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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine zentrale Versicherung für Unternehmen und Selbstständige – darunter auch Arztpraxen und Krankenhäuser. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die entstehen, wenn Dritten durch betriebliche Tätigkeiten Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden entstehen.
Ein wichtiger Vorteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass Mitarbeiter in der Regel mitversichert sind. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht nur den Praxisinhaber schützt, sondern auch Schäden abdeckt, die durch angestellte Mitarbeiter verursacht werden. Im medizinischen Alltag, in dem viele Angestellte mit Patienten und technischem Equipment arbeiten, ist dies von besonderer Bedeutung.
In einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus kommt es täglich zu Situationen, in denen unabsichtlich Schäden verursacht werden können. Ein einfaches Beispiel: Ein Patient stolpert über ein nicht ausreichend gesichertes Kabel im Wartezimmer und erleidet eine Fraktur. Die entstehenden Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld oder gar Verdienstausfall können schnell in die Tausende gehen. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung müsste die Praxis oder das Krankenhaus diese Kosten aus eigenen Mitteln tragen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung bestimmt den maximalen Betrag, den der Versicherer im Schadensfall zahlt. Übersteigt der Schaden die Deckungssumme, trägt der Versicherungsnehmer die Differenz. Für Arztpraxen und Krankenhäuser ist die Wahl einer hohen Deckungssumme entscheidend, da Schadensrisiken und finanzielle Folgen oft erheblich sind.
Welche Risiken deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die im Rahmen des betrieblichen Alltags entstehen. Welche konkreten Risiken abgedeckt sind, hängt jedoch maßgeblich vom jeweiligen Vertrag bzw. der gewählten Police ab. Versicherer bieten verschiedene Leistungsumfänge an, die individuell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen und Krankenhäusern zugeschnitten werden können. Ein sorgfältiger Blick auf die Vertragsdetails ist daher unerlässlich, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.
Personenschäden
Personenschäden sind die häufigsten und oft kostspieligsten Schadensfälle im medizinischen Umfeld. Die Versicherung greift, wenn Dritte – wie Patienten, Lieferanten oder Besucher – durch die Tätigkeit der Praxis oder des Krankenhauses körperlich verletzt oder gesundheitlich beeinträchtigt werden. Dazu gehören:
- Behandlungskosten (z. B. Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche)
- Schmerzensgeldzahlungen
- Rehabilitations- und Folgekosten
- Verdienstausfall oder Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung
Beispiel: Ein Patient stürzt aufgrund eines nicht markierten, frisch gewischten Praxisbodens und bricht sich das Bein. Die Kosten für Behandlung und Schmerzensgeld werden von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
Sachschäden
Sachschäden treten auf, wenn durch das Handeln der Praxis oder des Krankenhauses fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für:
- Reparaturen beschädigter Gegenstände
- Wiederbeschaffungskosten bei zerstörten Objekten
- Nutzungs- oder Ausfallentschädigungen
Beispiel: Ein Praxisangestellter stößt versehentlich den hochwertigen Laptop eines Medizinlieferanten vom Tisch. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Wiederbeschaffungskosten.
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden bezeichnet finanzielle Nachteile, die einem Dritten entstehen, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden vorausgegangen ist. Insbesondere im medizinischen Bereich können solche Schäden schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Dazu zählen:
- Einnahmeausfälle durch Terminverzögerungen oder Schäden
- Vertragsstrafen oder finanzielle Ansprüche Dritter
Beispiel: Eine Behandlung verzögert sich aufgrund eines defekten Geräts, was zu Verdienstausfällen bei einem Patienten führt, der dadurch nicht arbeiten kann.
Mietsachschäden
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Räumlichkeiten oder gemietetem Inventar, das die Praxis oder das Krankenhaus nutzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Wasserschäden (z. B. durch undichte Geräte)
- Brandschäden (z. B. durch unsachgemäße Nutzung von Elektrogeräten)
Beispiel: Ein technischer Defekt an einem Ultraschallgerät verursacht einen Wasserschaden im gemieteten Praxisraum. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.
Schäden durch Mitarbeiter
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die durch Mitarbeiter verursacht werden – beispielsweise durch Unachtsamkeit, Fehlbedienung oder kleine Fehler während der Arbeit.
Beispiel: Eine Arzthelferin verursacht versehentlich einen Schaden am Eigentum eines Patienten, wie etwa das Herunterfallen einer Brille.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung?
Der Hauptunterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung liegt im Schadensbereich. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt allgemeine betriebliche Schäden ab, während die Berufshaftpflichtversicherung berufliche Fehlleistungen, wie Behandlungsfehler, absichert. Beide sind im medizinischen Bereich wichtig, unterscheiden sich jedoch im Umfang der abgedeckten Risiken.
Kriterium | Betriebshaftpflichtversicherung | Berufshaftpflichtversicherung |
Schadensursprung | Schäden durch betriebliche Abläufe und Umstände | Schäden durch berufliche Fehlleistungen oder Tätigkeitsfehler |
Versicherte Schäden | Personen-, Sach- und Vermögensschäden im betrieblichen Alltag | Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch berufliche Fehler |
Versicherungspflicht | Nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen | Für Ärzte vorgeschrieben (Heilberufe-Kammergesetze, § 21 MBO-Ä, §§ 95e SGB V für Vertragsärzte) |
Beispielhafte Fälle | Sturz eines Patienten im Wartezimmer | Fehlbehandlung, falsche Diagnose oder mangelhafte Beratung |
Zielgruppe | Arztpraxen, MVZ, Krankenhäuser, Kliniken | Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Fachkräfte |
Wie teuer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die jährlichen Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung liegen für niedergelassene Ärzte in der Regel zwischen 500 und 1.500 €.
- Kleine Einzelpraxen zahlen eher um die 500 € pro Jahr.
- Gemeinschaftspraxen oder MVZs mit erhöhtem Risiko zahlen häufig zwischen 1.000 und 1.500 € jährlich.
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung hängen von mehreren individuellen Faktoren ab. Es gibt keinen pauschalen Preis, da die Beiträge stark von den Risiken, dem Versicherungsumfang und der Größe der Arztpraxis oder des medizinischen Betriebs abhängen. Folgende Faktoren wirken sich auf die Kosten aus:
- Art und Größe der Praxis
- Je größer die Praxis oder das medizinische Zentrum, desto höher ist das Risiko für Haftungsfälle. Eine Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum zahlt in der Regel höhere Beiträge als eine Einzelpraxis.
- Deckungssumme
- Die Höhe der Deckungssumme hat direkten Einfluss auf die Prämie. Für Arztpraxen werden Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro empfohlen, um auch größere Schäden zuverlässig abzusichern.
- Tätigkeitsbereich und Fachrichtung
- Risikoreichere Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie oder Radiologie, die komplexe Behandlungen oder teure Geräte einsetzen, zahlen in der Regel höhere Beiträge als Fachrichtungen mit geringeren Betriebsrisiken, wie beispielsweise Psychotherapie.
- Individuelle Vertragsgestaltung
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung reduziert die laufenden Kosten.
- Zusatzleistungen: Erweiterungen wie Schutz vor Mietsachschäden oder Schäden durch Mitarbeiter erhöhen die Prämie.
- Standort der Praxis
- Praxen in größeren Städten oder hochfrequentierten Gebieten können durch ein höheres Patientenaufkommen ein gesteigertes Risiko für Haftungsfälle haben. Dies spiegelt sich in der Höhe der Prämie wider.
FAQ
Für welche Arztgruppen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle niedergelassenen und selbstständig tätigen Ärzte unverzichtbar. Sie bietet auch Praxisinhabern sowie freiberuflichen Ärzten, wie beispielsweise Honorarärzten, einen wichtigen und zuverlässigen Haftungsschutz.