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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Unfallversicherung für Ärzte?
Eine Unfallversicherung ist eine Absicherung, die im Falle eines Unfalls greift und finanzielle Unterstützung bietet, wenn durch eine körperliche Beeinträchtigung die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt oder gar unmöglich wird. Für Ärzte ist diese Versicherung besonders relevant, da sie täglich einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind – sei es im Krankenhaus, in der Praxis oder auch im privaten Bereich.
Ärzte arbeiten oft unter hoher körperlicher und psychischer Belastung. Der Umgang mit medizinischen Geräten, das Behandeln von Patienten in hektischen Situationen oder schlicht der Weg zu einer Fortbildung birgt Unfallgefahren. Die Folgen eines Unfalls, wie etwa Verletzungen der Hand oder des Rückens, können für Ärzte besonders gravierend sein, da sie direkt die Ausübung ihres Berufs beeinträchtigen können. In schweren Fällen ist sogar der komplette Verlust der Berufsfähigkeit denkbar.
Einige Unfallversicherungen bieten die Möglichkeit, Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, in den Versicherungsschutz einzuschließen. Dies kann besonders für Ärzte mit Familie von Interesse sein, da Unfälle nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch im privaten Umfeld auftreten können. Durch die Mitversicherung der Angehörigen profitieren Familien von einem umfassenden Schutz, der finanzielle Belastungen, etwa durch Invalidität, Todesfall oder notwendige Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld, minimiert. Besonders für Ärzte mit hohem beruflichem Engagement kann dies eine wichtige Absicherung sein, da die Familie somit in Krisensituationen optimal unterstützt wird.
Was sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?
Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung ist für Ärzte essenziell, da beide Versicherungsformen unterschiedliche Risiken abdecken. Während die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) berufliche Unfälle und Wegeunfälle absichert, bietet die private Unfallversicherung umfassenden Schutz – sowohl im Beruf als auch im Privatleben.
Angestellte und niedergelassene Ärzte profitieren je nach Absicherungsform von unterschiedlichen Leistungen und Bedingungen, die individuell betrachtet werden sollten.
- Angestellte Ärzte: Sind automatisch über den Arbeitgeber bei der BGW versichert. Der Schutz gilt nur für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Freizeitunfälle sind nicht abgedeckt.
- Niedergelassene Ärzte: Niedergelassene Ärzte sind nicht automatisch bei der BGW versichert. Sie können sich freiwillig absichern, der Schutz bleibt jedoch auf berufliche Unfälle begrenzt.
Kriterium | Gesetzliche Unfallversicherung (BGW) | Private Unfallversicherung |
Geltungsbereich |
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Pflichtversicherung |
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Leistungen |
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Flexibilität |
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Bedingung: Minderung der Erwerbsfähigkeit |
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Kosten |
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Praxisinhaber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter durch Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Schutzausrüstung und Schulungen zu gewährleisten. Dies reduziert nicht nur Unfall- und Verletzungsrisiken, sondern senkt auch Kosten durch Ausfälle oder Haftungsfälle. Prävention schützt die Belegschaft, steigert die Effizienz und zahlt sich wirtschaftlich für die Praxis aus.
Wie teuer ist die gesetzliche und private Unfallversicherung für Ärzte?
Für angestellte Ärzte: Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) werden komplett vom Arbeitgeber getragen. Ärzte haben daher als Angestellte keine direkten Kosten. Die Beiträge des Arbeitgebers basieren auf dem Bruttogehalt der Mitarbeiter und dem Gefährdungsgrad der Tätigkeit, der für Ärzte im mittleren Bereich liegt.
Für niedergelassene Ärzte: Niedergelassene Ärzte können sich freiwillig bei der BGW versichern. Die Beitragskosten werden exemplarisch an diesem Kostenbeispiel demonstriert:
- Gewünschte Versicherungssumme: 50.000,00 €
- Gefahrklasse: 2,11
- Beitragsfuß 2023: 2,07
- Beitrag (jährlich): 218,38 €
- Die BGW bietet einen Beitragsrechner an, mit dem individuelle Berechnungen durchgeführt und persönliche Beiträge berechnet werden können.
Diese freiwillige Absicherung deckt jedoch nur berufliche Unfälle und Wegeunfälle, keine Freizeitunfälle.
Andere private Unfallversicherung können deutlich günstiger sein und beginnen bereits bei 5 Euro pro Monat (ca. 60 Euro pro Jahr). Die Prämien variieren je nach gewählter Deckungssumme und zusätzlichen Leistungen.
Wie wird der Beitrag für eine Unfallversicherung berechnet?
Die Beiträge für eine Unfallversicherung werden individuell berechnet und hängen von mehreren Faktoren ab. Diese berücksichtigen sowohl persönliche Merkmale des Versicherten als auch den gewünschten Leistungsumfang der Police. Die wichtigsten Berechnungsgrundlagen sind:
- Persönliche Faktoren: Die Risiken, die eine Person mitbringt, beeinflussen die Beitragshöhe direkt:
- Berufliches Risiko: Obwohl Ärzte spezifische berufliche Risiken haben, wie den Umgang mit scharfen Instrumenten oder potenziell infektiösem Material, sind sie aufgrund ihrer sicheren Arbeitsumgebung und der hohen Standards im Gesundheitswesen nicht mit Berufen aus Hochrisikobereichen (Handwerker, Bauarbeiter usw.) vergleichbar. E
- Freizeitaktivitäten: Risikosportarten wie Fallschirmspringen oder Klettern erhöhen die Beiträge, da diese Aktivitäten ein höheres Unfallrisiko darstellen.
- Alter: Ältere Versicherte zahlen in der Regel höhere Beiträge, da die Unfallfolgen (z. B. Genesung, Reha) mit zunehmendem Alter schwerwiegender sein können.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen oder bestehende gesundheitliche Einschränkungen können die Beitragskalkulation beeinflussen, insbesondere wenn diese das Risiko von Unfallfolgen erhöhen.
- Gewünschter Leistungsumfang: Der Versicherungsumfang spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Beitrags:
- Invaliditätsleistung: Die Höhe der Versicherungssumme, die bei dauerhafter Invalidität ausgezahlt wird, beeinflusst die Prämie erheblich.
- Beispiel: Eine Invaliditätsdeckung von 100.000 € kostet deutlich weniger als eine Deckung von 500.000 € oder mehr.
- Progression: Mit einer Progressionsklausel steigt die Auszahlung bei höherem Invaliditätsgrad überproportional. Eine Progression von 350 % erhöht die Beiträge gegenüber einer Basisdeckung ohne Progression.
- Todesfallleistung: Eine höhere Todesfallabsicherung (z. B. 100.000 € statt 10.000 €) führt zu höheren Beiträgen.
- Zusatzleistungen:
- Infektionsklauseln (z. B. Schutz bei Nadelstichverletzungen).
- Kosmetische Operationen.
- Unfall-Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.
Je mehr Zusatzleistungen integriert sind, desto höher wird der Beitrag.
- Invaliditätsleistung: Die Höhe der Versicherungssumme, die bei dauerhafter Invalidität ausgezahlt wird, beeinflusst die Prämie erheblich.
- Tarifauswahl und Anbieter: Versicherungsanbieter unterscheiden sich in ihren Tarifen und der Berücksichtigung bestimmter Risiken:
- Basistarife: Diese bieten eine einfache Absicherung mit geringen Deckungssummen und niedrigem Beitrag (z. B. ab 5 €/Monat).
- Premiumtarife: Sie enthalten umfangreiche Leistungen wie weltweiten Schutz, hohe Gliedertaxen und Schutz bei Bewusstseinsstörungen. Diese sind entsprechend teurer.
- Berufsgruppenspezifische Tarife: Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Ärzte an, die gezielt deren berufliche Risiken abdecken (z. B. verbesserte Gliedertaxe für die Hand oder Infektionsschutz).
- Zahlungsweise: Die Zahlungsweise beeinflusst die Beitragshöhe:
- Jahreszahlung: Häufig günstiger, da keine Zuschläge berechnet werden.
- Monatszahlung: Kann einen leichten Aufpreis mit sich bringen.
Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000
Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen
Gefahrklasse: Sie bildet das Gefährdungsrisiko für die verschiedenen Gewerbezweige ab und dient zur Abstufung der Beiträge
Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt
Die Beitragsformel der BGW.
Was deckt eine Unfallversicherung ab?
Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei den unmittelbaren und langfristigen Folgen eines Unfalls. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Belastungen, die durch eine körperliche Beeinträchtigung oder den Ausfall der Arbeitskraft entstehen, abzufedern. Sie deckt verschiedene Leistungen ab, die je nach Tarif und Anbieter variieren können. Im Allgemeinen umfasst der Schutz folgende Punkte:
- Invaliditätsleistung: Bei dauerhaften körperlichen Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, wird eine Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Dies ist eine der zentralen Leistungen einer Unfallversicherung.
- Unfall-Krankenhaustagegeld: Für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall zahlt die Versicherung ein vorher vereinbartes Tagegeld. Dies kann genutzt werden, um zusätzliche Kosten zu decken, wie z. B. Angehörige zu unterstützen oder alternative Behandlungsmethoden zu finanzieren.
- Genesungsgeld: Nach dem Krankenhausaufenthalt kann ein Genesungsgeld gewährt werden, das die Genesungsphase finanziell unterstützt. Es wird häufig für eine festgelegte Anzahl von Tagen ausgezahlt.
- Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen: Die Versicherung übernimmt teilweise oder vollständig die Kosten für Rehabilitation und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, wie Physiotherapie, Ergotherapie oder andere therapeutische Maßnahmen.
- Bergungskosten: Falls ein Unfall in schwer zugänglichem Gelände geschieht, können erhebliche Bergungs- und Rettungskosten anfallen. Die Unfallversicherung trägt in solchen Fällen die Kosten für Bergungsdienste oder den Einsatz eines Rettungshubschraubers.
- Kosmetische Operationen: Nach Unfällen mit sichtbaren Verletzungen, wie Narben oder Verformungen, werden die Kosten für ästhetisch-plastische Eingriffe übernommen, sofern diese medizinisch notwendig oder psychisch belastend sind.
- Todesfallleistung: Sollte ein Unfall tödlich verlaufen, erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Auszahlung, die in der Regel dazu dient, finanzielle Verpflichtungen oder Bestattungskosten zu decken.
- Unfallbedingte Mehrkosten: Manche Policen umfassen die Übernahme von Umbaumaßnahmen, wenn durch einen Unfall beispielsweise das Wohnumfeld an eine Behinderung angepasst werden muss. Auch Anschaffungen wie Rollstühle oder andere Hilfsmittel können darunterfallen.
- Zusatzleistungen (je nach Tarif)
- Leistungen bei psychischen Folgeschäden nach einem Unfall.
- Assistance-Leistungen wie Unterstützung bei Behördengängen oder Organisation von Pflegediensten.
Die Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr – sowohl im Beruf als auch im Privatleben. Ärzte profitieren besonders von dieser umfassenden Deckung, da sie eine finanzielle Sicherheit für unvorhergesehene Risiken bietet, die ihren beruflichen und privaten Alltag betreffen.
Was deckt eine Unfallversicherung nicht ab?
- Erkrankungen und deren Folgen: Die Unfallversicherung ist ausschließlich auf die Folgen von Unfällen ausgelegt. Erkrankungen – auch wenn sie plötzlich auftreten, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall – sind grundsätzlich nicht abgedeckt. Einige Tarife bieten jedoch Zusatzklauseln, die bestimmte medizinische Ereignisse wie Bewusstseinsstörungen infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall mit einbeziehen können.
- Unfälle durch Eigenverschulden: Unfälle, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind in der Regel ausgeschlossen. Dazu zählen:
- Selbstverletzung: Verletzungen, die absichtlich herbeigeführt werden.
- Unfälle unter Alkoholeinfluss: Ab einer bestimmten Promillegrenze (oft 0,8 Promille) entfällt der Versicherungsschutz.
- Berufskrankheiten: Beruflich bedingte Erkrankungen, wie sie beispielsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW) berücksichtigt werden, fallen nicht unter den Schutz einer privaten Unfallversicherung. Dazu zählen etwa Infektionskrankheiten oder Belastungsschäden durch dauerhafte körperliche Beanspruchung.
- Psychische Schäden: Psychische oder seelische Erkrankungen, die nicht direkt durch einen körperlichen Unfall ausgelöst wurden, sind nicht versichert. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) werden in der Regel nicht abgedeckt, es sei denn, sie stehen in direktem Zusammenhang mit einem physischen Unfall.
- Langsame oder altersbedingte Veränderungen: Schäden, die durch langfristige Abnutzung, Verschleiß oder altersbedingte Prozesse entstehen, wie Arthrose oder Bandscheibenvorfälle, gelten nicht als Unfall und sind daher ausgeschlossen.
- Risiken aus bestimmten Aktivitäten
- Viele Unfallversicherungen schließen Unfälle aus, die bei gefährlichen oder außergewöhnlichen Aktivitäten entstehen, wie:
- Teilnahme an Extrem- oder Risikosportarten (z. B. Fallschirmspringen, Base-Jumping).
- Unfälle im Rahmen von beruflichen Hochrisikotätigkeiten ohne spezielle Vereinbarung.
- Krieg und politische Ereignisse: Unfälle, die durch Kriegshandlungen, innere Unruhen oder Terroranschläge entstehen, sind meist nicht abgedeckt. Einige Versicherer bieten jedoch erweiterte Policen für solche Szenarien an.
- Gesundheitsvorbehalte: Bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Vorerkrankungen, die die Folgen eines Unfalls verschlimmern, werden häufig nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt.
- Krankheiten durch Infektionen: Infektionen, die nicht unmittelbar durch einen Unfall (z. B. Nadelstichverletzung) entstanden sind, werden meist ausgeschlossen. Zusatzklauseln wie die Infektionsklausel können jedoch in speziellen Tarifen enthalten sein.
Vorteile und Nachteile
Aspekt | Vorteile | Nachteile |
Abdeckung beruflicher und privater Unfälle | Rund-um-die-Uhr-Schutz unabhängig von beruflichem oder privatem Umfeld. | Freizeitunfälle werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt, nur von der privaten. |
Flexibilität | Individuell anpassbare Leistungen, z. B. Invaliditätsleistungen, Unfallrente, Tagegeld. | Höherer Beitrag für erweiterte Leistungen wie weltweiten Schutz oder spezielle Zusatzklauseln. |
Invaliditätsschutz | Hohe Deckungssummen möglich, z. B. 500.000 € oder mehr bei dauerhafter Invalidität. | Niedrige Grunddeckungen bei günstigen Tarifen. Höhere Summen führen zu steigenden Beiträgen. |
Kosmetische Leistungen | Kostenübernahme für ästhetische Operationen bei sichtbaren Verletzungen. | Diese Leistungen sind nur in höherwertigen Tarifen enthalten. |
Rehabilitation und Tagegeld | Unterstützung bei Kosten für Reha-Maßnahmen und finanzieller Überbrückung bei Arbeitsausfällen. | In Basis-Tarifen oft nicht enthalten, sondern optional hinzubuchbar. |
Infektionsrisiken | Erweiterte Tarife decken Infektionen (z. B. nach Nadelstichverletzungen) ab. | Basis-Tarife schließen Infektionsklauseln häufig aus. |
Kosten | Bereits ab 5 € monatlich erhältlich, gute Tarife ab ca. 20–30 € pro Monat. | Für umfassenden Schutz (z. B. Premium-Tarife) sind deutlich höhere Beiträge notwendig. |
Bewusstseinsstörungen | Einige Tarife bieten Schutz bei Unfällen durch plötzliche Bewusstseinsstörungen (z. B. Ohnmacht). | Nur höherwertige Tarife schließen diese Risiken ein. |
Einfache Antragstellung | Unkomplizierte Vertragsgestaltung und direkte Anpassungsmöglichkeiten bei geänderten Bedürfnissen. | Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss können problematisch sein, je nach Anbieter. |
Wie viel zahlt eine Unfallversicherung?
Die Auszahlung der privaten Unfallversicherung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der Progression ab. Der Invaliditätsgrad wird in Prozent gemessen und anhand der Gliedertaxe, einer vertraglich festgelegten Tabelle, ermittelt. Je höher der Invaliditätsgrad, desto mehr Geld wird ausgezahlt. Jede Versicherung definiert ihre eigene Gliedertaxe. Die Progression sorgt dafür, dass ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Auszahlung überproportional ansteigt.
Hier ein Beispiel einer fiktiven Gliedertaxe:
Betroffenes Körperteil | Basis-Schutz | Premium-Schutz |
Auge | 50 % | 60 % |
Arm | 70 % | 80 % |
Bein | 70 % | 80 % |
Daumen | 20 % | 30 % |
Ein Fuß | 40 % | 60 % |
Zeigefinger | 10 % | 20 % |
Ein Beispiel: Ein Arzt erleidet bei einem schweren Autounfall Verletzungen, die zu einer dauerhaften Invalidität führen. Dabei verliert er einen Fuß und einen Zeigefinger. Seine Unfallversicherung sieht neben der Berechnung der Invaliditätsleistung auf Basis der Gliedertaxe auch eine Progression vor. Die Progression führt dazu, dass bei höheren Invaliditätsgraden die Auszahlung der Versicherungssumme überproportional ansteigt.
Die Progression ist ein Mechanismus in der Unfallversicherung, der die finanzielle Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional erhöht. Während bei einer Versicherung ohne Progression die Invaliditätsleistung linear zur Invalidität berechnet wird (z. B. 60 % Invalidität = 60 % der Versicherungssumme), steigt die Auszahlung bei einer Progression deutlich an, insbesondere bei höheren Invaliditätsgraden. Dies ermöglicht eine bessere finanzielle Absicherung bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen.
Beispielhafte Progressionsstaffelungen:
- Ohne Progression: Invaliditätsgrad 60 % = 60 % der Versicherungssumme.
- 225 % Progression: Invaliditätsgrad 60 % = 105 % der Versicherungssumme.
- 350 % Progression: Invaliditätsgrad 60 % = 150 % der Versicherungssumme.
- 500 % Progression: Invaliditätsgrad 60 % = 220 % der Versicherungssumme.
Beispielrechnung mit Progression: Der Tarif des Arztes beinhaltet eine Progression von 350 %, und die vereinbarte Invaliditätssumme beträgt 100.000 €.
Die Gliedertaxen für die Verletzungen lauten:
- Gliedertaxe für den Verlust eines Fußes: 40 %
- Gliedertaxe für den Verlust eines Zeigefingers: 10 %
Die Verletzungen führen zu einem Gesamttinvaliditätsgrad von 50 % (40 % + 10 %). Laut Progressionstabelle steigt die Auszahlung bei einem Invaliditätsgrad von 50 % auf 175 % der Versicherungssumme.
Berechnung der Auszahlung:
- Basis-Invaliditätssumme: 100.000 €
- Progression bei 50 % Invalidität: 175 %
Die Gesamtauszahlung beträgt somit:
100.000 € × 175 % = 175.000 €
Vorteil der Progression: Dank der Progression erhält der Arzt eine höhere Auszahlung, die über den linearen Berechnungsansatz hinausgeht. Dies hilft, die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls, wie langfristigen Verdienstausfall, notwendige Umbauten oder medizinische Hilfsmittel, besser zu bewältigen. Die exakten Progressionsstufen und Staffelungen können den Versicherungsbedingungen und den zugehörigen Tabellen entnommen werden.
Hinweis: Selbst wenn die Summe der Gliedertaxen für mehrere betroffene Körperteile rechnerisch höher ausfällt, wird keine Invalidität über 100 % anerkannt.
Die gesetzliche BG-Rente basiert auf dem letzten Bruttojahresarbeitsverdienst (JAV), nicht auf einer vorher festgelegten Versicherungssumme, und wird abhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) berechnet. Bei vollständiger Erwerbsminderung von 100 % beträgt die Rente zwei Drittel des letzten JAV. Bei einem niedrigeren MdE wird die Rente anteilig gezahlt, z. B. bei 50 % die Hälfte der vollen Rentenhöhe. Die Rente kann bei unterhaltspflichtigen Angehörigen durch Erhöhungsbeträge ergänzt werden, ist jedoch grundsätzlich auf den JAV begrenzt. Zudem gibt es gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstbeträge. In bestimmten Fällen, insbesondere bei geringeren MdE-Graden, können Rentenansprüche als Einmalzahlung abgegolten werden. Zusätzliche Leistungen wie Pflegegeld oder Hinterbliebenenrenten sind ebenfalls möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Die Unfallversicherung bietet Schutz bei plötzlichen Unfallereignissen, ist jedoch begrenzt in ihrem Umfang und deckt keine Krankheiten oder schleichenden Beeinträchtigungen ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt umfassend vor dem Verlust der Arbeitskraft durch Unfälle, Krankheiten oder psychische Leiden. Für Ärzte ist die BU-Versicherung essenziell, während die Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung darstellt, um spezifische Unfallrisiken zusätzlich abzusichern.
- Geltungsbereich
- Unfallversicherung
- Deckt ausschließlich die Folgen von Unfällen ab. Ein Unfall wird in der Regel als ein plötzliches, von außen wirkendes Ereignis definiert, das eine körperliche Schädigung verursacht.
- Beispiele: Verkehrsunfälle, Stürze, Nadelstichverletzungen oder Sportunfälle.
- Einschränkung: Erkrankungen oder schleichende Gesundheitsprobleme (z. B. Burnout oder Rückenleiden) sind nicht abgedeckt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Deckt Erkrankungen, Unfälle und alle anderen Ursachen ab, die dazu führen, dass ein Arzt seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.
- Beispiele: Bandscheibenvorfälle, psychische Erkrankungen, chronische Krankheiten oder dauerhafte Verletzungen nach einem Unfall.
- Unfallversicherung
- Leistungsumfang
- Unfallversicherung
- Die Leistungen richten sich nach den unmittelbaren Unfallfolgen und beinhalten:
- Einmalzahlungen bei Invalidität (z. B. 200.000 € bei dauerhafter Beeinträchtigung).
- Unfallrente bei sehr hohen Invaliditätsgraden (optional).
- Kostenübernahme für kosmetische Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen und andere Zusatzleistungen (je nach Tarif).
- Keine regelmäßigen Einkommensersatzleistungen bei längerer Berufsunfähigkeit.
- Die Leistungen richten sich nach den unmittelbaren Unfallfolgen und beinhalten:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bietet finanzielle Unterstützung in Form einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Arzt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (meist ab 50 % Berufsunfähigkeit).
- Beispiel: Ein niedergelassener Arzt, der seinen Beruf wegen eines chronischen Rückenschadens aufgeben muss, erhält monatlich eine vorher vereinbarte Rente (z. B. 3.000 €).
- Unfallversicherung
- Ursachen und Ausschlüsse
- Unfallversicherung
- Deckt nur plötzliche Unfälle ab.
- Ausschlüsse: Erkrankungen, schleichende Verschlechterungen des Gesundheitszustands (z. B. Arthrose) und psychische Leiden.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Deckt sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen ab, die zur Berufsunfähigkeit führen.
- Auch durch Unfälle verursachte Berufsunfähigkeit ist abgedeckt.
- Unfallversicherung
- Beitragshöhe
- Unfallversicherung
- Beiträge sind meist niedrig und beginnen bei ca. 5–30 € monatlich, abhängig von Beruf, Freizeitrisiken und gewünschten Leistungen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die Beiträge sind deutlich höher, da die Versicherung ein umfassenderes Risiko abdeckt.
- Beispiel: Ein 35-jähriger Arzt zahlt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen BU-Rente von 3.000 € etwa 100–300 € monatlich, abhängig von Gesundheitszustand, Berufsgruppe und Vertragsgestaltung.
- Unfallversicherung
- Zielgruppe
- Unfallversicherung
- Sinnvoll für Ärzte, die eine günstige Ergänzung suchen, um sich gegen spezifische Unfallfolgen – auch im privaten Bereich – abzusichern.
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unverzichtbar für Ärzte, da der Verlust der Berufsfähigkeit gravierende finanzielle Folgen hat. Besonders wichtig für Ärzte mit hohen Fixkosten, wie Praxisinhabern oder angestellten Ärzten mit Krediten.
- Unfallversicherung
FAQ
Sind Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings wird diese Möglichkeit in der Praxis häufig durch den bereits ausgeschöpften Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen eingeschränkt. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige, der in der Regel schon durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht wird.
Sollte der Höchstbetrag jedoch noch nicht vollständig genutzt sein, können auch Unfallversicherungsbeiträge anteilig in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Eine genaue Prüfung mit Hilfe einer Steuersoftware oder durch einen Steuerberater wird empfohlen, um sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.
Ist die Unfallversicherung auch bei internationaler Tätigkeit umfassend?
Für Ärzte, die international tätig sind – etwa bei Hilfseinsätzen, Fortbildungen oder Kooperationen – ist eine Unfallversicherung mit weltweitem Schutz essenziell. Viele Policen decken Unfälle im Ausland ab, jedoch oft nur für begrenzte Zeiträume (z. B. 6 oder 12 Monate). Gerade bei Einsätzen in Krisenregionen oder Ländern mit eingeschränkter medizinischer Versorgung kann der Schutz begrenzt sein, lässt sich jedoch häufig durch Zusatzmodule erweitern.
Zusätzlich ist die Kombination mit einer Auslandskrankenversicherung unerlässlich, da diese wichtige Leistungen wie medizinische Behandlungen vor Ort oder Rücktransporte ins Heimatland übernimmt. Eine sorgfältige Abstimmung zwischen Unfall- und Auslandskrankenversicherung gewährleistet, dass alle spezifischen Risiken abgedeckt sind. Ärzte sollten vor Auslandsaufenthalten ihren Versicherer informieren und Tarife prüfen, die speziell auf ihre beruflichen Anforderungen zugeschnitten sind.