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Inhaltsverzeichnis
Status Quo
Markt im Wandel: Die Entwicklung des Praxisverkaufs an Investoren
In den letzten Jahren hat sich ein deutlicher Anstieg an Praxisübernahmen durch Private Equity Gesellschaften in Deutschland abgezeichnet. Seit den späten 2000er Jahren verstärkt sich der Trend, wobei insbesondere ab dem Jahr 2016 die Übernahmeaktivitäten deutlich zunahmen.
Ein wichtiger Einflussfaktor war dabei das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), das 2004 in Kraft trat. Das GMG öffnete den deutschen Gesundheitsmarkt für Investoren und ermöglichte den Verkauf von Arztpraxen an diese. Das Gesetz genehmigte die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten können. Solche MVZ können von Krankenhäusern und Investoren betrieben werden. Investoren können sich an krankenhaustragenden Gesellschaften beteiligen, um MVZ zu gründen oder zu erwerben, was zu einer verstärkten Konzernbildung im Gesundheitswesen führt, da Investoren Praxen aufkaufen und in MVZ integrieren. Es dominieren zunehmend privat geführte Krankenhäuser die Gründungen von MVZ und eröffnen Wege für Kapitalbeteiligungen wie Hedgefonds, wodurch insbesondere in städtischen Gebieten Konzentrationsprozesse gefördert werden.
Ursprünglich fokussierten sich Investoren auf bestimmte Fachrichtungen wie Augenheilkunde, Radiologie und Zahnmedizin; heute werden zunehmend auch Hausarztpraxen sowie Bereiche wie Orthopädie und Kardiologie als lukrative Investitionsobjekte erkannt.
Diese Entwicklung hat jedoch auch politische Reaktionen hervorgerufen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor den möglichen negativen Folgen einer solchen Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung. Seiner Einschätzung nach führt das Bestreben der Finanzinvestoren nach „maximalen Profiten“ zu steigenden Behandlungskosten und kann ein System der sogenannten “Hamsterradmedizin” begünstigen, in dem die Effizienz der Abläufe Vorrang vor der Qualität der Versorgung erhält. Daher plant Lauterbach ein Gesetz, um den Erwerb von Arztpraxen durch Finanzinvestoren zu begrenzen und so der zunehmenden Konzentration in städtischen Gebieten entgegenzuwirken.
Praxisverkauf an andere Ärzte wird immer schwieriger
Während der Praxisverkauf an eine MVZ (noch) leichter ist, wird der Verkauf einer Arztpraxis an andere Ärzte für viele Ärzte zunehmend schwieriger. Immer mehr Ärzte und Zahnärzte möchten keine eigene Praxis mehr gründen oder übernehmen, sondern ziehen eine Anstellung vor. Zudem haben Private-Equity-Investoren die Kaufpreise für Arztpraxen in die Höhe getrieben, sodass sie für andere Ärzte oft unerschwinglich geworden sind, selbst mit Fremdfinanzierung.
Diese Entwicklungen stellen Praxisinhaber bzw. Abgeber vor mehrere Herausforderungen:
- Mangel an Nachfolgern aus der Ärzteschaft: Die jüngere Generation von Medizinern legt vermehrt Wert auf Work-Life-Balance und scheut die unternehmerischen Risiken einer eigenen Praxis. Dies führt zu einem Rückgang potenzieller Käufer innerhalb der Ärzteschaft, was die Suche nach einem geeigneten Praxisnachfolger zusätzlich erschwert.
- Überhöhte Kaufpreise: Die steigenden Kaufpreise, getrieben durch das Interesse von Investoren, machen es für Kollegen nahezu unmöglich, Praxen zu erwerben. Selbst mit Praxiskrediten können viele Ärzte diese Summen nicht aufbringen oder möchten sich nicht so hoch verschulden.
- Komplexität des Verkaufsprozesses: Der Verkauf an Investoren erfordert oft ein tieferes Verständnis von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Viele Ärzte fühlen sich mit diesen Themen überfordert und sind unsicher, wie sie den Prozess professionell gestalten sollen.
- Sorge um Patienten und Mitarbeiter: Ärzte möchten sicherstellen, dass ihre Patienten weiterhin gut versorgt werden und ihre Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz behalten. Die Vorstellungen von Investoren bezüglich Praxisführung und -philosophie können jedoch von den eigenen abweichen.
Arztpraxen im Visier von Investoren: Umfrage zeigt Haltung der Mediziner
In einer umfassenden Befragung wurden die Perspektiven von 10.000 niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie 10.000 nichtärztlichen Heilberufler zur Praxisübernahme durch Finanzinvestoren untersucht. Zusätzlich wurden 2.944 Leistungserbringer befragt, die sich zuvor zu einer regelmäßigen Teilnahme an der Befragung bereit erklärt hatten.
Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild: Während einige Mediziner prinzipiell an einem Verkauf interessiert sind, lehnt die Mehrheit Angebote entweder ab oder würde nur bei optimalen Bedingungen zustimmen. Vor allem Facharztpraxen stehen im Fokus der Investoren. Die kontroverse Debatte, ob und wie Investoren im Gesundheitswesen tätig werden sollen, gewinnt damit weiter an Bedeutung – nicht zuletzt, weil auch die Gesundheitsminister der Länder und der GKV-Spitzenverband strengere Vorgaben für diese Form der Praxisübernahme fordern.
- Interesse und Angebote: Jeder neunte Arzt (11,7%) erhielt bereits ein Angebot zur Praxisübernahme, wobei Facharztpraxen (17,1%) besonders gefragt sind, während Psychologische Psychotherapeuten (4,0%) deutlich seltener angesprochen wurden.
- Haltung der Ärzteschaft: Rund ein Drittel der angesprochenen Ärzte zeigt sich offen für einen Verkauf, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Tatsächlich nahmen 8,5% ein Angebot an, während weitere 25,5% interessiert gewesen wären, wenn die Konditionen gestimmt hätten. Knapp 66% lehnten eine Übernahme ab. Auch von den Ärzten ohne bisheriges Angebot bekundeten 40% Interesse an einem Verkauf, sofern die Konditionen angemessen sind.
- Angebote in Heilberufen: Auch in nichtärztlichen Heilberufen erhalten Praxen wie in der Ergotherapie (8,8%) und Physiotherapie (8,7%) zunehmend Übernahmeangebote, jedoch in geringerem Ausmaß als Ärzte.
Strategien und Ziele von Investoren
Die Strategie der Private-Equity-Gesellschaften im Bereich der Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren folgt einer klaren Struktur: Kauf, Erweiterung und profitabler Weiterverkauf. Dabei kaufen Investoren zunächst ein zugelassenes Krankenhaus, was ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Zugang zum Erwerb von Praxen und MVZ ermöglicht. Diese Akquisitionen werden zu größeren Konzernen zusammengeführt, oft durch zusätzliche Übernahmen von Arztpraxen und MVZ in weiteren medizinischen Fachrichtungen erweitert und schließlich gewinnbringend verkauft („Buy-and-Build“-Strategie). Investoren streben Renditen von bis zu 20 % an
Die übergeordneten Ziele der Investoren umfassen insbesondere die Konzentration, Internationalisierung und Digitalisierung des Gesundheitsmarktes. Durch die gezielte Expansion sollen Großkonzerne geschaffen werden, die eine Vielzahl von Fachrichtungen unter einem Dach vereinen, um betriebliche Effizienz zu steigern und Synergien zwischen verschiedenen medizinischen Diensten zu nutzen. Die digitale Transformation spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, da digitale Plattformen und optimierte Abläufe eine kosteneffizientere Verwaltung und Patientenversorgung ermöglichen und damit die Rendite steigern.
Ein weiteres Ziel ist die Expansion durch Fusionen und die Beteiligung an internationalen Märkten. Durch die Fusion bestehender Konzerne wird die Marktstellung zusätzlich gestärkt, um letztlich internationale Gesundheitsgruppen zu etablieren. Dies verdeutlicht, dass Private-Equity-Investitionen primär auf Wertsteigerung und hohe Rendite ausgerichtet sind. Die Kapitalzufuhr ist in den meisten Fällen jedoch nur temporär, weshalb nach kurzer Zeit Eigentümerwechsel stattfinden und weitere Gewinnziele festgelegt werden.
Welche Investoren-Typen gibt es?
Investoren im Gesundheitssektor lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen:
- Retail-Investoren sind private Kleinanleger, die Praxen individuell erwerben und häufig direkt im operativen Betrieb mitwirken.
- Institutionelle Investoren hingegen sind größere Organisationen wie Banken, Unternehmen oder Konzerne, die vermehrt Praxen und medizinische Einrichtungen im großen Stil aufkaufen. Ihr Ziel ist es, durch Konsolidierung und Optimierung eine stabile Wertschöpfung zu erzielen.
- Private-Equity-Investoren bilden eine eigene Kategorie. Sie sind spezialisierte Investmentgesellschaften, die gezielt in Praxen investieren, um deren Wert durch Effizienzsteigerungen und strategische Maßnahmen zu erhöhen. Auch Hedgefonds sind in diesem Bereich aktiv, da sie ähnliche Strategien wie Private-Equity-Gesellschaften verfolgen, mit dem Ziel einer mittelfristigen Wertsteigerung und anschließendem gewinnbringenden Verkauf. Im Gegensatz zu institutionellen Investoren verfolgen sie meist eine mittelfristige Haltedauer mit dem Ziel, die Praxis nach einer Wertsteigerung gewinnbringend zu veräußern. Private-Equity-Investoren stehen somit an der Schnittstelle zwischen der langfristigen Ausrichtung institutioneller Investoren und der direkten Beteiligung privater Kleinanleger.
Wie funktioniert der Verkauf einer Praxis an Investoren?
Der Verkauf einer Praxis an Investoren ist ein komplexer M&A (Mergers & Acquisitions)-Prozess, der eine detaillierte Planung und professionelle Beratung erfordert. Die folgenden Schritte bilden typischerweise den Ablauf:
- Praxisbewertung: Zunächst wird der Wert der Praxis ermittelt. Dies umfasst die Bewertung von materiellen Vermögenswerten (wie Medizingeräte und Immobilien), immateriellen Vermögenswerten (wie Patientenstamm und Ruf der Praxis) sowie finanziellen Kennzahlen (Umsatz, Gewinn, Cashflow).
- Vorbereitung der Verkaufsunterlagen: Alle relevanten Dokumente müssen zusammengestellt werden. Dazu gehören Finanzberichte, Verträge, Lizenzierungen, Versicherungsnachweise und Personalunterlagen. Diese Informationen sind für potenzielle Investoren entscheidend, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
- Suche nach Investoren: Mögliche Investoren können Einzelpersonen, Unternehmen oder Private-Equity-Gesellschaften sein. Eine professionelle Praxisbörse, Vermittler oder Praxisberater kann dabei helfen, geeignete Interessenten zu identifizieren und anzusprechen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dabei Hilfe benötigen.
- Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA, Non-disclosure agreement): Bevor detaillierte Informationen offengelegt werden, sollte eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet werden, um sensible Daten zu schützen.
- Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI): Mit Fortschreiten der Gespräche wird eine Absichtserklärung oder ein Term Sheet erstellt, um wesentliche Ergebnisse und Pläne festzuhalten. Diese Absichtserklärung dient als Grundlage für den weiteren Verlauf.
- Verhandlungen: Nach dem Interesse eines Investors beginnen die Verhandlungen über den Verkaufspreis und die Bedingungen des Praxisübernahmevertrags. Dies kann mehrere Runden umfassen und erfordert oft die Unterstützung von Rechtsanwälten und Finanzberatern.
- Due Diligence: Der Investor führt eine umfassende Prüfung der Praxis durch. Dabei werden finanzielle, rechtliche und betriebliche Aspekte untersucht, um potenzielle Risiken zu identifizieren.
- Vertragsgestaltung: Basierend auf den Ergebnissen der Due Diligence werden die endgültigen Vertragsbedingungen ausgearbeitet. Dies umfasst den Kaufvertrag sowie gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen wie Wettbewerbsverbote oder Übergangsregelungen.
- Regulatorische Genehmigungen: In der Gesundheitsbranche müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dies kann die Zustimmung von Berufsverbänden, Kammern oder Aufsichtsbehörden erfordern, insbesondere im Hinblick auf die Berufsausübungsberechtigung und den Datenschutz.
- Abschluss und Übergabe: Nach Unterzeichnung der Verträge erfolgt die offizielle Übergabe der Praxis. Es ist wichtig, einen Plan für die Übergangsphase zu haben, um den Betrieb nahtlos fortzuführen und Patienten sowie Mitarbeiter über die Änderungen zu informieren.
- Steuerliche und rechtliche Nachbereitung: Der Verkauf hat steuerliche Konsequenzen für den bisherigen Inhaber. Eine sorgfältige Planung kann helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren. Zudem müssen alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und Dokumentationen aktualisiert werden.
Optionen: Kompletter Verkauf, Verkauf mit Anstellung oder Teilabgabe
Kompletter Verkauf der Praxis: Der endgültige Rückzug
Für Ärzte, die ihre Praxis vollständig übergeben und sich aus dem Praxisalltag zurückziehen möchten, ist der vollständige Verkauf eine klare Option. Hierbei übernimmt der Investor die gesamte Praxis inklusive Patientenstamm und Personal. Der Abgeber kann sich durch diese Lösung vollständig aus der Verantwortung entlassen und gleichzeitig eine sichere finanzielle Grundlage für den Ruhestand schaffen. Dieses Modell ist besonders für Ärzte geeignet, die sich auf die nächste Lebensphase konzentrieren möchten, ohne weiter beruflich tätig zu sein.
Verkauf mit Anstellung: Flexibler Übergang und finanzielle Sicherheit
Ärzte, die weiterhin in der Praxis tätig bleiben möchten, können die Praxis an einen Investor verkaufen und zugleich als Angestellte weiterarbeiten. Diese Lösung bietet eine hohe Flexibilität, da die administrative Last auf den Investor übergeht, während der Arzt weiterhin medizinisch tätig sein kann. Die Vorteile einer solchen Anstellung liegen in der finanziellen Sicherheit durch ein regelmäßiges Arzt-Gehalt und der Möglichkeit, sich vermehrt auf die Patientenbetreuung zu konzentrieren.
Vorteile einer Anstellung nach der Praxisabgabe:
- Finanzielle Stabilität durch ein gesichertes Einkommen
- Wegfall der Praxisverantwortung, da organisatorische Aufgaben und Management vom Investor übernommen werden
- Flexible Arbeitsmodelle ermöglichen eine reduzierte Arbeitszeit nach dem Verkauf
Wenn ein Vertragsarzt in einem zulassungsbeschränkten Planungsbereich auf seine Kassenzulassung verzichtet, um in einem MVZ tätig zu werden, muss der Zulassungsausschuss die Anstellung genehmigen, sofern keine versorgungsbedingten Hindernisse bestehen. Die eigenständige Fortführung der Praxis ist dann ausgeschlossen.
Der Zulassungsausschuss prüft, ob der Arzt das spezielle Versorgungsangebot des MVZ sinnvoll ergänzt. Der Arzt kann weiterhin in seinem bisherigen Planungsbereich arbeiten, auch wenn das MVZ in einem anderen Planungsbereich angesiedelt ist. Nach mindestens fünf Jahren Tätigkeit in einem MVZ im zulassungsbeschränkten Bereich kann der Arzt eine eigene Zulassung in diesem Bereich beantragen, unabhängig von den bestehenden Beschränkungen.
Das Bundessozialgericht entschied (Az.: B 6 KA 21/15 R), dass ein MVZ eine Arztstelle nach dem Ausscheiden eines Arztes nur im zuvor besetzten Umfang nachbesetzen darf. Verzichtet ein Arzt auf seine volle Zulassung und arbeitet im MVZ in einer ¾-Stelle, kann die Stelle nur als ¾-Stelle nachbesetzt werden. Das Nachbesetzungsrecht besteht zudem grundsätzlich nur, wenn der Arzt mindestens drei Jahre im MVZ tätig war oder dies ursprünglich geplant hatte („3-Jahres-Frist”).
Strategische Partnerschaft und Teilabgabe: Gemeinsamer Ausbau der Praxis
Eine weitere Option ist das Modell der Teilabgabe und Partnerschaft. Dieses Modell sieht vor, dass der Arzt nur einen Teil seiner Praxis abgibt und als Partner in Zusammenarbeit mit dem Investor den Praxiswert steigert. Diese Praxisbeteiligung ermöglicht dem Arzt, als Teilhaber weiterhin von der Wertsteigerung zu profitieren, während der Investor für den Ausbau sorgt. Besonders Investoren schätzen Ärzte als strategische Partner, da deren Expertise den Erfolg solcher Projekte unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit bietet Vorteile für beide Seiten.
Vorteile einer strategischen Partnerschaft und Teilabgabe:
- Wertsteigerung der Praxis durch gemeinschaftliche Entwicklung und Expansion
- Mitbestimmung und Einflussnahme auf die zukünftige Praxisgestaltung, was insbesondere bei geplanten Standorterweiterungen relevant ist
- Möglichkeit, von der Expansion und einem höheren Praxiswert finanziell zu profitieren, insbesondere wenn die Partnerschaft vertraglich auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist
- Langfristige berufliche Perspektive für Ärzte, die sich zwar von der vollen Verantwortung befreien möchten, jedoch weiterhin unternehmerisch tätig sein wollen
Herausforderungen und Überlegungen: Für eine erfolgreiche Partnerschaft ist eine sorgfältige vertragliche Gestaltung notwendig, um Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln. Es empfiehlt sich, die Dauer und den Umfang der Zusammenarbeit festzulegen und sicherzustellen, dass die Ziele beider Seiten – wie etwa die Expansion oder Steigerung des Praxiswertes – übereinstimmen.
Vorteile und Nachteile eines Praxisverkaufs an Investoren – 5 Auswirkungen durch Private Equity
Auswirkung | Vorteile | Nachteile |
Finanzielle Ressourcen und Investitionen |
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Managementexpertise und operative Verbesserungen |
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Autonomie der Ärzte und Entscheidungsfindung |
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Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen |
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Marktkonsolidierung und Wettbewerb |
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Welche Arztpraxen sind für Investoren interessant?
- Etablierung und regionale Verankerung: Eine in der Region etablierte und fest verankerte Praxis genießt einen guten Ruf und verfügt über ein starkes Netzwerk. Dies bietet Investoren Sicherheit und bildet die Grundlage für nachhaltigen Erfolg.
- Stabiler oder positiver Umsatztrend: Praxen, die in den letzten Jahren stabile oder sogar steigende Umsätze verzeichnen konnten, signalisieren finanzielle Gesundheit und Wachstumspotenzial. Ein Überschuss von mindestens 400.000 € pro Jahr ist hierbei besonders interessant.
- Solider Patientenstamm: Ein treuer und umfangreicher Patientenstamm gewährleistet kontinuierliche Einnahmen. Dies reduziert das Risiko für Investoren und erhöht die Attraktivität der Praxis.
- Mehrere Behandler: Praxen mit mindestens drei Behandlern können eine größere Anzahl von Patienten versorgen und bieten Skaleneffekte. Dies steigert die Effizienz und das Wachstumspotenzial der Praxis.
- Fortgesetzte Mitarbeit des Inhabers: Ein abgebender Arzt, der bereit ist, noch mindestens drei Jahre in der Praxis weiterzuarbeiten, gewährleistet Kontinuität und erleichtert den Übergang. Dies ist für Investoren ein wichtiger Faktor, um das Risiko zu minimieren.
- Lage in Ballungsgebieten: Facharztpraxen in Ballungsgebieten sind besonders attraktiv, da dort eine hohe Nachfrage nach medizinischen Dienstleistungen besteht. Die dichte Bevölkerungsstruktur bietet zudem ein größeres Wachstumspotenzial.
Steuerliche Auswirkungen beim Praxisverkauf an Investoren
Ein Praxisverkauf an einen Investor ist meist eine der größten finanziellen Entscheidungen für Praxisabgeber und bringt spezielle steuerliche Regelungen mit sich, die zu erheblichen Einsparungen führen können, wenn sie korrekt genutzt werden.
Die wichtigsten steuerlichen Aspekte umfassen die Besteuerung des Veräußerungsgewinns, die Möglichkeit einer Tarifermäßigung durch die Fünftelregelung, sowie Sonderregelungen und Freibeträge für Ärzte, die ein bestimmtes Alter erreicht haben oder unter besonderen Bedingungen ihre Praxis veräußern.
Besteuerung der Veräußerungsgewinne
Der erzielte Veräußerungsgewinn beim Verkauf der Praxis gilt in der Regel als außerordentliche Einkunft nach § 34 EStG. Dies ermöglicht eine gesonderte steuerliche Behandlung, da die Einkünfte aus dem Praxisverkauf häufig einmalig und hoch ausfallen und daher unter bestimmten Bedingungen nicht dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen.
Durch die Anwendung des § 34 EStG kann der Veräußerungsgewinn mithilfe der Fünftelregelung aufgeteilt werden, was eine mildernde Wirkung auf die Steuerprogression hat. Diese Regelung führt oft zu einer spürbaren Steuerentlastung, indem der hohe Einmalbetrag steuerlich auf fünf Jahre verteilt behandelt wird, obwohl die Zahlung an den Verkäufer in der Regel auf einmal erfolgt.
Die Fünftelregelung greift, wenn der Gewinn aus dem Praxisverkauf als außerordentliche Einkunft behandelt wird. Das bedeutet, dass das Finanzamt den Veräußerungsgewinn gedanklich auf fünf Jahre verteilt und nur ein Fünftel zur Ermittlung des Steuersatzes heranzieht. So wird eine unnötig hohe Steuerbelastung vermieden, die bei einer Besteuerung des gesamten Betrags im Jahr des Verkaufs auftreten würde. Dieser Vorteil gilt jedoch nur, wenn keine wesentlichen Teile der Praxis zurückbehalten werden, da dies sonst als „Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter“ bewertet werden kann und steuerlich deutlich ungünstiger ausfällt.
Veräußerung des gesamten Betriebs und die Bedeutung der Betriebsgrundlagen
Um steuerlich als Veräußerung eines gesamten Betriebs anerkannt zu werden, müssen beim Praxisverkauf die wesentlichen Betriebsgrundlagen (wie Patientenstamm, Medizingeräte, und Praxiseinrichtung) als Einheit veräußert werden. Der Verkauf gilt dann als Veräußerung einer wirtschaftlichen Gesamtheit und fällt unter die Regelungen des § 16 EStG. Wird diese Voraussetzung erfüllt, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und profitiert von den zuvor genannten steuerlichen Ermäßigungen.
Falls jedoch wesentliche Bestandteile der Praxis zurückbehalten werden, kann das Finanzamt den Verkauf als Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter bewerten. In diesem Fall wird der Verkaufserlös teilweise als laufender Gewinn besteuert, was steuerlich meist nachteiliger ist.
Berechnung des Veräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis der Praxis, abzüglich der Veräußerungskosten und dem Buchwert des Betriebsvermögens. Für eine präzise Kalkulation ist es daher wichtig, den exakten Buchwert der Praxis sowie alle relevanten Veräußerungskosten zu kennen. Die richtige Bewertung und Buchführung können die Steuerlast maßgeblich beeinflussen, weshalb eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert ist.
Sonderregelungen für Ärzte über 55 und Berufsunfähige
Ärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen als berufsunfähig gelten, profitieren von weiteren steuerlichen Vorteilen. Sie können auf Antrag einen ermäßigten Steuersatz für ihre Veräußerungsgewinne nutzen. Der ermäßigte Steuersatz beträgt dabei 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens jedoch 14 %. Diese Regelung kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden und gilt nur für Veräußerungsgewinne bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro.
Zusätzlich steht Ärzten über 55 Jahren gemäß § 16 Abs. 4 EStG ein Freibetrag von 45.000 € auf den Veräußerungsgewinn zu, der die steuerliche Belastung weiter reduziert. Dieser Freibetrag sinkt jedoch, wenn der Veräußerungsgewinn 136.000 € überschreitet, und wird vollständig gestrichen, wenn der Gewinn sehr hoch ist. Dies macht es für Praxisabgeber sinnvoll, eine genaue Berechnung des zu erwartenden Gewinns vorzunehmen und die steuerlichen Auswirkungen detailliert zu prüfen.
Aufgabemöglichkeiten und örtliche Tätigkeitsbeschränkung
Neben dem Verkauf gibt es die Option, die Praxis aufzugeben und sich komplett zurückzuziehen. Auch in diesem Fall greifen die Regelungen des § 16 EStG. Es ist jedoch wichtig, nach dem Verkauf keine selbstständige ärztliche Tätigkeit im bisherigen Wirkungskreis mehr auszuüben, da sonst der steuerliche Vorteil des Veräußerungsgewinns gefährdet sein kann.
Wie viel ist eine Arztpraxis auf dem heutigen Markt wert?
In Städten liegt der durchschnittliche Verkaufspreis für eine hausärztliche Einzelpraxis bei 117.600 €. Auf dem Land beträgt dieser ca. 48.000 €, also rund 70.000 € weniger.
Werden Kosten für Modernisierungen und Ausstattung berücksichtigt, lag die Gesamtinvestition pro Praxis im Jahr 2019/2020 im Durchschnitt bei 169.300 €. Sowohl die Übernahmepreise (103.800 €) als auch die zusätzlichen Investitionen (65.500 €) haben in den letzten Jahren zugenommen. Diese Preise sind relevant, da 94 % der ärztlichen Niederlassungen durch Übernahmen und nicht durch Neugründungen stattfinden, wie eine Untersuchung von apoBank und dem Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung mit 3.100 Existenzgründungen zeigt.
Für Hausärzte, die über eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) verkaufen möchten, lag der durchschnittliche Kaufpreis 2019/2020 bei rund 143.000 €, und eine Komplettübernahme durch mehrere Ärzte kostete ca. 144.000 €.
FAQ
Wie lange dauert es, eine Arztpraxis erfolgreich an Investoren zu verkaufen?
Ein Praxisverkauf an Investoren erfordert gründliche Vorbereitung und ausreichend Zeit für eine erfolgreiche Umsetzung. Experten empfehlen, im Optimalfall fünf Jahre vor dem geplanten Verkaufszeitpunkt mit der Planung zu beginnen. Die Gründe dafür liegen in der Sicherung der Praxisattraktivität, der rechtzeitigen Optimierung von Unternehmenskennzahlen und der sorgfältigen Suche nach passenden Investoren.
Ein Jahr vor dem Verkauf sollten gezielte Maßnahmen verstärkt werden, wie die Analyse und Optimierung der Praxisabläufe, die vollständige Dokumentation aller finanziellen Daten und die Wertsteigerung der Praxis durch Prozess- oder Serviceanpassungen. Die Vermarktungsphase selbst kann, abhängig von der Komplexität des Angebots, ca. sechs bis zwölf Monate dauern und umfasst die Erstellung von Verkaufsunterlagen, die Werbung für potenzielle Käufer und Verhandlungen. Der für Investoren entscheidende Due-Diligence-Prozess kann die Verkaufsdauer zusätzlich verlängern.
Wie kann ich die Patientenbindung nach dem Verkauf aufrechterhalten?
Eine starke Patientenbindung nach einem Praxisverkauf ist entscheidend, um den Übergang für bestehende Patienten reibungslos zu gestalten und das Vertrauen zu erhalten. Die folgenden Strategien helfen dabei, die Patientenbindung zu sichern:
Kommunikation: Frühzeitig über den Verkauf informieren und den neuen Inhaber vorstellen, z. B. durch ein Praxisübernahme-Schreiben an die Patienten.
Übergangsphase: Der Praxisabgeber bleibt für eine gewisse Zeit weiter in der Praxis tätig, um Kontinuität zu gewährleisten.
Team beibehalten: Das bestehende Praxisteam sorgt für Stabilität und vertrauten Service. Informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter über die Praxisübernahme.
Qualität sichern: Bewährte Standards und Abläufe beibehalten, um Verunsicherung zu vermeiden. Ob dies auch im Interesse des Investors ist, ist eine andere Sache.
Feedback einholen: Patienten zu Rückmeldungen ermutigen und auf Bedenken eingehen.
Kontinuierliche Kommunikation: Patienten regelmäßig über Entwicklungen informieren.
Quellen
- https://www.stiftung-gesundheit.de/studien/im-fokus/2023-1_praxisuebernahme/
- https://www.offizin-verlag.de/images/dbimages/upload/files/Bobsin%20PE%20Arztpraxen-MVZ%20APR.2022%282%29.pdf
- https://newsroom.apobank.de/pressreleases/apobank-analyse-der-aerztlichen-existenzgrundungen-2019-slash-2020-praxen-in-der-grossstadt-am-teuersten-3140338
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gesetz-gegen-aufkauf-arztpraxen-101.html