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Inhaltsverzeichnis
Röntgengerät mieten
Die Miete eines Röntgengeräts oder Dental-Röntgengeräts stellt für viele Arztpraxen, MVZ und Krankenhäuser eine attraktive Alternative zum Kauf dar – insbesondere dann, wenn kurzfristiger Bedarf besteht oder Investitionen bewusst zurückgestellt werden sollen. Ob für den Übergang, saisonale Belastungsspitzen oder zur Erprobung neuer Technologien: Mietlösungen bieten eine hohe Flexibilität. Doch wie bei jeder Investitionsentscheidung sollten auch die möglichen Nachteile bedacht werden.
Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Keine hohe Anfangsinvestition: Die Miete erfordert in der Regel keine oder nur eine geringe Anzahlung, was die Liquidität schont. | Langfristig höhere Gesamtkosten: Über eine längere Nutzungsdauer hinweg kann die Miete teurer sein als Kauf oder Leasing. |
Kalkulierbare Kosten: Feste monatliche Raten erleichtern die Budgetplanung. | Kein Eigentumserwerb: Im Gegensatz zum Mietkauf wird das Gerät am Ende der Laufzeit nicht automatisch Eigentum der Praxis. |
Hohe Flexibilität: Mietverträge können oft kurzfristig gekündigt oder verlängert werden – ein Vorteil bei temporärem Bedarf oder bei Unsicherheit über die langfristige Nutzung. | Vertragsbindung: Auch wenn Mietverträge oft flexibel sind, können sie bestimmte Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen enthalten. |
Technologische Aktualität: Mietverträge ermöglichen es, regelmäßig auf aktuelle Modelle umzusteigen, ohne Altgeräte veräußern zu müssen. |
Mietdauer und Vertragsmodelle
Die Mietdauer lässt sich in der Regel individuell an den Bedarf der medizinischen Einrichtung anpassen. Typische Modelle sind:
- Kurzzeitmiete (Tage bis wenige Monate): Sinnvoll bei kurzfristigem Ausfall eines vorhandenen Geräts, bei Engpässen oder temporären Projekten.
- Langzeitmiete (mehrere Monate bis Jahre): Geeignet für langfristige, aber dennoch flexible Nutzung ohne Eigentumsbindung. Häufig genutzt von neu gegründeten Praxen oder Einrichtungen mit wechselndem Investitionsspielraum.
Die vertraglichen Rahmenbedingungen variieren je nach Anbieter. Wichtig ist eine transparente Regelung zu Laufzeit, Kündigungsfristen, Wartung, Versicherung und eventuellen Zusatzkosten.
Röntgengerät leasen
Leasing ist eine verbreitete Finanzierungsform für Medizintechnik. Gerade bei Investitionen in moderne Röntgentechnologie, die mit hohen Anschaffungskosten verbunden sind, kann Leasing eine sinnvolle Alternative zum direkten Kauf darstellen. Im Vergleich zur Miete zielt Leasing stärker auf eine langfristige Nutzung ab – oft mit der Option, das Gerät nach Ablauf der Vertragsdauer zu übernehmen.
Was ist Leasing?
Leasing ist ein mietähnliches Nutzungsmodell mit fester Vertragslaufzeit, bei dem das Röntgengerät von einem Leasinggeber bereitgestellt wird. Die medizinische Einrichtung (Leasingnehmer) zahlt monatliche Raten für die Nutzung, ohne von Beginn an Eigentümer des Geräts zu sein. Der Leasinggeber bleibt während der gesamten Laufzeit Eigentümer des Geräts.
Am Ende der Vertragslaufzeit bestehen je nach Vertragsart unterschiedliche Optionen:
- Rückgabe des Geräts
- Anschlussvertrag mit neuen Konditionen
- Erwerb des Geräts (Restwertkauf)
Wichtig ist: Leasingverträge sind in der Regel nicht ohne Weiteres kündbar und binden den Nutzer an bestimmte Laufzeiten und Bedingungen.
Unterschiede Leasen vs. Mieten
Ob ein Röntgengerät besser gemietet oder geleast werden sollte, hängt stark vom geplanten Einsatzzweck, der angestrebten Nutzungsdauer und den finanziellen Rahmenbedingungen der medizinischen Einrichtung ab. Beide Modelle bieten unterschiedliche Vorteile – unterscheiden sich jedoch deutlich in Struktur und Zielsetzung.
Kriterium | Miete | Leasing |
Eigentum | Verbleibt beim Vermieter, keine Eigentumsoption | Verbleibt beim Leasinggeber, mit möglicher Kaufoption |
Vertragsdauer | Kurz- bis mittelfristig, oft flexibel | Langfristig, feste Laufzeiten (z. B. 36–72 Monate) |
Kündigung | Häufig kurzfristig möglich | Meist nur zum Vertragsende, selten vorzeitig kündbar |
Zielgruppe | Bei kurzfristigem Bedarf oder temporärer Nutzung | Bei langfristiger Nutzung mit Investitionsabsicht |
Kostenstruktur | Höhere monatliche Raten, dafür hohe Flexibilität | Günstigere Raten, aber langfristige Bindung |
Service / Wartung | Meist im Mietpreis enthalten | Optional zubuchbar, je nach Vertrag |
Bilanzielle Behandlung | Mietkosten als Betriebsausgabe | Leasing je nach Ausgestaltung bilanzwirksam oder nicht |
Vorteile und Nachteile von Röntgengeräte leasen
Vorteile | Nachteile |
Schonung der Liquidität: Keine oder nur geringe Anzahlung notwendig, Investitionsbudget bleibt für andere Zwecke verfügbar. | Vertragsbindung: Leasingverträge sind meist nicht flexibel kündbar; eine vorzeitige Beendigung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. |
Planungssicherheit: Feste Raten und klare Laufzeiten ermöglichen eine zuverlässige Kalkulation. | Restwertrisiko (bei Teilamortisation): Je nach Vertragsmodell kann am Ende der Laufzeit ein Restwert zu zahlen sein. |
Bilanzielle Vorteile: Leasingraten können als Betriebsausgaben verbucht werden, was steuerlich vorteilhaft ist. | Kosten über Laufzeit: Auch beim Leasing können die Gesamtkosten über mehrere Jahre höher liegen als bei direktem Kauf, insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten. |
Technologische Aktualität: Nach Ablauf der Laufzeit kann auf ein moderneres Gerät gewechselt werden. | |
Option auf Eigentum: In bestimmten Leasingmodellen ist eine spätere Übernahme des Geräts möglich. |
Leasing-Varianten
Beim Leasing von Röntgengeräten gibt es verschiedene Vertragsformen, die sich in Bezug auf Laufzeit, Restwert und Flexibilität unterscheiden. Zu den gängigen Modellen zählen:
- Vollamortisation (Vollamortisierender Leasingvertrag): Die Gesamtkosten des Geräts werden über die vereinbarte Laufzeit vollständig über die Raten abgedeckt. Nach Vertragsende kann das Gerät gegen Zahlung eines symbolischen Betrags übernommen oder zurückgegeben werden. Diese Variante bietet hohe Planungssicherheit.
- Teilamortisation (Teilamortisierender Leasingvertrag): Nur ein Teil der Anschaffungskosten wird während der Vertragslaufzeit über die Raten beglichen. Am Ende verbleibt ein vertraglich vereinbarter Restwert. Der Leasingnehmer hat dann die Option, das Röntgensystem zum Restwert zu kaufen oder zurückzugeben. Dieses Modell ist günstiger in der Monatsrate, birgt aber ein höheres Risiko bei der Restwertverhandlung.
- Kündbarer Leasingvertrag: Bei dieser flexiblen Variante kann der Vertrag zu bestimmten Zeitpunkten während der Laufzeit vorzeitig beendet werden. Das bietet höhere Anpassungsfähigkeit, z. B. bei technologischem Wandel oder betrieblicher Veränderung. Im Gegenzug sind die monatlichen Raten in der Regel höher.
Röntgengeräte per Mietkauf erwerben
Der Mietkauf stellt eine Kombination aus Miete und Finanzierung dar und richtet sich an Einrichtungen, die ein Röntgengerät zunächst nutzen und später Eigentum daran erwerben möchten – ohne einen klassischen Betriebsmittelkredit aufzunehmen. Im medizinischen Bereich wird der Mietkauf vor allem bei Praxisgründungen, wachstumsorientierten Einrichtungen oder Investoren gewählt, die den Eigentumserwerb mit planbaren monatlichen Raten verbinden möchten.
Was ist Mietkauf?
Beim Mietkauf wird das Röntgengerät dem Nutzer gegen eine monatliche Zahlung zur Verfügung gestellt – ähnlich wie bei der Miete oder dem Leasing. Der entscheidende Unterschied: Bereits zu Vertragsbeginn ist vertraglich festgelegt, dass das Gerät nach Ablauf der Laufzeit automatisch oder durch eine Abschlusszahlung in das Eigentum des Mietkäufers übergeht.
Während der Vertragslaufzeit bleibt der Anbieter (Verkäufer) rechtlicher Eigentümer, während der Nutzer das Gerät wie ein wirtschaftlicher Eigentümer behandelt – inklusive möglicher bilanzieller Aktivierung.
Ein Mietkaufvertrag ist in der Regel nicht kündbar und sieht feste Laufzeiten und Raten vor. Er verbindet somit die Vorteile eines Finanzkaufs mit der Nutzungssicherheit eines Mietmodells.
Vorteile und Nachteile des Mietkaufs
Vorteile | Nachteile |
Planbarer Eigentumserwerb: Der Übergang des Geräts in das Eigentum ist vertraglich garantiert – ohne separate Kaufentscheidung oder neue Verhandlung. | Vertragsbindung: Mietkaufverträge sind meist über mehrere Jahre fest abgeschlossen und nicht ohne Weiteres kündbar. |
Keine sofortige Gesamtauszahlung: Das Gerät kann ohne hohe Anfangsinvestition genutzt werden, während die Anschaffung über Raten gestreckt wird. | Pflicht zum Kauf: Im Gegensatz zu Leasing oder Miete besteht eine vertragliche Verpflichtung zum Erwerb am Ende der Laufzeit. |
Kalkulationssicherheit: Feste monatliche Raten ermöglichen eine zuverlässige Kostenplanung über die gesamte Vertragsdauer hinweg. | Zinskosten: Je nach Vertragsgestaltung kann der Gesamtpreis durch enthaltene Finanzierungskosten höher ausfallen als bei Sofortkauf. |
Steuerliche Vorteile möglich: In vielen Fällen kann das Röntgengerät bilanziell aktiviert und abgeschrieben werden. | Technologisches Risiko: Bei langen Laufzeiten kann das Gerät zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs technisch überholt sein. |
Sicherheit bei langfristiger Nutzung: Ideal für Einrichtungen, die das Gerät dauerhaft einsetzen möchten, aber aus Budgetgründen nicht sofort kaufen können. |
Achten Sie auf diese Service- und Zusatzleistungen
Viele Anbieter von Miet-, Leasing- oder Mietkaufverträgen bieten ergänzend zum Gerät verschiedene Service- und Zusatzleistungen an, die den Betrieb erleichtern und die Ausfallsicherheit erhöhen. Welche Leistungen konkret enthalten sind, variiert je nach Anbieter, Vertragsmodell und Gerätekategorie. Im Idealfall können folgende Punkte Bestandteil des Vertrags sein:
- Wartung und Reparatur: Regelmäßige technische Überprüfungen und Reparaturen bei Defekten sind meist im Mietpreis enthalten.
- Installation und Einweisung: Lieferung, Aufbau, Abnahmeprüfung und Schulung des Personals erfolgen durch Fachkräfte, sodass das Gerät schnell einsatzbereit ist.
- Technischer Support: Ein telefonischer oder digitaler Support hilft bei Störungen oder Bedienfragen.
- Option auf Austauschgeräte: Falls ein technischer Defekt nicht sofort behoben werden kann, ist oft ein Ersatzgerät vorgesehen.
- Software-Updates: Moderne Röntgensysteme sind softwaregesteuert – regelmäßige Updates stellen sicher, dass das Gerät den aktuellen medizinischen und sicherheitstechnischen Standards entspricht.
Röntgengeräte per Kredit finanzieren
Neben den hier genannten Finanzierungsmodellen bleibt der klassische Praxiskredit bzw. Investitionskredit eine bewährte Möglichkeit, um ein Röntgengerät dauerhaft in die eigene Ausstattung zu integrieren. Denn im Gegensatz zu Leasing, Miete oder Mietkauf wird das Gerät sofort gekauft und geht direkt in das Eigentum der Praxis oder Klinik über – die Finanzierung erfolgt dabei über ein Investitionskredit, z. B. von einer Bank oder anderen Kreditgebern.
Diese Finanzierungsform eignet sich insbesondere dann, wenn der Wunsch nach sofortigem Eigentum besteht, langfristige Nutzung geplant ist und stabile wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen. Die monatlichen Raten bestehen aus Tilgung und Zinsen und enden mit der vollständigen Rückzahlung des Kredits.
Welche Kreditarten kommen infrage?
Für die Finanzierung eines Röntgengeräts stehen in der Regel mehrere Kreditvarianten zur Auswahl. Die Wahl hängt unter anderem vom Investitionsvolumen und der gewünschten Flexibilität ab. Einige mögliche Kreditarten sind:
- Klassischer Investitionskredit (Annuitätendarlehen): Dies ist die gängigste Form der Finanzierung für medizinische Geräte. Die monatlichen Raten bestehen aus Zins und Tilgung, bleiben während der Laufzeit konstant und sind gut planbar. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 3 und 7 Jahren. Dieser Kredit eignet sich für Einzelpraxen ebenso wie für MVZs und Kliniken mit stabilem Finanzrahmen.
- Förderkredit (z. B. über KfW oder regionale Programme): Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Praxisneugründung, Digitalisierung oder umweltfreundlicher Technik – kommen Förderprogramme in Betracht. Diese bieten oft niedrigere Zinssätze und tilgungsfreie Anlaufjahre. Die Antragstellung erfolgt meist über die Hausbank.
- Betriebsmittelkredit mit freier Mittelverwendung
Wenn keine zweckgebundene Finanzierung gewünscht ist, kann ein allgemeiner Betriebsmittelkredit verwendet werden, um das Gerät zu erwerben. Diese Form ist weniger üblich, da die Zinssätze oft höher sind und keine objektspezifische Absicherung vorliegt. - Lieferanten- oder Händlerfinanzierung
Einige Medizintechnik-Anbieter arbeiten mit Finanzpartnern zusammen und bieten eigene Kreditlösungen an. Diese sind häufig direkt an den Gerätekauf gekoppelt, können aber attraktive Konditionen enthalten – abhängig von Volumen und Verhandlung.
Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Sofortiges Eigentum: Das Röntgengerät gehört von Anfang an dem Kreditnehmer – ohne vertraglich gebundene Nutzungsmodelle oder Restwertregelungen. | Hohe Anfangsinvestition oder langfristige Kreditbindung: Auch wenn keine Anzahlung nötig ist, geht die Verpflichtung zur Rückzahlung über Jahre – das beeinflusst die Liquidität und Kreditwürdigkeit. |
Gestalterische Freiheit: Keine vertraglichen Einschränkungen in Bezug auf Nutzung oder Modifikation des Geräts. | Zinsrisiko: Bei variablen Zinsen können sich die Kosten über die Zeit erhöhen. |
Bilanzielle Vorteile: Das Gerät sowie die Kreditzinsen können aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (je nach steuerlicher Regelung). | Wartung und Service nicht enthalten: Im Gegensatz zu Mietmodellen müssen Wartungsverträge und Medizintechnik-Versicherung separat abgeschlossen werden. |
Langfristig günstiger (bei niedrigen Zinsen): Bei guter Bonität und stabilen Zinsen kann ein Kredit finanziell attraktiver sein als Miet- oder Leasingmodelle. | Technologisches Risiko: Das Gerät gehört Ihnen – inklusive Wertverluste und technischer Alterung. |
Röntgengerät gebraucht kaufen
Eine Alternative zum Mieten oder Leasen stellt der Kauf eines gebrauchten Röntgengeräts dar. Je nach Modell, Zustand und Anbieter lassen sich Einsparungen von etwa 20 bis 40 % im Vergleich zum Neupreis erzielen.
Allerdings sollten gebrauchte Systeme sorgfältig geprüft werden – sowohl technisch als auch wirtschaftlich. Neben dem Anschaffungspreis spielen Aspekte wie Lebensdauer, Wartungsaufwand, Software-Kompatibilität und rechtliche Vorschriften (z. B. Strahlenschutz, Nachrüstpflichten) eine wichtige Rolle. Auch wird der spätere Wiederverkaufswert niedriger sein als bei Neugeräten.
Beim Kauf eines gebrauchten Röntgengeräts von einer Privatperson ist besondere Vorsicht geboten: In der Regel gibt es hier weder Gewährleistung noch Garantie. Eine empfehlenswerte Alternative ist der Erwerb bei einem seriösen Fachhändler für Gebrauchtgeräte. Dort erhält man in der Regel ein fachgerecht aufbereitetes (“refurbished”) Röntgengerät mit entsprechender Gewährleistung und technischer Überprüfung. Hierbei lohnt es sich trotzdem, die Entscheidung mit Hilfe von fachlicher Beratung und einem Kosten-Nutzen-Vergleich zu treffen.