung
    • Der Praxisübernahmevertrag sollte regeln, inwieweit der Verkäufer für Mängel an den übergebenen Vermögenswerten haftet. Häufig wird der Verkäufer von der Gewährleistung für bestimmte Ansprüche befreit, jedoch sollten bestimmte Mindestgarantien für den Zustand der übergebenen medizinischen Geräte und Einrichtungen bestehen bleiben. Außerdem ist eine klare Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten notwendig: Der Vertrag muss festlegen, wer für noch offene Forderungen und Verbindlichkeiten bis zum Übernahmestichtag haftet. Dies schließt auch die Abrechnung der letzten Leistungen des Verkäufers ein.
  • Übernahme des Personals
    • Eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung (§ 613a BGB) besagt, dass die Arbeitsverhältnisse der bestehenden Mitarbeiter im Rahmen einer Praxisübernahme automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Dies muss im Vertrag klar festgehalten werden. Der Übernehmer sollte sicherstellen, dass er die Mitarbeiter zu den bestehenden Konditionen weiterbeschäftigen kann und ob alle relevanten Regelungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) anteilig gezahlt wurden.
  • Übernahme weiterer Verträge
    • Der Käufer sollte frühzeitig prüfen, welche laufenden Verträge er übernehmen möchte, wie etwa Leasingverträge für medizinische Geräte, Wartungsverträge, Versicherungen oder Telefonverträge. Auch der Mietvertrag für die Praxisräume ist ein zentraler Bestandteil der Übernahme. Dieser sollte idealerweise mindestens noch fünf Jahre gelten und eine Option auf Verlängerung bieten. Hier ist es ratsam, einen speziellen Praxismietvertrag für Ärzte zu verwenden, der die Besonderheiten des Praxisbetriebs berücksichtigt.
  • Übertragung der Patientenkartei
    • Die Patientenkartei darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten übertragen werden. Daher ist es erforderlich, dass der Vertrag klare Regelungen enthält, wie und wann diese Einwilligungen eingeholt werden. Der neue Praxisgründer sollte sicherstellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Konkurrenzschutzklausel
    • Eine Konkurrenzschutzklausel im Vertrag ist wichtig, um sicherzustellen, dass der abgebende Arzt nach der Übergabe keine neue Praxis im gleichen Gebiet eröffnet oder in einer ähnlichen Funktion tätig wird. Dies schützt den Käufer vor unmittelbarer Konkurrenz und sichert den langfristigen Erfolg der übernommenen Praxis.
  • Vorbehalt der vertragsärztlichen Zulassung
    • Der Praxisübernahmevertrag steht oft unter dem Vorbehalt der vertragsärztlichen Zulassung des Käufers durch die Kassenärztliche Vereinigung. Dies sollte im Vertrag klar geregelt werden, sodass der Vertrag erst dann wirksam wird, wenn diese Zulassung erteilt wurde.
  • Rücktrittsrecht und Schiedsverfahren
    • Ein Rücktrittsrecht kann im Vertrag vorgesehen werden, falls bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden (z. B. die nicht erteilte vertragsärztliche Zulassung). Darüber hinaus sollte eine Regelung über ein Schiedsgutachterverfahren enthalten sein, falls es später zu Streitigkeiten über die Vertragsauslegung oder die Praxisbewertung kommt.
  • Zustimmung des Ehepartners
    • Falls der Verkäufer verheiratet ist, kann es erforderlich sein, dass auch der Ehepartner dem Vertrag zustimmen muss, insbesondere wenn es um die Übertragung von Vermögenswerten geht, die zum gemeinsamen Eigentum gehören.

Der Vorvertrag bei der Praxisübernahme soll oft frühzeitig potenzielle Käufer binden. Er sichert dem Verkäufer einen möglichen Verkaufserlös, der oft für die Altersvorsorge entscheidend ist. Allerdings bringt ein Vorvertrag nur dann rechtliche Sicherheit, wenn zentrale Punkte wie Kaufpreis und Ausstattung präzise festgelegt sind. Fehlt es an Klarheit, kann er im Streitfall unwirksam sein. Da die Ausarbeitung eines Vorvertrags häufig den Aufwand des Hauptvertrags erreicht, wird empfohlen, direkt den Hauptvertrag mit Rücktrittsrechten oder Bedingungen abzuschließen, um Risiken zu minimieren.

Antragsverfahren beim Zulassungsausschuss

Um einen KV-Sitz kaufen zu können, ist eine Kassenzulassung zwingend erforderlich. In gesperrten Planungsbereichen wird die Vergabe eines freien Vertragsarztsitzes über ein spezielles Nachbesetzungsverfahren abgewickelt. Dieser Prozess wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) organisiert und erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung. Interessierte Ärzte müssen sich während einer festgelegten Bewerbungsfrist offiziell um den ausgeschriebenen Sitz bewerben. Je nach Attraktivität des Vertragsarztsitzes müssen Sie also damit rechnen, dass Sie auf Konkurrenz durch andere Bewerber stoßen.

Der Zulassungsausschuss entscheidet dann anhand definierter Kriterien, wie beispielsweise der fachlichen Qualifikation, Berufserfahrung und persönlichen Eignung, über die Vergabe des Sitzes.

  1. Bedarfsplanung: Zunächst ist zu prüfen, ob der Standort der Praxis in einem offenen oder gesperrten Planungsbereich liegt. Diese Information kann bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingeholt werden. In offenen Planungsbereichen ist eine Neugründung oder Übernahme ohne größere Einschränkungen möglich. In gesperrten Planungsbereichen erfolgt die Praxisübernahme durch ein spezielles Nachbesetzungsverfahren.
  2. Eintrag ins Arztregister: Voraussetzung für die Zulassung ist die Eintragung des Antragstellers ins Arztregister. Dafür sind Unterlagen wie Approbation, Facharztzeugnis und Nachweise über ärztliche Tätigkeiten notwendig.
  3. Antrag auf Zulassung: Sobald der potenzielle Praxisnachfolger eine Praxis gefunden hat, wird ein Zulassungsantrag beim örtlichen Zulassungsausschuss gestellt. Im Antrag müssen unter anderem die fachliche Qualifikation und die persönlichen Eignungen des Antragstellers nachgewiesen werden. Dabei müssen diverse Unterlagen eingereicht werden, wie z. B. ein Lebenslauf, das polizeiliches Führungszeugnis und eine Erklärung über den Verzicht auf Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  4. Nachbesetzungsverfahren (in überversorgten Gebieten): In gesperrten Planungsbereichen erfolgt die Praxisübernahme durch ein Nachbesetzungsverfahren, das bestimmte Schritte umfasst:
    1. Der bisherige Praxisinhaber beantragt einen Zulassungsverzicht, um den Sitz für einen Nachfolger freizumachen.
    2. Die Praxis wird durch die Kassenärztliche Vereinigung öffentlich ausgeschrieben.
    3. Interessierte Ärzte können sich innerhalb einer festgelegten Frist bewerben.
    4. Die Entscheidung, wer den Vertragsarztsitz übernimmt, trifft der Zulassungsausschuss basierend auf festgelegten Kriterien, wie z. B. der bisherigen Berufserfahrung und persönlichen Eignung.
  5. Zulassungsverfahren: Nachdem ein Praxisnachfolger durch den Zulassungsausschuss bestätigt wurde, erhält der Nachfolger die Kassenzulassung und kann fortan als Vertragsarzt tätig sein.

In einem offenen Planungsbereich ist das Verfahren deutlich einfacher, da hier keine Überversorgung besteht. Neue Kassenzulassungen sind verfügbar, und Sie können sich direkt bei der zuständigen KV bewerben, ohne ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Ist die sofortige oder die gestaffelte Praxisübernahme besser?

Die Praxisübernahme kann auf zwei Wegen erfolgen: entweder sofort oder gestaffelt. 

Bei der sofortigen Praxisübernahme wird die Praxis an einem bestimmten Stichtag der Praxisnachfolge übergeben. Diese Variante eignet sich für Ärzte, die möglichst früh eigenständige Entscheidungen durchsetzen und keine Kompromisse mit dem alten Praxisinhaber eingehen wollen. Da es in diesem Fall keine Meinungsverschiedenheiten geben kann, ist diese Variante auch für konfliktscheue Personen interessant.

Bei der gestaffelten Praxisübernahme wird die Praxis schrittweise an die Praxisnachfolge übergeben. Das hat den Vorteil, dass der Praxisübernehmer den Praxisbetrieb, die Organisationsstrukturen, das Praxisteam, die Medizingeräte und die Patienten in aller Ruhe kennenlernen kann. Da eine Arzt-Patient-Beziehung sehr intim sein kann, werden wahrscheinlich weniger Patienten verschreckt, als wenn die Praxis sofort übernommen wird. Das Risiko, dass Patienten infolge der Übernahme den Arzt wechseln, wird minimiert. Dies sollte jeder Arzt, vor allem aber Frauenärzte, Proktologen und Urologen, bedenken. 

Geeignet für eine gestaffelte Praxisübernahme ist in einem gesperrten Planungsbereich das Jobsharing-Modell. Hier teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Das ist für den Praxisnachfolger von Vorteil, da er ansonsten nur dann einen Arztsitz in einem gesperrten Planungsbereich bekommen könnte, wenn ein anderer Arzt seine Kassenzulassung vollständig zurückgibt. Jobsharing kann entweder in einem Angestelltenverhältnis oder als Jobsharing-BAG durchgeführt werden.

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Finanzielle Aspekte

Was kostet die Übernahme einer Praxis?

Die Kosten für eine Praxisübernahme können je nach Fachrichtung, Standort und Praxisform stark variieren. Laut apoBank und Zi betrugen die durchschnittlichen Gesamtinvestitionen für die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis inklusive Modernisierung und Ausstattung in den Jahren 2019/2020 etwa 169.300 €.

In Großstädten liegen die Übernahmepreise für hausärztliche Einzelpraxen durchschnittlich bei 117.600 €, während sie auf dem Land mit rund 70.000 € deutlich niedriger sind.

Die Investitionen bei einer Einzelpraxisübernahme variieren stark zwischen den Fachrichtungen:

  • Gynäkologen: über 300.000 €
  • Orthopäden: über 400.000 €
  • Psychotherapeuten: im Schnitt nur gut 50.000 €

Die Neugründung einer hausärztlichen Einzelpraxis ist mit durchschnittlich knapp 205.000 € verbunden und somit die kostspieligste Option.

Der Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft kostet hausärztliche Existenzgründer im Schnitt etwa 143.000 €, inklusive Ausgaben für Umbauten und Modernisierung.

Kosten einer Praxisübernahme unterteilt nach "Großstadt" und "auf dem Land" sowie Kosten für Modernisierungsmaßnahmen und zusätzliche Ausstattung

Berücksichtigen Sie neben den Kosten der Praxisübernahme auch weitere Kostenfaktoren:

  • Rechts- und Beratungskosten
    • Anwaltskosten: Für die Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen, Arbeitsverträgen und anderen rechtlichen Dokumenten.
    • Steuerberatung: Beratung zu steuerlichen Aspekten der Übernahme und zur optimalen steuerlichen Gestaltung.
    • Unternehmensberater: Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen und bei der Erstellung eines Businessplans.
  • Finanzierungskosten
    • Zinszahlungen: Kosten für Kredite oder Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises und der zusätzlichen Investitionen.
    • Bearbeitungsgebühren: Bankgebühren für die Kreditbearbeitung.
    • Eigenkapital: Kapital, das Sie selbst einbringen müssen und das gebunden ist.
  • Notar- und Behördengebühren
    • Notarkosten: Für die Beglaubigung von Verträgen und Dokumenten.
    • Registereintragungen: Bei gewerblicher Tätigkeit Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister oder andere berufsständische Register.
    • Genehmigungen und Lizenzen: Kosten für die Beantragung oder Übertragung von Berufserlaubnissen und Zulassungen.
  • Personalbezogene Kosten
    • Personalsuche: Kosten für Stellenanzeigen oder Personalvermittler, falls neues Personal eingestellt wird.
    • Einarbeitung: Schulungen und Fortbildungen für bestehende oder neue Mitarbeiter.
    • Abfindungen: Eventuelle Zahlungen an Mitarbeiter, die nicht übernommen werden.
  • Marketing und Kommunikation
    • Praxisbranding: Entwicklung eines Logos, Corporate Designs oder einer neuen Markenstrategie.
    • Website und Online-Präsenz: Erstellung oder Überarbeitung der Praxiswebsite, Online-Marketing.
    • Werbemaßnahmen: Flyer, Broschüren, Eröffnungsveranstaltungen, Anzeigen in lokalen Medien.
  • Versicherungen:
    • Berufshaftpflichtversicherung: Anpassung oder Neuabschluss der Versicherungspolice.
    • Sachversicherungen: Versicherung von Inventar, Geräten und Räumlichkeiten gegen Schäden.
    • Betriebsunterbrechungsversicherung: Absicherung gegen Einkommensverluste durch ungeplante Ereignisse.

Praxiswertermittlung: So setzt sich der Kaufpreis einer Praxisübernahme zusammen

Die Praxiswertermittlung bildet die Grundlage für die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer und stellt sicher, dass der Kaufpreis fair und marktgerecht ist. 

Eine fundierte Praxiswertermittlung dient mehreren Zwecken. Sie schafft Transparenz, indem sie beiden Parteien einen klaren Überblick über den Wert der Praxis ermöglicht. Zudem dient sie als Verhandlungsbasis und bildet den Ausgangspunkt für Kaufpreisverhandlungen. Nicht zuletzt ist sie eine wichtige Finanzierungsgrundlage, da Banken und Investoren eine Wertermittlung für die Kreditvergabe benötigen.

Bestandteile des Praxiswertes

Der Gesamtwert einer Praxis setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  • Materieller Wert (Substanzwert)
    • Einrichtung und Ausstattung: Wert der medizinischen Geräte, Büroausstattung und sonstigen Inventars.
    • Warenlager: Vorräte an Medikamenten und Verbrauchsmaterialien.
    • Immobilien: Falls die Praxisräume im Eigentum sind, wird der Immobilienwert berücksichtigt.
  • Ideeller Wert (Goodwill)
    • Patientenstamm: Anzahl und Loyalität der Patienten.
    • Praxisruf und Reputation: Bekanntheit und Ansehen in der Region.
    • Ertragskraft: Zukünftige Gewinnerwartungen basierend auf vergangenen Umsätzen.
    • Standortfaktoren: Lage, Erreichbarkeit und Wettbewerbssituation.
Vergleich zwischen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen
Vergleich zwischen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen

Bewertungsmethoden

Es gibt verschiedene Methoden zur Wertermittlung einer Praxis. Branchenüblich ist das modifizierte Ertragswertverfahren, welches sich am IDWS 1 2008-Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer orientiert. 

  • Modifiziertes Ertragswertverfahren
    • Ziel: Ermittlung des zukünftigen Praxisgewinns und dessen heutiger Wert.
    • Vorgehen
      • Gewinnermittlung: Durchschnittlicher Gewinn der letzten Jahre analysieren.
      • Unternehmerlohn abziehen: Einen angemessenen Arztlohn als Kosten berücksichtigen.
      • Restgewinn kapitalisieren: Den verbleibenden Gewinn mit einem Faktor multiplizieren, der die erwartete Dauer der Patientenbindung und Risiken einbezieht.
      • Substanzwert hinzufügen: Materieller Wert wird addiert, um den Gesamtwert zu erhalten.
    • Vorteil: Berücksichtigt individuelle Praxissituationen und zukünftige Ertragsaussichten.
  • Ärztekammermethode (Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen)
    • Ziel: Kombination aus Umsatz, Kosten und einem kalkulatorischen Arztgehalt zur Wertermittlung.
    • Vorgehen:
      • Umsatz ermitteln: Durchschnitt der letzten drei Jahre.
      • Anpassungen vornehmen: Nicht übertragbare Umsätze und Kosten abziehen.
      • Übertragbaren Gewinn berechnen: Übertragbarer Umsatz minus übertragbare Kosten.
      • Arztgehalt abziehen: Angemessenes Gehalt für den Arzt als Unternehmerlohn berücksichtigen.
      • Multiplikation mit Prognosefaktor: Verbleibender Gewinn wird mit einem Faktor (meist 2-3 Jahre) multipliziert.
      • Anpassungen durch weitere Faktoren: Standort, Konkurrenz und Praxisstruktur können den Wert beeinflussen.
    • Vorteil: Bietet eine realistische Einschätzung durch Berücksichtigung von Kosten und persönlichen Faktoren.

Wie finanziert man eine Praxisübernahme?

Die Finanzierung einer Praxisübernahme erfolgt in der Regel durch eine Kombination aus Eigenkapital und Fremdkapital. Hier sind die gängigen Finanzierungsquellen:

  • Eigenkapital: Eigene Ersparnisse oder private Vermögenswerte können zur Finanzierung beitragen. Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto besser die Konditionen bei der Fremdfinanzierung.
  • Bankdarlehen: Der häufigste Weg ist ein Praxiskredit von Banken oder speziellen Förderbanken. Dabei werden Praxiswert, potenzielle Erträge und die Bonität des Übernehmenden berücksichtigt. Tilgungsfreie Anlaufjahre und zinsgünstige Konditionen sind möglich.
  • Förderkredite: KfW-Bank oder regionale Förderinstitute bieten spezielle Programme für Existenzgründungen im Gesundheitswesen an, oft mit günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten.
    • Beispiel: ERP-Gründerkredit – StartGeld
      • Bis zu 125.000 € für Ihr Gründungsvorhaben
      • ab 3,48 % p.a. effektiver Jahreszins
    • Beispiel: ERP-Förderkredit KMU
      • bis zu 25 Mio. € Kredit
      • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rück­zahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
      • leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos
  • Leasing: Für medizinische Geräte und Ausstattung kann Leasing oder Mietkauf in Frage kommen, um die Liquidität zu schonen.
  • Private Investoren: In manchen Fällen können auch Investoren oder Beteiligungsgesellschaften Kapital bereitstellen, oft in Verbindung mit strategischen Partnerschaften.

Beginnen Sie mit einer genauen Kalkulation des benötigten Kapitals. Neben dem Kaufpreis der Praxis sollten Sie auch Kosten für Modernisierungen, neue Medizingeräte, IT-Systeme und Betriebsmittel für die ersten Monate berücksichtigen. Ein Liquiditätspuffer für unvorhergesehene Ausgaben ist ebenfalls ratsam.

Auch wenn eine Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital möglich ist, kann ein gewisser Eigenkapitalanteil die Kreditkonditionen verbessern. Banken verlangen oft Sicherheiten wie Bürgschaften oder Immobilien, um das Risiko zu minimieren.

Ein überzeugender Businessplan für Ihre zukünftige Praxis ist unerlässlich. Er sollte Ihr Praxiskonzept, Marktanalysen und eine realistische Finanzplanung enthalten. Dieser Plan dient als Grundlage für Kreditverhandlungen und hilft Ihnen, Ihre Strategie klar zu definieren.

Banken prüfen bei der Kreditvergabe:

  • Ihre Bonität: Finanzielle Situation und Kredithistorie.
  • Wirtschaftliche Prognosen: Umsatzpotenzial und Rentabilität der Praxis.
  • Berufserfahrung: Fachliche Qualifikationen und bisherige Laufbahn.

Vermeiden Sie häufige Fehler bei der Finanzierung:

  • Unrealistische Finanzplanung: Seien Sie konservativ bei Einnahmenprognosen und großzügig bei Kostenschätzungen.
  • Fehlende Rücklagen: Planen Sie ausreichend Liquidität für unvorhergesehene Ausgaben ein.
  • Mangelnde Beratung: Nutzen Sie die Expertise von Finanzberatern und Branchenexperten.

Wie viel verdient man mit seiner eigenen Praxis?

Im Jahr 2021 erzielten Arztpraxen in Deutschland durchschnittlich Einnahmen von 756.000 €, während die Aufwendungen bei durchschnittlich 420.000 € lagen. Daraus resultierte ein durchschnittlicher Reinertrag von 336.000 € je Praxis, so das Statistische Bundesamt. Dieser Reinertrag stellt das Betriebsergebnis der Praxis dar, jedoch nicht das Einkommen des Arztes, da wichtige Kosten wie Versicherungen und Tilgungen für Praxisübernahmen nicht berücksichtigt werden. Erfahren Sie hier mehr über das Thema Arzt Gehalt.

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Mitarbeiterschutz bei Praxisübernahme: Kündigung und Vertragsänderungen

Bei einer Praxisübernahme greift § 613a BGB, der den Übergang von Arbeitsverhältnissen der Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang regelt. Der neue Praxisinhaber tritt automatisch in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse ein, ohne dass neue Verträge geschlossen werden müssen. Dies bedeutet, dass Arbeitszeiten, Gehalt und andere vertragliche Vereinbarungen erhalten bleiben. Änderungen, die zum Nachteil der Mitarbeiter sind, dürfen innerhalb eines Jahres nur unter bestimmten Bedingungen vorgenommen werden, etwa bei einem Wechsel des Tarifvertrags.

Kündigungen aufgrund der Übernahme sind unzulässig. Nur betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen sind rechtlich möglich, sofern sie nichts mit dem Betriebsübergang selbst zu tun haben.

Sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber haften gemeinsam für Verbindlichkeiten, die vor der Übernahme entstanden sind und innerhalb eines Jahres fällig werden. Für nach dem Übergang entstehende Verpflichtungen haftet der alte Arbeitgeber nur anteilig.

Die Mitarbeiter müssen schriftlich über den Zeitpunkt, Grund und die Folgen des Übergangs informiert werden. Sie haben ein Widerspruchsrecht und können innerhalb eines Monats nach der Information entscheiden, ob sie der Übertragung ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen möchten. In diesem Fall verbleibt das Arbeitsverhältnis formal beim bisherigen Inhaber, was jedoch in der Praxis oft schwer umsetzbar ist.

Umgang mit den Patienten bei einer Praxisübernahme

Der korrekte und datenschutzkonforme Umgang mit Patienten ist entscheidend, um sowohl rechtliche Vorgaben einzuhalten als auch das Vertrauen der Patienten in die neue Praxisführung zu gewährleisten. 

Datenschutzkonforme Übernahme von Patientenakten

Die Patientenakten enthalten äußerst sensible Informationen und unterliegen dem Datenschutzrecht, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei einer Praxisübernahme ist es von zentraler Bedeutung, dass die Vertraulichkeit der Daten weiterhin gewährleistet bleibt. Hier sind einige wesentliche Punkte zu beachten:

  • Einwilligung der Patienten: Für die Übertragung von Patientenakten auf den neuen Praxisinhaber ist die Einwilligung der Patienten erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und explizit erfolgen. Die Patienten müssen darüber aufgeklärt werden, dass ihre medizinischen Daten an den neuen Praxisinhaber weitergegeben werden, und sie müssen der Weitergabe ausdrücklich zustimmen.
  • Dokumentationspflicht: Der Übergeber der Praxis ist verpflichtet, die Einwilligungen der Patienten zur Datenweitergabe ordnungsgemäß zu dokumentieren. Ohne diese Einwilligung dürfen die Daten nicht an den neuen Praxisinhaber übermittelt werden.
  • Alternative Verfahren: Wenn eine Einwilligung nicht vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass der Praxisübernehmer die Patienten im Rahmen eines neuen Behandlungsverhältnisses erneut um die Einwilligung bittet, sobald diese die Praxis aufsuchen. In diesem Fall muss die Akte beim vorherigen Inhaber verbleiben, bis die Einwilligung erfolgt.

Datenschutzverstöße können gemäß DSGVO zu erheblichen Bußgeldern von bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Neben diesen Geldbußen drohen nach § 42 BDSG auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn personenbezogene Daten unbefugt erhoben, verarbeitet oder weitergegeben werden.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die ärztliche Schweigepflicht, die in § 9 MBO-Ä reglementiert bzw. in § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) strafrechtlich geschützt ist. Ein Bruch dieser Schweigepflicht kann ebenfalls zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen führen. 

Patienten haben zudem das Recht, Schadenersatz für materielle oder immaterielle Schäden zu verlangen. Berufsrechtlich können Verstöße den Entzug der ärztlichen Zulassung oder andere Sanktionen durch die Ärztekammer nach sich ziehen.

Da nicht immer jeder Patient einer Datenweitergabe zustimmt, stellt in solchen Fällen das 2-Schrank-Modell eine geeignete und datenschutzkonforme Lösung dar. Dabei werden die Akten in zwei Gruppen aufgeteilt, um sicherzustellen, dass die sensiblen Daten der Patient*innen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.

  • Schrank 1: In diesen Schrank kommen die Akten der Patientinnen, die vor der Praxisübergabe ihr Einverständnis zur Weiterbehandlung durch den Praxisnachfolger gegeben haben. Diese Akten werden an den Praxisnachfolger übergeben, der dann die datenschutzrechtliche Verantwortung übernimmt.
  • Schrank 2: Hier werden die Akten der Patienten aufbewahrt, die keine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten erteilt haben. Für diese Akten wird vor der Übergabe ein Verwahrungsvertrag zwischen dem Praxisverkäufer und dem Praxisübernehmer geschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Praxisnachfolger, die Akten aus dem zweiten Schrank nur dann in den ersten Schrank zu übernehmen, wenn der Patient nachträglich sein Einverständnis hierzu erteilt. Andernfalls bleiben die Akten unter der Kontrolle des Praxisabgebers, und der Zugriff bleibt untersagt.

Bei digital geführten Patientenakten ist sicherzustellen, dass diese durch eine Passwortsicherung geschützt sind.

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Patientenakten gelten auch nach einer Praxisübergabe unverändert weiter. Das bedeutet, dass die Akten mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Behandlung oder des letzten Patientenkontakts aufbewahrt werden müssen.

Information der Patienten über die Praxisübernahme

Es ist ratsam, die Patienten frühzeitig (ca. 1–2 Monate) über die bevorstehende Praxisübernahme zu informieren. Dies stärkt das Vertrauen und schafft Transparenz. Erfahren Sie hier, wie ein Praxisübernahme-Schreiben an Patienten aussehen könnte.

Die Kommunikation sollte möglichst folgende Inhalte umfassen:

  • Vorstellung des neuen Praxisinhabers, einschließlich Qualifikationen und Schwerpunkte.
  • Hinweis auf die Weitergabe der Patientendaten, die im Rahmen der Praxisübernahme erfolgen könnte, und die Notwendigkeit einer entsprechenden Einwilligung.
  • Erklärung zu den Rechten der Patienten, wie dem Recht auf Datenlöschung oder Datenübertragbarkeit.
  • Kontaktmöglichkeiten, falls die Patienten Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Praxisübernahme und ihrer Daten haben.

Für die Information der Patienten über eine Praxisübernahme gibt es mehrere Kommunikationsformate:

  • Aushang in der Praxis
  • Vermerk auf der Praxiswebsite
  • Posting auf sozialen Medien
  • Persönliche Gespräche zwischen Praxisverkäufer und Patienten
  • Flyer/Broschüre

Praxismanagement nach der Übernahme

Einarbeitung in das bestehende Praxisumfeld

Eine der ersten Herausforderungen besteht darin, sich mit dem bestehenden Praxisumfeld vertraut zu machen. Dazu zählt nicht nur das Verständnis der medizinischen Abläufe und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wie Abrechnungsstellen, sondern auch die interne Praxisorganisation. Wichtige Bereiche sind hierbei die Patientendokumentation, Abrechnungssysteme sowie der Einsatz von Praxissoftware. 

Oft sind etablierte Praxisprozesse bereits tief verwurzelt, und der übernehmende Arzt muss entscheiden, welche dieser Prozesse optimiert werden können oder müssen, um effizienter zu arbeiten.

Teamdynamik und Personalmanagement

Die Übernahme einer bestehenden Praxis bedeutet auch, dass man ein bestehendes Praxisteam übernimmt. 

Das Praxispersonal spielt eine entscheidende Rolle für den Betriebserfolg, da es die täglichen Abläufe maßgeblich mitgestaltet. Der Arzt muss Vertrauen zu den Mitarbeitern aufbauen und sie eventuell sogar motivieren, sich an neue Abläufe oder Technologien zu gewöhnen. In dieser Phase können Kommunikationsfähigkeit und Führungsqualitäten ausschlaggebend sein, um das Team durch den Veränderungsprozess zu führen und Widerstände abzubauen. Klare Aufgabenverteilungen und eine offene Kommunikation sind dabei von großer Bedeutung.

Optimierung der Arbeitsabläufe, Digitalisierung und Qualitätsmanagement

Im Zuge der Praxisübernahme bietet sich häufig die Gelegenheit, veraltete Abläufe zu modernisieren. Ein Arzt sollte die Praxisstrukturen genau analysieren und prüfen, wo Digitalisierung helfen kann, Prozesse effizienter zu gestalten. Digitale Patientenakten, Online-Terminbuchungssysteme oder Telemedizin-Lösungen sind dabei Optionen, die nicht nur Zeit sparen, sondern auch die Patientenversorgung verbessern können.

Falls Sie Optimierungsbedarf bei Ihrem bestehenden Praxisverwaltungssystem erkennen, vergleichen Sie hier verschiedene Praxissoftware-Lösungen.

Zusätzlich sollte das bestehende Qualitätsmanagement (QM) überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, um eine gleichbleibend hohe Behandlungsqualität sicherzustellen und Prozesse kontinuierlich zu verbessern. 

Praxismarketing nach der Übernahme

Nach der Praxisübernahme ist es wichtig, gezielte Marketingstrategien umzusetzen, um die Patientenbasis zu stabilisieren oder neue Patienten zu gewinnen.

Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über umfassende Praxismarketing-Strategien für Ärzte – von SEO und Social Media über die Praxiswebsite und Webdesign bis hin zu Arztbewertungsportalen und weiteren wichtigen Marketingmaßnahmen.

  • Praxisprofil schärfen: Definieren Sie klar, welche Leistungen Ihre Praxis bietet und worin Ihre besonderen Stärken liegen. Ein geschärftes Profil macht Ihre Praxis für Patienten eindeutig und hebt sie von Mitbewerbern ab. Hierbei hilft eine klare Zielgruppendefinition, um passgenaue Kommunikationsstrategien zu entwickeln.
  • Leitbild und Corporate Identity entwickeln: Ein Leitbild, das die Werte und Ziele der Praxis definiert, gibt Orientierung und Vertrauen. Ergänzend dazu sollte eine professionelle Corporate Identity und Corporate Design geschaffen werden, das für alle Kommunikationsmittel gilt – von der Website über Broschüren bis hin zur Praxisausstattung. Ein einheitliches Erscheinungsbild sorgt für Wiedererkennung und eine starke Markenidentität.
  • Online-Präsenz stärken: Eine moderne Website ist das Herzstück des Praxismarketings. Stellen Sie sicher, dass die Website aktuell, benutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert ist. Auch Social Media kann genutzt werden, um die Sichtbarkeit der Praxis zu erhöhen und direkt mit Patienten zu kommunizieren. Plattformen wie Facebook, Instagram oder Tiktok eignen sich, um über Neuigkeiten, Praxiseinblicke oder gesundheitliche Tipps zu informieren. Zudem sollte Ihre Praxis auf Google My Business präsent sein, damit Sie lokal gut gefunden werden.
  • Patientenkommunikation: Eine klare und freundliche Kommunikation ist entscheidend für eine gute Patientenbindung. Nutzen Sie Newsletter, um über neue Angebote und Entwicklungen in der Praxis zu informieren. Geben Sie Ihren Patienten zudem die Möglichkeit, Feedback zu geben, beispielsweise über Online-Bewertungen. Dies verbessert die Patientenbindung und hilft Ihnen, Ihre Leistungen kontinuierlich zu optimieren.
  • Lokale Sichtbarkeit erhöhen: Neben der Online-Präsenz ist auch die lokale Sichtbarkeit wichtig. Nehmen Sie an lokalen Veranstaltungen teil oder kooperieren Sie mit anderen Gesundheitsanbietern vor Ort. Dies stärkt das Vertrauen in Ihre Praxis und hilft dabei, in der Region bekannt zu werden.

Zeitmanagement und Selbstfürsorge

Neben den beruflichen Verpflichtungen ist auch das Zeitmanagement ein zentraler Aspekt, der nicht unterschätzt werden darf. Die Übernahme einer Praxis erfordert oft zusätzliche Arbeitsstunden, sei es für organisatorische Aufgaben oder den Ausbau der Patientenzahl. Dennoch sollten Sie darauf achten, ausreichend Zeit für Selbstfürsorge einzuplanen, um einer Überlastung vorzubeugen. Burnout-Prävention und das Bewusstsein für die eigene Gesundheit sind wichtig, um langfristig erfolgreich und leistungsfähig zu bleiben.

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11 Tipps für eine erfolgreiche Praxisübernahme

  1. Überversorgung und Zulassungsbeschränkungen verstehen
    • Informieren Sie sich bei der KV, ob in dem Planungsbereich eine Überversorgung vorliegt. Gemäß § 103 Abs. 1 SGB V können Zulassungsbeschränkungen angeordnet werden, wenn der allgemeine Versorgungsgrad überschritten ist. Dieses Wissen hilft Ihnen, Ihre Planungen anzupassen und eine strategische Entscheidung zu treffen, um Ihre Übernahmechancen zu maximieren.
  2. Chancen in strukturschwachen Gebieten nutzen.
    • § 103 Abs. 2 SGB V ermöglicht es, dass ländliche oder strukturschwache Regionen von den Zulassungsbeschränkungen ausgenommen werden. Prüfen Sie, ob eine Praxisübernahme in solchen Gebieten möglich ist. In diesen Regionen gibt es oft weniger Wettbewerb, zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten und finanzielle Förderung, was einen einfacheren Einstieg ermöglicht.
  3. Tragen Sie sich frühzeitig in die Warteliste der KV ein. 
    • Frühzeitig handeln: In zulassungsbeschränkten Gebieten ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig in die Warteliste gemäß einzutragen. Gemäß § 103 Abs. 5 SGB V verbessert die (lange) Dauer des Eintrags Ihre Chancen, bei der Auswahl bevorzugt behandelt zu werden.
    • Wettbewerbsvorteil sichern: In begehrten Regionen besteht oft starker Wettbewerb um Praxen. Ein früher Eintrag zeigt langfristiges Engagement und kann den entscheidenden Vorteil verschaffen.
  4. Wechseln Sie in die Praxis, um Ihre Position zu verbessern.
    • Jobsharing für bessere Übernahmechancen: Ein Wechsel in die Praxis des Verkäufers nach der Facharztausbildung, eventuell als angestellter Arzt oder Teilhaber, ermöglicht Ihnen, die Patientenstruktur und Praxisabläufe kennenzulernen.
    • Vorteile des Modells: Das Jobsharing-Modell schafft Vertrauen, erleichtert die spätere Übernahme und bietet beiden Ärzten flexible Arbeitszeiten sowie eine schrittweise Übergabe der Verantwortung.
    • Privilegierung nach fünf Jahren: Nach 5 Jahren gemeinsamer Tätigkeit erhält der Käufer eine Privilegierung bei der Auswahlentscheidung durch die KV, was die Praxisübernahme deutlich vereinfacht.
  5. Vermeiden Sie eine Ausschließlichkeitsbindung mit Ihrem Berater.
  6. Wählen Sie einen spezialisierten Berater.
    • Vermeiden Sie allgemeine Finanz- oder Versicherungsberater, die dieses Thema nur als Nebentätigkeit behandeln. 
  7. Achten Sie auf die Unabhängigkeit des Beraters.
    • Stellen Sie sicher, dass er oder sie nicht an bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Banken gebunden ist. Wenn Ihr Berater zum Beispiel für eine Bank arbeitet, kann es passieren, dass Ihnen keine wirklich transparente Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten angeboten wird. Auch wenn es so aussieht, als hätten Sie verschiedene Optionen, wird häufig die Finanzierung der eigenen Bank bevorzugt dargestellt. 
  8. Achten Sie auf das vorhandene Personal.
    • Das Personal einer Praxis ist ein entscheidender Faktor für deren Erfolg. Viele Mitarbeiter sind seit Jahrzehnten in der Praxis tätig und kennen alle Abläufe, Patienten und den bisherigen Behandler sehr gut. Wenn möglich, sollten Sie ein Probearbeiten vereinbaren, um einen Eindruck von der Praxis zu bekommen. Beobachten Sie dabei, wie das Personal geschult ist, wie die Abläufe vor Ort organisiert sind und wie die Stimmung zwischen dem Behandler, dem Team und den Patienten ist. Denken Sie daran, dass eine Praxisübernahme oft eine Entscheidung fürs ganze Leben ist – das bestehende Personal kann dabei eine wertvolle Stütze oder eine Herausforderung sein.
  9. Vergleichen Sie mehrere Praxen.
    • Vergleichen Sie immer mehrere Praxen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Es empfiehlt sich, mindestens eine oder zwei weitere Praxen als Vergleich zu haben. Je mehr Berater oder Vermittler Sie beauftragen, desto mehr Auswahl haben Sie letztendlich. Ein breiterer Vergleich hilft Ihnen, bessere Entscheidungen zu treffen und die für Sie ideale Praxis zu finden.
  10. Standortwahl: Berufliches und Privates berücksichtigen
    • Lebensqualität prüfen: Überlegen Sie, ob Ihnen die Stadt gefällt und ob Sie sich dort wohlfühlen würden. Die Lebensqualität am Standort hat großen Einfluss auf Ihre Zufriedenheit und Motivation.
    • Infrastruktur und Umfeld: Achten Sie darauf, dass die Infrastruktur Ihren Bedürfnissen entspricht – sei es in Bezug auf Freizeitangebote, Schulen oder Erreichbarkeit. Eine gute Umgebung unterstützt auch den beruflichen Erfolg.
    • Soziale Integration: Prüfen Sie, ob Sie sich in die Gemeinschaft integrieren können und ob für Sie relevante soziale Angebote vorhanden sind. Eine enge Bindung an das Umfeld hilft sowohl beruflich als auch privat.
  11. Sorgen Sie frühzeitig für die schriftliche Einverständniserklärung der Patienten, denn Patientendaten dürfen nicht ohne Weiteres an Sie übergehen.

Quellen für Praxisangebote im Überblick

Praxisbörsen

Praxisbörsen sind spezialisierte Online-Plattformen, auf denen Ärzte ihre Praxen zum Verkauf oder zur Übernahme anbieten und potenzielle Käufer gezielt nach einem Praxiskauf suchen können. Diese Plattformen bieten meist detaillierte Filtermöglichkeiten, sodass Ärzte genau nach ihren Anforderungen, wie Standort, Fachrichtung und Praxisgröße, suchen können. Einige der bekanntesten Praxisbörsen in Deutschland sind:

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Fachzeitschriften und Print-Anzeigen

Auch klassische Fachzeitschriften wie das Deutsche Ärzteblatt, die Ärzte Zeitung oder Der Allgemeinarzt bieten regelmäßig Praxisangebote in ihren Printausgaben oder Online-Versionen. In den Anzeigenseiten dieser Publikationen werden Praxen zur Übernahme inseriert, und oft gibt es zusätzliche Informationen zu speziellen Angeboten und Dienstleistungen, die den Übernahmeprozess unterstützen.

Makler und Beratungsunternehmen für Arztpraxen

Spezialisierte Praxisberater und Maklerunternehmen bieten ebenfalls einen umfassenden Service für Ärzte, die eine Praxis übernehmen möchten. Diese Unternehmen agieren als Vermittler zwischen Praxisabgebern und -übernehmern und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie Wertermittlung, Vertragsverhandlungen und Unterstützung bei der Praxisfinanzierung an. Durch die individuelle Betreuung sind Makler eine gute Wahl, wenn eine persönliche Beratung und eine reibungslose Abwicklung im Vordergrund stehen. 

Netzwerke und Verbände

Neben den offiziellen Plattformen können persönliche Netzwerke und Fachverbände wertvolle Quellen für Praxisangebote sein. Ärztenetzwerke, Fachgruppen und Berufsverbände bieten oft Zugang zu informellen Praxisangeboten, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind. Ärzte sollten daher auch in ihren beruflichen Netzwerken aktiv nach möglichen Übernahmeangeboten suchen und an Fachtagungen oder Veranstaltungen teilnehmen, um Kontakte zu knüpfen.

Online-Jobportale

Auch Allgemeine Jobportale wie StepStone oder Indeed bieten in speziellen Kategorien Praxisübernahmen oder Partnerschaften in Praxen an. Zwar ist hier das Angebot meist geringer und weniger spezialisiert, doch können gerade in unterversorgten Regionen interessante Angebote auftauchen. Ärzte sollten diese Plattformen nicht gänzlich außer Acht lassen, vor allem wenn sie überregional nach einer Praxis suchen.

Wie funktioniert die Praxisübernahme durch ein MVZ?

Die Praxisübernahme durch ein MVZ kann per Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung erfolgen. Dabei verlegt der Praxisabgeber seinen Kassensitz an den Standort des MVZ und verzichtet gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V auf seine Kassenzulassung, damit er sich anschließend im MVZ anstellen lässt (mindestens 3 Jahre). Diese Variante ist für MVZ Gründer sicherer als das Nachbesetzungsverfahren, da es keine Konkurrenz gibt, die einem den KV-Sitz “wegschnappen” könnte.

Alternativ kann ein MVZ den Vertragsarztsitz auch per Nachbesetzungsverfahren erhalten. Hierbei tritt das MVZ als Bewerber auf den ausgeschriebenen Kassensitz auf und muss einen Arzt als Übernehmer benennen. In vielen Kassenärztlichen Vereinigungen wird der übernommene Vertragsarztsitz ab Praxisverkauf automatisch zum Sitz des MVZ inkludiert. Soll die ärztliche Tätigkeit am Ort des Vertragsarztsitzes fortgeführt werden, muss das MVZ einen Antrag auf Genehmigung einer Zweigpraxis oder Arztpraxis-Filiale gemäß § 24 Abs. 3 der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) stellen.

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Erfahrungen von anderen Praxisübernehmern

Zahlreiche Ärzte haben den Weg der Praxisübernahme bereits beschritten und teilen ihre Erfahrungen, um anderen Kollegen den Übergang zu erleichtern. In diesem Kapitel möchten wir einige typische Erfahrungen von Praxisübernehmern beleuchten, um Ihnen wertvolle Einblicke und praktische Tipps zu geben.

Erfahrungen von Dr. Susanne Scharf und Dr. Andreas Lagan

In diesem Abschnitt teilen das Zahnärzte-Ehepaar Dr. Susanne Scharf und Dr. Andreas Lagan ihre Erfahrungen aus erster Hand und geben wertvolle Tipps für den Übergang in die Selbstständigkeit:

  • Frühzeitige Planung: Bereits während des Studiums hatten sie klare Vorstellungen von ihrer Praxis, was die spätere Übernahme erleichterte. Klare Ziele sind entscheidend.
  • Perfektes Timing gibt es nicht: Warte nicht auf den idealen Moment, sonst verpasst du Chancen. Die Entscheidung zur Übernahme fiel bei ihnen trotz privater Herausforderungen, was sich als richtig erwies.
  • Wichtige Kriterien: Lage, Praxisgröße und Modernisierungspotenzial sollten zu deinen Vorstellungen passen. Kurze Wege zur Arbeit und ausreichend Behandlungsräume bieten zusätzliche Vorteile.
  • Personal und Patienten: Die gesetzliche Übernahme des Personals erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Vorbesitzern. Persönliche Empfehlungen des Vorgängers helfen, den Patientenstamm zu halten.
  • Digitalisierung: Der Wechsel von analoger zu digitaler Praxisorganisation sollte frühzeitig eingeplant werden. 
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Diese sind essenziell und oft im Studium vernachlässigt. Zusätzliche Kurse vor der Übernahme sind ratsam, ebenso wie das frühzeitige Recruiting von Personal.
  • Realistische Arbeitsbelastung: Sei auf eine hohe Arbeitsbelastung vorbereitet – 50 bis 60 Stunden pro Woche sind keine Seltenheit.
  • Empfehlung: Praxisgründer sollten sich betriebswirtschaftlich weiterbilden und mit professionellen Partnern zusammenarbeiten, um den Übergang erfolgreich zu gestalten.

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Quellen:

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