Privatärztliche Verrechnungsstelle: Aufgaben & Leistungen

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Was ist eine privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS)?

Privatärztliche Verrechnungsstellen sind Dienstleister, welche die professionelle Abrechnung von Privatpatienten und Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernehmen. Sie agieren im Auftrag des Arztes: Die Praxis übermittelt die Behandlungsdaten, die PVS erstellt die Rechnung, versendet sie an den Patienten und überwacht den Zahlungseingang.

In Deutschland gibt es 13 regionale Verrechnungsstellen. Sie sind als ärztlich geleitete Vereine, eingetragene Genossenschaften oder rechtsfähige Vereine organisiert. Ihre Mitglieder sind niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, leitende Krankenhausärzte sowie Angehörige weiterer Heilberufe.

Abgrenzung: PVS vs. Kassenärztliche Vereinigung vs. interne Abrechnung

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) rechnet Leistungen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Die PVS hat damit nichts zu tun — sie ist ausschließlich für die GOÄ-Abrechnung zuständig.

Die interne Abrechnung bedeutet: Das Praxisteam erstellt, versendet und verwaltet alle GOÄ-Rechnungen selbst. Das ist kostengünstig, bindet aber Personal und Fachkenntnis und erhöht den internen Verwaltungsaufwand merklich. Die PVS übernimmt diesen gesamten Prozess extern.

Historische Entwicklung: Über 100 Jahre Privatliquidation

Die Idee der ausgelagerten Abrechnung ist älter als vielfach angenommen. Dr. Graf gründete 1922 in Gauting bei München die erste Ärztliche Verrechnungsstelle als berufsständische Gemeinschaftseinrichtung. Das Prinzip war einfach: Was die Ärztegemeinschaft gemeinsam organisiert, ist effizienter als individuelle Verwaltungsarbeit in jeder einzelnen Praxis.

Die Idee verbreitete sich schnell. Bereits 1931 bestanden in Deutschland 72 ärztliche Verrechnungsstellen. 1949 schlossen sie sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. 1952 entstand daraus der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen — heute mit Sitz in Berlin und 13 Mitgliedsorganisationen. 1987 führte der Verband die PAD-Schnittstelle ein: den ersten Standard für den elektronischen Datenaustausch zwischen Praxissoftware und PVS. 2009 folgte die PADneXt-Schnittstelle im XML-Format mit erweitertem Datenumfang. 

Welche Kernaufgaben übernimmt eine privatärztliche Verrechnungsstelle?

GOÄ-konforme Rechnungserstellung nach § 12 GOÄ

Das Kerngeschäft jeder PVS ist die formell korrekte Privatliquidation. Die Vergütung wird erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine GOÄ-konforme Rechnung zugegangen ist — das legt § 12 Abs. 1 GOÄ fest. Fehlen Pflichtangaben, entsteht kein Zahlungsanspruch — selbst wenn die Leistung erbracht wurde.

§ 12 Abs. 2 GOÄ schreibt folgende Mindestangaben vor:

  • Datum der Leistungserbringung
  • GOÄ-Ziffer und Leistungsbezeichnung (bei Analogleistungen mit Zusatz „entsprechend“)
  • GOÄ-Steigerungssatz und Betrag je Leistung
  • Minderungsbetrag nach § 6a GOÄ bei stationären Leistungen
  • Auslagenersatz nach § 10 GOÄ mit Beleg ab 25,56 Euro
  • Gesamtbetrag

Überschreitet eine Gebühr den jeweiligen Regelhöchstsatz, ist nach § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung Pflicht. Die Regelhöchstsätze lauten: 2,3 für persönliche ärztliche Leistungen, 1,8 für medizinisch-technische Leistungen und 1,15 für Laborleistungen. Erfahrene PVS übernehmen auch die Begründungspflicht und beraten bei strittigen Steigerungssätzen.

Forderungsmanagement und Mahnwesen

Zahlt ein Patient nicht, tritt nach 30 Tagen ab Rechnungszugang Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB ein — vorausgesetzt, die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis. Die privatärztliche Verrechnungsstelle überwacht Zahlungseingänge systemgestützt und leitet Mahnverfahren ein. Auf Wunsch schalten viele Anbieter ein gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso ein. Die Praxis muss dabei nicht selbst aktiv werden.

Honorarforderungen verjähren nach drei Jahren gemäß § 195 BGB. PVS managen diese Fristen mit und verhindern den ungewollten Forderungsausfall durch Zeitablauf.

Beratung zu Steigerungssätzen, Analogleistungen und Begründungspflichten

GOÄ-Kenntnisse veralten. Neue Leistungen, Analogbewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ und Stellungnahmen der Bundesärztekammer zu Steigerungsfaktoren erfordern laufende Expertise. Privatärztliche Verrechnungsstellen halten ihre Mitglieder über aktuelle Kommentierungen, Urteile und gebührenrechtliche Änderungen informiert. Viele Verrechnungsstellen bieten zudem Schulungen und individuelle Abrechnungsberatungen an.

Welche Leistungsmodelle bieten privatärztliche Verrechnungsstellen an?

PVS bieten drei Grundmodelle an — von der reinen Rechnungsstellung bis zur vollständigen Risikoübernahme. Ein wesentlicher Baustein für die finanzielle Stabilität der Praxis ist dabei das Factoring für Ärzte, das über die bloße Abrechnung hinausgeht und die sofortige Liquidität sicherstellt.

ModellRechnungserstellungVorfinanzierungAusfallschutz
HonorarmanagementJaNeinNein
Unechtes FactoringJaJaNein
Echtes FactoringJaJaJa

Honorarmanagement ohne Vorfinanzierung

Die PVS erstellt und versendet die Rechnungen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang des Patienten. Das Liquiditätsrisiko liegt bei der Praxis. Dieses Modell ist das günstigste und eignet sich für Praxen mit stabiler Zahlungsmoral und ausreichender Liquidität.

Unechtes Factoring: Vorfinanzierung ohne Ausfallschutz

Die PVS streckt das Honorar vor — die Praxis erhält die Zahlung, bevor der Patient die Rechnung begleicht. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, erstattet die Praxis den vorfinanzierten Betrag zurück. Das Delkredererisiko verbleibt beim Arzt. Dieses Modell verbessert die Liquidität, schützt aber nicht vor Forderungsausfällen.

Echtes Factoring: Vollständige Risikoübernahme

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle kauft die Honorarforderung an. Sie übernimmt das Delkredererisiko vollständig. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Rechnungsstellung. Voraussetzung ist eine Bonitätsprüfung des Patienten — häufig vor Behandlungsbeginn.

Tipp: Beim echten Factoring greift der Ausfallschutz nicht, wenn die Rechnung formal nicht § 12 Abs. 2 GOÄ entspricht oder die Leistung nicht korrekt erbracht wurde. Eine lückenlose Dokumentation ist daher Grundvoraussetzung.

Rechtliche Grundlagen: Was regelt das Verhältnis zwischen Arzt und PVS?

Schweigepflicht: § 203 StGB

Die Weitergabe von Patientendaten an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle berührt die ärztliche Schweigepflicht. Entscheidend: Verrechnungsstellen unterliegen selbst der Schweigepflicht nach § 203 StGB — die Norm erfasst Angehörige privatärztlicher Verrechnungsstellen ausdrücklich.

Seit der Reform des § 203 StGB im November 2017 ist die Einbindung externer Dienstleister für Berufsgeheimnisträger grundsätzlich zulässig. Voraussetzung: Der Dienstleister wird zur Verschwiegenheit verpflichtet. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, was in der Praxis seit Jahrzehnten gelebt wird — und gleichzeitig eine belastbare Rechtsgrundlage geschaffen.

Datenschutz: DSGVO Art. 9 und Art. 28

Strafrechtlich zulässig bedeutet nicht datenschutzrechtlich unbedenklich. Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Für ihre Weitergabe an eine Privatärztliche Verecchnungsstelle brauchen Sie eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten oder eine andere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO.

Zusätzlich ist mit der PVS ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Dieser regelt Zweck, Umfang und technische Maßnahmen der Datenverarbeitung. Seriöse Anbieter stellen AVV-Muster und Patienten-Einwilligungsformulare bereit.

Haftungsrisiko: Fehlt die datenschutzkonforme Grundlage für die Datenweitergabe, drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO. Implementieren Sie die Patienteneinwilligung als Standardprozess beim Erstkontakt — nicht erst bei Rechnungsstellung.

Haftung: Liquidationspflicht verbleibt beim Arzt

Die zivilrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der GOÄ-Rechnung verbleibt beim Arzt — unabhängig davon, ob eine Privatärztliche Verrechnungsstelle die Abrechnung übernimmt. Erstellt die PVS fehlerhafte Rechnungen, kann der Arzt Regressansprüche geltend machen. Das setzt voraus, dass der PVS-Vertrag eine entsprechende Haftungsregelung enthält. Prüfen Sie diese Klauseln vor Vertragsabschluss.

Welche PVS gibt es in Deutschland? Mitglieder im Verband

Dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. mit Sitz in Berlin sind derzeit 13 ordentliche Mitglieder angeschlossen. Alle Mitglieds-PVS sind ärztlich geleitete, berufsständische Vereinigungen. Die ärztlichen Vorstände der Vereine sind alleinige Entscheidungsträger — Gewinnmaximierung ist kein Unternehmensziel. Zusammen vertreten die 13 PVS mehr als 50.000 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und leitende Krankenhausärzte.

PVSStandortWebsite
PVS Baden-Württemberg eGStuttgart-Degerlochpvs-bw.de
PVS der Ärzte und Zahnärzte Bremen e.V.Bremenpvs-bremen.de
PVS Karlsruhe e.V.Karlsruhepvs-suedwest.de
PVS Kurpfalz e.V.Mannheimpvs-suedwest.de
PVS Limburg-Lahn e.V.Limburgpvs-limburg.de
PVS Mosel-Saar e.V.Trierpvs-trier.de
PVS der Ärzte in Niedersachsen rkVHannoverpvs-niedersachsen.de
PVS Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e.V.Mülheim an der Ruhrihre-pvs.de
PVS Sachsen e.V.Dresdenpvs-sachsen.de
PVS Schleswig-Holstein·Hamburg rkVBad Segebergpvs-se.de
PVS Südbaden e.V.Freiburg im Breisgaupvs-freiburg.de
PVS Westfalen-Nord e.V.Münsterpvs-westfalennord.de
PVS Westfalen-Süd rkVUnnapvs-westfalen-sued.de

Die Mitgliedschaft bei einer regionalen PVS setzt keine geografische Bindung voraus. Prüfen Sie vor Beitritt, welche Abrechnungsmodelle die jeweilige Verrechnungsstelle anbietet und ob eine zertifizierte Schnittstelle — PAD oder PADneXt — zu Ihrer Praxissoftware besteht.

FAQ: Häufige Fragen zur privatärztlichen Verrechnungsstelle

Was kostet eine privatärztliche Verrechnungsstelle?

Die Kosten richten sich nach Leistungsumfang und Abrechnungsvolumen. Beim reinen Honorarmanagement berechnen Anbieter typischerweise 1 bis 2 % des liquidierten Umsatzes. Beim echten Factoring steigen die Kosten auf 2 bis 3 % plus Zinsen für die Vorfinanzierungsdauer. Hinzu kommen bei vielen Anbietern Einrichtungsgebühren und Mindestvergütungen. Vergleichen Sie Angebote anhand der Gesamtkosten — nicht nur des Provisionssatzes.

Muss jeder Privatpatient der Datenweitergabe an die PVS zustimmen?

Ja. Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Ihre Weitergabe an eine Privatärztliche Verrechnungsstelle setzt eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO voraus. Holen Sie die Einwilligung beim Erstkontakt ein. Viele PVS stellen dafür rechtssichere Musterdokumente bereit.

Welche Verantwortung verbleibt beim Arzt, wenn die PVS abrechnet?

Die volle. Die Liquidationspflicht und die zivilrechtliche Verantwortung für die Rechnungsrichtigkeit liegen weiterhin beim Arzt. Eine PVS handelt in seinem Auftrag — nicht an seiner Stelle. Fehler der PVS können den Arzt gegenüber dem Patienten und dem Kostenträger haftbar machen. Lassen Sie Haftungsklauseln im PVS-Vertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen.

Welche Anbieter agieren außerhalb des PVS-Verbands?

Neben den 13 verbandsorganisierten Privatärztlichen Verrechnungsstellen gibt es eine Vielzahl weiterer Abrechnungsdienstleister. Sie firmieren unter Bezeichnungen wie Abrechnungsstelle, Abrechnungsservice, Abrechnungsbüro, Ärztliche Verrechnungsstelle oder medizinischer Abrechnungsdienst. Hinzu kommen Finanzdienstleister, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen und sich auf echtes Factoring spezialisiert haben, sowie mehrere hundert Kleinstanbieter, die die Abrechnung für wenige Arztpraxen regional abwickeln.

Der zentrale Unterschied zur Privatärztlichen Verrechnungsstelle: Diese Anbieter sind gewerblich organisiert — z. B. als GmbH oder AG. Sie sind keine ärztlichen Gemeinschaftseinrichtungen und unterliegen nicht der berufsständischen Kontrolle durch Ärzte.

Die Organisationsform ist kein Qualitätsmerkmal. Gewerbliche Anbieter können dieselbe GOÄ-Kompetenz, dieselbe Softwareintegration und denselben Factoring-Schutz bieten wie PVS-Mitglieder. Einige sind auf bestimmte Fachrichtungen oder Leistungsvolumina spezialisiert und bieten dort Konditionen, die verbandsgebundene PVS nicht erreichen. Kontaktieren Sie Medizinio, um die beste Option für Ihre individuelle Arztpraxis zu finden.

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Autor: Nils Buske, zuletzt aktualisiert am